Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Eigenerklaerung_BestaetigungMiLoG_.docx

Hochwasserschutz und Ersatz einer Fernleitung am Wasserwerk Canitz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 11:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Bestätigung über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

Name und Anschrift des Unternehmens / der Bietergemeinschaft Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Hiermit erkläre/n ich/wir in Erfüllung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) Folgendes:

  1. Der Bieter/Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass er die gesetzlichen Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einhält, insbesondere während der Laufzeit des Vertrages und bei Durchführung eines jeden Einzelauftrages den von ihm eingesetzten Arbeitnehmern mindestens den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 MiLoG zahlt.
  2. Der Bieter/Auftragnehmer erbringt die von ihm geschuldete Leistung selbst. Die Beauftragung eines Nachunternehmers ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt. In diesem Fall hat der Bieter/Auftragnehmer den Nachunternehmer mittels einer vertraglichen Vereinbarung zu verpflichten, die geschuldete Leistung selbst zu erbringen und die gesetzlichen Anforderungen nach Ziff. 1 zu erfüllen bzw. bei Einsatz weiterer Nachunternehmer die Verpflichtungen ebenfalls vertraglich zu vereinbaren.
  3. Der Bieter/Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers durch geeignete und aktuelle Unterlagen (Stundennachweise, anonymisierte Lohnabrechnungen und Mitarbeiterlisten) die Einhaltung des MiLoG nach. Der Bieter/Auftragnehmer ist verpflichtet, die entsprechende Verpflichtung mit den von ihm beauftragten Nachunternehmen im Rahmen der Vertragsgestaltung sicherzustellen.
  4. Verstoßen der Bieter/Auftragnehmer bzw. dessen Nachunternehmer gegen die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und/oder kommen der Bieter/Auftragnehmer bzw. dessen Nachunternehmer schuldhaft der Pflicht zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nach, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus ist der Bieter/Auftragnehmer bzw. dessen Nachunternehmer verpflichtet, für jeden Fall der Verletzung der übernommenen Pflichten aus Ziff. 1 bis 3 eine vom Auftraggeber im billigen Ermessen festzusetzende angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, wobei die Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.
  5. Der Bieter/Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner Verpflichtung aus dem MiLoG oder aus der Verletzung der Verpflichtung von ihm beauftragter Nachunternehmer aus dem MiLoG beruhen.
Ort, Datum Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt (Bewerber/Bewerbergemeinschaft oder Bieter/Bietergemeinschaft) Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Name in Textform oder elektronische Signatur gem. Vorgaben des AG
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung