[Seite 1]
Dipl.-Ing. ANDREAS FORNER Prüfingenieur für Standsicherheit VPI Fachrichtung Massiv-und Metallbau Beratender Ingenieur Bausachverständiger für Statik und Konstruktion
Dipl.-Ing.Andreas Forner Robert-Schumann-Str. 13 04107Leipzig
Prüfbericht zur Prüfung der Standsicherheit
Nr. 2025 / 4181-a Leipzig, 10.08.2026 (Jahr / lfd. Nr.) Lei/Ki
- Ausführung der Prüfung im Auftrag
Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH Fabrikstraße18 gemäß Auftrag vom 10.09.2025 04178 Leipzig
Zuständige Wasserbehörde
Landratsamt Landkreis Leipzig AZ: 10131/690.41/16/112/kor Umweltamt, SG Wasser / Abwasser Stauffenbergstraße 4 04552 Borna Sitz: Karl-Marx-Straße 22, 04668 Grimma
- Bauherr
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH Johannisgasse 7/9 04103 Leipzig
- Vorhaben
Wasserwerk Canitz, Hier: Hochwasserschutzwand
- Grundstück
Canitz 21, 04808 Thallwitz Gemarkung Canitz, Flurstücke 13
- Entwurfsverfasser
Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH Fabrikstraße18 04178 Leipzig
Anschrift: Bankverbindung: Robert-Schumann-Straße 13 04107 Leipzig Internet: www.lochas-forner.de Deutsche Bank Leipzig Telefon: 0341 / 4866360 E-Mail: info@lochas-forner.de IBAN:DE54 8607 0024 0195 0500 00 BIC: DEUTDEDBLEG
[Seite 2]
Seite2von6zum PrüfberichtNr. 2025/4181-avom10.08.2026
- Tragwerksplaner
Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH Dipl.-Ing. (FH) Thomas Zander (qualifizierter Tragwerksplaner, Ingenieurkammer Sachsen Nr.62065) Bearbeiterin: M.Sc. Luise Geyer Fabrikstraße18, 04178 Leipzig
- Geprüfte Unterlagen
Statische Berechnung – Hochwasserschutzwand – 1. Nachtrag vom 27.07.2026 mit 199 Seiten (inkl. Deckblatt)
Ausführungsunterlagen
Übersichtsplan TWP-UeP-01 Übersicht – Pläne, Tragwerksplanung und Bauteile
Schalpläne TWP-SP-01 Kopfbalken K 1 TWP-SP-02 Kopfbalken K 2-11 / 14 / 17-22 / 24 / 26-35 / 39-41 TWP-SP-03 Kopfbalken K 12 TWP-SP-04 Kopfbalken K 13 TWP-SP-05 Kopfbalken K 15 TWP-SP-06 Kopfbalken K 16 TWP-SP-07 Kopfbalken K 23 TWP-SP-08 Kopfbalken K 25 TWP-SP-09 Kopfbalken K 36 TWP-SP-10 Kopfbalken K 37 TWP-SP-11 Kopfbalken K 38 TWP-SP-12 Kopfbalken K 42 TWP-SP-13 Dichtwand D 1
Bewehrungspläne TWP-BP-01 Kopfbalken K 1 TWP-BP-02 Kopfbalken Regelquerschnitt TWP-BP-03 Kopfbalken K 12 TWP-BP-04 Kopfbalken K 13 TWP-BP-05 Kopfbalken K 15 TWP-BP-06 Kopfbalken K 16 TWP-BP-07 Kopfbalken K 23 TWP-BP-08 Kopfbalken K 25 TWP-BP-09 Kopfbalken K 36 TWP-BP-10 Kopfbalken K 37 TWP-BP-11 Kopfbalken K 38 TWP-BP-12 Kopfbalken K 42
[Seite 3]
Seite3von6zum PrüfberichtNr. 2025/4181-avom10.08.2026
- Eingesehene Unterlagen
-
Siehe Prüfbericht Nr. 2025 / 4181 vom 22.04.2026 mit den dazugehörigen Unterlagen
-
Entwurfspläne vom 15.08.2019, erstellt von 5.: P3 Längsschnitt P4 Querschnitt
- Maßgebende Technische Baubestimmungen
Siehe Prüfbericht Nr. 2025 / 4181 vom 22.04.2026.
- Baubeschreibung / Maßgebende Baustoffe
Siehe Prüfbericht Nr. 2025 / 4181 vom 22.04.2026.
- Baugrund
Siehe Prüfbericht Nr. 2025 / 4181 vom 22.04.2026.
- Prüfbemerkungen
Die unter Punkt 7 aufgeführten Unterlagen wurden hinsichtlich der Standsicher- heit geprüft, nicht aber auf sonstige bauordnungsrechtliche und bautechnische Anforderungen.
Die Prüfung erfolgte mittels unabhängiger Vergleichsrechnungen. Auf die Korrektur von Ungenauigkeiten in der statischen Berechnung wurde ver- zichtet, sofern die erforderliche Standsicherheit hierdurch nicht in Frage gestellt wurde.
Die statische Berechnung, die Konstruktionszeichnungen (Ausführungspläne) und die Übersichten entsprechen hinsichtlich der Standsicherheit unter Be- achtung der Grüneintragungen und der nachfolgenden Prüfbemerkungen den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Bei der weiteren Vorbereitung und Baudurchführung sind die noch fehlenden Ausführungs- / Werkpläne zu erarbeiten und entsprechend Baufortschritt recht- zeitig zur Prüfung einzureichen.
[Seite 4]
Seite4von6zum PrüfberichtNr. 2025/4181-avom10.08.2026
Dabei sind folgende Bedingungen und Hinweise zu beachten:
12.1 Die Bedingungen und Hinweise aus dem Baugrundgutachten zum Einbringen der Spundwandprofile sind zu berücksichtigen.
12.2 Während des Rammvorganges sind die auftretenden Erschütterungen durch Messungen an den umliegenden Gebäuden zu kontrollieren. Beim Auftreten unzulässiger Schwingungen bzw. der Vergrößerung der Rissbildungen ist der Rammvorgang zu stoppen. In diesem Fall muss die Rammtechnologie verworfen und geeignetere Maßnahmen festgelegt werden. Die Einhaltung der Voraussetzung der statischen Berechnung ist zu bestätigen.
12.3 Die Nachweise zur Verankerung der Pfosten des mobilen Dammbalken- systems sind noch zur Prüfung einzureichen.
12.4 Die Grüneintragungen in den geprüften Unterlagen sind zu beachten.
Treten Änderungen in konstruktiver Hinsicht, in der Wahl der Werkstoffe oder sonstige Abweichungen ein, so ist die Berechnung entsprechend zu ändern oder zu ergänzen und erneut zur Prüfung vorzulegen.
Der Bauherr hat den Zeitpunkt des Baubeginns der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 72 Abs. 8 SächsBO anzuzeigen. Ebenso ist der Prüfingenieur über den Bau- beginn zu informieren. Hierzu wird auf § 15 DVOSächsBO verwiesen.
Die Überwachung der Einhaltung der nach diesem Auftrag geprüften bau- technischen Nachweise (Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung §§ 81 und 82 SächsBO) obliegt kraft Gesetzes dem mit der Prüfung beauftragten Prüfingenieur. Einer besonderen Beauftragung bedarf es nicht.
Dazu sind vom verantwortlichen Bauleiter die Termine für die Bauausführung relevanter Bauteile rechtzeitig (zwei Tage vorher) mitzuteilen. Die Baukontrollen erfolgen stichprobenartig und ersetzen nicht dieBauüberwachungdurch die Bau- leitung. Ebenso ist die Fertigstellung des Rohbaus dem Prüfingenieur anzuzeigen.
Für Bauteile und Baustoffe mit bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Tragfähigkeit und den Feuerwiderstand sind die erforderlichen Nachweise auf der Baustelle bereitzuhalten und nach dem Abschluss der Bauausführung dem Prüfingenieur vorzulegen. Dies sind insbesondere:
- für Bauprodukte mit CE-Kennzeichen sind die Leistungen bezüglich der Tragfähigkeit und des Feuerwiderstandes zu erklären (Leistungserklärung)
- für Bauprodukte ohne CE-Kennzeichen sind Verwendbarkeitsnachweise erforderlich (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Allgemeines bauauf- sichtliches Prüfzeugnis, Zustimmung im Einzelfall)
[Seite 5]
Seite5von6zum PrüfberichtNr. 2025/4181-avom10.08.2026
- Bauprodukte ohne CE-Kennzeichen bedürfen einer Übereinstimmungs- erklärung des Herstellers
- Bauarten, die von den Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen, bedürfen einer allgemeinen oder vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung
Weitere vorzulegende Unterlagen für die Abschlussdokumentation:
- Bestätigung, dass das Bauvorhaben inÜbereinstimmung mit den Technischen Baubestimmungen und den geprüften Unterlagen ausgeführt wurde (Fach- unternehmererklärung)
- Bauarten, deren Anwendung eine besondere Sachkunde und Erfahrung erfordern, bedürfen der geforderten Qualifikationsnachweise (z. B. Schweißerqualifikation)
- Überwachungsprotokolle der Bauausführung des bauleitenden Architekten, des Tragwerkplaners sowie der bauausführenden Firmen
Die rechtzeitige Vorlage dieser Nachweise ist Voraussetzung für die Zustimmung des Prüfingenieurs zur Nutzungsaufnahme.
- Prüfergebnis
Die vorgelegten Berechnungen wurden – zum Teil durch unabhängige Ver- gleichsrechnung – geprüft. Eine ausreichende Übereinstimmung wurde dabei festgestellt.
Die statische Berechnung, die Konstruktionszeichnungen (Ausführungspläne) und die Übersichten entsprechen hinsichtlich der Standsicherheit den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wenn die Eintragungen und die vorstehenden Prüfbemerkungen beachtet werden.
Bei der weiteren Vorbereitung und Baudurchführung sind die noch fehlenden Nachweise zur Verankerung der Dammbalkenpfosten zu erarbeiten und entsprechend Baufortschritt rechtzeitig zur Prüfung einzureichen.
Gegen die Herstellung der Spundwände und Kopfbalken nach den geprüften Unterlagen und unter Beachtung aller Bedingungen und Hinweise bestehen hinsichtlich der Standsicherheit keine Bedenken.
Die Prüfung des Standsicherheitsnachweises ist nicht abgeschlossen.
[Seite 6]
Seite6von6zum PrüfberichtNr. 2025/4181-avom10.08.2026
Die gesamten geprüften Unterlagen werden zum Abschluss des Bauvorhabens dem Auftraggeber digital übergeben.
Dieser Prüfbericht umfasst 6 Seiten.
- Unterschriften
Dipl.-Ing. Andreas Forner Dipl.-Ing. Thomas Leinung Prüfingenieur für Standsicherheit Bearbeiter
| Verteiler | Prüf- | Unterlagen | E-Mail-Adresse/ ELBA | ||
|---|---|---|---|---|---|
| bericht | |||||
| Auftraggeber | x | x | ELBA | ||
| Wasserbehörde | x | martin.kornalewski@lk-l.de | |||
| Bauherr | x | x | überAuftraggeber | ||
| Entwurfsverfasser | x | x | ELBA | ||
| Tragwerksplaner | x | x | ELBA |
Tragwerksplaner x x ELBA