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WW-Canitz_Baubeschreibung.pdf

Hochwasserschutz und Ersatz einer Fernleitung am Wasserwerk Canitz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 11:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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PROJEKT

Wasserwerk Canitz

HWS & Leitungsneuordnung

Hochwasserschutzmaßnahme HQ200 und Leitungsneuordnung im + am Wasserwerk Canitz (inkl. Tiefbau für separates Elt-Vorhaben KWL)

PROJEKT-NUMMER | LEISTUNGSBILD

03230-2 Objektplanung | Ingenieurbauwerke (Hochwasserschutz) 04201-0 Objektplanung | Ingenieurbauwerke (Leitungsneuordnung)

AUFTRAGGEBENDE

Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH Johannisgasse 7/9 | 04103 Leipzig

PROJEKTLEITUNG

Tobias Pfeiffer | M.Sc. t.pfeiffer@klemm-hensen.de | 0341 45311-50

FACHBEREICHSLEITUNG

Gerald Schwenecke | Dipl.-Ing. g.schwenecke@klemm-hensen.de | 0341 45311-80

GESCHÄFTSFÜHRUNG

Leipzig, den 22. September 2026

WWW.KLEMM-HENSEN.DE

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BEARBEITUNG OBJEKTPLANUNG | INGENIEURBAUWERKE

Tobias Pfeiffer | M.Sc. t.pfeiffer@klemm-hensen.de | 0341 45311-50

BEARBEITUNG OBJEKTPLANUNG | INGENIEURBAUWERKE

Pascal Deutrich | B.Eng. p.deutrich@klemm-hensen.de | 0341 45311-51

BEARBEITUNG OBJEKTPLANUNG | TRAGWERKSPLANUNG

Johannes Balzer | M.Sc. j.balzer@klemm-hensen.de | 0341 45311-46

BEARBEITUNG OBJEKTPLANUNG | TRAGWERKSPLANUNG

Luise Geyer | M.Sc. l.geyer@klemm-hensen.de | 0341 45311-32

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WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

Inhaltsverzeichnis

UnterlageBezeichnung
01Baubeschreibung
02Anlagen
A 01Baugrundgutachten
A 02Geprüfte Genehmigungsstatik HWS-System
A 03Geprüfte Schal- und Bewehrungsplanung
A 04Fotodokumentation Demontagebereiche im Gebäude
A 05Erddrucklastermittlung und Verbauempfehlung Längsdrainage
A 06Netzplan elektrische Anlagen
A 07Grobablaufplan
03Pläne
P 0.1Übersichtsplan
P 1.1Übersichtslageplan Gesamtbauvorhaben
P 1.2Übersichtslageplan Vorhabensbereich mit BE-Flächen, TWSZ I und Überschwemmungsgebieten
P 2.1Lageplan Projektteil Leitungsneuordnung
P 2.2Lageplan Projektteil Hochwasserschutz
P 3.1Längsschnitt ZBL Canitz (neu)
P 3.2Längsschnitt ZBL Schwarzer Berg und Heberleitung Brunnengalerie Süd
P 3.3Längsschnitt TW-Hauptleitung Eigenbedarf WW Canitz
P 3.4Längsschnitt Hochwasserschutzanlage HQ200
P 3.5Längsschnitt Binnenentwässerung Norden (Sammeldruckleitung und Vertikalfilterbrunnen)
P 3.6Längsschnitt Binnenentwässerung Süden (Sammeldruckleitung)
P 3.7Längsschnitt Binnenentwässerung Süden (Sickerprisma und Sammelbrunnen)
P 4.1Querschnitte Zubringerleitung Canitz (neu)
P 4.2Rohrnetzausschnitte
P 4.3Detailplan Treppenanlage über Hochwasserschutzanlage
P 5.1Rück- und Neubauleistungen im WW Gebäude - Grundriss
P 5.2Rück- und Neubauleistungen im WW Gebäude - Schnitte

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WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

UNTERLAGE 01

Baubeschreibung

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................................................................... 2

1 Allgemeine Beschreibung der Leistung ........................................................................................... 4 1.1 Auszuführende Leistungen .................................................................................................................................................. 4 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten ...................................................................................................................................................... 7 1.3 Ausgeführte Leistungen ....................................................................................................................................................... 8 1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten .................................................................................................................................... 8

2 Angaben zur Baustelle ...................................................................................................................... 9 2.1 Lage der Baustelle ................................................................................................................................................................... 9 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege .......................................................................................................................... 9 2.3 Zugänge, Zufahrten ............................................................................................................................................................. 10 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ............................................................................. 10 2.5 Lager- und Arbeitsplätze ................................................................................................................................................... 11 2.6 Gewässer .................................................................................................................................................................................. 11 2.7 Baugrundverhältnisse ......................................................................................................................................................... 12 2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen ............................................................................................................... 16 2.9 Schutzbereiche und -objekte .......................................................................................................................................... 16 2.10 Anlagen im Baubereich ...................................................................................................................................................... 18 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich ............................................................................................................................. 19

3 Angaben zur Ausführung................................................................................................................ 20 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ........................................................................................................................... 20 3.2 Bauablauf ................................................................................................................................................................................. 20 3.3 Wasserhaltung ....................................................................................................................................................................... 21 3.4 Baubehelfe .............................................................................................................................................................................. 21 3.5 Stoffe, Bauteile ...................................................................................................................................................................... 22 3.6 Abfälle ....................................................................................................................................................................................... 22 3.7 Winterbau ................................................................................................................................................................................ 23 3.8 Beweissicherung ................................................................................................................................................................... 23 3.9 Sicherungsmaßnahmen ..................................................................................................................................................... 23 3.10 Straßenwiederherstellung ................................................................................................................................................. 25 3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren ............................................................................................................... 25 3.12 Prüfungen und Nachweise ............................................................................................................................................... 27 3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des SiGe-Planes ............................................................... 27 3.14 Bauangaben zu EMSR-Technik ....................................................................................................................................... 28 3.14.1 Veranlassung .......................................................................................................................................................................... 28 3.14.2 Planungsgrundlagen ........................................................................................................................................................... 28 3.14.2.1 Allgemeine Richtlinien, Gesetze, Standards............................................................................................................... 28 3.14.3 Ausführungsplanung .......................................................................................................................................................... 29 3.14.3.1 Netz- / NEA-Anschluss ....................................................................................................................................................... 29 3.14.3.2 Niederspannungsunterverteilung .................................................................................................................................. 30 3.14.3.2.1 Freiluftschrank ....................................................................................................................................................................... 30

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

3.14.3.2.2 Leistungsverbraucher ......................................................................................................................................................... 31 3.14.3.2.3 Leistungsabgänge im Freiluftschrank .......................................................................................................................... 32 3.14.3.2.4 Steuerspannung 24 VDC / Unterbrechungsfreie Stromversorgung ................................................................ 32 3.14.3.2.5 Geräteauswahl und Betriebsmittel ................................................................................................................................ 33 3.14.3.2.6 Überspannungsschutz, Erdungsanlage und Potentialausgleich ........................................................................ 33 3.14.3.3 Installation ............................................................................................................................................................................... 33 3.14.3.4 Messtechnik ............................................................................................................................................................................ 34 3.14.3.4.1 Trockenlaufschutz / Niveaurelais aller Pumpen ....................................................................................................... 34 3.14.3.5 Automatisierungstechnik .................................................................................................................................................. 34 3.14.3.5.1 Überwachung und Steuerung ......................................................................................................................................... 34 3.14.3.6 Fernwirk- und Prozessleittechnik ................................................................................................................................... 35 3.14.3.6.1 Fernwirkstation ...................................................................................................................................................................... 35 3.14.3.6.2 Anschluss von 2 Mähroboter-Ladestationen, 2 Wasserzähler, 1 Druckmessung ....................................... 36 3.14.4 Dokumentation ..................................................................................................................................................................... 36

4 Ausführungsunterlagen .................................................................................................................. 37 4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen .................................................................................. 37 4.2 Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen ........................................................ 37

5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil werden ...................... 39 5.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ......................................................................................................... 39 5.2 Sonstige anzuwendende Technische Regelwerke................................................................................................... 40

Abkürzungsverzeichnis

AGAuftraggeber
ANAuftragnehmer
ASTAbgabestation
ATVAllgemeine Technische Vertragsbedingungen
BEBaustelleneinrichtung
BHWBemessungshochwasser
DSVDüsenstrahlverfahren
FEOFernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH
ESEinleitstelle
GOKGeländeoberkante
GG / GGGGrauguss / duktiles Gusseisen
HWSHochwasserschutz
KWLKommunale Wasserwerke Leipzig GmbH
LTVLandestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

LVLeistungsverzeichnis
LWWLeipziger Wasserwerke
PNNenndruck
TWTrinkwasser
UFHUnterflurhydrant
WWWasserwerk
ZBLZubringerleitung

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

Baubeschreibung

1 Allgemeine Beschreibung der Leistung

1.1 Auszuführende Leistungen

Die Leipziger Wasserwerke betreiben im Ortsteil Canitz der Gemeinde Thallwitz das Wasserwerk Canitz an der Vereinigten Mulde. Die Hochwasserereignisse 2002 und 2013 zeigten, dass seltene Hochwasserereignisse die Betriebssicherheit des Wasserwerkes und damit die Trinkwasserversorgung für Leipzig und Umgebung gefähr- den können. Deshalb ist ein vom öffentlichen Deichsystem unabhängiger stationärer technischer Objektschutz vorgesehen.

Die HWS-Trasse wird von mehreren Rohrleitungen und Kabeln gekreuzt. Aufgrund der Einbindetiefe der Spundwand ist die Erneuerung und Neuordnung des Trinkwasserleitungsnetzes unmittelbar mit der Errichtung der HWS-Anlage verknüpft. Der „Präventive Hochwasserschutz HQ200“ und der „Ersatzneubau der Trinkwas- ser-Fernleitungen“ wird ergänzt mit Maßnahmen der Bereinigung des Rohrleitungsnetzes im Wasserwerksge- bäude, welche aus der Demontage betrieblich nicht mehr erforderlicher sowie dem Einbau neuer Rohre be- steht.

Alle geplanten Leistungen der Ausführungsplanung werden als ein Gesamtbauvorhaben bearbeitet und ge- meinsam vergeben.

Hochwasserschutzanlage

Die als Vorzugslösung bestimmte Hochwasserschutzanlage besteht aus einer stationären HWS-Wand in der Trasse des bestehenden HWS-Walles. Sie wird als im Einpressverfahren eingebrachte Spundwand mit aufge- setztem Stahlbeton-Kopfbalken ausgeführt. Die Oberkante der stationären HWS-Anlage liegt durchgehend bei 109,50 m NHN.

Die Bemessungshöhe der geplanten HWS-Anlage in der Entwufsplanung wurde bestimmt durch den Bemes- sungshochwasserstand (BHW) zuzüglich eines Freibordes. Der BHW basierte auf einer 2D-hydraulischen Un- tersuchung des Flussschlauches inkl. Deichhinterländer und der Interaktion mit den Grundwasserleitern zwi- schen Wurzen und Eilenburg mit Stand von Mai 2017. Diese wurde vom Büro PGSL im Auftrag der LTV Sachsen erstellt. Der Freibord ist der vertikale Abstand zwischen Bauwerksoberkante und dem BHW. Er ist das Maß für die Gewährleistung der Bauwerkssicherheit, vor allem gegenüber einem Versagen infolge Überströmung. Er berücksichtigt zeitweise höhere BHW durch Windstau und Wellenauflauf. Da sich die geplante HWS-Wand um das WW Canitz als zweite Verteidigungslinie im Sinne eines Objektschutzes ca. 167m hinter dem eigentlichen HWS-Deich (HQ ) der Vereinigten Mulde befindet und die topographischen Gegebenheiten eine konkrete 100 Berechnung des Windstaus und Wellenauflauf nicht erfordern, wurde in der LP 3 als Freibord für die geplante überströmungsfeste HWS-Wand um das WW Canitz der empfohlene Mindestfreibord gem. DIN 19712 in Höhe von 0,2m angesetzt. In der LP 3 ergibt sich demnach eine Bemessungshöhe der geplanten HWS-Wand in Höhe von 109,30 m DHHN2016 (BHW) + 0,2 m (Freibord) = 109,50 m DHHN2016.

Da sich nach Einreichung der Entwurfsplanung zur Genehmigung und Rücklauf der erteilten Genehmigung eine statistische Aktualisierung der Wasserspiegellage bei HQ ergab, liegt der aktuelle BHQ im Bereich des 200 WW Canitz bei HQ bei (zufällig identisch) eben jener 109,50 m DHHN2016 (ohne Freibord). 200

Da die hier betrachtete HWS-Wand als Objektschutz für die kritische Infrastruktur eines Wasserwerkes dienen soll, welches einen maßgeblichen Beitrag zur Trinkwasserversorgung der Stadt Leipzig leistet, wurde

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

entschieden, dass eine Sicherheit gegen Windstau und Wellenauflauf im Zuge des hier vorliegenden Vorhabens mit Hilfe eines temporären 0,2m hohen Dammbalkensystems Berücksichtigung finden soll.

Im Bereich der Grundstückszufahrt in der südlichen Grundstücksecke wird eine Öffnung im geplanten Kopf- balken belassen, um bestandshöhengleich in das Grundstück gelangen zu können. Im Hochwasserfall sollen hier ebenfalls die Aufnahmemöglichkeit eines Dammbalkensystems gleichen Typs wie auf den Kopfbalken in- stalliert werden können.

Die Hochwasserschutzmaßnahme besteht schwerpunktmäßig aus dem

 Einpressen von Spundbohlen der Länge 6,20m auf einer Länge von ca. 300m

 Herstellung monolithischer 1,20 m hohen, 0,86m breiten und 290m langen Stahlbeton-Kopfbalken

 denkmalverträgliche Gestaltung der sichtbaren Betonoberflächen (Natürlichkeit / schalungsrau)

 Abdichtung eines ca. 3,5m breiten Spundwandfensters im DSV-Verfahren

 Leitungsdurchführungen mit angeschweißten Stahlschutzrohren DN300 bis DN1000 und druckdichten Dichtungseinsätzen

 Wiederanfüllung und Begrünung der bestehenden Verwallung

Binnenentwässerung

Zur Begrenzung des Grundwasseranstiegs im Hochwasserfall ist eine Binnenentwässerungsanlage vorgesehen. Sie umfasst ein landseitig parallel zur HWS-Wand angeordnetes Sickerprisma mit einer Sickerrohrleitung PE315, acht Entnahmeschächte DN 1000, fünf ergänzende Vertikalfilterbrunnen an der Nordseite des Wasser- werkes sowie jeweils eine Sammeldruckleitung für die Einleitung des geförderten Grundwassers in ein beste- hendes Regenrückhaltebecken. Das Absenkziel beträgt 104,40 m NHN; der festgelegte maximal zulässige Grundwasserstand innerhalb des WW-Grundstückes liegt bei 104,72 m NHN. Die Bemessung der Geometrie, notwendigem Absenkziel und resultierende Grundwasserentnahmemengen wurden vom Büro PGSL im Auftrag der IB Klemm & Hensen GmbH mit Hilfe einer geohydraulischen Simulation (Szenario 5) berechnet.

Trinkwasserleitungen

Die bestehenden Zubringerleitungen werden zwischen Maschinenhaus, HWS-Trasse und den Anbindepunkten außerhalb des Wasserwerkes erneuert und neu geordnet. Vorgesehen sind die in Tabelle 1 beschriebenen schwerpunktmäßigen Leitungsverlegungen.

Tabelle 1: Hauptkennzahlen Trinkwasser

Nennweite / WerkstoffLängeFunktion
DN 800 GGG PN10ca. 67 mZBL Canitz
DN 800 GGG PN16ca. 28 mZBL Schwarzer Berg
PE-HD 110x10 SDR11ca. 30 mEigenwasserversorgung WW Canitz
PE-HD 180x16,4 SDR11ca. 63 mHauptleitung Ort Canitz
PE-HD 225x20,5 SDR11ca. 8 mBewässerung Landwirtschaft

Die ZBL Canitz wird durch ein an die Spundwand angeschweißtes Schutzrohr DN 1000 geführt und mit Dich- tungseinsätzen vor anstehendem Grundwasser abgedichtet. Für die außer Betrieb gehende Leitungen, Form- stücke und Einbauteile sind zurückzubauen; zur Wiederverwendung bestimmte Absperrklappen K740 und K742 sind dem AG zu übergeben.

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

Leistungen innerhalb Wasserwerk

Im Zuge der Maßnahme sind bestehende Rohrleitungen, Formstücke und Armaturen im Rohrkeller sowie im Rohrkanal abschnittsweise zurückzubauen, auszubauen und durch neue Rohrleitungsbauteile aus wärmege- dämmten Stahl zu ersetzen bzw. anzupassen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau von DN 800- bis DN 1000-Leitungen einschließlich Armaturen, Klappen, Passstücken, T-Stücken und Sonderformstücken sowie der Demontage einer bestehenden DN 600-Reinwasserleitung. Anschließend erfolgen die Herstellung neuer Rohr- verbindungen, die Integration von Sonderformstücken, die dauerhafte Abdichtung von Wanddurchführungen und die Anpassung der bestehenden Rohrleitungsführung an die künftige Anlagenkonfiguration.

Ergänzend sind bauliche Anpassungen an den Gebäudeteilen erforderlich. Dazu gehören Kernbohrungen für die Neuverlegung von Versorgungsleitungen sowie die dauerhafte Verschließung nicht mehr benötigter Wanddurchführungen. Die Herstellung einer zusätzlichen Wandöffnung in der Außenwand des Rohrkellers (Leistung G1) ist grundsätzlich nur als Reserve- bzw. Ausnahmevariante vorzusehen und möglichst zu vermei- den. Vorrangig sind sämtliche Möglichkeiten zur Nutzung vorhandener Transportwege über bestehende Zu- gänge zum Rohrkanal, die Dachluke sowie die Verbindungen zur Maschinenhalle zu prüfen und auszuschöpfen, um zusätzliche Außenbaustellen zu minimieren.

Im Zuge des ausgeschriebenen Gesamtvorhabens sind durch den AN folgende Gewerke nach VOB/C auszu- führen:

 ATV DIN 18300 Erdarbeiten (Baugrubenaushub und -verfüllung)

 ATV DIN 18303 Verbauarbeiten

 ATV DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten

 ATV DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten

 ATV DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten

 ATV DIN 18307 Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden

 ATV DIN 18308 Drän- und Versickerungsarbeiten

 ATV DIN 18309 Einpressarbeiten

 ATV DIN 18315 Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten ohne Bindemittel

 ATV DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten aus Asphalt

 ATV DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten – Pflasterdecken und Plättenbeläge ungebunden

 ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten

 ATV DIN 18321 Düsenstrahlarbeiten

 ATV DIN 18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten

 ATV DIN 18323 Kampfmittelräumarbeiten

 ATV DIN 18329 Verkehrssicherungsarbeiten

 ATV DIN 18330 Mauerarbeiten

 ATV DIN 18331 Betonarbeiten

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

 ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten

 ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten

 ATV DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten

 ATV DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten

 ATV DIN 18381 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden

 ATV DIN 18382 Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV

 ATV DIN 18386 Gebäudeautomation

 ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten

 ATV DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten

Im Weiteren wird auf die entsprechenden Ausführungspläne verwiesen.

Ferner ist gemäß Baustellenverordnung bei der zu erwartenden Bauzeit und Anzahl auf der Baustelle Beschäf- tigter (> 500 Personentage) und der Annahme, dass mehrere Arbeitgeber im Sinne der Baustellenverordnung auftreten, vom Erfordernis folgender Maßnahmen auszugehen, die separat durch den AG veranlasst werden:

 Erstellung Vorankündigung

 Erstellung und Anpassung SiGe-Plan

 Erstellung und Anpassung Unterlage nach § 3, Abs. 2 BaustellV

 Bestellung SiGe-Koordinator während der Bauausführung

1.2 Ausgeführte Vorarbeiten

Der AN kann davon ausgehen, dass folgende Vorarbeiten bereits ausgeführt sind:

 Entwurfsvermessung

 Baugrunderkundungen

 Hydraulische und geohydraulische Untersuchungen

 Abstimmungen zu Leitungsdurchführungen durch Spundwand

 Bestellung Trinkwasserrohrmaterial für erdverlegte Leitungen und AST Canitz (außer Einbaumaterial innerhalb Maschinenhaus und Rohrkeller / Rohrkanal)

Durch die KWL wird das Material für die Trinkwasserleitungen auf der Baustelle zur Verfügung gestellt. Ausge- nommen davon sind Schrauben, Dichtungen, Schrumpfmanschetten, Beschilderungen und alle sonstigen Ver- bindungsmaterialien. Diese sind durch den AN zu liefern.

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1.3 Ausgeführte Leistungen

Der AN kann davon ausgehen, dass folgende Leistungen bereits ausgeführt sind:

 Verlegung Wetterstation als Baufeldfreimachung in vorhabensunberührten Bereich

 Rodung Bäume / Kronenteilschnitt entlang bestehender Verwallung als Baufeldfreimachung

 Vorabstimmung mit KWL und Wassergut Canitz bzgl. zur Verfügung stehender Baustelleneinrichtungs- flächen (Genehmigung konkret genutzte BE-Flächen in TWSZ II auf Grundlage Zuarbeit vom AN Bau über KWL)

1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten

Der AN hat bei der Ausführung seiner Leistungen mit folgenden gleichzeitig laufenden Bauarbeiten durch andere AN zu rechnen bzw. sich zeitlich mit diesem zu koordinieren:

 Verlegung Strom-NS-Kabel für Versorgung Bürogebäude („Wohnhaus“) auf WW-Gelände

Die Tiefbauleistungen inkl. Leerrohrverlegung hierfür sind im hier vorliegenden Vorhaben innerhalb des Leis- tungsverzeichnis aufgenommen, sodass Koordinierungsbedarf mit dem direkt über die KWL beauftragten Ka- belbauunternehmen sowie mit der Bauüberwachung SYSTA System-Automatisierung GmbH zu treffen sind.

Alle geplanten EMSR- und Kabel-Anlagen, welche für das hier vorliegende Vorhaben notwendig sind, sind auch Bestandteil der Baubeschreibung (Kapitel 3.14) und des Leistungsverzeichnis.

Des Weiteren plant die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz (FEO) GmbH eine Verlegung eines Steuerkabels wasserseitig parallel zur südlich des Wasserwerks gelegenen Werksstraße. Dies soll parallel zum dort bereits verlaufenden Steuerkabel in offener Bauweise vsl. im I./II. Quartal 2027 erfolgen.

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2 Angaben zur Baustelle

2.1 Lage der Baustelle

Die Baustelle befindet sich im Ortsteil Canitz der Gemeinde Thallwitz östlich der Vereinigten Mulde zwischen Wurzen und Eilenburg. Der wesentliche Baubereich liegt auf dem Grundstück des Wasserwerkes sowie auf angrenzenden, überwiegend im Eigentum der KWL befindlichen Flächen. Das Gelände liegt im Süden und Westen etwa bei 107,4 bis 107,8 m NHN und steigt nach Norden und Osten auf etwa 112,0 bis 113,4 m NHN an. (Vergleich Übersichtsplan P0.1)

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Die überörtliche Erschließung erfolgt über die Staatsstraße S 11. Von dort führen schmale kommunale Ortser- schließungsstraßen zum Wasserwerk. Der Mulderadweg ist parallel entlang der S11 geführt. Der Muldental- Wanderweg verläuft gem. Abbildung 1 auf dem Wirtschaftsweg südlich vorbei am bestehenden Wasserwerk und muss bauzeitlich umgeleitet werden.

Abbildung 1: Muldental-Wanderweg und Mulderadweg nahe WW Canitz

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

2.3 Zugänge, Zufahrten

Der Baustellenverkehr ist über die S 11 und anschließend über die Dorfstraße in Canitz abzuwickeln. Zusätzlich kann die Werksstraße nördlich des Wasserwerkes genutzt werden. In Abbildung 2 sind die drei im Bestand befindlichen Zufahrten gekennzeichnet. Davon muss für die Aufrechterhaltung des WW-Betriebes zu jedem Zeitpunkt während der Ausführung mindestens eine der drei Zufahrten offen gehalten werden.

Abbildung 2: Zufahrten zum Wasserwerk Canitz

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des AN und mit den jeweiligen Rechtsträgern eigenverant- wortlich abzustimmen. Anfallende Kosten (inkl. Verbrauch) sind im Angebot zu berücksichtigen. Dies gilt auch für den Einsatz stromerzeugender Aggregate.

Abwässer aus sanitären Einrichtungen sind grundsätzlich – ggf. unter Verwendung von Tankwagen – einer Kläranlage zuzuführen. Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Fäkalien (ehem. WC-Einrichtun- gen), Schmutzwasser usw. aus der Baustelleneinrichtung (auch Baubaracken, Kantinen usw.) werden nicht ge- sondert vergütet und sind im Angebot zu berücksichtigen.

Das auf den Baustelleneinrichtungsflächen anfallende Oberflächen- und Betriebswasser ist zu fassen und dem nächstgelegenen Vorfluter zuzuleiten oder breitflächig im Gelände zu versickern. Dabei ist darauf zu achten, dass den örtlichen Vorflutern kein verschmutztes Wasser zufließen bzw. versickern darf. Andernfalls ist es zu

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

fassen und von der Baustelle zu entfernen. Auf die Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Gewässerschutz wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Hierfür anfallende Kosten sind in das An- gebot einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

2.5 Lager- und Arbeitsplätze

Das Bauvorhaben befindet sich in der Trinkwasserschutzzone I und II. Die KWL sowie das Wassergut Canitz verfügen über die genehmigte BE-Fläche Nr. 1, welche vom AN Bau genutzt werden kann.

Des Weiteren ist mit den Flächeneigentümern KWL und Wassergut Canitz abgestimmt, dass die potentiellen BE-Flächen (siehe Plan 0.1 und 1.2) Nr. 2 (1.500 m²) nahe des Baubereiches im Süden innerhalb ÜSG und SPA sowie Nr. 3 (3.000 m²) nur innerhalb LSA dem AN Bau zur Verfügung gestellt werden können. Eine Genehmi- gung dieser BE-Flächen 2 und 3 ist jedoch noch auf Grundlage des vom AN Bau zu erstellenden BE-Planes bei behördlich einzuholen (durch KWL).

Benötigt der AN Zusatzflächen, sind diese unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen eigenver- antwortlich zu beschaffen und den Behörden zwei Wochen vor Nutzung zur Genehmigung einzureichen:

 Die betroffenen Flurstückeigentümer sind rechtzeitig vor Baubeginn zu unterrichten, um entspre- chende Vorkehrungen bzw. Maßnahmen treffen zu können.

 Für die Errichtung von BE- und Bereitstellungs-/Lagerflächen sind vorrangig bereits überbaute, versie- gelte, verdichtete und/oder ohnehin zu überbauende Flächen zu nutzen.

 BE-Flächen im Kronentraufbereich von Bäumen sind nicht zulässig.

Die für die Gewinnung zusätzlicher BE-Flächen anfallenden Kosten sind in das Angebot einzukalkulieren.

2.6 Gewässer

Vorfluter

Das Wasserwerk liegt im Hinterland des HWS-Deiches an der Vereinigten Mulde zwischen Wurzen und Eilen- burg. Die Druckschleuse innerhalb der bestehenden Verwallung leitet Filterspül- und Regenwasser in einen Entwässerungsgraben zur genehmigten Einleitstelle ES 1019 in die Vereinigte Mulde ab. Die geplante Einlei- tung gehobener Grundwässer der Binnenentwässerung in das bestehende Regenrückhaltebecken wird über eine bestehende Hochwasser-Pumpstation und eine Druckleitung PE225 ebenfalls bei Bedarf in die Druck- schleuse gepumpt mit einer Weiterleitung zur ES 1019.

Wasserstände

Die für das Planungsgebiet maßgebenden HW-Meldepegel inkl. deren Richtwasserstände für HQ -Werte und T Alarmstufen sind bei der LTV einzuholen. Die erste LTV-Verteidigungslinie der Vereinigten Mulde liegt im Be- reich des WW Canitz in Form eines HWS-Deiches mit einer Höhe von 109,43 m DHHN2016 und Tiefstellen bis 109,25 m DHHN2016 vor. Die Schutzhöhe genügt jedoch nicht vor einem Schutz vor einem Hochwasser HQ100.

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Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet gem. § 72 Abs. 2 Nr. 2 SächsWG grenzt für ein HQ100 genau an die bestehende Verwallung um das Wasserwerk Canitz herum. Das gesamte Wasserwerk gilt gem. § 75 Abs. 1 Nr. 1 & Nr. 2 SächsWG zum überschwemmungsgefährdeten Gebiet.

Abbildung 3: Überschwemmungsgebiet HQ100 und überschwemmungsgefährdete Gebiete (Quelle: iDA-Portal 08/2026)

Ein Hochwasserschutz-Maßnahmeplan ist durch den AN Bau zu Beginn der Maßnahme zu erstellen und der KWL zu übergeben für eine Genehmigungseinreichung bei den Behörden. Im HWS-Maßnahmeplan sind in Abhängigkeit der jeweiligen Pegelstände/Ereignisse einzuleitenden Sicherungsmaßnahmen für die Baustelle sowie betroffene BE-Flächen festzulegen.

Regelungen zum höchsten Bauwasserstand bzw. Gefahrenübergang sind ebenfalls im Hochwasserschutz-Maß- nahmeplan anzugeben.

2.7 Baugrundverhältnisse

Die Baugrundverhältnisse wurden in 02/2019 durch die gce Pampel GmbH und in Ergänzung in 08/2026 durch die Reichert GmbH Ingenieurbüro für Geotechnik erkundet. Das im August / September 2026 übergebene Baugrundgutachten (BGA) wurde veranlasst, um die Baugrundverhältnisse für die geplanten Vertikalfilterbrun- nen der nördlichen Trasse der Binnenentwässerung zu erkunden. Des Weiteren liegt das BGA von 2019 mit einer Schadstoffanalyse der Böden noch nicht nach EBV vor (damals nur nach LAGA). Mit den neuen Boden- proben liegt die Schadstoffanalyse des vsl. Bodenaushubes auch nach EBV vor.

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Geologische Verhältnisse

Es kann gem. Tabelle 1 von einem 3-Schichten-Baugrundmodell innerhalb der geplanten Aushubsohlen in offener Bauweise ausgegangen werden.

Tab. 1: Baugrund-Modell

Schicht-Schicht-BezeichnungTiefenbereich
Nr.[m unter OKG]
1Oberbodenca. 0,3 bis 0,4 m
2Auelehm, teilweise Wiesenlehmca. 1 bis 4 m
3Flusskies/-schotter, Auekiesca. 10 bis 12 m
4Oligozäne Sande / Tonegrößer 12 m
5Quarzporphyr / Granitporphyrgrößer 20 m

Hydrogeologische Verhältnisse

In der Bohrung BK 1-19 wurde bis zur Endteufe bei 105,3 m NHN kein Grundwasser angeschnitten. In den übrigen Aufschlüssen im Bereich der geplanten Spundwandtrasse am WW wurde das Grundwasser jeweils in der Schicht 3 (Auekiese) angeschnitten. Nach Bohrende waren jeweils nur geringe Veränderungen der Wasser- stände zu verzeichnen. Die Grundwasserstände nach Bohrende liegen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Boh- rungen zwischen 102,0 und 102,6 m NHN. Im Zeitraum während der Aufschlussarbeiten traten erhebliche Nie- derschläge auf, was während dieser Zeit zu einem deutlichen Anstieg des Flusspegels der Mulde führte.

Die quartären Flussablagerungen der Schicht 3 sind je nach Feinkorngehalt als durchlässig bis stark durchlässig einzuschätzen. Die aus den durchgeführten Laborversuchen ableitbaren Durchlässigkeitsbeiwerte der Auekiese und -sande liegen zwischen 8 x10-4 und 7 x 10-6 m/s. Der als Deckschicht in unterschiedlicher Mächtigkeit anstehende Auelehm ist überwiegend sehr schwach durchlässig und grundwasserstauend.

Zu beachten ist, dass der Baubereich im Einzugsgebiet der Brunnenfassungen des WW liegt. Das Baufeld der geplanten Spundwandumschließung befindet sich daher mehr oder weniger innerhalb der Absenktrichter, so- dass die Grundwasserstände hier erheblich davon beeinflusst werden. In größerer Entfernung ist mit etwas höheren Grundwasserstanden zu rechnen. Von der KWL wurden Daten aus vorhandenen Grundwassermess- stellen übermittelt, deren Auswertung in Tabelle 2 zusammengefasst ist.

Tabelle 2: Daten der vorhandenen Grundwassermessstellen

MessstelleKoordinatenGOKMittelwertMax-WertMin-WertBeobachtungs-
[m ü. NN][m ü. NN][m ü. NN][m ü. NN]zeitraum
GWM 45429513R: 4547640 H: 5697073108,30104,00106,00102,501968 - 1996
Abstich 307/92R: 4547667,41 H: 5697130,82107,40103,73106,11102,731997 - 2016
Abstich 308/92R: 4547581,20 H: 5697043,23106,95104,37107,53103,541993 - 2016
Abstich 309/92R: 4547507,51 H: 5696989,78106,80104,71108,81103,001993 - 2016

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Beton- und Stahlaggressivität

Für zwei Grundwasserproben (GWP 1 und GWP 2) wurde innerhalb des BGA 2019 eine Bewertung nach DIN 4030 vorgenommen. Die Ergebnisse in Tabelle 3 zeigen, dass das Grundwasser deutlich betonangreifend ist.

Tabelle 3: Beton- / Stahlaggressivität des Grundwassers und Bodens

MediumBetonStahl
GrundwasserXA2 bis XA3 (deutlich beton- angreifend)Geringe bis mittlere Korrosi- onsgefährdung
Boden oberhalb GWNicht betonangreifendNiedrige Korrosionsbelas- tung (Klasse Ib)

Altlasten

Im geplanten Baufeld liegen keine Altablagerungen, die im sächsischen Altlastenkataster erfasst sind.

Schadstoffhaltige Böden/Stoffe

Im Rahmen der Baugrunduntersuchungen wurden die betroffenen Böden hinsichtlich der Schadstoffbelastung untersucht. Die Erkundungsergebnisse werden in Tabelle 4 dargestellt:

Tabelle 4: Analyseergebnisse Bodenanalysen

BereichZuordnungsklasseVerursachte ParameterBGA-Quelle
MP aus BK 1-19, BK 3-19, BK5-19 Auffüllungen (0 – 2,4 m u. GOK)> Z 2Originalsubstanz: TOC (Z 2) PAK (Z 2) Eluat: elektrische Leitfahigkeit (>Z 2) Sulfat (> Z 2)2019
MP aus BK 2-19, BK 3-19, BK 4-19 Anstehender Boden (1 – 5 m u. GOK)Z 1.2Sulfat im Eluat (Z 1.2)2019
MP1 aus KRB 2-26 Anstehender Boden (0 bis 0,7m u. GOK)Z 1 / BM-F0*Summe PAK im Feststoff2026
MP2 aus KRB 3-26 Anstehender Boden (0 bis 2m u. GOK)Z 0 / BM-F0*-2026
MP3 aus HS 1-26 Anstehender Boden (0 bis 1,5m u. GOK)Z 0 / BM-F0*-2026
MP4 aus HS 2-26 Anstehender Boden (0 bis 0,8m u. GOK)Z 0 / BM-F0*-2026

Für die erkundeten Böden der MP1-4 gilt bei einer Entsorgung die Abfallschlüsselnummer 17 05 04 - Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. Die Böden

Aus den Untersuchungsergebnissen der Probe EB 1 geht hervor, dass der Asphalt der Werksstraße südlich vor dem Wasserwerk als Verwertungsklasse A mit der Abfallschlüsselnummer 17 03 02 verwertet werden kann

Die bindigen Auelehme sind getrennt von sonstigem Bodenaushub zu lösen, getrennt zwischenzulagern und nach Möglichkeit zur Wiederherstellung der wasserstauenden Deckschicht wieder einzubauen. Sofern die

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ausgebauten Böden aufgrund ihrer bodenmechanischen Eigenschaften, ihrer Schadstoffbelastung oder ihrer abfallrechtlichen Einstufung hierfür nicht geeignet sind, sind durch den AN geeignete mineralische Dichtungs- materialien zu liefern und einzubauen. Die ursprüngliche Mächtigkeit und Dichtwirkung der bindigen Deck- schicht in den Leitungsgräben ist entsprechend den wasserrechtlichen Genehmigungen nachweislich wieder- herzustellen. Die Verwertung, Wiederverwendung oder Entsorgung der anfallenden Bodenmassen hat unter Beachtung der Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der einschlägigen abfall- und wasserrechtlichen Vorschriften sowie der besonderen Anforderungen des Trinkwas- serschutzgebietes zu erfolgen. Der AN hat die ordnungsgemäße Verwertung, Wiederverwendung bzw. Entsor- gung durch geeignete Nachweise zu dokumentieren.

Kampfmittel/Munition

Laut Gemeinde Thallwitz liegen keine Hinweise auf bekannte Kampfmittelbelastungen vor. Eine solche kann jedoch auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Insofern sind Erkundungen gemäß LV durchzuführen.

Sollten bei der Bauausführung Kampfmittel oder unbekannte Körper gefunden werden, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ortspolizeibehörde, der Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen sowie die Bauoberleitung bzw. Bauüberwachung zu informieren.

Die Kampfmittel sind bis zum Eintreffen des Kampfmittelräumdienstes in ihrer Lage nicht zu verändern. Es erfolgt eine umgehende Beräumung und Neueinschätzung der damit entstandenen Sachlage. Über weitere Maßnahmen entscheidet die Ordnungsbehörde in Zusammenarbeit mit anderen, vom AG zu benennenden Behörden.

Denkmalschutzrechtliche Belange

Der AN Bau hat die Bauausführung unter Beachtung der Belange des Denkmal- und Archäologieschutzes si- cherzustellen. Hierzu gehört, dass das Wasserwerk als Ensemble denkmalgeschützt ist. Die Ausführungspla- nung hat die Genehmigungsanforderung hinsichtlich denkmalschutzrechtlicher Belange aufgegriffen. Der bau- zeitliche Abtrag der bestehenden Verwallung ist mit der unteren und oberen Denkmalschutzbehörde abge- stimmt. Die im Endzustand herzustellenden wasserseitigen und landseitigen Böschungen zur neuen HWS-An- lage sollen das bisher existierende Erscheinungsbild der Verwallung aufgreifen. Es ist zu vermeiden, dass sub- stanzielle Beeinträchtigungen der denkmalgeschützten Gebäude und der Verwallung über den genehmigten Umfang hinaus entstehen.

Die Bergung und oberirdische Aufstellung exemplarischer Elemente der historischen Wasserleitungen, insbe- sondere von Absperrschiebern oder konstruktiven Besonderheiten, ist zu prüfen und mit den zuständigen Denkmalbehörden und der KWL abzustimmen.

Der AN Bau hat die Maßnahme durch Vorher-Nachher-Fotografien, Verortung in Bestandsplänen und Kurzbe- schreibungen in Wort und Bild zu dokumentieren; die Unterlagen sind der unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege digital zu übergeben.

Das Landesamt für Archäologie ist mindestens drei Wochen vor Beginn der Erschließungs-, Abbruch-, Aus- schachtungs- oder Planierarbeiten unter Benennung der ausführenden Firmen, Telefonnummern und des ver- antwortlichen Bauleiters zu informieren. Vor sämtlichen Bodeneingriffen ist die erforderliche

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denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 14 SächsDSchG einzuholen; für darüberhinausgehende Maß- nahmen im, am oder im Umfeld des Wasserwerks gilt zusätzlich das Genehmigungserfordernis nach § 12 SächsDSchG

Für den AN und die auf der Baustelle tätigen Nachunternehmen besteht lt. § 20 SächsDSchG eine Meldepflicht für Bodenfunde. Dies bedeutet, dass unerwartet freigelegte Funde (auffällige Bodenfärbungen, Gefäßscherben, Gräber, Knochen, Geräte aus Stein und Metallen, Münzen, bearbeitete Hölzer, Steinsetzungen aller Art – auch Fundamente, Keller, Brunnen u. ä.) der Bauoberleitung sowie dem Landesamt für Archäologie unverzüglich zu melden sind. Der Fund und die Fundstellen sind bis zum Ablauf des vierten Tages nach der Anzeige in unver- ändertem Zustand zu erhalten und zu sichern, sofern nicht die zuständige Landesbehörde für den Denkmal- schutz mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Eine wissenschaftliche Untersuchung der Funde durch die verantwortliche Behörde ist zu ermöglichen. Bauverzögerungen sind dabei nicht auszuschließen.

2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen

Die Beschaffung von Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen ist Sache des AN. Alle hierfür erforderlichen Genehmigungen und sonstige Bescheinigungen hat der AN zu beschaffen und dem AG zur Einsicht vorzulegen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

Baumaterialien, die den arbeitstäglichen Bedarf übersteigen, sind außerhalb des Abflusswirksamen Bereiches zu lagern.

2.9 Schutzbereiche und -objekte

Tab. 2: Schutzbereiche und -objekte im Baubereich

Schutzbereich/-objektBetroffenheitBemerkungen
direktindirektkeine
FFH-Gebiet FFH-Gebiet Vereinigte Mulde und Muldeauen verläuft innerhalb des Flussschlauches und wird durch die 1. Deichverteidigungslinie begrenzt.
SPA-Gebiet SPA-Gebiet Vereinigte Mulde (DE 4340-451)
Naturschutzgebiet
Nationalpark
Biosphärenreservat
Landschaftsschutzgebiet LSG „Mittlere Mulde“
Bäume und Flurgehölze Bäume entlang der bestehenden Verwallung werden im Vorfeld im Auftrag der KWL gerodet als Baufeldfreima- chung  Wenige Bäume mit größerem Abstand zur HWS-Trasse erhalten einen Kronenteilschnitt  Während der Baumaßnahme ist zu entscheiden, ob ggf. diese Bäume ebenfalls gerodet werden müssen für die notwendige Baufreiheit
besonders geschützte Biotope nach § 26 SächsNatSchG und § 30 BNatSchG Einstufung der Flurstücke 179, 180 und 181 nach § 30 BNatSchG als Streuobstwiesen

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Schutzbereich/-objektBetroffenheitBemerkungen
direktindirektkeine
Besonders / streng geschützte Tierarten gem. §44 BNatSchG Nachweis von Eidechsen im Vorhabensbereich  Diese wurden in 36. KW 2026 abgesammelt und hinter einen Reptilienschutzzaun auf die Streuobstwiese der südlichen Brunnengalerie umgesetzt  Der Reptilienschutzzaun ist bauzeitlich in seiner Lage zu belassen
sonst. wertvolle Biotoptypen Bezeichnung des Schutzobjektes  Abstand zur Baustelle
Schutzgebiete nach BWaldG Bezeichnung des Schutzbereiches  Abstand zur Baustelle
Wasserschutzgebiete Trinkwasserschutzgebiet I und II der Wasserfassungen des Wasserwerk Canitz
Heilquellenschutzgebiete
Überschwemmungsgebiete Festgesetztes Überschwemmungsgebiet der Vereinigten Mulde im HQ100 in Teilbereichen des Bauvorhabens au- ßerhalb der bestehenden Verwallung um das Wasser- werk
Denkmale WW Canitz als Ensemble denkmalgeschützt: Wasserwerk des Leipziger Betriebsnetzes bestehend aus Pumpen- haus, Kessel- und Maschinenhaus, Kohlenbunker, Filter- gebäude, ehem. Verwaltungsgebäude, Maschinenmeis- terwohnhaus, Schleusenturm, Sammelbrunnen, Wallein- friedung und Allee
Archäologische Relevanzgebiete Genehmigungspflichtig nach § 14 SächsDSchG
Immissionsschutzbereiche/-obj. Bezeichnung des Schutzbereiches  Abstand zur Baustelle  ggf. erforderliche Unterbrechungszeiten
Überschreitung Referenzwerte gem. Strahlschutzgesetzt (StrlSchG) im angebauten Rohrkeller des Maschinenhauses des WW Canitz werden Radonaktivitätskonzentrationen von bis zu 1.600 Bq/m³ gemessen (Referenzwertüberschrei- tung)  Berücksichtigung bei Gefährdungsbeurteilung  Festlegung erforderliche Lüftungsmaßnahmen
Vermessungs- und Grenzpunkte Notwendigkeit zur Erhaltung von Vermessungspunkten, amtliche Festpunkten, Grenzsteinen usw.

Trinkwasserschutzgebiet

Für das Bauvorhaben sind nachfolgende Punkte zu beachten:

  • Baustelleneinrichtungen sind in der Trinkwasserschutzzone (TWSZ) I und II verboten und in der TWSZ III nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. In der TWSZ I darf grundsätzlich keine Baustelleneinrichtung und Baustofflagerung erfolgen. Sofern sich der Standort in den TWSZ II oder III befinden soll, ist die Befreiung vom genannten Verbot bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Leipzig vier Wochen vor Beginn der Arbeiten zu beantragen.
  • In den TWSZ I und II sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verboten. Wenn dies zur Realisierung der hier in Rede stehenden Maßnahmen unerlässlich und alternativlos ist, so ist vier Wochen vor Baubeginn bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Leipzig ein Antrag auf Befrei- ung von diesem Verbot zu stellen. Dazu kann das förmliche Anzeigeformular verwendet werden. Im Besonderen sind die Art der Anlagen, die Mengen, Arten der wassergefährdenden Stoffe, die Standorte

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und Sicherungsmaßnahmen zu beschreiben und die Gründe für eine Lagerung in der TWSZ II darzule- gen.

  • Die Betankung und gerätetechnische Wartung von beweglichen Baumaschinen und Geräten darf ge- nerell nur auf einer geeigneten, befestigten und undurchlässigen Fläche außerhalb der TWSZ I und II erfolgen. Es ist zu beachten, dass auch in der TWSZ III zusätzliche Schutzvorkehrungen (z. B. Auffang- wannen, Betankungsmatten) getroffen werden müssen.
  • In der TWSZ I und II dürfen nur ortsfeste Baumaschinen und Aggregate betankt und gerätetechnisch gewartet werden. Bei der Betankung sind unter dem Tankstutzen und Schlauchabschnitt Sicherheits- einrichtungen (Auffangwanne, Betankungsmatte) einzusetzen. Die Betankung darf nicht ohne zweite Aufsicht erfolgen (z. B. bei Betankung über mobile Tankanlage).
  • Vor Baubeginn ist für die Betankung eine Betriebsanweisung zu erstellen und dem Betriebspersonal zur Kenntnis zu geben.
  • Mobile Tankanlagen dürfen in der TWSZ I und II nicht über den Betankungsvorgang hinaus abgestellt werden. Der Anfahrtsweg der mobilen Tankanlage zu den Tankplätzen bzw. ortsfesten Geräten ist der unteren Wasserbehörde des Landkreises Leipzig vier Wochen vor Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen.
  • Alle Baugeräte und -maschinen, die in der TWSZ II der Wasserfassung für das Wasserwerk Canitz ein- gesetzt werden, sind möglichst mit biologisch abbaubaren Kraftstoffen und Mineralölen zu betreiben.
  • Alle Baugeräte sind täglich auf Dichtheit zu prüfen. Es dürfen nur Baugeräte im technisch einwandfreien Zustand zum Einsatz kommen.
  • Es dürfen keine wassergefährdenden oder sonstigen Stoffe, die eine Gewässergefährdung besorgen lassen, in den Boden oder in ein Gewässer gelangen.
  • Verunreinigungen des Bodens, die eine Gewässergefährdung besorgen lassen (z. B. Tropfverluste durch Tanken), sind sofort aufzunehmen und bis zur sachgemäßen Entsorgung in dichten Behältern außerhalb der TWSZ I zu lagern. Dazu sind entsprechende Geräte und Materialien (z. B. Ölbindemittel) ständig auf der Baustelle vorzuhalten.
  • Unfälle oder Havarien mit wassergefährdenden Stoffen, die zur Gefährdung des Grundwassers führen können, sind gemäß § 24 AwSV2 der zuständigen Behörde (Landesdirektion Sachsen sowie untere Wasserbehörde des Landkreises Leipzig) oder der nächsten Polizeidienststelle umgehend anzuzeigen. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung bzw.-minimierung sind sofort einzuleiten.
  • Das Abstellen und Parken von PKW und beweglichen Baumaschinen in der TWSZ I und II ist nicht gestattet. Wenn dies dennoch erforderlich ist, ist der unteren Wasserbehörde des Landkreises Leipzig vier Wochen vor Baubeginn die geplante zentrale Abstellfläche zur Prüfung anzuzeigen.
  • Ausgebautes Material bzw. Abfall darf in der TWSZ II und III der Wasserfassung für das Wasserwerk Canitz nur kurzzeitig in einem dichten Container gelagert

2.10 Anlagen im Baubereich

Die folgenden Anlagen in Tabelle 5 sind dem AG im unmittelbaren Baufeld bekannt und informativ in den Planunterlagen dargestellt. Eine Befreiung des AN über die Einholung der Aufgrabungsgenehmigungen (Schachtscheine) leitet sich daraus nicht ab.

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Tabelle 5: Medien im Baubereich

Nr.Medienträger
1 Mitnetz Gas  Gas-Mitteldruckleitungen vorhanden
2 Mitnetz Strom  Nieder- und Mittelspannungsanlagen vorhanden
3 GDM.com  keine Anlagen vorhanden
4 KWL  Leitungs-, Kanal- und Kabel-Anlagen vorhanden  Umgang mit den Baubereich tangierenden Anlagen wurde mit KWL-Vertretern der verschiedenen Sparten abgestimmt
5 KabelDeutschland  keine Anlagen vorhanden
6 Primacom  keine Anlagen vorhanden
7 Gemeinde Thallwitz  Vakuumleitung in nördlicher Werksstraße vorhanden
8 Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH  Trinkwasserleitungen vorhanden
9 Telekom  Kabel vorhanden  Die Trasse verläuft durch die Haupteinfahrt zum WW

Ferner sind in einer gemeinsamen Beratung mit den Medienträgern vor Baubeginn bei Bedarf eventuelle Schutz- und Sicherungsmaßnahmen abzustimmen sowie die Lage von Leitungen und Kabeln zu klären. Beste- hen Zweifel über die genaue Lage von Leitungen, so sind diese durch Suchschachtungen zu ermitteln. Such- schachtungen in Bezug auf spannungsführende Kabel (Netzspannung, Steuerkabel usw.) sind in Handschach- tung durchzuführen.

2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich

Das Bauvorhaben tangiert die südlich und nördlich des Wasserwerk Canitz gelegenen Straßen. Sie besitzen den Status Werksstraße und befinden sich im Eigentum der KWL. Das Befahren der nördlichen Werksstraße ist für den öffentlichen Verkehr untersagt. Die südliche Werksstraße dient allein der Erreichbarkeit des Wasserwerks mit Betriebsfahrzeugen sowie dem Wassergut Canitz (KWL-eigener Betrieb) für landwirtschaftliche Verkehre.

Des Weiteren verläuft der Muldetal-Wanderweg auf der südlichen Werksstraße, welcher in Abstimmung mit der Gemeinde Thallwitz Richtung Süden auf den Deichverteidigungsweg verlegt werden kann.

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3 Angaben zur Ausführung

3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Die Bauarbeiten sind unter Vollsperrung der Werksstraßen und in Abstimmung mit den Betriebserfordernissen des Wasserwerks Canitz sowie des Wasserguts Canitz durchzuführen.

Die Absperrung, Kennzeichnung und Sicherung der Baustelle obliegt dem Auftragnehmer. Die Baustelle ist entsprechend den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Richtlinien für die Sicherung von Ar- beitsstellen an Straßen (RSA 21), der verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO) der zuständigen Behörde sowie der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) einzurichten, zu betreiben und zu unterhalten.

Hierzu gehören insbesondere die Erstellung eines Verkehrszeichenplans, die ordnungsgemäße Absperrung des Baufeldes mittels Absperreinrichtungen gemäß RSA, die Aufstellung und Unterhaltung der erforderlichen Ver- kehrszeichen, Leiteinrichtungen und Warnleuchten, die Sicherstellung ausreichender Sichtverhältnisse und Be- leuchtung, die Freihaltung notwendiger Rettungswege und Betriebszufahrten sowie die regelmäßige Kontrolle der Verkehrssicherungseinrichtungen. Die Prüfungen und Kontrollen sind gemäß ZTV-SA zu dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen.

Die Baustelle und die Zufahrten sind so einzurichten, dass ein unbefugter Zutritt ausgeschlossen wird und die Sicherheit von Beschäftigten, Besuchern sowie sonstigen Verkehrsteilnehmern jederzeit gewährleistet ist. Be- schädigte, verschmutzte oder in ihrer Funktion beeinträchtigte Verkehrssicherungseinrichtungen sind unver- züglich instand zu setzen oder zu ersetzen.

Die Baustraßen und Baustellenzufahrten im gesamten Baugebiet sind während der Bauzeit in einem verkehrs- sicheren Zustand zu halten. Verkehrsgefährdende Verschmutzungen infolge des Baustellenverkehrs sind un- verzüglich zu beseitigen. Nach Abschluss der Baumaßnahme sind alle außerhalb des Baufeldes in Anspruch genommenen Straßen, Wege und Flächen unter Berücksichtigung der vor Baubeginn durchgeführten Beweis- sicherung in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

3.2 Bauablauf

Für die Maßnahme ist grundsätzlich ein Grobablaufplan erstellt worden, welcher der Ausführungsplanung in Anlage 7 beiliegt.

Die Gestaltung des Bauablaufes ist dem AN unter Berücksichtigung folgender Sachverhalte grundsätzlich frei- gestellt:

 der Ausführungsfristen nach den Besonderen Vertragsbedingungen

 Zwischentermin Fertigstellung ZBL Canitz DN800 GGG und Heberleitung Brunnengalerie Süd bis 28.04.2027

 Zwischentermin Fertigstellung TWL PE-HD Landwirtschaft bis 12.04.2027

 Versorgung HB Schwarzer Berg muss über ZBL Schwarzer Berg vom Wasserwerk Canitz bis September 2027 durchgehend sichergestellt sein über bestehende ZBL bzw. Provisorium (Für Umbindungen ist eine Außerbetriebnahme der ZBL für max. zwei Tage möglich)

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 Im März 2027 ist die Versorgung des HB Schwarzer Berg über die ZBL Schwarzer Berg vom Wasser- werk Canitz durchgehend sicherzustellen ohne Umbindungs-Außerbetriebnahmen (im März 2027 kann die Heberleitung der südlichen Brunnengalerie außer Betrieb genommen sein, da die Förder- menge der nördlichen Brunnengalerie des WW Canitz für den Betrieb der ZBL Schwarzer Berg aus- reicht)

 Geplante Rückbau- und Neubauleistungen im Maschinenhaus / Rohrkeller des Wasserwerk Canitz müssen vom 16.09. bis 24.11.2027 erfolgen (50 Arbeitstage)  im Zeitraum zwischen der 37. und 47. Kalenderwoche 2027 kann das Wasserwerk Canitz hierfür vollständig außer Betrieb gehen, da die Fernwasserversorgung Elbaue Ostharz die Versorgung des HB Schwarzer Berg gewährleisten wird

 der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen

 den allgemein anerkannten Regeln der Technik

 der Ausführungspläne.

Generell sollte sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch eigene Ortsbegehungen ein umfassendes Bild von den Baustellenverhältnissen und den auszuführenden Arbeiten machen, um geeignete Geräte, Stoffe und Tech- nologien auswählen zu können.

3.3 Wasserhaltung

Umflut

Während der Bauarbeiten ist keine Umflut erforderlich.

Wasserhaltung

Alle Baugruben liegen oberhalb wasserführender Schichten, sodass keine explizite Grundwasserhaltung erfor- derlich wird.

Bauzeitlicher Hochwasserschutz

Während der Bauarbeiten ist ein bauzeitlicher Hochwasserschutz für das Hinterland zwischen Deichanlage der LTV und dem Wasserwerk Canitz erforderlich. Regelungen hierzu sind im HWS-Maßnahmeplan zu beschreiben.

3.4 Baubehelfe

Für die Bauausführung sind folgende, über Nebenleistungen gemäß VOB/C hinausgehende Baubehelfe erfor- derlich im Zuge der Demontage alter Rohre, Formstücke und Armarturen sowie für den Einbau neuer Teile in das Maschinenhaus, Rohrkanal und Rohrkeller des Wasserwerkgebäudes:

 Arbeits- und Sicherungsgerüste

 Bodengebundene Transportsysteme

 Temporäre Laufbahnen

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Alle vom AN errichteten/verwendeten Baubehelfe sind nach Abschluss der Bauarbeiten wieder zu entfernen.

3.5 Stoffe, Bauteile

Soweit nichts anderes bestimmt wird, gelten für den Einsatz von Stoffen und Bauteilen folgende Regelungen:

 Alle durch die Eigenart der zur Verwendung vorgesehenen Baustoffe zu erwartenden Schwierigkeiten sind im Angebot zu berücksichtigen.

 Das Liefern sowie das Abladen und ggf. das Lagern der Stoffe und Materialien auf der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

 Alle Stoffe und Materialien müssen ungebraucht sein.

 Es dürfen nur Stoffe und Materialien verwendet werden, die den geltenden DIN-Normen, Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien bzw. Vorschriften entsprechen und einer Güte- überwachung unterliegen.

 Für sämtliche Baustoffe sind vier Wochen vor Einbau Zulassungen/Eignungsprüfungen vorzulegen. Für RC-Materialien bedarf es vor Einbau zusätzlich des Nachweises der Unbedenklichkeit.

 Sollen andere Materialien als im LV vorgeschrieben verwendet werden, so ist deren Gleichwertigkeit zu belegen. Der Einbau bedarf der Zustimmung des AG.

 Alle verwendeten Baustoffe und Baumaterialien, insbesondere Dichtungs- und Beschichtungsstoffe dürfen keine das Grundwasser gefährdenden Bestandteile enthalten.

 Die Materialien sind nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu verwenden und dürfen nur in den Originalgebinden zum Einsatz kommen.

 Der Einbau asbesthaltiger Baustoffe ist verboten.

 Mit Bauteilen, Stoffen und dgl., die nur vorübergehend abzubauen oder zu versetzen bzw. verlegen sind (z. B. Grundstückseinfriedungen, Maste, Schilder, Kabel, Leitungen, Oberboden) ist sorgsam um- zugehen, dass eine Neubeschaffung vermieden wird. Eine Vergütung für Neumaterial erfolgt nur, wenn sie im LV vorgesehen ist. Die Beweislast, dass ggf. bestimmte Teile nicht wiederverwendet wer- den konnten, trägt der AN.

Die erforderliche Baustoffgüte ist im LV und/oder auf den Zeichnungen angegeben.

3.6 Abfälle

Grundsätzlich sind alle schadstofffreien Abfallmaterialien (Bauschutt, Baustellenabfälle, Straßenaufbruch und andere Abbruchmaterialien) schon am Entstehungsort in verwertbaren Fraktionen getrennt zu erfassen (Ver- mischungs- und Verdünnungsverbot) und ordnungsgemäß getrennt zu verwerten bzw. der Verwertung zuzu- führen (Wiederaufbereitung, Recycling).

Schadstoffbelastete Materialien sind von anfallenden sonstigen Materialien getrennt zu halten und umweltge- recht und ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. zu deponieren.

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Bei der Verwertung, Ablagerung und Entsorgung von Abfällen hat der AN die einschlägigen Rechtsvorschriften (Planungs-, Bau-, Wasser-, Naturschutz- und Abfallrecht) eigenverantwortlich zu beachten.

3.7 Winterbau

In Anbetracht der vertraglich vereinbarten Bauzeit ist u. U. mit folgenden Maßnahmen des Winterbaus zu rech- nen, die auf Verlangen des AG gemäß LV gegen gesonderte Vergütung auszuführen sind:

 Schutzmaßnahmen gegen Winterschäden sowie Beseitigung von Schnee/Eis nach § 4 Abs. 5 VOB/B

 zusätzliche Leistungen für die Weiterarbeit bei Frost und Schnee.

Davon unabhängig sind alle Bauarbeiten zunächst grundsätzlich bis zu den Witterungsgrenzwerten durchzu- führen, die in den jeweils gültigen Normen oder Herstellungsrichtlinien angegeben sind. Bei Zweifeln oder Unklarheiten hat sich der AN mit dem AG abzustimmen.

3.8 Beweissicherung

Vor Baubeginn ist eine Beweissicherung (Dokumentation, Einmessung, Sicherung) an Gebäuden und Anlagen, Verkehrswegen, Gewässern und ggf. weiteren Objekten gemäß LV durchzuführen. Dazu hat der AN die dinglich Berechtigten, ggf. auch Pächter oder Mieter sowie die zuständigen Behörden vor dem jeweiligen Termin recht- zeitig schriftlich zu benachrichtigen, über die Zwecke des Beweissicherungsverfahrens zu unterrichten und das schriftliche Einverständnis der Betroffenen einzuholen. Die Kontaktdaten können beim AG oder Ingenieurbüro angefordert werden. Das Betreten fremder Grundstücke und das dortige Anbringen von Marken u. ä. sind nur mit Zustimmung des dinglich Berechtigten – und je nach Lage auch des Pächters oder Mieters – zulässig.

Nach Beendigung der Baumaßnahme erfolgt eine Endkontrolle und Dokumentation des Zustandes in Abstim- mung mit den o. g. Beteiligten und Festlegung der evtl. zu treffenden Maßnahmen. An den AG ist eine von allen Beteiligten (Eigentümer, Pächter bzw. Bewirtschafter) unterzeichnete Freistellungserklärung (Entlastungs- zeugnis) zu übergeben. Ohne vorliegende Freistellungserklärung erfolgen keine Abnahme und keine Auszah- lung der Schlussrechnung. Festgestellte Schäden, welche keine Vorschäden darstellen, sind vom AN auf seine Kosten zu beseitigen.

3.9 Sicherungsmaßnahmen

Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der Baumaßnahme

 die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke zum Arbeitsschutz eingehalten werden

 die Verkehrssicherung unter Berücksichtigung der StVO, VAO und RSA erfolgt

 alle Forderungen aus einschlägigen Bestimmungen, insbesondere aus RiStWag und DVGW W 101 ein- gehalten werden

 alle Forderungen aus einschlägigen Bestimmungen, insbesondere aus WHG bzw. SächsWG bei den Ar- beiten in Überschwemmungsgebieten eingehalten werden

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

 alle Forderungen aus einschlägigen Bestimmungen, insbesondere aus beiliegendem Merkblatt Bau- lärm, BImSchG und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräu- schimmissionen eingehalten werden

 alle im Bereich der Baustelle vorhandenen Vermessungspunkte bzw. amtlichen Festpunkte, Grenzsteine usw. erhalten bleiben … ggf. durch bauzeitliche Übergangsmessungen und Sicherung; werden solche Objekte im Zuge der Bauarbeiten verändert, entfernt oder beschädigt, so hat der AN die jeweils zu- ständige amtliche Stelle zu benachrichtigen. Die Kosten für Wiederherstellung trägt der AN

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3.10 Straßenwiederherstellung

Für die Straßenwiederherstellung der asphaltierten Werksstraßen wird in Abstimmung mit den LWW eine Be- lastungsklasse 1,8 (RSTO) angenommen.

4 cm Asphaltdeckschicht (AC 11 D S, BM 25/55-55)

16cm Asphalttragschicht (AC 32 T S, VM 50/70)

35 cm Frostschutzschicht (Tragfähigkeit Ev2 ≥ 120 MPa)

55 cm gesamt

Gepflasterte Bereiche der nördlichen Werksstraße sind gem. Belastungsklasse 1,8 (RSTO) wie folgt wiederher- zustellen:

10 cm Betonverbundpflaster

4cm Pflasterbettung Splitt 2/5

15cm Schottertragschicht

26 cm Frostschutzschicht (Tragfähigkeit Ev2 ≥ 120 MPa)

55 cm gesamt

3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren

Vermessungsleistungen

Für die Bestandsdokumentation sind fortlaufend Messungen, inkl. Messungen im Gebäude, durchzuführen, welche direkt durch die Leipziger Wasserwerke beauftragt werden. Dies ist durch den AN Bau zu koordinieren. Es gilt die Einmessordnung der Leipziger Wasserwerke.

Aufmaßverfahren

Aufmaße dürfen nur festgestellte Maße enthalten. Berechnungen, die sich als falsch erweisen, werden nicht anerkannt.

Auf den Aufmaßblättern sind mindestens folgende Angaben erforderlich:

 AN

 AG

 lfd. Nummer des Aufmaßblattes

 Bezeichnung der Bauleistung

 Ordnungszahl.

Auf einem Aufmaßblatt sind nur Leistungen gleicher Ordnungszahl aufzulisten.

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

Aus den Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar hervor- gehen. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen, Flächen auf zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen nach dem Komma zu runden. Geldbeträge in € sind auf volle Cent zu runden.

Bei Baustoffen, deren Zugabe in einer bestimmten Menge gefordert wird, aber nicht nach Gewicht abgerechnet wird, wird ein Verwendungsnachweis anhand von Liefer- und Wiegescheinen verlangt, die von der örtlichen Bauüberwachung gegengezeichnet werden müssen.

Bei Lieferscheinnachweisen verbleibt nach deren Anerkennung durch die örtliche Bauüberwachung vorab eine Ausfertigung bei der örtlichen Bauüberwachung. Die Originallieferscheine sind geordnet und aufgelistet mit der Schlussrechnung vorzulegen. Nicht unterzeichnete Lieferscheine werden nicht anerkannt.

Gewichtsnachweise sind durch Wiegebescheinigungen zu belegen, bei denen das Gewicht durch geeichte Waagen festgestellt und maschinell eingetragen wird (Leer- und Gesamtgewicht). Für die Umrechnung von Gewicht in Volumen werden die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Umrechnungs- und Verdichtungsfak- toren verbindlich festgelegt, sofern die Eignungsprüfungen der Lieferwerke keine anderen Werte ergeben. Für wiederverwendete und entsorgte Materialien gelten die im Baugrundgutachten angegebenen Wichten.

Tab. 3: Umrechnungs- und Verdichtungsfaktoren

MaterialbezeichnungDichte – unverdichtetDichte – verdichtetVerdichtungsfaktor
[t/m³][t/m³]
Oberboden1,501,751,17
Sand 0/21,601,841,15
Kiessand 0/41,601,841,15
Kiessand 0/81,601,841,15
Kiessand 0/161,702,041,20
Kiessand 0/321,802,301,28
Kiessand 0/561,802,301,28
Kiessand 0/631,802,301,28
Wandkies 0/X1,802,301,28
Kies 7/321,70--
Kies 16/321,601,761,10
Brechsand 0/21,451,661,15
Brechsand-Splitt-Gemische 0/8 bis 0/321,722,151,25
Splitt 2/81,70--
Splitt 8/161,451,601,10
Splitt 16/321,451,601,10
Mineralgemisch 0/451,802,301,28
Mineralgemisch 0/561,802,301,28
Schotter 0/561,602,051,28
Schotter 0/2001,401,721,23
Schotter 22/561,451,671,15
Grobschotter 32/451,521,751,15

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MaterialbezeichnungDichte – unverdichtetDichte – verdichtetVerdichtungsfaktor
[t/m³][t/m³]
Grobschotter 56/120 und 80/X1,451,601,10
Grobschotter 56/801,451,671,15
Schüttpacke 0/2001,501,651,10
Felsbruch 0/4001,602,001,25
Siebschutt1,802,081,16
Gewässersediment

3.12 Prüfungen und Nachweise

Für die eingesetzten Baustoffe ist in Verantwortung des AN eine ständige Qualitätskontrolle entsprechend den einschlägigen Bestimmungen (u. a. DIN-Normen, ZTV, Richtlinien) notwendig. Dort sind auch die weiteren, im Einzelnen erforderlichen Qualitätsprüfungen, die vom AN durchzuführen sind, dargelegt.

Eignungsprüfungen

Eignungsprüfungen sind für alle zur Verwendung kommenden Baustoffe gemäß ZTV durchzuführen. Die Er- gebnisse sind in geeigneter, übersichtlicher Form zu erfassen, aufzutragen und dem AG zu übergeben. Die Nachweiskosten trägt der AN.

Eigenüberwachungen

Die Prüfungen sind in Anwesenheit eines Beauftragten des AG durchzuführen. Der AN hat die Eigenüberwa- chung nach den betreffenden ZTV auszuführen. Die Ergebnisse sind in geeigneter Weise zu erfassen, aufzutra- gen und dem AG zu übergeben. Die Nachweiskosten trägt der AN.

Kontrollprüfungen

Die vom AG vorgeschriebenen Kontrollprüfungen ersetzen nicht den Gütenachweis des AN.

Kontrollprüfungen des AG

Der AG behält sich bei allen Leistungen das Recht vor, eigene Kontrollprüfungen durchzuführen. Bei Nichter- reichen der erforderlichen Werte trägt der AN die Kosten, sonst der AG.

3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des SiGe-Planes

Für die Baumaßnahme ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen, da die Arbeiten innerhalb eines in Betrieb befindlichen Wasserwerks, in den Trinkwasserschutzzonen I und II sowie im Bereich eines Kulturdenkmals mit archäologischem Relevanzgebiet durchgeführt werden. Die Bauausführung umfasst Tiefbau-, Rohrleitungsbau- und Spezialtiefbauarbeiten mit Baugruben, Rohrgräben, Spundwandarbeiten, Brun- nen- und Entwässerungsanlagen sowie Arbeiten im unmittelbaren Umfeld zahlreicher in Betrieb befindlicher Trinkwasserleitungen, Kabelanlagen und sonstiger Ver- und Entsorgungsmedien. Weiterhin sind die

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

besonderen Anforderungen des Arbeits-, Umwelt- und Trinkwasserschutzes, die Aufrechterhaltung der Be- triebs- und Versorgungssicherheit des Wasserwerks, die Koordination mehrerer gleichzeitig tätiger Unterneh- men sowie Maßnahmen zur Baustellen- und Verkehrssicherung, zum Umgang mit belasteten Böden und zur Durchführung einer Kampfmittelsondierung vor Baubeginn zu berücksichtigen.

3.14 Bauangaben zu EMSR-Technik

3.14.1 Veranlassung

Für dieses Vorhaben sind bzgl. der EMSR-Technik folgende Teilleistungen zu erbringen:

  1. Errichtung von Freiluftschränken für die Versorgung und Steuerung der Pumpen.

  2. Einbindung der Objekte in das Prozessleitsystem des Auftraggebers.

  3. Anschluss von 2 Mähroboter-Ladestationen und einem Wasserzähler (AST).

Das vorliegende Projekt enthält die Fachplanung für die EMSR- und Automatisierungstechnik in der Leistungs- phase 5 nach HOAI (Ausführungsplanung). Die zugehörigen Planungsleistungen nach HOAI zum Bereich Bau und Technologie wurden durch das Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH erbracht.

Durch die Leipziger Wasserwerke wird ein „Technisches Regelwerk E- und MSR-Technik“ übergeben,

die darin enthaltenen Vorgaben sowie die dort genannten weiterführenden Unterlagen in ihrer aktuellen Ver- sion sind in der Ausführung zwingend einzuhalten:

• Technische Richtlinie zur Softwarestrukturierung

• Materialstandardisierung und Vorzugsliste E & MSR Technik

• Technische Richtlinie EPLAN-Dokumentation

• Materialstandardisierung und -bündelung für Elektroinstallation

• Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Elektrotechnik

3.14.2 Planungsgrundlagen

3.14.2.1 Allgemeine Richtlinien, Gesetze, Standards

Die Planung basiert auf den technischen Regeln des DWA, den einschlägigen DIN-, VDE- und europäischen Normen, den TAB des örtlichen VNB und weiteren betroffenen Rechtsträgern, sowie den technischen und tech- nologischen Rahmenbedingungen des Auftraggebers. Hierbei sind insbesondere folgende Publikationen und deren normativen Querverweise zu beachten:

 DIN VDE 0100-100:2009-06 Allgemeine Grundsätze Niederspannungsanlagen

 DIN VDE 0100-410:2018-10 Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag

 DIN VDE 0100-520:2023-06 Kabel- und Leitungsanlagen

 DIN VDE 0100-540:2024-06 Erdungsanlagen und Schutzleiter

 DIN VDE 0100-600:2017-06 Erstprüfung von Niederspannungsanlagen

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

 DIN EN 60204-1 VDE 0113-1:2019-06 Sicherheit von Maschinen

 Unfallverhütungsvorschriften, Regeln und Merkblätter der DGUV

 BetrSichV §14 Prüfung von Arbeitsmitteln

3.14.3 Ausführungsplanung

3.14.3.1 Netz- / NEA-Anschluss

Für die Versorgung der gesamten EMSR-Ausrüstung wird die Trafostation außerhalb des Wasserwerks Canitz vorgesehen. Die Bereitstellung und der betriebsfertige Anschluss der Notstromversorgung auf der Niederspan- nungsseite der Trafostation erfolgen durch den Auftraggeber und sind nicht Leistungsbestandteil dieses Pro- jektes.

Für die Versorgung und Steuerung der Binnenentwässerung und der Sammelschächte wird jeweils eine sepa- rate Schaltanlage vorgesehen. Die Anlagen werden über neue Leistungsabgänge 400V/50Hz betrieben. Die resultierende Anschlussleistung ist in der Netzberechnung der elektrischen Anlage aufgeführt. Für die Binnen- entwässerung ist eine Anschlussleistung von ca. 26 kVA zu berücksichtigen. Für den Niederspannungsanschluss ist ein Erdkabel NYY-J 4x35 mm² über ca. 150 m zu verlegen und mit 3x50A abzusichern. Für die Sammel- schächte ist eine Anschlussleistung von ca. 45 kVA zu berücksichtigen. Für den Niederspannungsanschluss ist ein Erdkabel NYY-J 4x50 mm² über ca. 200 m zu verlegen und mit 3x80A abzusichern.

Die Kabelanlagen zwischen der Trafostation und den Schaltanlagen sind als direkt im Erdreich verlegte Erdkabel auszuführen. Zur Vermeidung von Kabelzugschächten im öffentlichen Bereich ist die Trasse so zu führen, dass Richtungsänderungen ausschließlich über die zulässigen Biegeradien der Kabel realisiert werden. Bei der Ver- legung ist eine Mindestdeckung von 0,8 m (bzw. 1 m unter Fahrbahnen) einzuhalten. Die Kabel sind in ein steinfreies Sandbett (Schichtdicke mind. 10 cm unter und über dem Kabel) einzubetten. Im Abstand von ca. 20 cm bis 30 cm unter der Geländeoberfläche ist ein gelbes Kunststoff-Trassenwarnband mit der Aufschrift „Ach- tung Starkstromkabel“ durchgehend zu verlegen. Die maximal zulässigen Zugkräfte und Mindestbiegeradien der Kabelhersteller sind strengstens einzuhalten. Der Tiefbau und die Sandeinbettung sind nicht Bestandteil des Leistungstitels EMSR.

Netzform der Schaltanlagen:

 TN-C-S-System 3/N/PE 230/400 V 50 Hz

 Rechtes Drehfeld

Schutz gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen (VDE 0100 410)

 Fehlerstromschutz

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

3.14.3.2 Niederspannungsunterverteilung

3.14.3.2.1 Freiluftschrank

Für die Unterbringung der gesamten EMSR-Ausrüstung ist ein äußerer, freistehender Kabelverteilerschrank vorzusehen. Das Außengehäuse muss aus glasfaserverstärktem, witterungsbeständigem und schwer entflamm- barem Polyester (GFK) gefertigt sein und mindestens die Schutzart IP44, sowie die Schutzklasse II aufweisen. Der Schrank ist mit folgender Ausstattung auszurüsten:

 Freiluftschrank, 2-türig, 1200 x 1125 x 541 mm (B x H x T) mit 900 mm Sockel

 Kabeleinführung von unten auf integrierter Kabelabfangschiene

 Montageplatte aus Sendzimir verzinktem Stahlblech

 Schwenkhebel mit Einfachschließung für die Aufnahme eines Profilhalbzylinders

 Türfeststeller zur mechanischen Arretierung der geöffneten Schranktüren

 Kondensat-Stopp (Sockelfüller) und Lüftungsgitter gegen Kondensatbildung

Abbildung 4: Beispiel UESA-Kabelverteilerschrank AT5-120-1125

Im Freiluftschrank ist ein Wandschrank mit der Schutzart IP55 auf die Montageplatte zu montieren. Der Wand- schrank dient zur Aufnahme der Leistungsabgänge, der Pumpensteuerung mit Mess- und Automatisierungstechnik. Der Wandschrank ist mit folgender Ausstattung auszurüsten:

 Wandschrank, 2-türig, 1000 x 1000 x 300 mm (B x H x T)

 Filterlüfter (Zuluft unten) + Austrittsfilter (Abluft oben) zur Belüftung durch Konvektion (IP54)

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

 Schaltschrank-Heizung mit Thermostat

 LED-Schrankbeleuchtung und Türpositionsschalter

 Schaltplantasche

Abbildung 5: Beispiel Rittal AX 1110000 Basisschrank

Die Aufteilung der Elemente im Schrank ist so zu gestalten, dass eine räumliche Trennung zwischen Nieder- spannungsschaltanlage, sowie MSR- und Fernwirktechnik vorhanden ist. Im Schrank ist eine Platzreserve von mind. 25% vorzuhalten. Alle örtlichen Anzeige- und Bedienelemente sind in die Tür des Wandschranks zu montieren und mit gravierten Schildern zu kennzeichnen. Sämtliche einzubauenden Geräte sind mit alterungs- beständigen Bezeichnungsschildern zu versehen. Die Aderfarben der Schaltschrankverdrahtung und das AKZ- System ist mit dem AG abzustimmen.

Die Einspeisung der Schaltanlage enthält folgende Ausstattung:

 Blitzstrom- & Überspannungsableiter Typ 1+2

 3-poliger Hauptschalter in der Tür

 Netzüberwachungsrelais

3.14.3.2.2 Leistungsverbraucher

Folgende Leistungsverbraucher sind vorgesehen:

Binnenentwässerung: 5x Unterwassermotorpumpe 3,0 kW

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

Sammelschächte: 8x Tauchmotorpumpe 3,6 kW

Die Leistungsabgänge der Pumpen sind auszurüsten mit:

 Motorschutzschalter mit Überlast- und Kurzschlussauslöser

 Leistungsschütz

 Wasserdichte CEE-Steckvorrichtung ohne Lastschaltfunktion

Die Steuerungs-Abgänge der Tauchmotorpumpen sind auszurüsten mit:

 Temperatur-Überwachung (Motortemperaturfühler: Bimetall-Schalter)

Die Unterwassermotorpumpen haben keine Sensoren fest im Motor verbaut.

Zum Stillsetzen der Pumpen durch Energieabschaltung ist ein roter Pilzdrucktaster an der Tür des Innen- schrankes horizontal mittig zu montieren. Dadurch wird ausschließlich die Spannungsversorgung der Pum- pen abgeschaltet. Die Spannungsversorgung der Schaltanlage, an der sich dieser Pilzdrucktaster befindet, wird nicht getrennt.

3.14.3.2.3 Leistungsabgänge im Freiluftschrank

Ein FI-Schutzschalter 4-polig, Typ A, 40A, Nennfehlerstrom 30 mA für:

 Service-Steckdose auf der Hutschiene

 Schrankheizung mit Thermostat

 Reserveabgang auf Klemme

3.14.3.2.4 Steuerspannung 24 VDC / Unterbrechungsfreie Stromversorgung

Die Schaltanlage ist mit einer unterbrechungsfreien Stromversorgung für 24 VDC als Melde- und Befehlsspan- nung, sowie zur Versorgung der Automatisierungs- und Messtechnik auszustatten. Dazu ist eine Stromversor- gung mit einem Weitbereichseingang und einem Ausgangsstrom von 10 A mit integriertem, wartungsfreien Kondensatorenergiespeicher von 2,5 kWs zu verwenden. Zur Potentialtrennung und Kontaktvervielfältigung werden Schaltrelais 24 V DC mit Wechslern verwendet.

Absicherung Steuerspannung 24 VDC primärseitig:

 Leitungsschutzschalter

Absicherung Steuerspannung 24 VDC sekundärseitig:

 Leitungsschutzschalter Melde- & Befehlsspannung

 Leitungsschutzschalter Messtechnik & Automatisierungstechnik (separat)

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

3.14.3.2.5 Geräteauswahl und Betriebsmittel

Für die technische Ausstattung sind nur typgeprüfte Erzeugnisse mit VDE- und CE-Zeichen einzusetzen. Des Weiteren ist eine weitgehende Typenreinheit bei gleichartigen, einmal gewählten Erzeugnissen anzustreben. Auslaufende Serien sind nicht zu verwenden. Die Materialstandardisierung und Vorzugsliste E & MSR Technik des Auftraggebers ist zu berücksichtigen.

3.14.3.2.6 Überspannungsschutz, Erdungsanlage und Potentialausgleich

Überspannungsschutz

Der äußere Blitzschutz ist nicht vorgesehen.

Der innere Blitzschutz muss das Auftreten gefährlicher, energiereicher Überspannungen infolge von Blitzent- ladungen innerhalb der zu schützenden baulichen Anlage verhindern. Der Einspeisezweig der Schaltanlage ist mit einem Blitzstrom- und Überspannungsschutz der Schutzstufen Typ 1 + 2 auszustatten und dessen Fern- meldekontakte sind auf die Automatisierungstechnik aufzulegen.

Erdungsanlage und Potentialausgleich Der Ringerder (Bandstahl V4A 30 x 3,5 mm) ist fachgerecht, seitlich versetzt zum Kabelsandbett im Graben erdfühlig zu verlegen, um so die Trafostation und alle Bauwerke, sowie die Freiluftschränke miteinander zu verbinden. Die neue Erdungsanlage ist ggf. mit der bereits vorhandenen Erdungsanlage zu verbinden. Alle Verbindungsstellen im Erdreich werden mit einer Korrosionsschutzbinde umwickelt. Der Erder wird mittels Wanddurchführungen mit Erdungsfestpunkten in das Bauwerk eingeführt.

Der Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene und der zusätzliche Schutzpotentialausgleich nach DIN VDE 0100 ist konsequent und durchgängig durchzuführen. In den Schutzpotentialausgleich sind alle metallischen Baukonstruktionen (Rohrleitungen, Führungsschienen der Pumpen, Deckel…) mit Zielbezeichnung mittels Ausgleichsleitung an die Potentialausgleichsschiene anzuschließen.

Die Funktion der Erdungsanlage ist messtechnisch zu protokollieren.

3.14.3.3 Installation

Die Kabelverlegung zwischen den Freiluftschränken und den Bauwerken wird direkt im Erdreich realisiert. Die Kabel sind auf Bauwerkseite über Gummi-Press-Dichtungen einzuführen und gas- und wasserdicht abzudich- ten. Die Installation erfolgt ausschließlich mit korrosionsbeständigem Material. In den Bauwerken sind alle Lei- tungen mit Steckvorrichtungen oder Kabelabzweigkasten in IP67 Ausführung vorzusehen. Beim Verlegen der Niederspannungs-, Fernmeldekabel, Mess- und Steuerleitungen ist eine räumlich getrennte Anordnung zu ge- währleisten. Alle Anschluss- und Verbindungskabel sind im Freiluftschrank auf Klemmleiste aufzulegen und beidseitig mit Etiketten (Querschnitt und Zielbezeichnung) zu kennzeichnen.

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

3.14.3.4 Messtechnik

3.14.3.4.1 Trockenlaufschutz / Niveaurelais aller Pumpen

Zum Schutz der Pumpen gegen thermische Überlastung und Beschädigung durch Trockenlauf wird ein dedi- ziertes Trockenlaufschutz-System vorgesehen. Die Lieferung und Montage ist nicht Bestandteil des Leistungs- titels EMSR.

Die Anschluss- und Steuerleitung ist mit der erdverlegten Fernmeldeleitung aus der Schaltanlage zu verbinden. Das Signal ist galvanisch getrennt zu übergeben. Die Auswertung und Anzeige der Messung erfolgt in der übergeordneten Automatisierungstechnik.

3.14.3.5 Automatisierungstechnik

Die Steuerung erfolgt dezentral durch die örtliche Automatisierungstechnik. Als Zentralbaugruppe kommt eine leistungsfähige Standard-CPU S7 1512SP-1 PN zum Einsatz. Der Controller wird durch die folgenden Module erweitert:

• 1x Digitalbaugruppe mit 16 digitalen Eingängen

• 1x Digitalbaugruppe mit 16 digitalen Ausgängen

Zur hochverfügbaren, störsicheren Anbindung der dezentralen Automatisierungsstationen an das übergeord- nete Prozessleitsystem wird ein optischer Gigabit-Ethernet-Netzwerk realisiert. Aufgrund der räumlichen Dis- tanz und zur Vermeidung von Potenzialverschleppungen erfolgt die Vernetzung durchgängig via Lichtwellen- leiter. Als zentraler Knotenpunkt im Schaltschrank wird der industrielle Layer-2-Switch SCALANCE XC206-2SFP eingesetzt. Die Hardwarekomponenten sind auf Hutschiene zu montieren und an die unterbrechungsfreie Spannungsversorgung anzuschließen.

3.14.3.5.1 Überwachung und Steuerung

Folgende Kategorien von Informationen / Datenpunkten sind in der Steuerung zu verarbeiten:

 Betriebs- und Störmeldungen

 Analog-, Binär-, Soll-, Rückgabe- und Zählimpulswerte

 Befehle- und Befehlsrückmeldungen

Das Anwenderprogramm der Automatisierungstechnik beinhaltet im Wesentlichen:

 Steuerung und Überwachung der Pumpen

 Überwachung der Füll- und Grenzstände, sowie der Türen

 Überwachung der Schutz- und Schaltgeräte, sowie der Steuerspannungen

 Bildung von Betriebsstunden aller Antriebe

Die Bedienhierarchie ist wie folgt aufzubauen:

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

 Not-Aus Schalter am Steuerschrank wirkt auf alle Antriebe bei Hand- und Automatikbetrieb

 Manueller Betrieb durch die Schaltanlage vor Ort ohne Automatisierungstechnik

 Manueller Betrieb durch PLS / SPS mit Automatisierungstechnik

 Automatikbetrieb durch die KSB-Niveaurelais mit Überwachung durch die SPS / PLS

Die internen Steuerungsabläufe in der Automatisierungstechnik sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Inbetriebnahme und der Datenpunkttest FWT/Prozessleitsystem erfolgt gemeinsam mit dem AG.

Zur örtlichen Überwachung bei Objektbegehungen sind im Freiluftschrank pro Pumpe vorzusehen:

 Leuchtdrucktaster grün: Pumpe Einschalten und Meldung Betrieb der Pumpe

 Leuchtdrucktaster rot: Pumpe Ausschalten und Störung der Pumpe

 Leuchtmelder rot: Trockenlaufschutz

 Knebelschalter mit Schaltstellungen Hand-0-Automatik

Weitere Meldungen, bzw. Steuerungen der Anlage vor Ort im Freiluftschrank sind:

 Pumpen-Halt (1x Pilzdrucktaster)

 Quittieren (Drucktaster schwarz)

 Lampentest (Drucktaster blau)

 Sammelstörung (Leuchtmelder rot) – alle Störungen, außer Störungen der Pumpen

Diese Betriebs- und Störmeldungen zur Vor-Ort-Anzeige sind durch die hardwareseitige Steuerebene zu rea- lisieren. Die Sammelstörung kann softwareseitig in der SPS gebildet werden.

3.14.3.6 Fernwirk- und Prozessleittechnik

3.14.3.6.1 Fernwirkstation

Das Objekt besitzt bereits eine Kommunikationsverbindung zur Übernahme/Übergabe aller Prozess-, Status- und Steuerdaten. Zur vollständigen Fernüberwachung und Fernbedienung wird die Automatisierungstechnik mit dem vorhandenen Netzwerk gekoppelt.

Die Fernwirkstation wird durch den Auftraggeber vorkonfektioniert / parametriert. Im Leistungsumfang ent- halten sind die Lieferung und Montage im Freiluftschrank, sowie die Herstellung der elektrischen An-schlüsse an die unterbrechungsfreie Spannungsversorgung und die Herstellung der Kommunikations-verbindung im Schaltschrank auf Klemmleiste.

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

Alle Datenpunkte sind zur zentralen SPS zu rangieren und dem zentralen Leitsystem bereitzustellen. Die Ab- stimmung mit dem AG bezüglich der zu übergebenden Datenpunkte, der verwendeten Daten-formate, Daten- bausteine sind Leistungsbestandteil.

3.14.3.6.2 Anschluss von 2 Mähroboter-Ladestationen, 2 Wasserzähler, 1 Druckmessung

Die beiden Mähroboter-Ladestationen werden aus dem Maschinengebäude mit 230VAC versorgt. Der Kabelweg und der Anschluss wird in einem gemeinsamen Termin mit dem Auftraggeber vor Ort abgestimmt. Die bestehende Trassenführung wird so weit wie möglich verwendet. Die restliche Strecke bis zu den Ladestation werden die Leitungen in neuen Kabelleerrohren verlegt.

Die Anschluss- und Steuerleitung für den Wasserzähler an der Abgabestelle und im Keller des Maschinenhauses, sowie die Druckmessung im Maschinenhaus werden über die bestehende Trassenführung realisiert. Der Anschluss erfolgt im Maschinengebäude nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Kabelverlegung zum bestehenden Kabelkanal an der AST erfolgt in neuen Kabelleerrohren.

3.14.4 Dokumentation

Für die Projektierung sind in der Dokumentation die technischen Richtlinien des AG zu beachten.

Vorhandene Unterlagen sind ggf. zu ergänzen bzw. zu revidieren. In Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber sind Bestandsunterlagen anzufertigen (berichtigte Ausführungsunterlagen).

Vor Beginn der Arbeiten ist für den Leistungsumfang mit dem Auftraggeber abzustimmen:

 Stromlaufpläne, Schrankansichtsplan, verwendete Fabrikate

 Verbraucher- & Messstellenliste, E/A-Signalliste, verwendete Fabrikate

Die Dokumentation enthält im Wesentlichen:

 Errichterbescheinigung

 EG-Konformitätserklärung

 Prüfprotokolle Schutzmaßnahme nach DIN VDE 0100-600

 Prüfprotokolle Erdungsanlage nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305)

 Prüfbescheinigung nach DGUV V3

 Schaltplan mit Deckblatt, Montageplatten-Aufbauplan, Schrankansichtsplan, Aufstellungsplan,

Stromlaufplan ein- & allpolig, Stückliste, Kabelplan, Klemmenleistenplan etc.

 Bedienungsanleitung, Dokumentation aller eingestellter Parameter

 Datenblätter, Gerätedokumentation und Handbücher aller eingebauten Geräte

 Datenpunkt-, Signalcheck-Liste, Einweisungsprotokoll

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BAUBESCHREIBUNG WW CANITZ – HOCHWASSERSCHUTZ HQ200 & LEITUNGSNEUORDNUNG

4 Ausführungsunterlagen

4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen

Alle Planungsunterlagen beziehen sich auf das Lagesystem ETRS_UTM33 und das Höhensystem DHHN2016.

Zur Angebotserarbeitung erhält der Bieter folgende Unterlagen:

 Leistungsbeschreibung mit LV und Baubeschreibung (IB K&H)

 Baugrundgutachten (GCE Pampel und IB Reichert)

 Genehmigungsstatik Hochwasserschutzanlage (IB K&H)

 Netzplan elektrische Anlagen

 Ausführungspläne der Objektplanung und Tragwerksplanung (Schal- und Bewehrungspläne)

 Fotodokumentation Demontagebereiche im Wasserwerkgebäude

 Grobablaufplan

 Erddrucklastenermittlung und Verbauempfehlung Längsdrainage

 Grobablaufplan

Nach Zuschlagserteilung erhält der AN zusätzlich folgende Unterlagen:

 Bestandsvermessung sowie Absteckung und Dokumentation der Hauptachsen

4.2 Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen

Die technologische Bearbeitung für das Bauvorhaben ist durch den AN zu erbringen. Dazu zählen:

 Verkehrszeichenplan

 Verkehrsrechtliche Anordnungen der zuständigen Behörden

 Hochwasserschutz-Maßnahmeplan

 Betankungskonzept in TWSZ II

 Zusammentragung Datenblätter mit Schallleistungspegeln der eingesetzten Maschinen

 Anmeldung der Betonierarbeiten sowie Betonierkonzept Überwachungsklasse 2 für Widerlager und Kopfbalken

 Werkplanung Binnenentwässerung mit hydraulischem Nachweis der Eintrittsflächen und Filterstabilität der Sammelbrunnen

 Aufgrabungsgenehmigungen (Schachtscheine) der zuständigen Medienträger

 Erläuterungen zum Bauablauf, ggf. Einsatz von Spezialgeräten

 Demontage Rohre und Formteile aus Maschinenhaus / Rohrkeller / Rohrkanal:

o Demontagekonzept

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o Hebe- und Lastenkonzept

o Austransport- und Logistikkonzept

o Gerüst- und Zugangskonzept

o Trenn- und Schneidkonzept

o Entsorgungs- und Verwertungskonzept

o Radonschutz- bzw. Arbeitsschutzkonzept Rohrkeller (Abfluftanlage)

 Einpressplan Spundwände

 Baustelleneinrichtungsplan

 Statischer Nachweis Stahlbeton-Widerlager für ZBL Canitz I an Schieberinsel vor Wasserwerk

 Düsenstrahlkonzept und Werkplanung für Düsenstrahlkörper

 Werkplanung Fertigteilschacht AST Canitz, Winkelstützelemente

 Statischer Nachweis Rohrbrücke TW-Provisorium DA500

 Werkplanung Dammbalkensystem

 Bauzeiten und Terminpläne mit Bausummenlinie (inkl. Fortschreibung)

Bei der Anfertigung der Werkpläne sind die ZTV-W LB 202 zu beachten.

Unterlagen, die dem Vertrag und seinen Bestandteilen nicht entsprechen, gibt der AG ungenehmigt zurück. Der AN hat diese Unterlagen zu berichtigen oder zu ergänzen und neu einzureichen. Die hierdurch eintreten- den Verzögerungen hat der AN mit allen sich ergebenden Folgen zu vertreten. Die aufgrund der Prüfung sowie infolge der Anpassung an Leistungen erforderlichen Korrekturen sind vom AN unentgeltlich vorzunehmen und bei der Ausführung zu beachten.

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5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil werden

Unabhängig von den nachfolgend gekennzeichneten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Sonstigen Technischen Regelwerken gilt die VOB/C.

5.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

Die nachfolgend gekennzeichneten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen werden Vertragsbestand- teil.

ZTV
ZTV A-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen
ZTV Asphalt-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt
ZTV Baumpflege, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege
ZTV BEA-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbauweisen
ZTV BEB-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen
ZTV Beton-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemit- teln und Fahrbahndecken aus Beton
ZTV E-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau
ZTV Ew-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau
ZTV FRS, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme
ZTV Fug-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen
ZTV-ING, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten
ZTV La-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau
ZTV-Lsw, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen
ZTV-LW, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Ländlicher Wege
ZTV-M, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen
ZTV Pflaster-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Ein- fassungen
ZTV-SA, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen

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ZTV
ZTV-SIB , aktuelle Fassung (aufgegangen in ZTV-Ing, Teil 3, Abschnitte 4-6) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
ZTV SoB-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Schichten ohne Bindemittel
ZTV Verm-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau
ZTV-VZ, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Vertikale Verkehrszeichen
ZTV-W Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau für
LB 202: Technische Bearbeitung, aktuelle Fassung
LB 203: Baugrunderschließung und Bohrarbeiten, aktuelle Fassung
LB 205: Erdarbeiten, aktuelle Fassung
LB 206: Nassbaggerarbeiten, aktuelle Fassung
LB 207: Landschaftsbau, aktuelle Fassung
LB 208: Wasserhaltung, aktuelle Fassung
LB 209: Baugrubenverbau, Baugrundverbesserung, aktuelle Fassung
LB 210: Böschungs- und Sohlensicherung, aktuelle Fassung
LB 212: Dränarbeiten in der Landwirtschaft, aktuelle Fassung
LB 214: Spundwände, Pfähle, Verankerungen, aktuelle Fassung
LB 215: Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton, aktuelle Fassung
LB 216/1: Stahlwasserbau, aktuelle Fassung
LB 216/2: Elektrische Ausrüstung von Stahlwasserbauten, aktuelle Fassung
LB 218: Korrosionsschutz im Stahlwasserbau, aktuelle Fassung
LB 219: Schutz und Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken, aktuelle Fassung
LB 220: Kathodischer Korrosionsschutz im Stahlwasserbau, aktuelle Fassung
ZTV-Wegebau, aktuelle Fassung FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs
ZTV LW, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Ländlicher Wege
ZTV ZEB-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Zustandserfassung und -bewertung von Straßen

5.2 Sonstige anzuwendende Technische Regelwerke

Die nachfolgend gekennzeichneten Sonstigen Technischen Regelwerke werden Vertragsbestandteil.

Sonstiges Technisches Regelwerk
BAW-Merkblatt „Frostprüfung von Beton“, aktuelle Fassung
BAW-Merkblatt „Zweitbeton“, aktuelle Fassung
DAfStb-Richtlinie „Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-Richtlinie) inkl. 1. und 2. Berichtigung“, aktuelle Fassung und Auslegungen zur Alkali-Richtlinie, aktuelle Fassung

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Sonstiges Technisches Regelwerk
DAfStb-Richtlinie „Massige Bauteile aus Beton“, aktuelle Fassung
DAfStb-Richtlinie „Qualität der Bewehrung –Ergänzende Festlegungen zur Weiterverarbeitung von Betonstahl und zum Einbau der Bewehrung“, aktuelle Fassung
DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)“, aktuelle Fassung
DAfStb-Richtlinie „Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel“, aktuelle Fas- sung
DIBt „Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR Instandhaltung), aktuelle Fassung
DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“, aktuelle Fassung
FGSV „Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen“ (R SBB), aktuelle Fassung
FLL-Gütebestimmung „Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“, aktuelle Fassung
FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen, aktuelle Fassung
FGSV / DWA-A 904-1: „RLW - Richtlinien für den Ländlichen Wegebau - Teil 1: Richtlinien für die Anlage und Dimensionie- rung ländlicher Wege“, aktuelle Fassung
RuVA-StB, aktuelle Fassung Richtlinien für die umweltverträgliche Verwendung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, 2005

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