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KdoGesVers BeschO Öffentlich 16. Oktober 2026
Leistungsbeschreibung
allgemeiner Teil
Arzneimittel
Urheber: Bund - Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zulässig. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz.
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Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen ..................................................................................................... 3
- Materialeigenschaften ...................................................................................... 3
- Nachhaltigkeit .................................................................................................. 3
- Verpackung und Lieferschein .......................................................................... 3
- Anlieferung ....................................................................................................... 4
- Lieferorte - Adressen ....................................................................................... 4
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Vorbemerkungen Die Anforderungen aus dieser Leistungsbeschreibung allgemeiner Teil sind zusammen mit den Anforderungen aus der Anlage 2 (Leistungsbeschreibung mit Preis- und Produktblatt) zu den jeweiligen Beschaffungsgegenständen (Lose) auf die ein Gebot abgegeben wird, vollumfänglich durch den Auftragnehmer zu erfüllen.
- Materialeigenschaften Die angebotenen Arzneimittel müssen den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG), seiner Verordnungen und Durchführungsbestimmungen entsprechen. Alle Anforderungen zur Zulassung und Verkehrsfähigkeit im Bereich der Bundesrepublik Deutschland sind ausnahmslos zu erfüllen. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Sofern vorhanden, ist das individuelle Erkennungsmerkmal der Arzneimittel gem. § 6 Abs. 1a Nr. 4 der „Verordnung über den Großhandel und die Arzneimittel- vermittlung“ in der gültigen Fassung zu deaktivieren.
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Nachhaltigkeit Dem Leitprinzip der nachhaltigen Entwicklung zu folgen, bedeutet für die Bundesregierung darauf hinzuarbeiten, mit ihrer Politik gleichermaßen den Bedürfnissen der heutigen sowie künftiger Generationen gerecht zu werden – in Deutschland sowie in allen Teilen der Welt – und ihnen ein Leben in voller Entfaltung ihrer Würde zu ermöglichen. Der Auftragnehmer hat bei der Produktion sowie bei der Auslieferung der Produkte ressourcenschonend zu arbeiten. Bei Herstellung und Betrieb sind die Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie die technischen Regeln und Normen auf dem Gebiet des Umwelt- und Gefahrstoffrechtes einzuhalten. Insbesondere gilt dies für die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte, sowie Herstellungs- und Verwendungsverbote. Die Verwendung von besonders Besorgnis erregenden Stoffen nach REACH ist zu vermeiden. Umweltverträglichkeit ist wie technische Sicherheit ein Qualitätsmerkmal, wobei die Mindestforderungen in der Erfüllung der bestehenden Vorschriften / Gesetze bestehen.
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Verpackung und Lieferschein Verpackungen sind nach den gültigen Rechtsvorschriften und handelsüblich zu kennzeichnen. Verpackungen, die ausschließlich dem Versand dienen (Versandpackungen), sind mit Artikelname gemäß Auftragsnummer, Anzahl der enthaltenen Packungen, ggf. unter Angabe der wiederum enthaltenen Stückmenge, zu kennzeichnen. Es ist ein Lieferschein mit folgenden Angaben zu erstellen:
- Auftragsnummer
- Artikelname
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- Menge
- Bezugseinheit der Artikel
Der Lieferschein ist in die Versandpackung oben auf den Inhalt zu legen oder in einem Packlistenbeutel außen an der Versandpackung zu befestigen.
- Anlieferung Die Anlieferung an das in der Anlage 2 Preis- und Produktblatt jeweils genannten Lieferort (BwDp Ost Krugau oder BwDp Nord Epe) hat innerhalb des genannten Lieferzeitraumes Werktags außerhalb gesetzlicher Feiertage von Montag bis Donnerstag zwischen 7:00 und 15:00 und Freitag zwischen 7:00 und 11:00 zu erfolgen.
Die Lieferung muss „frei Haus“ an den Lieferort erfolgen.
Personen aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) wird grundsätzlich kein Zutritt zu Liegenschaften der Bundeswehr gewährt. Mitarbeitende des Auftrag- nehmers und Mitarbeitende von Erfüllungsgehilfen (Subunternehmen), die Angehörige von Staaten im Sinne des § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 17 SÜG sind, dürfen daher seitens des Auftragnehmers nicht mit Anlieferungen beauftragt werden, die einen Zutritt zu Liegenschaften der Bundeswehr erforderlich machen.
- Lieferorte - Adressen
BwDp Ost Krugau: BwDp Ost Lgr KRU Übernahme SanMatLgr Krugau Krugauer Dorfstr. 84 15913 Märkische Heide Tel.: 035471-800-4160 oder 035471-800-4150
BwDp Nord Epe: BwDp Nord Lgr EPE Übernahme SanMatLgr EPE Am Königsweg 2 48599 Gronau Tel.: 02565-4036-214 oder 02565-4036-234.
sowie die aus dem Verzeichnis der bestellberechtigten Dienststellen hervorgehenden Anschriften. Der Lieferort ergibt sich aus den jeweiligen Einzelabrufen.
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