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Vertragsfristen Anlage zum Formblatt 214.H
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Angebot für |
1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Die Leistung ist zu beginnen am
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am
als einzuhaltende Einzelfristen werden ausdrücklich die nachfolgend genannten Einzelfristen als Vertragsfristen vereinbart (§ 5 Nr. 1 Satz 2)
am
am
am
am
am
am
1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Nr. 1 sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung vorstehende Einzelfristen
1.3. unverbindliche Zwischentermine
am
am
am
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