Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

B_TEBH+Muster 02 FACHBAULEITERERKLÄRUNG.pdf

Hochbau-, Beton-, Stahlbeton-, Metallbau- und Fassadenarbeiten aus Stahl und Aluminium

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 16:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: plattform.aumass.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Baumaßnahme TB | Neubau Technikum BurghausenMuster 02
Seite 1

FACHBAULEITERERKLÄRUNG

BAUVORHABEN TB | Neubau Technikum Burghausen PROJEKTADRESSE Marktler Str. 45 a 84489 Burghausen

AUFTRAGNEHMER

Der Auftragnehmer (AN) erklärt, dass er die Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen der Bauordnung, des Sozialgesetzbuches und des Arbeitsschutzgesetztes für seine Leistungen übernimmt. Als Fachbauleiter im Sinne der Bayerischen Bauordnung wird benannt: (sein Vertreter)

NAME: ____________________ _____________________

ANSCHRIFT ____________________ _____________________


MOBILTELEFONNUMMER ____________________ _____________________

BERUFSBEZEICHNUNG ____________________ _____________________

Der Fachbauleiter erklärt, dass er die unmittelbare Verantwortung für die Ausführung an Ort und Stelle für seine Leistungen übernimmt. Er besitzt die für eine sichere Ausführung erforderlichen Kenntnisse und Verlässlichkeit. Er ist bezüglich seiner Leistungen für die Sicherheit der Baustelle sowie für die Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften verantwortlich. Der Auftragnehmer und der Fachbauleiter erklären, dass ihnen die Bauordnung, die Unfallverhütungsvorschriften sowie das Arbeitsschutzgesetz bekannt sind, insbesondere wird darauf hingewiesen:

  1. Der AN ist verpflichtet, zur Verhütung von Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit seiner Leistung alle erforderlichen sicherheitstechnischen Anordnungen und Maßnahmen entsprechend der gültigen UVV und allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln zu treffen.
  2. Die erforderlichen Arbeitsschutzausrüstungen sind vom AN für seine Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Die Mitarbeiter sind zu unterweisen, diese zu benutzen.
  3. Der AG bzw. seine Vertreter ist über alle Tätigkeiten, die andere gefährden können, vor Arbeitsbeginn zu informieren.
  4. Falls Sicherungseinrichtungen durch den AN entfernt werden müssen, ist für die Dauer der Entfernung die Gefahrenstelle unfallsicher abzusperren und zu kennzeichnen. Anschließend ist die Sicherheitseinrichtung wieder herzustellen.
  5. Wenn auf der Baustelle Mitarbeiter des AN Gefahren für sich oder andere feststellen, die sie nicht selbst abstellen können, ist der AG bzw. seine Vertreter sofort zu informieren.
  6. Arbeitsunfälle sind vom AN seiner zuständigen Berufsgenossenschaft, dem örtlich zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem zuständigen Amt für Arbeitsschutz zu melden.
  7. Die Ersthelfer des AN auf der Baustelle sind zu benennen (10% der MA-Anzahl = 1 Ersthelfer).
  8. Auf Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle ist zu achten, die sanitären Einrichtungen sind zu nutzen. Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, seine Mitarbeiter in Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutz zu unterweisen und unterwiesen zu haben.

Ort, Datum Firmenstempel


Unterschrift Fachbauleiter Unterschrift Geschäftsführer, Inhaber

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung