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VGV-0139/2026-37: Lieferung und Montage von Fahrgestell, Aufbau und Beladung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN EN 1846-2 in Anlehnung an die DIN 14502 Teil 1-3 und DIN 14530 Teil 27
Los 1: Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN EN 1846-2 in Anlehnung an die DIN 14502 Teil 1-3 und DIN 14530 Teil 27
Los 2: Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftragnehmer des Los 1
Los 3: Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Anforderungen
Allgemeines
Die Stadt Oranienburg schreibt die Lieferung und Montage von Fahrgestell, Aufbau und Beladung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN EN 1846-2 in Anlehnung an die DIN 14502 Teil 1-3 und DIN 14530 Teil 27 für die Freiwillige Feuerwehr Oranienburg europaweit im offenen Verfahren nach VGV aus.
Es sind ausschließlich Neufahrzeuge anzubieten.
- Anforderungen
In Ihrem Angebot sind alle erforderlichen Zusätze wie verstärkte Federn, Nebenabtriebe oder sonstige Voraussetzungen für den Aufbau des Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 im Angebotspreis zu berücksichtigen. Auf notwendige Ausnahmegenehmigungen in Ihrem Angebot ist besonders hinzuweisen. Diese sind zu begründen. Das Leistungsverzeichnis (die gelb hinterlegten Felder) und das geforderte Datenblatt sind als Voraussetzung für die Angebotsauswertung vollständig auszufüllen. Änderungen an dem Leistungsverzeichnis sind nicht zulässig.
Bitte ergänzen Sie die Vordrucke ausschließlich um die darin geforderten Angaben. Falls Ergänzungen bzw. Erläuterungen zu den Angeboten, wie z.B. zur Art und zum Umfang der Serienausstattungen erforderlich sein sollten, verwenden Sie hierfür bitte ein gesondertes Blatt. Achten Sie bitte darauf, dass jede Position des Leistungsverzeichnisses mit Preisangaben versehen wird. (Preisangaben mit 2 Stellen hinter dem Komma bzw. 0.00 bei serienmäßig vorhandener Ausstattung). Bitte kreuzen Sie bei jeder vorgegebenen Position das zutreffende Kästchen an (Ausschlusskriterium) und geben die geforderten technischen Leistungsparameter (Bewertungskriterium) an.
| Bitte besonders beachten: | ||
|---|---|---|
| Achten Sie bei Ihrem Begleitschreiben etc. darauf, dass Sie keine Hinweise auf Ihre | ||
| eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch kein Abdruck auf der Rückseite) | ||
| geben. Diese führen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss der Angebote. |
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- Lieferzeitpunkt/ Lieferort/ Baubesprechung und Fahrzeugabnahme:
2.1 Los 1 Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines HLF 20; Einbau der Beladung
Die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung endet 24 Monate nach Auftragszugang, die Lieferzeit für das Fahrgestell endet nach 6 Monaten. Der Auftragnehmer des Los 2 liefert die feuerwehrtechnische Beladung fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 an diesen. Der Auftragnehmer wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt keine Kosten für die Lagerung der Beladung.
Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben.
2.2 Los 2 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 an den Auftragnehmer des Los 1
Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Lieferung und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers.
2.3 Los 3 Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber
Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
2.4.Bauplanungsgespräch
Das Bauplanungsgespräch findet nach Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer des Los 1 statt. Es beinhaltet insbesondere Details der Verlastung.
2.5 Rohbauabnahme
Es erfolgt eine Rohbauabnahme im Werk des Aufbauherstellers. Im Rahmen der Rohbauabnahme werden sich ergebene technische Änderungen besprochen.
2.6 Fahrzeugendabnahme
Die Fahrzeugendabnahme, Einweisung und die Abholung des Komplettfahrzeuges erfolgt beim Aufbauhersteller durch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Oranienburg. Das Fahrzeug muss vor der Übergabe an den Auftraggeber durch die LSTE Borkheide abgenommen und mängelfrei sein. Das Fahrzeug muss der StVZO, dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, den feuerwehrtechnischen Richtlinien und den gültigen Normen entsprechen. Das Leistungsverzeichnis gilt bei der Abnahme des Fahrzeuges als Grundlage der Lieferumfangs- bzw. technischen Umsetzungskontrolle. Die Einweisung muss mindestens folgende Punkte abdecken: • Einweisung Fahrgestell • Einweisung Aufbau • Einweisung Sonderaggregate • Leichte Fehlererkennung und –beseitigung
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• Einweisung in besondere Pflegearbeiten, Abschmierpunkte • Probefahrt des Bedienpersonals
Das Fahrzeug ist mit voll aufgetankten Kraftstofftanks zu übergeben. Die Abnahme des Komplettfahrzeuges erfolgt nur nach Erfüllung aller vertraglichen Auflagen, der Beseitigung aller eventuell festgestellten Mängel und bei Vorliegen aller deutschsprachigen erforderlichen Unterlagen/Dokumentationen. Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, kann der Auftraggeber die kurzfristige Vertragserfüllung durch Nachbesserung verlangen. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material-, Fracht- und Überführungskosten zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen. Werden durch die Nachbesserung zusätzlich vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschließlich der anfallenden Kosten für die benötigten Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel (z.B. Schmierstoffe) vom Auftragnehmer getragen werden. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, während der das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß vom Auftraggeber genutzt werden kann. Etwa notwendig werdende Güteprüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2.7 Bei Übergabe des Fahrzeuges vorzulegende Unterlagen in deutscher Sprache (evtl. auch Datenträger)
Folgende Unterlagen sind bei der Übergabe des Fahrzeugs vorzulegen: • Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) • Ablieferinspektion • alle nach DIN.EN 1846-2 notwendigen Prüfnachweise (EMV-Bestätigung) • Werkstatthandbuch bzw. Software • Reparaturleitfäden bzw. Software • 2 komplette Betriebsanleitungen für Fahrgestell und Aufbau • Ersatzteilliste • Beladeliste • Elektroschaltpläne • Bedienungs-und Wartungsanleitungen für Fahrgestell, Aufbau und verbaute Beladung • Wartungs- und Schmierpläne • Service- / Prüfbücher • Endgültige Gewichtsbilanz • Dokumentation gemäß Leistungsverzeichnis Pos. A 184-193
Die Kosten für die vorgenannten Unterlagen sind in den Angebotspreisen zu berücksichtigen.
- Einweisungen/Schulungen
Bitte berücksichtigen Sie im Leistungsverzeichnis unter A 188 Ihre Kosten für 2 Tage technische Einweisung in Oranienburg einschließlich Anfahrt und Schulungsmaterial.
- Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung für Fahrgestell, Aufbau und Beladung beträgt 24 Monate auf sämtliche Bauteile gerechnet ab dem Tag der Endabnahme (ohne Kilometer- oder Betriebsstundenbegrenzung). Bitte geben Sie ggf. längere Gewährleistungsfristen in Ihrem Angebot an.
- Ersatzteillieferungen
Gängige Ersatzteile sind innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung zu stellen. Die Ersatzteilversorgung muss für 20 Jahre gewährleistet sein.
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- Serviceleistungen
6.1. Für den Fall, dass der Bieter im Stadtgebiet Oranienburg bzw. in unmittelbarer Nähe keine Servicevertretung unterhält, sollte der Bieter vorzugsweise eine Servicereaktionszeit von max. 24 Stunden nach Meldungseingang sicherstellen.
6.2 Dem Angebot muss eine Service – Rufnummer beigefügt werden (siehe Leistungsverzeichnis), die Meldungseingänge ganzjährig und 24 Stunden täglich entgegen nimmt.
- Ausschlusskriterien
Die zu wertenden Angebote müssen alle im Leistungsverzeichnis genannten Ausschlusskriterien erfüllen. Wird nur ein Ausschlusskriterium nicht erfüllt, führt dies zum zwingenden Ausschluss des betreffenden Angebots.
- Wertung der Angebote/Zuschlagskriterien
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden folgende Kriterien berücksichtigt.
8.1. Zuschlagskriterien Los 1 - Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau
Gesamtpunktzahl = 350
8.1.1. Höhe des Wertungspreises = 45 % (max. 225 Punkte)
Der Bieter mit dem nach rechnerischer Prüfung niedrigsten Gesamtpreis erhält 5 BP. Die Bewertung der anderen Bieter erfolgt nach der Dreisatzmethode. Das heißt, die preisliche Bewertung der jeweils anderen Bieter ergibt sich daraus, dass das jeweilige Angebot ins Verhältnis zum Angebot des besten Bieters gesetzt wird.
Formel zur Berechnung der Bewertungspunkte:
Erreichte Wertungspreis Bestbieter max. Punktzahl des Kriteriums * Preis * = x Bewertungspunkte Wertungspreis Bieter (5 BP)
Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung: Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x 45 %
Preisnachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt, wenn sie an keine Bedingung geknüpft sind. Bedingte Nachlässe, Skonti, die vom Eintritt von zukünftigen Ereignissen - Rechnungsprüfung und Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist – abhängen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt. Die Gewährung von Skonto ist im Angebot anzugeben und wird im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
8.1.2. Technische Umsetzung des Leistungsverzeichnisses = 30 % (max. 60 Punkte)
Die Bewertungskriterien sind im Leistungsverzeichnis dargestellt. Dort sind Angaben zur Position entsprechend zu erfassen. Ist keine Angabe erfasst, wird die Position mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung zur technischen Umsetzung anhand der aus den Positionen resultierenden Unterkriterien wird wie folgt berechnet (gemäß Bewertungsmatrix):
Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung:
Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x Gewichtung des Unterkriteriums
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Gewichtung der Unterkriterien:
Position F5 - Fahrgestell = 5 % (max. 10 Punkte) Das Fahrzeug hat eine Gesamthöhe bei Leermasse von max. 3.400 mm, vorzugsweise aber max. 3.300 mm. ≥3351 mm = 0 Pkt. ≤3350 mm = 1 Pkt. ≤3300 mm = 2 Pkt.
Position F17 - Fahrgestell = 5 % (max. 10 Punkte) Verfügt das angebotene Fahrzeug über eine serienmäßige Geschwindigkeitsregelanlage? Andere technische Lösungen sind zu beschreiben. Nein = 0 Pkt. Andere techn. Lösung = 1 Pkt. Ja = 2 Pkt.
Position F46 - Fahrgestell = 5 % (max. 10 Punkte) Verfügbare Sicherheits- bzw. Steuerungssysteme anbieten, welche den Bremsvorgang optimieren bzw. den Bremsweg verkürzen, Motorbremse verstärkt, Notbremssignal (ESS), Antischlupfregelung (ASR), 4-Kanal-Anti-Blockiersystem (ABS), elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP). nur ABS = 0 Pkt. ESP und ABS = 1 Pkt. Alle = 2 Pkt.
Position F96-Fahrgestell = 5 % (max. 10 Punkte) Der max. Messwert des Innen-Lärmpegels in der Kabine ohne Sondersignal überschreitet 80 dB nicht. Angabe des maximalen Messwertes des Innen- Lärmpegels in der Kabine ohne Sondersignal. ≥78,1 dB = 0 Pkt. ≤ 78 dB = 1 Pkt. ≤ 76 dB = 2 Pkt.
Position A 3-Aufbau = 5 % (max. 10 Punkte) Die gesamte Fahrzeughöhe darf 3.300 mm nicht überschreiten! ≥3351 mm = 0 Pkt. ≤3350 mm = 1 Pkt. ≤3300 mm = 2 Pkt.
Position A 41-Aufbau = 5 % (max. 10 Punkte) Um die Wendigkeit des Fahrzeuges nicht einzuschränken und die Achslasten optimal auszulegen soll der hintere Rahmenüberhang max. 2000mm betragen ≤1800 mm = 2 Pkt. ≥1801 mm = 1 Pkt. ≥1901 mm = 0 Pkt.
8.1.3. Service, Garantie, Kundendienst = 25 % (max. 75 Punkte)
Die Bewertungskriterien sind im Leistungsverzeichnis dargestellt. Dort sind Angaben zur Position entsprechend zu erfassen. Ist keine Angabe erfasst, wird die Position mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung des Services, der Garantie und des Kundendienstes anhand der aus den Positionen resultierenden Unterkriterien wird wie folgt berechnet (gemäß Bewertungsmatrix):
Formel zur Bewertung anhand der Gewichtung:
Gewichtete Punktzahl = Erreichte Bewertungspunkte x Gewichtung des Unterkriteriums
Gewichtung der Unterkriterien:
Position A195 = 10 % (max. 30 Punkte) Gibt es autorisierte Vertragswerkstätten für das Fahrgestell innerhalb des Landkreises Oberhavel und Berlin? keine = 0 Pkt. mind. 1 = 1 Pkt. mind. 2 = 2 Pkt. mind. 3 = 3 Pkt.
Position A197 = 5 % (max. 15 Punkte) Angabe der Garantie gegen Durchrostung für das Fahrgestell ab Erstzulassung Fahrzeug. < 36 Monate = 0 Pkt. ≥ 36 Monate = 1 Pkt. ≥ 48 Monate = 2 Pkt. ≥ 72 Monate = 3 Pkt.
Position A 198 = 10 % (max. 20 Punkte) Gibt es für das angebotene Fahrzeug an 365 Tagen im Jahr einen 24 h Kundendienst vor Ort?
48 h = 0 Pkt. ≤ 48 h = 1 Pkt. ≤ 24h = 2 Pkt.
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9.2. Zuschlagskriterium Los 2 - Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung
Preis = 100 %
Preisnachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt, wenn sie an keine Bedingung geknüpft sind. Bedingte Nachlässe, Skonti, die vom Eintritt von zukünftigen Ereignissen - Rechnungsprüfung und Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist – abhängen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt. Die Gewährung von Skonto ist im Angebot anzugeben und wird im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
9.3. Zuschlagskriterium Los 3 - Lieferung der Funktechnik
Preis = 100 %
Preisnachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt, wenn sie an keine Bedingung geknüpft sind. Bedingte Nachlässe, Skonti, die vom Eintritt von zukünftigen Ereignissen - Rechnungsprüfung und Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist – abhängen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt. Die Gewährung von Skonto ist im Angebot anzugeben und wird im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
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