02-26-0039 Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel_Version 10.pdf

Herstellung von Lärmschutzwänden an A59 und A40 im Raum Duisburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 04:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

1220 - HVA B-StB - Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel - Vers. (01/21)

Bezeichnung der Bauleistung:

02-26-0039A59, Lärmschutzwände für HBL 1 u. HBL 2
A-07705-00A59, AK Duisburg (A40) - AS Duisburg-Marxloh

Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel

Für die nachstehend aufgeführten Stoffe, begrenzt auf die in den in Spalte 2 genannten Teilleistungen (OZ) verwendeten Stoffe, werden bei Änderung der Preise die Mehr- oder Minderaufwendungen gemäß der „Stoffpreisgleitklausel für Bauverträge im Straßen- und Brückenbau“ erstattet.

Abrechnungszeitpunkt: Einbau = Stoff ist mit dem Grundstück (Baugrund) fest verbunden worden. Lieferung = Stoff ist auf der Baustelle angeliefert worden. Verwendung = Stoff ist unabhängig von den Begrifflichkeiten des BGB bei der Herstellung einer Beweglichen Sache, die nicht mit dem Grundstück (Baugrund) fest verbunden ist, so eingesetzt worden, dass er seine bisherige Eigenständigkeit verloren hat oder der Stoff ist bei der Leistungs- erbringung als Betriebsstoff verbraucht worden.

StoffeVerwendung bei OZGP-NummerVom Auftraggeber festgelegter Basiswert 1 [z. B. Euro / t (netto)] zum Zeitpunkt: [07/2026]Abrechnungszeitpunkt, Abrechnungsregelung, Sonstiges
12345
Betonstahl01.02.0005. 01.04.0003. 01.06.0003. 03.02.0005. 03.04.0003. 03.04.0006. 03.06.0003. 04.02.0005. 04.04.0004. 04.04.0007. 04.04.0010. 04.06.0003.241062100850,00 €/tEinbau

Seite 1 von 1

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung