Herstellung von 48 m² Zementestrich im Franziskanerkloster Zeitz
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
- CPV-Codes
- Estricharbeiten (45262320)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 397649-2026
- Verfahrensnummer
- 4a7f171c-976b-483d-86ad-9d597a824cf9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Zeitz, vertreten durch den Oberbürgermeister und den Fachbereich Ordnungswesen, vergibt Estricharbeiten für den Umbau der Klausur des Franziskanerklosters in Zeitz. Zu erbringen ist die Herstellung von 48 m² Zementestrich am Steinsgraben 15 in 06712 Zeitz, Sachsen-Anhalt. Die Angebotsfrist endet am 28. Juli 2026 um 08:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Franziskanerkloster Zeitz - Maßnahme zur Förderung von Lebendigen Zentren - Umbau der Klausur, 06712 Zeitz, Steinsgraben 15 hier: Los 210813 Estricharbeiten - Herstellung 48 m² Zementestrich
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Franziskanerkloster Zeitz - Maßnahme zur Förderung von Lebendigen Zentren - Umbau der Klausur, 06712 Zeitz, Steinsgraben 15 hier: Los 210813 Estricharbeiten
Franziskanerkloster Zeitz - Maßnahme zur Förderung von Lebendigen Zentren - Umbau der Klausur, 06712 Zeitz, Steinsgraben 15 hier: Los 210813 Estricharbeiten - Herstellung 48 m² Zementestrich
Frist: 28.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 6, 7, 8 und 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 4 und 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Es gelten die nationalen Ausschlussgründe nach Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) und Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. VOB/A EU. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 8 und 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 Ziffer 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt entsprechend § 16a EU VOB/A. Die Nachforderung des Angebotsschreibens (Formblatt 213) oder des verpreisten Leistungsverzeichnisses /Kurzleistungsverzeichnisses des Bieters als PDF-Datei ist ausgeschlossen. Das Fehlen des Angebotsschreibens (Formblatt 213) oder des verpreisten Leistungsverzeichnisses als PDFDatei führt zum Ausschluss des Angebotes.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- 100
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 6, 7, 8 und 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 4 und 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Es gelten die nationalen Ausschlussgründe nach Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) und Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. VOB/A EU. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 8 und 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 Ziffer 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt entsprechend § 16a EU VOB/A. Die Nachforderung des Angebotsschreibens (Formblatt 213) oder des verpreisten Leistungsverzeichnisses /Kurzleistungsverzeichnisses des Bieters als PDF-Datei ist ausgeschlossen. Das Fehlen des Angebotsschreibens (Formblatt 213) oder des verpreisten Leistungsverzeichnisses als PDFDatei führt zum Ausschluss des Angebotes.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 607992-2026
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