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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 1 von 51
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Beschaffungs- und Vergabecenter der
Behörde für Inneres und Sport (BVC BIS)
| Verfahrenshinweise, | |||
|---|---|---|---|
| Leistungsbeschreibung und | |||
| Auftragsdurchführung | |||
| Vergabe-Nr.: | OV 20262121375 | ||
| Vergabeart gemäß VgV: | Offenes Verfahren | ||
| Art und Umfang der Lieferung/ Leistung: | Lieferung von Gerätewagen Versorgung für die Frei- willige Feuerwehr Hamburg | ||
| Auftraggebende Stelle: | Polizei Hamburg Landespolizeiverwaltung -LPV 21- Beschaffungs- und Vergabecenter der BIS Guido Hühn Bruno-Georges-Platz 1 22297 Hamburg |
Inhaltsverzeichnis
- Verfahrenshinweise ....................................................................................... 4
1.1 Auftragszielsetzung und Leistungsumfang ................................................... 4
1.2 Allgemeines zum Vergabeverfahren ............................................................ 4
1.3 Vergabeunterlagen ....................................................................................... 6
1.4 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) ............................................. 6
1.5 Eignungsnachweise, Angaben und Unterlagen ............................................ 6
1.5.1 Allgemeines ........................................................................................... 7
1.5.2 Eignung ................................................................................................. 7
1.5.3 Auftragsdurchführung ............................................................................ 8
1.6 Unterauftragnehmer und Eignungsleihe ....................................................... 9
1.6.1 Unterauftragnehmer .............................................................................. 9
1.6.2 Eignungsleihe ........................................................................................ 9
1.7 Angebotswertung und -auswahl ................................................................... 9
1.7.1 Wertungsstufen ..................................................................................... 9
1.7.2 Zuschlagskriterien und Gewichtung (zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots) .............................................................................. 10
1.8 Optionen ..................................................................................................... 10
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1.9 Vergabe nach Losen / Gesamtvergabe ...................................................... 11
1.10 Nebenangebote .......................................................................................... 11
1.11 Preisgestaltung ........................................................................................... 11
1.12 Transport, Aufbau und Einweisung ............................................................ 12
1.13 Lieferbedingungen/ Liefertermin ................................................................. 12
1.14 Standard ..................................................................................................... 12
1.15 Technische Spezifikationen ........................................................................ 13
1.16 Qualitätsmanagement- und Umweltsysteme .............................................. 13
1.17 Besichtigung ............................................................................................... 13
1.18 Rüge/Nachprüfungsantrag ......................................................................... 14
- Leistungsbeschreibung .............................................................................. 14
2.1 Fahrgestell ................................................................................................. 14
2.2 Feuerwehrtechnischer Aufbau zum GW-V ................................................. 14
2.3 Beladung .................................................................................................... 15
2.4 Regeln, Vorschriften und Normen .............................................................. 16
2.5 Prüfbescheinigungen .................................................................................. 17
2.6 Gewichts- und Energiebilanz ...................................................................... 17
2.7 EMV-Verträglichkeit .................................................................................... 17
2.8 Projektdurchführung ................................................................................... 18
2.8.1 Projektbeauftragter .............................................................................. 18
2.8.2 Projektabwicklung ............................................................................... 18
2.9 Ausführungsunterlagen .............................................................................. 18
2.10 Güteprüfungen ........................................................................................... 18
2.11 Rohbauabnahme/Einzelbesprechung ........................................................ 19
2.12 Einzelabnahme ........................................................................................... 19
2.13 Gebrauchsabnahme ................................................................................... 19
2.14 Reisekosten................................................................................................ 21
2.15 Dokumentation ........................................................................................... 21
2.16 Verbleib von Restteilen .............................................................................. 22
2.17 Werbeflächen ............................................................................................. 22
2.18 Schulung .................................................................................................... 23
2.19 Spezielle technische Forderungen ............................................................. 24
- Auftragsdurchführung ................................................................................. 24
3.1 Allgemeines ................................................................................................ 24
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3.2 Geschäftssprache ...................................................................................... 24
3.3 Abruf der Lieferung / Leistung .................................................................... 25
3.4 Leistungsänderung / Änderung des Vertrages ........................................... 25
3.5 Haftung, Pflichtverletzung, Freistellung ...................................................... 25
3.6 Erfüllungsort/ Abholung .............................................................................. 26
3.7 Wartung und Reparatur .............................................................................. 26
3.8 Einbaubesprechung und Qualitätssicherung .............................................. 26
3.9 Instandhaltungs-/ Reparaturarbeiten, Ersatzteilversorgung ....................... 27
3.10 Höhere Gewalt ........................................................................................... 27
3.11 Rechnungsstellung ..................................................................................... 28
3.12 Erfüllungsort ............................................................................................... 29
3.13 Preisanpassung .......................................................................................... 29
3.14 Gewährleistung .......................................................................................... 29
3.15 Garantie ..................................................................................................... 30
3.16 Einzelne gesonderte Gerätegarantien ........................................................ 30
3.17 Nachbesserungen ...................................................................................... 30
3.18 Vertragsstrafe ............................................................................................. 31
3.19 Schadenersatz aufgrund einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung . 31
3.20 Vertragslaufzeit .......................................................................................... 31
3.21 Kündigung durch die Auftraggeberin .......................................................... 31
- Anlagen ......................................................................................................... 32
4.1 Fahrzeugbeladung ..................................................................................... 32
4.2 Technische Vorhaltungen zur Durchführung der Gebrauchsabnahme ....... 33
4.3 Funkplan .................................................................................................... 33
4.4 Anforderungen an den Einbau von Unfalldatenspeicher UDS ATpro ......... 43
4.5 Allgemeine Ausführungsbedingungen Küche ............................................. 48
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1. Verfahrenshinweise
1.1 Auftragszielsetzung und Leistungsumfang
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabe- center der Behörde für Inneres und Sport -organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg- (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Hamburg den Ab- schluss eines Vertrages über die Herstellung und Lieferung von Gerätewagen Versor- gung (GW-V) für die Freiwillige Feuerwehr Hamburg. Die Stückzahl steht in Abhängig- keit zur Verfügung stehender Mittel.
Fest zugesagt wird die Bestellung von 2 Fahrzeugen nach Zuschlagserteilung. Die Auslieferung der 2 Fahrzeuge wird für 2027 angestrebt.
Die Beschaffung von bis zu 2 weiteren Fahrzeugen zur Auslieferung im Jahr 2028 ist geplant, diese stehen aber unter dem Vorbehalt entsprechender verfügbarer Haus- haltsmittel, die zwar bereits beantragt, aber parlamentarisch noch nicht beschlossen sind sowie taktischer Gegebenheiten.
Nicht ausgeschlossen wird ebenfalls eine Ersatzbeschaffung über ein Fahrzeug für den Fall unvorhersehbarer Ereignisse wir z. B. Unfälle mit Totalschaden oder struktu- relle Anpassungen.
Bei Zuschlagserteilung gilt, eine Abnahme über 2 Fahrzeuge hinaus wird nicht garan- tiert, es entsteht keine Verpflichtung zum weiteren Abruf.
Einzelheiten zu den Leistungsanforderungen sind in Ziffer 2 bzw. den Anlagen darge- stellt.
1.2 Allgemeines zum Vergabeverfahren
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, geben Sie Ihr Angebot aus- schließlich mittels der kostenlosen elektronischen Angebotsabgabe (bieterportal.ham- burg.de) ab. Für das vorliegende Verfahren ist es nicht erforderlich, das Angebot mit- tels einer digitalen Signatur zu unterzeichnen. Es genügt, im letzten Schritt Ihren Vor- und Nachnamen in das hierfür vorgesehene Feld einzutragen.
Sämtliche Anfragen und Hinweise zu dieser Ausschreibung sind über die Bieterkom- munikation im Bieterportal der eVergabe zu initiieren („Nachrichten“). Benötigt der Bie- ter zusätzliche Auskünfte bezüglich der Vergabeunterlagen, so kann er diese bis zu der in den Vergabeunterlagen genannten Frist1 anfordern.
1 Die Vergabestelle behält sich vor, auch nach Ablauf dieser Frist, Bieterfragen zu beantworten. Werden Fragen nach Ablauf dieser Frist beantwortet, so wird die Frist für die Einreichung der Bewerbungen oder der Angebote nicht verlängert.
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Die Auskünfte inklusive ggf. beigefügter Anlagen werden ebenfalls ausschließlich in der eVergabe veröffentlicht. Bitte loggen Sie sich für die Kenntnisnahme im Bieterpor- tal der eVergabe ein und wechseln dann in den Menüpunkt „Nachrichten“ des jeweili- gen Projekts.
Die Auskünfte der Vergabestelle werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung und über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
Die Vergabestelle behält sich vor, innerhalb der Angebotsfrist Berichtigungen und Er- gänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen und diese zu veröffentli- chen. Sofern der Umfang oder der Zeitpunkt der Änderung es erforderlich macht, wird die Vergabestelle die Angebotsfrist verlängern. Der Bieter ist verpflichtet, diese Ände- rungen bei seinem Angebot zu berücksichtigen.
Es sind nur neue (d. h. nicht gebrauchte) Produkte anzubieten.
Es wird darauf hingewiesen,
• dass Änderungen oder Ergänzungen in den Vergabeunterlagen nicht zulässig sind und einen Ausschluss des Angebots aus dem weiteren Vergabeverfahren bewirken können (dabei handelt es sich insbesondere um Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen oder das Hinzufügen eigener AGB), • dass fehlende oder falsche Nachweise/Erklärungen einen Ausschluss von lau- fenden und künftigen Vergabeverfahren und/oder eine Vergabesperre sowie die Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrages zur Folge haben kann, • dass Angebote, die nicht den formalen Anforderungen des § 38 UVgO bzw. § 53 VgV entsprechen, zwingend ausgeschlossen werden und • dass unvollständig oder unrichtig ausgefüllte Angebote zum Angebotsaus- schluss führen können.
Das Einreichen von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.
Anforderungen an das Produkt oder die Leistung, deren Nichterfüllung zum Aus- schluss des Angebotes aus dem weiteren Bewertungsverfahren führen, sind als „Aus- schlusskriterium“ (A) gekennzeichnet oder in der eVergabe mit „K.O.“ bezeichnet.
Anforderungen, deren Erfüllung/ Nichterfüllung zur Auf- oder Abwertung führen, sind als „Sollkriterium“ (S) gekennzeichnet. Sind für das jeweilige Sollkriterium „Mindestan- forderungen“ (M) definiert, so führt die Nichterfüllung ebenfalls zum Ausschluss aus dem weiteren Bewertungsverfahren.
Die Angebote werden nicht verlesen, Bieter und Preise nicht bekannt gegeben. Bis zum Einreichungstermin können die Angebote über die eVergabe im Bieterportal ge- ändert werden.
Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
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1.3 Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg veröffentlicht (https://bieterportal.hamburg.de) und umfassen folgende Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung:
• dieses Dokument (Leistungsbeschreibung sowie Auftragsdurchführung) inklusive Anlagen • ggf. zusätzliche Auskünfte der Vergabestelle • die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen (ZVB) • die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen (BWB) • die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) • geforderte Eigenerklärungen
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile nacheinander in der angegebenen Reihenfolge.
Die ZVB, BWB und VOL/B liegen unter https://www.polizei.hamburg/ausschreibungen- 791336 zum Download bereit. Dort befinden sich auch „Allgemeine Informationen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben“.
1.4 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)
Dieser Vertrag unterliegt dem Geltungsbereich des HmbTG und wird nach Maßgabe dieses Gesetzes bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig davon kann er Gegenstand von Aus- kunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Zurzeit besteht jedoch keine Veröffentlichungspflicht. Dennoch bitten wir um Kenn- zeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in geeigneter Form (handschrift- licher Vermerk oder Stempel „vertraulich“ auf der entsprechenden Seite des Ange- bots).
1.5 Eignungsnachweise, Angaben und Unterlagen
Um die Eignung – insbesondere die Gesetzestreue, die Leistungsfähigkeit und die Fachkunde – der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in den Vergabeunter- lagen vorgesehenen Erklärungen mit dem Angebot einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.
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Kann der Bieter eine die Eignung betreffende einzureichende Erklärung nicht wie ge- fordert abgeben, da er eine bestimmte darin gestellte Forderung nicht erfüllt, muss er darstellen, wieso er aus seiner Sicht dennoch geeignet ist, den Auftrag auszuführen.
Mit dem Angebot sind die nachfolgend aufgeführten Erklärungen / Nachweise / Unter- lagen einzureichen.
Ein Teil der erforderlichen Erklärungen befindet sich zusammengefasst in dem –den Vergabeunterlagen beigefügten- Vordruck „Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung“ (EEA).
1.5.1 Allgemeines
• Firmenangaben und Lieferzeit • Angabe zur Mittelstandsförderung (EEA) • Technische Leistungsverzeichnis mit geforderten Nachweisen und Erklärun- gen (Anlage 1) • Entwurf der Küchengestaltung mit Anordnungen vorzusehender Geräte und Schränke durch ein Küchenplanungsbüro • Darlegung Qualitätssicherung (vgl. Ziffer 1.16) • Besichtigungsbestätigung (vgl. Ziffer 1.17) • Erklärung zur EMV-Verträglichkeit (vgl. Ziffer 2.7) • Realisierungszeitplan (vgl. Ziffer 1.13) • Erklärung zur verbindlichen Lieferzeit • Gestattungsvereinbarung zu Wartung und Reparatur (vgl. Ziffer 3.7) • Zusicherung Qualitätssicherung, Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten, Ersatzteilversorgung, Benennung von Servicezentren (vgl. Ziffer 3.9) • Zusicherung Garantie für den Durchrostungsschutz (vgl. Ziffer 3.15) • Angabe Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers (EEA) • Erklärung über gesonderte Gerätegarantien (vgl. Ziffer 3.16) • Gewichts- und Energiebilanz (vgl. Ziffer 2.6)
1.5.2 Eignung Befähigung zur Berufsausübung:
• Identifikationsnummer (EEA) • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (EEA) • Registergericht (EEA)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (EEA) • Umsatzzahlen (EEA)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln (EEA) • Erklärung zu vergleichbaren Leistungen (EEA)
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• Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen vergleichbarer Art für Feuerwehren und oder Organisationen des Katastrophenschutzes der letz- ten drei Jahre • Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe (EEA) • Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unterauf- tragnehmer • Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung • Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft • Erklärung zur Geschäftstätigkeit • Zertifikat nach DIN ISO 9001 oder DIN EN ISO 14001 oder Nachweis gleich- wertiger Art (vgl. Ziffer 1.16)
1.5.3 Auftragsdurchführung Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (EEA) • Beachtung des Preisrechts (EEA) • Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes (EEA) • Erklärung zur sozialverträglichen Beschaffung (Beachtung der ILO-Kernar- beitsnormen) (EEA) • Erklärung zur umweltverträglichen Beschaffung (EEA) • Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungs- beiträgen (EEA) • Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“
Ausschlaggebend für den Nachweis der Eignung sind die zuvor aufgeführten Eigener- klärungen. Befinden sich im Vordruck „Eigenerklärungen über die Eignung und Auf- tragsausführung“ weitere Erklärungen, sind diese für diese Ausschreibung nicht rele- vant.
Die erforderlichen Dokumente müssen ausgedruckt, ausgefüllt, mit Namen versehen, eingescannt und anschließend im Bieterassistenten hochgeladen werden. Die Doku- mente müssen nicht einzeln, sondern können auch als „Paket“ eingescannt und hoch- geladen werden.
Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, behält sich die Auftraggeberin vor, auch von den Mitgliedern dieser Gemeinschaft die erforderlichen Eigenerklärungen abzufor- dern.
Mehrfachbeteiligungen – beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter – sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbe- werbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote.
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1.6 Unterauftragnehmer und Eignungsleihe
1.6.1 Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von einem Unterauftragnehmer2 ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang der durch den Unterauftragnehmer auszuführen- den Leistungen angeben. Kann zu diesem Zeitpunkt der Unterauftragnehmer noch nicht benannt werden, ist dies bei der Teilleistung entsprechend anzugeben. Die na- mentliche Benennung muss aber vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann. Es ist der anliegende Vordruck „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer“ auszufüllen und mit dem An- gebot einzureichen.
Der Unterauftragnehmer muss über die für die zu vergebene Teilleistung erforderliche Leistungsfähigkeit verfügen und folgende Erklärungen/Unterlagen einreichen:
• (Steuer-, Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-) Identifikationsnummer, Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck „Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung“)
Des Weiteren muss der Bieter (voraussichtliches Gewinnerangebot) auf Anforderung der Vergabestelle nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unter- nehmen bei Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Der Auftragnehmer ist für den Fall der Weitergabe von Liefer- und Dienstleistungen an Unterauftragnehmer verpflichtet, § 5 (4) des Hamburgischen Vergabegesetzes („Nach- unternehmereinsatz“) zu beachten und entsprechend vorzugehen.
1.6.2 Eignungsleihe
Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 34 UVgO oder § 47 VgV zulässig.
1.7 Angebotswertung und -auswahl
1.7.1 Wertungsstufen
Alle eingegangenen Angebote werden nach Ende der Angebotsfrist in vier Wertungs- stufen geprüft:
a) Prüfung der Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit.
b) Prüfen der Eignung des Bieters bzw. Unterauftragnehmers (Fachkunde und Leis- tungsfähigkeit).
2 Synonym: Nachunternehmer
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Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf Wirtschaftsauskünfte über einzelne Bieter bei einer Auskunftei (zurzeit Verband der Vereine Creditreform e. V. und / oder Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG) einzuholen.
c) Prüfung der Angemessenheit des/der Preise/s.
d) Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots.
1.7.2 Zuschlagskriterien und Gewichtung (zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots)
Das wirtschaftlichste Angebot wird über den angebotenen Preis sowie über die Quali- tät der angebotenen Leistung/ des angebotenen Produktes ermittelt (Zuschlagskrite- rien). Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus der Relation des Vergleichspreises zum erreichten Nutzwert. Errechnet wird der Preis je Nutzenpunkt; das Gewinnerangebot hat den niedrigsten Preis pro erreichten Nutzenpunkt (in Anlehnung an die einfache Richtwertmethode gemäß Unterlage für Ausschreibung und Bewertung – UfAB).
Als Vergleichspreis wird der Stückpreis für ein Fahrzeug (Fahrgestell inkl. Auf-/ Aus- bau, Küchenausbau, Beladung und Schulungen) sowie die Optionen 1 (siehe Ziffer 1.8) herangezogen.
Der Nutzwert der technischen Ausführung wird durch die Bewertung der im Bewer- tungsraster dargestellten Parameter festgestellt.
Angebote ohne ausreichenden Nutzwert werden in der weiteren Angebotsbewertung nicht berücksichtigt; auf sie wird kein Zuschlag erteilt. Als nicht ausreichender Nutzwert gilt, wenn ein Angebot weniger als 50% der maximal erreichbaren Punktzahl (gewich- tet) erzielt.
Nähere Einzelheiten sind der Anlage 3- Bewertungsraster zu entnehmen.
Die Vergabestelle hat das/die ausgeschriebene/n Produkt/e so gut wie möglich be- schrieben. Dennoch können angebotene Produkte bei der Bemusterung Eigenschaf- ten aufweisen, die in der Bewertungsmatrix nicht explizit aufgeführt sind und trotzdem zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren führen.
Ziel der Beschaffung ist die Nutzung des Produktes im Feuerwehr- und Katastrophen- schutzdienst. Sollte dies nur eingeschränkt möglich sein, wird der Zuschlag nicht auf diese/s Produkt/e erteilt werden.
1.8 Optionen
Die nachfolgend aufgeführte Option muss angeboten werden. Diese wird bei der Er- mittlung des Vergleichspreises und des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt:
• Option 1 - 360° Kamera-System, gemäß Technischem Leistungsverzeichnis, vgl. Ziffer 2.5.4
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Die folgenden aufgeführten Optionen können angeboten werden. Diese werden bei der Ermittlung des Vergleichspreises und des wirtschaftlichsten Angebots aber nicht berücksichtigt:
• Option 2 - Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung für das dritte Jahr ab Fahrzeugübergabe, vgl. Ziffer 3.14 • Option 3 - Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung für das vierte Jahr ab Fahrzeugübergabe, vgl. Ziffer 3.14
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausschöpfung der Optionen.
Die Entscheidung ob, wann und welche Option/-en in Anspruch genommen wird/wer- den, erfolgt mit dem jeweiligen Einzelabruf.
1.9 Vergabe nach Losen / Gesamtvergabe
Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt; es erfolgt eine Gesamtvergabe.
1.10 Nebenangebote3
Das Einreichen von Nebenangeboten ist nicht zugelassen.
1.11 Preisgestaltung
Entgegen Pkt. 3.8 der Bewerbungsbedingungen sind im Angebot die Nettopreise als Festpreise mit zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Einzelpreise sind so zu kalku- lieren, dass in ihnen alle Kosten der zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers enthalten sind. Dabei handelt es sich insbesondere um
• Planungskosten für die Erstellen der Genehmigungs-, Montage-, Installations- und Sockelpläne, • Probelauf, • Hygienemontage; beinhaltet den Eintransport, das Aufstellen und Ausrichten der Geräte, entfernen von Schutzfolie, versiegeln der Geräte zur Wand und Sockel, sowie untereinander. Vor Montagebeginn sind alle Konstruktionszeichnungen vor- zulegen. Die in den Positionen angegebenen Abmessungen sind eigenverantwort- lich zu prüfen. Mehrkosten für evtl. Änderungen der Bauteillabmessungen werden nicht akzeptiert. Dies beinhaltet ebenso die Kontrolle sämtlicher Installationsanga- ben und Aufmaße, • Bestandsunterlagen wie Werkszeichnungen für die Freigabe aller Positionen, ge- mäß der Installations- und Sockelpläne, • Erstellen der Revisionsunterlagen in zweifacher Ausführung,
3 Das Nebenangebot ist ein Angebot, das • eine andere Ausführung als die von der Vergabestelle vorgegebene vorschlägt, • die mit [Mindestanforderung] gekennzeichneten Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung einhält und • geeignet ist, dass mit der Ausschreibung verfolgte Ziel zu erreichen.
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• Reise- und Unterkunftskosten für Baubesprechungen, Abnahmen entsprechend Zif- fer 2.14, • Verpackungs- und Transportkosten, • Funktionsüberprüfung beim Auftragnehmer, Geräteinbetriebnahme, • Einweisung des Anwenders beim Auftragnehmer, • Mautgebühren.
Diesen Preisen wird bei Rechnungsstellung die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistung jeweils geltenden Höhe hinzugerechnet. Sie schließen die Lieferung frei Haus in die von den abrufenden Stellen bezeichneten Örtlichkeiten ein.
Unentgeltliche Nebenleistungen (Zugaben) werden ausgeschlossen und führen zum Ausschluss des Angebots.
Aus Transparenzgründen sollen folgende Kostenbestandteile benannt werden: • Personalkosten • Materialkosten
1.12 Transport, Aufbau und Einweisung
Die Auftraggeberin gibt bei der Warenanlieferung oder beim Aufbau von Geräten grundsätzlich keine Hilfestellung durch Gerät oder Personal. Wird eine Einweisung der Auftraggeberin vereinbart, ist der Termin dafür mit ihr abzustimmen.
1.13 Lieferbedingungen/ Liefertermin
Im Angebot ist die verbindliche Lieferzeit, beginnend mit dem Auftragseingang bis zur Ablieferung der Ware, anzugeben.
Die Projektbeauftragten stimmen die Lieferung/Übergabe des Leistungsgegenstandes zum beabsichtigten Termin miteinander ab.
Mit dem Angebot ist vom Anbieter ein Realisierungszeitplan vorzulegen.
In diesem Realisierungszeitplan sind die Termine für die Rohbau- und Gebrauchsabnahme sowie die Liefertermine für die von der Auftraggeberin beizustellende Ausrüstung pro Fahrzeug zu benennen.
Nach Auftragsvergabe wird der Zeitplan zur Auftragsrealisierung zwischen den Vertragspartnern verbindlich abgestimmt. Änderungen, die sich aus der Projektrealisierung oder aufgrund fehlender Zulieferungen ergeben, sind der Auftraggeberin unverzüglich bekannt zu machen.
1.14 Standard
Anforderungen sind in der nachfolgenden Beschreibung formuliert, um den bereits vor- handenen Standard (z. B. technischer Art) beizubehalten und mögliche Folgelasten zu
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begrenzen. Sofern die Leistungsbeschreibung Leitfabrikate und/oder konkrete Artikel- bezeichnungen mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ enthält, sollen diese dem Bie- ter nur als Anhaltspunkt zur Klassifizierung des gewünschten Standards dienen.
Ein Bieter kann ein gleichwertiges Produkt eines abweichenden Fabrikats anbieten. Die Gleichwertigkeit muss mittels Datenblatt oder etwas Vergleichbarem vom Bieter nachgewiesen werden. Gelingt dies nicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Wird ein gleichwertiges Produkt angeboten, ist dies im Angebot zu vermerken.
Soweit in diesem Zusammenhang Sollkriterien nicht erfüllt werden, muss im Angebot ausführlich begründet werden, warum dies dennoch nicht zu Nachteilen für die Auf- traggeberin führt.
1.15 Technische Spezifikationen
Produkte, die den geforderten technischen Spezifikationen nicht entsprechen, werden nur als gleichwertig akzeptiert, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – insbe- sondere Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauer- haft erreicht wird.
Die Gleichwertigkeit muss durch den Bieter nachgewiesen und die im Herstellerland durchgeführten Prüfungen, Zertifikate etc. mit dem Angebot eingereicht werden.
1.16 Qualitätsmanagement- und Umweltsysteme
Das Einsatzaufkommen kann sich auf bis zu 100 Einsätze inkl. diverse Übungsdienste und Sonderveranstaltungen pro Jahr belaufen. Überörtliche Einsätze werden nicht ausgeschlossen. Als Fahrzeughalte- und Nutzungsdauer sind mindestens 20 Jahre vorgesehen. Die Verwendung verschleißarmer Komponenten ist notwendig. Gewartet werden die Fahrzeuge durch die eigene Werkstatt der Feuerwehr Hamburg.
Der Bieter muss darlegen, durch welche Maßnahmen eine hohe Arbeitsgüte und kon- tinuierliche Qualität gesichert wird.
Der Nachweis kann geführt werden durch eigene Beschreibung (siehe Eigenerklärung „Darlegung Qualitätssicherung“) oder durch Vorlage eines gültigen Zertifikates nach DIN ISO 9001 oder DIN EN ISO 14001. Nach Auftragsvergabe ist durch den Auftrag- nehmer ein Verantwortlicher für die Qualitätssicherung (Qualitätsbeauftragter) zu be- nennen.
1.17 Besichtigung
Vor Abgabe des Angebots ist ein Termin zur Besichtigung eines Bestandsfahrzeuges sowie dessen Beladung zu vereinbaren. Hierbei ist durch den Bieter das Versorgungs- konzept des Bestandsfahrzeuges aufzunehmen und als Grundlage für das Versor- gungskonzept des angebotenen Fahrzeuges zu verwenden.
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Die Besichtigung muss auf der als Anlage beigefügten Besichtigungsbestätigung be- stätigt werden und ist mit dem Angebot einzureichen.
Für die Terminvereinbarung wird der folgende Ansprechpartner benannt:
Herr Ahrens, Tel.: +49 (0) 40/ 42851-4322, thorsten.ahrens@feuerwehr.hamburg.de.
Örtlichkeit: Technikzentrum der Feuerwehr Hamburg Großmannstr. 10 20539 Hamburg
1.18 Rüge/Nachprüfungsantrag
Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber der Auftraggeberin rügen. Sollte die Auf- traggeberin dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen:
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Postfach 301741 20306 Hamburg Fax: +4940427923080
2. Leistungsbeschreibung
Anforderungen an das Produkt oder die Leistung, die nicht erfüllt werden, führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren.
2.1 Fahrgestell
Das zweiachsige Straßen-Fahrgestell muss für den weiteren Aufbau zum GW-V ge- eignet sein und verfügt über eine serielle, vom Fahrgestellhersteller gelieferten Staf- felkabine für insgesamt sechs Personen.
2.2 Feuerwehrtechnischer Aufbau zum GW-V
Die Fahrzeuge sind als Ersatz für die seit dem Jahr 2005 im Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg befindlichen GW-V vorgesehen. Eingesetzt als selbstständige taktische Einheit sollen die Einsatzstellenversorgung für bis zu 100 Einsatzkräften 24/7 durchführen werden können.
Bereitgestellt werden sollen Kaltgetränken und diverser Snacks. Zubereitet und bereit- gestellt werden sollen Heißgetränken und warmen Speisen.
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In der Regel umfasst der Einsatzumfang mind. 4-8 Stunden. Dazu ist der Betrieb ener- getisch auszulegen.
Während die Versorgung der Stufe 1 in der Verantwortung der im Vorwege alarmierten Einheiten liegt, kommt ab der Stufe 2 das Versorgungsfahrzeug zum Einsatz, in der Stufe 3 in Verbindung mit einer erweiterten personellen Ausstattung und einem Feld- kochherd, zu dessen Transport es mit einer Zugeinrichtung ausgestattet ist. In dieser Kombination sollen bis zu 400 Personen versorgt werden.
2.3 Beladung
Im Rahmen der Auslieferung der Neufahrzeuge sind diese mit der vorgesehenen Aus- rüstung zu beladen. Die Ausrüstung wird teilweise von der Auftraggeberin und teil- weise vom Auftragnehmer beschafft. Ein kleiner Teil wird von den Altfahrzeugen über- nommen.
Die Anlieferung der von der Auftraggeberin beschafften Ausrüstung erfolgt durch Zu- lieferfirmen. Der Umfang der Beladung ist im Beladeplan (siehe Ziffer 4 ff.) dargestellt. Feuerwehrtechnische Ausrüstung, welche im Beladeplan (Anlage 2) und mit „AN“ ge- kennzeichnet ist, ist vom Auftragnehmer beizustellen. Gleiches gilt für die Funkaus- stattung (siehe Ziffer 4.3 ff.) Die im Rahmen des Realisierungszeitplanes angelieferte feuerwehrtechnische Ausrüstung ist durch den Auftragnehmer einer Eingangskontrolle zu unterziehen, fachgerecht zwischen zu lagern, einsatzbereit herzurichten und auf den Fahrzeugen zu verladen. Die begleitende administrative Abwicklung wie die Über- mittlung der quittierten Lieferpapiere an die Auftraggeberin, die Reklamation beim Lie- feranten der Waren im Namen der Feuerwehr Hamburg bei Fehlteilen, beschädigten oder nicht funktionsfähigen Teilen sowie die Übermittlung von Fehlbestandslisten an den Projektbeauftragten der Feuerwehr Hamburg gehört mit zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer muss Folgendes sicherstellen:
• Annahme der Beladeteile, • Prüfen der Beladeteile auf Vollständigkeit und evtl. Beschädigungen, • unverzügliche Übersendung der quittierten Lieferscheine an den Projektbe- auftragten der Auftraggeberin per Mail, • Reklamation beim Lieferanten der Waren im Namen der Feuerwehr Ham- burg bei Fehlteilen, beschädigten oder nicht funktionsfähigen Teilen, • Lagerung der Beladeteile, • funktionsfähiges Herrichten der Beladeteile. Dieses beinhaltet auch das Be- füllen mit herstellerseitig zugelassenen Kraft- und Betriebsstoffen, soweit die Beladeteile nicht werksseitig im einsatzbereiten Zustand ausgeliefert wer- den, • Verlastung des Gerätes auf den Fahrzeugen laut Beladeplan unter Beach- tung der Bestimmungen der UVV und der STVZO, • Erforderliche aufbaukompatible Behältnisse wie Kunststoff- oder Alukästen sind vom Auftragnehmer beizustellen,
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• Entsorgen des Verpackungsmaterials, • Betanken und Öl-Auffüllen vom Stromgenerator. (Tagespreis der Flüssigkei- ten können der Auftraggeberin bei Fahrzeugabholung in Rechnung gestellt werden.).
Spätestens acht Wochen vor der Beladungsanpassung an den feuerwehrtechnischen Aufbau durch den Auftragnehmer muss eine Fehlbestandsliste noch nicht vorhande- ner Beladeteile durch den Auftragnehmer an den Projektbeauftragten der Auftragge- berin übermittelt werden.
2.4 Regeln, Vorschriften und Normen
Sofern in dieser Leistungsbeschreibung keine abweichenden Forderungen genannt sind, müssen die in den Regelwerken formulierten Anforderungen erfüllt werden:
Der Aufbau und die Ausrüstung des Fahrzeuges erfolgen in Anlehnung an die jeweils neueste Norm:
- DIN EN1846-1/2/3 Feuerwehrfahrzeuge,
- E DIN 14502-2 Feuerwehrfahrzeuge – Teil 2: Zusätzliche Festlegungen zu DIN EN 1846-2 und DIN EN 1846-3 (Vorschlag für eine Europäische Norm),
- DIN 14502-2/3 Feuerwehrfahrzeuge,
- DIN 14502 Teil 3 Farbgebung,
- DIN 14610 Akustische Warneinrichtung für bevorrechtigte Wegbenutzer,
- DIN 14620 Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht,
- EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG,
- DIN EN 60204-1 Prüfung von Maschinen,
- DIN EN ISO 13849-1 Effektive Sicherheitstechnik,
- DVGW-W405-B1 Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen,
- EMV-Richtlinie 2014/30/EU,
- Geräuschmaßnahmen 84/424 EG bzw. 89/491 EG,
- Sicherung von Druckflaschen nach ADR.
Darüber hinaus sind zusätzlich folgende Regeln und Vorschriften zu beachten:
- Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO),
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) der Bundesrepublik Deutschland mit den entsprechenden ECE/EG-Regeln,
- Vorschriften über elektrische Anlagen und Betriebsmittel (VDE-/DIN-Normen),
- Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers,
- UVV Küchenbetriebe (DGUV 110-003)
- UVV Feuerwehren (GUV-V C53),
- UVV Fahrzeuge (GUV –V D 29),
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- UVV Grundsätze der Prävention (GUV-V A1),
- UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (GUV-V A3),
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Technische Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2)
- EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene Anhang 2 Kapitel VIII
- Technische Regel für Arbeitsstätten „Fußböden“ (ASR A1.5/1,2)
- sonstige mit geltenden Unfallverhütungsvorschriften.
Produkte aus anderen Staaten, die diesen technischen Spezifikationen nicht entspre- chen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzni- veau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
2.5 Prüfbescheinigungen
Alle Prüf- und Zulassungsbescheinigungen müssen der Auftraggeberin kostenfrei übergeben werden. Zusätzlich ist eine tabellarische Auflistung über alle regelhaft durchzuführenden Arbeiten zu erstellen.
- Fahrgestell
- Aufbau
- Hubbühne
- Küche o Kochgeräte
- Gasanlage
- Wasseranlage
2.6 Gewichts- und Energiebilanz
Dem Angebot ist eine Gewichts- und Energiebilanz zur Prüfung beizulegen. Diese soll darlegen, dass das Fahrzeug zum Fahrbetrieb und zu einem 24/7 Küchenbetrieb geeignet ist. Der Strombedarf ist seitens des Bieters anhand des Beladeplans und der im TLV angegebenen Geräte zu ermitteln.
Die Energiebilanz bezieht sich auf..
-
Das Fahrgestell i.V. mit fahrzeugeigenen Generator und Anhänger (Feldkochherd) im Fahrbetrieb.
-
Den Küchenbetrieb i.V. mit zwei mitgeführten Generatoren
Die Gewichtsbilanz bezieht sich auf das einsatzbereite Fahrzeug.
2.7 EMV-Verträglichkeit
Die angebotenen Fahrzeuge müssen mit Sendefunkgeräten ausgestattet werden. Sollte es für bestimmte Geräteklassen (z. B. Mobilfunktelefone etc.) bereits Vorgaben
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oder aber allgemein zu beachtende Einbaubedingungen zur Sicherstellung der elekt- romagnetischen Verträglichkeit geben, so sind diese im Rahmen der Erklärung zur elektromagnetischen Verträglichkeit zu nennen.
Die Erklärung zur elektromagnetischen Verträglichkeit ist im Angebotsvordruck zu be- stätigen.
2.8 Projektdurchführung
2.8.1 Projektbeauftragter
Vom Auftragnehmer ist spätestens zwei Wochen nach Eingang des Zuschlags sein Projektbeauftragter namentlich zu benennen. Die Auftraggeberin benennt ihren Projektbeauftragten mit dem Zuschlag.
Die Projektbeauftragten der Auftraggeberin und des Auftragnehmers sind als direkte Ansprechpartner für die Durchführung des Projekts verantwortlich.
2.8.2 Projektabwicklung
Alle im Laufe der Projektrealisierung zwischen den Projektbeauftragten abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen Änderungen zur Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer hält diese schriftlich fest und leitet sie der Auftraggeberin kurzfristig zu.
Alle Änderungen, die Mehrkosten verursachen, bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch die Auftraggeberin. Eine mündliche Zustimmung des Projektbeauftragten reicht nicht aus.
2.9 Ausführungsunterlagen
Spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung sind der Auftraggeberin jeweils zwei Sätze der Zusammenstellungszeichnungen, eine Fahrzeugbeschreibung zur Prüfung einzureichen.
2.10 Güteprüfungen
Das Einhalten der in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Regeln, Vorschriften und Normen wird durch den Projektbeauftragten oder einen anderen Vertreter des Auftragnehmers im zeitlichen Zusammenhang während der Herstellung des Leistungsgegenstandes und abschließend zur Gebrauchsabnahme überprüft und sichergestellt. Der Projektbeauftragte der Auftraggeberin kann sich jederzeit kurzfristig über den Stand der Arbeiten, die Einhaltung der Qualitätsanforderungen und die Arbeitsgüte beim Auftragnehmer informieren.
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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 19 von 51
2.11 Rohbauabnahme/Einzelbesprechung
Der Projektbeauftragte oder ein Vertreter der Auftraggeberin führt in Anwesenheit des Projektbeauftragten des Auftragnehmers am Herstellungsort eine stichprobenartige Rohbauabnahme durch. Mängel, die bei der stichprobenartigen Rohbauabnahme von der Auftraggeberin nicht festgestellt werden, müssen vom Auftragnehmer auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Gewährleistung kostenlos beseitigt werden. Der Termin für die Rohbauabnahme muss so gewählt werden, dass alle tragenden Konstruktionen sowie der Einbau von festinstallierten Aggregaten besichtigt werden können, bevor Verkleidungen montiert werden.
Über die Abnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit der Auftraggeberin abgestimmt.
Zwingend notwendig sind folgende technische Abnahmen:
• Rohbauabnahme des Fahrgestells sowie der Mannschafts- kabine • Rohbauabnahme des feuerwehrtechnischen Aufbaus • Einzelbesprechung
2.12 Einzelabnahme
Das Fahrzeug ist von einem durch den Auftragnehmer zu beauftragenden amtlich an- erkannten Sachverständigen nach StVZO abnehmen zu lassen. Das aufgebaute Fahr- zeug ist als Feuerwehrfahrzeug unter Verwendung der entsprechenden Schlüssel- nummer in der Zulassungsbescheinigung einzutragen. Die geänderte Zulassungsbe- scheinigung ist Bestandteil der Dokumentation.
2.13 Gebrauchsabnahme
Nach Fertigstellung aller Arbeiten erfolgt an einem durch den Auftragnehmer benannten Ort die Gebrauchsabnahme über drei Tage.
Diese beinhaltet u. A. je Fahrzeug:
-
Abnahme Fahrgestell inkl. Probefahrt
-
Abnahme Aufbau
-
Abnahme Beladung (Verlastung und Vollzähligkeit)
-
Probekochen durch je vier Kameraden der Auftraggeberin
o für ca. 100 Personen
o Zubereitung von: Braten, Kartoffelstampf, Mischgemüse und Sauce
(Zutaten, Besteck u. Teller werden Auftraggeberseitig beschafft)
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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 20 von 51
o Entsorgung des Brauchwassers durch den Auftragnehmer
o Müllentsorgung durch Auftragnehmer
Die Gebrauchsabnahme erstreckt sich auf die Funktions- und Leistungsfähigkeit sowie Vollzähligkeit der Ausrüstung / Ausstattung des gesamten Fahrzeuges einschließlich der fest installierten Gerätschaften an Hand der Vergabeunterlagen.
Mängel, die bei der stichprobenartigen Gebrauchsabnahme von der Auftraggeberin nicht festgestellt werden, müssen vom Auftragnehmer auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Gewährleistung kostenlos beseitigt werden. Alle Kosten zur Beseitigung der festgestellten Mängel gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Termin der Gebrauchsabnahme wird rechtzeitig (mind. acht Wochen vorher) zwischen den Projektbeauftragten verbindlich abgestimmt.
Vor der Gebrauchsabnahme durch die Auftraggeberin hat der Qualitätsbeauftragte des Auftragnehmers eine firmeninterne Abnahme aller Punkte des Leistungsverzeichnisses durchzuführen. Das entsprechende Protokoll ist spätestens zwei Tage vor der Gebrauchsabnahme in Kopie der Auftraggeberin zu übergeben.
Über die Abnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit der Auftraggeberin abgestimmt. Die Auftraggeberin erklärt, dass der Vertrag der Hauptsache nach erfüllt ist, sofern Mängel dies nicht ausschließen. Nimmt die Auftraggeberin die Leistung wegen festgestellter Mängel nicht ab, so gilt die Leistung als nicht bereitgestellt. Der Beginn des Verzugs wird hierdurch nicht berührt.
Nimmt die Auftraggeberin die Leistung wegen festgestellter Mängel nicht ab, so ist eine Wiederholung der Gebrauchsabnahme durchzuführen. Sämtliche hierdurch verursachte Reisekosten für fünf Personen trägt der Auftragnehmer auf der Basis der Regularien aus Ziffer 2.14.
Die Abnahmebeauftragten der Feuerwehr Hamburg sind bei ihrer Arbeit vom Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen zu unterstützen. Die Abnahme findet witterungsunabhängig in geschlossenen, beheizten Gebäuden statt.
Während der Abnahme hat sich der Projektbeauftragte des Auftragnehmers als ständiger Ansprechpartner bereitzuhalten.
Über den gesamten Projektverlauf (Rohbauabnahme, Baubesprechungen, Abnah- men) werden vom Auftragnehmer Protokolle gefertigt und diese mit der Auftraggeberin abgestimmt.
Mängel, die bei der stichprobenartigen Gebrauchsabnahme von der Auftraggeberin nicht festgestellt werden, müssen vom Auftragnehmer auch zu einem späteren Zeitpunkt kostenlos beseitigt werden. Alle Kosten zur Beseitigung der festgestellten Mängel gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftragnehmers.
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2.14 Reisekosten
Sämtliche durch notwendige Baubesprechungen und Abnahmen (siehe Ziffer 3.9) ver- ursachten Reisekosten trägt der Auftragnehmer (z. B. Anreise per Zug oder Flug - niedrigste Produkt- und Beförderungsklasse, Übernachtung Hotel/Pension - drei Sterne).
Sämtliche durch Schulungen in Kombination mit Fahrzeugüberführung zur Auftragge- berin verursachte Reisekosten trägt der Auftragnehmer für jeweils vier Personen pro Fahrzeug (z. B. Anreise per Zug oder Flug - niedrigste Produkt- und Beförderungs- klasse -, Übernachtung Hotel/Pension - drei Sterne) sowie die Kosten für Kraftstoff und Additive für die erste Betankung.
2.15 Dokumentation
Bei der Gebrauchsabnahme des Leistungsgegenstandes müssen folgende Unterlagen in deutscher Sprache
- beim ersten Fahrzeug in zweifacher Ausführung
- bei allen Folgefahrzeugen in einfacher Ausführung
in Papierform sowie als Datenträger zur Verfügung gestellt bzw. übergeben werden:
- Gesamtbedienungsanweisung für das Fahrzeug (Fahrgestell, Aufbau)
- Bedienungsanweisung aller verbauter Geräte (soweit nicht in der Gesamtbedie- nungsanleitung berücksichtigt)
- Sicherheitsbestimmungen
Allgemeine Dokumentation
- Termine für die technische Durchsicht und Fristenarbeiten als Gesamtübersicht
- Hinweise zur Störungssuche und -behebung
- Beschreibung der gerätespezifischen Materialerhaltungsarbeiten
- Anweisung für den Sachkundigen
- Fahrzeugbeschreibung mit den dazugehörigen Zeichnungen
- Ersatzteilverzeichnis für das Fahrzeug (Fahrgestell und Aufbau) als Liste (MS Excel kompatibles Format) mit • Bezeichnung des Ersatzteils • Bestellnummer des Ersatzteils • Hersteller (falls abweichend vom Auftragnehmer) • Lieferant (falls abweichend vom Auftragnehmer) Als pdf-Dokument mit • Zeichnung zur eindeutigen Zuordnung • Bezeichnung des Ersatzteils • Bestellnummer des Ersatzteils
- Werkstatthandbücher
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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 22 von 51
- Elektrischer Schalt- und Kabelwegeplan vorhandener 230V/24V/12V-Einbauten
- Protokoll des Qualitätsbeauftragten des Auftragnehmers über die firmeninterne Abnahme aller Punkte des Leistungsverzeichnisses (Übergabe an die Auftrag- geberin. Leistungsbeschreibung bereits zwei Tage vor der Gebrauchsab- nahme)
- Prüfprotokoll Sicherheitsprüfung der E-Installation
- Bestätigung über die Ablieferungsinspektion (Fahrgestell)
- Bestätigung über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers inkl. der Protokolle über die Einstellung von Sturz und Spur.
- Bestätigung über die Einhaltung der Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Außenfarbgebung auf der Grundlage der Anforderungen der DIN 14502-3
- Wiegebescheinigungen
- Prüfprotokoll Hubbühne
- Zulassungsbescheinigung
- EG-Konformitätsbescheinigung
- TÜV-Abnahme für Gasgeräte
- Falls angeboten: Nachweis für die erfolgreiche Durchführung eines Sicherheits- tests nach ECE-R29 für den Fahrer- und Mannschaftsraum
- Prüfprotokolle Stromerzeuger
- Prüfprotokoll Spurvermessung
- Zertifizierung für Gas-Einbaugeräte in Anlagen
- Revisionsunterlagen
Je Fahrzeugbeladungssatz:
- Bedienungsanweisung inkl. Sicherheitsbestimmungen für alle verlasteten Gerät- schaften.
2.16 Verbleib von Restteilen
Teile aus dem Lieferumfang von Beistellungen sowie anderer Lieferanten, die keine Verwendung finden, sind der Auftraggeberin bei der Übergabe des Leistungsgegen- standes auszuhändigen. Überzählige Beistellteile der Auftraggeberin sind dieser ebenfalls kostenfrei zurückzugeben.
2.17 Werbeflächen
Handelsübliche Marken- und Typenbezeichnungen sind zugelassen. Vom Auftragnehmer dürfen - mit Ausnahme einer Beschriftung im unteren Drittel des Fahrzeuges an beiden Fahrzeugseiten und am Heck - keine weiteren Beschriftungen, Symbole oder dergleichen für Werbezwecke am Fahrzeug oder festinstallierten Geräten angebracht bzw. aufgebracht werden. Die Ausführung der Marken- und Typenbezeichnungen ist mit der Auftraggeberin abzustimmen und ist mit dem Gestaltungsentwurf des Fahrzeugdesigns vor der Ausführung der Beklebung zur Freigabe vorzulegen.
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2.18 Schulung
Schulung I – Freiwillige Feuerwehr:
Vom Auftragnehmer sind je Fahrzeug 4 Maschinisten/Köche am Ort des Auftragneh- mers im Rahmen der Abnahme einzuweisen. Schulungsdauer mind. 9 Stunden. Ein Probekochen für ca. 100 Personen erfolgt am Folgetag. Der Auftragnehmer hat mög- liche Anreise- und ggf. Übernachtungskosten zu tragen (z. B. Anreise per Zug oder Flug - niedrigste Produkt- und Beförderungsklasse, Übernachtung Hotel/Pension - drei Sterne).
Schulung II – Monteure Fahrzeug:
Einmalig sind fünf Monteure der Auftraggeberin in die Bedienung/Handhabung und die Instandhaltung/Wartung des Fahrgestells und des Aufbaus in Hamburg einzuweisen. Die Schulung der Monteure erfolgt bei der Auftraggeberin. Schulungsdauer mind. 8 Stunden.
Die Schulung ist generell personenbezogen zu dokumentieren (Unterweisungsproto- koll). Der Durchführungszeitpunkt der Schulungstermine ist zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer abzustimmen.
Die Maschinisten sollen bei den Schulungen die notwendigen Grundkenntnisse für alle Komponenten erlernen.
- Fahrgestell
- Aufbau- und Ausbau
- Einbaugeräte inkl. Küche
- Notstromgenerator
Jeweilige Inhalte:
Inbetriebnahme und Besonderheiten
Wiederkehrende Wartungsarbeiten
vorhandene Bedienelemente, deren Bedeutung und Wirkungsweise
UVV und Sicherheitsbestimmungen
Betrieb E-Versorgung
Grundkenntnisse Störungsbeseitigung
Ggf. Grundkenntnisse Notfahrbetrieb
Grundkenntnisse systematische Fehlersuche beim Auftreten von Störungen
Verlastung, An- und Abbau
Zusätzlich sollen die Monteure über die folgenden Positionen unterwiesen werden:
Wartung,
Prüfung (einschließlich Prüfungen nach GUV),
systematische Fehlersuche,
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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 24 von 51
technische Fehlerbehebung und
Einsatz der angebotenen rechnergestützten Wartungs- und Fehlerdiagnosesys-
teme.
Ausbildungsziel für die Monteure ist die Erlangung des Wissensniveaus eines Service- technikers.
Jedem Schulungsteilnehmer ist ein Satz der spezifischen Schulungsunterlagen aus- zuhändigen.
2.19 Spezielle technische Forderungen
Die speziellen technischen Einzelforderungen werden in der Anlage „Technisches Leistungsverzeichnis“ beschrieben und vorgegeben.
In der Anlage „Technisches Leistungsverzeichnis“ sind vom Bieter in die jewei- ligen Felder die geforderten technischen Daten und Angaben einzutragen.
Der Bieter soll, soweit möglich, erläuternde Unterlagen zur Erfüllung der einzel- nen Anforderungen beilegen.
3. Auftragsdurchführung
3.1 Allgemeines
Alle Rechte und Pflichten der Auftraggeberin im Zuge des Vertragsmanagements (Ver- waltung, Anpassung, Abwicklung, Fortschreibung und Kündigung) werden durch die Vergabestelle wahrgenommen.
Ansprüche, die durch Mängel, die bei der Lieferung oder Leistungserbringung bzw. innerhalb der Gewährleistungs-/ Garantiezeit entstehen, werden von der Feuerwehr Hamburg wahrgenommen.
3.2 Geschäftssprache
Die Geschäftssprache bei der kompletten Vertragsabwicklung einschließlich der zu er- stellenden Dokumentationen ist deutsch. Bei der Vertragsabwicklung hat der Auftrag- nehmer auf seine Kosten ggf. einen qualifizierten Dolmetscher zu stellen. Die Qualifi- kation des Dolmetschers ist nachzuweisen.
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3.3 Abruf der Lieferung / Leistung
Der Abruf des jeweiligen Bedarfs erfolgt nach Vertragsschluss (in Teilmengen) mittels Bestellscheines4, welcher grundsätzlich per E-Mail an den Auftragnehmer versandt wird. Der Auftragnehmer soll hierfür eine E-Mail-Adresse benennen.
Abrufe können bis zum letzten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen.
3.4 Leistungsänderung / Änderung des Vertrages
Der Leistungsumfang kann nach Bedarf der Auftraggeberin z. B. aufgrund von eintre- tenden technischen Innovationen oder Änderungen in den Anforderungen der Be- schaffenheit der Leistung innerhalb des vergaberechtlich zulässigen Rahmens erwei- tert, verändert oder reduziert werden (dies beinhaltet auch, dass weitere Artikel in den Vertrag aufgenommen werden können).
Der Auftragnehmer kann eine Änderung des Leistungsumfanges zurückweisen, falls die Änderung für ihn unzumutbar ist.
Unzumutbar ist die Änderung insbesondere, wenn Betrieb des Auftragnehmers nicht auf die veränderte Leistung ausgerichtet ist und eine Vergabe der Leistung an Dritte nur unter erheblichen Schwierigkeiten für ihn möglich ist. Für diesen Fall hat der Auf- tragnehmer Nachweise vorzulegen und alternative Lösungsmöglichkeiten vorzuschla- gen.
Die Auftraggeberin hat für diesen Fall die Möglichkeit, die betreffenden Leistungen ganz oder teilweise anderweitig zu vergeben.
Wird bei einer Leistungsänderung eine erhöhte Vergütung beansprucht, muss der Auf- tragnehmer der Auftraggeberin dies gemäß Ziffer 2.1 ZVB anzeigen. Die Mehrkosten gegenüber der ursprünglich ausgeschriebenen Leistung sind vom Auftragnehmer für die Auftraggeberin nachvollziehbar zu begründen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3.5 Haftung, Pflichtverletzung, Freistellung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Erfüllt der Auftragnehmer die Leistungsverpflichtung aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig und hat er bzw. sie die Verzögerung zu vertreten, ist die Auftraggeberin berechtigt, nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung bei dem Auftragnehmer und nach Verstreichen einer angemessenen, von der Auftraggeberin zu setzenden Frist zur Erbringung der betroffenen Leistungen, einen Dritten/eine Dritte mit der Erbringung
4 Der Bestellschein (Bezeichnung: „Abruf aus Vertrag“) beinhaltet einen Hinweis auf diese Ausschrei- bung und ist ein Abruf aus diesem Vertrag.
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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 26 von 51
der geforderten Leistung zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten fal- len dem Auftragnehmer zur Last. Im Übrigen bleiben die weiteren gesetzlichen Rechte und Ansprüche der Auftraggeberin unberührt.
Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die durch den Auftragnehmer bei der Durchführung des Vertrages verursacht wer- den.
3.6 Erfüllungsort/ Abholung
Das fertiggestellte Fahrzeug ist beim Auftragnehmer mit vollgetankten Kraftstoff-, Ad- blue-, Gas- und Wassertank zum Tag der Abholung beim Auftragnehmer bereitzustel- len.
Ebenso sind Gerätschaften wie z. B. Stromerzeuger, nach Vorgaben der Auftraggebe- rin zu betanken. Betriebsstoffkosten können nach der Fahrzeugübergabe mit der Auf- traggeberin abgerechnet werden.
Die Abholung erfolgt je nach Umfang der Einzelbeauftragung zu mindestens einem Fahrzeug in Verbindung mit der Schulung I – Maschinisten (vor Ort beim Auftragneh- mer).
3.7 Wartung und Reparatur
Alle Fahrzeuge werden in den Kfz-Werkstätten der Feuerwehr gewartet und repariert.
Vom Bieter ist eine Gestattungsvereinbarung abzugeben, die die Feuerwehr für die vorgenannten Wartungen und Reparaturen berechtigt bzw. auszuschließende Arbei- ten benennt (vgl. Eigenerklärungen).
3.8 Einbaubesprechung und Qualitätssicherung
Vor Auslieferung ist es erforderlich, mit der Auftraggeberin in mind. drei Einbaubespre- chungen die Konfiguration abzustimmen. Sollte dies nicht innerhalb der Metropolre- gion Hamburg möglich sein, sind die hierfür anfallende An- und Abreise und gegebe- nenfalls notwendige Übernachtungen vom Auftragnehmer für bis zu fünf Personen der Auftraggeberin zu organisieren (siehe Ziffer 2.11 ff.).
Die Abnahme in Form einer Qualitätsprüfung des Produkts erfolgt nach der Endmon- tage durch die Auftraggeberin nach gegenseitiger Abstimmung beim Auftragnehmer auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung. Sollte dies nicht innerhalb der Met- ropolregion Hamburg möglich sein, sind die hierfür anfallende An- und Abreise sowie notwendige Übernachtungen vom Auftragnehmer für fünf Personen der Auftraggebe- rin zu organisieren (siehe Ziffer 2.14). Darüber hinaus gilt das Gleiche auch für vier Köche (Probekochen) der Auftraggeberin.
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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 27 von 51
3.9 Instandhaltungs-/ Reparaturarbeiten, Ersatzteilversorgung
Um eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des Leistungsgegenstandes bei Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten sicherzustellen, muss der Auftragnehmer Ersatzteillieferungen und Service binnen drei Werktagen gewährleisten (vgl. Eigenerklärung).
Im Hinblick auf die langfristigen Nutzungsdauern der Fahrzeuge hat der Auftragnehmer die Sicherstellung der Ersatzteilversorgung aller verbauten Originaler- satzteile inkl. Aufbauteile, LKW-Motor und -Getriebe für das Gesamtfahrzeug über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren beginnend mit dem Tag der Gebrauchsabnahme zu garantieren (vgl. Eigenerklärung).
Eine Verlängerung der garantierten Ersatzteilversorgung mit Originalersatzteilen über 10 Jahre hinaus wird für das Fahrgestell und/oder für den Aufbau gewünscht und positiv bewertet (vgl. Anlage 3 - Bewertungsraster).
Ist der Leistungsgegenstand für die Auftraggeberin während der garantierten Ersatzteilversorgungszeit an mehr als sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen (beginnend mit der Ersatzteilbestellung beim Auftragnehmer) auf Grund eines fehlenden Ersatzteils nicht vollumfänglich nutzbar, kann der Auftraggeber eine monetäre Entschädigung in Höhe von 600,00 EUR je Tag fordern. Die monetäre Entschädigung wird auf 5% des Kaufpreises des betreffenden Fahrzeugs begrenzt.
Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die Gründe für das Fehlen eines Ersatzteils nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind; dies ist dann der Auftraggeberin gegenüber darzustellen.
Um die Dauer notwendiger Werkstattaufenthalte so gering wie möglich zu halten, wird die Bevorratung aller Ersatzteile von der Feuerwehr gewünscht.
Mit dem Angebot sind die Anschriften der nächstgelegenen Servicezentren zu benen- nen, welche alle Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Fahrgestell, Aufbau, Kü- chenausbau sowie an Gas und Wasseranlage fach- und sachgerecht durchführen kön- nen. Diese müssen innerhalb der Metropolregion Hamburg ansässig sein (Eigenerklä- rung).
3.10 Höhere Gewalt
Die Vertragsparteien verständigen sich darauf, dass Liefer-/Leistungshindernisse, die durch konkrete Umstände in Zusammenhang mit beispielsweise einer Epidemie kau- sal verursacht worden sind, in aller Regel weiterhin als höhere Gewalt im Sinne von § 5 Ziff. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/B angesehen werden. Insbesondere ist die Auftraggebe- rin für hoheitliche Maßnahmen nicht verantwortlich im Sinne des § 326 BGB.
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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 28 von 51
Der Auftragnehmer muss der Auftraggeberin jedes Leistungshindernis unverzüglich schriftlich anzeigen, um sich auf die hindernden Umstände berufen zu können; ent- sprechendes gilt für den Wegfall der hindernden Umstände. Der Auftragnehmer muss darlegen, aufgrund welcher konkreten Umstände er seine Leistung nicht erbringen kann. Folgende oder gleich gelagerte Umstände werden anerkannt:
a. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Beschäftigten stehen unter behördli- cher Quarantäne und der Auftragnehmer findet auf dem Arbeitsmarkt oder durch Unter-Auftragnehmer keinen Ersatz;
b. die für die Leistungserbringung erforderlichen Beschäftigten des Auftragnehmers können aufgrund von Reisebeschränkungen den Leistungsort nicht erreichen und der Auftragnehmer findet auf dem Arbeitsmarkt oder durch Unter-Auftragnehmer keinen Ersatz;
c. der Auftragnehmer kann das für die Leistungserbringung benötigte Material nicht beschaffen.
Bei nachholbaren Leistungen werden die Ausführungsfristen gemäß § 5 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/B verlängert, wonach die Leistung nachzuholen ist und die Auftraggeberin die nachgeholte Leistung bezahlen muss. Nachholbare Leistungen sind nach dem ge- meinsamen Verständnis der Vertragsparteien
• die Herstellung und Lieferung der Fahrzeuge, • die Durchführung von Schulungen.
3.11 Rechnungsstellung
Die Zahlung des Rechnungsbetrages durch die Auftraggeberin erfolgt binnen 30 Ta- gen nach Lieferung / Erfüllung der Leistung und Eingang der nachprüfbaren Rechnung (sofern das Angebot durch Skontogewährung keine andere Frist begründet); ggf. er- folgt der Abzug von Rabatten und Skonto. Für selbständige Teilleistungen (Teilliefe- rungen) können Teilrechnungen eingereicht werden. Abschlagszahlungen sind im Ein- zelfall möglich.
Abschlagszahlungen sind mit Zustimmung der Feuerwehr Hamburg nach Fertigstel- lung bzw. Anlieferung des LKW-Fahrgestells möglich. Sicherheit in der jeweiligen Höhe der Abschlagszahlungen ist bis zur Übergabe des jeweiligen Fahrzeuges durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelasse- nen Kreditinstituts zu leisten. Die Schlusszahlung erfolgt nach Erfüllung der Leistung.
Für eine umweltschonendere, schnellere und sichere Rechnungsverarbeitung ist die elektronische Rechnungstellung im Standardformat XRechnung verpflichtend.5
5 Infos dazu finden Sie unter https://www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung.
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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 29 von 51
Die Rechnung ist mit folgenden im Bestellschein aufgeführten Angaben einzureichen:
Bestellschein Nr.: Feuerwehr Hamburg Mittelreservierungs-Nr.: 22222 Hamburg Sachkonto: Auftrag: PSP-Element:
Sollte es aufgrund einer fehlenden geforderten • Angabe auf der Rechnung (z. B. Auftragsnummer der Auftraggeberin, PSP-Ele- ment, Sachkonto, Mittelbindungsnummer, Leitweg-ID) oder • Rechnungsanlage wie dem Stundennachweis zu einer verspäteten Zahlung kommen, tritt kein Verzug ein.
3.12 Erfüllungsort
Der Leistungsgegenstand ist beim Auftragnehmer einsatzbereit bereitzustellen.
3.13 Preisanpassung
Eine Preisanpassung kann grundsätzlich
• frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres – mit einem Vorlauf von vier Mo- naten – geltend gemacht und • in der verbleibenden Vertragslaufzeit nur einmal im Jahr durchgeführt werden.
Darüber hinaus (bereits nach sechs Monaten) kann eine Preisanpassung nur in einer besonderen Krisensituation geltend gemacht werden (§ 313 BGB bleibt davon unbe- rührt). Eine solche Preisanpassung aus besonderem Grund ist regelhaft zu befristen. Bei Ablauf dieser Frist ist nachzuweisen, dass die Gründe für diese Anpassung wei- terhin bestehen.
Die ggf. gewährten Preisnachlasskonditionen bleiben unberührt. Die Preisanpassung ist gegenüber der Auftraggeberin, die ihr schriftlich zustimmen muss, schlüssig zu be- gründen, ggf. nachzuweisen. Hierbei ist insbesondere auf die im Angebot enthaltenen Kostenbestandteile des Festpreises und/oder auf den einschlägigen Preisindex des Statistischen Bundesamtes einzugehen.
Kann keine Einigung erzielt werden, ist jeder der Vertragspartner berechtigt, den Ver- trag unter Einhaltung einer Frist (drei Monate nach Ankündigung) schriftlich zu kündi- gen.
3.14 Gewährleistung
Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung als Generalunternehmer die voll- ständige und mangelfreie Lieferung des Gesamtfahrzeuges, einschließlich aller Ein- zelteile und Komponenten.
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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 30 von 51
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, sofern das Gesetz keine längere Gewähr- leistung vorsieht.
Für den Zeitraum, in dem der Leistungsgegenstand nicht bestimmungsgemäß von der Auftraggeberin genutzt werden kann, verlängert sich die Frist für die Gewährleistung sowie die ggf. bezuschlagten Optionen um eine vom Umfang her der gesetzlichen Ge- währleistung entsprechende Garantie.
Beispiel: Wenn der Leistungsgegenstand während der Gewährleistung für eine Woche nicht genutzt werden kann, schließt sich an die 24-monatige Gewährleistung eine ein- wöchige Garantie an. Danach erst beginnt ggf. die ein- oder zweijährige Options-Ge- währleistung.
Im Falle eines Gewährleistungsanspruches hat der Auftragnehmer den notwendigen Reparaturauftrag an eine in Hamburg bzw. im Umkreis von 100 Kilometern (gemessen vom Stadtzentrum) ansässige Firma zu vergeben. Alternativ kann die Reparatur vor Ort ausgeführt werden. Die Reparatur ist in einer angemessenen Zeit abzuschließen (1 Woche).
3.15 Garantie
Über die allgemeine Gewährleistung hinaus übernimmt der Auftragnehmer die Garantie für den Durchrostungsschutz an Fahrgestell und feuerwehr- technischem Aufbau für den Zeitraum von mindestens 10 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Fahrzeugzulassung durch die Auftraggeberin.
Die vorgenannte Garantie ist mit der Angebotsabgabe zu erklären (Eigenerklärung).
3.16 Einzelne gesonderte Gerätegarantien
Der Auftragnehmer verpflichtet sich als Generalunternehmer, sämtliche für die gelie- ferten Einzelteile bestehenden Herstellergarantien sowie die zugehörigen Garantiebe- dingungen und Auflagen vollständig und transparent an die Auftraggeberin bei der Fahrzeugauslieferung zu übergeben. Er hat die Auftraggeberin über alle für die Inan- spruchnahme der Garantien erforderlichen Maßnahmen und Pflichten zu informieren und sie bei der Geltendmachung der Garantien zu unterstützen. Die gesetzlichen Ge- währleistungsrechte der Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer bleiben hier- von unberührt und dürfen nicht durch Herstellergarantien eingeschränkt werden.
Diese Zusage ist mit der Angebotsabgabe zu erklären (Eigenerklärung).
3.17 Nachbesserungen
Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann die Auftraggeberin kurzfristige Vertragserfüllung durch Nachbesserung verlangen.
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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 31 von 51
Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten oder Zollgebühren zu erfolgen.
Werden durch die Nachbesserung zusätzlich vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschließlich der anfallenden Kosten für benötigte Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel vom Auftragnehmer getragen werden.
3.18 Vertragsstrafe
Bei Überschreiten der Lieferzeit aus Gründen, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, kann die Auftraggeberin für jede angefangene Kalenderwoche eine Vertrags- strafe von 5‰ des Bestellwertes der Abforderung, höchstens jedoch bis zu 5% des Gesamtauftragswertes geltend machen. Die Auftraggeberin kann diese Vertragsstrafe vom Rechnungsbetrag einbehalten.
3.19 Schadenersatz aufgrund einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v. H. der Ab- rechnungssumme an die Auftraggeberin zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
3.20 Vertragslaufzeit
Der Vertrag gilt ab Zuschlagserteilung für vier Jahre.
3.21 Kündigung durch die Auftraggeberin
Das Vertragsverhältnis kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Aufragnehmer die geschäftliche oder persönliche Zuverlässigkeit verliert, die von ihm zur Erfüllung öffentlicher Aufträge zu fordern ist, b) gegen den Auftragnehmer ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, c) der Auftragnehmer ohne Einwilligung der Auftraggeberin einen Unterauftragneh- mer beauftragt, d) der Auftragnehmer nachhaltig oder beharrlich seine Verpflichtungen verletzt (z. B. Schlechtleistung bei Lieferungen oder Leistungen). e) der Auftragnehmer verbindlich vereinbarte Liefer- oder Ausführungsfristen nicht einhält, f) ein schwerer Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften vorliegt.
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4. Anlagen
4.1 Fahrzeugbeladung
Die Unterbringung der Beladung in den einzelnen Geräteräumen, auf dem Dach, im Fahrer- und Mannschaftsraum und den Sitzkästen des Neufahrzeuges, soll anhand des angefügten Beladeplanes und der unter Ziffer 1.17 geforderten Besichtigung erfolgen.
In den Ausführungsunterlagen sind ausführliche Angaben über die geplante Verlastung und die Unterbringung der Beladung bzw. der Aggregate in Form einer Ausführungszeichnung abzugeben.
Ergonomische Grundsätze und die entsprechenden Normvorschriften der DIN EN 1846 sind zu berücksichtigen. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Geräten können der Norm oder den Hersteller- bzw. Lieferantenangaben entnommen werden.
Grundsätzlich sind alle im Beladeplan aufgeführten Artikel zu verlasten.
Beladung die die Auftraggeberin beschafft wird zur Anpassung der Geräteaufnahmen und –lagerungen beigestellt.
Legende zur Tabelle im Beladeplan:
F = Lieferung Feuerwehr AN = Lieferung Auftragnehmer ÜA = Übernahme Altfahrzeug Eine Tabelle mit dem gesamten Beladungsumfang befindet sich in einem gesonderten Anhang dieser Ausschreibung (Anlage 2 – Bel- adeplan).
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4.2 Technische Vorhaltungen zur Durchführung der Gebrauchsabnahme
Die Gebrauchsabnahme erstreckt sich gemäß Ziffer 2.13 auf die Funktions- und Leistungsfähigkeit des gesamten Fahrzeuges ein- schließlich der fest installierten und verlasteten Aggregate und Gerätschaften sowie auf die Überprüfung der Übereinstimmung zwischen Fahrzeug und Vergabeunterlagen. Die hier näher spezifizierten Prüfmittel bzw. technischen Einrichtungen zur Durchführung der Ab- nahme müssen vorhanden sein bzw. zu Lasten des Auftragnehmers gestellt werden:
Fahrzeuggruben, die die vollflächige Inaugenscheinnahme des Fahrzeugunterbodens einschließlich der Achskörper des mit seiner • zulässigen Gesamtmasse beladenen Fahrzeuges erlauben. Rollbretter sind nicht zugelassen! Geeichte Wiegeeinrichtung, die die Verifizierung der Fahrzeug-Massenangaben sicherstellen (Hinweis: externe beglaubigte Wiege- • protokolle sind zugelassen). Geeignete und geprüfte Messmittel zur Feststellung der Fahrzeughöhe. • Geeignete Aufstellfläche zu Probekochen •
4.3 Funkplan Entsprechend dem Technischen Leistungsverzeichnis sind im Folgenden die Funkskizze und der Teilekatalog zur Umsetzung beige- fügt.
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Alle nicht mit „Lieferant FW Ham.“ gekennzeichneten Beistellungen der folgenden Tabelle sind vom Auftragnehmer (AN) beizustellen.
Digitalfunk Einbauzubehör Die Auswahl der grau hinterlegten Teile ist an die tatsäch- für FW HH Systemschaltplan Fahrzeug ab V2.0.0 lichen Einbauverhältnisse im Fahrzeug anzupassen. Bei Teile liefert FW Hamburg Teilen, mit einem " - " (bis) im Mengenfeld, ist deren An- GW-Versorgung zahl abhängig von den Einbauverhältnissen im Fahrzeug. Position Menge Bezeichnung Teilenummern Hersteller Lieferant Hersteller Selectric
| 1 | 1 | SCG22 | 41801079 | Sepura | FW Ham. | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.1 | 1 | S-/E-Gerätehalterung | 300-00086 | 65922 | Sepura | FW Ham. |
1.1 1 1.2 1 Stromversorgungskabel SCG 300-02010 41004927 Sepura AN 1.3 1 Lautsprecher1-/ I/O-/ USB-Slave Kabel für SCG 300-02013 41005106 Sepura AN 1.4 1 Lautsprecher2-/ 8 GPIO-Anschlusskabel für SCG 300-02014 41004932 Sepura AN
siehe un- Systemkabel diverse Längen nach Bedarf siehe unten siehe unten AN 2 3 ten
| Systemkabel 0,5m | 300-00067 | 65919 | Sepura | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Systemkabel 2m | 300-00068 | 65921 | Sepura | ||||||
| Systemkabel 3m | 300-00664 | 65875 | Sepura | ||||||
| Systemkabel 5m | 300-00069 | 65912 | Sepura | ||||||
| Systemkabel 7m | 300-00665 | 65876 | Sepura | ||||||
| Systemkabel 10m | 300-00070 | 65920 | Sepura | ||||||
| Systemkabel 12m | 300-00666 | 65877 | Sepura | ||||||
| Systemkabel 15m | 300-00896 | E65833 | Sepura | ||||||
| Systemkabel 20m | 300-00895 | E65834 | Sepura |
siehe un- Sepura System-Verlängerung diverse Längen nach Bedarf siehe unten siehe unten AN 3 1-2 ten
| Sepura System-Verlängerung 0,5m | 65774 | Selectric | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sepura System-Verlängerung 1m | 65878 | Selectric |
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| Sepura System-Verlängerung 2m | 65879 | Selectric | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sepura System-Verlängerung 5m | 65880 | Selectric | |||||||||
| Sepura System-Verlängerung 8m | 65881 | Selectric | |||||||||
| Sepura System-Verlängerung 9,5m | 65882 | Selectric |
4 1 CIB Console Interface Box 300-00221 65942 Selectric AN
5 0 SCC3 Colour Console 300-01808 65655 Sepura FW Ham. DIN-Einbausatz 300-00804 65611 Sepura AN 5.1 0 für Colour-Console 5.2 0 Dash-Mount Kfz-Klapp-Halterung 300-01117 65914 Sepura AN
| 5.3 | 0 | Handapparat mit PTT & GaKO RJ45 | 65765 | Selectric | FW Ham. | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 5.3 | 0 | Handapparat mit PTT & GaKO Hirose | 300-00061 | 65911 | Sepura | FW Ham. | ||||||||||||||
| 5.3 | 0 | Handapparat mit PTT & GaKO für CC | 300-00726 | E65912 | Sepura | FW Ham. | ||||||||||||||
| 5.4 | 0 | Hörerauflage mit Magnet | 65609 | Selectric | FW Ham. |
5.4 0 siehe un- Handhörerkabel Westernstecker diverse Längen nach Bedarf siehe unten siehe unten AN 5.5 0 ten
| Handhörerkabel Westernstecker 2m | 65824 | Selectric | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Handhörerkabel Westernstecker 5m | 65825 | Selectric |
6 2 HBC3 Farb-Bedienhandapparat 300-01801 E65768 Sepura FW Ham. 6.1 2 HBC & HBC2/3 Interface-Box 300-00670 E65763 Sepura AN 6.2 2 Montagehalterung für Bedienhandapparat 300-00671 65759 Sepura AN 6.3 2 RAM Mount Basisplatte eckig (AMPS), B-Kugel 1" RAM-B-347U 65515 RAM Mount AN 6.4 2 RAM Mount Basisplatte rund, B-Kugel 1" RAM-B-202U 65506 RAM Mount AN siehe un- 2 RAM Mount Verbinder diverse Längen nach Bedarf siehe unten siehe unten AN 6.5 ten
| RAM Mount Verbinder 60 mm für 2x B-Kugel 1" | RAM-B-201U-A | 65507 | RAM Mount | ||
|---|---|---|---|---|---|
| RAM Mount Verbinder 90 mm für 2x B-Kugel 1" | RAM-B-201U-B | 65510 | RAM Mount |
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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 40 von 51
RAM Mount Verbinder 150 mm für 2x B-Kugel 1" RAM-B-201U-C 65509 RAM Mount
7 0 Funk Freisprecheinrichtung nach Bedarf
AN AN
| Freisprech-Set mit Maus-Mikrofon und Schwanenhals-PTT | 41800595 | Selectric | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Freisprech-Set mit Schwanenhals -Mikrofon und Schwanenhals-PTT | 41800283 | Selectric |
siehe un- Lautsprecher nach Bedarf siehe unten siehe unten AN 8 0 ten Lautspr. min 100mm Korbdurchm. Sprache optimiert 8.1 1 Druckkammerlautsprecher mit Abschaltung und Regelung AN siehe un- Lautsprecher mit Poti nach Bedarf siehe unten siehe unten AN 8.2 3 ten
| Lautsprecher / Lautsprecherfeld mit Poti / extern Poti 100Ohm | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B&T SOLUTIONS Lautsprecherfeld mit Poti seidengrau | BT22153 | B&T Soluti- | |||||||||
| ons |
8.3 0 LS-Verstärker 10 Watt, für SRG3900 L65800 L65800 Selectric AN Für den Bedarf an "Lautsprechertechnik" unbedingt den Punkt Lautspre- cherkonzept im Systemschaltplan beachten.
| 9 | 4 | 12V-Ladehalter für STP8/9 & SC2020 WTC1702 | 600214 | WeTech | FW Ham. | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 9 | 0 | Kfz-Ladegerät 12/24 V für Sepura STP8X | 300-00848 | B16713 | Sepura | FW Ham. | ||||||||||||||
| 9 | 0 | Wetech WTC672 Ladehalter für STP8/9000 m. Ant.Anschl. | 600072 | B16931 | Sepura | FW Ham. | ||||||||||||||
| 9.1 | 4 | Faustmikro-Halter diverse nach Bedarf | siehe unten | siehe un- | siehe unten | FW Ham. | ||||||||||||||
| Faustmikro-Halter diverse nach Bedarf | ten | |||||||||||||||||||
| Faustmikro-Halter z.B.( Ernst Seeger Maschinen- Metallbau ) | ||||||||||||||||||||
| HRT Trägerblech incl. Faustmikrohalter z.B.( Ernst Seeger Maschinen- Metallbau ) |
| 10 | 0 | Kfz-Ladehalterung 12V aktiv, f. STP8/9000 , OHNE Audiozub. | 300-00797 | B16845 | Sepura | FW Ham. | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 10.1 | 0 | HRT Aktiv Halterung nur Halter | Sepura | FW Ham. |
10.1 0
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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 41 von 51
| 10.2 | 0 | Anschluß Box HRT Aktiv Halterung | Sepura | FW Ham. | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 10.3 | 0 | HA26 BOS-Handapparat o. Auflage mit RJ45 Stecker f. STP-CarKit | 2506 20200X51 | B16848 | Sepura | FW Ham. | ||||||||||||||
| 10.4 | 0 | A10/ZR-HA26 Hörerauflage lang, mit Magnet, schwarz, für HA26 | 2507 11900051 | 185187 | Sepura | FW Ham. |
10.4 0 siehe un- AK92 Handapp.-Kabel, grau , für STP CarKit diverse Längen nach Bedarf siehe unten siehe unten AN 10.5 0 ten
| AK92 2m Handapp.-Kabel, grau , für STP CarKit | 2704 10400051 | B16823 | Selectric | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AK92 5m Handapp.-Kabel, grau , für STP CarKit | 6704 10400151 | B16849 | Selectric |
11 1 16V Kfz-Komibantenne GPS-C Flex/TETRA/GSM 198347 Procom AN 16V Kfz-Komibant. GPS-C Flex/TETRA/Kunststoffdächer für Dachst. von 132000182 Procom AN 11 0 3,5 - 7,5mm 198509 11.1 0 GPS Kombi Fuß für Dachstärken bis 2mm 132000003 198182 Procom AN 11.2 0 GPS Kombi Fuß für Dachstärken von 3,5 - 7,5mm 132000006 198482 Procom AN 11.3 0 GPS-C Flex/70/GSM/s Strahler 132000022 198465 Procom AN 11.4 0 GPS-C Flex/70 Strahler Gegengewichtsfrei 132000022 198465 Procom AN 11.5 1 Xm FME-FMEM Kabel mind. RG 58 vom Aufbauer Procom AN 11.6 1 Xm FME-FME Kabel mind. RG 58 vom Aufbauer Procom AN 19600105 GPS- Antennen Adapter FME-SMA RG174 C74FP-015SMCFP Kuwes AN 11.7 1 0 19510008 FME-BNC Adapter 130000566 Procom AN 11.8 1 5 Für den Bedarf an "Antennentechnik" unbedingt den Punkt Antenne in den grundsätzlichen Einbauhinweisen im Systemschaltplan beachten.
| 12 | 1 | Garmin Fleet 770 | Garmin | Fw Ham. | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 12.1 | 1 | Garmin FMI-Adapter FW HH Spezial | 010-112312-10 | Garmin | Fw Ham. | |||||||||||||||
| 12.2 | 1 | TETRA Interface zur Anbindung von Garmin Navigationsgeräten | D00490 | Selectric | Fw Ham. | |||||||||||||||
| 12.3 | 1 | Garmin Video-Adapter Fleet 770 / DEZL 780 | 010-12771-01 | Garmin | Fw Ham. | |||||||||||||||
| 12.4 | 0 | Arat Diebstahlschutzrahmen DEZL770 | DSGA600.12.3 | Arat | Fw Ham. | |||||||||||||||
| 12.5 | 1 | Arat Diebstahlschutzrahmen Fleet 770 / DEZL780 | BAKS 501 | Arat | Fw Ham. | |||||||||||||||
| 12.6 | 1 | RAM Mount Basisplatte eckig (AMPS), B-Kugel 1" | RAM-B-347U | 65515 | RAM Mount | Fw Ham. |
RAM Mount Basisplatte eckig (AMPS), B-Kugel 1" RAM-B-347U 65515
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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 42 von 51
| 12.7 | 1 | RAM Mount Basisplatte rund, B-Kugel 1" | RAM-B-202U | 65506 | RAM Mount | Fw Ham. | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 12.8 | 1 | RAM Mount Verbinder 60 mm für 2x B-Kugel 1" | RAM-B-201U-A | 65507 | RAM Mount | Fw Ham. | ||||||||||||||
| 12.9 | 1 | D-Sub Programmier-/Datenkabel, 1m Sepura SRG | 300-00065 | 65600 | Sepura | Fw Ham. |
12.10 1 Rückfahrkamera: Mobiline CM24P-AHD - PAL Version / Hartitec K-70 vom Aufbauer AN Spannungswandler DC 24V/12V z.B. Alfatronix PowerVerter "PV" Se- Alfatronic AN rie oder gleichwertig
| 0 | 7 Fach Ladehalter für Vokkero Gardian bestehend aus 3 fach Programmier- | Vokkero | Fw Ham. | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| station & 1x 4 fach Ladeerweiterung | ||||||||||||||||||||
| 1 | Einbauunterlagen: FW HH Systemschaltplan Fahrzeug & Teileliste | Fw Ham. |
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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 43 von 51
4.4 Anforderungen an den Einbau von Unfalldatenspeicher UDS ATpro
Grundgerät
Kienzle UDS AT PRO, Typ 3165, mit E-Zulassung (ECE R10) zum Verbau und Einsatz in Kraftfahrzeugen. Bei Verwendung alternativer Unfalldatenspeicher sind die nach- stehenden Anforderungen und die Kompatibilität zur bestehenden UDS AT Software der Firma Kienzle Argo GmbH zu gewährleisten.
Für den Daten- und Manipulationsschutz müssen die Unfalldaten geräteseitig ver- schlüsselt und fälschungssicher abgespeichert werden. Eine Extraktion der Unfallda- ten aus dem Gerät darf nur mit spezieller Software, die eine Authentifizierung (Dongle o.ä.) erfordert, möglich sein. Das Gerät muss die Möglichkeit bieten, die Firmware mit- tels Updates zu aktualisieren. Die Stromversorgung muss über einen Anschluss an das Fahrzeug-Bordnetz sichergestellt werden. Eine Spannungsversorgung per inter- ner Batterie ist nur für ein interne Echtzeituhr zulässig. Das Gerät muss die Möglichkeit bieten, die elektrischen Anschlüsse mittels Plombierung vor Manipulation zu schützen. Es muss die Möglichkeit gegeben sein, Fahrdaten und Signalinformationen vom Fahr- zeug sowohl über eine diskrete Verkabelung, als auch über einen Signalabgriff aus einem CAN-Bus System (CiA447 oder wenn nicht verfügbar: Fahrzeug-CAN) aufzeich- nen zu können.
Folgende Signale müssen vom Gerät ohne externe Sensorik aufgezeichnet werden können:
-
Längs-, Quer-, und Vertikalbeschleunigungen bis +/- 100g, Messfrequenz min. 800Hz
-
Achsrotationsdaten bis +/- 500°/s, Messfrequenz min. 800Hz
-
Zeit (batteriegepufferte Echtzeituhr)
-
automatische Erfassung von Kollisionen und kritischen Fahrereignissen
-
statistische Erfassung der Fahrzeugnutzung wie Zündungswechsel
Das Gerät muss außerdem die Möglichkeit bieten, mittels abgesetztem Bedienteil (Taster) jederzeit eine manuelle Ereignisspeicherung auszulösen.
Das Gerät muss fahrzeugspezifisch parametrierbar sein. Die fahrzeugindividuelle Pa- rametrierung muss sich als Dokumentdatei (xps oder pdf) generieren und auch dru- cken lassen.
EINBAU GRUNDGERÄT
Alle zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe gültigen Herstellervorgaben (z.B. Installati- ons- und Montageanleitung) sind zwingend einzuhalten! Der Einbau darf nur von einer herstellergeschulten und autorisierten Fachkraft durchgeführt werden.
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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 44 von 51
Einbauort und Einbauposition müssen den Vorgaben des Geräteherstellers sowie ggf. weiteren Vorgaben der Auftraggeberin, z.B. nach Abstimmung etwaiger Vorschläge in einer Baubesprechung, entsprechen. Hierfür soll ein Vorschlag seitens des Auftrag- nehmers gemacht und einvernehmlich Unfalldatenspeicher abgestimmt werden.
Das Gerät ist im Fahrzeuginnenraum bodennah, auf ebener, fester und vibrationsar- mer Fläche so nah wie möglich der Fahrzeugmitte zu verbauen. Es müssen rechte Winkel eingehalten werden. Eine wetter- und flüssigkeitsgeschützte Lage ist obligato- risch.
Die Montage muss kraftschlüssig ausgeführt werden, damit mögliche Unfallszenarien nicht zu Störungen der Datenaufzeichnung, zur Zerstörung des Geräts oder zum Da- tenverlust führen und / oder sich das Gerät aus seiner Halterung / aus seiner Einbau- position löst. Das Gerät muss ohne Zuhilfenahme von Trennwerkzeugen wieder de- montierbar sein. Eine Montage mit technischen Klebstoffen ist nicht zulässig.
Der Einbauort ist so zu wählen, dass eine mechanische Beeinflussung / Beaufschla- gung, z.B. durch lose Ausrüstungsgegenstände und / oder eng angrenzende sonstige technische Einbauten, ausgeschlossen ist.
Dabei ist auf ausreichenden Abstand zu anderen Einbauten zu achten.
Störungen durch elektromagnetische Einflüsse, wie z. B. Ladegerät, Spannungswand- ler, oder unnötige Vibrationen sind ebenfalls wirksam zu verhindern. Zudem sind kei- nerlei spannungsführende Kabel direkt am oder auf dem Gerät zu verlegen. Gerät und Auslesekabel müssen ohne Demontage von Bauteilen mittels Werkzeuges sowie frei von mechanischen Einflüssen sein und sind entsprechend erkennbar zu kennzeich- nen.
ELEKTRISCHER ANSCHLUSS / SPANNUNGSVERSORGUNG
Das Gerät ist über das fahrzeugseitige Bordnetz (12V/24V) in der Art mit Strom zu versorgen, dass es nicht durch Batterietrennschalter, durch entladene Zusatzbatterien o.ä. zu einem Spannungsabfall und damit zum Abschalten des Gerätes kommen kann.
ABGESETZTES BEDIENELEMENT (UDS-TASTER)
Das abgesetzte Bedienelement des Gerätes ist an einer Stelle zu verbauen, die im Blickfeld beider Frontinsassen schnell, einfach und gefahrlos erreicht werden kann. Zu bevorzugende Optionen hierfür sind u. a. die Armaturentafel, im Bereich der Sonder- signalbedieneinrichtung, die Mittelkonsole in der Schalttafel oder sonstige Stellen, die schnell und einfach zu erfassen und zu erreichen sind. Das Bedienelement ist gemäß den Herstellervorgaben zu befestigen.
Die Einbaulage ist so auszuführen, dass keine Flüssigkeiten in das Bedienelement eindringen und sich dort sammeln können. Der Einbauort und die Umgebungsbedin- gungen sind mit dem Auftraggeber im Rahmen der Baubesprechung abzustimmen.
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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 45 von 51
Die Möglichkeit der Datenlöschung mittels des abgesetzten Bedienelements ist zu de- aktivieren.
DATENSCHNITTSTELLE ZUM FAHRZEUG
Das Gerät ist für die Aufzeichnung von Fahrzeugdaten gemäß der nachfolgenden Chronologie mit dem Fahrzeug zu verbinden.
Anbindung via:
-
CiA447 (CANopen) Schnittstelle (bevorzugte Option)
-
fahrzeugspezifischer CAN-Bus (bevorzugte Option)
-
diskrete Verkabelung
FIRMWARE
Das Gerät ist mit der zum Zeitpunkt der Endabnahme des Fahrzeugs aktuellsten Firm- ware und dem fahrzeugspezifischen Setup je nach Anschlussart auszuliefern. Das Setup für das Grundgerät sowie etwaige noch erforderliche Funktionsmodule sind nach Abschluss der Konfiguration im Gerät abzuspeichern.
SIGNALAUFZEICHNUNG
Signale, die nicht über die Anbindung zu 1. oder 2. (siehe Pos. 8.5 Datenschnittstelle zum Fahrzeug) aufgezeichnet werden können, sind über die Option der diskreten Ver- kabelung (mindestens 8 Zusatzeingänge) anzubinden. Hierfür ist ein entsprechendes Sonder-Setup für die Berücksichtigung der Sondereingänge Blaulicht und Einsatzhorn zu verwenden.
Nachfolgend aufgeführte Signale samt Bezeichnungen sind für die Aufzeichnung als jeweils einzelnes Eingangssignal einzurichten. Andere als die u. g. Bezeichnungen werden nicht akzeptiert.
-
Zündung*
-
Geschwindigkeit*
-
Drehzahl (wenn Verbrennungsmotor)
-
Gaspedalstellung
-
Lenkwinkel
-
Bremslicht*
-
Blinker links*
-
Blinker rechts*
-
Standlicht bzw. Tagfahrlicht
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Ausschreibung OV 20262121375, Seite 46 von 51
-
Abblendlicht*
-
Fernlicht*
-
Rückfahrlicht*
-
Warnblinkanlage
-
Blaulicht*
-
Einsatzhorn*
Die Aufzeichnung der vorgegebenen Signale ist bei Anschluss via CiA447/CAN sicher- zustellen. Die mit * gekennzeichneten Signale sind bei diskreter Verkabelung sicher- zustellen.
Der Anschluss des Blaulichtes und des Einsatzhorns ist so zu realisieren, dass eine Aufzeichnung nur bei korrekter Funktion erfolgt.
Eine Aufzeichnung darf für diese Statuseingänge nicht erfolgen, wenn:
-
Blaulicht defekt und Schalter Bedieneinheit Sondersignalanlage betätigt
-
Blaulicht und akustisches Sondersignal defekt und Schalter Bedieneinheit Sonder- signalanlage betätigt.
Bei der Erfassung des Eingangssignals der jeweiligen Tonfolgeanlage (Einsatzhorn) muss der Anschluss an das Gerät in der Art erfolgen, dass die gesamte wahrnehmbare Laufzeit des Signals
(3,0 ± 0,5 Sekunden nach DIN 14610) im Gerät erfasst wird.
Der Kalibrierfaktor (Wegimpulszahl) ist über eine definierte Kalibrierungsstrecke von mindestens 100m oder durch ein Diagnose-System für Fahrtenschreiberanlagen auf einem Rollenprüfstand zu ermitteln.
Es ist ein Nachweis der Funktionsfähigkeit der Eingangssignale, z.B. mittels Testfahrt, manueller Abspeicherung und Datenausdruck anzufertigen und in der Einbaudoku- mentation abzubilden.
FAHRZEUGINDIVIDUELLE PARAMETRIERUNG
Das Gerät ist auf das Fahrzeug, in dem es eingebaut ist, explizit und gemäß Herstel- lervorgabe einzumessen. Es ist sicherzustellen, dass der km-Stand des Gerätes dem des Fahrzeuges nach der Parametrierung entspricht.
Besondere Parametereinstellungen Stillstands-Ereignisse speichern: aktivieren Sensor Selbsttest: aktivieren Speicherlöschung: deaktivieren Stoppereignis in Statistik speichern: aktivieren
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Benachrichtigungs-Schwelle: 225 Geschwindigkeitsüberschreitung Statistik: deaktivieren Signalwechsel Statistik 1 - 3:
VERPLOMBUNG
Das Gerät und / oder die elektrischen Anschlussverbindungen sind nach dem Einbau und der abschließenden fahrzeugindividuellen Parametrierung zu verplomben. Maß- geblich sind die zum Zeitpunkt der Endabnahme gültigen Herstellervorgaben.
AUSLESESCHNITTSTELLE
Die Ausleseschnittstelle ist ohne Demontage von Bauteilen gut erreichbar, geschützt, leicht erkennbar und gekennzeichnet zu installieren. Das Auslesekabel muss so ver- legt werden, dass eine frei verfügbare Länge von mindestens 600mm – gemessen ab dem USB-Stecker – für den Anschluss an ein Auslesegerät genutzt werden kann. Das Auslesekabel ist sicher zu befestigen und dauerhaft mit einem Etikett mit der Aufschrift „UDS“ sichtbar zu kennzeichnen.
Die Verwendung von zusätzlichen Kabelverlängerungen oder USB-Steckdosen ist ausgeschlossen.
GERÄTEPASS / GERÄTEINFORMATIONEN
Zur eindeutigen Identifikation der Unfalldaten zum Fahrzeug müssen Merkmale wie das Behördenkennzeichen (Zulieferung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen) sowie die korrekte Fahrgestellnummer (VIN) in den Systemdaten des Gerätes abgelegt wer- den.
Der Einbauort des Gerätes sowie der Ort der Ausleseschnittstelle ist in den Kommen- tarfeldern im Gerät einzutragen.
EINBAUDOKUMENTATION UND ENDABNAHME
Ein entsprechender Nachweis ist den Fahrzeugunterlagen bei Auslieferung des Fahr- zeugs beizufügen. Das Gerät ist gemäß der Checkliste des Herstellers zu übergeben. Eine Dokumentation des Einbaus und der internen Einstellungen ist in geeignetem Umfang in gedruckter und digitaler Ausführung den Fahrzeugunterlagen bei Ausliefe- rung beizufügen.
Ein Ausdruck des Gerätepasses ist als Nachweis über die fahrzeugindividuelle Para- metrierung bei Endabnahme des Fahrzeuges beizufügen.
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4.5 Allgemeine Ausführungsbedingungen Küche
Standard – Materialdicken
Tischplatte mit CNS-Profilen: 2,00 mm
Spültischabdeckung: 2,00 mm
Spülbecken: 1,00 - 1,20 mm
Tragrohre: 40 x 40 x 1,25 mm
Abstellböden: 1,00 mm
Zwischenböden : 1,00 mm
Profilstreben: 1,00 - 1,50 mm
Rückwände: 0,80 - 1,00 mm
Seitenwände: 0,80 - 1,00 mm
Türen: 0,80 mm
Verkleidungen: 1,00 mm
Blenden: 1,00 mm
Wandborde: 1,50 mm
Schlitzschienen : 2,00 mm
Tischaufsatzborde: 1,00 - 1,50 mm
Rohrsteher: 25 x 25 x 1,50 mm
Kühltisch – Außenkorpus: 1,00 mm
Kühltisch – Innenkorpus: 1,00 mm
Kühltisch - Türen/Schubladenblenden: 0,80 mm
Tischplatten Materialstärke 2,0 mm. Die Unterseite mit Profilen verstärkt und schalldämmend beschichtet. Die Tischplatte serienmäßig allseitig 50 mm abgekantet, an den freistehenden Seiten mit Tropfkante, die Ecken durchgehend verschweißt und verschliffen. Die unteren Tischplatten- einkantungen sind so ausgeführt, dass über den Unterbaukorpus ragende Teile mit Chromni- ckelstahl geschlossen sind. Wand anliegende Aufkantungen sind als Kastenzarge 100/20 mm mit Umschlag, zur Vermeidung von Schnittverletzungen sauber entgratet.
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Kastenschublade Die Schubladenblende doppelwandig 20 mm stark, mit waagrecht eingearbeiteter Griffleiste. An die Blende angebaute Kastenschublade mit den Innenmaßen, 307 mm breit, 520 mm tief, 100 mm (bzw. 150/200 mm) hoch. Die Kastenschubladen zur Aufnahme von 100 mm (bzw. 150/200 mm) hohen GN 1/1 Behältern geeignet. Bei Tischtiefe 600 mm (Korpus 540 mm tief) beträgt die Größe der Schublade GN 2/3.Die Schubladen laufen auf stabilen dreiteiligen Tele- skopvollauszügen in CNS-Ausführung und sind zu Reinigungszwecken ohne Werkzeug leicht herausnehmbar. Voll ausgezogen ist die Schublade mit 50 kg belastbar.
Rahmenschublade Die Schubladenblende doppelwandig 20 mm stark, mit waagrecht eingearbeiteter Griffleiste. An die Blende angebauter Schubladenrahmen mit den Innenmaßen 307 mm breit, 520 mm tief, 100 mm (bzw. 150/200 mm) hoch. Die Rahmenschubladen zur Aufnahme von 100 mm (bzw. 150/200 mm) hohen GN 1/1 Behältern geeignet. Bei einer Tischtiefe von 600 mm (Kor- pus 540 mm tief) beträgt die Größe der Schublade GN 2/3. Die Schubladen laufen auf stabilen dreiteiligen Teleskopvollauszügen in CNS-Ausführung und sind zu Reinigungszwecken ohne Werkzeug leicht herausnehmbar. Voll ausgezogen ist die Schublade mit 50 kg belastbar.
Schiebetür Die Schiebetür doppelwandig, 20 mm stark, schalldämmend ausgekleidet, mit senkrecht ein- gearbeiteter, über die gesamte Türhöhe verlaufender Griffleiste. An die Tür oben, verdeckt angebaut, wartungsfreie, kugelgelagerte Rollenbeschläge. Die obere, im Schrank eingebaute Führung besteht aus einem Spezialprofil. Die Türunterkante als u-förmige Führungsnut aus- gebildet, in welche der auf dem Schrankboden befestigte Führungsstift greift. Die Führung so ausgebildet, dass Schmutzablagerungen ausgeschlossen sind, die Türe in geschlossenem Zustand arretiert.
Flügeltüre Die Flügeltüre doppelwandig, 20 mm stark, schalldämmend ausgekleidet, mit senkrecht ein- gearbeiteter, über die gesamte Türhöhe verlaufender Griffleiste. Die Tür mittels seitlich ver- bauter wartungsarmer Scharniere am Korpus angeschlagen, im Winkel von 180° zu öffnen. Die Zuhaltung erfolgt mittels oben angebrachten Magnetverschluss.
Schrankunterbauten offen / geschlossen, in Hygieneausführung H1 gemäß DIN 18865- 9
Der Schrankkorpus in selbsttragender Chassis Bauweise, in stabiler, hygienischer und platz- sparender 20mm starker Seitenwand gefertigt, vierseitig geschlossen, Boden und Wände sind dicht und fugenfrei verschweißt. Die Korpusoberseite ist zur Abdeckung hin mit einem CNS- Blech geschlossen. Der Übergang zwischen Boden, Seitenwänden und Rückwand wird mit Kantradius R = 3 mm ausgebildet. Der Grundboden im Bereich der Sockelrücksprünge von unten dicht verschlossen, die Seitenwände sind mit stabilen Traversen verstärkt. Die Aufla- gesicken für die Zwischenböden sind im Abstand von 100 mm fugenlos in einem Stück tiefge- zogen. Der Zwischenboden allseitig abgekantet und umgebördelt, mit untergeklebten Traver- sen verstärkt.
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Schrankunterbauten offen / geschlossen, in Hygieneausführung H2 gemäß DIN 18865- 9
Wie unter vorheriger Position beschrieben, jedoch der Übergang zwischen Boden, Seitenwän- den und Rückwand wird mit Radius R = 20 mm ausgebildet. Die hinteren unteren Ecken wer- den als "Kugelecken" ausgebildet
Wandbord Das Abstellbord umlaufend 30 mm abgekantet. Die Unterseite mit Profilen verstärkt und mit CNS glatt verschlossen. Die Ecken durchgehend verschweißt und verschliffen. Die Befesti- gung erfolgt bei nicht höhenverstellbarer Ausführung durch mitgelieferte Dreieckkonsolen di- rekt an der Wand. Bei höhenverstellbarer Ausführung erfolgt die Befestigung durch mitgelie- ferte Schlitzschienen und Konsolen. Die Länge der Schlitzschienen beträgt: 424 mm bei 1 Etage und 824 mm bei 2 Etagen. Die erforderlichen Schlitzschienen und das Befestigungsma- terial (Schrauben und Dübel) zum Befestigen der Borde an tragfähiger Wand werden mitge- liefert. Belastbarkeit 50 kg pro lfd. Meter bei gleichmäßiger Belastung.
Wandschrank/Tischaufsatzgestell Ausführung offen, Der Schrankkorpus in selbsttragender Bauweise dreiseitig geschlossen, bedienungsseitig offen. Der Schrankraum ausgestattet mit im Raster von ca. 25 mm höhen- verstellbarem Zwischenboden. Abstellboden und Zwischenboden allseitig 50 bzw. 40 mm abgekantet, die Unterseite mit Profilen verstärkt und von unten glatt verschlossen. Bei Wand- ausführung Mitlieferung des Befestigungsmaterials zum Befestigen an tragfähiger Wand. Bei
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Auftischausführung erfolgt die Montage auf einem 500 mm hohen Rahmengestell aus Vierkantrohr 40 x 40 mm.
Wandschrank (mit Flügeltüren aus Chromnickelstahl) Bedienungsseitig bis 600 mm Länge mit einer Flügeltüre, wahlweise links oder rechts ange- schlagen, ab 700 bis 1000 mm durch zwei Flügeltüren zu öffnen.
Wandschrank (mit Schiebetüren aus Chromnickelstahl) Bedienungsseitig mit doppelwandigen oben geführten Schiebetüren verschlossen. Die Schiebetüren mit senkrecht eingearbeiteter Griffleiste, schalldämmend isoliert. Die untere Führung so ausgebildet, dass keine Schmutzablagerungen möglich sind.
Putzmittelschrank eintürig
Der Schrankkorpus als stabile Rahmenkonstruktion ausgebildet, wobei die Eckprofile aus senkrecht durchlaufenden Vierkantrohren 40 x 40 mm, Wandstärke 1,25 mm bestehen. Die Fußstollen aus korrosionsbeständiger Speziallegierung (Alu) zum Ausgleich von Bo- denunebenheiten, Verstellweg ca. 25 mm. Der Schrankkorpus mittels Rück- und Seitenwän- den dreiseitig geschlossen. Die Bedienungsseite durch seitlich angeschlagene doppelwandige Flügeltüre verschlossen. Die Flügeltüre mit senkrecht eingekanteter Griffleiste, die Zuhaltung erfolgt durch Magnetverschlüsse. Der Abstellboden ist abgekantet, die Unterseite mit Profilen verstärkt und fest mit dem Rahmengestell verschweißt. Der Schrankraum ausgestattet mit 4 höhenverstellbaren Zwischenböden, diese mittels Spezialprofilen, welche an den Vierkantroh- ren befestigt sind, im Raster von ca. 50 mm höhenverstellbar. Seitlich neben den Zwischen- böden ein Freiraum ca. 200 mm in diesem Bereich am Deckel angebracht 3 Kleider- bzw. Besenhaken. Der Abstand des Abstellbodens zum Fußboden beträgt 150 mm.
Zusätzliche Ausführung für nachfolgend im LV beschriebene Einrichtung
Alle Geräte stehen auf einem CNS Gerätesockelrahmen 150 mm hoch. Die Arbeitshöhe be- trägt 900 mm, alle Arbeitsplatten sind front- und längsseitig mit einer Tropfkante versehen, die Fahne bis über den Unterbau zurückgeführt. Die Schrankunterbauten sind alle in Hygieneaus- führung H1 nach DIN auszuführen.
Alle nachfolgend aufgeführten Positionen werden, wenn nicht ausdrücklich anders beschrie- ben, ausschließlich in Chromnickelstahl 18/10 DIN Werkstoff Nr.: 1.4301 gefertigt. Dies gilt für alle sichtbaren Teile, sowie allen nicht sichtbaren Teilen, wie Unterkonstruktionen, Rohre und Profile usw. Alle Einrichtungsteile entsprechen im Bezug auf Unfallverhüttungsvorschriften den einschlägig gesetzlichen, sowie den Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, sowie elektrischer Sicherheit den Bestimmungen der VDE. Außen sichtbare Oberflächen wie Tischplatten, Seitenwände, Verkleidungen, Türen usw. sind Microlon gebürstet (entspricht Korn320)