Checkliste TOM
Sicherheitsprüfung externe Dienstleister
Anlage 4a zum Vertrag über die Auftragsverarbeitung (nach Art. 28 ff DSGVO)
Einführung
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung und des technologischen Wandels werden immer häufiger IT-Dienstleistungen ausgelagert. Besonders im Kontext des Cloud-Computings oder Software-as-a-Service-(SaaS-) Lösungen kommt es zu einer etwaigen Auslagerung, da die unternehmenseigene IT-Infrastruktur nicht genutzt wird. Aus diesem Sachverhalt resultieren auf der einen Seite Vorteile, wie eine Kostensenkung oder die effizientere Gestaltung komplexerer Prozesse. Auf der anderen Seite folgt aus einer solchen Auslagerung eine große Abhängigkeit von Dritten und besonders von deren Sicherheitsmaßnahmen.
Demzufolge müssen bei der Verarbeitung von Informationen außerhalb der eigenen IT-Umgebung durch das beauftragte Unternehmen (Auftragsverarbeiter) konkrete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Schutz der Informationen umgesetzt werden. Hierbei ist es essenziell, dass diese Maßnahmen regelmäßig im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Aktualität geprüft werden.
Vor diesem Hintergrund verpflichtet sich das Unternehmen (Auftragsverarbeiter), als Auftragnehmer hinreichende Garantien für die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) zu bieten, so dass die Verarbeitung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen der Informationssicherheit und des Datenschutzes, insbesondere Art. 28 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), erfolgt und die Rechte betroffener Personen gewahrt bleiben. Der Nachweis über die Einhaltung dieser Vorgaben, sowie über die beauftragte Dienstleistung, erfolgt durch dieses vollständig ausgefüllte Dokument (Checkliste – Sicherheitsprüfung externe Dienstleister). Die abgefragten Maßnahmen basierend auf den aktuellen Empfehlungen des BSI-Grundschutzes, den technischen Leitlinien/ Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit für Informationstechnik (BSI) und dem Standard-Datenschutzmodell.
Vertragsgegenstand und Datenklassifizierung
| Vertragsgegenstand | Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen für die Landtagswahl NRW 2027 (Wahlbenachrichtigungen) |
| Auftraggeber | Stadt Köln – Die Oberbürgermeister Bürgerdienste – Wahlamt Dillenburger Str. 68-70 51105 Köln |
| Auftragnehmer | (Die türkis markierten Passagen sind durch den Auftragnehmer auszufüllen) |
| Datenklassifizierung | [ ] normal (Schutzstufe A und B): [x] hoch (Schutzstufe C und D) [ ] sehr hoch (Schutzstufe E) |
Zertifizierung(en)
Grundsätzlich können die unter Punkt 1 genannten Nachweise, wie z. B. eine BSI-Grundschutz-Zertifizierung oder eine ISO/IEC 27001-Zertifizierung, als geeigneter Beleg für die Einhaltung von anerkannten Sicherheitsstandards dienen. Dies ist damit zu begründen, dass entsprechende Zertifizierungen eine Überprüfung der implementierten Sicherheitsmaßnahmen durch eine unabhängige externe Instanz dokumentieren. Auf eine Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen durch die auftraggebende Stadt Köln vor Ort bei dem Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer) kann bei Vorlage entsprechender Nachweise verzichtet werden (s. § 10 des Vertrages zur Auftragsverarbeitung).
Dabei sind die im Folgenden aufgelisteten Aspekte sicherzustellen, welche in entsprechend über die Checklisten zu bestätigen sind.
| Das jeweilige Zertifikat sich explizit auf die beauftragte Dienstleistung bezieht und die damit verbundenen Prozesse, Systeme und Sicherheitsanforderungen in angemessenem Umfang abdeckt | [ ] |
| Das zugrundeliegende Audit durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle bzw. einen akkreditierten Auditor durchgeführt wurde, der zur Prüfung nach dem jeweiligen Standard befugt ist | [ ] |
Die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen und schriftlich zu bestätigen. Die Verantwortung für die Gültigkeit, Relevanz und inhaltliche Deckung der vorgelegten Zertifikate liegt beim Auftragnehmer.
Bitte geben Sie in der untenstehenden Tabelle alle Zertifizierungen an, über welche der betroffene Dienstleister verfügt:
| Nr. | Zertifikat |
| 1 | |
| 2 | |
| 3 |
Als externer Dienstleister für die Stadtverwaltung Köln sind verpflichtet jährlich die Gültigkeit der genannten Zertifikate in geeigneter Form nachzuweisen.
Angaben zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
Zu jedem Kriterium ist vom Bieter/Auftragsverarbeiter eine Angabe zu machen. Der Bieter/ Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass die technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Auftraggebers dem Stand der Technik entsprechen (Artikel 24 und 25 DSGVO).
| Erstellt von: | [Auftragnehmer] | erstellt am: […???] | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| voll erfüllt | teilerfüllt | nicht erfüllt | entfällt | „unterstellt“ | Bemerkung (immer wenn Kriterium nicht als „voll erfüllt“ angekreuzt wird) | ||
| 4.1 Informationssicherheits- und Datenschutzmanagement | |||||||
| 4.1.1 Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO 27001 oder BSI-IT-Grundschutz | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.1.2 Datenschutzmanagementkonzept nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.1.3 Verpflichtung der Beschäftigten nach allen relevanten Gesetzten | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.1.4 Definierte Verantwortlichen im Bereich Informationssicherheit und Datenschutz | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.1.5 Software Bill of Materials | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.1.6 Regelungen zum Softwarelifecycle | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.1.7 Regelmäßige Kontrolle der Schutzmaßnahmen im Kontext des Datenschutzes und der Informationssicherheit | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.1.8 Sub-Dienstleisterbeteiligung, für konkrete Dienstleistung und/oder Fernwartung (jeweils Anlage erstellen) | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.2 Organisatorische Sicherheit | |||||||
| 4.2.1 Regelungen zur Nutzung der Infrastruktur des Unternehmens | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.2.2 Regelungen zur Internet-Nutzung | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.2.3 Regelungen zur E-Mail-Nutzung | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.2.4 Regelungen zum mobilen Arbeiten | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.2.5 Regelung Hardware-/Softwareeinführung, -nutzung, -änderung (Inbetriebnahmeprozesse) | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.2.6 Beschreibung Serverlandschaft | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.2.7 Stellenbeschreibungen zum Beispiel für Administratoren mit Sonderrechten | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.2.8 Regelungen zur Datenlöschung | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.2.9 Regelungen zur Datenträgerentsorgung | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.3 Technische Sicherheit | |||||||
| 4.3.1 Datenübermittlung (intern/extern, Verschlüsselung, VPN, Signatur) | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.3.2 Berechtigungsmanagement/Zugriffsregelungen | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.3.3 Regelung Passwort-Verwendung | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.3.4 Multifaktor-Authentifizierung | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.3.5 Protokollierung für die gesamte IT-Umgebung | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.3.6 Intrusion-Detection-Systems (IDS) | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.3.7 Trennungskontrolle (Mandantenfähigkeit, Sandbox) | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.3.8 Datensicherung (Verfügbarkeit, Belastbarkeit) | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.4 Physische Sicherheit | |||||||
| 4.4.1 Verhaltensregelung Pfortendienst und Gebäudesicherung | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.4.2 Zugangsregelung/personenbezogene Zugangsberechtigungen für externe und interne Mitarbeitende | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.4.3 Regelung für Räume mit speziellen Zutrittsvoraussetzungen | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.4.4 Regelung für Büro und Besprechungsräume | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.4.5 Regelungen für Überwachungseinrichtungen | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.4.6 Schließanlage/Schlüsselmanagement | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.4.7 Berücksichtigung von Brandschutzmaßnahmen | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.4.8 Berücksichtigung der Stromversorgung | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.5 Notfall- und Krisenmanagement | |||||||
| 4.5.1 Implementiertes Business Continuity Management | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.5.2 Meldewege für Datenschutz-/Sicherheitsvorfälle | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.5.3 Regelmäßige Notfallübungen | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | ||
| 4.5.4 Dokumentierte Wiederanlaufpläne | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] | [ ] |
Dynamischer Verbesserungsprozess
Die Umsetzung von Maßnahmen im Kontext der Informationssicherheit ist nicht als statischer Zustand, sondern als kontinuierlicher und dynamischer Prozess zu betrachten. Daher müssen analog zu der Weiterentwicklung im Bereich der Angriffsmethoden auch die umgesetzten Schutzmaßnahmen regelmäßig geprüft und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
In den Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung sollten folgende Aspekte umgesetzt werden (dies ist in der folgenden Tabelle zu bestätigen):
| 5.1 Regelmäßige Evaluation und Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen | [ ] |
| 5.2 Analyse der aktuellen Bedrohungslage und Implementierung entsprechender Schutzmaßnahmen | [ ] |
| 5.3 Etablierung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (Continous Improvement) für Informationssicherheitsmaßnahmen | [ ] |
Bitte erläutern Sie, wie diese Aspekte umgesetzt wurden und in den Verträgen berücksichtigt sind.
Hinweis*: Im Rahmen des Kontrollrechtes des Auftraggebers (Stadt Köln), wie in § 10 des Vertrages zur Auftragsverarbeitung definiert, kann der Auftraggeber einen Bericht bezüglich der genannten Aspekte des dynamischen Verbesserungsprozesses verlangen.*
| … |
Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI)
KI-Systeme stellen eine neue Technologie dar, welche für Vorteile mit sich bringt. Aber auch aus Sicht der Informationssicherheit betrachtet werden muss. Entsprechende Regelungen sind in der KI-Verordnung (KI-VO) definiert. Die KI-VO verfolgt einen risikobasierten Ansatz, um ein verhältnismäßiges, wirksames und verbindliches Regelwerk für KI-Systeme einzuführen. KI-Systeme werden entsprechend ihrem Risikopotential nach inakzeptablem, hohem, geringem und minimalem Risiko kategorisiert.
Bitte geben Sie an, welche KI-Systeme sie nutzen:
| Es werden keine KI-Systeme eingesetzt | [ ] |
| KI-Systeme, die Menschen gefährden durch kognitive Verhaltensmanipulation von Personen oder bestimmte Gruppen schädigen, „Social Scroring“ mit der Klassifizierung von Personen auf Grundlage von Verhalten, sozioökonomischem Status oder persönlichen Eigenschaften sowie biometrische Identifizierung, Kategorisierung natürlicher Personen, biometrische Echtzeit- und Fernidentifizierungssysteme verbotene KI-Systeme | [ ] |
| KI-Systeme, wenn sie ein Profil von Einzelpersonen erstellen, also eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten zur Bewertung verschiedener Aspekte des Lebens einer Person durchführen, etwa Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Bewegung KI-System mit hohem Risiko | [ ] |
| KI-Systeme für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind (z.B. Chatbots) KI-System mit begrenztem Risiko | [ ] |
| Empfehlungssysteme und Spamfilter KI-System mit minimalem Risiko | [ ] |
Wenn KI-Systeme eingesetzt werden müssen, unteranderen auf Basis des AI-Acts die folgenden Aspekte gewährleistet sein:
| 6.1 Transparenz und Rückverfolgbarkeit 6.1.1 Bei dem Einsatz von KI-Systemen muss die Generierung der Ergebnisse transparent sein und die Ergebnisse müssen entsprechend auf die Datenbasis zurückverfolgbar sein. | [ ] |
| 6.1.2 Bitte erläutern sie wie die Aspekte der Transparenz und Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden: … | |
| 6.2 Zweckbindung und technische Geschlossenheit 6.2.1 Es muss sichergestellt werden, dass die KI-Systeme alle Daten nur für den definierten Zweck verarbeiten und keine Daten an Unbefugte weitergeben oder Unbefugte das KI-System manipulieren | [ ] |
| 6.2.2 Bitte erläutern sie wie die Aspekte der Zweckbindung und technischen Geschlossenheit gewährleistet werden: … |
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Ort, Datum Unterschrift Auftragnehmer, Stempel
Anlage 1 – Liste an der Dienstleistung beteiligter Sub-Dienstleister/ -unternehmen (ggf. ergänzen)
| Sub-Dienstleister/ -unternehmen | Kontaktdaten | Aufgaben (mit konkretem Bezug zur Dienstleistung) | Leistungsort (Standort der Server) | Verträge nach Artikel 28 DSGVO sind geschlossen und die Zuverlässigkeit der Sub-Dienstleister wurde geprüft |
| Datenschutzbeauftragte/r | ||||
| Name: E-Mail: |
| Sub-Dienstleister/ -unternehmen | Kontaktdaten | Aufgaben (mit konkretem Bezug zur Dienstleistung) | Leistungsort (Standort der Server) | Verträge nach Artikel 28 DSGVO sind geschlossen und die Zuverlässigkeit der Sub-Dienstleister wurde geprüft |
| Datenschutzbeauftragte/r | ||||
| Name: E-Mail: |
Anlage 2 –
Weitere Bemerkungen (falls erforderlich …)
| Thema | Anmerkung | |