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Vergabeunterlagen vom 29.09.2026 (PDF)

Herstellung und Lieferung von 86 Unterflur-Sammelbehältern mit Einwurfsäulen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 18:37 (Europe/Berlin)

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124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)

Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren

Maßnahmennummer 800000 01-AWS Vergabenummer AWS-397 _EU_271026

Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog

Maßnahme B aumaßnahmen für AWS

Leistung L ieferung von 86 Unterflurbehältern

Bewerber∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗)

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten LeistungenEuro
Euro
Euro

Euro

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei1 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen aus den letzten drei1 Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum

Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme und Ausführungszeitraum bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Angaben zu Arbeitskräften

Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen.

∗) zutreffendes ankreuzen 1 Soweit in der Bekanntmachung ein abweichender Zeitraum angegeben wurde, ist dieser maßgebend.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 2

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124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)

Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet.

Ich bin eingetragen bei:

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.

Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes- amt für Justiz anfordern.

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen2 vorlegen.

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

(Ort, Datum, Unterschrift)3

2 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 2

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631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) Vergabestelle LHS - Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen Vergabeart 65-8.1 Hauptstätter Str. 66 offenes Verfahren 70178 Stuttgart nicht offenes Verfahren Deutschland Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewett- Tel.: +49 711/216-25690 Fax.: bewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme- LHS - DLZ im Hochbauamt wettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft

Ablauf der Angebotsfrist Datum 27.10.2026 Uhrzeit 10:00

Bindefrist endet am 28.12.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. VgV)

Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme 8 0000001-AWS Baumaß nahmen für AWS 70190 Stuttgart

Vergabenummer Leistung

AWS-397_EU_271026Lieferung von 86 Unterflurbehältern

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind

632EU Bewerbungsbedingungen EU (Ausgabe 2017) 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien Merkblatt für Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue u. Mindestentlohnung („Merkblatt zum LTMG“)

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 634 Besondere Vertragsbedingungen 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017) 241 Abfall 244 Datenverarbeitung Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflich- tungen gemäß LTMG für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg („BVB LTMG“) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz er- fasst werden Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022-576 vom 08. April 2022

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65 DLZ.2 Stand Dez 2025 Seite 1 von 4

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631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 633 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 124_LD Eigenerklärung zur Eignung 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Na- men und für Rechnung

zu vergeben.

2 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform in Textform unter nachstehender Anschrift: Stelle Fax Straße E-Mail PLZ/Ort

Auskünfte sind spätestens 3 Werktage vor Beginn der Beantwortungsfrist nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV schriftlich bei der Vergabestelle (an die o.g. E-Mail-Adresse oder über www.meinauftrag.rib.de) zu bean- tragen, damit diese allen Unternehmern rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV) 3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Nachweise)

Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zu- schlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe Auftragsbekanntmachung

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65 DLZ.2 Stand Dez 2025 Seite 2 von 4

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631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen

siehe Auftragsbekanntmachung

3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. nicht nachgefordert.

3.4 Entfällt

4 Losweise Vergabe

nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestä- tigung nur ein Los bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Ange- bot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen 5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen EU gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen EU) - aus- 5.2 genommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen:

6 Angebotswertung

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65 DLZ.2 Stand Dez 2025 Seite 3 von 4

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631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. 6.1 Wertung im Verhandlungsverfahren Der Auftragsgeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstange- bote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

7 Zugelassene Angebotsabgabe

Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. 8 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann. Vergabekammer Baden Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe

Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe

9 H inweise:

Ab einer Auftragssumme von 30.000,- Euro netto wird der Auftraggeber vom Bieter, der für die Vergabe vorgesehen ist, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister entsprechend Wettbewerbsregistergesetz durchführen.

Bieter sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über den Verlauf des Verfahrens zu informieren. Durch Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform und Bewerbung beim jeweiligen Verfahren werden die Bieter über Fragen, Antworten und Änderungen im Vergabeverfahren automatisch über die im System hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Bitte achten Sie daher darauf, Ihre entsprechenden Kontaktdaten immer aktuell zu halten.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65 DLZ.2 Stand Dez 2025 Seite 4 von 4

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632 (VgV – Bewerbungsbedingungen EU) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV)).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuwei- sen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzuge- ben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Nachlässe (z.B. auf einzelne Positionen oder Titel), die in die elektronische Datei eingetragen wurden- gleich ob als Eurobetrag oder Prozentsatz- werden technisch in die Abrechnungssumme eingerechnet und sind damit Bestandteil der Angebotssumme. Sie gehen automatisch in die Wertung ein und werden nicht gesondert herausgerechnet oder zusätzlich berücksichtigt. Bei der Niederschrift zum Öffnungster- min werden diese Nachlässe nicht gesondert aufgeführt.

Darüber hinaus werden Preisnachlässe auf die Abrechnungssumme nur gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und

  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle – im digital erstellten Formular 633 EU – aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote 4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu ma- chen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Ergänzungen LHS 65-DLZ.2 Stand April 2026 Seite 1 von 2

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632 (VgV – Bewerbungsbedingungen EU) 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen auf- zugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- sen.

5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben

5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet ha- ben, nicht zugelassen.

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapa- zitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemein- sam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklä- rung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

7 Eignung Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung an- gegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)

  • Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unterla- gen/die EEE auch für diese abzugeben.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Un- ternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stel- len zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Ergänzungen LHS 65-DLZ.2 Stand April 2026 Seite 2 von 2

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633 EU (Angebotsschreiben – Liefer-/Dienstleistungen) Name und Anschrift des Bieters Ort: (Firmenname lt. Handelsregister) Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht LHS - Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen 65-8.1 Hauptstätter Str. 66 70178Stuttgart Deutschland Angebotsschreiben

Bezeichnung der Leistung:

Maßnahmennummer Maßnahme

80000001-AWS Baumaßnahmen für AWS

70190 Stuttgart

Vergabenummer Leistung

AWS-397_EU_271026 Lieferung von 86 Unterflurbehältern

Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen so- wie den geforderten Angaben und Erklärungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Nebenangebot(e)

Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung

1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen

© VHB - Bund Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand 2022 Seite 1 von 3

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633 EU (Angebotsschreiben – Liefer-/Dienstleistungen)

2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungs- beschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro

3 Anzahl der Nebenangebote St.

4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für % Haupt- und alle Nebenangebote

5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen An- lagen:

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
  • Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

6 Ich/Wir erklären, dass – ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Ange- botes sind. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teil- leistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungs- summe dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.

7 Ich/Wir erklären, dass – ich/Wir die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes Baden-Württemberg einhalten werden, falls in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631) Mustervordrucke der Verpflich- tungserklärungen aufgenommen wurden 8 Eigenerklärungen Russland - 5. EU-Sanktionspaket Wir versichern, dass wir nicht zu den in Art. 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (liegt den Vergabeunterlagen bei) über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand- lungen Russlands genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören. Wir versichern, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unterneh- men, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftrags- werts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Wir versichern, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lie- feranten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

© VHB - Bund Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand 2022 Seite 2 von 3

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633 EU (Angebotsschreiben – Liefer-/Dienstleistungen) Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)

Ist

  • bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
  • ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
  • ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen,

wird das Angebot ausgeschlossen.

© VHB - Bund Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand 2022 Seite 3 von 3

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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)

Vergabenummer AWS-397_EU_271026 Maßnahme Baumaßnahmen für AWS

Leistung

Lieferung von 86 Unterflurbehältern

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

1 Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur

mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftrag- ten Architekten/Ingenieur getroffen werden.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle

Ort Gebäude Raum

3 Ausführungsfristen

Anlieferung Ende der Ausführung folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:

4 Vertragsstrafen (§ 11)

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen

für jede vollendete Woche Prozent für jeden Werktag Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Ein- zelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

5 Rechnungen (§ 15)

Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber

-fach und zugleich bei -fach einzureichen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand Dez 2017 Seite 1 von 2

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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen) 6 Sicherheitsleistung (§ 18)

6.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
  • Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

7 Zahlungsbedingungen (§ 17)

Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

8 - frei -

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand Dez 2017 Seite 2 von 2

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635 (Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

1 Art und Umfang der Leistungen (§ 1 VOL/B) Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.

2 Änderung der Leistung (§ 2 Nummer 3 VOL/B) 2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen. 2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.

3 Ausführung der Leistung (§ 4 VOL/B) Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.

4 Güteprüfung (§ 12 Nummer 2 VOL/B) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.

5 Abnahme (§ 13 VOL/B) 5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über

  • bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
  • bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.

6 Mängelansprüche (§ 14 VOL/B) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.

7 Rechnungen (§§ 15 und 17 VOL/B) 7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.

Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuer- betrag nicht erstattet. 7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.

8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16 VOL/B) Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen

  • das Datum,
  • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
  • die Art der Leistung,
  • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
  • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
  • die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.

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235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)

BieterVergabenummerDatum
AWS-397_EU_271026
Baumaßnahme B aumaßnahmen für AWS
Leistung Lieferung von 86 Unterflurbehältern

Ergänzung des Angebotsschreibens

Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Un- ternehmen bedienen wird

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).

OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen

In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Name des UnternehmensAngabe zu der von diesem Unternehmen überlasse- nen Eignung

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236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)

Bewerber/BieterVergabenummerDatum
AWS-397_EU_271026
Baumaßnahme B aumaßnahmen für AWS
Leistung L ieferung von 86 Unterflurbehältern

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Be- werber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfol- genden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.

OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen

(Ort, Datum, Unterschrift)

Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.1

(Ort, Datum, Unterschrift)

Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.

1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.

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234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:

Maßnahmennummer 80000001-AWSBaumaßnahme B aumaßnahmen für AWS
Vergabenummer AWS-397_EU_271Leistung 0L 2ie6ferung von 86 Unterflurbehältern

AWS-397_EU_271026

Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,

Bevollmächtigter Vertreter

Mitglied

USt-ID:

Weitere Mitglieder

Mitglied

USt-ID:

Mitglied

USt-ID:

Mitglied

USt-ID:

beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen- nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben.

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Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder

f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022— von Verträgen, die vor dem 9. April 2022geschlossen wurden.

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LV: Liefern von 86 Unterflurbehältern Seite: 1 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 24.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Rahmenbedingungen 0.1 Rahmenbedingungen

0.1.1 Allgemeines

Die Landeshauptstadt Stuttgart, Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS), beabsichtigt den Austausch der bestehenden 86 Unterflurbehälter im Innenstadtbereich. Die vorhandenen Behälter mit einem Fassungsvermögen von jeweils 500 Litern haben sich über viele Jahre bewährt. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters und des zunehmenden Instandhaltungsaufwands, insbesondere infolge von Materialermüdung, Korrosion und Undichtigkeiten, ist ein Austausch der bestehenden Anlagen erforderlich.

0.1.2 Leistungsumfang

Herstellung und Lieferung von 86 Unterflur-Sammelbehältern einschließlich Einwurfsäulen, vollständig aus Edelstahl V4A, gemäß Leistungsbeschreibung und Planunterlagen sowie den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen und Vorschriften.

0.1.3 Standorte

Die 86 Standorte liegen in hochfrequentierten Fußgängerzonen, Mischverkehrsflächen und ÖPNV‑Knotenpunkten der Stuttgarter Innenstadt. Dazu gehören der westliche und östliche Abschnitt der Königstraße, die Tübingerstraße, der Bereich Rotebühlplatz/Marienstraße, die Lautenschlagerstraße/Mailänderplatz sowie der Uhlbacher Platz. Diese Lagen zeichnen sich durch sehr hohe Fußgängerströme, Einzelhandels‑ und Gastronomienutzung, Pendlerverkehr sowie unmittelbare Nähe zu Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs aus.

0.1.4 Liefer und Montage Zeitraum

Die Vertraglich festgelegten Lieferzeiten sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die terminlicheAbstimmung mit den bauseitigen Tiefbau- und Montageabläufen gewährleistet ist. Änderungen der Terminplanung bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

0.1.5 Grundlagen der Leistungserbringung

Die nachfolgenden Normen und Regelwerke dienen der Beschreibung der technischen Anforderungen und sind, soweit einschlägig, einzuhalten:

DIN EN 1993 Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten, soweit für die Leistung relevant

DIN 30713 Abfallsammelbehälter, soweit für die ausgeschriebenen Komponenten anwendbar

DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, soweit Schnittstellen zur Entwässerung betroffen sind

Weitere einschlägige DIN-, EN- und technische Regelwerke entsprechend dem Leistungsumfang

Die Lieferung und Ausführung müssen den geltenden Anforderungen des Arbeits- und Umweltschutzes sowie den örtlichen Sicherheits- und Brandschutzanforderungen entsprechen.

0.1.6 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

0.1.7 Lieferung

Die Lieferung erfolgt gesammelt an eine vom Auftraggeber festzulegende Betriebsstelle der Landeshauptstadt Stuttgart Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS). Der genaue Lieferort wird dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung rechtzeitig mitgeteilt.

0.1.8 Anforderungen an Transport und Verpackung

0.1.9.1 Transport

Die Behälter sind transportgerecht zu verpacken und so anzuliefern, dass sie für den Transport, eine zeitlich begrenzte Zwischenlagerung sowie die innerbetriebliche bzw. innerstädtische Verteilung geeignet sind. Die Lieferung hat innerhalb der in den Vergabeunterlagen festgelegten Fristen zu erfolgen.

0.1.9.2 Ladeeinheiten

Die Lieferung erfolgt auf geeigneten Ladehilfsmitteln. Die Bereitstellung, Rücknahme und Entsorgung bzw. der Abtransport der Ladehilfsmittel sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Gleichwertige Ladehilfsmittel zu Europaletten

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LV: Liefern von 86 Unterflurbehältern Seite: 2 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 24.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Die LieferuEinheit ng erfolgt auf geeigneten Ladehilfsmitteln. Die BerEinheitspreis inGesamtpreis in knahme und EUR
eitstellun EURg, Rüc

Nr.) Entsorgung bzw. der Abtransport der Ladehilfsmittel sind in den EinheEiUtRspreis einzukalEkUuRlieren und Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Gleichwertige Ladehilfsmittel zu Europaletten sind zulässig, sofern sie eine sichere Lagerung, einen sicheren Transport sowie eine sichere Be- und Entladung gewährleisten.

0.1.9.3 Lagerfähigkeit

Die gelieferten Komponenten müssen für eine zeitlich begrenzte Zwischenlagerung geeignet sein. Verpackung und Korrosionsschutz sind so auszulegen, dass die Produkte bis zur Montage vor Witterungseinflüssen, insbesondere Regen, UV-Strahlung und Frost, geschützt sind.

Soweit eine Stapelung vorgesehen oder erforderlich ist, müssen Verpackung und Ladeeinheiten eine sichere Stapelung ohne Verformungen oder Beschädigungen der gelieferten Produkte gewährleisten.

0.1.9.4 Verpackung

Die Verpackung ist entsprechend Art, Gewicht und Empfindlichkeit der Lieferung auszulegen. Erforderliche Schutzmaßnahmen, beispielsweise Kantenschutz, Folierung oder gleichwertige Schutzvorrichtungen, sind vorzusehen. Transportverpackungen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer ordnungsgemäß zurückzunehmen oder fachgerecht zu entsorgen.

Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die in den Vergabeunterlagen benannte Vergabeplattform. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.

Mündliche Auskünfte, Absprachen oder sonstige Informationen außerhalb der offiziellen Kommunikation werden nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens. Antworten auf Bieterfragen sowie ergänzende Informationen werden allen Bietern gleichermaßen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

0.1.11 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsgemäße Beschaffenheit, Qualität und Funktionsfähigkeit der gelieferten Unterflur-Abfallsammelsysteme einschließlich aller zugehörigen Komponenten.

Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens 4 Jahre ab Abnahme bzw. vollständiger Lieferung, soweit keine längeren gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen gelten.

Der Auftragnehmer hat auftretende Mängel innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung durch den Auftraggeber zu beseitigen. Erforderliche Austausch- oder Reparaturleistungen sind ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber durchzuführen.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

0.1.12 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner vertraglichen Pflichten entstehen.

Die Haftung umfasst insbesondere Schäden aufgrund mangelhafter Lieferung, fehlerhafter Ausführung, nicht vertragsgemäßer Beschaffenheit oder fehlender Funktionsfähigkeit der gelieferten Unterflur-Abfallsammelsysteme und deren Komponenten.

Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.

0.1.13 Ersatzteilverfügbarkeit

Original-Ersatzteile oder technisch gleichwertige Ersatzteile müssen für die Dauer der Vertragslaufzeit sowie für einen angemessenen Zeitraum nach Vertragsende langfristig verfügbar sein.

0.1.14 Besondere Hinweise

Der Auftragnehmer hat vor Lieferung sicherzustellen, dass die angebotenen Systeme mit den beschriebenen Anforderungen sowie den betrieblichen Anforderungen der Saugfahrzeuge der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) kompatibel sind. Technische Abweichungen, Risiken oder mögliche Einschränkungen sind dem Auftraggeber rechtzeitig mitzuteilen.

0.1.15 Schlüssel / Schließsystem

Der Schlüssel darf im Handel nicht erhältlich sein; insgesamt sind 100 Schlüssel zu liefern.

0.2 Technische Anforderungen an die Unterflur-Abfallsammelsysteme

0.2.1 Allgemeine Anforderungen und Einsatzbedingungen

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LV: Liefern von 86 Unterflurbehältern Seite: 3 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 24.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 0.2.1 Allgemeine Anforderungen und Einsatzbedingungen

Die Unterflur-Abfallsammelsysteme müssen für den innerstädtischen Einsatzbereich geeignet sein und den besonderen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Robustheit, Bedienbarkeit und Wartungsfreundlichkeit entsprechen.

Die Systeme müssen für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Raum ausgelegt sein und eine sichere Nutzung unter wechselnden Witterungs- und Betriebsbedingungen gewährleisten.

0.2.2 Koordination mit Dritten

Soweit für die Leistungserbringung Abstimmungen mit Dritten erforderlich sind, hat der Auftragnehmer diese rechtzeitig vorzunehmen. Hierzu zählen insbesondere Abstimmungen mit Tiefbauunternehmen, Logistikdienstleistern, Herstellern oder weiteren beteiligten Stellen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die eigenen Leistungen terminlich und technisch mit den bauseitigen Arbeiten kompatibel sind. Abweichungen oder Konflikte sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

0.2.3 Unterflurbehälter Ausführung und Volumen

Herstellen eines robusten und langlebigen Unterflurbehälters aus Edelstahl V4A (Werkstoff 1.4571), geeignet für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Raum.

Der Behälter muss eine widerstandsfähige, korrosionsbeständige Konstruktion aufweisen und den technischen Anforderungen der AWS Stuttgart entsprechen. Der dazu gehörige Plan ist im Anhang.

Behältervolumen: ca. 1.000 Liter, Abmessungen des Behälters: Breite ca. 900 mm, Tiefe ca. 1.250 mm, gesamt Höhe ca. 2.150 mm; Maßabweichungen bis ± 2 % sind zulässig. Wandstärke 4,0 mm,

Eckradien 17,50 mm; Schweißnähte sind im geraden Wandbereich auszuführen und müssen mindestens 100 mm vom Eckradius entfernt liegen.

Die Unterfluranlage ist so auszuführen, dass eine spätere Entwässerung nachgerüstet werden kann. Eine Entwässerung oder Drainage wird im Rahmen dieser Leistung nicht hergestellt. Seitlich ist eine bauliche Anschlussvorbereitung DN 40 vorzusehen, bestehend aus PVC-U oder PE- HD, das ca. 100 mm unter OK Trittfläche liegt und in einem Abstand von 150 -200 mm seitlich einem ca. 900 mm langen Dränagerohr aus

vom Behälter angeordnet wird. Die Form ist im Ausführungsplan zu etneh

men. Maßabweichungen bis ± 2 % sind zulässig.

Der Ablauf im tiefsten Punkt der Bodenwanne ist als senkrechter Messingstutzen in Nennweite DN 40 mit einer freien Rohrlänge von mindestens 100 mm unterhalb der Bodenwanne auszuführen. Der Stutzen ist mit einem Verschluss versehen und so zu gestalten, dass ein späterer Anschluss an eine Entwässerungsleitung ohne konstruktive Änderungen möglich ist.

Der Behälter ist mit 4 Transportösen auszuführen, jeweils oben an den Ecken angeordnet und für den senkrechten Transport mittels 4‑Strang‑Anschlagmitteln geeignet. Die Transportösen sind für das Gesamtgewicht des gefüllten Behälters statisch nachzuweisen und so zu dimensionieren, dass sie mit den Kranhaken üblicher Lkw‑Ladekräne, insbesondere Abrollkipper mit Kran, sicher angeschlagen werden können.

Kompatibilität mit AWS‑Saugfahrzeugen: Die Kompatibilität mit den vorhandenen Saugfahrzeugen der AWS Stuttgart ist durch den Auftragnehmer eindeutig nachzuweisen.

Zu diesem Zweck ist ein Musterb‑ehälter unter ortnahen Einsatzbedingungen vorab zu liefern und einer Funktions‑ und Kompatibilitätsprüfung zu unterziehen. Die Prüfung umfasst insbesondere die Passgenauigkeit der Anschlagpunkte, die Funktion der Absaugmechanik sowie die sichere Handhabung im Entleerungsprozess.

0.2.4 Einwurfsäule

Die Einwurfsäule aus Edelstahl V4A (Werkstoff 1.4571) muss für den innerstädtischen Einsatz geeignet und vandalismusbeständig ausgeführt sein. Maße : Ø 300 mm, H 800 mm, Öffnung 120 × 240 mm

Wandstärke ca. 3,0 mm. Die erforderliche Einwurf- und Bedienhöhe ist ca. 80 cm (Mittelpunkt der Öffnung zum Boden). Maßabweichungen bis ± 2 % sind zulässig.

Sichtbare Edelstahloberflächen der Einwurfsäule sind in gesweeptem Finish auszuführen. Die Oberfläche ist gleichmäßig matt geschliffen, korrosionsbeständig und leicht zu reinigen.

Die Einwurfsäule muss eine verstellbare Neigung bis 5°, Drehung bis 30 im Raster ermöglichen, um die optimale Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten sicherzustellen. Die Einwurföffnung ist ergonomisch und barrierearm auszuführen.

Die Einwurfsäule ist mit einem regengeschützten Ascher auszustatten. Der Ascher ist fest an der Einwurfsäule montiert und zugleich beweglich bzw. entnehmbar auszuführen, sodass eine sichere

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LV: Liefern von 86 Unterflurbehältern Seite: 4 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 24.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Die Einwurfsäule ist mit einem regengeschützten Ascher auszustatten. EDUeRr Ascher ist feEsUtR an der Einwurfsäule montiert und zugleich beweglich bzw. entnehmbar auszuführen, sodass eine sichere Befestigung, eine einfache Entleerung und Reinigung sowie ein witterungsgeschützter Betrieb gewährleistet sind

0.2.5 Trittfläche

Die Tritt‑ und Standflächen sind aus Edelstahl V4A (Werkstoff 1.4571 oder 1.4404), rutschhemmendem Tränenblech mit einer Materialdicke von mindestens 4,0 mm auszuführen. Die Tränenstruktur muss eine Tränenhöhe von etwa 1,5–2,0 mm, eine Tränenlänge von etwa 20–30 mm und einen Tränenabstand von etwa 25–40 mm aufweisen. Die Oberfläche muss eine Rutschhemmung gemäß DIN 51130 mindestens der Klasse R10 gewährleisten.

Die Öffnung ist in Richtung Einwurfsäule auszurichten; die geöffnete Klappe bleibt fest‑beweglich mit dem Unterbehälter verbunden.

Die Absaugöffnung 500 × 500 mm ist in die Trittfläche integriert und mit den gleichen Material‑ und Oberflächenanforderungen wie die Trittfläche auszuführen, d. h. aus Edelstahl V4A (Werkstoff 1.4571 oder 1.4404) in rutschhemmendem Tränenblech mit einer Materialdicke von mindestens 4,0 mm.

Die Absaugklappe ist mit beidseitigen Scharnieren aus Edelstahl V4A auszuführen. Die Scharniere müssen korrosionsbeständig und werkzeuglos entnehmbar sein und die Klappe sicher am Rahmen der Absaugöffnung 500 × 500 mm führen.

0.2.5 Schließsystem und Zugangskontrolle

Die UFB müssen nicht mit einem Schließsystem ausgestaltet sein, das nicht im Handel erhältlich ist und niht mit werkzeugen aller Art geöffnet werden können.

0.2.6 Digitale Füllstandserfassung

Die Unterflurbehälter sind so auszuführen, dass eine digitale Füllstandserfassung zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet werden kann.

Die technische Ausführung muss die spätere Integration geeigneter Sensorik ermöglichen. Hierzu sind konstruktiv erforderliche Schnittstellen, Einbaubereiche und Befestigungsmöglichkeiten vorzusehen, ohne dass eine Sensorik im Rahmen dieser Leistung geliefert oder montiert wird.

0.2.7 Zusatzausstattung Einwurfbereich

Die Einwurfsäule ist mit einem regensicheren Aschekasten bzw. Zigaretteneinwurf auszuführen. Die Ausführung muss brandschutztechnisch geeignet, sicher und wartungsfreundlich sein.

Der Aschekasten ist vollständig aus Edelstahl herzustellen, so zu konstruieren, dass Niederschlagswasser nicht eindringen kann und eine einfache Entleerung sowie Reinigung gewährleistet ist.

0.2.8 Reinigung und Hygiene

Die Konstruktion der Unterflurbehälter einschließlich Einwurfsäulen ist so auszuführen, dass eine vollständige Reinigung aller mit Abfällen oder Sickerwasser in Berührung kommenden Flächen möglich ist. Innen- und Außenflächen sind glattflächig, korrosionsbeständig und möglichst fugenarm auszuführen. Schmutznester, Toträume sowie konstruktiv bedingte Ablagerungsstellen sind zu vermeiden.

Kanten sind zu entgraten und Bauteile so anzuordnen, dass sie für Reinigungsarbeiten zugänglich sind..

0.2.9 Normen und Zertifizierungen

Die Unterflur-Abfallsammelsysteme müssen die Anforderungen der DIN EN 13071 erfüllen.

Der Auftragnehmer hat entsprechende Nachweise über die technische Konformität vorzulegen.

0.2.10 Dokumentation und Nachweise

Mit der Lieferung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Technische Datenblätter, Montageanleitungen, Wartungsunterlagen, Ersatzteillisten, Garantieunterlagen, Konformitätsnachweise, Prüf- und Qualitätsnachweise.

0.2.11 Referenzen und Musterbesichtigung

Der Bieter hat Referenzen vergleichbarer ausgeführter Projekte vorzulegen.

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LV: Liefern von 86 Unterflurbehältern Seite: 5 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 24.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Der Bieter hat Referenzen vergleichbarer ausgeführter Projekte vorzulegen.

1 Unterflursammelbehälter

1.1 Einwurfsäule aus Edelstahl mit Untergrundbehälter

1.1.10 Liefern eines Unterflur‑Sammelbehälters 1.000 l aus Edelstahl V4A mit Einwurfsäule,Absaugöffnung, tiefgezogenem Unterbehälter und zugriffsgeschützter Winkelschließung. Liefern eines Unterflur‑Sammelbehälters aus Edelstahl V4A, Volumen ca. 1.000 l, tiefgezogen, umlaufend wasserdicht verschweißt, mit Einwurfsäule, Trittfläche, Schließsystem und regensicherem Aschekasten.

86,000 St. 1.1.20 Ersatzteilbevorratung, 10 Jahre Vorhalten einer Ersatzteilbevorratung für sämtliche gelieferten Unterflur-Sammelbehälter einschließlich Einwurfsäulen und Zubehörteile für die Dauer von 10 Jahren ab Abnahme. Die Ersatzteile sind auf Abruf des Auftraggebers bereitzustellen und zu liefern.

1,000 PSCH

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

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LV: Liefern von 86 Unterflurbehältern Seite: 6 Datum: 30.09.2026 LV-Datum: 24.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

1 Unterflursammelbehälter 1.1 Einwurfsäule aus Edelstahl mit Untergrundbehälter

Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):

Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

[Seite 25]

Stand 01.01.2019

Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestent- geltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)

  1. Mindestentgelte

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

(1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejeni- gen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewäh- ren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betref- fende Leistung verbindlich vorgegeben werden;

(2) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt zu bezahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffä- higen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht, und während der Ausführung des öffentlichen Auftrags eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollzie- hen;

(3) für Leistungen,

 deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils gel- tenden Fassung unterfallen,  die den freigestellten Verkehr betreffen und die nicht vom Anwendungsbe- reich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßen- gebundenen Personenverkehr umfasst werden,  die nicht den öffentlichen Personenverkehr betreffen,

seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben

[Seite 26]

2

des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für Behinderte oder eine aner- kannte Blindenwerkstatt (bevorzugtes Unternehmen gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder der Auftrag wird ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitsnehmern eines Nachtunternehmens ausgeführt;

(4) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) bis (3) getroffenen Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden.

  1. Nachunternehmen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

(1) seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen,

(2) sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen,

(3) die von den Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebene Ver- pflichtungserklärung oder Versicherung nach den §§ 3 und 4 LTMG dem Auf- traggeber auf Verlangen vorzulegen,

(4) Nachunternehmen und Verleihunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.

  1. Kontrolle

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Unterneh- men und Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgeschlossenen Verträ- ge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des LTMG vorzulegen,

(2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen,

[Seite 27]

3

(3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinne des § 7 Absatz 1 LTMG bei der Beauftragung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen einräumen zu lassen,

(4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vor- gaben der §§ 3 und 4 LTMG in erforderlichem Umfang bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen und Verleihunterneh- men vertraglich sicherzustellen.

  1. Sanktionen

(1) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtun- gen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auf- tragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei Verkehrsdienstleistungen bis zu einem von Hundert beträgt. Bei mehreren Ver- stößen gegen das LTMG sowie gegen weitere Verpflichtungen dieses Vertrages ist die Vertragsstrafe der Höhe nach insgesamt auf fünf von Hundert des Auf- tragswertes begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunter- nehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstra- fe beantragen.

(2) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 LTMG durch den Auftragnehmer berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündi- gung aus wichtigem Grund. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen.

(3) Die Bestimmungen des § 11 VOB/B bzw. VOL/B bleiben hiervon unberührt.

(4) Bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen des LTMG

[Seite 28]

4

 kann der Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von ihren Auftragsvergaben ausschließen,  informiert der Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwal- tung.

[Seite 29]

Stand 01.01.2019

Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)

Dieses Merkblatt soll die betroffenen Unternehmen bei der Abgabe der notwendigen Erklärung unterstützen.

Allgemeines

Das LTMG verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Um- satzsteuer) nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsab- gabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohnge- setzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsver- ordnung entspricht, soweit nicht eine Tariftreueverpflichtung besteht und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist.

Die Schätzung des Auftragswertes richtet sich nach der Vergabeverordnung (VgV). Danach ist vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer einschließlich etwaiger Prämien oder sonstiger Zahlungen an Bewerber oder Bieter auszugehen. Dabei sind etwaige Optionen oder Vertragsver- längerungen zu berücksichtigen. Der Wert eines beabsichtigten Auftrags darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, ihn der Anwendung dieser Bestimmung zu entziehen.

Informationen zum LTMG

Beim Regierungspräsidium Stuttgart ist eine Servicestelle eingerichtet, die über das LTMG umfassend informiert und die Entgeltregelungen aus den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen zur Verfügung stellt (https://rp.baden- wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx). Auf die Internet- seite der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden- wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx). Die Servicestelle gibt auch Muster für die Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen bekannt. Außerdem fungiert die Service-

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stelle als Geschäftsstelle des Beirats für die Feststellung der repräsentativen Tarif- verträge im Verkehrsbereich.

Zur Verpflichtungserklärung im Einzelnen:

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen ein- schließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unterneh- men aufgrund des AEntG gebunden ist;

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, und die ein Tarifentgelt auf der Grundlage des AEntG erhalten oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwen- dung findet, ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindest- lohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.

In § 3 Abs. 1 LTMG wird festgelegt, dass öffentliche Aufträge über Bau- und Dienst- leistungen, die vom AEntG erfasst werden, nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich vorher verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens das auf der Grundlage des AEntG für allgemeinverbindlich erklärte Entgelt zu zahlen. Das AEntG gilt derzeit für folgende Wirtschaftsbereiche:

 Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Elektro- handwerk, einschließlich der Erbringung von Montageleistungen auf Baustellen außerhalb des Betriebssitzes,  Gebäudereinigung,  Briefdienstleistungen,  Sicherheitsdienstleistungen,  Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken,  Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft,  Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst,  Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch,

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 Pflegedienstleistungen  Schlachten und Fleischverarbeitung.

Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen überwiegend in einer dieser Bran- chen tätig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Beschäftigten im jeweiligen Kalender- jahr - bezogen auf die Gesamtarbeitszeit - zeitlich überwiegend die jeweiligen bran- chentypischen Tätigkeiten erbracht haben. Hierbei sind Hilfs- und Nebenarbeiten hinzuzurechnen, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung der Tätigkeit notwen- dig sind und deshalb mit ihnen in Zusammenhang stehen.

Möglich ist auch, dass im Rahmen eines öffentlichen Auftrags nur ein Teil der Be- schäftigten des Unternehmens dem AEntG unterfällt. In diesem Fall muss sich das Unternehmen hinsichtlich der restlichen Beschäftigten verpflichten, bei der Ausfüh- rung der Leistung mindestens das nach § 4 des LTMG zu zahlende Mindestentgelt (brutto) pro Stunde zu zahlen.

Die Tarifverträge, die nach dem AEntG auf ein Unternehmen Anwendung finden, las- sen sich z. B. folgender Internetseite der Zollverwaltung entnehmen: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn- AEntG-Lohnuntergrenze-AUeG/Branchen-Mindestlohn-Lohnuntergrenze/branchen- mindestlohn-lohnuntergrenze.html.

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Be- reich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bei der Ausfüh- rung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das insgesamt mindestens dem in Ba- den-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentati- ven mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Auf- wendungen für die Altersversorgung, entspricht;

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Be- reich des freigestellten Verkehrs gemäß § 1 der Freistellungs-Verordnung bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG er- lassenen Rechtsverordnung entspricht, wenn die Leistung nicht vom Anwen-

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dungsbereich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den stra- ßengebundenen Personenverkehr umfasst wird;

 dass mein/unser Unternehmen während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachvollzieht.

Öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Dienstleistungsaufträge im straßengebundenen öffentlichen Personen- verkehr mit Bussen und Straßenbahnen, sonstige Dienstleistungsaufträge im schie- nengebundenen Personenverkehr sowie Dienstleistungskonzessionen in diesen Be- reichen. Dies umfasst sämtliche, insbesondere auch die nach § 13 des Personenbe- förderungsgesetzes genehmigten Verkehrsdienstleistungen. Vom LTMG erfasst sind auch Auftragsvergaben über die nicht als öffentliche Personenverkehre geltenden Ver- kehrsaufträge im Sinne der Freistellungsverordnung; hierzu gehören insbesondere der freigestellte Schülerverkehr sowie der Transport von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen zu oder von Einrichtungen, die deren Betreuung dienen.

Sind im öffentlichen Personenverkehr mehrere Tarifverträge einschlägig, müssen Auftragnehmer ihren Beschäftigten zur Erfüllung ihrer Tariftreuepflichten insgesamt mindestens das in einem der einschlägigen und als repräsentativ festgestellten Tarif- verträge vorgesehene Entgelt zahlen.

Die Feststellung der repräsentativen Tarifverträge erfolgt durch das Wirtschaftsminis- terium im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium unter Berücksichtigung der Empfehlungen eines mit den im betroffenen Verkehrsbereich tätigen Sozialpartnern paritätisch besetzten Beirats.

Die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge werden vom Auftraggeber in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen des öffentlichen Auftrags benannt. Das Verzeichnis der repräsentativen Tarifverträge für öffentliche Aufträge über Ver- kehrsdienstleistungen nach § 1 Absatz 3 der Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung des § 3 Absatz 4 des LTMG wurde als Verwaltungsvorschrift im Ge- meinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Zugleich stellt die beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtete Servicestelle das Verzeichnis und die darin enthaltenen Tarifverträge im Internet zur Verfügung (https://rp.baden- wuerttem- berg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Repraesentative_Tarifvertraege.aspx). Auf die Internetseite der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der

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schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx).

Grundsätzlich gilt das LTMG auch für den freigestellten Verkehr. Ob im Einzelfall bei öffentlichen Aufträgen über Verkehrsdienstleistungen für den freigestellten Verkehr Tariftreue nach den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen einzuhalten ist oder das Mindestentgelt des § 4 LTMG gilt, hängt von der jeweils ausgeschriebenen Leistung ab. Es gelten die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr, sobald der freigestellte Verkehr vom Anwen- dungsbereich des jeweiligen Tarifvertrages umfasst wird.

Bei Ausschreibungen über die Beförderung von bis zu neun Personen einschließlich des Fahrzeugführers, wird der Verkehr mit Personenkraftwagen im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) betrieben. Derzeit gibt es im Hinblick auf Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße keine einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge, die die Beförderungen der mit Personenkraftwagen i. S. d. § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG durchgeführten freige- stellten Verkehre erfassen. Insofern gilt für die betreffenden Verkehre zum jetzigen Zeitpunkt nur das Mindestentgelt gem. § 4 LTMG.

Bei Ausschreibungen über die Beförderung von mehr als neun Personen einschließ- lich Fahrer wird der Verkehr mit Kraftomnibussen im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG betrieben. Die Fahrer benötigen eine besondere Qualifikation. Diese Verkehre fallen unter den Anwendungsbereich des einschlägigen und repräsentati- ven Tarifvertrags („Personenbeförderung durch Kraftomnibusse“).

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG er- lassenen Rechtsverordnung entspricht oder  dass mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigen ausgeführt wird.

Diese Erklärung ist abzugeben, wenn

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 Unternehmen zwar an das AEntG gebunden sind, aber ihren Beschäftigten weni- ger als das aktuell gültige Mindestentgelt bezahlen,  tarifgebundene Unternehmen im Bereich der Personenverkehrsdienste ihren Be- schäftigten weniger als das aktuell gültige Mindestentgelt bezahlen,  es sich um sonstige Unternehmen handelt, tarifgebunden oder nicht tarifgebunden.

Sofern keine Tariftreue gefordert werden kann, müssen sich Unternehmen nach § 4 LTMG verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz (MiLoG) fallenden Beschäftig- ten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den Vor- gaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlasse- nen Rechtsverordnung entspricht. Dies gilt jedoch nicht für die Leistungserbringung durch Auszubildende.

Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13 Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifi- schen Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird.

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass ich mir/wir uns

 von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Ver- leihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihun- ternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder  von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versi- cherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Aus- land mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);

§ 6 Abs. 2 LTMG verpflichtet die Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber Tarif- treue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetzt. Dies gilt grundsätz- lich auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der vom be- auftragten Unternehmen eingeschalteten Nachunternehmen. Auf die Verpflichtung

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zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen kann verzichtet werden, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunternehmens oder Verleihunternehmens weniger als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt. Hierfür gilt die erste Varian- te.

Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13 Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifi- schen Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird.

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachun- ternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.

Auch wenn auf die Verpflichtung zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklä- rungen verzichtet werden kann, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunterneh- mens oder Verleihunternehmens weniger als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) be- trägt, muss das beauftragte Unternehmen gleichwohl dafür sorgen, dass Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen die Pflicht zur Tariftreue- und Mindestentgeltzah- lung einhalten.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,

In § 7 Abs. 1 LTMG sind die Nachweispflichten der Auftragnehmer sowie ihrer Nach- unternehmen und Verleihunternehmen über die Einhaltung ihrer Verpflichtungen zur Tariftreue- bzw. Mindestentgeltzahlung festgelegt.

 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,

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Die öffentlichen Auftraggeber haben das Recht, Kontrollen durchzuführen. Sie haben die Möglichkeit, die Einhaltung der Vorgaben durch ihre Vertragspartner durch an- lass- oder stichprobenbezogene Prüfungen aufgrund der von den Unternehmen vor- zulegenden Unterlagen sicherzustellen. Vorbereitend darauf haben die Unternehmen entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten.

 dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,

§ 8 LTMG regelt die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dem Auftragnehmer bei Ver- stößen.

Im Vertrag werden die Bezahlung einer Vertragsstrafe bei vorsätzlichen oder fahrläs- sigen Verstößen gegen die §§ 3 bis 7 LTMG und die Voraussetzungen für ihre Ver- wirkung vereinbart. Die Vertragsstrafe beträgt ein Prozent, bei Verkehrsdienstleistun- gen beträgt die Vertragsstrafe bis zu einem Prozent des Auftragswerts je Verstoß. Die Obergrenze bei mehreren Verstößen beträgt innerhalb eines Auftrags fünf Pro- zent.

 dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung,  den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabe- verfahren zur Folge hat,  mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,

Der öffentliche Auftraggeber kann Auftragnehmer, Nachunternehmen oder Verleihun- ternehmen bei ihm bekannt gewordenen schuldhaften Verstößen gegen ihre Ver- pflichtungen nach dem LTMG bis zu drei Jahre lang von weiteren Auftragsvergaben ausschließen. Die Entscheidung sowie die konkrete Dauer des Ausschlusses stehen im pflichtgemäßen Ermessen des öffentlichen Auftraggebers und haben sich an den Umständen des Einzelfalls zu orientieren. Selbstreinigende Maßnahmen der Unter- nehmen (z. B. arbeitsrechtliche Maßnahmen) werden angemessen berücksichtigt.

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 dass der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündi- gung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen ha- be/haben.

Der öffentliche Auftraggeber kann als weitere Sanktion fristlos kündigen, wenn dies vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist dann verpflichtet, dem öffentlichen Auftrag- geber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 8 Abs. 2 LTMG).

 dass der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.

Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung bei entsprechenden Verstößen zu informieren.

Sie erhalten weitere Informationen auf der Internetseite der Servicestelle unter https://rp.baden- wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx oder über den Quick-Link (Der schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regie- rungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden- wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx).

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Stand 01.01.2019

Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden

zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor- gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen ein- schließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unterneh- men aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fas- sung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.

 dass ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;

 sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Ver- pflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,

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 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,

 dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,

 dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung  den Ausschluss meines/unseres Unternehmens oder die von mir/uns be- auftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Verga- beverfahren zur Folge hat,  mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,  der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben,  der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwal- tung informiert.

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Stand 01.01.2019

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)

zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor- gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Ab- satz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder  mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäf- tigten ausgeführt wird.

dass ich mir/wir uns

 von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder  von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);

 dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachun- ternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.

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Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,

 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,

 dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,

 dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung  den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabe- verfahren zur Folge hat,  mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,  der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.

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