Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

A25 5.5 EU Ergänzung Angebotsschreiben bei vermischten und Akkordleistungen (1)_v1.0.pdf

Herstellung und Lieferung von 23 Niederflurelektrobussen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 11:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

VHB-Bbg Formular 5.5 EU Stand: 02/2026 Ergänzung Angebotsschreiben bei vermischten und Akkordleistungen (1)

Name bzw. Firmenbezeichnung des BietersOrt, Datum
Anschrift

Ergänzung des Angebotsschreibens bei vermischten und Akkordleistungen1*

Lieferung/Leistung von

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes vom

Angebotsbestandteil zur Einhaltung des Mindestarbeitsentgelts von Euro bei der Ausführung der angebotenen Leistungen und über die Nachweise und Kontrollen

Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vertragserklärung zugrunde:

  1. Den bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten wird für den Einsatz im Rahmen dieses Auf- trags mindestens das nach § 6 Abs. 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes geltende Bruttoent- gelt gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge.

Das gilt nicht, wenn für die zu beschaffenden Leistungen bereits durch das Mindestlohngesetz, auf- grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Min- destentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes ein Mindestentgelt definiert ist, welches das Mindestarbeitsentgelt gemäß § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabe- gesetzes erreicht oder übersteigt.

Das derzeit gültige Mindestentgelt nach § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes beträgt 13,00 Euro brutto. Der nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ab dem

  1. Januar 2026 gültige Bundes-Mindestlohn beträgt 13,90 Euro brutto.

  2. Die Leistungen werden ganz oder teilweise typischerweise gleichzeitig mit Leistungen für andere Auftraggeber erbracht, insbesondere auch für gewerbliche und sonstige private Kunden, die nicht unter den Anwenderkreis des Brandenburgischen Vergabegesetzes fallen.

☐ a) Alle Beschäftigten werden nach Tarifen oder betriebsüblich höher oder mindestens in der Höhe entlohnt, wie nach Ziffer 1 vereinbart. Eine Kopie des Tarifvertrages oder der Betriebs- vereinbarung oder eine Quellenangabe für den Text des Tarifvertrages oder einer sonstigen

1 Vermischte Leistungen im hier verwendeten Sinne sind solche, die branchenüblich, so erbracht werden, dass die Auftragser- füllung für mehrere Auftraggeber/Kunden nicht voneinander getrennt erfolgt. Z. B. bei Postdienstleistungen die Auslieferung unbestimmt vieler Sendungen verschiedener Absender in einer Tour.

1

[Seite 2]

VHB-Bbg Formular 5.5 EU Stand: 02/2026 Ergänzung Angebotsschreiben bei vermischten und Akkordleistungen (1)

für das Unternehmen geltenden Lohn- oder Gehaltsvereinbarung ist beigefügt. Die Vereinba- rung trägt die Bezeichnung: und ist dem Angebot beigefügt oder wie folgt allgemein zugänglich:

☐ b) Folgende Tätigkeiten lassen sich eindeutig der angebotenen Leistung zuordnen und daher die konkret zur Erfüllung Beschäftigten feststellen und entsprechend den Anforderungen der Ziffer 1 entlohnen:

Es handelt sich um vom Hundert der Gesamtleistung.

☐ c) Der Gegenstand des öffentlichen Auftrags macht voraussichtlich vom Hundert des Gesamtumsatzes des beauftragten Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen aus.

☐ Die bei der Leistungserbringung aus dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten des Un- ternehmens erhalten einen Zeitlohn. Dieser Zeitlohn wird entsprechend anteilig er- höht. Daraus ergeben sich folgende Erhöhungen für die bei der Leistungserbringung aus dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten:

☐ Die bei der Leistungserbringung aus dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten des Unterneh- mens erhalten einen Akkordlohn. Das durchschnittliche Arbeitsentgelt ergibt sich aus der fol- genden Berechnung:

☐ Zeitakkord☐ Stückakkord (Geldakkord)
Akkordlohn = Menge X Stückzeit X Minu- tenfaktorAkkordlohn = Menge X Geldeinheit pro Stück
Minutenfaktor: Akkordrichtsatz / 60 = / 60 =Geldeinheit pro Stück: = Akkordrichtsatz / geleistete Stückzahl = / =
Akkordrichtsatz = Stundenlohn bei Nor- malleistung =Akkordrichtsatz: Stundenlohn bei Nor- malleistung =
Stückzeit = 60 Minuten / durchschnittliche Leistung = 60 Minuten / =
Akkordlohn = X X =Akkordlohn = X =
durchschnittlicher Stundenlohn:durchschnittlicher Stundenlohn:

Daraus ergeben sich im Fall der Zuschlagerteilung für die bei der Leistungserbringung aus dem Ver- trag eingesetzten Beschäftigten folgende Erhöhungen:

  1. Als Nachweis und für die Kontrollen nach den Maßstäben des BbgVergG werden die folgenden Nachweise vorgelegt:

Für den Fall des Zuschlags auf mein/unser Angebot gilt der vorstehend vorgeschlagene Nachweis- /Kontrollweg als Mindestanforderung vereinbart. Der Auftraggeber kann jedoch bis zur Erzielung der erforderlichen Gewissheit weitere Prüfungen im Rahmen des BbgVergG durchführen, die gleichfalls hiermit vereinbart sind.

2

[Seite 3]

VHB-Bbg Formular 5.5 EU Stand: 02/2026 Ergänzung Angebotsschreiben bei vermischten und Akkordleistungen (1)

  1. Entgeltzahlung an Beschäftigte Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller - auch der im Ausland ansässigen - Beschäf- tigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege bereit- zuhalten und auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen, werk- tags außer samstags zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr, den Zugang zu meinen/unseren Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege zu gestatten und diese oder im Beisein einer auftraggeberseitigen Person gefer- tigte Kopien auf Verlangen gegen Quittung vorübergehend zu überlassen. Die Nachweise können pseudonymisiert sein, wenn die Zusammengehörigkeit erkennbar ist.

  2. Nachunternehmer Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung zugunsten einer Kontrolle durch mich/uns und den Auftraggeber mir/uns gegenüber abgibt und gleich lautende Erklärungen evtl. weiterer von ihm oder von seinen Nachunternehmern eingesetzter Nachunternehmer vorlegt. Dasselbe gilt sinngemäß für Verleiher von Arbeitskräften.

  3. Verstöße, Auftragssperren und Vertragsstrafen Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltenen vertraglichen Pflichten über einen Ausschluss vom Wettbewerb bis zu drei Jahren entscheiden und diesen zu einer zentralen Sperrliste melden kann, aus der brandenburgische Auftraggeber Auskunft über die Eintra- gung erhalten. Es besteht die Möglichkeit durch eine „Selbstreinigung“ eine Kürzung der Sperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen. Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die Eintragung bewirkt hat. Ist ein Nachauftragnehmer mit einer Auftragssperre belegt, werde ich kurzfristig einen anderen Nachauftragnehmer benennen. Der Auf- traggeber räumt diese Möglichkeit nur ein, wenn zeitliche Verzögerungen im Vergabeverfahren un- schädlich sind.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Ver- pflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer von meinem/unserem Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maxi- mal 25.000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 125.000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftig- ter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall.

  • Verstöße von Nachunternehmern: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu be- auftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Verein- barung beigefügtem Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflich- tet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolg- ten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer im Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen

3

[Seite 4]

VHB-Bbg Formular 5.5 EU Stand: 02/2026 Ergänzung Angebotsschreiben bei vermischten und Akkordleistungen (1)

die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auf- tragssumme, maximal 125.000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungs- pflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Entsprechende Erklärungen lege ich auch von weite- ren Nachunternehmern oder Verleihern vor.

  1. Kündigungsrecht Ich/wir räume/n dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/unserer in diesem Angebotsteil begründeten Verpflichtungen ein.

Rechtsverbindliche Unterschrift (en)* / ggf. zusätzlich Firmenstempel


  • Wird die Ergänzung des Angebotsschreibens in Ziffern 2 a, b oder c und 3 entsprechend der vorgenommenen Auswahl des Bieters nicht vollständig ausgefüllt oder hier nicht unterschrieben, gilt das Angebot als unvollständig.

4

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung