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A27 Verschwiegenheitserklärung_v1.0.docx

Herstellung und Lieferung von 23 Niederflurelektrobussen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 11:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Anlage A27

Verschwiegenheitsvereinbarung

zum Vergabeverfahren über die

Herstellung und Lieferung von dreiundzwanzig (23) Niederflurelektrobussen

(„Elektrobusbeschaffung")

Vergabenummer: 23_260916_ViP-EU_DM_Elektrobusse

Stand: 28. September 2026, Version 1.0

Hinweis: Für den Fall einer Bewerbergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.

Verschwiegenheitsvereinbarung

zwischen

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(Name des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft und Anschrift)
  • nachstehend "Unternehmen" genannt -

und

ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbHFritz- Zubeil- Straße 9614482 Potsdam

  • nachstehend "ViP" genannt -

Das Unternehmen ist hiermit darüber informiert, dass die Inhalte der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln sind und es auch nach der Beendigung des Verhandlungsverfahrens verpflichtet ist, Verschwiegenheit über die ihm im Zuge des Verhandlungsverfahrens bekannt gewordenen ViP-internen Angelegenheiten zu wahren (vgl. Ziffer 16 der Vergabebedingungen). Im Einzelnen bestätigt und verpflichtet sich das Unternehmen gegenüber der ViP:

  1. Das Unternehmen verpflichtet sich, in Ergänzung zu der bisherigen Information über die Vertraulichkeit, alle ihm im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung“ in beliebiger Weise (einschließlich in elektronischer Form oder mündlich) zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen (nachfolgend zusammen „Vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ViP keinem Dritten offenzulegen.
  2. Das Unternehmen verpflichtet sich hiermit, die ihm zugänglich gemachten Vertraulichen Informationen (i) mindestens mit der gleichen Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen und (ii) ausschließlich im Zusammenhang mit der Teilnahme am Vergabeverfahren zu nutzen.
  3. Das Unternehmen ist berechtigt, Vertrauliche Informationen den Mitgliedern seiner Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane, ggf. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft, den einbezogenen Drittunternehmen, den Mitarbeitern und den beruflichen Verschwiegenheitspflichten unterliegenden Beratern (nachfolgend zusammen als „Beauftragte“ bezeichnet) zugänglich zu machen, soweit diese mit dem Vergabeverfahren befasst sind und die Vertraulichen Informationen vernünftigerweise benötigen. Das Unternehmen steht dafür ein, dass alle seine Beauftragten die in dieser Vereinbarung enthaltenen Regelungen umfassend beachten werden. Sonstigen Dritten wird es ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ViP Vertrauliche Informationen nicht zugänglich machen.
  4. Zu den Vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen,
    1. die in der Öffentlichkeit bekannt sind oder
    2. die ohne Verschulden des Unternehmens (bzw. das Verschulden der Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Drittunternehmen) und das Verschulden seiner (bzw. deren) Beauftragten bekannt werden
    3. die nach ihrer Übermittlung dem Unternehmen anderweitig auf rechtmäßige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung zugänglich gemacht worden sind.

Das Vorliegen einer der vorgenannten Ausnahmetatbestände hat das Unternehmen zu beweisen.

  1. Das Herstellen von Tonaufzeichnungen, Foto- oder Filmaufnahmen während der Gespräche mit Vertretern oder Beauftragten der ViP, insbesondere während der Aufklärungs- und/oder Verhandlungsgespräche ist untersagt. Das gleiche gilt für die Veröffentlichung der Gesprächsinhalte oder Teilen davon, z. B. über Soziale Medien wie Twitter.
  2. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit das Unternehmen oder dessen Beauftragte aufgrund zwingenden Rechts oder der vollziehbaren Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde zur Offenlegung von Informationen verpflichtet sind. In diesem Fall informiert das Unternehmen die ViP unverzüglich hierüber und wird in Abstimmung mit der ViP alle notwendigen und rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen, um die Offenlegung zu vermeiden, zu minimieren oder eine möglichst vertrauliche Behandlung sicherzustellen.
  3. Dem Unternehmen ist bekannt und es stimmt zu, dass Zuwiderhandlungen gegen die Verpflichtungen aus dieser Vertraulichkeitsvereinbarung durch ihn oder seine Beauftragten zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen können.
  4. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Potsdam. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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(Ort)(Datum)(Name des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft)(Name der erklärenden Person)
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