Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

A01_Vergabebedingungen_v1.0.pdf

Herstellung und Lieferung von 23 Niederflurelektrobussen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 11:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Anlage A01

Vergabebedingungen

zum Vergabeverfahren über die

Herstellung und Lieferung von dreiundzwanzig (23) Niederflurelektrobussen

(„Elektrobusbeschaffung")

Vergabenummer: 23_260916_ViP-EU_DM_Elektrobusse

Stand: 28. September 2026, Version 1.0

Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags:

  1. November 2026, 14:00 Uhr

Änderungen an den vorformulierten Texten der Vordrucke sind unzulässig.

Änderungen an den Eintragungen des Bewerbers sind zweifelsfrei kenntlich zu machen.

Seite 1 von 26

[Seite 2]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Auftraggeber und Vergabestelle .................................................................................................... 6

  2. Ziel dieser Unterlage ...................................................................................................................... 6

  3. Beschaffungsgegenstand und Gesamtfinanzierungsvorbehalt ..................................................... 6

  4. Geltende Bestimmungen für die Vergabe ...................................................................................... 7

  5. Vergabeverfahrensart .................................................................................................................... 7

  6. Ablauf des Vergabeverfahrens ....................................................................................................... 8

6.1. Teilnahmewettbewerb .............................................................................................................. 8

6.2. Angebotsphase ......................................................................................................................... 8

6.2.1. Verbindliche Erstangebot ...................................................................................................... 8 6.2.2. Vorbehalt des Zuschlags auf Erstangebote .......................................................................... 8 6.2.3. Verhandlungen ...................................................................................................................... 9

  1. Zeitplan ........................................................................................................................................... 9

  2. Vergabeunterlagen und deren Bereitstellung .............................................................................. 10

  3. Prüfung der Vergabeunterlagen, Hinweispflicht, Fragen und Auskünfte ..................................... 11

  4. Kommunikation und Verfahrenssprache ...................................................................................... 12

  5. Anforderungen an die Teilnahmeanträge, Teilnahmebedingungen und geforderte Eignungsnachweise und Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, Auswahl der Bewerber 12

11.1. Inhalt des Teilnahmeantrags .................................................................................................. 12

11.2. Form des Teilnahmeantrags, Einreichung ............................................................................. 12

11.3. Teilnahmebedingungen und Nachweis der geforderten Eignung .......................................... 13

11.3.1. Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen .............................................. 13 11.3.2. Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ............................................................. 14 11.3.3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ............................................................... 15 11.3.4. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit .................................................................... 16

11.4. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, Auswahl der Bewerber ................................... 21

  1. Anforderungen an die Angebote, Angebotsbedingungen und Prüfung und Wertung der Angebote, Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ............................................................................... 21

12.1. Besondere Bedingungen der Angebotsabgabe ..................................................................... 22

12.2. Zuschlagskriterien .................................................................................................................. 22

  1. Zuschlag ....................................................................................................................................... 22

  2. Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs ............................................... 23

  3. Kosten für die Teilnahme am Verfahren ...................................................................................... 23

  4. Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen ........................................................................................ 23

  5. Nachprüfung ................................................................................................................................. 23

Seite 2 von 26

[Seite 3]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

Abkürzung Bedeutung

Abs. Absatz

AEntG Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) vom 20. April 2009, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. November 2019 geändert worden ist

AG Auftraggeber

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

AMoB Allgemeine Bedingungen für die Montageversicherung

AN Auftragnehmer

ArbSchG Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz), das zuletzt durch Artikel 113 des Gesetzes vom 20. November 2019 geändert worden ist

AufenthG Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008, das zuletzt durch Artikel 4b des Gesetzes vom 17. Februar 2020 geändert worden ist

BbgVergG Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz) vom 29. September 2016, zuletzt geändert durch

Gesetz vom 30. April 2019

BGB Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 geändert worden ist

BGBl. Bundesgesetzblatt

BOKraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 1975, zuletzt geändert durch Art. 7 G vom 16. April 2021

Bspw. Beispielsweise

Bzw. Beziehungsweise

Seite 3 von 26

[Seite 4]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

D.h. Das heißt

DSGVO Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

EDV Elektronische Datenverarbeitung

EFTA Europäische Freihandelsassoziation

EU Europäische Union

EUR Euro als Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion

GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

GFT Gemeinsame Fahrflächentangente

Ggfs. Gegebenenfalls

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GVBl. Gesetz und Verordnungsblatt (für das Land Brandenburg)

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.

Juni 2013, das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 geändert worden ist

i. S. e. Im Sinne einer/eines

KW Kalenderwoche

MiLoG Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) vom 11. August

2014, das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 11. Juli 2019 geändert worden ist

Mio. Millionen

Nr. Nummer

S. Satz

Seite 4 von 26

[Seite 5]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

SchwarzArbG Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) vom 23. Juli 2004, das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 geändert worden ist

StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679), da zuletzt durch Artikel 18 G vom 12. Juli 2021 geändert worden ist.

SektVO Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung) vom 12. April 2016, die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 geändert worden ist

TA Teilnahmeantrag

VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

Vgl. Vergleiche

VgV Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) vom 12. April 2016, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Juli 2019 geändert worden ist

ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH

VOL/B Verdingungsordnung für Leistungen Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen in der Fassung vom 5. August 2003

z. B. zum Beispiel

Ziff. Ziffer

Seite 5 von 26

[Seite 6]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

  1. Auftraggeber und Vergabestelle

Auftraggeber ist die:

ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH Fritz-Zubeil-Straße 96 14482 Potsdam,

im Folgenden „Auftraggeber“ oder „ViP“.

Der Auftraggeber ist auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags von der Landeshauptstadt Potsdam mit der Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam und angrenzenden Bedienergebieten betraut.

Bei der Abwicklung des Vergabeverfahrens wird der Auftraggeber vom Konzerneinkauf der Stadtwerke Potsdam GmbH (im Folgenden „Konzerneinkauf“ oder „Vergabestelle“) unterstützt.

  1. Ziel dieser Unterlage

Die vorliegende Unterlage behandelt die Vergabebedingungen der Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH („ViP“ oder „Auftraggeber“) für dieses Vergabeverfahren. Der Auftraggeber möchte Interessenten die Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens beschreiben und damit das Verständnis vom Ablauf und den Bedingungen dieses Vergabeverfahrens verbessern. Dies soll es erleichtern, sich für das Vergabeverfahren optimal aufzustellen. Zugleich sichern die Informationen transparente und faire Wettbewerbsbedingungen.

Im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens werden den Bewerbern bzw. den Bewerbergemeinschaften und späteren Bietern bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden synonym als „Bewerber“ und „Bieter“ bezeichnet) weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags werden die in diesen Vergabebedingungen sowie dem Informationsmemorandum (Anlage A02) zum Projekt dargestellten Informationen und die mit ihm bereitgestellten Unterlagen als ausreichend erachtet.

  1. Beschaffungsgegenstand und Gesamtfinanzierungsvorbehalt

Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von insgesamt dreiundzwanzig (23) Niederflurelektrobussen, bestehend aus

 zehn (10) E-Solobussen und  dreizehn (13) E-Gelenkbussen.

Zweck der Beschaffung ist die langfristige Ausstattung des Auftraggebers mit nach aktuell geltendem deutschem Recht zugelassenen Elektrobussen mit hoher Lebensdauer und Laufleistung, geringem Energieverbrauch und optimierten Instandhaltungskosten für den Einsatz im gesamten Streckennetz des Auftraggebers. Der Auftrag soll mit Fördermitteln finanziert werden. Der vom Zuwendungsgeber verbindlich aufgegebene Zuwendungszeitraum begrenzt die Leistungszeit objektiv, weshalb die

Seite 6 von 26

[Seite 7]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

Leistung vollständig bis Ende August 2028 zu erbringen ist; eine Verschiebung ist nicht vorgesehen. Einzelheiten der Beschaffung und der zu erwartenden Verträge zu diesem Vorhaben sind in dem Dokument Informationsmemorandum (Anlage A02) zusammengefasst.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Beschaffungsmenge einmal um bis zu zwei (2) Niederflurelektrobusse zu verringern, je nachdem, inwieweit die bereitgestellten Haushalts- und Fördermittel überschritten sind. Die endgültige Stückzahl wird mit der Aufforderung zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes für alle Bieter einheitlich festgelegt. Es findet keine bieterindividuelle Mengenanpassung statt.

Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt, d.h. unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushalts- und Fördermittel, sowie dem Vorbehalt der Zustimmung zuständiger Entscheidungsgremien (z. B. Gesellschafter). Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, sofern die Finanzierung nicht abschließend sichergestellt ist, das Gesamtbudget überschritten ist, Mittel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im erforderlichen Umfang bereitgestellt oder zuständige Entscheidungsgremien der Auftragsvergabe nicht zustimmen. Der Auftraggeber behält sich ferner Änderungen und Anpassungen des Projektes und an den Vergabeunterlagen sowie dem Verfahrensablauf vor.

  1. Geltende Bestimmungen für die Vergabe

Für die Vergabe gelten der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 215) geändert worden ist sowie die Sektorenverordnung (SektVO) vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624, 657), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137) geändert worden ist und das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG) vom 29. September 2016 (GVBl. I/16, [Nr. 21]), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2021 (GVBl. I/21, [Nr. 9]). Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg und ggf. Ergänzenden und Besonderen Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil.

  1. Vergabeverfahrensart

Das Vergabeverfahren wird nach § 15 SektVO als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das bedeutet, es wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt (1. Verfahrensstufe = Teilnahmewettbewerb). Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert (2. Verfahrensstufe = Angebotsphase). Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages mit dem Bieter, der aufgrund seines Angebotes im Rahmen der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Die Vergabeentscheidung erfolgt auf Grundlage eines zuschlagsfähigen, d. h. in jeder Hinsicht vollständigen und wertungsfähigen Angebotes.

Seite 7 von 26

[Seite 8]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

  1. Ablauf des Vergabeverfahrens

6.1. Teilnahmewettbewerb

Im Teilnahmewettbewerb sind die Bewerber aufgefordert, ihre Eignung unter Beweis zu stellen. Hierzu haben die Bewerber einen Teilnahmeantrag (beigefügte Vergabeunterlagen) mit den geforderten Erklärungen und Angaben einzureichen. Fristende für die Einreichung der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) ist der

  1. November 2026, 14:00 Uhr.

Die Teilnahmefrist ist eine Ausschlussfrist und endet mit Ablauf der als Einreichungstermin festgesetzten Uhrzeit. Das Risiko des fristgerechten Zugangs liegt beim Bewerber. Wird dieser Termin verschoben, erhalten interessierte Unternehmen über den Kommunikationsbereich zu diesem Vergabeverfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg hierüber eine Mitteilung.

Die Eignung der Bewerber wird der Auftraggeber prüfen. Für den Teilnahmewettbewerb sind von den Bewerbern insbesondere die Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, diese Vergabebedingungen, das Informationsmemorandum (Anlage A02) und das Teilnahmeantrags- schreiben (Anlage A07) zu beachten. Die Unterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um Interessenten eine Entscheidung über die Teilnahme an dem Verfahren zu ermöglichen.

Aus dem Kreis der Unternehmen, die sich um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren beworben haben, wird der Auftraggeber die drei am besten geeigneten Bewerber auswählen und zur Einreichung von verbindlichen Erstangeboten auffordern.

6.2. Angebotsphase

6.2.1. Verbindliche Erstangebot

Der Auftraggeber wird voraussichtlich am 18. November 2026 den drei im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs am besten geeigneten Bewerbern mitteilen, dass sie zur Abgabe eines Angebotes ausgewählt wurden und sie zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebots auffordern (ab dieser Phase „Bieter“ genannt). Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten die Bieter weitere, ggfs. angepasste Vergabe- und Vertragsunterlagen. Mit der Abgabe seines Erstangebots muss der Bieter ggf. seinen Verhandlungsbedarf unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formblatts (wird mit der Angebotsaufforderung bereitgestellt) bereits detailliert aufführen und begründen. Nebenangebote bzw. Varianten sind in der Phase der Erstangebote nicht zugelassen. Sofern der Bieter Änderungsvorschläge unterbreiten möchte, hat er diese mit seinem Verhandlungsbedarf zu unterbreiten.

6.2.2. Vorbehalt des Zuschlags auf Erstangebote

Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

Seite 8 von 26

[Seite 10]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

8.6. KW 2027Ggfs. Aufforderung zur Abgabe eines überarbeiteten Angebots
9.7. KW 2027Frist Bieterfragen
10.8. KW 2027Frist für den Eingang der überarbeiteten/finalen Angebote
11.10. KW 2027Versand Vorabinformation nach § 134 GWB
12.11. KW 2027Zuschlagserteilung
Informativ:Lieferung der Elektrobusse ab Januar 2028 bis Ende August 2028 Hinweis: Der Auftrag soll mit Fördermitteln finanziert werden. Der vom Zuwendungsgeber verbindlich aufgegebene Zuwendungszeitraum begrenzt die Leistungszeit objektiv, weshalb die Leistung vollständig bis Ende August 2028 zu erbringen ist; eine Verschiebung ist nicht vorgesehen.

Der Auftraggeber behält sich Anpassungen und Änderungen und des konkreten Zeitplans und Ablaufs des Vergabeverfahrens vor.

  1. Vergabeunterlagen und deren Bereitstellung

Die Vergabeunterlagen zu diesem Verfahren bestehen – neben diesen Vergabebedingungen sowie der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union aus den in der Anlage A03 ersichtlichen Unterlagen.

Die Anlage A03 gibt die für den jeweiligen Verfahrensstand relevanten Dokumente wieder. Die Anlage A03 gibt eine Übersicht über die für den Teilnahmewettbewerb relevanten Vergabe- und Vertragsunterlagen und die von Unternehmen einzureichenden Erklärungen. Wie aus der Übersicht ersichtlich, werden im Teilnahmewettbewerb und in der Angebotsphase verschiedene Unterlagen bereitgestellt und von den Unternehmen abgefordert. Die bereitgestellten Unterlagen sind bei der Entscheidung über die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren sowie bei der Erstellung und Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten.

Bitte beachten Sie ferner, dass Vordrucke, wie z. B. das Teilnahmeantragsschreiben an den dafür vorgesehenen Stellen mit dem Namen und der Anschrift des Unternehmens und der Person auszufüllen ist, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.

Interessierten stehen die Vergabeunterlagen unter der vom Auftraggeber verwendeten Vergabeplattform („Vergabemarktplatz Brandenburg“) unter

https://vergabemarktplatz.brandenburg.de

Seite 10 von 26

[Seite 11]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

zum Download bereit.

Die ausgewählten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Vergabeunterlagen zur Beschreibung der Leistung sowie ggf. ergänzende oder angepasste Informationen und den Vertrag.

  1. Prüfung der Vergabeunterlagen, Hinweispflicht, Fragen und Auskünfte

Der Bewerber/Bieter ist gemäß § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabeunterlagen vollständig, sorgfältig und fachmännisch zu prüfen. Enthält die Bekanntmachung oder enthalten die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen Unklarheiten, Lücken, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen und für Aufklärung zu sorgen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots bestätigt der Bewerber/Bieter, dass er die Vergabeunterlagen der geforderten Prüfung unterzogen hat, dass die Fragen zu den Vergabeunterlagen vollständig beantwortet sind und die Vergabeunterlagen eine ausreichende Grundlage für die Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots bilden. Im Übrigen gilt § 160 Abs. 3 GWB (zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer), auf den der Auftraggeber hinweist.

Fragen und Auskunftsersuchen um zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sind unverzüglich und unter Berücksichtigung der Frage- und Auskunftsfrist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der vom Auftraggeber verwendeten Vergabeplattform („Vergabemarktplatz Brandenburg“) unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren zu stellen. Die Fragefrist für den Teilnahmewettbewerb endet

am 23. Oktober 2026

Rechtzeitig eingegangene Fragen der Bewerber/Bieter und Auskunftsersuchen um zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sowie sonstige relevante Hinweise wird die Vergabestelle in der Regel bis sechs Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist, im Fall des Teilnahmewettbewerbs, der Teilnahmefrist, im Fall der Angebotsphase, der Angebotsfrist beantworten bzw. bekannt gegeben. Antworten bzw. zusätzliche Informationen (soweit vorhanden) auf rechtzeitig eingegangene Fragen bzw. Auskunftsersuchen, wird der Auftraggeber sofern erforderlich auf transparente und gleichbehandelnde Weise unter Voranstellung der jeweiligen Fragen registrierten Unternehmen/Bewerbern/Bietern zur Verfügung stellen. Die Bewerber/Bieter haben bei der Formulierung der Fragen bzw. Auskunftsersuchen daher darauf zu achten, dass darin oder in der absehbaren Antwort keine vertraulichen Informationen enthalten sind. Andernfalls haben die Bewerber/Bieter auf vertrauliche Informationen gesondert hinzuweisen. Mündlich erteilte Antworten sind nicht verbindlich. Bewerber/Bieter sind zudem gehalten, keine Informationen bei anderen Vertretern des Auftraggebers, dessen Mitarbeitern oder Mitarbeitern von Drittfirmen oder Beratern einzuholen. Ein Verstoß hiergegen kann zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters von dem Vergabeverfahren führen.

Seite 11 von 26

[Seite 12]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

  1. Kommunikation und Verfahrenssprache

Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bewerbern/Bietern erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren.

Bewerber/Bieter sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist im eigenen Interesse verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Fragen auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren zu achten.

Die Verfahrenssprache ist deutsch. Alle Dokumente im Vergabeverfahren, wie Teilnahmeanträge und Angebote, sowie die gesamte schriftliche Kommunikation und die Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.

  1. Anforderungen an die Teilnahmeanträge, Teilnahmebedingungen und geforderte Eignungsnachweise und Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, Auswahl der Bewerber

Die Bewerber sind zunächst aufgefordert, in einem Teilnahmewettbewerb ihre Eignung unter Beweis zu stellen.

11.1. Inhalt des Teilnahmeantrags

Der Bewerber füllt die zum Download auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke/Anlagen aus und fügt die geforderten Erklärungen/Nachweise bei (Teilnahmeantrag). Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die nachstehenden Hinweise zum Erstellen des Teilnahmeantrags, sind neben der Auftrags- bekanntmachung sowie den Vergabebedingungen zu beachten. Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der in der Anlage A03 vorgegebenen Reihenfolge aufzubauen, zusammenzustellen und in einzelnen Dateien einzureichen. Die Dateien sind eindeutig, systematisch und vorzugsweise wie folgt zu bezeichnen:

[A##][Bewerbername][JJJJ-MM-TT]

(z. B. A05_NAME_2026-11-02)

Der Name des Bewerbers ist auf maximal 4 Buchstaben abzukürzen.

11.2. Form des Teilnahmeantrags, Einreichung

Die Einreichung des Teilnahmeantrags ist ausschließlich in folgender Form möglich:

Elektronisch in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Vergabeplattform „Vergabemarktplatz Brandenburg“, ohne fortgeschrittene/qualifizierte Signatur/Siegel.

Seite 12 von 26

[Seite 13]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

Eine Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht notwendig. Im Unterzeichnungsfeld ist jedoch der Name des Unternehmens und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen per Post, Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend; diese werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

11.3. Teilnahmebedingungen und Nachweis der geforderten Eignung

Im Einzelnen macht der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Angaben zu seiner persönlichen Lage. Diese umfassen Angaben zum Unternehmen und im Fall des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auch Angaben zu deren Mitgliedern. Zum Nachweis der Eignung hat sich jeder Bewerber/die Bewerbergemeinschaft oder sofern gefordert, deren Mitglieder, unter Verwendung der Vordrucke zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Befähigung zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu erklären. Dabei gilt: Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.

11.3.1. Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:

  1. Eigenerklärung (Anlage A09) des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124, 142 GWB nicht vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bewerber vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 GWB sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen.

  2. Eigenerklärung (Anlage A09) des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG nicht vorliegen.

  3. Negativerklärung in Insolvenzsachen des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung (Anlage A09) möglich. Auf Anforderung ist die Negativbescheinigung in Insolvenzsachen des zuständigen Gerichts einzureichen. Ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stellen vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.

Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bewerber vorliegen.

  1. Eigenerklärung (Anlage A10) des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft über:

 die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung

Seite 13 von 26

[Seite 14]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

 die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft und die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft

 die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern oder Abgaben.

Auf Anforderung der Auftraggeber ist die Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Stellen (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate) einzureichen. Ausländische Bewerber/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.

  1. Eigenerklärung (Anlage A11) des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der VO EU/833/2914 in der Fassung des Art. 1. Ziff. 23 der VO EU/2022/576 des Rates vom 8. April 2022 („Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs“).

11.3.2. Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:

  1. Eigenerklärung (Anlage A07) des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu: Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail- Adresse, Name der vertretungsberechtigten und geschäftsführenden Personen sowie Namen und Erreichbarkeit des Ansprechpartners für dieses Vergabeverfahren und dessen Stellvertreter.

  2. Aktuelle Kopie über die Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate), soweit eine solche Eintragung nach den jeweiligen Bestimmungen des Staates am Sitz des Unternehmens verpflichtend vorgesehen ist. Soweit keine zur Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen (Anlage A12).

  3. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber, im Falle einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist (Anlage A13).

  4. Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft über wettbewerbskonformes Verhalten (Anlage A14).

  5. Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft über die Fähigkeit, die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch im

Seite 14 von 26

[Seite 15]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

Falle einer Beauftragung sämtliche Projektmodalitäten, insbesondere mündliche/telefonische/schriftliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen abwickeln und dem Auftraggeber jederzeit ein Mitarbeiter für Abstimmungsfragen zur Verfügung stellen zu können, der die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht (Anlage A15).

  1. Für Bewerbergemeinschaften: Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten (Anlage A08). Soweit eine Beteiligung als Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 2 bis 6 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Weiter haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.

  2. Für den Fall der Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. „Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 SektVO), ist nachzuweisen, dass die zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags erforderlichen Mittel tatsächlich und in geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Anlage A16). Zum Nachweis ist eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorzulegen.

Hinweis: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Erklärungen zur Zuverlässigkeit nach §§ 123 f., 142 GWB sind von allen eignungsverleihenden Unternehmern vorzulegen.

  1. Für den Fall von Unteraufträgen: Die Erklärungen zur Zuverlässigkeit nach §§ 123 f. GWB sind erst mit Angebotsabgabe von allen Nachunternehmern vorzulegen, auch außerhalb der Eignungsleihe.

11.3.3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:

  1. Eigenerklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Herstellung und Lieferung von Elektrobussen) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den

Seite 15 von 26

[Seite 16]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied zu machen. Mindestanforderung: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur dann als geeignet, wenn der jährliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens EUR 35 Mio. erreicht hat (Anlage A12).

Ein über die Mindestanforderung hinausgehender Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Herstellung und Lieferung von Elektrobussen) wird im Rahmen der Wertung der Teilnahmeanträge bepunktet (vgl. Anlage A04).

  1. Aktuelle Bonitätsauskunft einer anerkannten unabhängigen Wirtschaftsauskunftei oder aktuelle Bankauskunft eines in Deutschland oder der EU zugelassenen Kreditinstituts (jeweils am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate) mit Bewertung der Bonität des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, aus der sich die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers für den Auftrag ergibt (Mindestanforderung). Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen (Anlage A12).

  2. Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft oder jedes ihrer Mitglieder im Auftragsfall bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen folgende Versicherungen nach deutschem Recht abschließt (Mindestanforderung) (Anlage A12):

 Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden über jeweils mindestens EUR 3.000.000 und für Vermögensschäden EUR 250.000 zweifach maximiert;

 Umwelthaftpflichtversicherung für Umweltschäden über mindestens EUR 3.000.000 einfach maximiert;

 eine ausreichende Inbetriebnahme- und Montageversicherung (mindestens nach AMoB/GDV);

 eine ausreichende Feuerversicherung für das Feuerrisiko der Elektrobusse bis zur Abnahme der geschuldeten Leistung (im Depot und auf der Strecke), es sei denn Letztere ist bereits durch die Inbetriebnahme und Montageversicherung vollständig mit abgedeckt;

Vor Zuschlagserteilung ist eine Bestätigung des Versicherers/der Versicherer über das Bestehen der vorgenannten Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zu erbringen. Wird die vorgenannte Eigenerklärung durch eine Bewerbergemeinschaft abgegeben, muss sich der Versicherungsschutz im Auftragsfall auch auf die Bewerber/Bietergemeinschaft bzw. die im Auftragsfall gebildete Arbeitsgemeinschaft beziehen.

11.3.4. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:

Seite 16 von 26

[Seite 17]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

  1. Nachweis über abgeschlossene vergleichbare Referenzprojekte zur Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von E-Solobussen (Anlage A17).

Der Bewerber hat mindestens zwei (2) wertungsfähige Referenzprojekte zu benennen; gewertet werden höchstens fünf (5) Referenzprojekte. Benennt der Bewerber mehr als fünf (5) Referenzprojekte, werden die fünf zuerst benannten Referenzprojekte gewertet.

Sofern ein Referenzprojekt sowohl die Lieferung von E-Solobussen als auch von E-Gelenkbussen umfasst, kann diese Referenz für die Erfüllung der Eignungsanforderungen unter dieser Ziffer 1 und Ziffer 2 gleichermaßen herangezogen werden.

Mindestanforderungen an ein wertungsfähiges Referenzprojekt (Grundreferenz):

 Gegenstand des Referenzprojekts war die Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von mindestens zehn (10) E-Solobussen für den Einsatz im ÖPNV.

 Die E-Solobusse sind zum Straßenverkehr zugelassen und für den Einsatz im Fahrgastverkehr in Betrieb genommen worden.

 Die E-Solobusse sind mit den ausgeschriebenen Fahrzeugen vergleichbar. Vergleichbar sind E-Solobusse mit einer Fahrzeuglänge von mindestens 12 m.

 Der Leistungszeitraum liegt im Zeitraum von 2022 bis zum Tag der Abgabe des Teilnahmeantrags. Maßgeblich für die zeitliche Einordnung ist der Zeitpunkt der Lieferung des letzten im Referenzprojekt geschuldeten E-Solobusses.

Je Referenzprojekt zusätzlich bewertete Merkmale:

a) BOKraft oder vergleichbare technische Anforderung: Die E-Solobusse entsprachen in ihren technischen Eigenschaften den Anforderungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), insbesondere den §§ 16 bis 22 und §§ 33 bis 35 BOKraft, oder vergleichbaren technischen Anforderungen.

b) Reaktionszeit: Der Bewerber war im Referenzprojekt vertraglich zu Gewährleistungs- bzw. Serviceleistungen mit einer Reaktionszeit von höchstens vierundzwanzig (24) Stunden ab Störungsmeldung verpflichtet.

c) Bodenfreiheit: Die E-Solobusse verfügten über eine Bodenfreiheit von mindestens 200 Millimeter (mm) zwischen der Vorder- und Hinterachse, wobei die Einstiegshöhe der E- Solobusse mindestens 320 Millimeter (mm) und höchstens 340 Millimeter (mm) betragen haben darf.

d) Umfang des Referenzprojekts: Anzahl der im Referenzprojekt hergestellten, gelieferten und in Betrieb genommene E-Solobusse mit einer Fahrzeuglänge von mindestens 12 m.

Der Wertungsmaßstab für die Referenzprojekte ergibt sich aus der Wertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb (Anlage A04).

Seite 17 von 26

[Seite 18]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen:

a) Nummer der Referenz; b) Name des Unternehmens, das die Referenz erbracht hat; c) Name und Anschrift des Referenzauftraggebers; d) Projektvolumen in EUR (netto); e) Anzahl hergestellter, gelieferter und in Betrieb genommener E-Solobusse (mindestens 10 E- Solobusse) für den Einsatz im ÖPNV; f) Angaben zur Zulassung zum Straßenverkehr und Inbetriebnahme für den Einsatz im Fahrgastverkehr; g) Angaben zur Fahrzeuglänge hergestellter, gelieferter und in Betrieb genommener E- Solobusse (mindestens 12 m) h) Angaben zum Leistungszeitraum (Zeitpunkt der Lieferung des letzten im Referenzprojekt geschuldeten E-Solobusses in tt/mm/jjjj) i) Angaben, ob E-Solobusse in ihren technischen Eigenschaften den Anforderungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), insbesondere den §§ 16 bis 22 und §§ 33 bis 35 BOKraft, oder vergleichbaren technischen Anforderungen entsprechen; j) Angaben, ob Bewerber im Referenzprojekt vertraglich zu Gewährleistungs- bzw. Serviceleistungen mit einer Reaktionszeit von höchstens 24 Stunden ab Störungsmeldung verpflichtet war; k) Angaben, ob E-Solobusse über eine Bodenfreiheit von mindestens 200 mm zwischen Vorder- und Hinterachse verfügen, wobei die Einstiegshöhe der E-Solobusse mindestens 320 mm und höchstens 340 mm betragen haben darf.

Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vordrucke (Anlage A17) zu verwenden. Bei Bedarf ist der Referenzvordruck zu vervielfältigen.

  1. Nachweis über abgeschlossene vergleichbare Referenzprojekte zur Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von E-Gelenkbussen (Anlage A17).

Der Bewerber hat mindestens zwei (2) wertungsfähige Referenzprojekte zu benennen; gewertet werden höchstens fünf (5) Referenzprojekte. Benennt der Bewerber mehr als fünf (5) Referenzprojekte, werden die fünf zuerst benannten Referenzprojekte gewertet.

Sofern ein Referenzprojekt sowohl die Lieferung von E-Gelenkbussen als auch von E-Solobussen umfasst, kann diese Referenz für die Erfüllung der Eignungsanforderungen unter Ziffer 1 und dieser Ziffer 2 gleichermaßen herangezogen werden.

Mindestanforderungen an ein wertungsfähiges Referenzprojekt (Grundreferenz):

 Gegenstand des Referenzprojekts war die Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von mindestens zehn (10) E-Gelenkbussen für den Einsatz im ÖPNV.

Seite 18 von 26

[Seite 19]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

 Die E-Gelenkbusse sind zum Straßenverkehr zugelassen und für den Einsatz im Fahrgastverkehr in Betrieb genommen worden.

 Die E-Gelenkbusse sind mit den ausgeschriebenen Fahrzeugen vergleichbar. Vergleichbar sind E-Gelenkbusse mit einer Fahrzeuglänge von mindestens 18 m.

 Der Leistungszeitraum liegt im Zeitraum von 2022 bis zum Tag der Abgabe des Teilnahmeantrags. Maßgeblich für die zeitliche Einordnung ist der Zeitpunkt der Lieferung des letzten im Referenzprojekt geschuldeten E-Gelenkbusse.

Je Referenzprojekt zusätzlich bewertete Merkmale:

a) BOKraft oder vergleichbare technische Anforderung: Die E-Gelenkbusse entsprachen in ihren technischen Eigenschaften den Anforderungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), insbesondere den §§ 16 bis 22 und §§ 33 bis 35 BOKraft, oder vergleichbaren technischen Anforderungen.

b) Reaktionszeit: Der Bewerber war im Referenzprojekt vertraglich zu Gewährleistungs- bzw. Serviceleistungen mit einer Reaktionszeit von höchstens vierundzwanzig (24) Stunden ab Störungsmeldung verpflichtet.

c) Bodenfreiheit: Die E-Gelenkbusse verfügten über eine Bodenfreiheit von mindestens 200 Millimeter (mm) zwischen der Vorder-, Mittel- und Hinterachse, wobei die Einstiegshöhe der E-Gelenkbusse mindestens 320 Millimeter (mm) und höchstens 340 Millimeter (mm) betragen haben darf.

d) Umfang des Referenzprojekts: Anzahl der im Referenzprojekt hergestellten, gelieferten und in Betrieb genommene E-Gelenkbusse mit einer Fahrzeuglänge von mindestens 18 m.

Der Wertungsmaßstab für die Referenzprojekte ergibt sich aus der Wertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb (Anlage A04).

Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen:

a) Nummer der Referenz; b) Name des Unternehmens, das die Referenz erbracht hat; c) Name und Anschrift des Referenzauftraggebers; d) Projektvolumen in EUR (netto); e) Anzahl hergestellter, gelieferter und in Betrieb genommener E-Gelenkbusse (mindestens 10 E-Gelenkbusse) für den Einsatz im ÖPNV; f) Angaben zur Zulassung zum Straßenverkehr und Inbetriebnahme für den Einsatz im Fahrgastverkehr; g) Angaben zur Fahrzeuglänge hergestellter, gelieferter und in Betrieb genommener E- Gelenkbusse (mindestens 18 m) h) Angaben zum Leistungszeitraum (Zeitpunkt der Lieferung des letzten im Referenzprojekt geschuldeten E-Gelenkbusses in tt/mm/jjjj)

Seite 19 von 26

[Seite 20]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

i) Angaben, ob E-Gelenkbusse in ihren technischen Eigenschaften den Anforderungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), insbesondere den §§ 16 bis 22 und §§ 33 bis 35 BOKraft, oder vergleichbaren technischen Anforderungen entsprechen; j) Angaben, ob Bewerber im Referenzprojekt vertraglich zu Gewährleistungs- bzw. Serviceleistungen mit einer Reaktionszeit von höchstens 24 Stunden ab Störungsmeldung verpflichtet war; k) Angaben, ob E-Gelenkbusse über eine Bodenfreiheit von mindestens 200 mm zwischen Vorder-, Mittel- und Hinterachse verfügen, wobei die Einstiegshöhe der E-Gelenkbusse mindestens 320 mm und höchstens 340 mm betragen haben darf.

Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vordrucke (Anlage A17) zu verwenden. Bei Bedarf ist der Referenzvordruck zu vervielfältigen.

  1. Eigenerklärung über das Bestehen einer eigenen oder vertraglich gebundenen Service- und Werkstattorganisation zur Durchführung von Wartungs-, Instandsetzungs- und Gewährleistungsleistungen für die angebotenen Elektrobusse beziehungsweise über die Bereitschaft, eine solche Organisation im Zuschlagsfall einzurichten. Die Service- und Werkstattorganisation muss gewährleisten, dass der Auftraggeber spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung über die vorgesehenen Maßnahmen zur Behebung des Mangels sowie über den voraussichtlichen Zeitplan der Mängelbeseitigung informiert wird (Anlage A17).

Für die Erklärung ist zwingend das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt (Anlage A17) zu verwenden.

  1. Eigenerklärung über die Verfügbarkeit ausreichender personeller, technischer und produktionstechnischer Kapazitäten zur fristgerechten Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von zehn (10) E-Solobussen und dreizehn (13) E-Gelenkbussen bis spätestens zum 31. August 2028 (Anlage A17).

Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.

Für die Erklärung ist zwingend das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt (Anlage A17) zu verwenden.

  1. Nachweis einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehendes Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 14001 oder gleichwertig (Mindestanforderung) (Anlage A18).

  2. Nachweis einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig (Mindestanforderung) (Anlage A19).

  3. Erklärung über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Mindestanforderung) (Anlage A20)

Seite 20 von 26

[Seite 21]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

11.4. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, Auswahl der Bewerber

Die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der SektVO und des GWB durch den Auftraggeber nach folgendem Prozedere:

  1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).

  2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer 11.3. der Vergabebedingungen und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 51 SektVO.

  3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124, 142 GWB und Erfüllung von Mindeststandards gemäß Ziffer 11.3. der Vergabebedingungen).

  4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.

Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der bekannt gemachten Eignungskriterien und der zugehörigen Wertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb (Anlage A04). Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die auf Grundlage der Bewertungsmatrix die höchsten Punktzahlen unter den Bewerbern erzielt haben.

Bei Punktgleichheit erhält zunächst der Bewerber den Vorzug, der beim Eignungskriterium E4-2 (Anlage A04) die höhere Punktzahl erzielt hat. Besteht danach weiterhin Punktgleichheit, erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der in den für das Eignungskriterium E4-2 eingereichten Referenzprojekten insgesamt die höchste Anzahl an E-Gelenkbussen hergestellt, geliefert und in Betrieb genommen hat.

Die Auftraggeberin wird die drei am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für die nachfolgende Angebotsphase des Vergabeverfahrens auswählen.

Der Auftraggeber wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge die Mindestanforderungen nicht erfüllen oder nicht zu den drei am besten geeigneten Bewerbern gehören, über ihre Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren informieren.

  1. Anforderungen an die Angebote, Angebotsbedingungen und Prüfung und Wertung der Angebote, Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

Die Anforderungen an die Angebote richten sich nach diesen Vergabebedingungen.

Seite 21 von 26

[Seite 23]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

  1. Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs

Der Auftraggeber behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs vor.

  1. Kosten für die Teilnahme am Verfahren

Für die Beteiligung am Vergabeverfahren, insbesondere die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten, erfolgt keine Entschädigung, Kostenerstattung oder Vergütung durch den Auftraggeber.

  1. Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen

Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden (Anlage A06) Information nach EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Verschwiegenheitserklärung (Anlage A27) vorzulegen.

  1. Nachprüfung

Für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist zuständig:

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa

Heinrich-Mann-Allee 107 Potsdam 14473

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

Seite 23 von 26

[Seite 24]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

  4. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

Darüber hinaus gelten:

§ 134 Informations- und Wartepflicht

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Seite 24 von 26

[Seite 25]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

(3) Die Informations- und Wartepflicht entfällt in Fällen, in denen

  1. das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist oder

  2. eine Leistung bei der Nutzung einer Rahmenvereinbarung oder eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden soll.

Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

§ 135 Unwirksamkeit

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

  1. gegen § 134 verstoßen hat oder

  2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

  1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

  2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

Seite 25 von 26

[Seite 26]

Vergabeverfahren „Elektrobusbeschaffung"

Anlage A01 – Vergabebedingungen

  1. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

(4) Abweichend von Absatz 1 kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. In diesem Fall hat die Vergabekammer oder das Beschwerdegericht eine Geldsanktion gegen den Auftraggeber zu verhängen oder die Verkürzung der Laufzeit des Vertrags auszusprechen. Derartige alternative Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

§ 55 SektVO, Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen

(1) Der Auftraggeber eines Lieferauftrags kann Angebote zurückweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt im Bundesanzeiger bekannt, mit welchen Ländern und auf welchen Gebieten solche Vereinbarungen bestehen.

(2) Sind zwei oder mehrere Angebote nach den Zuschlagskriterien gleichwertig, so ist dasjenige Angebot zu bevorzugen, das nicht nach Absatz 1 zurückgewiesen werden kann. Die Preise sind als gleichwertig anzusehen, wenn sie nicht um mehr als 3 Prozent voneinander abweichen. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Bevorzugung zum Erwerb von Ausrüstungen führen würde, die andere technische Merkmale als die vom Auftraggeber bereits genutzten Ausrüstungen aufweisen und dadurch bei Betrieb und Wartung zu Inkompatibilität oder technischen Schwierigkeiten oder zu unverhältnismäßigen Kosten führen würde.

(3) Software, die in der Ausstattung für Telekommunikationsnetze verwendet wird, gilt als Ware im Sinne des Absatzes 1.


Seite 26 von 26

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung