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02. Besondere Vertragsbedingungen Power Koppler.pdf

Herstellung und Lieferung von 10 Power-Kopplern nach technischen Spezifikationen und Zeichnungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 15:38 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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Besondere Vertragsbedingungen

Offenes Verfahren 4901265 Herstellung und Lieferung von 10 Stück Power Kopplern nach DESY-Spezifikation und Zeichnungen

Die technischen Zeichnungen werden nach Registrierung und Anfrage der Bieter über das E- Vergabeportal https://www.tender24.de versendet.

  1. PREISE: Die Angebotspreise sind als Festpreise auf der Basis DAP, XFEL Hamburg Verwendungsstelle, gemäß INCOTERMS 2020, einschließlich sämtlicher Nebenkosten jedoch ausschließlich Umsatzsteuer / VAT anzugeben.

BEISTELLUNGEN: Die erforderlichen Fertigungsmaterialien stellt DESY für Sie kostenfrei bei; sie bleiben uneingeschränktes Eigentum von DESY (sh. Ziff. 10. der DESY-Einkaufsbedingungen).

VERWAHRUNGSVERTRAG: Zur Sicherung der von DESY beigestellten Materialien, etc., erbitten wir einen Verwahrungsvertrag rechtsgültig unterschrieben zusammen mit Ihrer Auftragsbestätigung an uns zurück.

  1. VERPACKUNG: Eventuelle Verpackung sowie deren eventueller Rücktransport sind in den (die) Angebotspreis(e) einzurechnen.

  2. ABRECHNUNG / ZAHLUNG: Die Zahlung erfolgt zuzüglich Umsatzsteuer nach vertragsgemäß erbrachter Leistung, Abnahme derselben durch die DESY-Fachgruppe und Vorliegen der Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach folgenden Zahlungsbedingungen.

a) 25% nach Auftragsvergabe gegen eine Bankbürgschaft. Die Bürgschaft wird nach erfolgreicher Endabnahme zurückgegeben. b) 25% nach Freigabe der Fertigungszeichnungen und Beschichtungsproben c) 40% nach Schweißen der Keramiken ((Warm Parts, Cold Parts) d) 10 % nach Lieferung und Abnahme der Koppler durch die DESY-Fachgruppe

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  1. AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN: Gemäß § 4 VOL/B

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  1. PRÜFUNGEN UND ABNAHMEN: Abnahmen erfolgen bei DESY durch die jeweiligen Fachabteilungen. Wird hier die vertragsgemäße Leistung festgestellt, so gilt sie als abgenommen. Im Übrigen gelten für Prüfungen und Abnahmen die §§ 12 und 13 VOL/B.

  2. VERJÄHRUNG VON MÄNGELANSPRÜCHEN: Die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt 24 Monate gemäß BGB Vertragsrecht. Im Übrigen regelt sich die Gewährleistung nach § 14 VOL/B.

Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse Koppler-Beschaffung

Die Haftung des Lieferanten für unmittelbare Schäden, die im Zusammenhang mit der Lieferung, Montage, Inbetriebnahme oder sonstigen Leistungserbringung bestellten Koppler entstehen, wird auf den doppelten Auftragswert begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder sonstige Vermögensfolgeschäden, wird ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Lieferanten, seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten (Kardinalpflichten) entstehen, bleibt ebenfalls unberührt; in diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vertragswesentlich sind all jene Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  1. RÜCKTRITT UND ANTIKORRUPTIONSKLAUSEL: a) Gemäß §§ 8 und 9 VOL/B. Kündigung bedarf der Schriftform. b) Zusätzlich berechtigen Ausschlussgründe im Sinne von § 31 UVgO aufseiten des Auftragnehmers den Auftraggeber zur Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund. c) Tritt der Auftraggeber nach den Bestimmungen gemäß b) zurück, so hat der Auftragnehmer alle Schäden zu ersetzen, die unmittelbar oder mittelbar durch Rücktritt vom Vertrag entstehen. Andere Rechte als Ansprüche auf Vergütung in Anspruch genommener Lieferungen und Leistungen stehen dem Auftragnehmer aufgrund des Rücktritts nicht zu. Von den gesetzlichen Regelungen über das Rücktrittsrecht bleiben lediglich §§ 347 bis 351 und 354 BGB unberührt.

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d) Liegen wichtige Gründe nach b) vor, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen, gleich ob der Auftraggeber sein Rücktrittsrecht nach b) ganz oder teilweise ausübt. e) Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das 50-fache des Wertes der angebotenen, versprochenen oder gewährten Geschenke oder sonstigen Vorteile in Korruptionsfällen, bzw. das 50-fache der ersparten Aufwendungen oder des verursachten Schadens in den übrigen Fällen nach b), höchstens jedoch 10 v.H. des gesamten Auftragspreises ohne Umsatzsteuer. Geringfügige Vorteile ziehen keine Vertragsstrafe nach sich. Schadensersatzansprüche nach c) bleiben unberührt. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das 50-fache des Wertes der angebotenen, versprochenen oder gewährten Geschenke oder sonstigen Vorteile in Korruptionsfällen bzw. das 50-fache der ersparten Aufwendungen oder des verursachten Schadens in den übrigen Fällen nach b), höchstens jedoch 10 v.H. des gesamten Auftragspreises ohne Umsatzsteuer. Geringfügige Vorteile ziehen keine Vertragsstrafe nach sich. Schadensersatzansprüche nach c) bleiben unberührt.

  1. GELTENDE BESTIMMUNGEN: Es gilt in nachstehender Rangfolge
  • die Vertragsbestimmungen,
  • die VOL/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, Teil B) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung
  • die XFEL-Einkaufsbedingungen,
  • das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Leistungsort für den Auftragnehmer ist Schenefeld, Gerichtsstand ist Schenefeld.

  1. ZUSTÄNDIGE STELLEN FÜR NACHPRÜFUNGSVERFAHREN: Gemäß § 37 Abs. 3 VgV können sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen an nachfolgend näher bezeichnete Prüfstellen wenden: Nachprüfstelle:

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Str. 76, 53123 Bonn

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