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01. Vergabebedingungen.pdf

Herstellung und Lieferung von 10 Power-Kopplern nach technischen Spezifikationen und Zeichnungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 15:38 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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Ausschreibung: Herstellung und Lieferung von 10 Stück Power Kopplern nach DESY-Spezifikationen und Zeichnungen Ausschreibungsnummer: 4901265

Vergabebedingungen

  1. Grundlagen der Ausschreibung

Der European XFEL ist eine der modernsten Forschungsanlagen der Welt. Er befindet sich in Hamburg und Schenefeld (Schleswig-Holstein) und erzeugt extrem intensive Röntgenlaserblitze. Mit ihnen können Wissenschaftler Prozesse auf atomarer Ebene untersuchen. Der European XFEL beschäftigt mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus vielen verschiedenen Ländern. Zusätzlich betreiben rund 240 Mitarbeitende des DESY den Teilchenbeschleuniger für den European XFEL.Der European XFEL unterliegt dem Vergaberecht und schreibt hiermit die Herstellung und Lieferung von Injektor Cavitys aus. Die Vergabe erfolgt im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 14 Abs. 2 VgV.

  1. Allgemeine Hinweise zur Ausschreibung

2.1 Vergabestelle

Die Ausschreibung wird durch die Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft - V 4 - Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY in Hamburg durchgeführt und vollständig elektronisch abgewickelt (siehe dazu unter Ziffer 3).

2.2 Verfahrenssprache

Verfahrenssprache ist deutsch.

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2.3 Vergabeunterlagen

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Bieter die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen nach Erhalt zu prüfen haben. Werden dabei inhaltliche Unstimmigkeiten oder Unklarheiten festgestellt, sind diese der Vergabestelle unverzüglich über das E-Vergabeportal (siehe unten unter Ziffer 3) mitzuteilen.

2.4 Änderung der Vergabeunterlagen

Änderungen an den Vergabeunterlagen durch die Bieter sind unzulässig. Die Vergabeunterlagen können nur elektronisch an den vorgesehenen Stellen ausgefüllt werden. Alternativ können die Formblätter auch ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt und als Scan auf das E-Vergabeportal (siehe unten unter Ziffer 3) hochgeladen werden. Manipulationen/Änderungen durch die Bieter an Bereichen der Vergabeunterlagen können zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.

2.5 Vertraulichkeit und Wahrung des geistigen Eigentums

Sämtliche Vergabeunterlagen und –informationen unterliegen der Geheimhaltung. Die Bieter erklären sich durch die Teilnahme an dem Vergabeverfahren damit einverstanden, dass die Vergabeunterlagen nur im Rahmen dieses Verfahrens genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Von dem Weitergabeverbot sind lediglich Berater und Unterauftragnehmer der Bieter ausgenommen, wenn diese nachweislich zur Wahrung der Vertraulichkeit in derselben Weise und demselben Umfang verpflichtet worden sind. Die Vergabeunterlagen bleiben Eigentum des Auftraggebers. Bieter dürfen Veröffentlichungen über das Vorhaben oder Teile davon sowie über weitere Informationen, welche ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens bekannt werden, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen.

2.6 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

2.7 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind, wie in der Bekanntmachung der Ausschreibung beschrieben, zugelassen. In diesem Fall hat eine entsprechende Angabe in dem Angebotsformular zu erfolgen. Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei einer möglichen späteren Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Konzessionsgeber

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gesamtschuldnerisch für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen. Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben oder sich an mehreren Bietergemeinschaften zu beteiligen. Die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung ist nicht zulässig. Veränderungen während der Vertragslaufzeit bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

2.8 Nachunternehmereinsatz

Die Bieter können sich gemäß der Bekanntmachung der Ausschreibung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen und diese als Nachunternehmer im Rahmen der Leistungserbringung einsetzen. Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die im Angebotsformular dazu gemachten Angaben werden verpflichtender Bestandteil des Vertrages. Der Bieter muss im Angebotsformular benennen, welche Leistungen an Nachunternehmer abgegeben werden sollen. Bei Veränderungen im Nachunternehmereinsatz finden die Bestimmungen des Vertrages uneingeschränkt weiter Anwendung. Die Verantwortung für die Auswahl der Nachunternehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Veränderungen während der Vertragslaufzeit bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

Der Auftraggeber behält sich vor, seine grundsätzliche Zustimmung zum Einsatz von Nachunternehmern im Einzelfall zu entziehen und bestimmte Nachunternehmer von der Auftragserfüllung auszuschließen, sofern diese den Anforderungen der Leistungsbeschreibung bzw. den Regelungen des Vertrages nicht entsprechen. Der Auftragnehmer hat auch in diesen Fällen eine uneingeschränkte Auftragserfüllung zu gewährleisten.

2.9 Nachforderung von Unterlagen

Nach § 56 VgV können Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ende der Angebotsfrist vorgelegt wurden, nachgefordert werden. Dies liegt jedoch im Ermessen des Auftraggebers. Angebote, die die geforderten Angaben bzw. Unterlagen nicht enthalten, können (ggf. nach erfolgloser Nachforderung) ausgeschlossen werden.

2.10 Wirtschaftsauskünfte

Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf Wirtschaftsauskünfte über einzelne Bieter bei einer Auskunftei (zzt. Creditreform und/oder Bürgel) einzuholen.

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  1. Vorgesehener Ablauf der Ausschreibung

Das Vergabeverfahren findet als offenes Verfahren gemäß § 14 Abs.2 VgV statt. Das Verfahren wird vollständig elektronisch über ein E-Vergabeportal abgewickelt:

https://www.tender24.de/

Im Folgenden werden der vorgesehene Ablauf des Verfahrens sowie die Nutzung des E-Vergabeportals erläutert.

3.1 Bewerberfragen / Bieterfragen

Bieterfragen sind ausschließlich über das Kommunikationstool des E- Vergabeportals

https://www.tender24.de/

zu stellen. Wettbewerbsrelevante Fragen werden in neutralisierter Form von der Vergabestelle beantwortet und allen Bietern gleichermaßen über das Kommunikationstool des Vergabeportals zur Verfügung gestellt, auch wenn sie auf die Anfrage nur eines Unternehmens zurückgehen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen sind bei der Erstellung der Angebote zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Nur schriftlich erteilte Antworten sind verbindlich.

Für technische Fragen steht der Support des E-Vergabeportals zur Verfügung.

Telefonnummer: +49 (0)711 - 666 01 476

E-Mail: bieter@staatsanzeiger.de

Inhaltliche Fragen zum Vergabeverfahren können über diesen Support nicht beantwortet werden und sind ausschließlich über das Kommunikationstool an die Vergabestelle zu richten.

3.2 Allgemeine Hinweise zur Einreichung von Unterlagen

Die Bieter füllen die zur Verfügung gestellten Formulare entsprechend den Vorgaben aus und reichen diese elektronisch ein. Hierzu ist es erforderlich, dass sie ihr Angebot als pdf-Dokument hochladen. Die Dokumente dürfen nicht als Anhang einer Nachricht übermittelt werden, auch die Versendung in Papierform ist nicht zulässig.

Für den Fall, dass einzelne Antwortfelder in den Vergabeunterlagen für die Angaben des Bieters nicht ausreichen, können weitere Angaben auf gesonderten Anlagen erfolgen, die entsprechend zu kennzeichnen und fristgerecht mit dem Angebot einzureichen sind.

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3.3 Eignungsprüfung

Im Rahmen des Verfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
  • wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie
  • technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit

überprüft. Dazu sind die in der Veröffentlichung und im Angebotsformular geforderten Angaben zu machen.

3.4 Einreichung des Angebots

Das Angebot ist bis zum

02.11.2026 um 12:00 Uhr

über das eVergabeportal

https://www.tender24.de/

einzureichen.

Das elektronische Angebot muss vor Ablauf der Antragsfrist vollständig eingegangen sein. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Der entsprechende Nachweis ist vom Bieter zu führen.

Etwaige Ergänzungen, Änderungen oder Berichtigungen von Angeboten sind bis zum Ablauf der Angebotsabgabefrist möglich. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die eingegangenen Angebote geprüft und bewertet.

3.5 Durchführung der Eignungsprüfung

Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Angebote zunächst auf die Einhaltung der in den Vergabeunterlagen festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen gemäß § 42 VgV sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Anschließend bewertet sie auf Grundlage der vorgelegten Eignungsnachweise, ob der Bewerber voraussichtlich geeignet ist, die zu vergebenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

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  1. Angebotswertung

Die Vergabestelle prüft die eingereichten Angebote zunächst auf die Einhaltung der in den Vergabeunterlagen festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen gem. § 56 VgV sowie auf das Vorliegen von Ausschlussgründen.

Detaillierte Angaben für die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes finden sich in den nachfolgenden Abschnitten 4.1 und 4.2.

4.1 Preiswertung

Für die Preiswertung werden in der technischen Spezifikation jeweils Einzelpreise abgefragt. Dies ist der Preis, der vergaberechtlich bewertet wird. Nähere Informationen dazu können in der technischen Spezifikation entnommen werden.

4.2 Gesamtwertung

Der Auftraggeber wird die Angebote aufgrund der im Folgenden festgelegten Zuschlagskriterien bewerten und dasjenige Unternehmen für den Auftrag auswählen, dass aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen die bestmögliche Leistung erwarten lässt (wirtschaftlichstes Angebot). Die Angebote werden gemäß der nachfolgenden Matrix bewertet; Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Addition aller Einzelkriterien (maximal 100 Punkte = 100 %). Erläuterungen zu den einzelnen Kriterien sind dem nachfolgenden Text zu entnehmen

Die Gesamtwertung erfolgt nach den folgenden festgelegten Kriterien:

KriteriumGewichtung
1. Gesamtpreis100 %

Gesamtpreis: Der Bieter mit dem kalkulierten niedrigsten Angebotspreis erhält die Maximalpunktzahl des Preiskriteriums i.H.v. 100 Punkten (entspricht den 100 Prozent). Die Punktzahl der übrigen Bieter errechnet sich im Verhältnis zum günstigsten Angebotspreis wie folgt:

niedrigster Angebotspreis ∗XX Angebotspreis Bieter (X)

Beispiel: Niedrigster Preis 100€ (100 Pkt.), anderer Preis 120€

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Berechnung: (100/120) * 100 = 83,33 Punkte.

4.3 Wirtschaftlichstes Angebot und Zuschlag:

Die Gesamtpunktzahl (welche automatisch auch der Prozentzahl entspricht) aller Kriterien eines Angebotes entscheidet über die Rangfolge. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl (100 Pkt.) erhält den Zuschlag.

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