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Herstellung und Lieferung technischer Ausrüstung für ein Gleichrichterunterwerk

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 21:02 (Europe/Berlin)

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Bezeichnung des Auftrags Umstellung des GUWs Mockau auf 750 V Projektnummer 90053

Baubeschreibung

1 Allgemeine Beschreibung der Leistung ....................................................................... 3

1.1 Auszuführende Leistungen .............................................................................................. 3 1.1.1 Allgemeine Angaben zur Baumaßnahme ..................................................................... 3 1.1.2 Bahnstrom .................................................................................................................... 5 1.1.3 Fernsteuerung der Mastschalter ................................................................................. 43 1.1.4 Bauprovisorien ........................................................................................................... 43 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten ................................................................................................ 48 1.3 Gleichzeitig laufende Arbeiten ....................................................................................... 48 2 Angaben zur Baustelle ................................................................................................ 49

2.1 Lage der Baustelle ......................................................................................................... 49 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege .......................................................................... 49 2.3 Zugänge, Zufahrten ....................................................................................................... 49 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen .......................................... 49 2.5 Lager- und Arbeitsplätze, Baustelleneinrichtung ............................................................ 50 2.6 Anlieferung .................................................................................................................... 50 2.7 Baugrundverhältnisse .................................................................................................... 50 2.8 Schutz-Bereiche und -Objekte ....................................................................................... 50 2.8.1 Allgemein ................................................................................................................... 50 2.8.2 Schutz vor Baulärm .................................................................................................... 50 2.9 Anlagen im Baubereich .................................................................................................. 51 2.9.1 Ver- und Entsorgungsleitungen .................................................................................. 51 2.9.2 Sonstige Anlagen fremder Eigentümer ....................................................................... 51 2.10 Öffentlicher Verkehr im Baubereich ............................................................................ 51 3 Angaben zur Ausführung ............................................................................................ 52

3.1 Besonderheiten der Bauausführung............................................................................... 52 3.2 Bauablauf ...................................................................................................................... 52 3.2.1 Allgemeines zur Bauausführung ................................................................................. 52 3.2.2 Grobablaufplan zur Modernisierung............................................................................ 53 3.2.3 Hinweise zur Bauausführung ...................................................................................... 56

3.3 Wasserhaltung ............................................................................................................... 57 3.4 Baustelleneinrichtung..................................................................................................... 57 3.5 Winterbau ...................................................................................................................... 57 3.6 Beweissicherung ............................................................................................................ 58 3.7 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren ................................................................... 58 3.7.1 Bauvermessung ......................................................................................................... 58

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3.7.2 Bestandspläne ........................................................................................................... 58 3.8 Prüfung, Nachweise, Probebetrieb................................................................................. 58 3.8.1 Anlagenprüfung, Funktionskontrolle ........................................................................... 58 3.8.2 Einstellungen und Prüfungen zum Kurzschlussschutz ................................................ 58 3.8.3 Durchführung Kurzschlussversuche ........................................................................... 59 3.8.4 Prüfungen und Nachweise Erdungsmaßnahmen........................................................ 59 3.8.5 Probebetrieb ............................................................................................................... 59 3.9 Unterlagen und Dokumentation ..................................................................................... 60 3.9.1 Werkplanungen .......................................................................................................... 60 3.9.2 Dokumentation ........................................................................................................... 60 3.10 Sicherheits- und Gesundheitsschutz .......................................................................... 60 3.11 Kampfmittel ................................................................................................................ 60 4 Ansprechpartner AG LVB............................................................................................ 61

5 Ausführungsunterlagen .............................................................................................. 62

5.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen .............................................. 62 5.2 Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen ......................................................... 62 6 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil werden ... 63

7 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................... 64

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1 Allgemeine Beschreibung der Leistung

1.1 Auszuführende Leistungen

1.1.1 Allgemeine Angaben zur Baumaßnahme

1.1.1.1 Aufgabenstellung

Für die geplante Umstellung der LVB-Stromversorgung auf DC 750 V muss die technische Aus- rüstung des Gleichrichterunterwerks (GUW) Mockau (MOC) erneuert werden. Grundlage der Pla- nung ist die von der LVB übergebene Aufgabenstellung zur Umstellung des GUW Mockau auf DC 750 V (/0-1/).

Die technische Ausrüstung ist in einem Gebäude in Stahlbeton-Skelettbauweise mit einer Grund- fläche von ca. 12,5 m x 12,8 m untergebracht. Es erfolgt eine Weiternutzung des vorhandenen Gebäudes. Die Bausubstanz aus dem Jahr 1977 ist anzupassen und teilweise zu erneuern.

Die Umrüstung des GUW auf die neue Technik soll mit möglichst geringen Einschränkungen des Straßenbahnverkehrs erfolgen. Um den Straßenbahnbetrieb während der Bauzeit aufrecht erhal- ten zu können, wird in unmittelbarer Nähe des GUW MOC ein transportables GUW (tGUW) aus den Beständen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH eingesetzt.

Die gesamte technische Ausrüstung des Unterwerks (Transformatoren, Schaltanlagen, Peripherie) ist zu erneuern. Die Umrüstung des GUW auf die neue Technik erfolgt für den Betrieb mit einer Nennspannung DC 750 V. Ein zeitlich begrenzter Betrieb mit einer Nennspannung von DC 600 V ist zu berücksichtigen.

Die Dimensionierung der technischen Ausrüstung des Neubau-Unterwerks (Transformatoren, Schaltanlagen, Peripherie) ist gemäß Aufgabenstellung der LVB (/0-1/) auszuführen.

Das Speisekonzept, die Anordnung der Speiseabschnitte (Trenner, Einspeisepunkte in die Fahr- leitung und Rückleiteranschlusspunkte) sowie der Bahnstromkabelanlagen werden im Zuge der geplante Streckenerweiterung entlang der Mockauer Straße und der Tauchaer Straße bis zur vor- handenen Wendeschleife hinter der Parthebrücke an der Tauchaer Straße angepasst (Planungs- leistung VCL). Entsprechend werden zukünftig die zugehörigen neuen Kabelanlagen an die zu erneuernde Gleichspannungsschaltanlage im GUW MOC angebunden. Bis zur Umsetzung der Ka- belbaumaßnahme (erst nach der GUW-Modernisierung) erfolgt die Versorgung weiter über die vor- handenen Bestandskabelanlagen. Die Speisung der Streckenabschnitte wird auch weiterhin einseitig erfolgen, ein Parallelbetrieb mit benachbarten Unterwerken ist derzeit nicht vorgesehen, darf aber durch die verwendete Technik für die Zukunft nicht ausgeschlossen sein. Ein Mitnahmeschutz wird vorgerüstet.

Die vorhandene Außenverkabelung sowie die Medienanbindung werden dem Grunde nach weiter genutzt. Eine Anpassung der Kabelwege erfolgt dabei im Baubereich des Unterwerkes.

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1.1.1.2 Leistungsumfang und -grenzen

Im Leistungsumfang sind die bauliche Sanierung sowie die Modernisierung der technischen Aus- rüstung des GUW mit den zugehörigen Kabel- und Rohrleitungsanlagen innerhalb der Grenzen des Baubereiches am Unterwerk.

Die Modernisierung der Unterwerkstechnik beinhaltet alle zugehörigen Schaltanlagen und Kabel- anlagen innerhalb des Gebäudes sowie die Erneuerung der Außenerdungsanlage. Die vorhandene Außenverkabelung sowie die Medienanbindung außerhalb des Baubereiches am Unterwerk wer- den aktuell weiter genutzt. Später erfolgt die Anbindung an neu zu errichtende Kabelanlagen (se- parate Baumaßnahme). Es kommt zu Anpassungen in Lage und Anordnung der Kabel und Medien innerhalb der Grenzen des Baubereiches.

Für das GUW MOC sind der Niederspannungsanschluss sowie der Trink- und Abwasseranschluss innerhalb des Baubereiches zu erneuern bzw. zu ertüchtigen.

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Für das tGUW am GUW MOC wurde der Bereich im Innenhof östlich des Bestandsunterwerkes GUW MOC als bauzeitlicher Standort mit dem benötigten Aufstellbereich festgelegt. Die Außen- verkabelung sowie die Niederspannungsversorgung zum tGUW müssen für den bauzeitlichen Be- trieb des tGUW hergestellt werden.

Nicht Bestandteil der Planungsleistungen zum GUW MOC sind:

· Planungen zur bauzeitlichen Verschaltung und Versorgung der Speisebereiche der Fahr- leitung im Versorgungsbereich des GUW MOC (bauzeitliche Versorgung von Speisebe- reichen über benachbarte Unterwerke).

· Planungen zur Fahrleitungsanlage entsprechend der notwendigen Maßnahmen, die sich mit dem Einsatz des tGUW am GUW MOC ergeben.

· Planung und Koordinierung der Kabelanlagen am und im Unterwerk in Bezug auf die Baumaßnahme Mockau Neubaustrecke – Mockauer Straße / Tauchaer Straße zw. Mock- auer Post und Kieler Straße (P-Nr. 90032).

1.1.1.3 Lösungsweg

Das GUW Mockau versorgt aktuell die Speisebereiche an der Mockauer Straße, weiter die Kieler Straße und Tauchaer Straße bis zur Wendeschleife Thekla mit Traktionsenergie.

Zur Sicherstellung des weiteren Straßenbahnbetriebs stellt während der Bauzeit das benachbarte Unterwerk GUW Volbedingstraße (VOL) einen Teil der erforderlichen Traktionsenergie bereit. Zu- dem kommt ein transportables Gleichrichterunterwerk (tGUW) zum Einsatz, welches über eine Transformator-Gleichrichter-Einheit mit zwei Streckenabgängen die Fahrleitungsbereiche die Kie- ler Straße (teilweise) und Tauchaer Straße bis zur Wendeschleife Thekla versorgt.

Nach der Umschaltung auf das benachbarte GUW VOL sowie nach Aufbau und Anschluss des tGUW erfolgen der Rückbau der elektrischen Anlagen im Bestands-Unterwerk, die bauliche Er- tüchtigung des Gebäudes und der Aufbau der neuen elektrischen Anlagen.

Das Unterwerk erhält eine neue elektrische Ausrüstung, bestehend aus einer Mittelspannungs- schaltanlage (MSA), zwei Gleichrichtertransformatoren, zwei Gleichrichtern (GR) und einem Rück- leiterfeld, einer Gleichspannungsschaltanlage (GSA) sowie der zum Betrieb des GUW erforderli- chen Peripherie wie Eigenbedarfsanlage (EB), Batterie und Ladegleichrichter, Fernwirkanlage und Gebäudeinstallation. Die Dimensionierung der Traktionsstromanlage erfolgt entsprechend der der- zeitigen Anlagen und der Aufgabenstellung der LVB. Ein zeitlich begrenzter Betrieb mit einer Nenn- spannung DC 600 V wird berücksichtigt.

Die Bestandskabelanlagen sowie die Medienanbindungen außerhalb des Unterwerk-Baubereiches werden weiter genutzt. Im Baubereich des Unterwerkes werden die Kabelanlagen und Medienan- bindungen angepasst und neu ins Unterwerk eingebunden. Der Niederspannungsanschluss sowie der Trink- und Abwasseranschluss innerhalb des Baubereiches sind komplett zu erneuern.

Für die Schnittstellen zwischen den vorhandenen Bestandsanlagen und den neu zu verlegenden Kabelabschnitten sowie Medienanbindungen werden entsprechende Muffenfelder mit zuführenden Gräben angelegt.

Mit der schrittweisen Inbetriebsetzung der neuen Schaltanlagen im GUW werden auch die zuge- hörigen neuen Kabelanlagen vom tGUW an die Bestands-Kabelanlagen umgebunden und in Be- trieb genommen (kurzzeitiger Parallelbetrieb GUW - tGUW). Abschließend wird das tGUW außer Betrieb genommen und das modernisierte GUW MOC in den Regelbetrieb überführt.

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1.1.2 Bahnstrom

1.1.2.1 Unterwerksgebäude

1.1.2.1.1 Allgemeines

Für die geplante Umstellung der LVB-Stromversorgung auf DC 750 V muss die gesamte techni- sche Ausrüstung (Transformatoren, Schaltanlagen, Peripherie) des Gleichrichterunterwerks (GUW) erneuert werden.

In diesem Zusammenhang wird ein Umbau bzw. eine Anpassung des Bauwerkes erforderlich, um die aktuellen Anforderungen zu erfüllen. Insbesondere soll der Schaltraum gegenüber dem Kabel- keller durch einen massiven EG-Fußboden aus einer Betonplatte abgetrennt werden, dessen Auf- lager die bestehende Stahlunterkonstruktion bildet. Die Transformatorräume werden für die Auf- stellung der neuen Transformatoren genutzt. Die anderen Räume werden saniert und teilweise umgebaut, wie nachfolgend im Punkt 1.1.2.1.5 beschrieben.

1.1.2.1.2 Bestand

Das Gebäude wurde in Stahlbeton-Skelettbauweise errichtet und auf Einzel- und Streifenfunda- menten gegründet.

Als Tragkonstruktion wurde ein Gerüst aus Stahlbetonstützen und Stahlbetonriegeln errichtet. An den Stützen wurden die Außenwand-Fertigteilplatten montiert, auf die Riegel die Dachkassetten- platten aufgelegt. Die Innenwände wurden aus Mauerwerk errichtet. Die Innenwandflächen erhiel- ten einen Glattputz. Auf der Ostseite wurden zur Belichtung des Schaltraumes 6 Fenster aus Glas- bausteinen angeordnet. Der Werkstattraum und das WC weisen jeweils ein Kunststofffenster in der Südfassade auf. Die Transformatorräume besitzen keine natürliche Belichtung. In den Außenwän- den des Schaltraumes wurden zwei durch Thermostate (in den Gleichrichtern) angesteuerte Ven- tilatoren eingebaut.

Die Dachkassettenplatten aus Stahlbeton wurden ohne Gefälle verlegt und sind ca. 1,50 m breit, ca. 6,00 m lang und ca. 0,24 m hoch. Der weitere Aufbau auf den Dachplatten besteht aus Dampf- sperre, Gefälledämmung und einer Abdichtung aus Bitumenbahnen. Die Dachentwässerung er- folgt über eine Hängerinne an der südlichen Traufseite, die weiter in ein Fallrohr entwässert. Letz- teres mündet in eine Grundleitung.

Der Keller wurde im unteren Teil durch die Streifenfundamente bzw. Ortbetonwände seitlich be- grenzt. Darüber, ab ca. 0,50 m unter der Kellerdecke, wurden Betonfertigteilplatten analog zur Fas- sade eingebaut. Den Kellerfußboden unterhalb des Schaltraumes bildet eine Ortbetonplatte.

Der Schaltraumfußboden wurde durch eine Stahlprofilträgerkonstruktion mit gekanteten Stahl- blech-Kassettenplatten als aufgeständerter Fußboden realisiert. In den Transformatorräumen wur- den unterhalb der Räume Ölwannen angeordnet. Den Erdgeschossfußboden bilden hier monoli- thische Stahlbetonplatten, in welche je zwei Stahlprofile zur Einbringung und Aufstellung der Trans- formatoren integriert sind. Der EB-Traforaum, der Batterieraum, das WC und die Werkstatt wurden nicht unterkellert. Den Fußboden bilden hier jeweils Ortbetonplatten.

Vor den Transformatorräumen des Gebäudes wurden Luftschächte mit Gitterrostabdeckung für die Belüftung errichtet. Die Abluftführung erfolgt über Lüftungselemente oberhalb der Transformator- türen.

Die Einführung der Kabel erfolgt derzeit über Kabelformsteine und vereinzelte Kernbohrungen in den Kabelkeller. Die Formsteine wurden in die Kelleraußenwände einbetoniert. Die interne Kabel- verlegung erfolgt vorrangig in der Ebene des Kabelkellers.

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1.1.2.1.3 Baugrund

Eine Baugrunduntersuchung wird in Abstimmung mit dem AG nicht durchgeführt, da dies für den Umfang der geplanten Baumaßnahmen nicht erforderlich ist.

Für die Erneuerung der Bauwerksabdichtung wird angenommen, dass eine Abdichtung gegen Bo- denfeuchte und nicht drückendes Wasser (W1-E) nach DIN 18533, Teil 1 /1-3/ ausreichend ist. Des Weiteren wird angenommen, dass der Baugrund versickerungsfähig ist und eine Versickerung des Drainagewässer auf dem Baugrundstück möglich ist.

1.1.2.1.4 Erschließung

Der GUW-Standort ist durch die Zufahrt von der Tschernyschewskistraße auf der Westseite des Flurstückes Nr. 1327 aus befahrbar.

Die Zufahrt weist im Bestand eine Asphaltbefestigung auf.

Der Standort ist aufgrund der bisherigen Nutzung medienseitig erschlossen. Die bisherigen Anschlüsse für Trink- und Abwasser erfolgten über das angrenzende Gebäude der Stadtwerke. Im Zuge der Baumaßnahme sind neue direkte Anschlüsse vom jeweiligen Netz von der Tschernyschewskistraße aus herzustellen.

Auf dem Grundstück am Unterwerk sind ausreichend Stellplatzmöglichkeiten für die Wartungsfahr- zeuge der LVB vorhanden.

1.1.2.1.5 Umbaumaßnahmen

1.1.2.1.5.1 Gebäudegliederung

Das Gebäude wird durch die geplanten Umbaumaßnahmen in die folgenden sechs Räume ge- gliedert:

· 2 Transformatorräume,

· EB-Transformatorraum,

· Schaltraum,

· Werkstatt und

· WC.

Die Zugänge zu den einzelnen Räumen bzw. Bereichen sind an der Ost-, Süd- und Westseite des Gebäudes angeordnet.

Unterhalb des Erdgeschosses ist in großen Teilen der Gebäudegrundfläche ein Kriechkeller vor- handen, der als Installationsebene für Kabelanlagen (Kabelkeller) dient.

1.1.2.1.5.2 Transformatorraum 1 und 2 sowie EB- Transformatorraum

Die vorhandenen Aluminiumtüren an den Räumen sind auszubauen und durch neue 2-flügelige, 3- teilige Aluminiumtüren zu ersetzen. Die Türen müssen mit unten in den Türflügeln liegenden Lüf- tungsöffnungen inklusive starren Wetterschutzlamellen und Stocher-/Insektenschutz ausgestattet werden. Oberhalb der Türflügel ist ein für Wartungszwecke (Transformatoreneinbau und -ausbau) demontierbares Lüftungselement inklusive starren Wetterschutzlamellen und Stocher-/Insekten- schutz vorzusehen. Die Gehflügel der Türen an den Transformatorräumen 1 und 2 sind dabei spie- gelbildlich, jeweils an der Unterspannungsseite der Trafos, anzuordnen. Die Tür des EB- Traforaumes ist mit kleineren Lüftungsöffnungen als die anderen beiden Traforäume auszuführen.

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Die Zuluftschächte vor den Außenwänden des Kabelkellers werden nicht mehr benötigt, da die Luftzufuhr für die Räume zukünftig durch die neuen Außentüren erfolgt. Die Öffnungen sind nach Ausbau der Lüftungselemente mit Mauerwerk zu verschließen.

Aufgrund des höheren Gewichtes der neuen Gleichrichter-Transformatoren gegenüber dem Be- stand sind in den beiden Transformatorräumen die Aufstellschienen zu verstärken. Dazu sind unter den Schienen jeweils in der Mitte eine Stützenkonstruktion aus Stahl-Profilträgern einzubauen. Die Träger sind auf neu herzustellenden Fundamenten aufzustellen.

Die vorhandenen Bodenöffnungen rechts und links neben den Trafoschienen sind in allen drei Räumen mit Stahlbeton zu schließen. Zwischen den Schienen sind Gitterroste einzubauen. Die Stahlteile sind feuerverzinkt auszuführen.

Der Betonfußboden im Erdgeschoss erhält einen lichtgrauen Anstrich mit umlaufendem Schmutz- band. Die ehemaligen Ölwannen im Kellerbereich sind zu reinigen und wie der EG-Fußboden mit einem lichtgrauen Anstrich mit umlaufendem Schmutzband zu versehen.

Die komplette Dachunterseite in den Transformatorräumen 1 und 2 sowie die tragenden Teile der Dachkonstruktion müssen gemäß Brandschutzkonzept /1-4/ mit einer F30-Beschichtung versehen werden.

Putz- bzw. Mauerwerksrisse an den Wänden der Räume sind zu sanieren. Die Wandflächen sind von bestehenden Anstrichen zu reinigen und mit einer Silikatfarbe zu streichen.

1.1.2.1.5.3 WC

Das neue WC wird im ehemaligen EB-Traforaum untergebracht. Dazu ist in diesem Raum die Au- ßentür auszubauen und zu entsorgen. In die bestehende Wandöffnung ist ein Fenster einzubauen, im Brüstungsbereich ist die Öffnung mit Mauerwerk zu verschließen. Es ist ein einflügeliges Kunst- stofffenster mit Dreh-Kipp-Beschlag zu verwenden, vor dem auf der Außenseite als Vandalismus- Schutz ein Wurfschutzgitter anzuordnen ist.

Der neue Zugang zum WC ist von Werkstattraum aus durch einen neuen Wanddurchbruch zu realisieren. Es ist eine Stahltür mit Drückergarnitur und WC-Schloss mit Besetztmeldung einzu- bauen.

Der vorhandene Fußbodenaufbau muss ausgebaut und erneuert werden. Für die Medienzuführung ins WC sind an der südlichen Außenwand die Bodenplatte abzubrechen und der Boden bis auf ca. 150 cm unter OK FFB auszuheben. Die Trink- und Abwasserleitungen sind mittels Kernboh- rungen durch das Fundament der Außenwand neu in das Gebäude einzuführen. Die Leitungen sind bis zu den Anschlusspunkten im öffentlichen Bereich auf der Tschernyschewskistraße neu zu verlegen. Nach erfolgter Leitungsverlegung ist die Bodenöffnung mit Beton zu schließen. Der Fuß- boden erhält einen neuen Belag aus Bodenfliesen. Zuvor ist ein Zementestrich auf einer Abdich- tungslage einzubringen. Dabei ist die Fußbodenhöhe an die Höhe des angrenzenden Werkstatt- raumes anzugleichen.

Die Wand- und Deckenflächen sind zu reinigen. Putz- und Mauerwerksrisse sind zu sanieren. Die Wand- und Deckenflächen sind oberhalb von 2 m mit einer Silikat-Farbe zu streichen. Im unteren Wandbereich sind Wandfliesen bis in eine Höhe von 2 m zu verlegen.

Zur Montage der Sanitärausstattung (WC, Urinal, Handwaschbecken mit 5-Liter-Unterflur-Warm- wasserspeicher, separate Armatur) und einer verdeckten Leitungs- und Kabelführung ist eine 1,20 m hohe Trockenbauvorwand zu errichten. Oberhalb des Handwaschbeckens ist ein Kristall- spiegel anzubringen. Die Hygieneausstattung ist auf die bei der LVB verwendeten Systeme abzu- stimmen.

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1.1.2.1.5.4 Werkstatt

Dem Werkstattraum wird der ehemalige Batterieraum sowie das ehemalige WC zugeordnet. Dazu sind die vorhandenen Sanitäreinrichtungen und –installationen vollständig zurückzubauen sowie die Innenwände zwischen WC und Werkstatt abzubrechen.

Auf der Ostseite wird die Werkstatt um ca. 5,0 m² verkleinert, um im Schaltraum ausreichende Stellflächen für die neuen Schaltanlagen zu schaffen. Die östliche und ein Teil der nördlichen In- nenwand werden hierfür zurückgebaut. Die bestehende Zugangstür von der Werkstatt in den Schaltraum wird ausgebaut, die Wandöffnung mit Mauerwerk geschlossen. Zukünftig erfolgt der Zugang in den Schaltraum durch eine neue Zugangstür in der neu zu errichtenden Mauerwerks- wand auf der Ostseite. Unter der Wand ist ein Streifenfundament anzuordnen, die Wandoberflä- chen sind zu verputzen. Die Tür zum Schaltraum muss gemäß Brandschutzkonzept /1-4/ als T30- Brandschutztür ausgeführt werden.

Der vorhandene Fußbodenaufbau, bestehend aus einem Estrich mit Belag und stellenweise Flie- sen, ist im gesamten Raum wegen der Grundrissänderungen abzubrechen. Im Bereich des TW- Schachtes, unterhalb des alten WCs, ist jeweils die Decke abzubrechen und der Schacht mit Beton zu verfüllen. Anschließend ist ein Zementestrich auf einer Abdichtungslage einzubauen. Dabei ist die Fußbodenhöhe an die Höhe des Schaltraumes anzugleichen. Der neue Fußboden erhält einen Belag aus Kautschuk mit Sockelprofil.

Die Wand- und Deckenflächen sind zu reinigen, stellenweise vorhandene alte Wandbeläge (Flie- sen) sind abzubrechen. Putz- und Mauerwerksrisse sind zu sanieren. Die Wand- und Deckenflä- chen sind mit einer Silikat-Farbe zu streichen.

Das vorhandene Mobiliar für das Wartungspersonal in der Werkstatt ist zu erneuern.

Die bisherige Tür zwischen der Werkstatt und dem ehemaligen Batterieraum ist auszubauen und als Wandöffnung ohne Innentür zu erhalten.

Die bestehende Außentür ist auszubauen und zu entsorgen. Als neue Tür ist eine wärmegedämmte eloxierte Aluminiumtür mit Einfachschließsystem einzubauen. Im Türflügel sind oben und unten Lüftungsgitter mit starren Wetterschutzlamellen und Schiebeverschlüssen einzubauen, um eine Belüftung des Raumes zu ermöglichen.

Das bestehende Fenster ist auszubauen und zu entsorgen, es ist ein neues einflügeliges Kunst- stofffenster mit Dreh-Kipp-Beschlag einzubauen, vor dem auf der Außenseite als Vandalismus- Schutz ein Wurfschutzgitter anzuordnen ist.

1.1.2.1.5.5 Schaltraum

Um im Schaltraum ausreichende Stellflächen für die neuen Schaltanlagen zu schaffen, wird ein Teil der ehemaligen Werkstatt von ca. 5,0 m² dem Schaltraum zugeordnet. Der erforderliche Um- bau der Innenwände ist im Punkt 1.1.2.1.5.4 beschrieben.

Der bestehende Zugang an der Ostseite ist auf 1,60 m in der Breite und 2,50 m in der Höhe zu vergrößern, da dieser zukünftig als Hauptzugang ins GUW für den Transport der technischen Aus- rüstung genutzt werden soll. Dafür sind die angrenzenden Außenwandbereiche abzubrechen und ein neuer Türsturz einzubauen.

Als neue Außentür ist eine zweiflüglige wärmegedämmte Aluminium-Tür einzusetzen. Die Türflügel sind asymmetrisch im Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel herzustellen. In beiden Flügeln sind oben und unten Lüftungsgitter mit starren Wetterschutzlamellen und Schiebeverschlüssen einzubauen inklusive Stocher-/Insektenschutz, um eine Belüftung des Raumes zu ermöglichen.

Die Außentür auf der Südseite des Raumes ist auszubauen und die Wandöffnung mit Mauerwerk zu schließen. Ähnlich verhält es sich mit den Fenstern auf der Ostseite, diese werden nicht mehr benötigt. Die Glasbausteine in den Fensteröffnungen sind abzubrechen und die Wandöffnung mit Mauerwerk zu verschließen.

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Der vorhandene Fußboden im Erdgeschoss des Schaltraumes ist vollständig zu erneuern. Dazu ist der bestehende aufgeständerte Fußboden soweit zurückzubauen, dass nur noch die Haupttrag- konstruktion, von Außenwand zur Transformatorraumrückwand reichend, einschließlich der Stüt- zen bestehen bleiben. Nachfolgend sind zur Aufstellung der elektrischen Anlagen und für die Kel- lereinstiege Rahmenkonstruktionen aus Stahlprofilen einzubauen. Die verbleibende Stahlkonstruk- tion des Fußbodens ist zu entrosten und mit neuem Korrosionsschutz zu versehen. Ein zusätzli- ches Deckenauflager ist auf der Nordseite des Kellers erforderlich. Dazu ist eine Mauerwerkswand auf einem unbewehrten Streifenfundamenten zu errichten. Zur Herstellung des Fundamentes ist die bestehende Bodenplatte im entsprechenden Bereich abzubrechen und Boden/Unterbau aus- zuheben. Im Anschluss ist eine Sauberkeitsschicht und ein Streifenfundament einzubauen, das oberflächengleich mit der Bodenplatte abschließt.

Auf die Stahlträgerunterkonstruktion der Decke sind Trapezbleche mit geringer Aufbauhöhe (z.B. LEWIS-Profile oder gleichwertig) als verlorene Schalung aufzubringen und für den Betoniervorgang abzustützen. Anschließend sind die Bewehrung und der Beton einzubringen. Die Gesamtdecken- stärke beträgt einschließlich der verlorenen Schalung 16 cm. Nach dem Betonieren ist die Oberflä- che zu glätten.

Im Bereich der ehemaligen Werkstatt, in der Südwestecke des Schaltraumes, ist kein Kabelkeller vorhanden. Hier ist der bestehende Fußbodenaufbau im Erdgeschoss so weit abzubrechen, dass die neue Deckenkonstruktion, die ca. 16 cm dick ausgeführt werden soll, darüber eingebaut werden kann.

Es sind zwei Einstiegsöffnungen vom Schaltraum in den Kabelkeller, mit je einer fest installierten Einstiegsleiter, herzustellen. Die Einstiegsöffnungen sind mit herausnehmbaren GFK-Gitterrosten abzudecken.

Auf dem neuen Betonfußboden des Schaltraumes ist ein Kautschukbelag aufzubringen, der den Anforderungen an elektrische Betriebsräume entspricht.

Die Dachunterseite im nördlichen Teil des Schaltraumes, im Bereich am angrenzenden Nach- bargebäude der SWL, sowie die zugehörigen tragenden Teile des Dachkonstruktion müssen ge- mäß Brandschutzkonzept /1-4/ mit einer F30-Beschichtung versehen werden.

1.1.2.1.5.6 Kabelkeller und Bauwerksabdichtung

Die bestehenden Kabeleinführungen (Kabelformsteine) im Kellerbereich sind auszubauen und zu entsorgen. Anschließend sind bereichsweise Systemdichtpackungen einzubauen und die Öffnun- gen auszubetonieren. Stellenweise sind die Öffnungen dafür zu vergrößern. Für alle übrigen Ein- führungen, die nicht im Bereich bestehender liegen, müssen neue Wandöffnungen hergestellt wer- den. In beiden Fällen sind für die neuen Einführungen Systemdichtpackungen in die Wandöffnun- gen einzubetonieren.

Der Kabelkellerfußboden ist zu reinigen und mit einem staubbindenden Dispersionsanstrich nebst Schmutzband zu versehen.

Die Erneuerung der Bauwerksabdichtung erfolgt als Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser (W1-E) nach DIN 18533, Teil 1. Die erdberührten Außenwandbereiche sollen mit der Abdichtung in Kombination mit einer Bauwerksdrainage ausgeführt werden. Die Abdichtung ist durch eine kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung PMBC mit einer Schutzschicht aus Perimeterdämmplatten und Noppenbahnen zu realisieren.

Die erdberührten Außenwände sind dazu freizulegen. Auf der Westseite muss der Eingriff in den Baugrund wegen der vorhandenen Bäume so gering wie möglich gehalten werden, um eine Be- schädigung der Baumwurzeln zu vermeiden. Dazu ist dieser Baugrubenteil ohne Böschung auszu- führen und mittels einfachem Verbau zu sichern. Der Aushub soll mit einem Saugbagger durchge- führt werden.

Die Luftschächte auf der Westseite vor den Traforäumen werden nicht weiter genutzt. Aus diesem Grund sind an den Schächten die vorhandenen Gitterroste und deren Stahlrahmen-Auflager aus- zubauen. Die Schachtköpfen sind bis 40 cm unter Gelände abzubrechen, der übrige Bereich ist mit Beton zu verfüllen und an der Oberseite mit einer Gefälleschicht zu versehen. Die verbleibenden Schachtteile sind in die neue Bauwerksabdichtung der Kellerwände einzubeziehen.

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Nach der Reinigung der Wandflächen ist die neue Abdichtung inkl. Schutzschicht anzubringen. Vor der Schutzschicht ist eine Sickerpackung mit Drainage anzuordnen. Die Drainage ist u-förmig, um den bestehenden Gebäudeteil anzuordnen, an den Gebäudeecken und an Leitungsenden sind Revisionsschächte in die Drainleitung einzubauen.

Das anfallende Drainagewasser wird auf dem Grundstück in einem Schacht versickert.

1.1.2.1.5.7 Fassade

Die Fassade wurde im Zuge der Bauwerksinstandhaltung ca. im Jahr 2010 mit einem neuen Putz versehen, eine Wärmedämmung wurde dabei nicht aufgebracht. Stellenweise weist der Putz er- neut Risse auf.

Es ist von baugleichen LVB-Unterwerken bekannt, dass die Armierung der Stahlbeton-Außen- wandplatten (Stahlbeton-Fertigteile) eine geringe Betondeckung hat, was sich durch Betonabplat- zungen und starke Rissbildung an der Wandelementen bemerkbar macht. Um eine aufwändige großflächige Betonsanierung zu vermeiden, werden nur die Schadstellen einer Betonsanierung unterzogen und die Fassade durch eine Fassadendämmung mit Reibeputzoberfläche dauerhaft geschützt. Das Wärmedämmverbundsystem ist auf den vorhandenen Putz aufzubringen, lockere Putzbereiche sind vorher zu entfernen und der Untergrund ist entsprechend vorzubereiten.

Die 3 neuen Fenster in der Südfassade von Werkstatt und WC erhalten als Vandalismus-Schutz Wurfschutzgitter auf der Außenseite.

1.1.2.1.5.8 Dach

Am Dach müssen die Gefälledämmung und die Abdichtung erneuert werden. Es ist eine 4 bis 29 cm starke, trittfeste Wärmedämmung einzubauen, sodass auf der Oberseite ein Dachge- fälle von 2 % entsteht. Darauf ist eine Dachabdichtung aus zwei Lagen Schweißbahnen aufzubrin- gen. In den Randbereichen ist die Abdichtung an der Attika und der aufgehenden Gebäudewand des nördlich angrenzenden Gebäudes hochzuführen. Die Attika muss zuvor mit Mauerwerk erhöht werden, um eine ausreichende Hochführung (mind. 10 cm) der Dachabdichtung in diesem Bereich gewährleisten zu können. Oberseitig ist die Attika mit Titanzinkblech abzudecken.

An der Traufseite ist die Dachrinne einschließlich Fallrohr zu erneuern.

Die Dachunterseite muss im nördlichen Teil des Gebäudes, in einem ca. 6,50 m breiten Bereich am angrenzenden Nachbargebäude einschließlich der zugehörigen tragenden Teile des Dachkon- struktion, mit einer F30-Beschichtung versehen werden (Brandschutzkonzept /1-4/).

1.1.2.1.5.9 Heizung/Lüftung

Im GUW sind als Grundheizung zur Gewährleistung der Frostfreiheit elektrische Plattenheizkör- per anzubringen. Die vorhandenen mobilen 12 kW-Elektro-Heizlüfter werden weiterhin für die kurzzeitige Erwärmung des Schaltraums bei Wartungs- und Reparaturarbeiten verwendet.

Zur natürlichen Belüftung der Transformatorräume und des Schaltraumes sind im unteren Be- reich der Zugangstüren Lüftungselemente einzubauen. Die Abluft wird über Lüftungselemente oberhalb dieser Türen sowie durch ein Lüftungselement im Dachbereich des Schaltraumes (Süd- fassade) abgeführt. Die Lüftungselemente des Schaltraumes müssen für den Winterbetrieb ver- schließbar ausgeführt werden (manuell sowie vereinzelt motorangetrieben, wegen schlechter Zu- gänglichkeit), um eine wirkungsvolle Beheizung des Raumes zur Frostfreihaltung zu ermöglichen. Alle Lüftungselemente sind mit Wetterschutzlamellen, Insekten- und Stocherschutz und Filtermat- ten auszurüsten. Die beschriebenen Öffnungen stellen im Regelfall eine ausreichende natürliche Belüftung der Räume sicher.

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Für besondere Betriebsfälle ist im Schaltraum zudem eine maschinelle Belüftung mit zwei Venti- latoren in der östlichen Außenwand vorgesehen, die im Bedarfsfall temperaturgesteuert zuge- schaltet werden. Die Zuluft wird auch für diesen Fall, analog zur natürlichen Lüftung, durch die Lüftungselemente im Bodenbereich der Außentür nachgeführt. Die Ventilatorleistung für den Schaltraum wurde vom AG vorgegeben, eine Überprüfung erfolgte im Rahmen dieser Planung nicht.

1.1.2.1.5.10 Berstschutz/Druckentlastung

In der Mittelspannungsschaltanlage kann bei einem Fehlerfall ein Störlichtbogen entstehen, der einen Überdruck in der Anlage verursacht. Die Entlastung dieses Überdrucks erfolgt über ein in der Schaltanlage integriertes Entlastungs- und Ableitsystem. Dabei wird der Druck durch Rohrleitun- gen nach außen abgeführt. Auswirkungen auf das Gebäude entstehen dabei nicht. Die Rohrleitun- gen werden vom Schaltraum im Deckenbereich durch den EB-Traforaum zur Westfassade nach draußen geführt. Die Rohre sind mit einer Klappe verschlossen, die bei Überdruck selbstständig öffnet.

1.1.2.1.5.11 Gestaltung

Der Gebäudeteil des GUWs soll farblich gemäß des mit dem Stadtplanungsamt abgestimmten Farbkonzeptes für LVB-Unterwerke gestaltet werden. Die Außentüren und die Lüftungselemente werden aus endbehandeltem eloxiertem Aluminiumblech eingebaut.

Folgende farbliche Gestaltung ist vorgesehen:

· Dachrand: Attikablech, Aluminium, lichtgrau

· Fassade: Putz, lichtgrau

· Sockel: Putz, dunkelgrau

· Türen, Lüftungselemente: eloxiertes Aluminium

1.1.2.1.6 Außenanlagen

1.1.2.1.6.1 Zufahrt und Wege

Die Oberflächen der Außenbereiche um das GUW sind einschließlich Zufahrt und Stellfläche mit Asphalt befestigt. Im Rahmen der Arbeiten an den Kellerwänden sowie den geplanten Kabeltief- bauarbeiten muss die Flächenbefestigung stellenweise abgebrochen werden. Nach Fertigstellung der Arbeiten wird die Flächenbefestigung analog zum Bestand wieder hergestellt.

1.1.2.1.6.2 Einfriedung

Die vorhandene Zaunanlage auf der Westseite des GUWs, bestehend aus einem Maschendraht- zaun ca. 1,50 m hoch, ist bauzeitlich im Bereich des Baufeldes zu demontieren. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist in diesem Bereich ein neuer Zaun analog zum Bestand zu errichten. Das Zufahrtstor bleibt im Bestand erhalten.

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1.1.2.1.6.3 Grünflächen und Baumbestand

Auf dem Baugrundstück sind im Bestand Grünflächen und Bäume vorhanden. Westlich des Gleichrichterunterwerkes befinden sich im direkten Umfeld drei Birken und eine Kas- tanie. Diese Bäume müssen während der Baumaßnahmen geschützt werden, insbesondere die Wurzeln während der geplanten Tiefbauarbeiten (siehe Punkt 1.1.2.1.5.6).

Nach Abschluss der Arbeiten werden die beanspruchten Grünflächen wieder neu als Rasenflächen angelegt.

1.1.2.1.6.4 Grundstücksentwässerung und Wasserversorgung

Die bisherigen Anschlüsse für Trink- und Abwasser erfolgten über das angrenzende Gebäude der Stadtwerke.

Im Zuge der Baumaßnahme sind neue direkte Anschlüsse vom jeweiligen Netz von der Tscherny- schewskistraße aus herzustellen.

Für den neuen Trinkwasseranschluss ist dazu ein Zählerschacht DN 400 in der Grünfläche westlich des GUWs an der Grundstücksgrenze zu errichten.

In die neue Abwasserleitung ist ein Übergabeschacht DN 1000 auf dem Grundstück anzuordnen.

Beide Anschlüsse sind durch den AG bei den Stadtwerken zu beantragen.

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1.1.2.2 Ausführung der Elektrotechnischen Anlagen

1.1.2.2.1 Allgemeine Hinweise zur Auslegung und Dimensionierung

Nach der VDI-Richtlinie 2058 Blatt 1 „Beurteilung von Lärm in der Nachbarschaft“ (Stand 09 1985) und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm (Stand 08-1998) sind in Deutschland zumutbare Lärmpegel für verschiedene Orte und Tageszeiten definiert. Aufgrund des GUW-Standorts sind die Immissionsrichtwerte für ein allgemeines Wohngebiet anzusetzen, siehe Abschnitt 2.8.2. Die Einhaltung der Geräuschpegel ist im Zuge der Inbetriebsetzung nachzuweisen.

Das GUW muss die sich aus der 26. BImSchV (Stand 08-2013) ergebenden Forderungen hinsicht- lich elektromagnetischer Felder erfüllen. Die Realisierung erfolgt durch die Schaffung optimierter Kabelwege der maßgebenden Niederspannungskabel und deren Anordnung im Inneren des Ge- bäudes (siehe Abschnitt 1.1.2.7). Eine Messung zum Nachweis der magnetischen Flussdichte um das GUW ist vor der Abnahme des Unterwerkes durchzuführen. Für diese Messung ist ein Zeitab- schnitt mit erhöhter Belastung im Straßenbahnfahrplan auszuwählen. Die Anzahl der Messpunkte und der allgemeine Versuchsablauf sind vom Auftragnehmer darzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Messung dient der Kontrolle der Einhaltung der gesetzlich geforderten Grenz- werte.

Im aktuellen Bestand wurden zwei Gleichrichtertransformatoren mit einer Nennleistung von jeweils 1000 kVA installiert, welche insgesamt zwei Gleichrichter mit jeweils 2000 A versorgen. Die elektri- schen Anforderungen an die Gleichrichterunterwerke haben sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Um möglichen zukünftigen Belastungen im Straßenbahnnetz Rechnung zu tragen, wer- den im modernisierten Unterwerk zwei Gießharz-Gleichrichtertransformatoren mit einer Bemes- sungsleistung von jeweils 1860 kVA eingebaut, welche zwei Gleichrichter mit je 3000 A Basisstrom versorgen. Die Hauptsammelschiene der Gleichspannungsschaltanlage ist für einen Bemessungs- strom von 7500 A (Umgehungssammelschiene mit 3000 A) ausgelegt. Diese Werte gelten für den Betrieb mit DC 750 V, da zu einem späteren Zeitpunkt für alle Gleichrichterunterwerke der LVB eine Anhebung der Fahrleitungsspannung von DC 600 V auf DC 750 V erfolgen soll.

1.1.2.2.2 Elektrotechnische Komponenten

Die elektrischen Traktionsstromversorgungsanlagen des modernisierten GUW Mockau bestehen aus folgenden zu installierenden elektrischen Hauptkomponenten:

· 8-feldrige Mittelspannungsschaltanlage,

· 2x Gleichrichtertransformatoren,

· 1x Eigenbedarfstransformator,

· 2x Gleichrichter und 1x Rückleiter,

· 8-feldrige Gleichspannungsschaltanlage (1x Streckenersatz/Umgehungsfeld, 1x Einspeisung, 6x Streckenabgang),

· 1x Ortsnetztrenntransformator,

· Eigenbedarfsanlage,

· Batterieanlage,

· Leit- und Fernwirktechnik.

Die elektrotechnischen Anlagen sind gemäß dem Grundrissplan (siehe Unterlage 01_02_02) in den Räumen des GUW aufzustellen.

Die Abmessungen der elektrotechnischen Anlagen sind so gewählt, dass unabhängig des Herstel- lers alle erforderlichen Schaltanlagen im Schaltraum des Unterwerks aufgestellt werden können. Als Planungsgrundlage wurden die Schaltanlagen der Firma Siemens herangezogen, da Siemens aktuell die größten Abmaße der Schaltanlagenschränke für eine standardmäßige Gleichstrom- schaltanlage aufweist.

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Alle im GUW einzubauenden Anlagenteile sind mit einem Schutzgrad IP 20 (entsprechend DIN EN 60529) zu errichten. Soweit möglich sind übliche Komponenten der Bahnenergieversorgungstech- nik unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik einzusetzen. Es sind hier grundsätz- lich SF6-gasfreie Schaltmittel einzusetzen (ohne fluorierte Treibhausgase (F-Gase)). Für die ein- zelnen Geräte und Komponenten sind die zugehörigen EU-Richtlinien einzuhalten und die Nach- weise dem AG zu übergeben (Einarbeitung in Dokumentation).

1.1.2.2.3 Medienanbindung ans GUW MOC

Der Standort des GUWs ist aufgrund der bisherigen Nutzung durch die vorhandenen Medien hin- reichend erschlossen. An der derzeitigen Ver- und Entsorgungssituation des Grundstücks soll im Umfeld des Unterwerkes keine grundlegende Veränderung vorgenommen werden. Die innerhalb des Baubereiches vorhandenen Medien werden angepasst oder erneuert und an den angrenzen- den vorhandenen Medienbestand angebunden.

Die Anbindung des modernisierten GUW MOC an das Mittelspannungsnetz der Leipziger Ver- kehrsbetriebe erfolgt über zwei Mittelspannungskabelsysteme, die im Bereich der Kabelkeller- ebene an der Ost- und Südseite in das Gebäude eingeführt werden. Die Netzspannung im Mit- telspannungsnetz beträgt 10 kV. Mit der Modernisierung des Unterwerkes sind ab den Muffengru- ben neue Mittelspannungskabel vom Typ NA2XS(F)2Y 3x 1x240mm² 6/10kV systemweise einzu- setzen und ins Unterwerk zu führen. Die Einspeisung des Mittelspannungsnetzes der LVB erfolgt über die Netz Leipzig GmbH.

Die Anbindung des GUW an das Fahrleitungsnetz der Straßenbahn erfolgt über die Streckenschal- ter mit Schnellschalter und Gleichspannungskabel. Die Anbindung an die Rückleitung (Gleisan- lage) erfolgt mit Gleichspannungskabel über das Rückleiterfeld. Für den später neu aufzubauenden Rückleiterpunkt vor dem GUW MOC kommen mit der Modernisierung ein neuer Rückleiterwider- stand zum Einsatz (siehe /3-1/). Die Rückleiterpunkte RP95 und RP96a/b werden ohne Rückleiter- widerstand angebunden.

Als Gleichspannungskabel (Speisung, Rückleitung) sind Kabel vom Typ NA2XS(F)2Y 1x500 mm² mit konzentrischem, längswasserdichtem Schirm entsprechend VDV-Schrift 515 einzusetzen. Die Kabelschirme der zur Speisung genutzten Gleichspannungskabel sind auf einen Schluss Schirm- Erde, Schirm-Leiter und Schirmunterbrechung zu überwachen.

Im Bestand ist kein Ortsnetzanschluss für das GUW MOC vorhanden. Zum Start der Baumaß- nahme soll ein neuer Ortsnetzanschluss hergestellt werden. Dazu wird neben der Netz Leipzig Sta- tion 1213 (ALT) eine neue Zähleranschlusssäule (ZAS) errichtet. Während der Baumaßnahme wird der Ortsnetzanschluss als Baustromanschluss sowie für die Niederspannungsversorgung des tGUW genutzt. Der neue Ortsnetzanschluss ist während der Bauzeit zu schützen.

Im GUW ist ein Anschluss an das Netz der Telekom vorhanden. Während der Umbauphase und Außerbetriebnahme des Unterwerks verbleibt der Telekomanschluss in Betrieb und wird gesichert. Der Anschlusspunkt dient für die bauzeitliche kommunikationstechnische Anbindung des tGUW. Ab dem Telekom-Anschluss wird ein Kabel nach außen verlegt und bis zum tGUW verlängert.

Im Zuge der Inbetriebnahme der Schaltanlagen im neuen GUW MOC hat zwischen dem Auftrag- nehmer der Montage der elektrotechnischen Anlagen (Los 3) eine Koordinierung und Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer des Loses 2 (Lieferung der Anlagen) zu erfolgen. Weiterhin muss eine Abstimmung des Auftragnehmers des Loses 3 in Bezug auf die notwendigen Kabeltiefbaumaßnahmen und den Kabelzug mit dem AG bis in GUW erfolgen.

Die Abstimmung zwischen den Auftragnehmern untereinander und dem Auftraggeber beinhaltet die Termine und Ausführungen zu den Kabelverlegungen vom Außenbereich bis ins Unterwerk zu den Schaltanlagen, die Kabelanbindungen an den Schaltanlagen sowie die Inbetriebnahme der Anlagen und Kabel.

Alle von außen neu in das Unterwerksgebäude führenden Kabelanlagen sind im Bereich des Ka- belkellers möglichst parallel nebeneinander in das Gebäude einzuführen. Die Erreichbarkeit der Kabelanschlüsse zur Montage in den Anlagen sowie eine fachgerechte Verlegung aller Kabel sind durch entsprechende Anordnung von Kabelführungen und Kabelwegen zu gewährleisten.

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Im GUW wird eine Datenkopplung eingerichtet. Die Verbindung RTU - ZSPS soll als Datenverbin- dung nach IEC 60870-5-104 hergestellt werden. Die Anbindung des GUW an die Leitstelle erfolgt nach IEC 60870-5-104. Die Übertragung erfolgt über eine Kommunikationsverbindung über das Kabelnetz der Netz Leipzig. Die Schnittstelle ist ein Wandschrank der Netz Leipzig, über den die Anbindung an die RTU erfolgt. Die Trennung der LVB-Datenverbindung vom Internet muss ge- währleistet sein.

Aktuell ist ein Betrieb des GUW ohne Mitnahmeschutz vorgesehen. Ein Parallelbetrieb mit benach- barten Unterwerken ist zukünftig geplant. Die Bausteine für den Mitnahmeschutz, inklusive Be- fehlsverarbeitung und Leitungsanbindung, werden entsprechend vorgerüstet.

Die Integration des GUW in die Energieleitstelle erfolgt gesondert durch den Auftraggeber bzw. in dessen Auftrag.

1.1.2.3 Neubau der elektrotechnischen Anlagen GUW MOC

1.1.2.3.1 Technische Daten der Schaltanlagen

Umweltbedingungen:

Das GUW wird unter folgenden Bedingungen (EN 50125-2, EN 50125-3) eingesetzt:

Höhe über dem Meeresspiegel Klasse A1

Klimaklasse T1

Technische Grunddaten:

Nennspannung (AC) 10 kV, Versorgung über Netz Leipzig

Nennspannung (DC) DC 600 V und 750 V, umklemmbar

Betriebsspannung nach EN 50163 geeignet für beide Nennspannungen

Isolationsspannung nach EN 50124

Schutzgrad IP20 (DIN EN 60529)

Belastung Belastungsklasse VI, nach EN 60146-1-1, EN 50328

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1.1.2.3.2 Neubau Mittelspannungsschaltanlage

1.1.2.3.2.1 Ausführung Mittelspannungsschaltanlage GUW MOC

Die Mittelspannungsschaltanlage (MSA) übernimmt den Anschluss des Unterwerks an das LVB- eigene 10-kV-Mittelspannungsnetz, welches von der Netz Leipzig (NL) über die versorgereigene Schaltstelle Sst. 1213 und bedarfsweise über die Schaltstelle Sst. 1224 eingespeist wird. Die MSA des GUW Mockau ist mit keinem weiteren LVB-Unterwerk über das Mittelspannungsnetz verbun- den (2x Stichspeisung).

Als Mittelspannungsschaltanlage kommt eine Schaltanlage mit SF6-freien Isoliermedium zum Ein- satz, unter Verwendung eines Druckausleitsystems. Gemäß Abstimmung mit der LVB soll bei der Planung im GUW MOC eine Mittelspannungsschaltanlage der Firma Siemens vom Typ 8DJH 24 – blue GIS für sekundäre Verteilungsnetze bis 24 kV herangezogen werden.

Die Mittelspannungsschaltanlage besteht aus den folgenden Schaltschränken:

· 2 x Einspeisung

· 1 x Übergabefeld (Kupplung)

· 1 x Messung (luftisoliert, beidseitig mit Kabelanschlüssen)

· 1 x Kabelaufführungsfeld

· 2 x Transformatorabgang Gleichrichtertransformator

· 1 x Transformatorabgang Eigenbedarfstransformator

Die Schalthoheit der gesamten Mittelspannungsanlage liegt bei der LVB.

Die beiden Einspeisefelder K01 und K02 sind mit einer Umschaltautomatik über die SPS auszu- rüsten (siehe nachfolgender Abschnitt „Funktionsweise der Umschaltautomatik“).

Die Leistungsschaltfelder sowie das Transformatorabzweigfeld mit Sicherungen sind über ein Sam- melschienensystem miteinander verbunden. Das Messfeld muss (aufgrund der aktuell bei Siemens verfügbaren Schaltschrankkonfigurationen) beidseitig mit Kabelanschlüssen in den Schaltschrank- verbund integriert werden. Aus diesem Grund ist nach dem Messfeld ein separates Kabelauffüh- rungsfeld notwendig, um die Anbindung zum Sammelschienensystem der nachfolgenden Felder herzustellen.

Alle Schaltfelder sind entsprechend der TAB der Netz Leipzig GmbH (siehe /2-1/, aktuelle Fassung) und entsprechend der Technischen Anschlussregeln Mittelspannung der VDE (siehe /2-3/) auszu- führen. Die Schaltanlage ist in RAL 1015 (hellelfenbein) zu lackieren und ist mit lackierten Seiten- wänden zu liefern.

Die beiden Einspeisefelder sind mit Dreistellungstrennschalter und Leistungsschalter für den Ring- betrieb auszurüsten. Weiterhin werden in den Einspeisefeldern Schutzgeräte mit gerichtetem Über- stromzeitschutz (UMZ) vorgesehen.

Die Anbindung des Gleichrichterunterwerks an das Mittelspannungsnetz erfolgt über das Überga- befeld, welches mit Leistungsschalter und digitalem Schutzgerät auszustatten ist. Zusätzlich erfolgt in dieser Zelle über einen Spannungswandler die Messung der Sammelschienenspannung (Ein- speisung).

In der nachfolgenden Messzelle erfolgt die Strom- und Spannungsmessung über vom Netzbetrei- ber beigestellte Wandler (Verrechnungsmessung). In der Messzelle sind zur Erdung der span- nungsführenden Schienen und in Richtung Übergabefeld Erdungsfestpunkte vorzusehen. Gleich- falls sind Erdungsfestpunkte im Kabelaufführungsfeld zur Erdung der Mittelspannungssammel- schiene in Richtung der Transformatorenabgangsfelder einzubauen.

Die Bestellung der Wandler bei der Netz Leipzig GmbH hat durch den AN selbsttätig zu erfolgen. Dafür ist ein Vorlauf von mindestens sechs Wochen zum geplanten Einbautermin einzuhalten. Der Einbau und Anschluss der Wandler in die Messzelle erfolgen vorzugsweise im Werk vor der Anla- genlieferung.

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Im weiteren Verbund der Mittelspannungsschaltanlage stehen die zwei Transformatorabgangszel- len für die beiden Gleichrichtertransformatoren und eine Transformatorabgangszelle für den Eigen- bedarfstransformator des GUW. Die zwei Zellen für die Gleichrichtertransformatoren werden mit Leistungsschaltern und digitalem Schutzgerät ausgerüstet. Die Abgangszelle für den Eigenbe- darfstransformator wird als Lasttrennschalterfeld mit Sicherungen ausgeführt.

Die Mittelspannungsschaltanlage wird wegen des geringeren Platzbedarfs und des sehr geringen Wartungsaufwands als gasisolierte (SF6-frei) Schaltanlage ausgeführt (außer Messzelle (Wand- lerraum ist luftisoliert)). Um die Montage der gesamten Anlage und auch einen Austausch ohne Gasarbeiten vor Ort durchführen zu können, sollen alle Felder als eigener Gasraum ausgeführt werden. Die Gasräume der einzelnen Felder sind zu überwachen und als Sammelmeldung über die Fernwirkanlage der LVB zu übertragen. Die Wartungsanforderungen an Mittelspannungsstati- onen der Netz Leipzig sind gemäß /2-4/ zu beachten.

Es muss die Möglichkeit bestehen, die Kabelmäntel der Mittelspannungskabel in den beiden Ein- speisezellen mit in die Erdung der Mittelspannungsschaltanlage einzubeziehen. Die Kabelmäntel sind dabei pro Einspeisezelle im Kabelanschlussraum auf eine isoliert aufgebaute Schiene zu klemmen. Über Kabelverbindung zur HES (mit einer Trennstelle) können dann die beiden isolierten Schienen (und damit die Kabelmäntel) in die Erdung einbezogen werden.

Die Mittelspannungsschaltanlage wird mit einem Druckausleitsystem ausgestattet. Das Druckaus- leitsystem besteht aus einem Sockel unterhalb der Schaltanlage und einem daran angeschlosse- nem Rohrsystem an der linken Seite der Anlage (neben der Einspeisezelle K01). Die Druckauslei- tung erfolgt über den Eigenbedarfstransformatorraum des Unterwerksgebäudes mittels einer Aus- leitklappe in der westlichen Gebäudeaußenwand direkt ins Freie. Die Ausleitöffnung wird so in der Höhe angeordnet, dass keine Gefahren für Personen/Passanten entstehen (Berücksichtigung Ge- fahrenbereich). Das Druckausleitsystem ist in RAL 1015 (hellelfenbein) zu lackieren.

Folgende maximale Abmessungen der einzelnen Felder (B x T x H) sind zulässig:

· Einspeisefeld: ca. 0,55 m x 0,80 m x 2,20 m

· Übergabefeld: ca. 0,55 m x 0,80 m x 2,20 m

· Messung: ca. 0,85 m x 0,80 m x 2,20 m

· Kabelaufführung ca. 0,35 m x 0,80 m x 2,20 m

· Abgang GL-Transformator: ca. 0,55 m x 0,80 m x 2,20 m

· Abgang EB- Transformator: ca. 0,55 m x 0,80 m x 2,20 m

Für das Füllgases Clean Air der Firma Siemens besteht, anders als bei SF6-Gas, keine Kennzeich- nungs- oder Meldepflicht.

1.1.2.3.2.2 Funktionsweise der Umschaltautomatik

Die Mittelspannungsschaltanlage im Unterwerk MOC wird über zwei Mittelspannungskabelsys- teme der LVB versorgt, die beide als Stich speisen (kein durchgehender Mittelspannungskabel- ring). Das Kabelsystem zur Netz Leipzig Station St. 1213 ist an der Einspeisezelle K01, das Kabel- system zur Netz Leipzig Station St. 1224 ist an der Einspeisezelle K02 angebunden. Über eine Umschaltautomatik in den Einspeisezellen K01 und K02 wird sichergestellt, dass nur ein Mit- telspannungskabelsystem das Unterwerk Mockau versorgt, wobei der zweite Strang über die Ein- speisezelle ausgeschaltet bleibt.

In der Grundschaltung der MS-Versorgung am GUW MOC ist das Einspeisefeldes K01 eingeschal- ten, das Einspeisefeld K02 ist aus.

Mit der Umschaltautomatik ergibt sich die Möglichkeit zwischen beiden versorgenden Mittelspan- nungskabelsystemen umzuschalten (betrieblich, im Störfall). Damit kann das GUW nach kurzzeiti- ger Spannungsunterbrechung wieder versorgt werden.

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Diese Umschaltautomatik ist nur einfach vorzusehen. Das heißt, bei Wiederkehr der Spannung an der MS-Einspeisung K01 erfolgt keine automatische Rückschaltung auf diese MS-Einspeisung. Die MS-Einspeisung K01 bleibt dabei bis zur Umschaltung von Hand auf die MS-Einspeisung K02 in Betrieb. Die Umschaltautomatik wird nicht als Schnellumschaltung aufgebaut. Sie wird unter Be- rücksichtigung der kapazitiven Spannungsprüfung an den beiden Einspeisezellen und über die SPS der Mittelspannungsschaltanlage realisiert.

Zum Starten und Zurücksetzen der Umschaltautomatik wird an der Schaltfeldfront im Feld K01 rechts neben dem Fern/Ort-Umschalter ein weiterer Umschalter „Umschaltautomatik Ein/Aus“ ein- gebaut.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Umschaltautomatik wirksam ist:

· Schalter an der Schaltfeldfront K01 „Umschaltautomatik“ steht auf Ein

· Fern/Ort-Umschalter steht auf Fern

· Dreistellungstrenner K01 UND K02 sind geschlossen (nicht geerdet)

· Leistungsschalter K01 ODER K02 sind Ein

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird eine Zustandsmeldung „Umschaltautomatik aktiv“ über die Fernsteuerung abgesetzt.

Die Umschaltbedingungen sind am Beispiel K02 Umschaltung auf K01 für das GUW MOC erläutert:

· Prüfung Leistungsschalter K02 ist Ein

· Prüfung Leistungsschalter K01 ist AUS

· Prüfung Spannung an K01 liegt an

· Befehl Leistungsschalter K02 Aus

· Prüfung Leistungsschalter K02 ist Aus

· Befehl Leistungsschalter K01 Ein

Die Umschaltautomatik wird angeregt, wenn entweder an der Einspeisung K01 oder an der Ein- speisung K02 die Spannung über einen vorgegebenen Zeitraum ausfällt (Unterspannungsanre- gung).

Über das Spannungsprüfsystem an den Zellen (Horstmann WEGA 2.2C, an K01 und K02) ist je- weils die Meldung "Spannungsfrei" auszuwerten. Beim Vorhandensein dieser Meldung an der Zelle zu der umgeschaltet werden soll, wird die Anregung der Umschaltautomatik unterbunden. Bei ei- nem Erdschluss des vorgelagerten MS-Netzes soll keine automatische Umschaltung erfolgen.

Die Umschaltung erfolgt nur, wenn bei Unterspannungsanregung an der einen Einspeisung die Spannung an der anderen Einspeisung, auf die umgeschaltet werden soll, in voller Höhe vorhan- den ist.

Die Anregung der Umschaltautomatik wird bei der Ausschaltung eines Leistungsschalters von Hand unterbunden.

Die Auslösung von Überstromschutzeinrichtungen in einem der in die Umschaltautomatik einbezo- genen 10-kV-Abgänge führt zur Sperrung der Umschaltautomatik.

Das Anstehen einer Schaltgerätestörstellungsmeldung in einem der beiden Einspeisezellen führt zur Sperrung der Umschaltautomatik. Kehrt während der Umschaltung die ausgefallene Spannung zurück wird der Umschaltvorgang automatisch zu Ende geführt. Hat die Umschaltautomatik gearbeitet, schaltet sie sich ab und beteiligt sich nicht an weiteren Um- schaltungen, im jeweiligen Schaltzyklus.

Eine erfolgte Umschaltung über die Umschaltautomatik ist als Information mittels einer LED-Anzeige (gelb) mit der Beschriftung "Umschaltautomatik hat geschalten" an der Schaltfeld- front K01 und K02 sowie an den zugehörigen Displays der Schutzgeräte anzuzeigen. Diese Mel- dung ist auch auf dem Schutzgerät-Display und über das Stationsbedienfeld anzuzeigen (mit Ein- tragung in das Protokoll). Parallel dazu ist diese Meldung über die Fernwirkanlage an die Leitstelle zu übertragen.

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Durch das Betätigen (einmaliges Ein-/Ausschalten) des Knebelschalters der Umschaltautomatik vor Ort im Unterwerk soll die angezeigte Meldung an der LED-Anzeige an der Schaltfeldfront K01 und K02 gelöscht werden (gilt auch für die "aktive" Anzeige auf dem Schutzgerät-Display und dem Stationsbedienfeld).

Bis zur Quittierung ist die Umschaltautomatik nicht mehr aktiv. Die Quittierung kann vor Ort durch Schalten des Umschalters „Umschaltautomatik“ an der Schaltfeldfront K01 erfolgen. Parallel kann die Quittierung über die Fernsteuerung erfolgen, wenn der Umschalter „Umschaltautomatik“ an der Schaltfeldfront K01 auf Ein steht.

Die Startbedingungen für die Umschaltautomatik werden mit dem Einschalten der Umschaltauto- matik gesetzt. Das heißt, die Normaleinspeisung K01 oder K02 wird automatisch durch die Schalt- stellungen der Leistungsschalter erkannt.

An den beiden Einspeisezellen K01 und K02 ist die Besonderheit der Umschaltautomatik für das Bedienpersonal deutlich hervorzuheben. Hierzu erfolgt unterhalb des Schutzgerätes an der Schalt- feldfront die Beschriftung (rot) bei K01 „Umschaltautomatik mit K02 über SPS“; bei K02 „Umschalt- automatik mit K01 über SPS“.

Der Umschalter „Umschaltautomatik Aus/Ein“ an der Schaltfeldfront K01 wird mit einem roten Rechteck gekennzeichnet. Außerdem wird das Blindschaltbild an der Zellenfront durch eine Wirkli- nie (Strichlinie, schwarz) zwischen den Stellungsanzeigern der Leistungsschalter ergänzt.

Sämtliche Schutzfunktionen und Verriegelung des GUW bleiben durch die Umschaltautomatik un- berührt.

Weitere Details z.B. bezüglich Schalt- und Pufferzeiten sind im Rahmen der Werksplanung des AN mit dem Versorgungsnetzbetreiber (Netz Leipzig GmbH) abzustimmen.

1.1.2.3.2.3 Hinweis zu den Schutzgeräten der MSA

Für den Betrieb der Schutzgeräte sind Parametersätze für den gerichteten Überstromzeitschutz (UMZ) zu berücksichtigen:

Die Schutzgeräte sind mit entsprechenden Softwarepaketen vorkonfektioniert zu liefern und einzu- bauen. Die Software der Schutzgeräte muss so gestaltet sein, dass ein Anpassen und Eintragen von Werten und Daten zum Netzschutz durch den AG zu jedem Zeitpunkt möglich sind.

Im Zuge der Werksplanungen hat die Abstimmung und Berechnung zu den notwendigen Kabelum- bauwandlern sowie zu den Einstellwerten und Daten für die Schutzgeräte zu erfolgen. Entspre- chend sind über den AN die dafür notwendigen Netzdaten (Mittelspannungsnetz) mit dem AG und der Netz Leipzig zu klären.

Die Inbetriebnahme der Schutztechnik hat in Abstimmung mit dem AG und der Netz Leipzig zu erfolgen.

1.1.2.3.2.4 Hinweise zu SF6-gasfreien-Schaltanlage

Entsprechend der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase dürfen ab dem 1.01.2026 keine SF6-Gase mehr in Schaltmitteln (10 kV/20 kV) eingesetzt werden. Aus diesem Grund wird die Mittelspannungsschalt- anlage des GUW MOC mit einem SF6-freien Isoliermedium ausgerüstet.

1.1.2.3.3 Gleichrichtertransformatoren

Als Gleichrichtertransformatoren werden zwei Gießharztransformatoren eingesetzt. Die Nennleis- tung der Transformatoren beträgt jeweils 1860 kVA bei einer Nennspannung von DC 750 V und 1600 kVA bei DC 600 V. Die Transformatoren müssen entsprechend der Belastungsklasse VI (siehe Belastungsklasse zum Gleichrichter) überlastbar sein. Als Bezugswert ist dabei der bei den vorgegebenen Bemessungsleistungen des Gleichrichtertransformators fließende Gleichstrom her- anzuziehen (abweichend vom Basisstrom der Gleichrichter).

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Die primärseitige Nennspannung der Transformatoren beträgt 10,2 kV. Um unterschiedliche Span- nungen im Mittelspannungsnetz ausgleichen zu können, sind oberspannungsseitig mehrere An- zapfungen vorzusehen (5 mal ± 2,0 %).

Für einen übergangsweisen Betrieb der Straßenbahn mit einer Nennspannung von DC 600 V sind niederspannungsseitig entsprechende Anzapfungen vorzusehen. Das Umklemmen der Kabel an den Sekundärseiten der Transformatoren muss ohne Kabelverlängerungen möglich sein.

Die Transformatoren sind in unterschiedlichen Schaltgruppen auszuführen, so dass sich beim Pa- rallelbetrieb der Transformatoren ein 12-Puls-Betrieb der Gleichrichter ergibt. Transformator 1 ist in Schaltgruppe Yy0 auszuführen, Transformator 2 mit Schaltgruppe Dy5. Die Transformatoren 1 und 2 sind so aufzustellen, dass ihre Unterspannungsseiten einander zugewandt sind. Dadurch wird die Ausstrahlung magnetischer Felder nach außen reduziert. Gleichzeitig wird in Verbindung mit der Aufstellung der Gleichrichter der Kabelweg optimiert.

Es sind Gießharztransformatoren für den Stromrichterbetrieb mit verminderten Leerlaufverlusten und geringen Geräuschen einzusetzen. Jeder Transformator ist mit einem Transformator-Voll- schutz mit drei Kaltleitern je Schenkel (Warnung, Auslösung und Kerntemperatur) und Auslösege- rät für getrennten An- oder Einbau auszurüsten.

Der Rollenmittenabstand für die Transportrollen der Transformatoren beträgt 820 mm. Die einzel- nen Rollen müssen für Längs- und Querfahrt umsteckbar sein. Die Transformatoren sind auf Trans- formatorenlagern zur Reduzierung von Schwingungen, Geräuschen und Vibrationen aufzustellen.

Für den Einbau der Gleichrichtertransformatoren sind in den Transformatorräumen an den Rück- wänden Einzugsösen dauerhaft zu installieren.

Die oberspannungsseitigen Kabel von der Mittelspannungsschaltanlage werden ebenso wie die unterspannungsseitigen Kabel zum Gleichrichter durch den Kellerbereich zum Schaltraum verlegt. Die Kabel werden über Sammelschienen an die Anschlussfahnen der Transformatoren ange- schlossen. Zum Ausgleich von Schwingungen sind geeignete Zwischenstücke einzubauen.

Alle Anschlussfahnen der Transformatoren befinden sich jeweils oben am jeweiligen Transforma- tor.

An den ober- und unterspannungsseitigen Sammelschienen sind ausreichend dimensionierte Er- dungsfestpunkte (ø 25 mm) vorzusehen. Wenn es wegen der Erreichbarkeit erforderlich ist, sind gekröpfte Erdungsfestpunkte zu verwenden. In den Transformatorräumen sind links und rechts der Tür Potentialausgleichsschienen (PAS) zum ober- und unterspannungsseitigen Erden der Trans- formatoren vorzusehen, welche ebenfalls mit je einem Erdungsfestpunkt (ø 25 mm) ausgerüstet werden.

In den Transformatorräumen ist gegen zufälliges Berühren unter Spannung stehender Teile hinter jeder Tür eine herausnehmbare Schutzstange, mit gelb-schwarzer Farbgebung, anzubringen. Wei- terhin wird an den Transformatoren eine zusätzliche Schutzabsperrung mittels einer durchsichtigen Kunststoffplatte angebracht. Dieser an der Vorderseite angebrachte Berührungsschutz darf mit sei- nen Abmessungen das Erreichen der Erdungsfestpunkte an den Transformatoren nicht behindern. Außerdem ist durch einen Bodenabstand von ca. 0,5 m die Frischluftzufuhr an den Transformato- ren zu gewährleisten.

In den Transformatorräumen ist an der Wand auf der Oberspannungsseite der Gleichrichtertrans- formatoren jeweils ein dreipoliger Innenraum-Erdungsschalter für 12 kV (nach EN 62271 1, EN 62271 102, Klassen M1, E1) mit Motorantrieb vorzusehen. Es ist eine Verriegelung des Motoran- triebes des Erdungsschalters im Transformatorraum zum dreipoligen Erdungsschalter im zugehö- rigen Transformatorabgangsfeld der Mittelspannungsschaltanlage sicherzustellen, bevorzugt mit- tels Sperrmagneten am Antrieb. Der Antrieb ist am Innenraum-Erdungsschalter in Richtung Tür hin anzuordnen. Dies ist bei der Werkplanung bezüglich Aufstellung der Transformatoren zu berück- sichtigen. Die Bedienung des Not-Handantriebs erfolgt mittels Handkurbel und muss aus Richtung Tür möglich sein. Die elektrischen Bedieneinheiten der Antriebe in den Transformatorräumen sind vor den Absperrstangen anzuordnen und jeweils mit einer Sicherung vor zufälliger Schaltung zu schützen.

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Tabelle 1: Technische Daten der dreipoligen Erdungsschalter

Technische Daten ErdungsschalterNenngröße
Bemessungs-SpannungAC 12 kV
Bemessungs-Kurzzeitstrom20 kA
Bemessungs-Stoßstrom50 kA
Bemessungs-Kurzschlusseinschaltstrom50 kA
AntriebDC 110 V
Antriebsseiterechts oder links
Hilfsschalter am Erdungsschalter2 Schließer, 2 Öffner
Möglichkeit zur Verriegelung des Antriebesmechanisch

Die Türen der Transformatorräume sind jeweils in einen Geh- und Standflügel unterteilt, wobei der Gehflügel der Unterspannungsseite des Gleichrichtertransformators zugeordnet ist. Die Nutzer sol- len mit an beiden Gleichrichtertransformatorräumen unterschiedlich angebrachten Stand- und Geh- flügeln der Türen auf die ungleiche Aufstellung der Transformatoren aufmerksam gemacht werden, um so die Gefahr von Fehlbedienungen zu verringern (Zuordnung Primär- und Sekundärseite des Transformators).

1.1.2.3.4 Eigenbedarfstransformator

Für die Eigenbedarfsversorgung des GUW (Steuerung, Niederspannungsversorgung) ist ein Transformator vorgesehen, welcher an der MSA angeschlossen wird. Weitere Details zur Eigen- bedarfsanlage sind dem Abschnitt 1.6.7 zu entnehmen.

Allgemeine Technische Daten EB-Transformator:

Leistung 63 kVA

Primärspannung AC 10,2 kV (± 4,0 % umklemmbar)

Sekundärspannung AC 230/400 V

Schaltgruppe Dyn5

Der Eigenbedarfstransformator wird in einem eigenen Transformatorraum aufgestellt (siehe Unter- lage 03_02_02). Für den Einbau des Eigenbedarfstransformators wird im Transformatorraum an der Rückwand eine Einzugsöse dauerhaft installiert.

1.1.2.3.5 Gleichspannungsschaltanlage

1.1.2.3.5.1 Allgemeine Technische Daten

Die komplette Gleichspannungsschaltanlage besteht aus zwei Gleichrichtern, einem Rückleiter- schrank, einem Einspeisefeld, sechs Leistungsschalterfeldern (Streckenabgangsfelder) und einem Streckenersatzfeld.

Die beiden Gleichrichter sowie das mittig dazwischenstehende Rückleiterfeld werden im Verbund aufgestellt und über Sammelschienenverbindungen (L-) verbunden. Die Streckenabgangsfelder, das Streckenersatzfeld und das Einspeisefeld stehen nebeneinander als zweiter Anlagenverbund, mit durchgehender Sammelschiene sowie einer durchgehenden Umgehungssammelschiene.

Das Einspeisefeld wird zwischen den Streckenabgangsfeldern 3 und 4 angeordnet. Im Anschluss an das Streckenfeld 6 wird das Streckenersatzfeld angeordnet. Die Anbindung der Gleichrichter an das Einspeisefeld erfolgt mittels Kabel.

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Die Gleichspannungsschaltanlage, einschließlich der Gleichrichterschränke, ist isoliert aufzustellen und mit einer Gerüstschlussschutzeinrichtung (Gerüstschlussstromrelais) zu versehen, welche im Rückleiterschrank angeordnet wird. Diese Einrichtung überwacht über ein Stromrelais den Strom zwischen den Feldgerüsten der GSA (auf Mittelpunkt Masse) und der Bauwerkserde (BWE). Im Rückleitungsfeld ist außerdem eine Fehlerspannungsüberwachungseinrichtung zwischen der Rückleitersammelschiene und der Haupterdungsschiene (HES) mit zwei hinterlegten Werten für Warnung und Auslösung vorzusehen.

Die maximalen Abmessungen der Felder (B x T x H) dürfen folgende Werte nicht überschreiten:

· Gleichrichterschrank max. 0,80 m x 1,40 m x 2,20 m

· Rückleiterschrank max. 1,00 m x 1,40 m x 2,20 m

· Einspeisefeld: max. 0,80 m x 1,40 m x 2,20 m

· Streckenersatzfeld: max. 0,60 m x 1,40 m x 2,20 m

· Streckenabgangsfeld: max. 0,90 m x 1,40 m x 2,20 m

Die Gleichspannungsschaltanlage muss für die Wandaufstellung geeignet sein, hinsichtlich Mon- tage- und Wartungsfreundlichkeit. Montage- und Wartungsarbeiten müssen über die Vorderseite der Anlage möglich sein, Arbeiten an der Rückseite sind unzulässig.

Alle Leistungsteile der GSA müssen in ihrer Überlastbarkeit der Belastungsklasse VI nach EN 60146-1-1 entsprechen. Weiterhin müssen alle Leistungsteile der GSA für die möglichen auftreten- den Spannungen bei DC 750 V ausgelegt sein (gemäß DIN EN 50163 (VDE 0115 Teil 102), VDV Schrift 521).

1.1.2.3.5.2 Gleichrichter

Das Gleichrichterunterwerk ist mit zwei Gleichrichtern auszurüsten, die je einen Basisstrom von mindestens 3000 A erzielen und entsprechend der Belastungsklasse VI gemäß IEC 60146 ausge- führt sind. Die Gleichrichter weisen somit eine Leistungsreserve gegenüber den Gleichrichtertrans- formatoren auf (Festlegung LVB).

Beide Gleichrichter sind jeweils als B6-Brücke aufzubauen. Im Zusammenspiel mit den Transfor- matoren unterschiedlicher Schaltgruppen ergibt sich damit beim Parallelbetrieb beider Gleichrich- ter ein 12-Puls-Betrieb.

Die Gleichrichter müssen für einen gleichstromseitigen Kurzschluss bis zum Abschalten der Mit- telspannungsschaltanlage ausgelegt sein, auch unter Beachtung der maximal möglichen Kurz- schlussströme der vorgeschalteten Gleichrichtertransformatoren (Beachtung im Zuge der Werk- planung).

Die beiden Gleichrichter stehen im Sammelschienenverbund mit der zwischen ihnen aufgestellten Rückleiterzelle. Der Anschluss der Wechselstromkabel von den Transformatoren erfolgt ebenso wie der Anschluss der Gleichstromkabel zur Einspeisezelle der Gleichstromschaltanlage nach un- ten durch den Kabelkeller.

Die Öffnung zum Kabelkeller darf nur die für die Kabeldurchführung erforderliche Größe haben, so dass zu Wartungs- und Instandhaltungszwecken der Schaltschrank betreten werden kann.

Die natürliche Lüftung/Kühlung der Gleichrichter erfolgt durch Zuluft aus dem Kabelkeller (über die Öffnungen der Kabelzuführungen) bzw. aus dem Schaltraum, wozu die Gleichrichterschränke über Kühlluftöffnungen in der erforderlichen Größe verfügen müssen. Die Ablüftung erfolgt nach oben in den Schaltraum.

Je Gleichrichter sind der Gleichrichterstrom sowie die Spannung der Gleichrichter zu messen und für die Übertragung an die Fernwirkanlage bereitzustellen. Die Anzeige der beiden Gleichrich- terströme erfolgt mit am Rückleiterschrank, die Anzeige der Spannung pro Gleichrichter erfolgt mit an der Einspeisezelle.

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1.1.2.3.5.3 Rückleiter

Der Rückleiterschrank wird im Sammelschienenverbund mit den beiden Gleichrichtern zwischen den Gleichrichterschränken aufgestellt. Hier erfolgt der Anschluss der zu den Gleisen verlaufenden Rückleiterkabel, getrennt nach einzelnen Rückleiterpunkten. Es sind sechs Rückleiteranschlussla- schen zu berücksichtigen. Der Schaltschrank muss begehbar sein und hat nur eine Öffnung im Bereich der Kabelzuführungen.

Der Anschluss der Gleichrichter erfolgt über Sammelschiene mit eingebauten handbetätigten Trennschaltern, die mittels Sperrmagneten gegenüber den Trennschaltern in der Einspeisezelle verriegelt sind, so dass sie sich nur bei geöffneten Einspeisetrennern (und damit bei ausgeschal- teten Gleichrichtern) öffnen und schließen lassen.

Die sechs vorgesehenen Rückleiteranschlüsse (inklusive 1x Reserve) erhalten eine Anschlussla- sche mit der Anschlussmöglichkeit für jeweils zwei Rückleiterkabel mit je 500 mm² Al (jeweils ein Kabelanschluss vorn und hinten an der Anschlusslasche). Eine mit Werkzeug bedienbare Trenn- lasche stellt jeweils die Verbindung zur Rückleitungssammelschiene her.

Zusätzlich wird ein schaltstangenbetätigter Trenner mit Kabel und Erdungsklemme zum Überbrü- cken der Trennlaschen eingebaut. Damit soll zur Erhöhung der Personensicherheit, im Falle des erforderlichen Öffnens einer Trennlasche, das eigentliche Öffnen des Stromkreises mit Hilfe dieses Trenners realisiert werden. Zum Anschluss des Kabels mit der Erdungsklemme sind die einzelnen Anschlusslaschen der Rückleiterpunkte im Schrank mit Kugelfestpunkten (ø 25 mm) auszurüsten.

Im Rückleiterschrank werden beide Gleichrichterströme, der Unterwerkssummenstrom sowie die Ströme der einzelnen Rückleiteranschlüsse gemessen, angezeigt und für die Übertragung an die Fernwirkanlage bereitgestellt. Die Strom-Anzeiger sind in der Tür des Rückleiterschrankes anzu- ordnen.

Weiterhin werden im Rückleiterschrank die Gerüstschlussschutzeinrichtung sowie die Potential- überwachung (Spannung zwischen Rückleitung und Bauwerkserde) eingebaut. Es erfolgt die Mes- sung und Anzeige der Spannung zwischen Rückleitersammelschiene und der Haupterdungs- schiene (HES) inklusive der Übertragung der Daten an die Fernwirkanlage.

Als Rückleiterkabel werden zwischen dem Unterwerk und den Rückleiterkabelverteilerschränken (RV) jeweils Kabel vom Typ NA2XS(F)2Y 1x500 mm² verwendet. Auch beim später aufzubauenden unterwerksnahen Rückleitungspunkt (Gleisanlage östlich vom Unterwerksgebäude, Mockauer Straße) kommen zwei Kabel vom Typ NA2XS(F)2Y 1x500 mm² bis zum neuen Rückleiterkabelver- teilerschrank (RV) zum Einsatz. Ausgehend vom neuen RV erfolgt die Kabelanbindung an die Gleisanlage (nicht Inhalt dieser Planung).

Die Anschlusslaschen sind so im Schrank anzuordnen, dass ein Montieren und Demontieren der Rückleiterkabel zu jeder Zeit möglich ist und die einzelnen Kabel gut zugänglich sind.

Im GUW MOC soll für den neuen Rückleiterpunkt direkt am GUW (Mockauer Straße) in Abstim- mung mit der LVB ein neuer Rückleiterwiderstand zum Einsatz kommen. Der Rückleiterwiderstand wird im Kabelkeller des Unterwerks angeordnet. Für den neuen Rückleiterwiderstand muss der benötigte Widerstandswert im Zuge der Bauausführung unter Berücksichtigung der zukünftig neuen Trasse und Kabelanlagen berechnet werden (Maßgebend sind hier die dann ermittelten Kabelanlagen aus der Planung der Firma VCL).

Im Zuge der Werksplanung ist der benötigte Widerstandswert des neuen Widerstandes durch den AN zu ermitteln. Durch die LVB werden dafür aktuelle Netzdaten (Schienen, Kabel, Längen, usw.) entsprechend des dann aktuellen Planungsstandes der Firma VCL zur Verfügung gestellt.

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1.1.2.3.5.4 Einspeisefeld

Die beiden Gleichrichter sind mittels Kabel (durch den Keller) mit dem Einspeisefeld verbunden, das zwischen Streckenabgangsfeld 3 und 4 der Gleichspannungsschaltanlage angeordnet ist. Die Kabel sind im Einspeisefeld an den handbedienbaren Trennschaltern angeschlossen, welche die Ankopplung zur Sammelschiene der GS-Schaltanlage herstellen. Die Trennschalter dienen gleich- zeitig zum Freischalten der Gleichrichter der Schaltanlage. Die Trennschalter sind mittels Sperr- magneten mit den Transformatorabgängen der MS-Schaltanlage zu verknüpfen, so dass sie sich nur bei ausgeschaltetem Transformatorabgang öffnen und schließen lassen.

Weiterhin muss eine Verriegelung (mittels Sperrmagnet) der Trennschalter im Einspeisefeld mit den Trennschaltern im Rückleiterschrank gegeben sein. Hier sind folgende Schaltreihenfolgen ein- zuhalten:

· Zuerst Trennschalter im Einspeisefeld öffnen, danach die Trennschalter im Rückleiter- schrank öffnen,

· Zuerst die die Trennschalter im Rückleiterschrank schließen, danach die Trennschalter im Einspeisefeld schließen.

In der Einspeisezelle werden die DC-Spannungen beider Gleichrichter sowie die Spannung der Gleichstromsammelschiene der Schaltanlage gemessen, angezeigt und für die Übertragung an die Fernwirkanlage bereitgestellt. Die Spannungs-Anzeiger sind in der Tür des Einspeisefeldes anzu- ordnen.

1.1.2.3.5.5 Streckenabgangsfeld und Streckenersatzfeld

Die Streckenabgangsfelder sowie das Streckenersatzfeld werden mit Gleichstromschnellschaltern mit einem Bemessungsstrom von mindestens 2600 A ausgerüstet. Die Streckenabgangsfelder er- halten zusätzlich jeweils einen Umgehungstrenner mit einem Nennstrom von 2600 A sowie zwei Kabelabgangstrenner mit einem Nennstrom von 1250 A.

Die Felder sind so aufzubauen, dass sich die beiden Kabelabgangstrenner in einer gut zugängli- chen Nische (rechts vom Schaltwagen) befinden. An die Kabelabgangstrenner müssen sich jeweils bis zu vier Speisekabel 500 mm² Al anschließen lassen. Die Anschlusslaschen sind entsprechend zu gestalten und anzuordnen.

Die Schnellschalter befinden sich auf ausfahrbaren Schaltwagen. Die Zelle muss bei ausgefahre- nem Schaltwagen zu Wartungszwecken zugänglich und begehbar sein. Durchbrüche zum Kabel- keller für die Gleichspannungskabel sind nur unterhalb der Kabelabgangstrenner in der minimal erforderlichen Größe vorzusehen. Die Trennwand zwischen Kabelabgangsnische und Schaltwa- genraum muss für Kabelanschlussarbeiten demontierbar sein. Oberhalb des Schaltwagens befin- det sich die gesondert zu öffnende Niederspannungsnische.

Alle Schnellschalter und Trenner müssen sich auch ohne Steuerspannung von Hand schalten las- sen. Als Primärschutz fungiert der am Schnellschalter vorhandene statische Überstromauslöser, als Sekundärschutz ist ein digitales Schutzgerät (di/dt, digitaler Überlastschutz) vorzusehen. Neben der Überstromauslösung soll dieses Schutzgerät auch Stromsprung, Stromanstieg und Strom-Zeit- Verlauf überwachen und ggf. den Schnellschalter auslösen. Am Schutzgerät/auf dem Display ist anzuzeigen, welcher Schutz zur Auslösung des Schalters geführt hat (Schutzgerät oder statischer Auslöser).

Je Streckenabgangsfeld übernimmt ein Kabelüberwachungsgerät (KÜ) für die abgehenden Spei- sekabel gemeinsam die Isolationsüberwachung für Leiter-Schirm sowie Schirm-Erde. Die Kabel- schirme sind jeweils über eine 20-A-Sicherung an das Kabelüberwachungsgerät anzuschließen. Es sind insgesamt vier Sicherungen für den Anschluss von Kabelschirmen einzubauen. Die eigent- liche Absicherung des Kabelschutzgerätes erfolgt dabei nach Vorgabe des Herstellers. In Abstim- mung mit der LVB und der IFTEC sollen Kabelüberwachungsgeräte der Firma ESN Bahngeräte GmbH vom Typ 8531 BLUE für erweiterten Eingangsspannungsbereich bis max. DC 1000 V zum Einsatz kommen (wegen Austauschbarkeit, Ersatzteilhaltung, /3-3/).

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Zur Steuerung der Funktionen der Streckenabgangsfelder soll je Feld ein kombiniertes Steuer- und Schutzgerät zum Einsatz kommen. Wenn das verwendete Schutzgerät die Zellensteuerung nicht ermöglicht, ist eine zusätzliche SPS zur Steuerung einzubauen. Die Feldsteuerungen sollen über einen Datenbus mit der Master SPS im zentralen Melde-/Bedienfeld verbunden werden. Die Bus- Anbindung ist redundant auszuführen, so dass bei Ausfall oder Abschaltung einzelner Steuerungen (SPS) eine sichere Bus-Anbindung und damit ein sicherer Betrieb der weiterhin funktionsbereiten Steuerungen in den Strecken geben sind.

1.1.2.3.6 Schutztechnik und Schutzbedingungen

1.1.2.3.6.1 Allgemeines zum Schutz

Grundsätzlich wird hinsichtlich des Schutzzieles zwischen Personen- und Anlagenschutz unter- schieden, wobei immer beide Schutzziele erreicht werden sollen. Die Schutzeinrichtungen müssen somit gleichzeitig dem Personen- und Anlagenschutz dienen. Die einzelnen Schutzeinrichtungen überwachen verschiedene Anlagenteile des Gleichrichterunterwerks. Im Ergebnis bewirken die Schutzeinrichtungen bei ihrem Ansprechen ein Abschalten des speisenden Schaltgerätes oder ver- hindern ein Zuschalten des Schaltgerätes.

So soll z.B. bei einem Gerüstfehler primär eine thermische Zerstörung von Anlagenteilen verhindert werden (Anlagenschutz). Eine solche thermische Zerstörung würde allerdings auch Personen ge- fährden, damit dient deren Verhinderung auch dem Personenschutz. Diese Bedingungen werden nachfolgend als Auslösebedingungen benannt und sind in der Zusammenfassung dargestellt.

Zur Gewährleistung des Anlagen- und Personenschutzes dienen verschiedene Verriegelungsbe- dingungen, die in den folgenden Abschnitten zusammengefasst sind.

Statischer Überstromschutz/Kurzschlussschutz (Primärschutz):

Für den sicheren Betrieb ist die Erkennung von maximalen Stromwerten bei Kurzschlüssen und Betriebsfällen (z. Bsp. gleichzeitige Anfahrt von mehreren Fahrzeugen im Speiseabschnitt) erfor- derlich. Der Schutz soll in diesen Fällen durch den statischen Überstromauslöser der einzelnen Gleichstromschnellschalter gewährleistet werden (Primärschutz). Die Überstromauslöser müssen so eingestellt werden, dass ein Kurzschluss bis zum Ende des Speiseabschnittes erkannt wird.

Da keine Änderungen der Dimensionierung an Kabel-, Fahrleitungs- und Gleisanlagen vorgenom- men werden, sollen die Einstellwerte der Bestandsanlage übernommen und im Rahmen der Inbe- triebnahme durch Kurzschlussversuche überprüft werden.

Stromsprungschutz (∆I, di/dt) als Sekundärschutz:

Der Stromsprungschutz (di/dt-Schutz, auch ∆I-Schutz) arbeitet als Ergänzungsschutz zum schnel- leren Abschalten bei unterwerksnahen Kurzschlüssen (Sekundärschutz). Die Auslösung erfolgt über das Schutzgerät des Streckenabgangsfeldes. Der eigentliche Kurzschlussschutz erfolgt pri- mär über die Überstromauslöser der Gleichstromschnellschalter.

Die Auslösung (unterwerksnah und unterwerksfern) ist intern mit zwei Zählern getrennt zu zählen.

Unabhängiger Maximalstromzeitschutz (UMZ):

Der Maximalstromzeitschutz (gerichtet) registriert länger andauernde Stromflüsse, die untypisch für den planmäßigen Betriebsfall sind. Auch hier erfolgt die Auslösung über das Schutzgerät des Streckenabgangsfeldes.

Gerüstschlussschutz und Potentialüberwachung:

Die komplette Gleichspannungsschaltanlage wird isoliert aufgestellt, wobei eine definierte Verbin- dung zwischen Gerüst und BWE hergestellt wird. In diese Verbindung wird ein Stromrelais einge- baut, welches den bei einem Gerüstfehler fließenden Strom registriert. Tritt ein Gerüstschluss auf, so muss das GUW bis auf die beiden Leistungsschalter in den Mittelspannungseinspeisezellen frei geschaltet werden.

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Die Rückleitung der Gleichstrombahn und die BWE sind elektrisch voneinander getrennt. Durch die Potentialüberwachung ist die Spannung zwischen Rückleitung (Rückleitersammelschiene) und BWE (Haupterdungsschiene) zu überwachen. Überschreitet die gemessene Spannung zwischen Bahnerde und BWE einen Wert von 60 V wird eine Meldung an die Zentrale ausgelöst (ohne Schalt- handlung). Bei einer Überschreitung des Wertes von 90 V muss das gesamte Unterwerk aus- schließlich der beiden Leistungsschalter in den Mittelspannungseinspeisezellen ausgeschaltet werden. Dies muss durch die SPS realisiert werden und an die Fernwirkhauptzentrale gemeldet werden.

Mitnahmeschutz:

Aktuell ist kein Parallelbetrieb des Unterwerkes mit einem Nachbarunterwerk vorgesehen. Ein Pa- rallelbetrieb soll aber zukünftig umgesetzt werden, so dass mit der Modernisierung ein Mitnahme- schutz im Unterwerk installiert wird.

Die Streckenfelder, die in Richtung der Nachbarunterwerke speisen, sind mit Komponenten eines Mitnahmeschutzes (Befehlsabgabe und Befehlsannahme zum/vom korrespondierenden Schalter) inklusive dem notwendigen Montageplatz und der Befehlsverarbeitung auszurüsten. Es ist zu be- rücksichtigen, dass auch bei Betrieb des Umgehungsschalters die Funktionalität des Mitnahme- schutzes erhalten bleibt.

Die Mitnahmeschaltung ist ein Sekundärschutz. Bei allen Strecken, die zusammengeschaltet werden, wird eine Mitnahmeschaltung realisiert. Über diese werden Kabelüberwachung, Gerüst- schlussschutz und Notaus an das benachbarte Unterwerk übertragen und führen zur Abschaltung des zugehörigen Streckenabgangsschalters des Nachbarunterwerkes.

Kabelschutz:

Die Speisekabel müssen auf Isolationsfehler (Schluss zwischen Schirm und Leiter) und Mantelfeh- ler (Schluss zwischen Schirm und Erde) überwacht werden. Ein Mantelfehler muss durch die SPS zu einer Meldung an die Zentrale führen; ein Isolationsfehler zusätzlich zum Abschalten des Kabels führen.

Mit einem Kabelüberwachungsgerät werden immer alle Abgangskabel eines Streckenabgangs- felds gleichzeitig überwacht. Eine Abschaltung erfolgt somit immer für alle angeschlossenen Ka- beln am Streckenabgang. Ein Fehler im Kabelüberwachungsgerät (Störung) muss ebenfalls eine Meldung auslösen.

Bei einem Schirmfehler muss die Zuschaltung des Streckenabgangs möglich sein.

Fahrdrahtschutz:

Die Fahrdrahtschutzeinrichtung soll das thermische Verhalten der Fahrleitung nachbilden und bei einer Überschreitung der zulässigen Fahrleitungstemperatur die Speisung unterbrechen. Der Fahr- drahtschutz soll mit dem thermischen Überlastschutz des Schutzgerätes realisiert werden, wobei sich das thermische Verhalten der Fahrleitung je nach deren Bauweise (Einfach- oder Kettenwerk- fahrleitung, Fahrdraht- und Tragseilquerschnitt) einstellen lassen muss. Die Streckenabschnitte sollen nach Abkühlung des Fahrdrahtes automatisch wieder zugeschaltet werden.

General-AUS:

Eine Betätigung der General-AUS-Taster im GUW oder ein General-AUS-Befehl über die Fern- steuerung hat eine Abschaltung aller Leistungs-/Lasttrennschalter der MSA ab dem Übergabefeld (die Einspeisefelder der MSA bleiben weiter in Betrieb) und der Schnellschalter der GSA zur Folge.

Als General-AUS-Taster sind Not-Aus-Taster zu verwenden, die als rote Pilztaster einrasten und blockieren. Sie müssen vor Ort wieder freigegeben werden. Deren Anbringung im Schaltraum soll ca. 1,60 m über dem Fußboden erfolgen, um so eine Verwechselung mit einem Lichtschalter zu verhindern.

Bei einer Ausschaltung über die Fernwirkung muss auch die Einschaltung wieder über die Fern- wirkung erfolgen können.

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1.1.2.3.6.2 Zusammenfassung der Auslösebedingungen

In der nachfolgenden Tabelle 2 sind die sich aus den vorangegangenen Punkten ergebenden Auslösebedingungen für die Leistungsschalter (Transformatorabgangsschalter) und Lasttrenn- schalter (EB-Transformatorabgang) der Mittelspannungsschaltanlage sowie die Leistungsschalter der Gleichspannungsschaltanlage (Streckenabgangsschalter) und das zugehörige primäre Schutzziel angegeben.

Tabelle 2: Auslösebedingungen

Schalter im GUWAuslösebedingungSchutz
GR- Transformatorabzweig (Leistungsschalter)GerüstschlussPersonenschutz
General-AUSPersonenschutz
GleichrichterfehlerAnlagenschutz
TransformatorfehlerAnlagenschutz
EB-Transformatorabzweig (Lasttrennschalter)Kurzschluss (Sicherung)Personenschutz
General-AUSPersonenschutz
TransformatorfehlerAnlagenschutz
Streckenabzweig und StreckenersatzKurzschluss (direkte Auslösung)Personenschutz
GerüstschlussPersonenschutz
General-AUSPersonenschutz
Kurzschluss (indirekte Auslösung)Anlagenschutz
Kabelfehler (Isolationsfehler)Anlagenschutz

1.1.2.3.6.3 Verriegelungen

Es muss ein sicherer Schaltfehlerschutz, auch gegen Fehlbedienungen, gegeben sein. Alle Tren- ner dürfen nur lastfrei geschaltet werden. Dies dient der Vermeidung von Lichtbögen und somit dem Personen- und Anlagenschutz. Mit dem Ziel des lastfreien Schaltens sind die in Tabelle 3 aufgeführten Verriegelungen zu realisieren. Verriegelungen müssen auch bei mechanischer Betä- tigung wirksam sein.

Tabelle 3: Verriegelungsbedingungen

Schalter im GUWVerriegelung (schaltbar nur bei…)
Dreistellungstrenner im Einspeisefeld MSAausgeschaltetem Leistungsschalter im Einspeise- feld MSA

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Schalter im GUWVerriegelung (schaltbar nur bei…)
Dreistellungstrenner im Übergabefeld MSAausgeschaltetem Leistungsschalter im Übergabe- feld MSA
Dreistellungstrenner im GR-Transformatorabzweig MSA (Leis- tungsschalter)ausgeschaltetem Leistungsschalter im GR- Transformatorabzweig MSA
Erdungstrenner Transformatorausgeschaltetem Leistungsschalter am GR- Transformatorabzweig MSA, hergestellter Verriegelung zwischen Erdungstren- ner und Dreistellungstrenner am GR- Transformatorabzweig MSA
Trenner im Einspeisefeld GSAausgeschaltetem Leistungsschalter im GR- Transformatorabzweig MSA, geschlossenem Trenner im Rückleiterfeld GSA
Trenner im Rückleiterfeld GSAausgeschaltetem Trenner im Einspeisefeld GSA
Umgehungstrenner im Streckenfeldausgeschaltetem Leistungsschalter im zugehöri- gen Streckenfeld ausgeschaltetem Leistungsschalter im Umge- hungsfeld Alle weiteren Umgehungstrenner müssen ausge- schaltet sein

Weitere Verriegelungen zum Schutz vor Fehlbedingungen können sich aus der Gleichspannungs- schaltanlage ergeben und sind im Rahmen der Werkplanung und der Anlagendokumentation dar- zustellen.

1.1.2.3.7 Eigenbedarfs- und Batterieanlage des Unterwerkes

Über die Eigenbedarfsanlage erfolgt die Niederspannungsenergieversorgung aller Anlagenteile und Räume des Gleichrichterunterwerks, die unmittelbar und mittelbar zum Betrieb der Gleichrich- teranlage und der Bahnstromversorgung beitragen. Dazu gehören:

· Bereitstellung der Niederspannung für Beleuchtung und Heizung (Elektroinstallation in den zum Unterwerk gehörenden Räumen),

· Bereitstellung der Steuerspannung von DC 110 V für den Betrieb der Schalter,

· Bereitstellung der Spannung für die Steuerungs- sowie die Kommunikations- und Fern- wirktechnik des Unterwerkes.

1.1.2.3.7.1 Eigenbedarfstransformator

Der Eigenbedarfstransformator (siehe Abschnitt 1.1.2.3.4) stellt eine Niederspannung von AC 0,4 kV 50 Hz bereit und wird direkt aus der MS-Schaltanlage über einen eigenen Abgang gespeist. Die technischen Daten des eingesetzten Erdungsschalters sind der Tabelle 1 im Abschnitt 1.1.2.3.3 zu entnehmen.

An den ober- und unterspannungsseitigen Sammelschienen des Eigenbedarfstransformators sind ausreichend dimensionierte Erdungsfestpunkte (ø 25 mm) vorzusehen. Wenn es wegen der Er- reichbarkeit erforderlich ist, sind gekröpfte Erdungsfestpunkte zu verwenden. Im Transformator- raum sind links und rechts der Tür Potentialausgleichsschienen (PAS) zum ober- und unterspan- nungsseitigen Erden des Transformators vorzusehen, welche ebenfalls mit je einem Erdungsfest- punkt (ø 25 mm) ausgerüstet werden.

Auf der Oberspannungsseite des Eigenbedarfstransformators ist ein an der Wand montierter drei- poliger Innenraum-Erdungsschalter für 12 kV (nach EN 62271-1, EN 62271-102, Klassen M1, E1) mit Motorantrieb zur Erdung des Transformators vorzusehen, analog zu den Gleichrichtertransfor- matoren (siehe Tabelle 1).

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Es ist eine Verriegelung des Motorantriebes des Erdungsschalters zum vorgelagerten dreipoligen Erdungsschalter des zugehörigen MS-Feldes sicherzustellen, bevorzugt mittels Sperrmagneten am Antrieb. Der Antrieb ist am Innenraum-Erdungsschalter in Richtung Tür hin anzuordnen. Dies ist bei der Werkplanung bezüglich Aufstellung des Transformators und damit der Lage des Innen- raum-Erdungsschalters zu berücksichtigen. Die Bedienung des Not-Handantriebs erfolgt mittels Handkurbel und muss aus Richtung Tür möglich sein. Die elektrische Bedieneinheit des Antriebes im Transformatorraum ist vor der Absperrstange anzuordnen und mit einer Sicherung vor zufälliger Schaltung zu schützen.

1.1.2.3.7.2 Ortsnetzeinspeisung

Neben dem Eigenbedarfstransformator ist eine separate Ortsnetzeinspeisung (über die Netz Leipzig) mit einem Trenntransformator (Dyn5, 25 kVA Nennleistung) als sekundäre Speisung vor- gesehen. Diese dient der Sicherstellung der Eigenbedarfsversorgung bei Ausfall der Mittelspan- nung (damit Ausfall des Eigenbedarfstransformators), um die Steuerfunktionen im GUW aufrecht- erhalten zu können sowie bei der Revision der MS-Schaltanlage. Die Umschaltautomatik zwischen Eigenbedarfstransformator und Ortsnetz muss zur Reduzierung von Verlusten den Ortsnetztrenn- transformator beidseitig (primär- und sekundärseitig) abschalten, so dass bei Betrieb mit Eigenbe- darfstransformator der Ortsnetztrenntransformator beidseitig vom Netz getrennt ist.

Das Anliegen der Ortsnetzspannung ist zu überwachen und über eine Fernmeldung „Ortsnetz Spannung fehlt“ an die Leitstelle der LVB zu übertragen. Ebenso ist die Stellung der Umschaltau- tomatik an die Leitstelle der LVB zu übertragen.

Als Vorbereitung der Aufstellung und Inbetriebnahme des tGUW wird das Unterwerk mit einem neuen Ortnetzanschluss ausgestattet. Die Zähleranschlusssäule (ZAS) des Ortsnetzes wird an der östlichen Seite der Netz Leipzig Station 1213 (ALT) direkt am Weg positioniert. Die Säule ist mit zwei Sicherungsabgängen auszurüsten.

1.1.2.3.7.3 Batterieanlage

Bei totalem Ausfall aller Fremdeinspeisungen soll ein störungsfreier Betrieb (Notbeleuchtung, Steu- erspannung, Versorgung FW-Anlage und SPS) mit der Batterieanlage von mindestens acht Stun- den gewährleistet werden. Dafür ist eine komplette Batterieanlage mit 110 V und 110 Ah vorgese- hen.

Der zugehörige Ladegleichrichter wird im Batterieschrank mit eingebaut. Um den Ladegleichrichter im Fall eines Fehlers schnell ersetzen zu können, ist eine Anschlussmöglichkeit für einen geson- derten (externen) Ladegleichrichter vorzusehen. In die Tür des Batterieschranks sind die Anzeigen für Ladespannung, Gerätestrom, Batteriestrom und Ladestrom einzubauen.

Die DC-110-V-Verteilung wird vom Ladegleichrichter bzw. von der Batterie gespeist und liefert die Hilfsspannung für alle Anlagenteile sowie für die Notbeleuchtung.

1.1.2.3.7.4 Eigenbedarfsverteilung und Installation

Zur Niederspannungsversorgung des Unterwerkes gehören eine Eigenbedarfsverteilung sowie die zugehörige Installationstechnik.

Die Elektroinstallation für die Niederspannung des Unterwerkes umfasst neben der Energiebereit- stellung zur Steuerung aller Schaltanlagen sowie für die Leit- und Fernwirktechnik auch die ge- samte Installationstechnik für die Beleuchtung, Lüfter, Heizung, General-AUS-Taster sowie Steck- dosen.

Die Beleuchtungen des Schaltraumes, der Transformatorräume und der Werkstatt werden durch Schließkontakte betätigt und erfolgen demnach immer, wenn das Gebäude betreten bzw. verlas- sen wird (über Verriegelung der Tür). Bei einem Ausfall der AC 400/230 V wird automatisch auf die Notbeleuchtung (über die Batterie) umgeschaltet, sofern das GUW besetzt ist.

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Für die Beleuchtung und die Notbeleuchtung sind LED-Lampen einzusetzen. Die Notbeleuchtung wird dabei über die Batterieanlage des Unterwerkes versorgt.

Für die folgenden Stromkreise mit Steckdosen wird jeweils ein eigener allstromsensitiver Fehler- strom-Schutzschalter (RCD) pro Stromkreis eingebaut:

· Stromkreis Steckdosen 16 A Schaltraum und Werkstatt

· Stromkreis Steckdosen 16 A Transformatorenräume

· Stromkreis Steckdosen 32 A Schaltraum und Werkstatt

· Stromkreis Versorgung Baustromverteilung 32 A (bauzeitlich, später Reserve)

Über die Eigenbedarfsanlage wird ebenfalls die Beleuchtung im Kabelkeller versorgt, die über Lichtschalter im Bereich der Kellereinstiege bedient wird.

Die Anordnung der Elektroinstallation ist den Grundrissplänen (siehe Unterlage 01_02_02 und 01_02_03) zu entnehmen.

Bei der Herstellung und Ausführung der gesamten Schaltschränke und Niederspannungstechnik sind die Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (siehe /2-5/ bis /2-8/) sowie die Technischen Anschlussregeln Niederspannung des VDE in aktueller Fassung zu berücksichtigen /2-9/.

1.1.2.3.8 Speicherprogrammierbare Steuerung des Unterwerks

In einem zentralen Melde- und Bedienfeld erfolgt über eine zentrale speicherprogrammierbare Steuerung (ZSPS) die Steuerung des gesamten Gleichrichterunterwerks. Die ZSPS übernimmt die Steuerung der einzelnen Zellen und die Anbindung des GUW an die Fernwirkanlage, überwacht Grenzwerte und Verriegelungen mit Auslösung von Störungs- bzw. Alarmmeldungen, mit Ankopp- lung an die Fernwirkzentrale.

Die Netzwerktopologie zur Verbindung der Schutz- und Steuergeräte mit den Geräten/Switch im Melde- und Bedienfeld ist ringförmig aufzubauen, um eine hohe Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit zu gewährleisten und die Forderungen der BOStrab auch beim Ausfall/Ausschalten eines einzel- nen Schutz- und Steuergerätes zu erfüllen.

Es soll eine Netzwerk-Ringstruktur auf geeigneter, für industrielle Nutzung ausgelegter Ethernet- Technologie erstellt werden. Die Anbindung an den Switch des Melde- und Bedienfeldes muss redundant sein. Es sind jeweils separate Netzwerk-Ringe (vorzugsweise LWL) für die AC- und die DC-Anlage zu realisieren.

Die einzelnen Ports der Geräte sind zu überwachen, um eine Fehlererkennung/Fehlerdiagnose im jeweiligen Ring sicherzustellen. Für jedes Gerät ist eine Fehlermeldung „Port A Fehler“ und „Port B Fehler“ vorzusehen und an die SCADA-Schnittstelle sowie das Stations-HMI zu übertragen und dort zu speichern und anzuzeigen.

1.1.2.3.9 Fernwirktechnik

Im GUW wird eine Datenkopplung mittels RTU eingerichtet, welche durch den AG parametrierbar sein soll. Das Prinzip ist in der Unterlage 01_03_02 dargestellt.

Die Verbindung RTU - ZSPS soll als Datenverbindung nach IEC 60870-5-104 hergestellt werden. Binärdaten werden RTU- und ZSPS-seitig eingerichtet und geprüft und müssen anschließend nicht mehr verändert werden.

Die Anbindung von Mastschaltern sowie von Sondermeldungen und -befehlen soll direkt über BA- und BE-Karten der RTU erfolgen. Eine Einbeziehung der ZSPS ist hierfür nur für gegebenenfalls erforderliche Verrieglungen mit den Streckenschaltern notwendig. Messwerte der Mittelspannungs- schaltanlage werden zusätzlich über AE-Karten der RTU erfasst.

Im oberen Teil des RTU-Schrankes ist ausreichend Platz für den zukünftigen Einbau von Ansteu- ergeräten für bis zu 20 Schalterfernantrieben vorzuhalten. In diesem Bereich sind bis auf die dann ausgeschriebenen Ansteuergeräte und die Montageschienen keine weiteren Geräte anzuordnen.

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Die Anbindung von den Schutzgeräten der Mittelspannungsschaltanlage soll mittels IEC-Protokoll erfolgen. Sicherheitsrelevante Verbindungen sind jedoch zusätzlich hart zu verdrahten.

In Vorbereitung der Werkplanung ist in Unterlage 01_03_03 eine strukturierte Datenpunktliste vor- gegeben, welche einheitlich für alle GUW der LVB verwendet wird. Die Struktur beinhaltet in der Adresse nach IEC:

· GUW-Nummer

· Anlagenteil (Einspeisung, Gleichrichter/Transformator, Strecken, Eigenbedarf, Sonstige, ...)

· Zellenbezeichner (Nummer des Gleichrichters/Transformators, Streckenzelle, ...)

· fortlaufende Nummer des Datenpunktes (DP)

Das Datenmodell wird fortgeschrieben. Bei Einführung neuer DP werden vorzuhaltende Reserven genutzt. Einmal mit einer bestimmten Information belegte DP werden nicht für andere Informatio- nen neu belegt und bleiben bei Nichtnutzung frei (Reserve).

Das Datenmodell stellt ein Grundgerüst im Sinne einer Einheitsdatenliste dar, welches durch den Anlagenerrichter an den Aufbau der jeweiligen Anlage angepasst und anschließend vom AG frei- gegeben werden muss. Meldungen, die bei der vorliegenden Anlage irrelevant sind (Aggregat nicht vorhanden oder Information kann nicht bereitgestellt werden), sind als bereits vergebener Platz- halter zu verstehen, um diese Datenpunkte bei anderen Anlagen (später) nutzen zu können.

Die Anbindung des GUW an die Leitstelle erfolgt nach IEC 60870-5-104. Die Übertragung erfolgt über eine Verbindung der Firma Netz Leipzig. Die Schnittstelle ist am Fernwirkschrank der Netz Leipzig.

Über die ZSPS und das Display muss Folgendes abrufbar und anzeigbar sein:

· Protokoll

· Störmeldungen

· Anlagenzustand

· Schaltbild

Die farbige Darstellung der Schaltzustände erfolgt mit Rot für Aus und Grün für Ein.

Bei einem Umstellen der Steuerung des GUW auf ‚vor Ort‘ müssen dennoch alle Messwerte über das Fernwirksystem für die Fernübertragung aktivierbar und deaktivierbar bleiben.

1.1.2.3.10 Mitnahmeschutz

Die Unterwerke der LVB sind aus Gründen der Informationssicherheit nicht direkt mittels Kommu- nikationskabel miteinander verbunden (siehe /3-7/). Entsprechend kann auch kein Kabel für die direkte Verbindung des Mitnahmeschutzes zwischen den Unterwerken genutzt werden.

Für die Verbindung des Mitnahmeschutzes zwischen den Unterwerken wird eine zusätzliche Klein- fernwirkstation in den einzelnen GUW benötigt sowie eine zusätzliche Masterstation in der Infra- strukturleitstelle der LVB. Unter Mitnutzung von Kommunikationsleitungen der Leittechnik wird die Technik des Mitnahmeschutzes der einzelnen GUWs angebunden. Ein Ausschaltbefehl muss da- her den Weg über die Netzleitstelle (Infrastrukturleitstelle der LVB) nehmen. Die Umsetzung der Mitnahmeschaltung erfolgt nicht über die Leitstelle, sondern nutzt nur deren Kabelwege.

Mit dem Aufbau des Mitnahmeschutzes muss in den zugehörigen Streckenabgängen der Unter- werke auch eine Prüfung und punktuelle Anpassung des Einstellwertes des Primärschutzes für den direkten Überstromauslöser (Schnellschalter) und eine punktuelle Anpassung der Parameter im Schutzgerät des Streckenabgangsfeldes erfolgen.

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Für den Mitnahmeschutz müssen mindestens folgende Signale übertragen und ausgewertet wer- den können:

· Schutzauslösungen von Schutzgeräten aus den Streckenfeldern,

· Überstromschutzauslösung,

· Stromanstiegsschutzauslösung,

· thermische Überlastung der Oberleitung,

· Auslösesignale der Gerüstschlussschutzeinrichtung,

· Freigabesignale für Parameterblockumschaltung.

Es muss immer der komplette Datensatz für die Mitnahme-Verbindung übertragen werden (Erhal- tung der Datenkonsistenz).

Für den Datenaustausch zwischen der Mitnahmeeinrichtung und der Leittechnik in den Strecken- abgangsfeldern müssen folgende Übertragungswege möglich sein:

· Serielle Kommunikation zu den Feldleitgeräten in den Streckenabgangsfeldern bzw. in ent- gegengesetzter Richtung.

· Datenaustausch über Vieldrahtleitung zu den Feldleitgeräten in den Streckenabgangsfel- dern (Ein- / Ausgangskopplung).

Die Mitnahmeschaltung zum Nachbarunterwerk muss auch bei Betrieb über den Streckenersatz- schalter in Betrieb bleiben.

Im neuen Fernwirkschrank (RTU-Schrank) des GUW ist eine Kleinfernwirkstation vom Typ RTU530 für die Ansteuerung und Datenübertragung des Mitnahmeschutzes zu installieren.

Im Streckenabgangsfeld ist im Niederspannungsfeld ein Wechselschalter (20 A, 2 W, 400 V, zur Hutschienen-Montage) für die Aktivierung/Deaktivierung des Mitnahmeschutzes (Mitnahme Ein/Aus) vorzusehen. Das Ein/Aus-Schalten des Mitnahmeschutzes erfolgt nur Vor-Ort im Unter- werk, kann aber auch über die Infrastrukturleitstelle der LVB erfolgen.

Die Ansteuerung des Mitnahmeschutzes erfolgt über das im jeweiligen Streckenabgangsfeld vor- handene DC-Schutzgerät auf den DC-Schnellschalter.

Die Technik zum Mitnahmeschutz ist im Fernwirkschrank und in den jeweiligen Streckenabgangs- feldern und im Streckenersatzfeld zu verdrahten, unter Nutzung von Relais.

Im GUW Mockau ist die Streckenabgangszelle 6 in Richtung der Streckenabgangszelle 1 des GUW Volbedingstraße mit einem Mitnahmeschutz auszurüsten.

1.1.2.3.11 Energie-Daten-Management-System

Seitens der LVB wurde bisher der Aufbau eines auf der ISO-Norm 50001 basierenden Energieda- ten-Management-System (EMS) vorbereitet, dass die Überwachung, Messung und Analyse von Energiedaten unterstützt.

Aufgrund einer LVB-internen Festlegung wird das EMS aktuell nicht weiter ausgebaut. Somit wird bei der Modernisierung des GUW MOC auf den Einsatz von Komponenten für das EMS verzichtet.

1.1.2.4 Kabel- und Erdungsanlagen

1.1.2.4.1 Innenverkabelung des GUW

Alle neuen Mittelspannungs-, Leistungs-, Niederspannungs- und Steuerkabel werden im Kabelkel- ler auf dem Boden oder auf Kabelführungssystemen geordnet verlegt und über die im Fußboden vorgesehen Durchbrüche nach oben zu den Anschlüssen der Schaltanlagen im Schaltraum ge- führt.

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Im Bereich der Einstiege zum Kabelkeller sind die Kabelführungssysteme so anzuordnen, dass ein problemloses Betreten des Kabelkellers möglich ist. Einstiege aus dem Erdgeschoss in den Kriech- keller gibt es im Schaltraum an der nördlichen Gebäudeseite und südlich an der Wand zur Werk- statt. Ein Übersteigen der Kabelführungssysteme muss möglich sein.

In Bereichen von Kabelkreuzungen erfolgt die Kabelführung über Kabelbühnen bzw. Kabelprit- schen zur kreuzungsfreien Querung der Kabelanlagen. Allgemein sollen bei der Kabelverlegung die Belange der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) berücksichtigt werden.

Außerdem muss aus Wartungs- und Instandhaltungsgründen der Zugriff auf die Kabel zu jeder Zeit sichergestellt sein. Dies ist in der Werkplanung zu den Kabelanlagen zu berücksichtigen.

Die im Kabelkeller vorzusehende Beleuchtung inkl. Notleuchten wird so angeordnet, dass auch im Bereich der Fluchtwege an den Kellereinstiegen eine ausreichende Notbeleuchtung vorhanden ist.

Die Mittelspannungs- und Gleichspannungskabel werden möglichst systemweise verlegt. Die Nie- derspannungs- und Steuerkabel werden auf Kabelpritschen oder in Kabelkanälen entlang der Wände unterhalb der Kellerdecke geführt. In allen Räumen oberhalb des Kabelkellers sind die Ka- bel (Kommunikations- und Steuerkabel, Niederspannungskabel) in Kabelkanälen zu verlegen.

Bei der Ausführung der Innenverkabelung sind auch alle notwendigen Erdungsanschlüsse inner- halb des Gebäudes zu berücksichtigen. Die verbleibenden Teile der Alt-Erdungsanlage sind in die neue Erdungsanlage mit einzubinden.

Die neuen Einführungen der Bahnstromkabel in das Unterwerksgebäude befinden sich an der Ost- seite und Südseite des Unterwerksgebäudes. Hier werden Speisekabel, Rückleiterkabel und Er- dungskabel in den Kabelkeller eingeführt. Parallel dazu erfolgt auch die Einführung der Mittelspan- nungskabel, des Niederspannungskabels (Ortsnetz) und des Kommunikationskabels (LWL-Kabel der Netz Leipzig). Es werden zusätzliche Reserveeinführungen zum Nachrüsten von Kabeln und Leitungen vorgehalten.

In die Rückleiterkabel zwischen dem Rückleiterschrank und dem neuen Rückleiterpunkt am GUW (Mockauer Straße) wird ein neuer Rückleiterwiderstand eingebunden. Der Rückleiterwiderstand wird im Kabelkeller unterhalb des Schaltraumes angeordnet.

Für den Anschluss der MS-Kabel an die Gleichrichtertransformatoren und den Eigenbedarfstrans- formator ist jeweils eine Sammelschienenkonstruktion an den Wänden der Transformatorräume vorgesehen. Der Anschluss dieser Sammelschienen an die Anschlusspunkte des Transformators erfolgt zum Ausgleich von Schwingungen über entsprechende Ausgleichsstücke (Schwingungs- elemente). Über die Anschlusspunkte der Transformatoren erfolgt auch die Anbindung zum jewei- ligen Innenraum-Erdungsschalter in den Transformatorräumen.

Zur Kabelanlage des GUW gehören die Lieferung und die Montage sämtlicher für den Betrieb not- wendiger Kabel und Leitungen zwischen den Anlagenteilen, einschließlich aller Befestigungs- und Einbaumaterialien (Montagematerialien) und Kabelführungen. Das sind u. a. folgende Kabelver- bindungen:

· Mittelspannungsschaltanlage und Gleichrichtertransformator,

· Mittelspannungsschaltanlage und Eigenbedarfstransformator,

· Gleichrichtertransformator und Gleichrichter,

· Gleichrichter und Gleichspannungsschaltanlage,

· Eigenbedarfstransformator und Niederspannungsverteilung GUW,

· Niederspannungsverteilung und Ladegleichrichter,

· Batterie, Ladegleichrichter und DC-110-V-Verteilung,

· Zählerschrank, Ortsnetztrenntransformator und Niederspannungsverteilung,

· schaltschrankinterne Kabelverbindungen der einzelnen Schaltanlagen,

· Steuer-, Melde-, Versorgungs-, und Kommunikations-Kabelanlagen,

· Leitungen für die komplette Elektroinstallation des Unterwerks, inklusive Sicherheitsbe- leuchtung, Rettungsschilder, Außenbeleuchtung und General-AUS,

· interne Erdungsanbindungen.

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Weiterhin gehören zur Innenverkabelung die Verbindungskabel für Steuerung und Meldung zwi- schen Gleichspannungsschaltanlage, Gleichrichtern, Transformatoren, Mittelspannungsschaltan- lage, Zählerschrank, Niederspannungsverteilung, Batterie, Ladegerät, DC 110 V Verteilung, Gene- ral AUS, Schließkontakte in den Außentüren zu Steuerschrank und Fernwirkunterzentrale sowie sonstige Verbindungen innerhalb des Unterwerkes.

Alle direkt im Unterwerk zu verlegenden Kabel sind nach DIN EN 50575 (Stand 02-2017) halogen- frei auszuführen. Die Mäntel der Leistungskabel entsprechen in ihrem Brandverhalten mindestens den Anforderungen nach DIN EN 60332-1-2, Klasse ECA. Kabelanlagen für die Sicherungsanlagen und für die Notbeleuchtungen sind für einen Funktionserhalt im Brandfall von mindestens 30 min auszulegen.

1.1.2.4.2 Rückleiterwiderstand

Der neu zu errichtende Rückleiterpunkt am GUW MOC- Mockauer Straße wird an den Gleisen, direkt östlich vom Unterwerk, neu aufgebaut. Der neue Rückleiterpunkt dient zukünftig als Haupt- Rückleiteranschluss des GUW MOC. In Abstimmung mit der LVB (siehe /3-1/) kommt dabei ein neuer Rückleiterwiderstände zum Einsatz. Die technischen Daten des neuen Rückleiterwiderstan- des müssen durch den AN bezüglich der zukünftigen Strombelastbarkeit (Leistung) und unter Be- rücksichtigung der möglichen Erwärmung des Rückleiterwiderstandes ermittelt und gewählt wer- den.

Für die Anbindung des neuen Rückleitungspunktes kommt ein Minus-Kabelverteilerschrank (Mi- nus-RV) an der Mockauer Straße neben den Gleisanschlüssen zum Einsatz (nicht Inhalt dieser Planung). Vom Ausgang des Rückleiterwiderstandes im GUW MOC bis zum Minus-RV an der Straße kommen zwei Kabel vom Typ NA2XS(F)2Y 1x500 mm² zum Einsatz. Zwischen dem Rück- leiterschrank und dem Eingang des Rückleiterwiderstandes werden gleichfalls Kabel vom Typ NA2XS(F)2Y 1x500 mm² verlegt.

Im Zuge der Bauausführung müssen durch den Anlagenlieferanten die benötigten Widerstands- werte des Rückleiterwiderstandes berechnet werden. Hierfür sind durch die LVB die dann aktuellen Netzdaten aus der Planung der VCL (Planung zur Baumaßnahme Mockau Neubaustrecke) zur Verfügung zu stellen. Die Berechnungsergebnisse sind der LVB vorzulegen und in Abstimmung mit der LVB der neue Rückleitungswiderstand zu dimensionieren.

Der Rückleiterwiderstand ist komplett zu liefern und mittels mobiler Hebevorrichtung durch den nördlichen Kellereinstieg im Schaltraum in den Kabelkeller abzulassen und an den Aufstellort mit- tels Rollen zu verschieben. Die Aufstellung erfolgt im nördlichen Bereich des Kabelkellers aufgrund des dort guten Zuganges zum Rückleiterwiderstand und der Möglichkeit den Widerstand bei Bedarf (Reparatur, Wartung, Austausch) ohne Kabelkreuzungen aus dem Keller herausheben zu können.

1.1.2.4.3 Außenkabelanlagen

1.1.2.4.3.1 Allgemeines zur Bahnstromkabeltrasse am GUW MOC

Die Außenkabelanlage des GUW besteht aus Gleichspannungs-, Mittel- und Niederspannungs- sowie Steuer- und Kommunikationskabeln.

In Richtung Unterwerksgebäude verläuft, ausgehend vom westlichen Gehweg der Mockauer Straße, eine Bestandskabeltrasse aus Richtung Osten über das Grundstück der Netz Leipzig zum GUW MOC. Im Bereich der Mockauer Straße teilt sich diese Bestandskabeltrasse auf. Ein Teil der Bestandkabel quert die Mockauer Straße und verläuft weiter Richtung Osten. Der zweite Teil der Bestandskabeltrasse verläuft in der Grünfläche neben dem westlichen Gehweg der Mockauer Straße in Richtung Süden. Bis auf ein Mittelspannungskabelsystem werden alle Kabel an der öst- lichen Gebäudeseite ins Unterwerk eingeführt. Das voran genannte Mittelspannungskabelsystem wird an der südlichen Gebäudeseite des Unterwerkes eingeführt. Die Bestands-Kabeldurchführun- gen ins Gebäude befinden sich zugehörig an der südlichen und östlichen Gebäudeseite.

Die ab der Mockauer Straße nach Osten verlaufende Bahnstromkabeltrasse führt in Richtung der Gleisschleife Thekla. Die nach Süden verlaufende Kabeltrasse führt Richtung Gleisschleife Mockau-Post.

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Das in Richtung Osten verlaufende Mittelspannungskabelsystem verlässt an der Ostseite des Un- terwerkes das Gebäude und führt zur Netz Leipzig Station St. 1224. Das zweite Mittelspannungs- kabelsystem verlässt an der Südseite des Unterwerkes das Gebäude und führt zur Netz-Leipzig Station St. 1213, die direkt südöstlich vom Unterwerksgebäude mit auf dem Grundstück der Netz Leipzig steht.

1.1.2.4.3.2 Ausführung Bahnstromkabeltrasse GUW MOC

Im Zuge der Modernisierung werden die Bahnstromkabelanlagen (Mittelspannungs- und Gleich- spannungskabel) ab dem Muffenbereich bis zu den neuen Schaltanlagen im Unterwerk komplett erneuert und mit der bisherigen Zuordnung wieder an die neuen Schaltanlagen und die Bestands- kabelanlagen angeschlossen. Die Anbindepunkte an die Bahnstrom-Bestandskabelanlagen wer- den mittels Kabelmuffen in einem Muffenfeld südöstlich des Unterwerksgebäudes realisiert (Be- reich Grünfläche Grundstück Netz Leipzig). Die Anbindung des Mittelspannungskabelsystems zur benachbarten Station (südliche Kabelführung) erfolgt im Bereich der Grünfläche vor der Netz Leipzig Station (südlich vom GUW-Gebäude).

Mit der Modernisierung werden alle Bahnstromkabel an der Ost- und Südseite ins Unterwerksge- bäude eingebunden. Unter Berücksichtigung der Planung zur Neubaustrecke in Mockau sind dies zwei Mittelspannungskabelsysteme, zwölf Speisekabel (Plus-Kabel), zehn Rückleiterkabel (Minus- Kabel), zwei Niederspannungskabel (Ortsnetz, NS-Kabel LVB), drei Erdungskabel sowie ein Kom- munikationskabel der Netz Leipzig (LWL-Kabel) und Kabel für die fernbedienbaren Mastschalter an der Neubaustrecke.

Die vorhandenen Kabeleinführungen werden zurückgebaut und durch neue Kabeleinführungssys- teme ersetzt. Für die spätere Nachrüstung von Fernwirk- und Steuerkabel werden Reservedurch- führungen vorgesehen. Die Kabelverlegung erfolgt abschnittsweise in Kabelschutzrohren.

Bis zur Fertigstellung der Modernisierungsarbeiten am GUW MOC werden die bestehenden Ka- belanlagen im Umfeld des Unterwerksgeländes nicht verändert und sollen dann mit der bisherigen Zuordnung wieder an den Schaltanlagen angeschlossen werden. Eine Anpassung der Kabelanla- gen erfolgt dann mit der Umsetzung der Baumaßnahme zur Neubaustrecke Mockau (Planung VCL).

Vor Beginn der Modernisierungsarbeiten soll ein neuer Ortsnetzanschluss mittels Zähleranschluss- säule (ZAS der Netz Leipzig, mind. 25 kVA) errichtet werden (siehe auch Abschnitt 1.1.2.3.7.2.). Aktuell ist kein Ortsnetzanschluss vorhanden. Der Ortsnetzanschluss dient bauzeitlich der Nieder- spannungsversorgung des tGUW und der Baustromversorgung bei der Modernisierung des GUW. Im Zuge der Montage der neuen Schaltanlagen im GUW MOC wird ein neues Kabel von der ZAS für die Ortsnetzeinspeisung bis ins Unterwerk eingebunden und an der Südseite in das Gebäude eingeführt.

Der vorhandene Telekommunikationsanschluss (Telekom (analog, LWL), Netz Leipzig (LWL)) muss während des Umbaus weiter in Betrieb bleiben. Bei den notwendigen Modernisierungsarbei- ten am GUW sind die Technik sowie das zugehörige Kabel entsprechend zu sichern. Bauzeitlich ist über diesen Anschluss eine Kommunikationsanbindung für das tGUW herzustellen. Die Anbin- dung er-folgt mittels Kabel im Installationsrohr bis zum tGUW.

1.1.2.4.3.3 Parallelbetrieb GUW und tGUW

Für den Probebetrieb vor der Inbetriebnahme des tGUW sowie vor der Inbetriebnahme des umge- bauten GUW werden insgesamt zwei bauzeitliche Parallelbetriebe (MS-Ringschluss) des tGUW mit dem GUW MOC notwendig:

  1. Herstellung Mittelspannungsanschluss am tGUW (in Kabelsystem Netz Leipzig Sta- tion 1224 – GUW MOC) sowie 1. Mittelspannungsringschluss zwischen tGUW und GUW MOC (1. Parallelbetrieb) über Anbindepunkt (Verbindungsmuffe) östlich vom GUW. Nach erfolgtem Mittelspannungsringschluss kann das tGUW mittelspannungsseitig in Betrieb ge- hen.

  2. Herstellung Mittelspannungsanschluss an neuer MS-Schaltanlage im GUW MOC und Her- stellung 2. Mittelspannungsringschluss (in Kabelsystem Netz Leipzig Station 1213 – GUW

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MOC) zwischen tGUW und GUW MOC (2. Parallelbetrieb). Nach erfolgreichem Mittelspan- nungsringschluss kann das GUW MOC teilweise in Betrieb gehen. Ausgewählte Bahnstromkabel werden daraufhin über die neue GS-Schaltanlage im GUW MOC betrie- ben, das tGUW bleibt weiter im Betrieb.

Die genauen Ausführungen zum Mittelspannungsringschluss und den Parallelbetrieben zwischen tGUW und GUW sind der Unterlage 01_03_04 zu entnehmen.

1.1.2.4.3.4 Übergabepunkt NS-Anschluss Netz Leipzig

Vor Beginn der Modernisierungsarbeiten soll ein neuer Ortsnetzanschluss mittels Zähleranschluss- säule (ZAS der Netz Leipzig, mind. 25 kVA) errichtet werden. Aktuell ist kein Ortsnetzanschluss vorhanden.

Die Zähleranschlusssäule (ZAS) wird an der östlichen Seite der Netz Leipzig Station 1213 (ALT), direkt am Weg, aufgestellt. Diese Leistung ist über den AG des Loses 3 mit der Netz Leipzig abzu- stimmen und von der Netz Leipzig auszuführen.

Die Übergabegrenze für den neuen Ortsnetzanschluss ist die zu errichtende ZAS zum Anfang der Baumaßnahme. Der Zählereinbau, die Inbetriebnahme des ON-Anschlusses sowie die Anbindung an die Bestandskabelanlagen der Netz Leipzig sind durch die Netz Leipzig zu erbringen. Die Auf- stellung der ZAS wird durch die Baumaßnahme Umbau GUW MOC erbracht. Vor Errichtung der ZAS ist mit der Netz Leipzig vor Ort die notwendige Verlegung des Kabels zur ZAS sowie der endgültige Standort der ZAS abzustimmen. Der Standort der ZAS wurde so gewählt, dass diese nicht im Baubereich des tGUW, nicht an der neu zu errichtenden Bahnstromkabeltrasse sowie neben dem Kabelbestand liegt.

Bauzeitlich dient die Ortsnetzanbindung der Niederspannungsversorgung des tGUW sowie der Baustromverteilung.

Mit der späteren Montage der Eigenbedarfsanlage des GUW ist auch die Ortsnetzanbindung mit- tels Kabelverbindung ins Unterwerk herzustellen. Der Baustromverteiler wird dann über einen Ab- gang der Eigenbedarfsanlage des modernisierten GUW versorgt. Das tGUW bleibt bis zur Außer- betriebnahme direkt an der Zähleranschlusssäule angeschlossen.

Die Kabeleinführung des Ortsnetzkabels in das GUW MOC erfolgt auf der Südseite in den Kabel- keller des Schaltraumes. Der Anschluss des Ortsnetzes von der Zähleranschlusssäule bis in das GUW erfolgt mit einem Kabel vom Typ NYY J 4x35 mm².

1.1.2.4.3.5 Telekommunikationsanschluss GUW MOC

Im GUW MOC ist ein Anschluss an das Netz der Telekom vorhanden. Die Zuführung der Kommu- nikationskabels erfolgt aus dem Stationsgebäude der Netz Leipzig, an der westlichen Außenseite des Unterwerksgebäudes. Das Kommunikationskabel wird an der nordwestlichen Ecke des Trans- formatorraumes 2 unter der Decke ins Unterwerksgebäude und weiter durch den Kabelkeller bis in den Schaltraum (östliche Gebäudewand) geführt.

Während der Umbauphase und Außerbetriebnahme des Unterwerks verbleibt der Telekoman- schluss in Betrieb und wird zur Kommunikationsanbindung für das tGUW benötigt. Der Telekom- Anschlusspunkt wird im GUW gesichert und dient für die bauzeitliche kommunikationstechnische Anbindung des tGUW mit der Leitstelle der LVB. Die Kabelzuführung des Kommunikationskabels zum tGUW erfolgt vom Telekom-Anschluss in Installationsrohr bis zur nordöstlichen Gebäudeecke (schräg oberhalb Tür). Von dort aus entlang der Außenwand der Netz Leipzig Station und dann in Luftverlegung bis zum tGUW. Das Kabel ist in einem entsprechendem Installationsrohr entlang der Gebäudewand zu führen. Von der Wand bis zum tGUW ist ein Tragseil zur Stabilisierung einzuset- zen. Die genaue Kabelführung und die punktuellen Befestigungsmöglichkeiten sind im Zuge der Bauausführung mit der Netz Leipzig abzustimmen. Es ist mindestens ein Abstand von 50 cm von der Dachunterseite einzuhalten, um die Arbeiten am Dach nicht zu behindern.

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Im Zuge der Modernisierung des GUW MOC ist dann ein Anschluss an das Kommunikationsnetz der Netz Leipzig vorgesehen (vertragliche Regelung zwischen LVB und Netz Leipzig). In Abstim- mung mit der Netz Leipzig soll zukünftig ein Anbindepunkt an das Kommunikationsnetz der Netz Leipzig (LWL-Anschluss) über die Mockauer Straße erfolgen. Zum Planungszeitpunkt ist nicht be- kannt, zu welchem Zeitpunkt die LWL-Anbindung realisiert werden kann. Die dafür notwendige Technik ist im Zuge der Unterwerksmodernisierung im GUW mit vorzusehen. Optional muss bis zur Anbindung der LWL-Technik der Netz Leipzig der vorhandene Telekom-Anschluss weiter in Betrieb bleiben (Rückverlegung vom tGUW ins GUW MOC).

Im GUW MOC ist für den Kommunikationsanschluss der Netz Leipzig ein Wandschrank (60 x 60 cm) vorzusehen, der im Werkstattraum angeordnet wird. Die Niederspannungsversorgung (AC 230 V) des Wandschrankes erfolgt über die Eigenbedarfsanlage des GUW MOC. Weiterhin ist eine Kabelanbindung an die DC 110 V-Verteilung im Batterieschrank vorzusehen. Vom Wandschrank der Netz Leipzig ist ein Kommunikations-Anschluss zum Fernwirkschrank des GUW herzustellen, über den die LVB-interne Kommunikationsanbindung der Leittechnik des GUW erfolgt. Die Erdung des Wandschrankes erfolgt im GUW über die HES.

Der im Unterwerk vorhandene Kommunikationsanschluss der Telekom kann dann zurückgebaut und abgemeldet werden. Die notwendigen Abmelde- und Umbinde-Leistungen an den Telekom- eigenen Anlagen werden direkt von der Telekom ausgeführt und über den AG beauftragt.

1.1.2.4.3.6 Hinweise zur Bauausführung der neuen Kabeltrassen

Die zeitliche Abfolge der Kabelbaumaßnahmen ist durch den AN mit dem AG, der Netz Leipzig und der IFTEC abzustimmen.

Bei der Kabelverlegung sind die Anforderungen aus den Technischen Richtlinien der LVB TR_02_02_01_01 (siehe /2-11/) und TR_02_02_02_01 (siehe /2-12/) zu berücksichtigen.

Im Bereich von Parallelführungen und Kreuzungen der Kabeltrassen mit anderen Medien und Lei- tungen sind die Mindestabstände einzuhalten und entsprechende baulichen Schutzmaßnahmen umzusetzen.

1.1.2.4.3.7 Mittelspannungsanschlüsse GUW

Für den spannungsfreien Umbau des Unterwerkes Mockau ist der Einsatz eines tGUW notwendig. Entsprechend gliedern sich die Maßnahmen für den Mittelspannungsanschluss am GUW MOC in vier Abschnitte:

· Einbindung des tGUW in den Mittelspannungsring und 1. Parallelbetrieb GUW MOC mit tGUW,

· Betrieb des tGUW im Mittelspannungsring (GUW MOC ist komplett ausgebunden),

· Einbindung des modernisierten GUW MOC in den Mittelspannungsring und 2. Parallelbe- trieb GUW mit tGUW,

· Ausbindung des tGUW, Herstellung Endzustand Mittelspannungsanschluss am moderni- sierten GUW MOC.

Die Einbindung des tGUW erfolgt in den Mittelspannungsring in Kabelsystem Netz Leipzig Sta- tion 1224 – GUW MOC. Dabei ergibt sich der Zustand, dass bei einem möglichen Fehlerfall der MSA im tGUW die MSA im GUW MOC weiter über das Kabelsystem Netz Leipzig Station 1213 – GUW MOC versorgt werden kann (siehe Anlage 01_03_04). Vor Ausführung der Arbeiten ist eine Klärung zur Zuordnung des jeweiligen Mittelspannungskabelsystems notwendig.

Im Bereich des Muffenfeldes südöstlich vom tGUW wird das zum GUW verlaufende Mittelspan- nungskabelsystem (Kabelsystem Netz Leipzig Station 1224 – GUW MOC) geschnitten und bis zum tGUW verlängert. Weiterhin wird ein zweites Kabelsystem vom tGUW mit dem zum GUW MOC führenden (und bereits geschnittenen) Bestandskabelsystem verbunden.

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Nach erfolgreicher Inbetriebnahme des tGUW kann der Mittelspannungsanschluss am GUW MOC außer Betrieb genommen werden. Das Mittelspannungskabelsystem Kabelsystem Netz Leipzig Station 1213 – GUW MOC wird dabei im Bereich des Mittelspannungs-Muffenfeldes (südwestlich vom tGUW) geschnitten, verlängert und an das tGUW angebunden. Die Mittelspannungsverbin- dung vom GUW zum tGUW wird außer Betrieb genommen. Damit ist das GUW MOC komplett aus dem Mittelspannungsring ausgebunden, das tGUW als Ersatzunterwerk im Mittelspannungsring eingebunden.

Die in Richtung tGUW zu verlängernden Mittelspannungskabel werden abschnittsweise in Kabel- schutzrohr verlegt.

Nach der Montage der elektrotechnischen Anlagen im modernisierten Unterwerk kann die neue Mittelspannungsschaltanlage niederspannungsseitig in Betrieb gesetzt werden. Anschließend sind zwei Mittelspannungskabelsysteme von der Mittelspannungsschaltanlage des GUW MOC, über die neuen östlichen und südlichen Gebäudeeinführungen, zu den beiden Mittelspannungs-Muffen- feldern zu verlegen.

Nach den Kabelprüfungen wird das von der Mittelspannungszelle K01 kommende Mittelspan- nungskabelsystem mit dem Mittelspannungskabelsystem zur Netz Leipzig Station 1213 verbun- den. Das zweite Mittelspannungskabelsystem von der Mittelspannungszelle K02 (Richtung Netz Leipzig Station 1224) wird mit der MSA des tGUW verbunden. Damit ist der Ringschluss über die neue Mittelspannungsschaltanlage des GUW hergestellt, das GUW MOC und das tGUW befinden sich bauzeitlich im zweiten Parallelbetrieb.

Nach dem Umbinden aller Gleichspannungskabel vom tGUW an das GUW MOC kann das tGUW auch mittelspannungsseitig außer Betrieb genommen werden. Das zweite zum tGUW führende Mittelspannungskabelsystem wird im Bereich des zugehörigen Muffenfeldes geschnitten. Das vom GUW MOC zugeführte Mittelspannungskabelsystem wird mit dem Kabelsystem zur Netz Leipzig Station 1224 verbunden. Damit ist das tGUW aus dem Mittelspannungsring ausgebunden und kann für die Außerbetriebnahme vorbereitet werden. Alle zum tGUW führenden Mittelspannungs- und Gleichspannungskabelenden werden wieder zurückgebaut.

1.1.2.4.4 Technische Hinweise zur Kabelverlegung

Die Montagerichtlinien der LVB „Verlegung von Gleichspannungskabeln in Leitungstrassen“ (siehe /2-11/) und „Verlegung von Mittelspannungskabeln in Leitungstrassen“ (siehe /2-12/) sind zu be- achten. In Bezug auf die neuen Kabel und Leitungen ist auch die EN 50575 zu beachten. Die Unterlagen sind durch die AN in der aktuellen Fassung zu beziehen und bei der Bauausführung zu berücksichtigen.

Das Verlegen der Kabel hat grundsätzlich nur über Kabelrollen und -umlenkrollen zu erfolgen. In den Bereichen mit Kabelgestellen muss die Kabelverlegung direkt von Hand durch mehrere Mon- teure erfolgen. Die zulässigen Zugkräfte der Kabel dürfen dabei nicht überschritten sowie die Min- destbiegeradien nicht unterschritten werden. Mit den Dokumentationen der Komplettanlage sind die Kabelzugprotokolle der Kabelwinde zu übergeben.

Die Kabel- und Leitungsverlegung im Kabelkeller ist geordnet nach Spannungsebenen vorzuneh- men. Bei Kabelkreuzungen und Querungen ist ein entsprechender Kabelschutz zu berücksichtigen. Die Verlegung der Mittelspannungskabel hat jeweils als System zu erfolgen.

Im sichtbaren Bereich (innerhalb des Gebäudes) sind alle Leitungen, inklusive Installationsleitun- gen, in entsprechend dimensionierten Leitungsführungskanälen zu verlegen.

Die in der „Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BimSchV)“ sowie der „Allgemeine Ver- waltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BIm- SchV (26. BImSchVVwV)“ dargelegten Angaben zur Kabelverlegung sind zu beachten.

Alle Kabel sind mit Kabelnummer an beiden Enden/Klemmstellen sowie an Durchführungen und Kreuzungspunkten zu beschriften (dazwischen alle 5 m). Es sind Farbringe um die Kabel an aus- gewählten Stellen anzubringen. Bei bereits vorhandenen Kabelanlagen sind die vorgegebenen Ka- belbezeichnungen zu übernehmen (Abstimmung mit der LVB/IFTEC erforderlich).

Hinsichtlich der Brandklassen nach EN 13501-6 müssen alle Kabel und Leitungen innerhalb des Gebäudes mindestens der Klassifizierung ECA entsprechen.

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Es ist für die von außen eingeführten Kabel (MS-Kabel und Bahnstromkabel) ein Längs- und Qu- erwasserschutz vorzusehen.

1.1.2.5 Erdungsanlage

1.1.2.5.1 Allgemeine Hinweise Erdung

Aufgrund des Alters und des aktuellen Zustandes der Innen- und Außenerdungsanlage werden die Erdungsanlagen mit dem Aufbau der neuen elektrotechnischen Ausrüstung gleichfalls komplett neu aufgebaut.

Gemäß DIN EN 50522 (VDE 0101-2) sowie DIN VDE 0100-100 sind alle berührbaren Metallteile von elektrischen Betriebsmitteln (Körper), die Teil des elektrischen Netzes sind, in die Erdung ein- zubeziehen.

Bei der Ausführung der Erdungsanbindungen ist ein ausreichender Übertragungsquerschnitt ent- sprechend der elektrischen Anlagen vorzusehen und in den einzelnen Werkplanungen zu den elektrotechnischen Anlagen durch den AN darzulegen.

1.1.2.5.2 Innenerdungsanlage

Im Schaltraum ist eine Haupterdungsschiene (HES) anzuordnen, an der alle Erdungsverbindungen innerhalb des Gebäudes aufgelegt werden (ET-Ausrüstung Unterwerk, notwendige metallene Aus- rüstungen). Über die HES erfolgt auch die Anbindung an die Außenerdungsanlage des Unterwerks- gebäudes.

Der Aufbau der HES erfolgt aus messtechnischen Gründen in zwei Teilen, die mittels verschraubter Lasche (baugleiches Material wie HES) miteinander verbunden sind. An einem Teil der HES (Ge- bäudeerde) werden die Kabelzuführungen der Außenerdungsanlage angeschlossen, am anderen Teil der HES (Anlagenerdung) alle zu erdenden Anlagenteile innerhalb des Unterwerks und der Niederspannungstechnik. Am HES-Teil Anlagenerde ist über ein NH-Trennmesser (im Normalbe- trieb offen) auch die Verbindung zu den Kabelschirmen der einspeisenden Mittelspannungskabel herstellbar (siehe Unterlage 01_03_05). Das NH-Trennmesser ist in einem passenden Gehäuse mit durchsichtigem Deckel unterzubringen.

Für die Kabelanbindungen zur Außenerdungsanlage wird an den Kellerwänden im Bereich der dafür vorgesehenen Kabeldurchführungen je eine Potentialausgleichschiene (PAS) aufgebaut, an der die Erdungskabel von außen aufgelegt werden. Ausgehend von dieser PAS wird die jeweilige Erdungsverbindung zur HES mittels Kabel hergestellt.

Die Erdungsanbindungen der Schaltanlagen des GUW sowie der Niederspannungstechnik zur HES werden als Kabelanbindungen ausgeführt. Sämtliche Gebäudebauteile, Türen (Rahmen und Türflügel), Transformatorschienen, metallene Gitterroste und Fußbodenelemente (insbesondere Anlagenrahmen) sind in die Erdungsmaßnahmen einzubeziehen.

In allen Transformatorenräumen sind links und rechts der Türen jeweils Erdungsschienen zum ober- und unterspannungsseitigen Erden der Transformatoren vorzusehen.

Über die HES werden alle anderen notwendigen elektrotechnischen Anlagen und Verteiler des gesamten Gebäudes in die Erdung einbezogen. Der PEN-Leiter des vorhandenen Ortsnetzan- schlusses wird isoliert geführt und nicht für die Erdung innerhalb des Gebäudes genutzt. Die Tren- nung der elektrotechnischen Anlagen des Unterwerkes zum Ortsnetzanschluss wird über einen neu zu installierenden Ortsnetztrenntransformator realisiert.

Eigenbedarfs- und Ortsnetztransformator werden über den Sternpunkt der Niederspannungsseite an die HES angebunden, sodass hier ein definiertes Erdniveau mit der Außenerdungsanlage erzielt wird.

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1.1.2.5.3 Außenerdungsanlage

Die Außenerdung wird aus Edelstahl-Bandstahl 40x5 mm U-förmig um das Unterwerksgebäude verlegt unter dem Einsatz von zwei Tiefenerdern (Verlegung an Nordseite wegen anschließendem Gebäude nicht möglich). Der Ringerder wird auf die Sohle der Baugrube (Baugrube rund um das Gebäude über Los 1, im Zuge der Abdichtung der Kelleraußenwände), an deren Rand verlegt. An den Ringerder erfolgt der Anschluss der Tiefenerder. Die Verbindung von der Außenerdungsanlage mit der HES erfolgt mittels mehrerer Kabel.

Die genaue Anzahl (mindestens zwei) und die Länge der notwendigen Tiefenerder sind vom Bau- ausführenden bei der Bauausführung durch Messung des Erdübergangswiderstandes zu ermitteln. Die Tiefenerder sind so einzubringen, dass ein Erdübergangswiderstand für die gesamte Erdungs- anlage von max. 2 Ω (siehe VDV 525) nicht überschritten wird. Der Abstand zwischen benachbar- ten Tiefenerdern muss mindestens eine Erderlänge betragen. Nach Fertigstellung der Außener- dungsanlage ist diese komplett mit anstehendem Erdboden (kein Kies) mit mindestens 15 cm De- ckung zu umhüllen (technische Abstimmung über Los 3, Herstellung Umhüllung durch Los 1).

Sowohl das Bandmaterial, alle Verbindungselemente als auch das Tiefenerdermaterial sind gemäß DIN 18014 aus V4A-Edelstahl und fachgerecht auszuführen.

Die Verbindung der Außenerdungsanlage (Banderder) ins Gebäude erfolgt über drei Kabel vom Typ H07 RN-F 1x185 mm² über die dafür vorgesehenen Kabeldurchführungen des Gebäudes. Die drei Kabel werden an den zugehörigen Potentialausgleichschienen (PAS) im Kabelkeller aufgelegt.

Für die Anbindung der Blitzableitung sind vier Ausleitungen im Bereich der Gebäudeecken ab der Ringleitung bis ca. 50 cm oberhalb der Erdoberfläche herzustellen, mit entsprechendem Schutz an den Übergängen des Erdreichs.

Beim Aufbau der Außenerdungsanlage ist auf die Sicherung der im Außenbereich vorhandenen Anlagen, wie Kabel und Leitungen sowie Schächte zu achten. Es sind entsprechende Sicherungs- maßnamen vorzusehen.

1.1.2.5.4 Dokumentation und Messung der Erdungsanlage

Für das GUW ist der Erdungswiderstand der Außenerdungsanlage nachzuweisen und zu doku- mentieren. Für verwertbare Messergebnisse muss der Ring- und Tiefenerder zur Messung voll- ständig von anderen Erdungsanlagen getrennt sein. Der Erdausbreitungswiderstand ist vor der Inbetriebnahme der Schaltanlagen zu messen. Es sind die Werte entsprechend der aktuellen Nor- mung sowie den gültigen Anschlussbedingungen einzuhalten. Die Messergebnisse sind zu proto- kollieren und entsprechend zu bewerten.

Für die Dokumentation der fachlichen Abnahme der Fundamenterdungsanlagen ist in der DIN 18014:2023-06 Anhang C ein Beispiel für ein Formblatt angegeben.

1.1.2.6 Blitzschutz

1.1.2.6.1 Äußerer Blitzschutz

Das Unterwerk erhält eine äußere Blitzableitung auf dem Dach. Als Blitzfangeinrichtung kommen jeweils an den zwei südlichen Gebäudeecken und in der Mitte der Gebäudelängsseiten kurze Fangspitzen (0,5 m) zum Einsatz. Die Fangspitzen werden untereinander mittels Dachringleitungen verbunden. Mit diesen Dachleitungen werden ebenfalls die metallenen Attikableche und das Fall- rohr in die Blitzableitung eingebunden.

Als Dachringleitungen und als Ableiter (vom Dach zum Erderanschluss) kommt geeignetes massi- ves feuerverzinktes Rundmaterial mit einem Durchmesser von 8 mm zum Einsatz. Die Dachring- leitungen sind untereinander mittels Klemmen sowie mittels dafür vorgesehener Haltern am Dach, Dachrinne sowie Dachränder zu befestigen.

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Die Anbindung der Blitzableitungsanlage erfolgt an die mit Errichtung der Außenerdungsanlage (Ringerder, U-förmig) im Bereich der vier Gebäudeecken hergestellten Ausleitungen. Die Erdein- führungen sind im Bereich des Erdübergangs isoliert auszuführen. In die vier Ableitungen sind 0,5 m über dem Erdboden Trennstellen einzufügen, so dass die Widerstandswerte der einzelnen An- lagen im Betrieb prüfbar sind.

1.1.2.6.2 Innerer Blitzschutz

Um den Anforderungen an eine normgerechte und dem Stand der Technik entsprechende elektro- technische Anlage zu genügen, ist in der Eigenbedarfsverteilung des GUW eine Überspannungs- Schutzeinrichtung (SPD) des Typs 2 in 4+0-Schaltung zu installieren.

1.1.2.7 EMV-Betrachtung zum GUW MOC

1.1.2.7.1 Inhalt und Abgrenzung der Betrachtung

Die elektromagnetische Verträglichkeit umfasst die Teilbereiche der technischen Beeinflussung von elektrischen bzw. elektronischen Geräten untereinander (EMV) sowie die Wirkung von elektri- schen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern auf Menschen und Umwelt (EMVU).

Anforderungen zur EMV können aus Normen und Richtlinien abgeleitet werden, unter anderem aus der bahnspezifischen Normengruppe DIN EN 50121, der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) und der entsprechenden Verwaltungsvor- schrift (26.BImSchVVwV), sowie der DGUV Regel 103-013.

Maßgebend für die einzuhaltenden Grenzwerte sind hier die 26. BimSchV sowie die 26.BImSch- VVwV, wobei beim GUW MOC der öffentlich zugängliche Bereich von Belang ist. Da das GUW MOC nah am öffentlichen Raum angeordnet ist (freier Zugang bis zum Zaun am Grundstück mög- lich), ergibt sich die Zaunanlage des Unterwerksgeländes als Übergang zum öffentlichen Raum, unabhängig von Grundstücksgrenzen. Zu beachten ist dabei, dass der öffentlich zugängliche Be- reich um das Unterwerksgelände ein Bereich ist, an denen sich Personen nur vorübergehend auf- halten (kein dauerhafter Aufenthalt).

In der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagneti- sche Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) werden technische Möglichkeiten zur Minimierung von elektrischen und magnetischen Felder aufgezeigt, die im Zuge der Planung so weit wie tech- nisch möglich umgesetzt werden.

Da die 26. BImSchV nur für Gleichstromanlagen ab 2000 V gültig ist und sich im GUW MOC nur Anlagen unterhalb dieser Spannungsebene befinden, erfolgt keine Berücksichtigung für Gleichfel- der im öffentlichen Bereich.

Für Niederfrequenzanlagen (50 Hz) gilt die 26. BImSchV für Anlagen ab 1.000 V Nennspannung. Die Mittelspannungsebene ist mit der Oberspannungsseite der Traktionstransformatoren (10 kV) im GUW MOC vorhanden.

Alle anderen Anlagen im Niederfrequenzbereich haben einen Nennspannungswert unterhalb des Grenzwertes von 1000 V und brauchen nicht in die Betrachtung einbezogen werden.

1.1.2.7.2 Maßnahmen zur Reduzierung von elektromagnetischen Feldern

Bei der Planung zum Umbau des Gleichrichterunterwerkes Mockau wurden in Bezug auf EMV sowohl bauliche als auch elektrotechnische Maßnahmen berücksichtigt, um das Auftreten von elektromagnetischen Feldern im öffentlichen Raum außerhalb des Unterwerksgeländes zu mini- mieren (siehe 26. BImSchVVwV, Abschnitt 5.3.) und die vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhal- ten.

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Berücksichtigte bauliche Maßnahmen:

· Das Unterwerksgebäude Mockau steht auf dem Gelände der Netz Leipzig mit umgrenzen- der Zaunanlage.

· Die elektrotechnischen Anlagen des GUW wurde so angeordnet, dass ein ausreichend großer Abstand zu den öffentlichen Bereichen gegeben ist.

· Die Anordnung der Schaltanlagen und Transformatoren wurde so gewählt, dass ein maxi- maler Abstand zu den Gebäudeaußenwänden gegeben ist.

Berücksichtigte elektrotechnische Maßnahmen, unabhängig der Notwendigkeit:

· Die Mittelspannungskabel von der Mittelspannungsschaltanlage zu den drei Transforma- toren sind so angeordnet, dass ein möglichst kurzer Kabelweg gegeben ist.

· Alle in Gebäude verlaufenden Mittelspannungskabel (von außen zur Mittelspannungs- schaltanlage sowie weiter zu den Transformatoren) sind jeweils systemweise verlegt, um auftretende Felder an den Kabelsystemen zu minimieren.

· Die Gleichrichtertransformatoren wurden so zueinander angeordnet, dass die unterspan- nungsseitigen Kabel von den Gleichrichtertransformatoren zu den Gleichrichtern mittig zwi- schen den Transformatoren liegen und einen großen Abstand von der Gebäudeaußen- wand einhalten.

· Die beiden Gleichrichterschränke und der Rückleiterschrank wurden als Anlagenverbund aufgestellt.

· Die Kabel zwischen den Gleichrichtertransformatoren und den Gleichrichtern wurden sys- temweise verlegt und mit möglichst direkten (kurzen) Kabelwegen.

1.1.2.7.3 Bewertung EMV-Betrachtung GUW MOC

Der Bewertungsabstand für Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen in Bezug auf Minimierungs- aktivitäten ist in der 26. BImSchVVwV (Abschnitt 3.2.2) mit 5 m festgelegt, ausgehend von der jeweiligen Anlagenmitte.

Der kürzeste zu bewertende Abstand ist bei der niederspannungsseitigen Kabelanbindung der Gleichrichtertransformatoren gegeben. Hier ergibt sich ein Abstand bis zur Zaunanlage des Unter- werksgeländes von mehr als 5 m.

Gemäß 26. BImSchVVwV, Abschnitt 3.2.2.3 ist im Zuge der Planung das mögliche Minimierungs- potential zu ermitteln, auch im Vergleich zu bereits bestehenden Anlagen.

Für die in den letzten Jahren modernisierten Gleichrichterunterwerke wurden jeweils EMV- Messungen durchgeführt. Die Messungen führten jeweils zu dem Ergebnis, dass selbst bei einem angenommen dauerhaft gelieferten hohen Fahrstrom der vorgegebene Grenzwert für magnetische Flussdichten mit Abstand unterschritten wird. Die entsprechenden Messergebnisse können be- darfsweise bei der LVB eingesehen werden.

Da im modernisierten Unterwerk Mockau vergleichbare elektrotechnische Anlagen errichtet wer- den, kann davon ausgegangen werden, dass auch hier die Grenzwerte gemäß 26. BImSchV ein- gehalten werden.

1.1.2.7.4 Nachweis zur EMV

Für das Gleichrichterunterwerk Mockau ist zum Abschluss der Modernisierung eine EMV-Messung zur Nachweisführung eingeplant.

Aufgrund der gegebenen Erfahrungen in Bezug auf EMV wurde im Zuge des Planungsablaufes zum GUW Mockau auf eine Berechnung möglicher elektromagnetischer Felder verzichtet. Bei Be- darf kann diese Berechnung nachgeholt werden.

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1.1.3 Fernsteuerung der Mastschalter

Bei der Umsetzung der Baumaßnahme Mockau Neubaustrecke – Mockauer Straße / Tauchaer Straße zw. Mockauer Post und Kieler Straße (P-Nr. 90032, Planung durch VCL) sollen die neuen Mastschalter und Trenner mit elektrischen Schalterantrieben ausgerüstet werden. Die Umsetzung dieser Baumaßnahme erfolgt nach der Modernisierung des GUW MOC.

Die Mastschaltersteuereinheiten für die zukünftigen elektrischen Schalterantriebe sind bereits im modernisierten GUW MOC vorzusehen. Die Mastschaltersteuereinheiten werden im neuen Fern- steuerschrank des GUW MOC installiert und anlagenseitig verdrahtet.

Es sind insgesamt fünfzehn Mastschaltersteuereinheiten vorzusehen.

Alle zukünftig notwendigen Kabelanlagen für die Ansteuerung und Versorgung der elektrischen Schalterantriebe werden über die voran genannte Baumaßnahme „Mockau Neubaustrecke“ verlegt und im GUW an die Mastschaltersteuereinheiten angeschlossen.

1.1.4 Bauprovisorien

1.1.4.1 Einsatz des tGUW am GUW MOC

1.1.4.1.1 Stellplatz des tGUW

Bei der Modernisierung des GUW MOC soll das Bestands- tGUW 3 (oder 4) der LVB zum Einsatz kommen. Abhängig vom Bauablauf anderer Unterwerksbaumaßnahmen wird die LVB zu einem späteren Zeitpunkt festlegen, welches der beiden tGUWs am GUW MOC zum Einsatz kommt. Die tGUWs 3 und 4 sind baugleich, somit gelten die nachfolgenden Aussagen jeweils für beide tGUWs.

Die Aufstellung des tGUW erfolgt im Innenhof östlich des Bestandsunterwerkes GUW MOC, der von drei Gebäudeteilen umrandet ist (östlich vom GUW MOC, südlich und westlich vom Netz- Leipzig-Gebäude). Die Aufstellung erfolgt so, dass der Zugang zu den vorhandenen Toren und Türen möglich ist (Zufahrt eines PKW zu einzelnen Toren muss punktuell geklärt werden). Der Stellplatz liegt auf dem Grundstück der Netz Leipzig, somit ist keine Verkehrsbeeinträchtigung im Bereich der umliegenden Straßen gegeben. Eine Straßensperrung oder Sondernutzung ist nicht notwendig.

Dieser tGUW-Stellplatz hat sich in Abstimmung mit der LVB als technisch sinnvoll ergeben. Es ist ausreichend Platz für die Aufstellung, den Betrieb und die Wartung am tGUW gegeben. Eine di- rekte Zuwegung zum tGUW ist damit gegeben und die benötigten Kabelzuführungen zum tGUW können ohne kostenintensive zusätzliche Maßnahmen realisiert werden.

Im direkten Aufstellbereich des tGUW sind Leitungen und Schächte der Regenentwässerung der Gebäudeteile vorhanden. Bei der Aufstellung des tGUW sowie der notwendigen Tiefbauarbeiten sind diese zu schützen.

Seitens der LVB muss mit der Netz Leipzig die Genehmigung zur Aufstellung und zum Betrieb des tGUW auf der aufgezeigten Stellfläche geklärt werden.

Als Vorbereitung zur Aufstellung des tGUW ist eine Stellfläche herzustellen. Dafür muss der vor- handene Bodenbelag abgetragen und entsorgt werden, der Untergrund ist mittels Schotterschicht und Fundamentstreifen vorzubereiten. Abschnittsweise sind Kabelschutzrohre für die Kabelzufüh- rungen vorzusehen. Das tGUW ist bei der Aufstellung so auszurichten, dass die Zugangstüren in östliche und südliche Richtung zeigen. Bei den Tiefbauarbeiten ist auf die vorhandenen Medien zu achten, punktuell muss in Handschachtung gearbeitet werden.

Das tGUW ist am Stellplatz auf Streifenfundamenten auf einer Holzkonstruktion aufzustellen, was bei der Herstellung der Stellfläche zu berücksichtigen ist.

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Die Holzkonstruktion dient dabei als Aufstellfläche für die beiden notwendigen Kabelverteiler- schränke. Die Kabelverteilerschränke werden direkt an der östlichen Längsseite des tGUW neben- einander angeordnet. Die Holzkonstruktion muss so ausgeführt sein, dass diese mit der Vorder- kante der Kabelverteilerschränke abschließt, sodass sich die Türen der Schränke zu jedem Zeit- punkt leicht öffnen und schließen lassen. An der Rückseite der Kabelverteilerschränke ist ein Ab- stand zur tGUW-Außenseite von 10 cm bis 15 cm einzuhalten. Der Bereich der Kabelaufführungen unterhalb der Kabelverteilerschränke ist dabei komplett freizuhalten. Die Kabelverteilerschränke sind auf der Holzkonstruktion zu verschrauben, um ein Verrutschen im Montageprozess zu verhin- dern.

Mit der Herstellung der Stellfläche für das tGUW ist auch die notwendige Außenerdungsanlage mit einem Ringerder und bedarfsweise zusätzlichen Tiefenerdern für das tGUW aufzubauen. Die bei- den Tiefenerder sind an weit auseinander liegenden Punkten am tGUW anzuordnen. Sollte auf- grund des Erdübergangswiderstandes eine Verlängerung der Außenerdungsanlage notwendig werden, so kann ein Banderder (inklusive Tiefenerder) in den für das tGUW notwendigen Kabel- tiefbaubereich (in Richtung Muffengrube) erweitert werden.

Durch den AN ist zu prüfen, ob mit der Herstellung des Stellplatzes für das tGUW auch schon benötigte Kabelschutzrohre für die Kabelzuführungen zum tGUW mit verlegt und vorbereitet wer- den.

1.1.4.1.2 Einsatz des tGUW

Nach Anlieferung des Bestands-tGUW 3 (oder 4) ist das tGUW am vorbereiteten Aufstellplatz am GUW MOC abzuladen und aufzustellen. Der Transport hat aufgrund des tGUW-Gewichtes (bis 17 Tonnen) mit einem entsprechenden Fahrzeug zu erfolgen.

Folgende Abmessungen gelten für das tGUW 3 (und 4):

· Außenmaße Container (L x B x H): 8.000 mm x 2.950 mm x 3.400 mm,

· Zugangstür: Stirnseite

· Gesamtmasse tGUW: ca. 17.000 kg

Das tGUW hat folgende technische Ausstattung:

· 4-feldrige MS-Schaltanlage,

· GR-Transformator (1250 kVA),

· GS-Schaltanlage mit gemeinsamen GR/RL-Feld mit zwei Streckenabgängen,

· EB-Schaltanlage,

· EB-Transformator, ON-Trenntransformator,

· Installationstechnik.

Die Kabelanlagen werden von unten durch diverse Kabelöffnungen im Boden des Containers, wel- che mit geteilten Blechen abgedeckt sind, zu den Schaltanlagen geführt.

Nach der Aufstellung des tGUW sind die dafür vorbereitete Außenerdungsanlage an der HES des tGUW anzuschließen und der Niederspannungsanschluss über den neu errichteten Ortsnetzan- schluss herzustellen. Nachfolgend können alle Maßnahmen zur niederspannungsseitigen Inbe- triebnahme des tGUW durchgeführt werden.

Nach der Vorbereitung des tGUW erfolgt der Kabeltiefbau und die Kabelverlegung zum Anschluss der Mittelspannungskabel, Bahnstromkabel und Niederspannungskabel an das tGUW.

Aufgrund des tGUW-Stellplatzes im Innenhofbereich des Netz-Leipzig-Grundstückes ist keine wei- tere Absicherung des tGUW-Stellplatzes mittels Bauzaun notwendig.

Die beiden vom GUW MOC an das tGUW umzuschwenkenden Mittelspannungskabelsysteme speisen jeweils als Stich ein (kein durchgehender Mittelspannungskabelring). Aus diesem Grund ist zu berücksichtigen, dass jeweils nur ein Mittelspannungskabelsystem das tGUW versorgt, wobei der zweite Strang ausgeschalten bleibt. Eine Umschaltautomatik ist im tGUW nicht vorgesehen.

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1.1.4.1.3 Plus-/Minus-Kabelverteilerschrank (KV/RV)

Für die Verschaltung der über das tGUW zu speisenden Gleichspannungskabel (ausgewählte Speise- und Rückleitungskabel der Bahnstromkabeltrasse) sollen beim Betrieb über das tGUW jeweils ein Plus-Kabelverteilerschrank (Plus-KV, KV 398) und ein Minus-Kabelverteilerschrank (Mi- nus-RV, RV 698) als oberirdische Kabelverteiler (OKV) zum Einsatz kommen. Die beiden OKVs KV398 und RV698 werden bauzeitlich an der östlichen Längsseite des tGUW aufgestellt.

Aufgrund der Aufstellung der beiden OKVs direkt neben tGUW-Längsseite sollen die Schränke auf einer Holzkonstruktion ohne Schranksockel aufgestellt werden. Dabei ist die Holzkonstruktion zur Aufstellung des tGUW an der Ostseite des tGUW zu verlängern, anzupassen und seitlich zu erwei- tern, um den beiden Kabelverteilerschränken eine sichere Standfläche zu bieten. Unter der Holz- konstruktion sind bedarfsweise Holzpfähle als Stützen vorzusehen.

Es werden zwei Kabelverteilerschränke aus GFK eingesetzt, mit dem Farbton RAL7035. Die Schränke besitzen die Abmaße von (B x H x T) 1800 mm x 1350 mm x 550 mm und werden jeweils mit zwei Türen ausgerüstet. Die OKVs sind so auszurichten, dass der Zugriff von der östlichen Seite des tGUW aus erfolgen kann.

In den OKVs sind ein Traggerüst aus Halfenschienen vorzusehen, zum variablen Einbau der not- wendigen Komponenten unter Nutzung von Stützisolatoren. Alle An- und Verbindungen (Sammel- schiene, Laschen, Trenner, Kabel) sind mittels Schraubverbindungen herzustellen.

Die Kabelverteilerschränke sind entsprechend der Technischen Regeln der LVB /2-13/ und /2-14/ auszuführen.

Aufbau Minus-RV

Der Minus RV (RV 698) ist mit einer durchgehenden Sammelschiene ausgerüstet. An der Sam- melschiene sind gesamt 13 Laschen für Kabelanschlüsse vorgesehen. Zwölf Laschen dienen dem Anschluss der Rückleiterkabel Richtung Strecke bzw. zum tGUW, eine Lasche ist mit einem Tren- nerabgang ausgerüstet. An den vier Laschen der Kabelzuführung vom tGUW sind zusätzlich ver- schraubte Trennlaschen montiert, für die Möglichkeit der Trennung des Kabelanschlusses von der Sammelschiene, sowie jeweils einen Kugelfestpunkt unterhalb der Trennlasche. Alle anderen La- schen sind als einfache Lasche mit Schraubanschluss für die Rückleiterkabel ausgeführt, ohne Trennlasche und ohne Kugelfestpunkt.

Alle Rückleiterlaschen sind so auszuführen, dass jeweils zwei Kabel (je ein Kabel von vorn und von hinten) montiert werden können.

Am Minus-RV werden die Rückleiterkabel in Richtung RV 495 und RV 496 angeschlossen.

Die rechte äußere Lasche ist mit einem handbedienbaren einpoligen Trenner (Bemessungsbe- triebsstrom: 1600 A, Bedienung mittels Schalstange) auszurüsten, an dem ein Erdungskabel mit Universalklemme und Handgriff montiert sind. Dieses Erdungskabel dient dem Überbrücken wäh- rend dem Lösen einer verschraubten Trennlasche.

Der Rückleitungsverteilerschrank ist entsprechend der Technischen Regel der LVB /2-14/ auszu- führen.

Das Schaltschema zum Minus-KV RV 698 ist der Anlage 01_03_07 zu entnehmen.

Aufbau Plus-KV

Der Plus KV (KV 398) ist mit zwei übereinander angeordneten Sammelschienen ausgerüstet, je- weils mit einzelnen Laschen für die Anschlüsse der Gleichspannungskabel. Die obere Sammel- schiene ist mit sieben Anschlusslaschen, die untere Sammelschiene mit sechs Laschen ausgerüs- tet.

An den einzelnen Laschen sind handbedienbare einpolige Trenner (Bemessungsbetriebsstrom: 1600 A, Bedienung mittels Schaltstange) montiert, für die Möglichkeit der Trennung des Kabelan- schlusses von der Sammelschiene. Eine Lasche mit Trenner der unteren Sammelschiene dient als Kupplung zur oberen Sammelschiene (Verbindung über Sammelschienenmaterial). Alle Laschen für die Kabelabgänge sind so auszuführen, dass jeweils zwei Kabel (je ein Kabel von vorn und von hinten) montiert werden können.

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An der oberen Sammelschiene werden die zwei Speisekabel des Streckenabgangsschalters 1 des tGUW angeschlossen, an der unteren Sammelschiene die zwei Speisekabel des Streckenab- gangsschalters 2. Dabei werden beide Speisekabel jeweils an einer eigenen Lasche rechts und links der Sammelschienen angeschlossen.

Am Plus-KV werden Speisekabel zu den Kabelverteilern KV 135, KV 136 und KV 137 sowie die Speisepunkte SP4531 und SP4532 angeschlossen.

Das Schaltschema zum Plus-KV KV398 ist der Anlage 01_03_07 zu entnehmen.

Die Kabelschirme der an den Laschen angeschlossenen Gleichspannungskabel sind dabei einzeln auf eine Klemmleiste zu legen, um eine Kabelüberwachung zu ermöglichen.

Der Kabelverteilerschrank ist nur temporär im Einsatz und kann mit Zustimmung des AG von den Technischen Regel der LVB /2-13/ abweichen.

Schutzmaßnahmen

Im KV398 ist direkt hinter den Türen eine herausnehmbare Polyesterabdeckung (Spannungsfest bis 1 kV) als Berührungsschutz vorzusehen.

Ausgehend von den Halfenschienen des Traggerüstes sind in beiden Kabelverteilerschränke KV398 und RV698 jeweils zwei Kabelanbindungen als Schutzerden vorzusehen. Die Kabelverbin- dungen der Schutzerden werden dabei direkt an der Minus-Sammelschiene im Rückleiterschrank des tGUW angeschlossen (Festlegung Anschlussort über die IFTEC).

Der Einsatz von Überspannungsableiter (A2-Ableiter) in beiden OKVs ist gemäß Abstimmung mit der LVB nicht vorgesehen.

1.1.4.1.4 Kabelanlagen für Betrieb mit tGUW

Die Anbindung der beiden bauzeitlichen Mittelspannungskabelsysteme für das tGUW an den Ka- belbestand erfolgt südöstlich und südwestlich vom tGUW.Es werden zwei neue Mittelspannungs- kabelsysteme von den beiden Bestandskabelsystemen bis mittig zum tGUW verlegt (Ostseite des tGUW), abschnittsweise in Kabelschutzrohr (DN 160). Die Verlegung der beiden zum tGUW füh- renden bauzeitlichen Mittelspannungskabelsysteme erfolgt ausgehend von den Anbindepunkten an der Bestandskabeltrasse auf der Grünfläche. Die Verlegung erfolgt westlich neben der bauzeit- lichen Bahnstromkabeltrasse in nördliche Richtung bis zum tGUW (Ostseite des tGUW).

Entsprechend des Bauablaufes sind zweimal ein zeitlicher Parallelbetrieb der Mittelspannungs- schaltanlagen des GUW und des tGUW zu berücksichtigen. Die Einbindung des tGUW soll im Mittelspannungskabelsystem von der Netz Leipzig Station 1224 – GUW MOC erfolgen (siehe Ab- schnitt 1.1.2.4.3.7).

Die Verbindung der Bestand-Bahnstromkabel mit dem tGUW erfolgt über zwei Kabelverteiler- schränke (OKVs), ein Plus-KV und ein Minus-RV. Die beiden OKVs werden an der Ostseite des tGUW aufgestellt, mit der Schrankrückseite zum tGUW.

An den Plus-KV werden zehn Speisekabel der Strecken 1 bis 6 des GUW MOC, am Minus RV werden die sechs Rückleiterkabel des Rückleiterschrankes angeschlossen. Die einzelnen Kabel- anschlüsse sind der Anlage 01_03_06 zu entnehmen. Die entsprechenden Bestands-Bahnstrom- kabel werden im Bereich der Grünfläche, südlich vom tGUW-Stellplatz, geschnitten und mittels neuer Kabelabschnitte an den OKVs angebunden.

In der Werkplanung zu den Kabelanlagen (über Los 3) ist die genaue Verlegung der einzelnen Kabel sowie der zugehörige Kabelweg zu präzisieren.

Alle Mittelspannungs- und Gleichspannungskabel werden von unten in das tGUW eingeführt. Die Zuführung der Mittelspannungskabelsysteme sowie der Bahnstromkabel erfolgt über die östliche Seite des tGUW. Die Kabelführung erfolgt abschnittsweise in Schutzrohren zum tGUW.

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Für den Betrieb des tGUW ist eine Anbindung an den Ortsnetzanschluss sowie an den am GUW vorhandenen Telekom-Anschluss (bauzeitlich gesichert) herzustellen. Das Kabel vom Ortsnetzan- schluss (ZAS) ist soweit möglich außerhalb des Tiefbaubereiches am GUW-Gebäude in Erdverle- gung zum tGUW zu verlegen. Um Beschädigungen des Kabels zu vermeiden, erfolgt eine ab- schnittsweise Verlegung in Kabelschutzrohr bis zum tGUW. Das Kabel für den Telekom-Anschluss wird ab der östlichen GUW-Seite entlang der Gebäudewand der Netz Leipzig Station bis zum tGUW geführt (siehe Abschnitt 1.1.2.4.3.5). Das Kabel ist gegen Beschädigungen zu schützen.

Für die Ausführung der Kabelanlagen des tGUW gelten die gleichen technischen Maßnahmen wie für die Kabelanlagen des GUW (siehe Abschnitt 1.1.2.4.4). Die Lage des tGUW, der Kabeltrasse sowie der Muffengruben ist schematisch im Plan der Anlage 01_01_04 dargestellt.

1.1.4.1.5 Außerbetriebnahme und Rückbau tGUW

Nach der niederspannungsseitigen Inbetriebsetzung wird das modernisierte GUW MOC wieder in das Mittelspannungskabelsystem Netz Leipzig Station 1224 – GUW MOC eingebunden und mit- telspannungsseitig in Betrieb genommen.

Anschließend werden die bauzeitlich am tGUW angeschlossenen Speisekabel der Strecke 5 (zum KV 135/136) und der Strecke 6 (zum KV 136) sowie die Rückleiterkabel zum RV 495 an die Schalt- anlagen des GUW MOC angeschlossen und in Betrieb genommen (1. Teil Probebetrieb GUW MOC). Parallel dazu werden die am tGUW angebundenen Bahnstromkabel weiterhin über das tGUW versorgt. Dabei arbeiten das GUW sowie das tGUW zusammen im zweiten Parallelbetrieb.

Nach dem erfolgreich absolvierten 1. Teil des Probebetriebes zum GUW MOC werden schrittweise die an den beiden OKVs des tGUW angeschlossenen Gleichspannungskabel an das GUW MOC umgebunden. Damit kann der 2. Teil des Probebetriebes zum GUW MOC (komplette GSA mit allen Anschlüssen) absolviert werden.

Für die Neuanschlüsse der Bahnstromkabel an den Bahnstromanlagen des GUW MOC werden neue Kabelabschnitte von den Streckenzellen bis zu den beiden Muffenfeldern südöstlich und süd- lich vom Unterwerksgebäude verlegt. Die Bestandskabel werden in den Muffengruben vor den vor- handenen Muffen geschnitten (Rückbau der vorhandenen Muffen) und mit den zugeordneten neuen Kabeln aus dem GUW mittels Muffen verbunden. Nach erfolgreicher Kabelprüfung und den zughörigen Kurzschlussversuchen können die Gleichspannungskabel schrittweise in Betrieb ge- hen.

Nach Abschluss des Probebetriebes zum GUW MOC wird das tGUW aus dem Mittelspannungsring ausgebunden und der Endzustand der Mittelspannungsspeisung am GUW MOC hergestellt. In dem Zeitraum werden auch der KV398 und RV698 sowie die verbliebenen Kabelabschnitte der Bahnstromkabel zu den OKVs und zum tGUW freigelegt und zurückgebaut. Danach erfolgt der Rückbau der Niederspannungs- sowie der Kommunikationsanbindung am tGUW.

Anschließend können am tGUW die Vorbereitungsmaßnahmen für den Abtransport des tGUW und der OKVs durchgeführt werden. Das tGUW und die OKVs sind in Abstimmung mit der LVB aufzu- laden und zum zugewiesenen Aufstellort innerhalb der Stadt Leipzig zu transportieren und dort abzustellen.

Im Vorfeld soll dafür eine zweite Abstimmung mit der IFTEC und der Kranfirma zum Stellplatz des Kranes und zum Ablauf des Abtransportes am GUW MOC für das tGUW stattfinden. Entsprechend gefährdete Bereiche sind beim Aufladen des tGUW vor dem Zutritt zu sperren.

Nach dem Abtransport des tGUW wird der Aufstellbereich am tGUW zurückgebaut. Dies betrifft auch die Außenerdungsanlage des tGUW mit Ausnahme der Tiefenerder. Abschließend sind der Gehweg- und Straßenbereich, der Stellplatz sowie das umliegende Gelände, gemäß dem angren- zenden Bestand, wieder herzustellen. Der Rückbau für die bauzeitliche Verkehrsführung erfolgt am Ende der Maßnahmen zum tGUW.

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1.2 Ausgeführte Vorarbeiten

Im Vorfeld der Planung zum Vorhaben erfolgte im Auftrag des AG eine Bestandsaufnahme der Örtlichkeit und des Unterwerksgebäudes (Vermessung) durch GEO-METRIK Ingenieurgesell- schaft mbH Leipzig /1-1/.

1.3 Gleichzeitig laufende Arbeiten

Die Baumaßnahme wird im Sinne einer wirtschaftlichen Ausschreibung in mehrere Lose unter- gliedert.

Die Baumaßnahme ist in folgende Leistungen gegliedert:

Los 1: Gebäude Hoch-/Tief- und Landschaftsbau

Los 2: Technische Ausrüstung (Neubau ET-Anlagen)

Los 3: Zusatzleistungen LVB (Montageleistungen TA, tGUW, Kabelanlagen, Rückbau ET-Anlagen),

Los 4: Entsorgung Öl-Gleichrichtertransformatoren

Parallele Baumaßnahmen Dritter im Baubereich des Unterwerkes Mockau sind zum Zeitpunkt dieser Planung nicht bekannt.

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2 Angaben zur Baustelle

2.1 Lage der Baustelle

Das Gleichrichterunterwerk befindet sich an der Tschernyschewskistraße in Leipzig - Mockau auf dem Flurstück-Nr. 1327 der Gemarkung Mockau. Eigentümer des Flurstücks sind die Stadtwerke Leipzig. Die Größe des Flurstückes beträgt ca. 3.008 m².

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Die Hauptzufahrt zum GUW-Grundstück soll von der Westseite über die Tschernyschewskistraße erfolgen.

Auf der Ostseite grenzt die Mockauer Straße an das Grundstück an, auch darüber wäre eine Zu- fahrt im Bedarfsfall möglich.

2.3 Zugänge, Zufahrten

Die Zufahrt zum Grundstück soll vorrangig über die Tschernyschewskistraße erfolgen. Die Ober- flächen der Außenbereiche um das GUW sind einschließlich Zufahrt und Stellfläche als Asphaltde- cke ausgeführt.

Einschränkungen im öffentlichen Verkehrsraum sind in Bezug auf Gewichtsbeschränkungen und Lichtraumprofilbegrenzungen nicht bekannt. Ungeachtet dessen, sind durch den AN die Zufahrts- wege hinsichtlich Beschränkungen für die gewählten Bau- und Transporttechnologien zu überprü- fen.

Der Zugang zu den einzelnen Räumen des Unterwerkes kann von der Ost-, Süd- und Westseite aus erfolgen.

Das Flurstück ist im Bestand vollständig eingefriedet.

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Baustrom

Im Bestand ist kein Ortsnetzanschluss für das GUW MOC vorhanden. Entsprechend ist am GUW MOC als bauvorbereitende Maßnahme ein neuer Ortsnetzanschluss mit Zähleranschlusssäule zu errichten. Die Versorgung einer Baustromverteilung ist dann über den neu errichteten Ortsnetzan- schluss gegeben. Es ist dabei ein Baustromverteiler mit separater Verrechnungsmessung einzu- setzen. Für den Strombedarf vor der Errichtung des Ortsnetzanschlusses kann bedarfsweise die EB-Verteilung des Bestands-GUW genutzt werden.

In Sonderfällen (z.Bsp. bei hohem Leistungsbedarf an Niederspannung) muss der AN seinen Strombedarf bedarfsweise in Eigenregie abdecken (Netzersatzaggregat), was bei der Bauausfüh- rung durch den AN berücksichtigt werden muss.

Trinkwasser/Bauwasser

Ein Trinkwasseranschluss ist im Bestand auf dem Grundstück vorhanden und kann im Rahmen der Baumaßnahme als Bauwasserversorgung genutzt werden.

Abwasserentsorgung

Ein Abwasseranschluss ist im Bestand auf dem Grundstück vorhanden und kann im Rahmen der Baumaßnahme weiter genutzt werden.

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2.5 Lager- und Arbeitsplätze, Baustelleneinrichtung

Der Umfang der erforderlichen Einrichtung zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen ist durch den AN festzulegen.

Flächen für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerung sind auf dem Baugrundstück nur in begrenztem Umfang vorhanden. Die Nutzung weiterer Flächen ist in Eigenregie und auf eigene Kosten durch den AN zu organisieren. Die entsprechenden Aufwendungen sind seitens des AN einzukalkulieren.

Sowohl Arbeits- als auch Lager- und Montageplätze sind in einem ordnungsgemäßen und saube- ren Zustand zu halten und nach Beendigung der Bauarbeiten wieder in den Ausgangszustand zu versetzen.

2.6 Anlieferung

Die Anlieferung der Baustellenausrüstung, Baumaterialien und elektrotechnischen Anlagen erfolgt über die Zufahrt von der Tschernyschewskistraße. Dabei sind die vorhandenen Platzverhältnisse am Unterwerksgebäude zu beachten.

2.7 Baugrundverhältnisse

Siehe Abschnitt 1.1.2.1.3 Baugrund

2.8 Schutz-Bereiche und -Objekte

2.8.1 Allgemein

Die beim Baubeginn vorhandene Vegetation auf dem Baugrundstück ist zu schützen und zu erhal- ten.

Die öffentlichen Verkehrsflächen sind durch geeignete Maßnahmen vor Verunreinigungen zu schützen. Durch den AN verursachte Verunreinigungen sind von diesem unverzüglich zu beseiti- gen.

Die Lager- und Anlieferungsbereiche sind entsprechend zu sichern und als solche kenntlich zu machen.

2.8.2 Schutz vor Baulärm

Lärmrelevante Bauarbeiten sind in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr zulässig. Im Zeitraum zwischen 20 und 7 Uhr gelten die Nachtwerte nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschimmissionen) vom 19.08.1970 für Allgemeine Wohngebiete (tags: 50 dB(A), nachts: 40 dB(A)) in der jeweils neuesten Fassung.

Kurzzeitig dürfen Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert

· tags um nicht mehr als 30 dB(A) und

· nachts um nicht mehr als 20 dB(A)

überschreiten.

Arbeiten vor und nach der regulären Arbeitszeit sind mit Angaben zu den Immissionswerten beim AG zu beantragen und von diesem genehmigen zu lassen.

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2.9 Anlagen im Baubereich

2.9.1 Ver- und Entsorgungsleitungen

Das Baugrundstück ist medienseitig erschlossen. Es sind Trinkwasser-, Abwasser-, Strom- und Telekomanschlüsse vorhanden.

Trinkwasser-, Abwasser- sowie Niederspannungsanschluss (Ortsnetz) sind im Zuge der Baumaß- nahme zu erneuern.

2.9.2 Sonstige Anlagen fremder Eigentümer

Im Baubereich des Unterwerkes und der Kabeltiefbauarbeiten sind folgende Medien Dritter bei der Bauausführung zu beachten:

· Niederspannungsanlagen der Netz Leipzig,

· Leitungsanlagen der KWL,

· Kommunikationsleitungen der Telekom,

· Fernwärmetrasse der Netz Leipzig.

Vor Beginn der Tiefbauarbeiten sind die Schachtscheine vom AN einzuholen.

2.10 Öffentlicher Verkehr im Baubereich

Im Baufeld und auf dem Flurstück gibt es keinen öffentlichen Verkehr.

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3 Angaben zur Ausführung

3.1 Besonderheiten der Bauausführung

Der Umbau des Unterwerkes Mockau wird unter Einsatz eines transportablen Unterwerkes (tGUW) durchgeführt. Bei den Bauarbeiten im Außenbereich des Unterwerkes ist darauf zu achten, dass während des Einsatzzeitraumes des tGUWs Niederspannungskabel vom GUW zum tGUW führen. Das betrifft die Anbindung des tGUW an den Ortsnetzanschluss sowie die Anbindung an die Tele- kom. Diese Kabel sind während der Bauzeit besonders zu schützen.

Zu beachten ist weiterhin, dass der Bereich der zum tGUW führenden Kabeltrasse mit geeigneten Maßnahmen zu schützen ist.

3.2 Bauablauf

3.2.1 Allgemeines zur Bauausführung

Der Umbau des Unterwerks erfolgt unter Nutzung eines transportablen Gleichrichterunterwerks (tGUW). Somit ist gewährleistet, dass die Arbeiten zur Ertüchtigung des Unterwerksgebäudes nach Rückbau aller elektrischen Anlagen und Installationen erfolgen können. Es werden dadurch Arbei- ten an spannungsführenden Anlagen oder -teilen vermieden. Das Bestands- tGUW 3 (oder 4) wird vor Beginn der eigentlichen Umbaumaßahme zum GUW MOC geliefert und an einen Aufstellplatz im Innenhof östlich des Bestandsunterwerkes GUW MOC aufgestellt.

Zum Beginn der Umbaumaßnahme ist über den AG der neue Ortsnetzanschluss am GUW MOC herzustellen. Der Ortsnetzanschluss wird zur Niederspannungsversorgung des tGUW sowie zur Versorgung der Baustromverteilung am GUW MOC benötigt.

Zuerst ist der Stellplatz für die Aufstellung des tGUW am Einsatzort herzustellen, inklusive der benötigten Außenerdungsanlage sowie der Stellplätze der beiden für das tGUW benötigten Kabel- verteilerschränke (OKVs).

Nach Aufstellung des tGUW an seinem Einsatzort wird die Anbindung der Niederspannungsver- sorgung über den neuen Ortsnetzanschluss sowie die Anbindung des tGUW an den Telekoman- schluss des GUW hergestellt.

Im Zuge der niederspannungsseitigen Inbetriebnahme des tGUW ist auch die zum tGUW gehö- rende Bahnstromkabeltrasse mit den beiden OKVs (KV398 und RV698) vorzubereiten, inklusive der Erdungsanschlüsse der beiden OKVs.

Nach den Vorbereitungsarbeiten wird das tGUW in das Mittelspannungskabelsystem Netz Leipzig Station 1224 – GUW MOC eingeschliffen. Der versorgende Mittelspannungskabelsystem Netz Leipzig Station 1213 – GUW MOC ist dabei geschlossen zu halten. Das bedeutet, dass das tGUW mittelspannungsseitig jeweils zum Bestands-GUW bzw. zum modernisierten GUW bauzeitlich mit eingeschliffen wird. Ein zweimaliger kurzzeitiger Parallelbetrieb des GUW mit dem tGUW ist ent- sprechend zu berücksichtigen.

Im Anschluss kann dann die für den Umbauzeitraum vorgesehene Versorgungsschaltung der Spei- sebereiche des Unterwerkes Mockau über das tGUW und das benachbarte GUW Volbedingstraße (VOL) hergestellt werden. Dafür werden die für die Speisung über das tGUW benötigten Speise- und Rückleiterkabel an die mit dem tGUW neu zu errichteten OKVs KV 398 und RV 698 umgebun- den, punktuell mit neuen Kabelabschnitten und Muffen.

Die für die Speisung des tGUW vorbereiteten Speise- und Rückleiterkabel sowie der OKVs KV 398 und RV 698 werden über das tGUW in Betrieb genommen. Das tGUW sowie das GUW MOC ar- beiten mittelspannungsseitig kurzzeitig im Parallelbetrieb (siehe Anlage 01_03_04).

Nach Feststellung des sicheren Betriebes des tGUW wird die Mittelspannungsschaltanlage des GUW MOC außer Betrieb genommen und das zweite Mittelspannungskabelsystem direkt ins tGUW eingebunden. Der am GUW MOC vorhandene Telekomanschluss ist bauzeitlich zu sichern. Mittels Kabel ist das tGUW an den Telekom-Anschluss anzubinden.

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Alle nach außen führenden Kabelanlagen sind bis vor das Gebäude zurückzubauen. Alle Gleich- strombestandskabel (bis auf ein Kabel in Richtung KV 137) werden bauzeitlich an die beiden OKVs des tGUW angebunden. Das Gleichstrombestandskabel, welches bauzeitlich nicht an den KV des tGUW angebunden wird, ist mittels Schrumpfkappe zu sichern. Das GUW MOC ist somit span- nungsfrei und für die Modernisierungsarbeiten vorbereitet.

Während des Zeitraumes der Modernisierung des GUW MOC arbeitet das tGUW komplett eigen- ständig.

Nach Beendigung aller Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude und der Fertigstellung der Mon- tage der elektrotechnischen Ausrüstung können die Schaltanlagen niederspannungsseitig in Be- trieb genommen werden. Hierzu ist vorab die Anbindung des GUW MOC an den dann vorhandenen Ortsnetzanschluss herzustellen, sowie die Anbindung des GUW an den neuen Kommunikations- anschluss über die Netz Leipzig herzustellen (teilweise Leistung der Netz Leipzig).

Nach erfolgreicher niederspannungsseitiger Inbetriebnahme der Schaltanlagen wird der zweite Mit- telspannungs-Ringschluss mit dem tGUW und der neuen Mittelspannungsschaltanlage des GUW MOC hergestellt. Dabei wird hierbei das speisende Mittelspannungskabelsystem Netz Leipzig Sta- tion 1213 – GUW MOC im GUW MOC angeschlossen. Weiterhin wird der Ringschluss über das Mittelspannungskabelsystem Netz Leipzig Station 1224 – GUW MOC mit dem GUW hergestellt (bauzeitlich).

Nachfolgend werden die bauzeitlich am tGUW angeschlossenen Speisekabel der Strecke 5 (zum KV 135/136) und der Strecke 6 (zum KV 136) sowie die Rückleiterkabel zum RV 495 mit der neuen Gleichspannungsschaltanlage (Speisung, Rückleitung) des GUW MOC verbunden. Dazu werden neue Kabelabschnitte ab den Muffengruben bis zu den neuen Schaltanlagen verlegt und schritt- weise in Betrieb genommen, inklusive notwendiger Muffen, Kabelprüfungen und zugehöriger Kurz- schlussversuche. Das tGUW sowie das modernisierte GUW MOC arbeiten im zweiten Parallelbe- trieb, wobei beim GUW MOC der erste Teil des Probebetriebes absolviert wird.

Nach Abschluss des ersten Probebetriebes des GUW MOC werden alle Gleichspannungskabel (Speisung, Rückleitung) von den OKVs des tGUW an die neuen Schaltanlagen im GUW MOC umgebunden, mit den zugehörigen Kabelprüfungen und Kurzschlussversuchen. Damit startet der 2.Teil Probebetrieb (komplettes GUW). Sobald der 2. Probebetrieb erfolgreich absolviert wurde, kann der bauzeitliche Mittelspannungsringschluss zwischen GUW und tGUW zurückgebaut und das zweite Mittelspannungskabelsystem (Kabelsystem Netz Leipzig Station 1224 – GUW MOC) vom tGUW an die neue Mittelspannungsschaltanlage des GUW MOC umgebunden werden. Ab- schließend werden der Niederspannungsanschluss und der Telekomanschluss im tGUW zurück- gebaut. Mit diesem Schritt wird das tGUW außer Betrieb genommen.

Darauf werden die zum tGUW gehörenden Kabelanlagen sowie die OKVs KV398 und RV698 zu- rückgebaut, wobei die beiden OKVs der IFTEC für eine Weiternutzung übergeben werden. Weiter- hin können das tGUW sowie die beiden OKVs für den Abtransport vorbereitet werden.

Nach dem Abtransport des tGUW sind die Außenanlagen im gesamten Baubereich im Endzustand fertig zu stellen.

3.2.2 Grobablaufplan zur Modernisierung

Der Grobablauf der Baumaßnahme zum GUW MOC gliedert sich in folgende Bauabschnitte, ent- sprechend der hier vorliegenden Ausführungsplanung:

Inbetriebnahme tGUW

1.1 Herstellung Ortsnetzanschluss, Errichtung Zähleranschlusssäule mit zwei Sicherungsab- gängen für den Anschluss tGUW und Baustrom

1.2 Errichtung Aufstellplatz tGUW am Einsatzort inklusive der Außenerdungsanlage am tGUW-Stellplatz

1.3 Antransport und Aufstellung tGUW zum Einsatzort im Innenhof östlich des Bestandsun- terwerkes GUW MOC, Maßnahmen zur Absicherung des tGUW-Stellplatzes

1.4 Anschluss Außenerdungsanlage am tGUW

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1.5 Herstellung NS-Anschluss des tGUW am Einsatzort über den Ortsnetzanschluss in Ka- belschutzrohrtrasse (Kabeltiefbau und Kabelverlegung)

1.6 Herstellung Stellplätze und Aufstellung der KV398 und RV698, westlich am tGUW

1.7 Herstellung Kabelweg und Anschluss tGUW an den vorhandenen Telekomanschluss am GUW MOC (Umverlegung Telekom-Anschluss, Verlängerung zum tGUW)

1.8 Herstellung der Absicherung für die Kabeltiefbaubereiche

1.9 Herstellen der Kabeltiefbaubereiche für die Kabelanbindungen des tGUW (abschnitts- weise Einsatz von Schutzrohr)

1.10 Herstellung der Bahnstromkabelanbindungen (bauzeitliche Anbindungen) zum tGUW über KV398 und RV698 (abschnittsweise Einsatz von Schutzrohr), inklusive notwendiger Muffen

1.11 Herstellung der Erdungsanschlüsse der KV398 und RV698 über RL-Schrank im tGUW.

1.12 Herstellung Mittelspannungsanschluss am tGUW (in Mittelspannungskabelsystem Netz Leipzig Station 1224 – GUW MOC) sowie 1. Mittelspannungsringschluss zwischen tGUW und GUW (1. Parallelbetrieb), mittelspannungsseitige Inbetriebnahme tGUW (abschnitts- weise Einsatz von Schutzrohr)

1.13 Herstellung Ersatzspeisung der Speisebereiche vom GUW Mockau durch die Nachbar- unterwerk GUW Volbedingstraße (VOL), Zuschaltung inklusive Kurzschlussversuche

1.14 Inbetriebnahme der Gleichspannungskabel zum tGUW, Kurzschussversuche, gleich- spannungsseitige Inbetriebnahme tGUW sowie Parallelbetrieb GUW MOC und tGUW, inklusive Probebetrieb tGUW in Abstimmung mit dem AG

Modernisierung GUW MOC

2.1 Außerbetriebnahme aller Gleichspannungskabelanlagen im Bestands-GUW MOC

2.2 Außerbetriebnahme Mittelspannungsringschluss, Umbindung 2. Mittelspannungskabel- system ans tGUW (Mittelspannungskabelsystem Netz Leipzig Station 1213 – GUW MOC), Außerbetriebnahme GUW MOC (abschnittsweise Einsatz von Schutzrohr)

2.3 Vermessung der bauzeitlichen Kabeltrassen zum tGUW über die LVB

2.4 Verschließen Kabelgräben für Kabelanbindungen zum tGUW

2.5 Demontage aller nach außen führenden Kabelanlagen am GUW bis an die Kellerwände

2.6 Demontage technische Ausrüstung am Bestand-GUW

2.7 Sanierung Bestandsgebäude, Anpassung Innenräume und Transformatorräume, Einbau der Tore und Türen, Herstellung der Fußböden, sonstige Innenarbeiten

2.8 Sanierung Dach und Fassade inkl. Gerüstauf- und Abbau

2.9 Tiefbaumaßnahmen für die Abdichtung Kellerwände, Sicherung der neu gebauten Zäh- leranschlusssäule und Kabelverbindungen

2.10 Rückbau der im Baufeld freigelegten Bestandskabel, Sicherung der verbleibenden Be- standskabel

2.11 Einbau der neuen Kabeldurchführungen, Aufbau der neuen Außenerdungsanlage des GUW MOC in den offenen Gruben entlang der Kellerwände (U-förmig), Kabelanbindun- gen zur Außenerdungsanlage

2.12 Verschließen der Bereiche entlang der Kellerwände, bauzeitliche Anpassung Gelände am GUW, Errichtung Schächte

2.13 Anlieferung, Aufstellung und Montage der technische Ausrüstung (MSA, GSA, EB, FW), Transformatoren, Rückleiterwiderstand, Installationstechnik, Innenkabelanlagen, Zube- hör

2.14 Herstellung hochbauseitiger Endzustand im und am GUW-Gebäude

2.15 Niederspannungsseitige Inbetriebnahme ET-Anlagen GUW MOC

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2.16 Herstellung Kommunikationsanschluss des GUW über den im GUW vorhandenen Tele- kom-Anschluss

Inbetriebnahme GUW MOC

3.1 Herstellen der Kabelgräben im Innenhof und ab den beiden Muffenbereichen bis zu den neu eingebauten Kabeleinführungen für Herstellung Endzustand

3.2 Rückbau der stillgelegten Bestandskabelanlagen (ALT-Kabel) in den offenen Tiefbaube- reichen am Unterwerk und im Kabeltiefbaubereich

3.3 Verlegung der Gleichspannungskabel von der Gleichspannungsschaltanlage des GUW MOC bis zum Anbindepunkt im Muffenbereich südöstlich vom GUW.

3.4 Verlegung der beiden Mittelspannungskabelsysteme ab den Muffengruben bis zur neuen MSA im GUW MOC, Anbindung des Mittelspannungskabelsystems Netz Leipzig Sta- tion 1213 – GUW MOC an der neuen MSA, Inbetriebnahme des Mittelspannungssys- tems, Inbetriebnahme der MSA im GUW MOC

3.5 Anbindung 2. Mittelspannungskabelsystem an der MSA im GUW MOC, Herstellung 2. Mittelspannungsringschluss (in Mittelspannungskabelsystem Netz Leipzig Station 1224 – GUW MOC) zwischen tGUW und GUW MOC und Inbetriebnahme des Mittelspan- nungskabelsystems, Start 2. Parallelbetrieb GUW MOC mit tGUW

3.6 Schrittweise Herstellung der Kabelanbindungen der Strecken 5 und 6 sowie zum RV 495 an der Kabelbestand der Gleichspannungskabel, Durchführung der Kurzschussversuche und Inbetriebnahme der Gleichspannungskabel, Start 1. Teil Probetrieb GUW MOC

3.7 Schrittweise Umbindung und Inbetriebnahme der am tGUW angeschlossenen Gleich- spannungskabel, Durchführung der Kurzschussversuche und Inbetriebnahme der Gleichspannungskabel, Start 2. Teil Probetrieb GUW MOC (gesamtes GUW)

Außerbetriebnahme tGUW, Herstellung Endzustand GUW MOC

4.1 Rückbau der bauzeitlich verlegten Gleichspannungskabel zu den OKVs KV398 und RV698 und zum tGUW, Rückbau der OKVs (Übergabe der OKVs an IFTEC)

4.2 Rückbau Mittelspannungsringschluss (GUW mit tGUW) und Umbindung 2. Mittelspan- nungskabelsystem (Mittelspannungskabelsystem Netz Leipzig Station 1224 – GUW MOC) vom tGUW an das GUW MOC, Außerbetriebnahme tGUW

4.3 Vermessung der neu verlegten Kabeltrassen ab den Muffengruben im Bereich der Grün- fläche und bis zum GUW, Vermessung über die LVB

4.4 Verschließen der Muffengruben und der Kabeltiefbaubereiche, Herstellen der Oberflä- chen, Rückbau der Absicherung für die Kabeltiefbaubereiche

4.5 Rückbau Kabel für Niederspannungsversorgung und Kommunikationsanschluss vom tGUW bis zum GUW

4.6 Fertigstellung der Außenanlagen am GUW MOC

4.7 Vorbereitung des tGUW für den Abtransport

4.8 Abtransport tGUW und OKVs und Rückbau des tGUW-Stellplatzes

4.9 Rückbau der Absicherung im Bereich des tGUW-Stellplatzes

4.10 Fertigstellung der Außenanlagen und Herstellung der Oberflächen im Aufstellbereich des tGUW und GUW MOC, Schlussvermessung

4.11 Vorbereitung GUW MOC für die notwendigen Abnahmen

Die genaue Abfolge der einzelnen Gewerke hat dann im Zuge der Bauabstimmungen zu erfolgen.

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3.2.3 Hinweise zur Bauausführung

3.2.3.1 Vorbereitung GUW, Baustelleneinrichtung

Vor Beginn der Tiefbauarbeiten am Baubereich des Unterwerkes und entlang der Kabeltrassen müssen Bestandsaufnahmen der vorhandenen Medien sowie eine genaue Einmessung erfolgen.

Das Anlegen von Standflächen für die Baustelleneinrichtung (BE) sowie Lagerflächen für Material (in geringem Maße) ist auf dem Baugrundstück im begrenzten Umfang möglich (innerhalb Grund- stück der Netz Leipzig, abhängig von den Tiefbauarbeiten und in Abstimmung mit Netz Leipzig). Es wird darauf hingewiesen, dass die Platzverhältnisse auf dem eigentlichen Baugrundstück be- engt sind. Optional kann in Abstimmung zwischen dem AN mit der Stadt Leipzig im Bereich um das Gelände der Netz Leipzig eine Baustelleneinrichtung aufgestellt werden.

Der Zufahrtsbereich (Zufahrtsweg zum GUW-Gelände) ist während der Bauzeit regelmäßig bei Verschmutzungen zu reinigen. Die offenen Baubereiche der Kabelbauarbeiten sind mittels Bau- zaun vor dem Zutritt Fremder zu schützen.

Über den AN sollte für den Bauzeitraum oder zeitweise eine Genehmigung im Baubereich des Netz-Leipzig-Grundstückes bei der Netz Leipzig beantragt werden, um Parkmöglichkeiten für die Baufahrzeuge zu schaffen (in Abstimmung mit der LVB). Eine Befahrung der Zufahrt zum GUW und zum Grundstück der Netz Leipzig muss während der gesamten Bauzeit möglich sein.

Im Zuge der Bauvorbereitung ist an der südlichen Seite des Unterwerksgebäudes ein neuer Haus- anschluss zu errichten (Ausführung über Netz Leipzig). Über die neue Zähleranschlusssäule (mit zwei Sicherungsabgängen) erfolgt bis zur Inbetriebnahme des Unterwerkes die Versorgung des tGUWs (durchgängig) sowie der Anschluss des Baustromverteilers. Während der gesamten Bau- maßnahme ist die auf dem Unterwerksgelände stehende Baustromverteilung zu sichern und vor Beschädigung zu schützen. Während der Bauzeit ist ein ständiger Zugang zum Baustromverteiler für alle Gewerke sicherzustellen.

3.2.3.2 Vorbereitung Umbau GUW

Der am Unterwerk vorhandene Anschluss an das Netz der Telekom ist bauzeitlich zu sichern. Die Telekommunikationseinbindung des tGUW ist über diesen vorhandenen Telekomanschluss mittels Kabel herzustellen.

Im Zuge des Rückbaus der kompletten elektrotechnischen Ausrüstung mit sämtlichem Zubehör und der zugehörigen Installationstechnik ist durch den AN mit dem AG abzustimmen, welche An- lagenteile und Komponenten im Besitz der LVB verbleiben bzw. für die Wiederverwendung vorge- sehen sind (Komponenten der FW-Technik, Heizlüfter, Reserveteile).

Die Gleichrichtertransformatoren sind für die Entsorgung fachgerecht auszubauen und zum Aufla- den auf das Fahrzeug des Entsorgers vorzubereiten sowie auf das Fahrzeug aufzuladen. Die ei- gentliche Entsorgung, inklusive Abstimmung mit dem Entsorger und dem Abtransport, erfolgt über die LVB unter Mithilfe des AN Los 3 (Firma IFTEC).

3.2.3.3 Vorbereitung zum Herstellen des Endzustands

Nach Beendigung aller Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude können alle neuen Schaltanla- gen, die Transformatoren, der Rückleiterwiderstand, die komplette Installationstechnik, die kom- plette Erdungsanlage sowie das gesamte zur neuen Unterwerksausrüstung gehörende Zubehör betriebsfertig montiert und (bis auf die nach außen führenden Mittel- und Gleichspannungskabel- anlage) angeschlossen werden.

Nach Herstellung des Ortsnetzanschlusses für das modernisierte GUW, der Anbindung des Unter- werkes an das Kommunikationsnetz der Netz Leipzig (punktuell Leistung der Netz Leipzig) sowie der niederspannungsseitigen Inbetriebnahme der Schaltanlagen kann die Anbindung der Mittel- und Gleichspannungskabelanlage zu den Schaltanlagen des Unterwerks erfolgen.

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3.2.3.4 Zusammenfassung Bauzustände Außenverkabelung

Die Baumaßnahmen zur Außenverkabelung sind in verschiedene zeitliche Abschnitte unterteilt.

Bauzustand GUW

Mit Beginn der Umbaumaßnahme wird das tGUW aufgestellt und kabelseitig angebunden sowie in Betrieb genommen. Das tGUW versorgt über die bauzeitlich zu errichtenden Kabelverteiler- schränke KV398 und RV698 ausgewählte Kabel der Bahnstromkabeltrassen.

Parallelbetrieb GUW und tGUW

Im Zuge der Baumaßnahme werden das GUW und das tGUW zeitweise parallel betrieben. Dabei wird das tGUW über das GUW in das Mittelspannungskabelsystem der Netz Leipzig Station 1224 – GUW MOC eingebunden.

Endzustand GUW

Nach dem Umbau des GUW MOC werden die neuen Kabelanlagen an die neuen Schaltanlagen angeschlossen und mit den Bestandstrassen in den beiden Muffenfelder verbunden.

Das tGUW wird nach erfolgreichem Probebetrieb des GUW MOC außer Betrieb genommen und zurückgebaut, inklusive der bauzeitlichen OKVs KV398 und RV698.

Ablauf der Inbetriebnahme der Kabelanlagen Endzustand

Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Kabelanlagen ist die zuvor erfolgreich bestandene Ab- nahme und Prüfung der einzelnen elektrotechnischen Komponenten sowie der zugehörigen kom- pletten Kabelanlagen inklusive aller notwendigen Kabelprüfungen.

Nach Abschluss aller Kabelverlegungen bis ins GUW wird die neue MS-Schaltanlage durch Ein- schleifen in den MS-Ring (Ringschluss mit tGUW) in Betrieb genommen. Nach Inbetriebnahme der neuen MS-Schaltanlage werden die zwei Gleichrichtertransformatoren und der Eigenbedarfs- transformator, anschließend die Gleichrichter-/Rückleiter-Einheit sowie die GS-Schaltanlage zu- geschalten (alle Streckenschalter bleiben ausgeschaltet).

Die neu verlegten Speise- und Rückleitungskabel werden an die zugehörigen Zellen im GUW an- geschlossen und in den beiden Muffenfeldern (an Ostseite der Gleistrasse) an die zugehörigen Bestandskabel angemufft. Die Kabelzuordnung erfolgt gemäß der Bestandsanlage, sodass wie im Bestand wieder die gleichen Kabel an die jeweilige Streckenabgangszelle streckenweise ange- schlossen werden.

3.3 Wasserhaltung

Eine geschlossene Grundwasserhaltung ist nicht erforderlich. Durch den Bauausführenden ist ei- genverantwortlich evtl. anfallendes Tagwasser mittels offener Wasserhaltung von der Gründungs- sohle fernzuhalten.

3.4 Baustelleneinrichtung

Der Umfang der erforderlichen Einrichtung zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen ist durch den AN festzulegen. Für die Aufstellung der Baustelleneinrichtung gelten die Angaben ge- mäß den Abschnitten 2.6 und 3.2.1.

3.5 Winterbau

Winterbaumaßnahmen sind nicht vorgesehen.

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3.6 Beweissicherung

Vor Baubeginn und nach Beendigung der Arbeiten ist durch den AN ein Beweissicherungsverfah- ren durchzuführen. Die bestehende Baustellensituation, Gebäude und bauliche Anlagen, unterirdi- sche Medien, Baustelleneinrichtungsplätze, Zwischen- und Lagerplätze sowie Baustraßen und Zu- wegungen sind vor, während und nach der Baudurchführung nachweisbar zu dokumentieren (Fo- tos und Vermessung).

3.7 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren

3.7.1 Bauvermessung

Alle Vermessungsarbeiten erfolgen im Auftrag des AN bzw. werden durch den AN übernommen. Dabei ist die Vermessungsrichtlinie der LVB zu beachten, welche dem AN zusammen mit den Ausschreibungsunterlagen übergeben wird.

3.7.2 Bestandspläne

Alle Abweichungen von den Auftragszeichnungen sind aufzuzeigen und in den Werkplanungen entsprechend einzuarbeiten. Nach Bauende sind die aktualisierten Pläne vom AN abschließend zu überarbeiten und dem AG in Papierform und digitaler Form zur Verfügung zu stellen (Dokumenta- tion).

3.8 Prüfung, Nachweise, Probebetrieb

3.8.1 Anlagenprüfung, Funktionskontrolle

Vor dem ersten Einschalten der elektrischen Anlagen des modernisierten Unterwerks ist die Wirk- samkeit von Schutzmaßnahmen festzustellen, ebenso sind Isolations- und Übergangswiderstände durch Messung zu prüfen. Die Messergebnisse müssen in einem Protokoll niedergelegt und dem Auftraggeber zweifach übergeben werden.

Nach Abschluss der Montage- und Prüfarbeiten ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Funk- tionskontrolle sämtlicher Anlagenteile durchzuführen. Die Funktion der notwendigen Verriege- lungs- und Schutzbedingungen ist mittels Protokolls nachzuweisen.

3.8.2 Einstellungen und Prüfungen zum Kurzschlussschutz

Für die Überstromauslöser sind Auslösewerte von ca. 1,2 x IBmax einzustellen (Übernahme bis- heriger Werte) und durch Kurzschlussversuche die sichere Erkennung unterwerksferner Kurz- schlüsse (einschließlich eventueller Schaltungsvarianten nach Vorgabe der LVB) zu überprüfen.

Die Einstellwerte zum di/dt-Schutz sollen den Forderungen der VDV-Schrift 520 (Stand 01/2015) genügen. Die notwendigen Einstellwerte sind vor der Inbetriebnahme der Anlage durch den Errich- ter mit dem AG zu klären. Der AG stellt dafür notwendige Informationen zur Verfügung.

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3.8.3 Durchführung Kurzschlussversuche

Zum Zwecke der Überprüfung der Einstellung der Gleichstromschnellschalter sind Kurzschlussver- suche durchzuführen. Diese sind jeweils mit statischem Schutz und digitalem Schutzgerät vorzu- nehmen.

Die Versuche können tagsüber vorbereitet werden, müssen jedoch teilweise während der nächtli- chen Betriebspause, etwa zwischen 0:00 Uhr und 4:00 Uhr, durchgeführt werden. Eine Abstim- mung mit dem AG ist hierzu notwendig.

Bei den Versuchen sind zu oszillographieren:

· Kurzschlussstrom,

· Lichtbogenspannung am Schnellschalter,

· Auslöseimpuls,

· Schaltereigenzeit,

· Gleichspannung zur Ermittlung der Gleichrichterwerk-Kennlinie.

Bei jedem Streckenabgang ist an der ungünstigsten Stelle ein Kurzschluss mit statischer und einer mit di/dt-Auslösung durchzuführen. Danach erfolgen über die Ersatzstrecke Kurzschlussversuche mit den beiden Streckenabgängen, bei denen vorher die geringsten Kurzschlussströme ermittelt wurden. Hierbei werden wieder jeweils einer mit statischer und einer mit di/dt-Auslösung durchge- führt. Zusätzlich erfolgen am unterwerksnächsten Speisepunkt zwei Kurzschlussversuche (statisch und di/dt).

Es sind somit 18 Kurzschlussversuche für die neuen Streckenschalter durchzuführen.

3.8.4 Prüfungen und Nachweise Erdungsmaßnahmen

Prüfungen sind insbesondere im Bereich Blitzschutz und Erdung erforderlich.

Für diese Anlagen ist der Nachweis zur Funktionstüchtigkeit der installierten Einrichtungen zu er- bringen und mittels Protokoll nachzuweisen.

3.8.5 Probebetrieb

Die Abnahme des Unterwerkes für die Zulassung zum Probetrieb ist rechtzeitig schriftlich beim AG zu beantragen. Nach erfolgter Abnahme und Abschluss der Funktionskontrolle wird der Probebe- trieb der gelieferten Anlage auf Weisung, Gefahr und unter Verantwortung des Auftragnehmers in zwei Teilabschnitten durchgeführt (gemäß Abstimmung mit dem AG und unter Beachtung der BOStrab).

Der Probebetrieb dient dem Nachweis der Betriebsfähigkeit der neuen elektrotechnischen Ausrüs- tung des Unterwerks. Eine gegebenenfalls notwendige Unterbrechung des Probebetriebs ist recht- zeitig mit der LVB und bedarfsweise auch Netz Leipzig abzustimmen.

Das Personal des Betreibers (LVB) ist so zu unterweisen, dass es nach Beendigung des Probebe- triebes mit allen Einzelheiten der gelieferten und installierten Anlagen vertraut ist. Eine schriftliche Bestätigung des Betreibers über die Einweisung muss zur Schlussabnahme vorliegen.

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3.9 Unterlagen und Dokumentation

3.9.1 Werkplanungen

Nach der Beauftragung des AN sind für die einzelnen elektrotechnischen Komponenten, Anlagen, OKVs und Kabelanlagen (innerhalb und außerhalb des Gebäudes) einzelne Werkplanungen durch- zuführen. Die Werkplanungen sind mindestens 3 Wochen vor Start Herstellungsbeginn der LVB zur Abstimmung vorzulegen.

Im Zuge der Werkplanungen ist durch den AN auch die Klärung mit der Netz Leipzig zur Anbindung der Mittelspannungsschaltanlage sowie der Anpassung des Ortsnetzanschlusses durchzuführen. Die Abstimmung hat folgende Themen zu beinhalten:

· die technische Realisierung der Mittelspannungsschaltanlage für den Netzanschluss ge- mäß TAB /2-1/ und VDE /2-3/,

· die technische Klärung aller notwendigen Messwandler und aller Parameter zur Anlage,

· die Klärung der technischen Belange zu den Netzrückwirkungen (TAB Mittelspannung, /2-2/) und zur Einhaltung der maximal zulässigen Parameter.

· die technische Klärung der neuen Zähleranschlusssäule mit erforderlicher Anschlussleis- tung und zwei Sicherungsabgängen

Entsprechend der Ergebnisse der Abstimmungen sind die Mittelspannungsschaltanlage sowie die Transformatoren und Schaltanlagen technisch zu spezifizieren. Durch den Anlagenerrichter und den AN (Los 2) ist sicherzustellen, dass alle vorgegebenen Grenzwerte, besonders in Bezug auf die Netzrückwirkungen, eingehalten werden. Technische Unterlagen dazu sind in der Dokumenta- tion zum Unterwerk mit einzuordnen.

Bei der Herstellung und Ausführung der gesamten Schaltschränke und Niederspannungstechnik sind die Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (siehe /2-5/ bis /2-8/) sowie die Technischen Anschlussregeln Niederspannung des VDE in aktueller Fassung zu berücksichtigen /2-9/.

3.9.2 Dokumentation

Nach Fertigstellung und Abnahme des gesamten Unterwerkes ist durch den AN des Loses 2 eine komplette Dokumentation der elektrotechnischen Ausrüstung inklusive der Kabelanlagen zu erstel- len und dem Auftraggeber zu übergeben.

Dabei sind auch sämtliche Pläne der elektrotechnischen Anlagen entsprechend dem revidierten Zustand nach der Montage in die Dokumentation einzuarbeiten.

Die Dokumentation enthält weiterhin die für den Betrieb, die Wartung und Unterhaltung der Unter- werkskomponenten notwendigen Unterlagen. Weiterhin sind Nachweise und Protokolle einzuar- beiten.

Der genaue Inhalt der einzelnen Dokumentationen ist der Ausschreibungsunterlage zu entnehmen.

3.10 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators im Sinne der BaustellV werden durch einen vom AG beauftragten SiGe-Koordinator übernommen.

3.11 Kampfmittel

Eine Kampfmitteluntersuchung hat auf dem Baugrundstück nicht stattgefunden.

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4 Ansprechpartner AG LVB

BetrifftHinweisKontakt
Erteilung Verfügungserlaub- nis, Freischaltung und jegli- che Schalthandlungenrechtzeitig vor Ausführung der ArbeitenInfrastrukturleitstelle der LVB + 49 341 492 1302
Beantragung Schachtscheinerechtzeitig vor Ausführung der Arbeitenschachtscheine.verkehrsbetriebe @L.de
Topographisches Einmessen der KabeltrasseNach verlegen der Kabe- labdeckhauben telefoni- sche KontaktaufnahmeHerr Klepzig Sachbearbeiter Geodatenma- nagement +49 341 492 1219
Ausbau elektrotechnische Anlagen Kabelverteiler- schrankrechtzeitig vor Ausführung der ArbeitenHerr Ludwig Anlagenmanager Bahnstrom und E-Mobilität +49 341 492 1214
Bereitstellung Containers und der Entsorgung von Holz- schwellenVor Ausbau von Holz- schwellen und Bereitstel- lung Container durch AG LVBFrau Körner MA Umweltschutz + 49 341 492 11 36 Frau Helbig Anlagenmanager/in Oberbau +49 341 492 12 18

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5 Ausführungsunterlagen

5.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen

Folgende Unterlagen werden dem AN für die Bauausführung durch den AG zur Verfügung ge- stellt:

· Ausführungsplanung

· Brandschutzkonzept

· Tragwerksplanung zur Umbaumaßnahmen

· Bestandspläne (Kabelanlagen)

5.2 Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen

Vom AN sind folgende Unterlagen zu beschaffen/zu erstellen und an den AG zu übergeben:

· Schachtscheine

· aktueller Medienbestand

· Baustelleneinrichtungsplan

· Bauablaufplan ET-Anlagen

· Protokolle und Nachweise

· Revision der Unterlagen

· Beweissicherung

· erforderliche Werkplanungen

· Dokumentation

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6 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil werden

Siehe gesonderte Anlage zur Ausschreibungsunterlage

Weitere Regelwerke, welche zum Vertragsinhalt erklärt werden, gelten gemäß Leistungsbeschrei- bung. Ist keine gültige Ausgabe oder Fassung angegeben, gilt die zum Tag der Angebotsabgabe geltende Ausgabe bzw. Fassung.

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7 Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Erläuterung

AG Auftraggeber

AN Auftragnehmer

ASR Arbeitsstättenrichtlinie

BaustellV Baustellenverordnung

BE Baustelleneinrichtung

BOStrab Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung

BÜ Bahnübergang

BWE Bauwerkserde

DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

DP Datenpunkt

EB Eigenbedarf

EG Erdgeschoss

EMS Energie-Daten-Management-System

EMV Elektromagnetische Verträglichkeit

EN europäische Normen

EU Europäische Union

ET Elektrotechnik

FAB Fabrikstraße

FW Fernwirk

GAK Gleisanschlusskasten

GFK glasfaserverstärkter Kunststoff

GR Gleichrichter

GS Gleichspannung

GSA Gleichspannungsschaltanlage

GUW Gleichrichterunterwerk

HAK Hausanschlusskasten

HAR europaweit harmonisierte Kennzeichnung

HES Haupterdungsschiene

IEC Internationale Elektrotechnische Kommission

IFTEC IFTEC GmbH & Co. KG

KSR Kabelschutzrohr

KÜ Kabelüberwachungsgerät

KV Kabelverteilerschrank (oberirdisch)

Lph Leistungsphase

LVB Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH

Mitnetz Strom Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH

MM Mittelpunkt Masse

MS Mittelspannung

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Abkürzung Erläuterung

MSA Mittelspannungsschaltanlage

NAV Niederspannungsanschlussverordnung

Netz Leipzig / NL Netz Leipzig GmbH

NS Niederspannung

NSA Niederspannungsschaltanlage

NSV-ZAS Niederspannungsverteilung mit Zähleranschluss (ZAS)

OK FFB Oberkante Fertigfußboden

ON Ortsnetz

PAS Potentialausgleichsschiene

PEN kombinierter Schutz- und Neutralleiter

PMBC Polymer Modified Bitumenous Coating

RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung

RCD Fehlerstrom-Schutzeinrichtung

RTU Remote Terminal Unit (Fernsteuereinheit)

RV Rückleiterverteiler

RZ Rückleiterzelle

SächsBO Sächsische Bauordnung

SiGe Sicherheits- und Gesundheitsschutz

SP Streckenspeisepunkt

SPD Überspannungs-Schutzeinrichtung

SPS Speicherprogrammierbare Steuerung

TAB Technische Anschlussbedingungen

tGUW transportables Gleichrichterunterwerk

Trafo Transformator

UMZ unabhängiger Maximalstromzeitschutz

UV Unterverteilung

VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.

VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.

VNB Verteilnetzbetreiber

WIE Wiederitzsch

ZAS Zähleranschlusssäule

ZSPS zentrale Speicherprogrammierbare Steuerung

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SIGNON Deutschland GmbH

erstellt am 19.05.2025

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung