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Allgemeine Einkaufsbedingungen
der Leipziger Gruppe (2024)
(Leipziger AEB 2024)
Modul A. Allgemeines
A.1. Grundlagen schlägigen gesetzlichen Regelungen, dem Grundsatz der Wirt- A.1.1. In den Leipziger AEB bezeichnet Leipziger Gruppe schaftlichkeitund ggf. besonderen Berufsvorschriften auszu- stets die LVV Leipziger Versorgungs-und Verkehrsgesellschaft führen. mbH und die mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne von A.2.2. Die Leistungsanforderungen an den Auftragnehmer §15 ff. AktG. werden durch Sachkunde beim Auftraggeber nicht gemin- A.1.2. In den Leipziger AEB bezeichnet Auftraggeberstets dert. den oder die Vertragspartner aus der Leipziger Gruppe, Auf- A.2.3. Im Zweifel ist ein konkreter Erfolg geschuldet. tragnehmerstets den oder die anderen Vertragspartner. A.2.4. Der Auftraggeber kann Änderungen des Auftragsin- A.1.3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des halts auch nach Vertragsabschluss einseitig vornehmen, so- Auftragnehmers werden nicht Vertragsinhalt, unberührt weit dies für den Auftragnehmer zumutbar ist. bleibt der Vorrang solcher Vertragsbestimmungen, die sei- A.2.5. Werden nicht beauftragte (Zusatz-)Leistungenoder tens des Auftragnehmers in die Vertragsverhandlungen ein- Leistungsänderungen erforderlich, legt der Auftragnehmer geführt und zwischen den Parteien individuell ausgehandelt dazu ein Nachtragsangebot vor, dessen Preise diejenigen für wurden. vergleichbare Leistungen nach dem geschlossenen Vertrag Eine individuell ausgehandelte Vertragsklausel im Sinne des nicht überschreiten. Sind keine vergleichbaren Leistungen im vorigen Absatzesliegt nur bei ausdrücklicher oder konkluden- Vertrag vereinbart, lehnen sich die Preise so eng wie möglich ter Zustimmung des Auftraggebers vor. An einersolchenZu- an die vereinbarten an. stimmung fehlt es bei Schweigen des Auftraggebers auf ein A.3. Leistungsdurchführung kaufmännisches Bestätigungsschreiben des Auftragnehmers oder bei der Entgegennahme von Leistungen ohne ausdrück- A.3.1. Abschlagzahlungen des Auftraggebers gelten nicht lichen Widerspruch. als Anerkenntnis einer vertragsgerechten Leistung oder als Abnahme. A.1.4. Erklärungen oder Äußerungen des Auftragnehmers, insbesondere alle Bedienungs- und Wartungsanweisungen, A.3.2. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter werden in gelten nur als abgegeben, wenn sie in deutscher Spracheab- die Betriebsorganisation des Auftraggebers nicht eingeglie- gefasst sind. dert. Er ist in der Organisation der Leistungserbringung und in der Einteilung der Zeit seiner Tätigkeit frei. Der Auftragneh- A.1.5. Übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Äu- mer hat die alleinige Weisungsbefugnis für die von ihm einge- ßerungen Dritter (z.B. behördliche Bescheinigungen) in einer setzten Mitarbeiter. Der Auftraggeber kann den einzelnen anderen als der deutschen Sprache, hat er diesen auf eigene Mitarbeitern –außer zur Ausübung des Hausrechts oder bei Kosten zusätzlich eine deutsche Übersetzungbeizufügen. unmittelbarer Gefahr – keine unmittelbaren Vorgaben ma- A.1.6. Dokumente, die der Auftragnehmer im Zusammen- chen. hang mit der Vertragsdurchführung dem Auftraggeber über- A.3.3. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, mittelt, müssen die vom Auftraggeber kommunizierten Anga- die Anforderungen des Mindestlohngesetzes, des Schwarz- ben zur Identifizierungdes Auftrages oder der Bestellung ent- ArbG und desAEntGbezüglich Arbeitnehmer, die vom Auf- halten. tragnehmer oder von Subunternehmern zur Leistungserbrin- A.1.7. Bei Bauleistungen gelten die VOB/B und VOB/C (so- gung eingesetzt wurden, einzuhalten. Der Auftraggeber hat weit sie gesondert einbezogen wurden) nachrangig gegen- stets das Recht einen Nachweis in Form einer Bescheinigung über den Modulen der Leipziger AEB; sonstige zusätzlich ver- eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zu verlangen, einbarte Bedingungen für Bauleistungen(einschließlich spezi- der eine entsprechende Garantie zugunsten des Auftragge- fischer Module der Leipziger AEB) gelten vorrangig. bers enthält; etwaige Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer. A.2. Leistungsgegenstand A.3.4. Der Auftraggeber hat das Recht die eingesetzten Ar- A.2.1. Der Auftragnehmer hat die Leistunggemäß den ver- beitnehmer zur Zahlung des Mindestlohnes zu befragen. Ver- traglichen Leistungsbeschreibungen mit der im kaufmänni- weigert ein Arbeitnehmer die Auskunft, wird der Auftragneh- schen Verkehr üblichen Sorgfalt und nach den allgemein an- mer sicherstellen, dass dieser bei der Leistungserbringung erkannten Regeln der Technik sowie im Einklang mit den ein- nicht mehr eingesetzt wird.
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A.3.5. Soweit der Auftraggeber wegen der Verpflichtung A.4.2. Kommt der Auftragnehmer mit der Leistung zu ei- des Auftragnehmers auf Zahlung des Mindestentgelts an Ar- nem Endtermin in Verzug, hat er dem Auftraggeber für jeden beitnehmer, die vom Auftragnehmer oder von Subunterneh- vollendeten Werktag eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % mern zur Leistungserbringung eingesetzt wurden, oder auf des Gesamtnettoauftragswertes zu zahlen. sonstige Zahlungen nach § 14 AEntG in Anspruch genommen A.4.3. Die Vertragsstrafen aus A.4.1 und A.4.2 betragen wird, stellt der Auftragnehmer ihn von diesen Ansprüchen un- insgesamt maximal 5 % des Nettoauftragswertes, der bis zu abhängig von im Übrigen vereinbarter Haftungsbegrenzun- diesem Termin zu erbringenden Leistung. gen frei. A.4.4. Kommt es wegen einer Termin- oder Fristüber- A.3.6. Der Auftraggeber kann nach eigener Wahl fristlos schreitung zu Abstimmungen mit dem Auftraggeber über kündigen oder vom Vertrag zurücktreten und in beiden Fällen nachgelassene Leistungsfristen, bleiben Verwirkung und Wei- Schadenersatz verlangen, wenn ihm nachträglich bekannt teranfall der Vertragsstrafe hierdurch unberührt. wird, dass der Auftragnehmer oder Subunternehmer schuld- A.4.5. Die erstmalige Geltendmachung oder die Erklärung haft das Mindestlohngesetz nicht einhalten oder ihren Pflich- des Vorbehalts gemäß § 341 Abs. 3 BGB ist rechtzeitig, sofern ten aus A.3.3 und A.3.5 nicht binnen einer von ihm gesetzten sie dem Auftragnehmer bis zur Schlusszahlung zugeht. angemessenen Frist nachkommen. A.4.6. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche, insbe- A.3.7. Sämtliche vereinbarten Termine und Fristen sind sondere des Leistungs- oder Nacherfüllungsanspruches und verbindlich. des Anspruches auf Ersatz des tatsächlich entstandenen Scha- A.3.8. Auf Umstände, die die Ausführung der vereinbarten dens, ist durch die Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen. Eine Leistungen erheblich beeinträchtigen können, insbesondere etwa gezahlte Vertragsstrafe ist auf den Schadensersatzan- Verzögerungen oder Änderungen des Leistungsinhaltes, hat spruch anzurechnen. der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich unter An- A.4.7. Der Auftraggeber kann ungeachtet der Geltendma- gabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer schriftlich chung einer Vertragsstrafe nach Setzen und fruchtlosem Ab- oder per E-Mail hinzuweisen. Die Verpflichtung zur Einhal- lauf einer angemessenen Frist zur Leistung vom Vertrag zu- tung vereinbarter Termine oder Fristen wird dadurch nicht rücktreten. Eine etwaige Vertragsstrafe fällt in diesem Fall aufgehoben. längstens bis zur Erklärung des Rücktritts an. A.3.9. Bei vorzeitigen Lieferungen oder Leistungen ist der A.5. Eigentums- und Nutzungsrechte Auftraggeber berechtigt, diese zurückzuweisen oder auf Kos- ten und Risiko des Auftragnehmers bis zum Liefertermin ein- A.5.1. Der Auftraggeber widerspricht allen Eigentumsvor- zulagern. Entsprechendes gilt für unzulässige Teillieferungen behaltsregelungen, die über den einfachen Eigentumsvorbe- bis zu deren Vervollständigung. halt hinausgehen. A.3.10. Die Leistung ist nach Art und Umfang nachvollzieh- A.5.2. Werden vom Auftraggeber beigestellte Materialien bar und in ihrem Ergebnis durch den Auftragnehmer zu doku- verarbeitet, vermischt oder fest eingebaut, so erwirbt der mentieren. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit diese Auftraggeber wertanteilig (Mit-)Eigentum an dem neuen Ge- Dokumentation übermittelt zu bekommen und Informatio- genstand oder hat gegen den Auftragnehmer Anspruch auf nen über den Fortgang der Leistungen nach eigener Wahl Übertragung solchen Miteigentums. Schadensersatzansprü- (fern)mündlich, per E-Mail oder schriftlich zu erhalten. che des Auftraggebers bleiben davon unberührt. A.3.11. Der Auftragnehmer hat auf Anforderung dem Auf- A.5.3. Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischener- traggeber über die erbrachten Leistungen unverzüglich und gebnissen der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers ohne besondere Vergütung Auskunft zu erteilen und Einsicht (z.B. Studien, Konzepte, Berichte, Referate, Leistungsbe- in den Leistungsgegenstand betreffende Dokumente, die der schreibungen, Spezifikationen, Dokumentationen, Schaubil- Auftragnehmer beschafft oder erstellt hat, zu gewähren. der, Diagramme, Bilder) und hierfür erstellte Hilfsmittel („Ar- beitsergebnisse“) geht, soweit es sich um verkörperte Gegen- A.3.12. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen eine ein- stände handelt, mit Übergabe dieser Gegenstände auf den wandfreie Funktion ohne besondere Vergütung nachzuwei- Auftraggeber über. sen. Er hat auf Verlangen die Verpackung zu entfernen und auf seine Kosten zu beseitigen. A.5.4. An allen im Zusammenhang mit diesen Arbeitser- gebnissen beim Auftragnehmer entstandenen oder noch ent- A.3.13. Die Verkehrssicherungspflicht im Bereich seiner Tä- stehenden Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und tigkeit obliegt dem Auftragnehmer. sonstigen Rechten räumt der Auftragnehmer dem Auftragge- A.3.14. Der Auftragnehmer hat alle für die Sicherung und ber mit deren Entstehung, spätestens mit deren Übergabe, Regelung des Verkehrs erforderlichen Maßnahmen auch au- das ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe- ßerhalb seiner Arbeitszeit zu treffen. Dies schließt eine ord- schränkte Recht zur umfassenden Nutzung und Verwertung nungsgemäße Absperrung und Beleuchtung ein und gilt ins- ein. Diese Rechtsübertragung umfasst sämtliche Verwer- besondere auch bei winterlicher Witterung, Nebel und ande- tungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungs- und Ver- ren Witterungsunbilden. breitungsrecht sowie das Recht der Vornahme von Änderun- A.4. Verzug gen, Umgestaltungen, Übersetzungen, Ergänzungen und Wei- A.4.1. Kommt der Auftragnehmer mit der Leistung zu ei- terentwicklungen unter Beachtung etwaiger Urheberpersön- nem im Vertrag pönalisierten Zwischentermin in Verzug, hat lichkeitsrechte des Auftragsnehmers. er dem Auftraggeber für jeden vollendeten Werktag eine Ver- A.5.5. Der Auftraggeber ist berechtigt, die übertragenen tragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Nettoauftragswertes der Rechte, ganz oder teilweise Dritten entgeltlich und unentgelt- Leistungen zu zahlen, mit denen er sich in Verzug befindet. lich zu übertragen, diesen ausschließliche oder nicht-aus-
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schließliche Nutzungsrechte einzuräumen oder zur Auswer- über die Werkzeuge durch den Auftragnehmer sind nur mit tung zu überlassen und/oder deren Weiterübertragung zu ge- schriftlichem Einverständnis des Auftraggebers zulässig; der statten. Auftragnehmer darf diese insbesondere nicht veräußern, ver- A.5.6. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Originale wie pfänden oder verleihen. auch Kopien und abgeänderte Versionen des jeweiligen A.5.16. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Werkzeuge Werks – soweit nicht mit dem Auftragnehmer abweichend bis zu ihrer Übergabe an den Auftraggeber auf seine Kosten vereinbart – ohne Urheberbezeichnung zu verwenden und in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten, sach- und fachge- weiterzugeben. recht zu behandeln und aufzubewahren sowie für deren ord- A.5.7. nicht belegt nungsgemäße Inspektion und Wartung zu sorgen und auftre- tende Schäden bzw. Mängel zu beseitigen. A.5.8. An bereits vor Vertragsbeginn beim Auftragnehmer entwickelten oder verwendeten Werken, sonstigen Urheber- A.5.17. Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten auch bei rechten oder sonstigen ungeschützten Kenntnissen (Know- vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. how) des Auftragnehmers sowie an dem während der Leis- A.6. Vergütung tungserbringung vom Auftragnehmer, dessen Erfüllungs- und A.6.1. Aufwendungen für Besuche, Kostenvoranschläge, Verrichtungsgehilfen erworbenen Know-how („geistiges Ei- Angebote, Prospekte oder Präsentationen des Auftragneh- gentum des Auftragnehmers“), räumt der Auftragnehmer mers im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden dem Auftraggeber ein nicht-ausschließliches, unwiderrufli- nicht vergütet. ches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes, übertrag- A.6.2. (Zeit)aufwand, der aufgrund der internen Organisa- bares Nutzungsrecht ein, dieses geistige Eigentum des Auf- tion oder Koordination des Auftragnehmers entsteht, ist nicht tragnehmers zu nutzen, soweit dies zur Nutzung der vom Auf- abrechenbar. tragnehmer für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergeb- nisse erforderlich ist. Dies umfasst auch die Vervielfältigung, A.6.3. Leistungserbringung außerhalb der üblichen Ge- Bearbeitung und Änderung des geistigen Eigentums des Auf- schäftszeiten wird nicht abweichend vergütet. tragnehmers durch den Auftraggeber oder Dritte, soweit dies A.6.4. Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- oder Zoll- zur Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist. kosten oder sonstige Kosten, die anlässlich der geschuldeten A.5.9. Die vorstehenden Rechteübertragungen des Auf- Leistung des Auftragnehmers anfallen, werden vom Auftrag- tragnehmers sind mit der vom Auftraggeber aus diesem Ver- geber nicht übernommen (Lieferung „frei Haus“). trag zu zahlenden Vergütung vollumfänglich abgegolten. A.6.5. Kosten für die Wahrung oder Erweiterung des Wis- A.5.10. Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber sensstandes beim Auftragnehmer trägt dieser selbst. den Bestand der nach diesem Vertrag zu übertragenden A.6.6. Soweit nicht anders angegeben, schließen verein- Rechte und Befugnisse und versichert, dass er diese weder barte Preise die Umsatzsteuer ein. ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder mit Rechten A.6.7. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt Dritte belastet, auch nicht Dritte mit ihrer Wahrnehmung be- die Vergütung nach Fälligkeit, ordnungsgemäßer Rechnungs- auftragt hat. Er stellt den Auftraggeber und/oder Drittberech- legung, mangelfreier und vollständiger Erfüllung. tigte insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. A.6.8. Reisezeiten werden nicht vergütet. A.5.11. In Bezug auf die Nutzung und Lizenzierung von Soft- A.7. Nebenkosten ware Dritter gelten ausschließlich die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Dritten, deren Einhaltung der Auftraggeber A.7.1. Soweit der Ersatz von Fahrtkosten und sonstigen nach entsprechendem Hinweis des Auftragnehmers eigenver- Auslagen vereinbart ist, werden diese nach Aufwand abge- antwortlich sicherstellt. rechnet, höchstens jedoch A.5.12. Durch die Überlassung von (auch elektronischen) § bei PKW-Nutzung 0,30 € ohne USt. je gefahrenem Kilome- ter, Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstigen Arbeits- § bei Bahnfahrten die Kosten der 2. Klasse, mitteln durch den Auftraggeber wie Abbildungen, Zeichnun- § für Hotelübernachtungen 100 € ohne USt. pro Nacht, gen, Berechnungen („Unterlagen“) erwirbt der Auftragneh- § bei Auslagenpauschalen die steuerlich anerkannten mer kein Eigentums-, Urheber- oder Nutzungsrecht. Höchstgrenzen. A.5.13. Werkzeuge im Sinne der folgenden Bestimmungen A.7.2. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, wer- sind Fertigungsmittel, Werkzeuge, Modelle, Formen, Vorrich- den, wenn der Auftragnehmer eine Niederlassung mit Mitar- tungen sowie sonstige Betriebsmittel, welche vom Auftrag- beitern gleicher Qualifikation in Leipzig hat, keine Fahrtkosten nehmer zur Bearbeitung und Lieferung der Vertragsprodukte akzeptiert. hergestellt werden. A.5.14. Sofern der AN zum Zweck der Herstellung von Pro- A.8. Rechnungslegung und Zahlung dukten für den Auftraggeber Werkzeuge anfertigt, erlangt der A.8.1. Rechnungen sind schriftlich oder als pdf-Datei per Auftraggeber mit Fertigstellung der Werkzeuge und (auch nur E-Mail an die bekannt gegebene E-Mailadresse und in ord- anteiliger) Bezahlung der Werkzeugkosten den mittelbaren nungsgemäßer Form zu stellen. Hierzu gehören neben den Besitz und Eigentum der Werkzeuge. Der Auftragnehmer er- Anforderungen nach A.1.6 die vollständige und nachprüfbare langt leihweise den unmittelbaren Besitz. Der Auftragnehmer Angabe der Einzelleistungen, -mengen und -preise sowie die ist verpflichtet, die Eigentumsidentifikation der Werkzeuge si- Einhaltung sämtlicher sonstiger steuerrechtlicher und kauf- cherzustellen, damit das Eigentumsverhältnis gegenüber Drit- männisch zu beachtender (Form-)Erfordernisse (insbeson- ten zweifelsfrei erkennbar ist. dere nach § 14 Abs. 4 UStG). Soweit Arbeiten nach Stunden A.5.15. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Werkzeuge oder Tagen abgerechnet werden, gehören hierzu ebenfalls vor jeglichem Zugriff durch Dritte zu schützen. Verfügungen
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zeitabhängige vom Auftraggeber bestätigte Tätigkeitsauf- Vom Auftraggeber vorgegebene Bürgschaftsmuster sind zu zeichnungen. verwenden. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Si- A.8.2. Der Umsatzsteuerbetrag ist, soweit er anfällt, am cherheit in nur einer Urkunde zu erstellen. Schluss der Rechnung absolut und mit dem anzuwendenden A.8.8. Eine Aufrechnung durch den Auftragnehmer gegen Steuersatz auszuweisen, der zum Zeitpunkt des Entstehens Zahlungsansprüche des Auftraggebers ist nur mit unbestritte- der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewir- nen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. kens der Leistung gilt. A.9. Gewährleistung und Haftung A.8.3. In jeder Rechnung sind die bereits erhaltenen Zah- A.9.1. Die Gefahr jeder Verschlechterung einschließlich lungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Um- des zufälligen Untergangs bleibt bis zur vollständigen Liefe- satzsteuerbeträge und Steuersätze sowie in der Schlussrech- rung am Erfüllungsort und bis zum Eintritt der Leistungszeit nung zusätzlich der Umfang, Wert und Zeitpunkt aller bishe- beim Auftragnehmer. rigen Leistungen aus diesem Vertrag anzugeben. A.9.2. Bei der Lieferung von Waren sind offene Mängel, A.8.4. Rechnungs- und Abschlagszahlungen sind ab Ein- Falschlieferungen oder Quantitätsfehler binnen 14 Tagen ab gang einer ordnungsgemäßen Rechnung innerhalb von 14 Ta- Eingang beim Auftraggeber, versteckte Mängel und nicht of- gen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen in voller fenkundige sonstige Fehler der Lieferung binnen 14 Tagen ab Höhe fällig. An die Stelle des Datums des Rechnungseingan- Entdeckung durch den Auftraggeber zu rügen. ges tritt A.9.3. Zeigt sich nach Annahme/Abnahme innerhalb der § das Datum der vollständigen Leistung bzw. Abnahme, Verjährungsfrist ein Mangel, wird vermutet, dass dieser Man- wenn dies nach Rechnungseingang erfolgt, gel bereits bei Gefahrübergang vorhanden oder angelegt § bei vorzeitiger Leistung der Ablauf der vereinbarten Leis- war, es sei denn die Vermutung ist mit der Art des Mangels tungsfrist oder der Eintritt des vereinbarten Leistungster- unvereinbar. mins. A.9.4. Kommt der Auftragnehmer mit der Mängelbeseiti- A.8.5. Der Auftragnehmer hat Überzahlungen innerhalb gung in Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, die Mängel- von 14 Tagen nach Zugang einer Rückforderung an den Auf- beseitigung auf Kosten des Auftragnehmers selbst vorzuneh- traggeber zurückzuzahlen. Mit Fristablauf befindet sich der men. Auftragnehmer in Verzug, es sei denn, die Leistung unter- bleibt infolge eines Umstandes, den der Auftragnehmer nicht A.9.5. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart und so- zu vertreten hat. Der Auftragnehmer kann sich nicht auf den weit gesetzlich keine längeren Fristen vorgesehen sind, be- Wegfall der Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB berufen. trägt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 3 Jahre, bei Bauwerken (einschließlich der Lieferung und Herstellung be- A.8.6. Bei vereinbarter Vorauszahlung hat der Auftrag- weglicher Sachen, die vertragsgemäß der späteren Herstel- nehmer auf Verlangen des Auftraggebers eine angemessene lung eines Bauwerkes dienen, auch wenn sie nicht wesentli- Sicherheit zu leisten. cher Bestandteil desselben werden) 5 Jahre. §§ 478, 479 BGB A.8.7. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist diese bleiben unberührt. von einem in der Europäischen Union im Euro-Währungsge- A.9.6. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme, so- biet zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautions- weit eine solche erforderlich ist, anderenfalls mit der Über- versicherer in Euro zu stellen. Das Kreditinstitut bzw. der Kre- gabe der letzten nach dem Vertrag zu erbringenden Leistung. dit- oder Kautionsversicherer muss mindestens über ein Stan- dard&Poor’s (A-), ein Fitch (A-) oder ein Moody’s (A3) Rating A.9.7. Für innerhalb der Verjährungsfrist wegen Mängel- verfügen. Sollte das Rating während der Laufzeit der Bürg- ansprüchen erfolgten Lieferungen oder Leistungen beginnt schaft diesen Schwellenwert unterschreiten, ist der Auftrag- die Verjährungsfrist neu zu laufen. nehmer auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, diese A.9.8. Die Erfüllungshaftung des Auftragnehmers für seine durch eine Bürgschaft auszutauschen, die mindestens dem Leistungen wird durch die Entgegennahme von Arbeitsergeb- Schwellenwert entspricht. nissen durch den Auftraggeber vor Abnahme nicht einge- Die Bürgschaftsurkunde muss folgende Erklärungen des Bür- schränkt; insbesondere schränkt eine Freigabe von Arbeitser- gen enthalten: gebnissen durch den Auftraggeber die Haftung des Auftrag- nehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Leistun- § Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbst- gen nicht ein. schuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. § Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird A.9.9. Soweit vom Auftragnehmer zu vertreten, haftet er verzichtet. dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern und Dritten gegen- § Die Bürgschaft ist unbefristet, sie erlischt nur mit Rück- über für sämtliche Schäden, die er, seine Mitarbeiter, Subun- gabe der Bürgschaftsurkunde. Eine Hinterlegung ist aus- ternehmer oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen im geschlossen. Rahmen oder bei Gelegenheit der Vertragsdurchführung ver- § Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicher- ursachen. ten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsver- A.9.10. Der Auftragnehmer stellt auf erstes Anfordern den trages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung Auftraggeber von allen Ansprüchen aus außervertraglicher der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und Produkthaftung sowie von mit dieser im Zusammenhang ste- dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle sei- henden Aufwendungsersatz- und Ausgleichsansprüchen frei, ner schriftlichen Zustimmung bindend. die darauf beruhen, dass der Auftragnehmer fehlerhafte Lie- § Gerichtsstand ist Leipzig. ferungen oder Leistungen erbracht hat.
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A.9.11. Der zu ersetzende Schaden erfasst auch die aus er- eigene Kosten nach Abstimmung mit dem Auftraggeber ent- forderlichen und nach Art und Umfang angemessenen Vor- weder von dem über das Schutzrecht Verfügungsberechtig- sorgemaßnahmen (z.B. öffentliche Warnungen) und Rückruf- ten das Recht zu erwirken, dass die Leistungsgegenstände un- aktionen entstehenden Kosten. Über Inhalt und Umfang sol- eingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Auftrag- cher Maßnahmen wird der Auftragnehmer – soweit möglich geber vertragsgemäß genutzt werden können, oder die und zumutbar – unterrichtet und ihm Gelegenheit zur Stel- schutzrechtsrelevanten Teile der betroffenen Leistungen so lungnahme gegeben. abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, A.9.12. Außer im Falle von Schäden aus der Verletzung des gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entspre- Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftrag- chen. geber gegenüber dem Auftragnehmer nur für arglistiges, vor- A.12.3. Der Auftraggeber ist nötigenfalls berechtigt, auf sätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Kosten des Auftragnehmers, die Genehmigung zur Benutzung A.10. Haftpflichtversicherung der betreffenden Arbeitsergebnisse vom Berechtigten zu be- wirken. A.10.1. Der Auftragnehmer hält eine (Betriebs- bzw. Be- rufs-) Haftpflichtversicherung auf seine Kosten aufrecht. A.12.4. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber und sei- Diese muss unter Berücksichtigung des Auftragsvolumens ei- nen Geschäftspartnern, die mit der Leistung des Auftragneh- nen ausreichenden Versicherungsschutz für die bei der Ver- mers bestimmungsgemäß in Kontakt kommen, von Ansprü- tragsdurchführung potentiell entstehenden Personen-, Sach- chen Dritter aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen freizu- und Vermögensschäden in angemessener Höhe, jedenfalls stellen und hat sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihnen in aber in Höhe von 3 Mio. € pro Personen- oder Sachschaden diesem Zusammenhang entstehen. pro Jahr zweifach maximiert sicherstellen und soweit poten- A.12.5. Der Auftragnehmer ersetzt dem Auftraggeber den tiell Produkthaftpflichtansprüche in Betracht kommen, diese Schaden, der diesem entsteht, weil Dritte wegen des Leis- mit einschließen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versi- tungsgegenstandes Eigentumsrechte, Pfandrechte, Zwangs- cherungsschutz für alle Mitglieder bestehen. Der Auftragneh- vollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Vorbehalte gel- mer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, tend machen. wenn und soweit eine Deckung in der vereinbarten Höhe A.13. Arbeitsgemeinschaften nicht mehr besteht. Dem Auftraggeber sind auf Verlangen De- A.13.1. Arbeitsgemeinschaften haben einen Vertreter zu ckungsbestätigungen zur Einsicht vorzulegen; kommt der Auf- benennen, der alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft in al- tragnehmer der Aufforderung nicht nach, hat der Auftragge- len Rechtsgeschäften gegenüber dem Auftraggeber vertritt. ber ein Zurückbehaltungsrecht. Beschränkungen der Vertretungsbefugnis, die sich aus dem A.11. Subunternehmer Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem A.11.1. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorhe- Auftraggeber unwirksam. rige Zustimmung durch den Auftraggeber den Auftrag oder A.13.2. Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Teile davon an Dritte („Subunternehmer“) weiterzugeben. haftet jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft auch nach der A.11.2. Eine Zustimmung des Auftraggebers nach A.11.1 Auflösung der Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch. steht unter der Bedingung, dass dem Auftraggeber gegenüber A.13.3. Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Dritten Kontrollrechte in derselben Art und Weise wie ge- den Auftraggeber ausschließlich an den bevollmächtigten genüber dem Auftragnehmer eingeräumt sind. Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftli- A.11.3. Sind Teilleistungen an verschiedene Subunterneh- cher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Ar- mer getrennt vergeben worden, schuldet der Auftragnehmer beitsgemeinschaft sowie für Ansprüche aus Über- oder Unter- zusätzlich die Koordinierung der Leistungserbringung der zahlungen. Subunternehmer. Er hat den oder die Subunternehmer zu A.14. Vertraulichkeit und Datenschutz überwachen. Etwaige Leistungsbehinderungen zwischen Auf- A.14.1. Der Auftragnehmer darf im werblichen Auftritt auf tragnehmer und Subunternehmern oder zwischen Subunter- geschäftliche Verbindungen mit dem Auftraggeber erst mit nehmern kann der Auftragnehmer gegenüber dem Auftrag- dessen schriftlicher Zustimmung hinweisen. Die Zustimmung geber nicht einwenden. Sie befreien den Auftragnehmer nicht darf nicht aus unbilligen Gründen verweigert werden. von seinen Leistungspflichten. Mehrkosten, die sich aus man- gelhafter Zusammenarbeit ergeben, werden vom Auftragge- A.14.2. Der Auftragnehmer hat den Vertragsabschluss, alle ber nicht übernommen. bei der Vertragsdurchführung erlangten Informationen sowie erhaltene Unterlagen dauerhaft über die Vertragslaufzeit hin- A.11.4. Abtretungen der sich im Zusammenhang mit dem aus vertraulich zu behandeln. Eine Überlassung an Dritte be- Vertrag ergebenden Forderungen gegenüber dem Auftragge- darf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. ber an Dritte werden ausgeschlossen, § 354a HGB bleibt un- berührt. A.14.3. Von der Verpflichtung nach A.14.2 ausgenommen sind Informationen, A.12. Rechte Dritter § dieentweder insgesamt oder in der genauen Anordnung A.12.1. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtli- und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen che überlassene Arbeitsergebnisse frei von Schutzrechten in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Dritter sind und insbesondere Patente, Lizenzen oder sons- Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne tige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Weiteres zugänglich sind und daher nicht von A.12.2. Wird die vertragsgemäße Nutzung des Leistungsge- wirtschaftlichem Wert sind, genstandes durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist § die dem Auftragnehmer nachweislich bereits vor dem der Auftragnehmer unbeschadet seiner sonstigen vertragli- Abschluss des Vertrages bekannt waren, ohne dass das chen und gesetzlichen Verpflichtungen dazu verpflichtet, auf
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Bekanntsein oder Bekanntwerden auf einer Verletzung Planungen u.ä.), sind Fotografieren und Filmen auf dem Ge- einer gesetzlichen Bestimmung, dieser Bedingungen oder lände und in den Objekten des Auftraggebers oder auf einer einer sonstigen zwischen den Parteien geschlossenen von dieser eingerichteten Baustellen sowie jegliche Veröf- Vereinbarung beruht, fentlichung zum Vertrag untersagt. § die der Auftragnehmer von Dritten erhält, vorausgesetzt, A.14.11. Subunternehmer und Berater des Auftragnehmers dass dem Dritten die Offenlegung der Informationen dem sind durch diesen entsprechend zu verpflichten. Auftragnehmer gegenüber aufgrund einer gesetzlichen, A.14.12. Der Auftragnehmer erklärt sein Einverständnis, dass vertraglichen oder sonstigen Verpflichtung nicht unter- mitgeteilte personenbezogene Daten unter Berücksichtigung sagt war. der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich auftragsbezo- A.14.4. Soweit sich der Auftragnehmer auf einen der in gen verarbeitet und bei vorliegender Notwendigkeit im zur A.14.3 genannten Gründe beruft, hat er diesen Grund nach- Auftragserfüllung notwendigen Umfang an Subunternehmer zuweisen. weitergeleitet werden können. Jede sonstige Verarbeitung A.14.5. Die Pflicht nach A.14.2 besteht nicht, soweit der Auf- bzw. Übermittlung ist ausgeschlossen, es sei denn, eine tragnehmer gegenüber Behörden oder Gerichten gesetzlich Rechtsvorschrift verpflichtet den Auftraggeber zur Weiter- zur Offenlegung verpflichtet ist oder wird. gabe. A.14.6. Im Fall von A.14.5 ist der Auftragnehmer verpflich- A.14.13. Der Auftraggeber hat das Recht, die Leistungserbrin- tet, gung beim Auftragnehmer jederzeit zu überwachen, soweit § den Auftraggeber unverzüglich über das Bestehen und nicht die Sicherheitsbedürfnisse anderer Auftraggeber den Umfang dieser Verpflichtung und die genauen Um- dadurch berührt werden. Die Überwachung erfolgt in Abstim- stände zu unterrichten, mung mit dem Auftragnehmer, der die erforderliche Hilfestel- § mit dem Auftraggeber mögliche rechtliche Schritte zur lung gewährleistet. Der Auftraggeber kann die Überwachung Vermeidung oder Begrenzung der Offenlegung zu beraten durch eigene Mitarbeiter, Beauftragte oder durch von ihm und diese Schritte umzusetzen, soweit damit keine erheb- vertraglich gebundene und zur Vertraulichkeit verpflichtete lichen Nachteile für den Auftragnehmer verbunden sind, Dritte vornehmen. § an die entsprechende Behörde oder das Gericht nur die- A.15. Arbeits- und Gesundheitsschutz jenigen Informationen oder Unterlagen weiterzugeben, A.15.1. In seinem Arbeitsbereich ist der Auftragnehmer für deren Offenlegung gemäß einer schriftlichen Stellung- das Veranlassen und die Durchführung der Arbeitssicher- nahme seiner Rechtsberater, welche dem Auftraggeber in heitsmaßnahmen verantwortlich. Kopie zur Verfügung zu stellen ist, rechtlich erforderlich A.15.2. Zur Unfallverhütung schafft er die erforderlichen ist, Einrichtungen und trifft die erforderlichen Anordnungen ent- § soweit möglich, die vertrauliche Behandlung der an die sprechend den anwendbaren Vorschriften des Arbeits- und entsprechende Behörde oder das Gericht weitergegebe- Gesundheitsschutzes auf seine Kosten. nen Informationen oder Unterlagen zu gewährleisten, § mit dem Auftraggeber Einvernehmen über die Formulie- A.15.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet Erfüllungsgehil- rung der Offenlegung der Informationen zu erzielen. fen vor Aufnahme der Arbeiten über in Betracht kommende Unfallgefahren sowie deren Abwehr umfassend zu unterwei- A.14.7. Soweit der Auftragnehmer, ohne dass er dies zu ver- sen und zur Befolgung der Anweisungen der überwachenden treten hat, den Verpflichtungen nach A.14.6 nicht vor Offen- und mit dem Betriebsdienst beauftragten Stellen des Auftrag- legung der Informationen an die entsprechende Behörde o- gebers anzuhalten. Zuwiderhandelnde Personen wird der der das Gericht nachkommen kann, hat er den Auftraggeber Auftragnehmer nicht mehr auf Bau- und Montagestellen des unverzüglich danach über alle Details der Offenlegung zu un- Auftraggebers einsetzen. terrichten. A.15.4. Der Auftragnehmer hat Unfälle, bei denen Perso- A.14.8. Der Auftragnehmer gibt vertrauliche Informationen nen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber un- nur an solche Mitarbeiter weiter, die die Informationen zur verzüglich mitzuteilen. Erreichung des Vertragszwecks zwingend benötigen und ent- sprechend zur Geheimhaltung verpflichtet sind. A.15.5. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass das von ihm eingesetzte Personal die berufsgenossenschaftlich vorge- A.14.9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unaufgefordert schriebenen persönlichen Schutzausrüstungen (Helme, Si- nach Vertragserfüllung oder Vertragsbeendigung bzw. jeder- cherheitsschuhe, etc.) benutzt und im Besitz ordnungsgemä- zeit auf Anforderung des Auftraggebers alle Unterlagen ein- ßer Sozialversicherungsausweise bzw. Arbeitsgenehmigun- schließlich sämtlicher davon gefertigter Kopien, Abschriften, gen ist. Aufzeichnungen auf Datenträgern und sonstigen Vervielfälti- gungen nach Wahl des Auftraggebers unverzüglich unmittel- A.15.6. Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen unter bar an ihn herauszugeben oder zu vernichten bzw. zu lö- Beachtung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen schen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an Vorschriften insbesondere des Arbeitsschutzgesetzes sowie diesen Unterlagen ist ausgeschlossen. Die Verpflichtung gilt der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und ar- nicht für routinemäßig angefertigte Sicherungskopien des beitsmedizinischen Regeln. elektronischen Datenverkehrs oder sofern und solange nach A.15.7. Soweit nach BaustellV oder sonst im Rahmen des zwingendem Recht Aufbewahrungspflichten bestehen. Der Auftrages erforderlich, beauftragt der Auftraggeber zur Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nach Aufforderung die Wahrnehmung seiner Pflichten einen Sicherheits- und Ge- Vernichtung oder Löschung schriftlich zu bestätigen. sundheitskoordinator. Der Auftragnehmer benennt schrift- A.14.10. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart bzw. lich für sein Gewerk für die gesamte Ausführungszeit gegen- nicht typischerweise vom Auftrag umfasst (z.B. Gutachten,
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über dem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator des Auf- ziert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Leistungser- traggebers einen weisungsbefugten Ansprechpartner für Si- bringung Geräte, Maschinen und sonstige Technik einzuset- cherheitsfragen i.S.d. BaustellV. zen, die eine höchstmögliche Energieeffizienz aufweisen. Des A.15.8. Kann durch die Tätigkeit des Auftragnehmers eine Weiteren hat der Auftragnehmer bei Tätigkeiten vor Ort auf Gefährdung von Mitarbeitern des Auftraggebers oder Dritter einen effizienten Energieeinsatz zu achten. erfolgen, hat der Auftragnehmer vorher vom Sicherheits- und A.18.3. Der Auftragnehmer wird emissionsarme Baumaschi- Gesundheitskoordinator die schriftliche Zustimmung einzu- nen und Geräte (i.S.d. Pkt. 8.2.2, Maßnahme B24 Luftreinhal- holen und die für diese Arbeiten Verantwortlichen einweisen teplan 2018 der Stadt Leipzig) einsetzen. zu lassen. A.18.4. Eine Netzersatzanlage zur Stromversorgung ver- A.15.9. Bei der Ausführung ist der Genuss von Alkohol und wendet der Auftragnehmer nur, wenn ein Anschluss an das anderen berauschenden Mitteln verboten. Stromnetz nicht besteht und allein mit unverhältnismäßigem A.16. Brandschutz Aufwand hergestellt werden könnte. Ist ausnahmsweise eine Netzersatzanlage erforderlich, erfolgt deren Auswahl und Ein- A.16.1. Zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen gel- satz unter Berücksichtigung der Anforderungen aus Pkt. 8.2.2, ten auf den Baustellen des Auftraggebers die Regelungen des Maßnahme B23 Luftreinhalteplan 2018 der Stadt Leipzig. Auftraggebers zum Brandschutz. Der Auftragnehmer ver- pflichtet sich zur Anerkennung und Einhaltung dieser Rege- A.18.5. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, im lungen. Sofern sie dem Auftragnehmer nicht ausgehändigt Rahmen seiner Geschäftstätigkeit auf die Einhaltung der wurden oder auf der Baustelle nicht aushängen, ist der Auf- Menschenrechte sowie umweltbezogener Pflichten zu achten tragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber nachweislich da- und bei der Auftragsausführung die Sorgfaltspflichten des Lie- rauf hinzuweisen. ferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) einzuhalten. Der Auftragnehmer wird zumutbare Anstrengungen unterneh- A.17. Gefahrstoffe und Abfälle men, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten des LkSG durch A.17.1. Der Auftragnehmer hat vor der Lieferung oder dem seine unmittelbaren Zulieferer sicherzustellen. Der Auftrag- Einsatz von Gefahrstoffen dem Auftraggeber dies rechtzeitig geber hat das Recht, Auskünfte und Nachweise über die Ein- anzuzeigen, die notwendigen Schutzmaßnahmen für die be- haltung der Anforderungen des LkSG vom Auftragnehmer zu troffenen Mitarbeiter des Auftragnehmers und des Auftrag- verlangen. gebers zu treffen und dem Auftraggeber das nach § 14 Ge- A.18.6. Soweit der Auftraggeber wegen eines vom Auftrag- fahrstoffverordnung vorgesehene Sicherheitsdatenblatt zur nehmer zu vertretenden Verstoßes gegen das LkSG in An- Verfügung zu stellen. spruch genommen wird, stellt der Auftragnehmer ihn von die- A.17.2. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftrag- sen Ansprüchen unabhängig von im Übrigen vereinbarter Haf- nehmer nachzuweisen, dass keine geeigneten Ersatzstoffe tungsbegrenzungen frei. Unter diese Freistellungsverpflich- eingesetzt werden können. tung fallen auch gegenüber dem Auftraggeber verhängte A.17.3. Der Einsatz von krebserregenden Stoffen wird dem Bußgelder. Auftragnehmer untersagt. A.18.7. Der Auftraggeber kann nach eigener Wahl fristlos A.17.4. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf die kündigen oder vom Vertrag zurücktreten und in beiden Fällen Möglichkeit des Anfalls von gefährlichen Abfällen bei den Schadenersatz verlangen, wenn ihm nachträglich bekannt von ihm erbrachten Leistungen hinzuweisen und dabei insbe- wird, dass der Auftragnehmer seine Pflichten aus A.18.5 nicht sondere die Art und etwaige Entsorgungsmöglichkeiten anzu- nachgekommen ist. führen. A.19. Kündigung und Rücktritt A.17.5. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragneh- A.19.1. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. mer nach der bestimmungsgemäßen Verwendung der von A.19.2. Die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sind zu ihm gelieferten Waren zur kostenlosen Übernahme der ver- dokumentieren. Die Dokumentation ist zusammen mit allen bleibenden Abfälle i. S. des Abfallwirtschaftsgesetzes ver- Arbeitsergebnissen dem Auftraggeber zu übergeben. pflichtet, begrenzt jedoch auf den Umfang der von ihm gelie- ferten Menge. Sollte der Auftragnehmer die Übernahme ver- A.19.3. Hat der Auftragnehmer einen Kündigungsgrund zu vertreten, so sind nur die bis zur Vertragsbeendigung ver- weigern oder ist eine solche nicht möglich, kann der Auftrag- geber die Entsorgung auf Kosten des Auftragnehmers vorneh- tragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen, nachgewie- senen und für den Auftraggeber verwertbaren Leistungen zu men. vergüten und die für diese nachweisbar entstandenen not- A.18. Menschenrechts- und Umweltschutz wendigen Nebenkosten zu erstatten. Schadensersatzansprü- A.18.1. Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Ge- che des Auftraggebers bleiben unberührt; insbesondere hat wässer hat der Auftragnehmer Beeinträchtigungen, die durch der Auftragnehmer durch die Kündigung entstehende Mehr- seine Arbeiten hervorgerufen werden, auf das unvermeid- aufwendungen zu ersetzen. bare Maß zu beschränken. Umwelt-, Landschafts- oder Ge- A.19.4. nicht belegt wässerbeeinträchtigungen sowie behördliche Anordnungen und Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten A.19.5. Der Auftraggeber kann außerordentlich kündigen, des Auftragnehmers auf Umwelt, Landschaft oder Gewässer wenn der Auftragnehmer trotz Mahnung gegen Pflichten aus hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich in A.3.13, A.3.14, A.15, A.16, A.17 und A.18 verstößt. Textform mitzuteilen. A.19.6. Der Auftraggeber kann stets außerordentlich kündi- A.18.2. Unternehmen der Leipziger Gruppe sind für das gen, wenn der Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt oder Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 zertifi- Arbeitskampf für mehr als 3 Monate seine Leistung nicht er-
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bringen kann. Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Auftrag- Auftragnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu geber bei Vorliegen einer solchen Beeinträchtigung unverzüg- verklagen. lich zu informieren. A.21.7. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder A.19.7. Der Auftraggeber kann fristlos vom Vertrag zurück- dieser Bedingungen rechtsunwirksam oder nicht durchführ- treten und Schadenersatz verlangen, wenn hinsichtlich des bar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Auftragnehmers die Voraussetzungen für die Abnahme der Bedingungen nicht berührt. Sollte ein regelungsbedürftiger eidesstattlichen Versicherung vorliegen, über das Vermögen Punkt rechtsunwirksam, nicht benannt oder nicht ausrei- des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren beantragt wird chend geregelt worden sein, verpflichten sich die Parteien, oder wenn die dem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber die so entstandene Lücke im Sinne und Geiste des Vertrages zustehenden Forderungen durch Dritte gepfändet werden. durch eine rechtlich zulässige und dem wirtschaftlich Gewoll- Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben unberührt. ten möglichst nahe kommende Regelung zu schließen. A.19.8. Die unwidersprochene Fortsetzung der Dienstleis- tung nach Ablauf der vereinbarten Zeit oder nach Kündigung gilt nicht als Verlängerung des Vertrages. A.20. Korruptionsvermeidung A.20.1. Der Auftraggeber kann fristlos vom Vertrag zurück- treten, aus wichtigem Grund kündigen und Schadenersatz verlangen, wenn a. vom Auftragnehmer einem mit der Vertragsverhandlung, dem Vertragsabschluss oder der Vertragsdurchführung betrauten Mitarbeiter der Leipziger Gruppe oder einer ihm nahestehenden Person unmittelbar oder mittelbar persönliche Vorteile in Aussicht gestellt, versprochen, an- geboten, zugewendet oder verschafft werden; der Auf- tragnehmer verwirkt damit zudem eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der vereinbarten Vergütung. b. der Auftragnehmer schuldhaft zwingende Rechtsvor- schriften der anwendbaren Rechtsordnung, insbeson- dere die Umweltschutzgesetze verletzt, sich aktiv oder passiv, direkt oder indirekt an irgendeiner Form der Be- stechung beteiligt, sich an irgendeiner Form der Kinderar- beit beteiligt, diese fördert oder duldet, die Grundrechte seiner Mitarbeiter nicht achtet. A.20.2. Wenn der Auftragnehmer nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschrän- kung darstellt, hat er 10 % der Nettoauftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag ge- kündigt wird oder bereits erfüllt ist. A.20.3. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche, insbe- sondere des Anspruches auf Ersatz des tatsächlich angefalle- nen Schadens, ist durch die Vertragsstrafe nicht ausgeschlos- sen. Eine etwa geleistete Vertragsstrafe ist auf den Schaden- ersatzanspruch anzurechnen. A.21. Schlussbestimmungen A.21.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. A.21.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedür- fen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über den Verzicht auf das Textformerfordernis. A.21.3. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Text verbindlich. A.21.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. A.21.5. Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Leistungen ist soweit vor- handen die vom Auftraggeber angegebene Versandanschrift, Übergabe- oder Verwendungsstelle; anderenfalls ist es Leipzig. A.21.6. Als Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig Leipzig vereinbart; der Auftraggeber ist jedoch berechtigt den
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