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Herstellung und Lieferung technischer Ausrüstung für ein Gleichrichterunterwerk

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 21:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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C2 – zur internen Verwendung

Maßnahme GUW Mockau Leistung Herstellung und Lieferung Technische Ausrüstung Vergabenummer 2026-RL-27-02

Teilnahmebedingungen

0 Verfahrensgrundlage

Das Vergabeverfahren erfolgt nach den für Sektorenauftraggeber einschlägigen Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach der Sektorenverordnung (SektVO).

1 Kommunikation / Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

1.1 Die Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch in Textform über das AI Bieter- cockpit oder direkt über die Vergabeplattform www.evergabe.de.

1.2 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

2.1 Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbe- werbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

2.2 Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB oder (insoweit zutreffend) elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur über das AI Bietercockpit einzureichen (alternativ über die Vergabeplattform www.evergabe.de).

3.2 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.3 Für das Angebot sind das von der Vergabestelle bereitgestellte Angebotsschreiben (Vorlage im Bietercockpit) sowie Vordrucke bzw. elektronische Mittel, wie z. B. Leistungsverzeichnisse und/oder Fragebogen zur Eignungs- prüfung, zu verwenden. Die Ausfüllhinweise sind zu beachten.

3.4 Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen sind:

  • ausgefülltes Angebotsschreiben (Vorlage im Bietercockpit)
  • siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung.

3.5 Auf gesondertes Verlangen vorzulegende Unterlagen sind:

  • Angaben zur Kalkulation / Urkalkulation
  • Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
  • Verpflichtungserklärung / Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung andere Unternehmen (Eig- nungsleihe.

3.6 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.7 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.8 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschal- preise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.

3.9 Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.

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C2 – zur internen Verwendung

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Ver- tragsinhalt.

3.10 Angebote, deren Annahme zu einem Verstoß gegen die in § 97 GWB genannten Grundsätze der Vergabe (v. a. Wettbewerb, Gleichbehandlung, Transparenz) führen würde, werden ausgeschlossen. Damit werden in der Re- gel von der Wertung ausgeschlossen,

  1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten
  2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten
  3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind
  4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind
  5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwe- sentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsrei- henfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
  6. nicht zugelassene Nebenangebote
  7. nicht zugelassene mehrere Hauptangebote, bzw. solche, die aus sich heraus nicht zuschlagsfähig sind
  8. Angebote von Bietern, welche die Eignungskriterien nicht erfüllen oder einen Ausschlusstatbestand ge- mäß §§ 123, 124 GWB erfüllen.

4 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

5 Losweise Vergabe

Entfällt

6 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertre- ter bezeichnet ist
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

7 Unterauftragnehmer (§ 34 SektVO – Unteraufträge)

7.1 Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, so muss er die dafür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen (z. B. Verzeichnis der Unterauftragnehmer (§ 34 SektVO – Unteraufträge) oder gleichwertiges Mittel der Nachweisführung).

7.2 Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuwei- sen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (Verpflichtungser- klärung Unterauftragnehmer (§ 34 SektVO – Unteraufträge)) und diese Unternehmen geeignet sind. Liegen fa- kultative Ausschlussgründe vor oder wird ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt, ist der Unterauf- tragnehmer innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

8 Andere Unternehmen (§ 47 SektVO – Eignungsleihe)

8.1 Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen (z. B. Verzeichnis der anderen Unterneh- men (§ 47 SektVO – Eignungsleihe) oder gleichwertiges Mittel der Nachweisführung).

Hinweis: Die Bildung einer Bietergemeinschaft bedeutet keinen Fall der Eignungsleihe. Bietergemeinschaften können sich aber als solche der Leistungsfähigkeit von Drittunternehmen, die nicht Mitglied der Bietergemein- schaft sind, bedienen.

8.2 Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuwei- sen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Verpflichtungs-

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C2 – zur internen Verwendung

erklärung der anderen Unternehmen (§ 47 SektVO – Eignungsleihe)) und diese Unternehmen geeignet sind. Lie- gen fakultative Ausschlussgründe vor oder wird ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt, ist das an- dere Unternehmen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

8.3 Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auf- tragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.

9 Eignung

9.1 Den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung führen die Unternehmen entsprechend den Angaben der Auftragsbekanntmachung bzw. dem „Fragebogen zur Eignungsprüfung“.

9.2 Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung auch über den Eintrag in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, führen.

9.3 Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Nach- weise auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Un- terauftragnehmer bzw. anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

9.4 Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Be- scheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache bei- zufügen.

10 Zuschlagskriterien / Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

10.1 Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des Auftragge- bers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt (§ 127 GWB).

10.2 Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind:

  • 100 % Preis (Wertungssumme = rechnerisch geprüfte Angebotssumme).

11 Vergabevorbehalt

Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung (mindestens in Form eines förderunschäd- lichen Maßnahmenbeginns). Die Ausschreibung kann von der Vergabestelle aufgehoben werden, wenn schwer- wiegende Gründe bestehen, die nicht vorhersehbar waren. Insbesondere kann der Auftraggeber von dem Vor- haben Abstand nehmen, wenn die Finanzierung des Vorhabens nicht (mehr) gesichert erscheint. Bewerber bzw. Bieter haben in keinem Fall Anspruch auf Ersatz Ihrer Aufwendungen.

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