Eigenerklärung zu §§ 123, 124, 125 GWB
Ich/Wir erkläre/n, dass gemäß § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) keine Verstöße vorliegen bzw. gemäß § 125 Abs. 1 GWB entsprechende Nachweise vorliegen.
[ ] Ja.
[ ] Nein, Angaben zur Selbstreinigung des Bewerbers / Mitglieds nach § 125 GWB sind als Anlage beigefügt.
Eigenerklärung zur Einhaltung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten laut Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir
- alle erforderlichen und angemessenen (Präventions-)Maßnahmen ergreife/n, insbesondere durch
- den Erlass und die Durchsetzung interner Richtlinien/Arbeitsanweisungen
- wiederkehrende und regelmäßige Risikoanalysen und Mitarbeiterschulungen
- auch auf die Einhaltung dieser Maßstäbe bei unmittelbaren Zulieferern hinwirke/n, um im Sinne des LkSG folgende Ziele zu erfüllen (Katalog nicht abschließend):
- keine Kinderarbeit, insbesondere nicht in ihren schlimmsten Formen, geleistet wird
- keine Zwangsarbeit, einschließlich Sklaven- und Gefängnisarbeit, geleistet wird und keine Sicherheitskräfte zur Anwendung von exzessiver Gewalt eingesetzt werden
- die Arbeitsschutzvorschriften entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Beschäftigungsortes eingehalten werden
- alle Beschäftigten das Recht haben, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie Tarifverhandlungen zu führen
- keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft erfolgt, die dazu führt, dass die Gleichbehandlung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird
- männlichen und weiblichen Beschäftigten für gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gezahlt und die Bestimmungen zum Mindestlohn eingehalten werden
- keine erheblichen Beeinträchtigungen der Menschen durch schädliche Umwelteinwirkungen erfolgen
- den Menschen kein ihnen als Lebensgrundlage dienendes Land oder Gewässer entzogen wird
- keine Verhaltensweisen erfolgen, die in besonders schwerer Weise Menschenrechte beeinträchtigen können
- keine Herstellung/Verwendung von Quecksilber erfolgt und keine Quecksilberabfälle behandelt werden
- keine Produktion und Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (POPs) sowie deren Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung erfolgt
- keine gefährlichen Abfälle aus- bzw. eingeführt werden.
Darüberhinausgehend sichern wir zu, alle im LkSG niedergelegten Ziele nach bestem Wissen und Gewissen angemessen zu verfolgen und im Rahmen unserer gesetzlichen Pflichten und wirtschaftlichen Möglichkeiten zu erfüllen.
Auf Verlangen des Auftraggebers legen wir entsprechende Nachweise vor.
Mir/Uns ist bewusst, dass der Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Pflichten prüfen kann und vertragliche Konsequenzen aus der Nichteinhaltung folgen können.
[ ] Ja.
[ ] Nein.
Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Ich/Wir gebe/n die nachfolgende Erklärung verbindlich ab.
- Der/Die Bewerber/Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
- durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers / Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland
- durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %
- durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
- Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
- Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
[ ] Ja.
[ ] Nein.