TPB.362.04_Besondere Vertragsbedingungen.pdf

Herstellung und Einbau von Sitzbänken und holzvertäfelten Sitznischen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.10.2026, 16:01 (Europe/Berlin)

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(Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer
Baumaßnahme
Leistung

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen

am . spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Ab- satz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am . innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungs- beginn. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) Prozent des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer, ohne Nachträge), die den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Vertragsstrafe für die Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen wird auf insgesamt Prozent des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer, ohne Nachträge) begrenzt, die den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.2 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Leistung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Vertragsstrafe für die Überschreitung der Frist für die Vollendung der Leistung wird auf insgesamt 5 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer, ohne Nachträge) begrenzt.

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(Besondere Vertragsbedingungen)

2.3 Die Vertragsstrafe für die Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen und für die Überschreitung der Frist für die Vollendung der Leistung wird auf insgesamt 5 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer, ohne Nachträge) begrenzt. 2.4 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzel- fristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leis- tung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf Tage

4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von ____ Prozent der Auftragssumme (inklusive Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Soweit Nachträge die Auftragssumme (inklusive Umsatzsteuer) erhöhen, ist die Sicherheit für Vertragserfüllung entsprechend zu erhöhen. 5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche

Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 5 Prozent der Auftragssumme (inklusive Umsatzsteuer, inklusive Nachträge).

6 Bürgschaften Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftrag- gebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ Voraus- gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt zahlungsbürgschaft“

7 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame techni- sche Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den aus- drücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug ge- nommen.

8 Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 9 –frei –

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

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