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Herstellung, Lieferung und Montage einer Schneckenpumpe für die Kläranlage Kervenheim

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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

Seite ZTV Metall 1 / 22

für Rohrverlege- / Schlosser- / Metallarbeiten

im Bereich der

Abwasser-, Schlammentsorgung, Trinkwasser- und Gasversorgung

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines 3

  2. Qualitätsanforderungen 3

Schweißarbeiten / Abwasser-, Schlamm-, Wasserversorgungssysteme 3

PE-HD Rohrleitungen 3

Stahlbauarbeiten 3

Schlosserarbeiten 3

Verbindungsmittel 5

Dichtungen 5

  1. Anzuwendende Normen und Regelwerke: 6

Allgemeines 6

Wasserführende Stahl- bzw. PE-HD-Rohre 6

Nahtlose druckgeführte Rohre 7

Geschweißte druckgeführte Rohre 7

Präzisionsstahlrohre 7

Leitungsrohre für Gas und brennbare Flüssigkeiten 7

Rohrzubehör 8

Flansche 8

Gitterroste, Blechprofile und Stufen 8

Korrosionsschutz 8

  1. Konstruktions- bzw. Planungsunterlagen 11

  2. Werkstoffe 11

Rohre 11

Andere Halbzeuge / Gitterroste 11

Nichtrostende Stähle 11

Konstruktionsteile aus Aluminium 11

PE-HD Rohrleitungen und Rohrleitungsteile 12

  1. Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 12

Ferritische- und nichtrostenden Stähle. 12

Lieferteile aus PE-HD 12

Aluminium und Aluminiumlegierungen 12

Grundwerkstoffe von Unterstützungen und Halterungen 12

  1. Abmessungen von Rohren aus ferritischen Werkstoff 12

  2. Ausführungen von Fertigungs- und Schweißarbeiten 13

Schweißarbeiten im Bereich des Wasserversorgungssystems 13

Überwachungsbedürftige Anlagen bzw. Versorgungssysteme 13

  1. Ausführung von Schweißarbeiten in der Rohrleitungstechnik 14

Vorbereitung der Schweißarbeiten 14

ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Rohrverlege- Schlosser- Metallarbeiten Stand_2024-07-11.docx Stand 07/2024

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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Seite ZTV Metall 2 / 22 für Rohrlege-, Schlosser-, Metallarbeiten

Lagerung und Handhabung von Schweißzusätzen 14

Witterungsschutz 14

Vorwärmen 14

Schweißnahtvorbereitung 14

Bauteile aus ferritischen Stahl 14

Bauteile aus nichtrostendem Stahl 14

Reinigung der Rohrenden 14

Ausrichten 14

Schweißvorgang 15

  1. Kennzeichnung der geschweißten Nähte 16

  2. Reinigung 16

  3. Schweißnahtgüte und Schweißnahtprüfung 17

  4. Zurückgewiesene Schweißnähte 17

  5. Zerstörungsfreie Prüfungen 17

Allgemein 17

Durchstrahlungsprüfung 17

Oberflächenrissprüfung 18

  1. Vollständigkeitsprüfung 18

  2. Druck- und Dichtheitsprüfung 18

  3. Desinfektion 18

  4. Stahlbauarbeiten 18

Ferritische Werkstoffe 18

Nichtrostende Stähle 18

Aluminiumwerkstoffe 18

Konstruktionsteile 18

Arbeitsbühnen, Geländer, Gitterroste, Treppen, Treppenleitern und Treppenstufen 19

  1. Korrosionsschutz 19

Allgemein 19

Standard-Korrosionsschutzsysteme Beispiele 19

Erforderlicher Korrosionsschutz von Rohrleitungen 20

Übergangs- / Kontaktstellen zwischen Werkstoffen unterschiedlicher elektrochemischer Spannungsreihen 20

  1. Prüfungen 21

  2. Dokumentation 21

  3. Verzeichnis der Richtzeichnungen (für Rohrlege- Schlosser- Metallarbeiten) 22

Stand 02/2024

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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Seite ZTV Metall 3 / 22 für Rohrlege-, Schlosser-, Metallarbeiten

  1. Allgemeines Für den Rohrleitungsbau von Abwasserleitungs-, Wasserversorgungs-, Schlammleitungssystemen etc., deren Prü- fung und Inbetriebnahme sind die Anforderungen der DIN EN 12255 Teile 1, 3, 8, 10, 11 (2001/2002) und der DIN EN 805 (03/2000) und die Technischen Regeln – Arbeitsblatt – GW 350 (06/2015) zu erfüllen. Alle druckführenden Rohrleitungen (mit Ausnahme von Gasleitungen, Klima- und Lüftungsleitungen) sind, wenn in dieser ZTV bzw. in den Leistungstexten nicht anders gefordert, für einen Betriebsdruck von 6 bar auszulegen. Die hierfür ggf. erforderlichen letztgültigen Normen und Regelwerke sind anzuwenden (Faulgas PN 6 gem. DWA-M 275). Die Rohrverbindungen von Schiebern, Ausbaustücken und Flanschen etc. (einschl. Dichtungen / Schrauben und Muttern) sind nach der Druckstufe PN 10 auszulegen.

Farbgebung / Kennzeichnung: DWA-M 275 (02.2012) (Farbringe bzw. Aufkleber) Abwasser, Schlammwasser: Schwarz mit grünen Streifen Betriebswasser Schwarz mit grünen Streifen nichtbrennbar Flüssigkeiten Braun mit Zusatzfarbe Schwarz [Schlamm TS > 2%] Brennbare Flüssigkeiten Braun oder Braun mit Zusatzfarbe Rot Abluft: Grau bez. Schwarz mit grauen Streifen Trinkwasser: Grün Gas brennbar: Gelb Gas nichtbrenbar Gelb mit Zusatzfarbe Schwarz Säuren Orange Laugen Violett Sauerstoff Blau

  1. Qualitätsanforderungen

Schweißarbeiten / Abwasser-, Schlamm-, Wasserversorgungssysteme Bei Schweißarbeiten im Bereich des Abwasser-, Schlamm-, Wasserversorgungssystems etc. muss der Auftrag- nehmer die Qualitätsanforderungsstufe C auf Grundlagen der DIN EN 12732 (07/2014) und dem Arbeitsblatt GW 350 nachweisen. Zur Fertigung überwachungsbedürftiger Anlagen- bzw. Versorgungssysteme gelten die Regeln des DVGW, der TRR 100 bzw. das Regelwerk AD-2000 HP0 (10/2017) bzw. die Druckgeräte-Richtlinie. Das Schweißen der PE-HD Rohre und Formstücke ist im Heizelementstumpfschweißverfahren durchzuführen. Heizwendelverfahren / Elektroschweißmuffen sind nur im fertigungsbedingt notwendigen Ausnahmefall in Abspra- che mit der Bauleitung des Niersverbandes zugelassen und werden nicht zusätzlich abgerechnet, sofern in den Leistungstexten nicht gesondert ausgeschrieben.

PE-HD Rohrleitungen Für PE-HD (Polyethylen hoher Dichte) Rohrleitungen müssen die zu verwendenden Formmassen in der Werk- stoffliste des Kunststoffrohrverbandes e.V. gelistet sein und den Anforderungen der PAS 1031 (09/2004) „Werkstoff Polyethylen (PE) für die Herstellung von Druckrohren und Formstücken“ sowie in den einschlägigen Regelwerken des DVGW dokumentiert sind entsprechen. Zum Fügen von Kunststoffen sind die einschlägigen DVS-Merkblätter und DVS-Richtlinien zu beachten (Taschenbuch – Band 68/IV – Ausgabe 2017 „DVS-Merkblätter und –Richtlinien).

Stahlbauarbeiten Für Stahlbauarbeiten sind die Anforderungen der DIN 1090-1 (02/2012) zu erfüllen.

Schlosserarbeiten Bei Durchführung von allgemeinen Schlosserarbeiten, die nicht in den bauaufsichtlichen Bereich fallen, muss der Hersteller die elementaren Qualitätsanforderungen der DIN EN ISO 3834-4 (08/2021) erfüllen.

2.4.1. Geländer Alle begehbaren Flächen mit einer Absturzhöhe von 1,00 m und mehr müssen in der Regel mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz, d.h. Geländern und sonstigen Umwehrungen ausgestattet sein. Die minimalen Forderun- gen der DIN EN 12255-10 (03/2001) sind einzuhalten und nachzuweisen. Geländer sind als Rohrgeländer gemäß den Niersverband- Richtzeichnungen unter Beachtung DIN EN 12255-10, nach den Grundsätzen der UVV und DIN EN ISO 14122 (10/2016), auszuführen. Zum Herstellen und Montieren ist die werkseigene Qualitätsdokumentation –WPC (DIN EN 1090-2: 09/2018) mit Schweißqualifizierung nach EN ISO 3834-3 erforderlich. Hierbei ist die „Technische Richtlinie des Metallhandwerks“ mit dem Titel: „Geländer und Umwehrungen aus Metall zu beachten (Herausgeber: Bundesverband Metall Vereini- gung Deutscher Metallhandwerke (2019/04).

Stand 02/2024

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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Seite ZTV Metall 4 / 22 für Rohrlege-, Schlosser-, Metallarbeiten

Die in den Richtzeichnungen des Niersverbandes dargestellten Rohrgeländer-Systeme haben wie folgt Gültigkeit für:

  • Absturzhöhen < 12 m
  • Geländerhöhe 1,10 m über Ok. Trittebene
  • horizontale Holmlast 500 N/lfdm
  • Pfostenabstand < 1,25 m
  • Ausführung der Fußplattenbefestigungen mit zugelassenen Verbundankern, Halfenschienen oder Stahl- profilbefestigungen

2.4.2. Gitterroste Gitterroste sind bis zu einer Spannweite von 1,50 m (Achsmaß) einzubauen. Wenn in den Leistungstexten nicht anders gefordert sind Gitterroste ausschließlich als rutschhemmende Pressroste mit profilierten ausgekerbten Trag- und Querstäben, inkl. Befestigungsmaterial (Klemmen, Verschraubungen) aus- zuführen. (siehe Richtzeichnungen NV09 049 bis 51) Rutschhemmung entsprechend Bewertungsgruppe R 12, Typ XP 340-33-3, mit Normalstahl feuerverzinkt Werkstoff S 235 JR, Standard Befestigung B133T oder K Fa. Lichtgitter o.glw. Zusatzbeschichtung im Außenbereich siehe Punkt 19: Korrosionschutzklasse KS4 Lastannahme: Flächenlast = 5,0 kN/m² oder Einzellast von max. 1,5 kN, wandernd an ungünstigster Stelle auf einer Fläche von 200 x 200 mm zzgl. Eigengewichte der Roste Durchbiegung max. 4 mm, Achsabstand Auflagerträger < 1,50 m (max. Stützweite) Die Roste sind durch entsprechendes materialgleiches Standard Sicherheitszubehör gegen Abheben und Verschie- ben zu sichern. Die entsprechenden Klemmen sind feuerverzinkt auszuführen. Mehrere Elemente (4-5 Stck. je nach Gewicht und Händelbarkeit) sind durch Schraubverbindungen miteinander zu verbinden (z.B. Fa. Lichtgitter Dop- pelklemmenbefestigung B933T bzw. B933K). Die Ausführung der Auflagerrahmen ist unter 2.4.3 beschrieben. Blechprofilroste bei Spannweiten 1,50 m bis 2,50 m Wenn in den Leistungstexten nicht anders gefordert sind diese ausschließlich als rutschhemmende Blechpro- filroste, als Bauelement C-förmig profiliert, inkl. Befestigungsmaterial (Klemmen, Verschraubungen) auszuführen. Rutschhemmung entsprechend Bewertungsgruppe R 12, Typ BP-Ü 50/2, Normalstahl Sendzimier-verzinkt, Werkstoff S 235 JR, Fa. Lichtgitter o.glw. Zusatzbeschichtung mit Macropoxy® EG-1 Plus Acrolon® EG-5, Schichtdicke je 80 – 100 m (Fa. SHERWIN-WIL- LIAMS o.glw.) Lastannahme: Flächenlast = 5,0 kN/m² oder Einzellast von max. 1,5 kN wandernd an ungünstigster Stelle auf einer Fläche von 200 x 200 mm zzgl. Eigengewichte der Roste Durchbiegung max. 4 mm Für max. Stützweite bis 2,00 m, Typ BP-Ü, H=75 mm, S=2,5 mm Für max. Stützweite bis 2,50 m, Typ BP-Ü, H=100 mm, S=2,5 mm Die Roste sind im Auflagerbereich (L 45x45x5 mm) herstellerseitig auf 40 mm auszuklinken. Die Roste sind durch entsprechendes materialgleiches Standard Sicherheitszubehör gegen Abheben und Verschie- ben zu sichern. Mehrere Elemente (4-5 Stck. je nach Gewicht und Händelbarkeit) sind durch Schraubverbindungen miteinander zu verbinden (z.B. Fa. Lichtgitter Schraubverbindung Nr. 29 bzw. Stoßlasche Nr. 31).

2.4.3. Auflagerrahmen, Auflagerträger Auflagerrahmen sind, wenn in den Leistungstexten nicht anders festgelegt, aus gleichschenkligen Edelstahl-Profi- len, mind. L 45 x 5 mm mit angeschweißten Ankern (Länge 10 cm, Randabstand max. 5 cm, Abstand untereinander max. 30 cm), W.-Nr. 1.4301 auszuführen. (siehe Richtzeichnungen NV09 049 bis 51) Die Winkel sind bündig mit in den Wandköpfen in die Schalung zu setzen und einzubetonieren. Auf die erforderliche Maßhaltigkeit (Höhenlage, Verwindung) beim Einbau- und Betoniervorgang wird ausdrücklich hingewiesen. Die Verdichtung hat im Bereich der Winkel mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen. Nachbesserungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Auflagerträger sind entsprechend den Richtzeichnungen in feuerverzinkter Ausführung oder in Edelstahl zu ferti- gen. Die Profile und Stützweiten sind tabellarisch angegeben. Bei Belegung mit verzinkten Rosten sind die Auflagerflächen vor Belegung zur Vermeidung von erhöhter Kontakt- korrosion im Auflagebereich gemäß KS 4 Punkt 19 zu beschichten.

Stand 02/2024

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2.4.4. Abdeckungen Rutschhemmung bei begehbaren Abdeckungen entsprechend Bewertungsgruppe R 12. (siehe Richtzeich- nungen NV09 049 bis 51) Alu-Abdeckung (siehe Richtzeichnungen NV09 010a und 10b) Schachtabdeckung, ein- oder mehrteilig, geschlossen, tagwasserdicht Deckelgröße max. 2.500 m lang, max. 1,00 m breit, mit allseitiger Abkantung 50 mm aus Alu- Duett- Blech EN-AW 5754 (AlMg3), t = 5,0 / 6,5 mm, Gehrungsschnitte dicht verschweißt, 2 Handgriffe je Abdeckung fest aufgeschweißt. Bei Deckelgrößen > 1.000 mm sind Verstärkungsbleche unterhalb der Abdeckung (100 x 5) einzuschweißen. Unterkonstruktion aus EN AW-6060 (AlMgSi0,5) Winkel 60/60/6, mit Compriband- Abdichtung auf den Beton auf- gedübelt, Außenseiten mit Silikon wasserdicht versiegelt. Bei mehrteiligen Schachtabdeckungen wird die verbin- dende Unterkonstruktion als U 100/50/50/5 in EN AW-6060 ausgeführt. Die Deckel sind bei Bedarf mit Lüftungs- hauben als Rohr DN 100 mit Haube  200 auszuführen. Hier weitere mögliche Ergänzungen und Formen:

  • Alu- Abdeckung z.B. für Kabelschächte ohne Unterkonstruktion, als Auflager dient der Betonrand. Hier ist die allseitige Kantung 100 mm hoch auszuführen
  • Alu-Abdeckung wie vor beschrieben, jedoch mit zusätzlicher Einstiegsluke, Größe 800 x 800 mm i. L., tagwasserdicht in die Deckelkonstruktion integriert aus EN-AW 5754, mit 2 Griffen und Scharnieren
  • Alu- Abdeckung für kreisrunden Schacht, wie vor beschrieben, bis Schachtdurchmesser 2.000 mm i.L. Hier sind zusätzliche Verstärkungsbleche kreuzweise einzuschweißen Hier weitere mögliche Edelstahl-Varianten (siehe Richtzeichnungen NV09 052):
  • Edelstahl-Abdeckung und Unterkonstruktion, Ausführung wie vorgenannte Alu-Ausführung, in W.- Nr. 1.4301 oder höherwertig, begehbar, Blechdicken t = 4,0 mm (Tränenblech)
  • Alu- oder Edelstahl- Abdeckungen, klappbare Ausführung. Hier sind zusätzlich innenliegende Scharniere in entsprechender Ausführung (ggf. Schwerlastausführung) und zusätzlicher Öffnungshilfe ausgeführt als Gasdruckdämpfer in Edelstahl auszuführen.

2.4.5. Treppen und Treppen mit Podeste Diese sind entsprechend der Richtzeichnung (siehe Richtzeichnungen NV09 015) des Niersverbandes herzustel- len. Die Trägerkonstruktionen sind dabei entsprechend der Anzahl der Steigungen [Stg.] zu bemessen, und zwar:

  • bis 6 Stg. Träger  200 x 50 x 4 mm oder  200 x 40 x 4 mm, Wandbefestigungsträger U 160 oder Stützen
  • bis 12 Stg. Träger U 200, Wandbefestigungsträger U 160 oder Stützen
  • bis 18 Stg. Träger U 240, Wandbefestigungsträger U 200 oder Stützen Trittstufen und Gitterroste (Podest) in Rutschhemmung R 12 Geländerausführungen entsprechend der Richtzeichnung Befestigungen mit Verbundanker, Halfenschrauben oder an Stahlkonstruktionen

Verbindungsmittel Alle Verbindungsmittel (Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben) für ferritische / nichtrostende Rohrverbindun- gen sind aus den Stahlgruppen A4, A4L und A5 mind. Festigkeitsklasse 70 bei Nenndurchmessern ≤ M24 zu ver- wenden. (Werkstoff Nr. 1.4401, 1.4404, 1.4571 und 1.4439) Zur Vermeidung von Verschleißproblemen können Kombinationen Schraube/Mutter in A4-50/A4-80 nach EN ISO 3506-1und 2 eingesetzt werden. In besonderen Fällen kann ein Bauteil mit einer harten Oberflächenbeschichtung, die sich um mind. 30 HV10 unterscheidet, eingesetzt werden (Nitrierung oder Hartverchromung). Auch der Einsatz einer verschleißarmen Stahlsorte wie z.B. S21800 für eine oder beide zusammentreffenden Oberfläche ist möglich. Die Befestigungsmittel für begehbare / befahrbare Gitterroste müssen den techn. Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.1 „Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände, betreten von Gefahrbereichen“ entsprechen.

Dichtungen Falls nicht anders in dieser ZTV bzw. in den Leistungstexten aufgeführt, sind die Dichtungen den Anforderungen angepasst und nach den einschlägigen Normen einzusetzen. Die Dichtungen müssen folgende Forderungen erfül- len:  vollkommene Anpassung an die Unebenheiten der Dichtfläche,  nach Anpassung an die Dichtfläche soll diese keine weitere Veränderung aufweisen,  keine Veränderung unter Betriebsbedingungen,  vollkommene Beständigkeit gegen das abzudichtende Medium,  keine Veränderung der abzudichtenden Fläche durch mechanische oder chemische Wirkung der Dichtung,  die Leckrate unter Betriebsbedingungen muss auf Null gehen,  das statische und festigkeitsmäßige Verhalten der Dichtverbindung soll nicht negativ beeinflusst werden.

Stand 02/2024

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  1. Anzuwendende Normen und Regelwerke:

Allgemeines

DIN ENNormentitelersetzte Normen
12255-1Kläranlagen – Allgemeine Baugrundsätze (04/2002)
12255-10Kläranlagen – Sicherheitstechnische Baugrundsätze (03/2001)
355 353-1Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (09/2002) Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Füh- rung (03/2018)
805Anforderungen an Wasserversorgungssysteme und deren Bauteile außerhalb von Gebäuden (03/2000)
10020Begriffsbestimmungen zur Stahleinteilung (07/2000)EURONORM 20
10027-1Bezeichnungssysteme für Stähle (01/2017)DIN 17006, DIN 17007
ISO 1127Nichtrostende Stahlrohre (03/2019)
10204Eisen- und Stahlwerkstoffe Arten der Prüfbescheini- gungen (01/2005)DIN 50049
10220Maße und längenbezogene Masse, nahtlose u. ge- schweißte Stahlrohre (03/2003)DIN 2448, DIN 2458
1011-3Lichtbogenschweißen von Rohrleitungen aus nicht- rostenden Stahl (06/2019)DIN 8564-1
DVGW GW 350Technische Regeln Schweißverbindungen an Rohr- leitungen; Herstellung, Prüfung u. Bewertung (06/2015)--------

Wasserführende Stahl- bzw. PE-HD-Rohre

DIN ENNormentitelersetzte Normen
10224Stahlrohre, Rohrzubehör u. Fittings für Wasser und Trinkwasser (12/2005)DIN 2460; DIN 1626; DIN 1629
10240Feuerverzinkte Überzüge (02/1998)DIN 2444
10255Gewinderohre (07/2007)DIN 2440 / 2441
10311Fittings und Verbindungen für Stahlrohre für Wasser und Trinkwasser (08/2005)DIN 2460
1124 Teil 1-3Rohre und Formstücke aus Edelstahl (12/2004; 08/2014; 02/2009)
10312Rohre aus nichtrostenden Stählen für Wasser und Trinkwasser (12/2005)kein DIN-Vorgänger
DIN 8074Rohre aus Polyethylen hoher Dichte (PE-HD) - Maße – (12/2011)
DIN 8075Rohre aus Polyethylen hoher Dichte (PE-HD) - Allgemeine Güteanforderungen – Prüfung. (08.2018)
DIN 16842Rohre und Formstücke aus PE hart (Polyethylen hart) für drucklose Anwendungen (05/2013)
DIN 16961Rohre aus thermoplastischen Kunststoffen mit profi- lierter Wandung und glatter Rohr-Innenfläche (08/2018)

Stand 02/2024

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Nahtlose druckgeführte Rohre

DIN ENNormentitelersetzte Normen
10216-1Nahtlose druckgeführte Rohre - unlegierte Stähle mit definierten Eigenschaften bei Raumtemperatur (03/2014)DIN1629 DIN 1630
10216-2Nahtlose druckgeführte Rohre - unlegierte und legierte Kesselrohre (04/2020)DIN 17175
10216-3Nahtlose druckgeführte Rohre - legierte Feinkornstähle (03/2014)DIN 17179
10216-4Nahtlose druckgeführte Rohre – unlegierte und legierte Tieftemperaturstähle (03/2014)DIN 17173
10216-5Nahtlose druckgeführte Rohre - aus nichtrostenden Edelstählen (06/2021)DIN 17458 DIN 17459

Geschweißte druckgeführte Rohre

DIN ENNormentitelersetzte Normen
10217-1Geschweißte druckgeführte Rohre – unlegierte Stähle mit definierten Eigenschaften bei Raumtemperatur (08/2019)DIN 1626 DIN 1628
10217-2Geschweißte druckgeführte Rohre – unlegierte und legierte Kesselrohre (08/2019)DIN 17177
10217-3Geschweißte druckgeführte Rohre – legierte Feinkornbaustähle (08/2019)DIN 17178
10217-4Geschweißte druckgeführte Rohre - aus unlegierten und legierten Tieftemperaturstählen (08/2019)DIN 17174
10217-7Geschweißte druckgeführte Rohre – aus nichtrostenden Stählen (06/2021)DIN 17457

Präzisionsstahlrohre

DIN ENNormentitelersetzte Normen
10305-1Nahtlose kaltgezogene Präzisionsstahlrohre (08/2016)DIN 2391
10305-2geschweißte kaltgezogene Präzisionsstahlrohre (08/2016)

Leitungsrohre für Gas und brennbare Flüssigkeiten

DIN ENNormentitelersetzte Normen
ISO 3183Erdöl- und Erdgasindustrie - Stahlrohre für Rohrlei- tungstransportsysteme (03/2013)DIN EN 10208-3r DIN EN 10208-1 DIN EN 10208-2

Stand 02/2024

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Rohrzubehör

DIN ENNormentitelersetzte Normen
10241Stahlfittings mit Gewinde (08/2000)teilweise: DIN 2981; DIN 2982; DIN 2983; DIN 2987; DIN 2988; DIN 2990; DIN 2991; DIN 2993
10242Tempergußgewindefittings (03/1995)DIN 2950
10253-1Formstücke zum Einschweißen aus S235, einfache Anforderungen (11/1999)DIN 2605-1; DIN 2605-2; DIN 2615-1; DIN 2615-2; DIN 2616-1, DIN 2616-2; DIN 2617; DIN 28011
10253-2Formstücke zum Einschweißen und unlegierten und legierten C-Stählen für Innendruckbelastung (09/2008)
10253-3Formstücke zum Einschweißen aus Austenitgüten für Innendruckbelastung (02/2009)

Flansche

DIN ENNormentitelersetzte Normen
1092-1Runde Stahlflansche (12/2018)DIN 2557; DIN 2566; DIN 2573; DIN 2576; DIN 2627 bis 2638; DIN 2641 bis 2642; DIN 2655 bis 2656; DIN 2673; DIN 86029 bis 86030
1514-1Dichtungen für Flansche aus nichtmetallischen Werk- stoffen mit und ohne Einlagen (08/1997)

Gitterroste, Blechprofile und Stufen


DIN / DIN EN /Normentitelersetzte Normen
24531-1Trittstufen aus Gitterrost (04/2006)
24537-1Gitterroste (04/2006)
ISO 14122-1Sicherheit von Maschinen, ortsfeste Zugänge zu Ma- schinen - Wahl eines ortsfesten Zugangs zwischen zwei Ebe- nen (10/2016)
ISO 14122-2- Arbeitsbühnen und Laufstege (10/2016)
ISO 14122-3- Treppen, Treppenleitern und Geländer (10/2016)
ISO 14122-4- ortsfeste Steigleitern (10/2016)
DGUV I 208- 007Roste – Auswahl und Betrieb (05/2013)BGI/GUV-I 588-1 Merkblatt für Metallroste (05/2013)
DGUV I 208- 008Roste – Montage (01/2017)BGI/GUV-I 588-2
DGUV R 108-003Fußböden in Arbeitsräumen und -bereichen mit Rutschgefahr (10/2003)BGR 181 /GUV-R 181
Nicht im Shop gefunden???AGI-Arbeitsblatt H 10; Gitterroste im Indust- riebau

Korrosionsschutz

DIN / DIN EN /Normentitelersetzte Normen
ISO 2808Beschichtungsstoffe Bestimmung der Schichtdicke (12/2019)
ISO 3001Kunststoffe Epoxidverbindungen (11/1999)
ISO 3882Metallische und andere organische Schichten Übersicht von Verfahren der Schichtdickenmessung (10/2003)
ISO 4624Beschichtungsstoffe Abreißversuch zur Beurteilung der Haftfestigkeit (08/2016)

Stand 02/2024

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DIN / DIN EN /Normentitelersetzte Normen
ISO 4628-1Beschichtungsstoffe Beurteilung von Beschichtungsschäden Bewertung der Menge und Größe von Schäden und der Intensität von Veränderungen (01/2016)
ISO 8502 – 1-15Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen (2017)
ISO 11124-1Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen Anforderungen an metallische Strahlmittel Teil 1; Allgemeine Einleitung und Einteilung (12/2018)ISO 1126-1 DIN 8201-1
ISO 11124-2Teil 2; Hartguss, kantig (Grit) (12/2018)DIN 8201-3
ISO 11124-3Teil 3; Stahlguss mit hohem Kohlenstoffgehalt, kugelig und kantig, (Shot und Grit) (09/2018)DIN 8201-3 DIN 8201-2
ISO 11124-4Teil 4; Stahlguss mit niedrigem Kohlenstoffgehalt, kuge- lig (Shot) (08/2018)DIN 8201-2
ISO 11126-1Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen Anforderungen an nichtmetallische Strahlmittel Teil 1; Allgemeine Einleitung und Einteilung (12/2018)DIN 8201-1
ISO 12944-1Beschichtungsstoffe Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschich- tungssysteme Teil 1; Allgemeine Einleitung (01/2019)DIN 55928-1
ISO 12944-2Teil 2; Einteilung der Umgebungsbedingungen (04/2018)DIN 55928-1
ISO 12944-3Teil 3; Grundregeln der Gestaltung (04/2018)DIN 55928-2
ISO 12944-4Teil 4; Arten von Oberflächen und Oberflächenvorberei- tung (04/2018)DIN 55928-4
ISO 12944-5Teil 5; Beschichtungssysteme (03/2020)DIN 55928-5
ISO 12944-8Teil 8; Erarbeitung von Spezifikationen für Erstschutz und Instandsetzung (04/2018)DIN 55928-3 DIN 55928-7
14879-2Beschichtung und Auskleidung aus organischen Werk- stoffen (02/2007)
18364Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingun- gen für Bauleistungen: Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten (09/2019)
30670Umhüllung von Stahlrohren und -formstücken mit Po- lyethylen (04/2012) Berichtigung (10/2012)
10300Stahlrohre und -formstücke für erd- und wasserverlegte Rohrleitungen - Werksumhüllungen aus heiß aufge- brachtem Bitumen (02/2006)DIN 30673
30675-1Äußerer Korrosionsschutz von erdverlegten Rohrleitun- gen Teil 1; Schutzmaßnahmen und Einsatzbereiche bei Rohrleitungen aus Stahl (05/2019)
30675-2Teil 2; Schutzmaßnahmen und Einsatzbereiche bei Rohrleitungen aus duktilem Gusseisen (05/2019)
15664 -1 u 2Einfluss metallischer Werkstoffe auf Wasser für den menschlichen Gebrauch - Dynamischer Prüfstandver- such für die Beurteilung der Abgabe von Metallen Teil 1: Auslegung und Betrieb (03/2014) Teil 2: Prüfwässer (06/2010)DIN 50930-6 Korrosionsschutz der Metalle Korrosion metallischer Werkstoffe im In- nern von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wässer Teil 6; Beeinflussung von Trinkwasserbe- schaffenheit (10/2013

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DIN / DIN EN /Normentitelersetzte Normen
12502- 1-5Korrosionsschutz metallischer Werkstoffe - Hinweise zur Abschätzung der Korrosionswahrscheinlichkeit in Wasserverteilungs- und Wasserspeichersystemen Teil 1: Allgemeines (02/2005) Teil 2: Einflussfaktoren für Kupfer und Kupferlegierun- gen (03/2005) Teil 3: Einflussfaktoren für schmelztauchverzinkte Ei- senwerkstoffe (03/2005) Teil 4: Einflussfaktoren für nichtrostende Stähle (03/2005) Teil 5: Einflussfaktoren für Gusseisen, unlegierte und niedriglegierte Stähle
55634 -1u.2Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren (03/2018) Teil 2: Überwachung und Zertifizierungsanforderungen (03/2018)DIN 55928-8 DIN 55634
ISO 1461Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküber- züge (08/2022)
Arbeitsblätter Feuerverzinken vom Institut Feuerverzinken

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  1. Konstruktions- bzw. Planungsunterlagen Wenn in dieser ZTV- bzw. in den Leistungstexten nicht anders vermerkt, sind die Konstruktionsunterlagen ein- schließlich Isometrien von Verteilersystemen und div. Konstruktionen vom Hersteller zu erstellen. Die Planungsun- terlagen (Trassierungen, Leitungsführungen, Anlagen- und Gebäudepläne) werden vom Niersverband beigestellt. Zur Erstellung der Ausführungsbaupläne und der Statik sind die Einbau-, Aussparungs- und Werkszeichnungen mit allen Belastungsangaben entsprechend den Vorgaben einzureichen. Die vom Hersteller erstellten Konstruktions- unterlagen sind dem Niersverband spätestens 4 Wochen vor der Fertigung zur Freigabe einzureichen. Nachdem eine Ausfertigung mit Genehmigungsvermerk und evtl. Änderungswünschen zurückgegeben worden ist, sind 3 weitere evtl. ergänzte bzw. geänderte Ausfertigungen nachzureichen. In den Installations- und Aussparungsplänen sind alle vom Auftragnehmer am Bauwerk gewünschten Maßnahmen farbig wie folgt anzulegen: a) Aussparung, Öffnungen usw.: gelb b) Teile, die vom Auftragnehmer geliefert und bauseits einbetoniert werden: blau c) Fundamente, Sockel usw.: rot Die Aussparungen, Einbauteile usw. sind in den Plänen vollständig zu vermaßen und zu positionieren und in einer Positionsliste mit Kurzbeschreibungen einschl. Maßangaben, Achsordinaten, Größe usw. aufzuführen. Rechtzeitig vor Montagebeginn sind vom Auftragnehmer sämtliche, nach seinen Angaben ausgeführte Bauarbei- ten, wie z. B. das Erstellen von Maschinenfundamenten, Einbringen von Aussparungen und Einbauteilen, zu über- prüfen und evtl. vorhandene Mängel der Bauleitung anzuzeigen. Einzelne Bauteile (Einmauerrohre usw.) müssen auf Anforderung auch vorab geliefert werden bzw. können bei Bedarf aus dem Auftragsumfang herausgenommen und separat vergeben werden. In die Einheitspreise einge- schlossen sind die Kosten für Hin- und Rückfracht von Verpackung, Werkzeug, Geräten und Materialien. Vor der Fertigung der Gitterroste ist dem Niersverband ein Verlegeplan zur Genehmigung einzureichen, wobei auftraggeberseitig geforderte Gitterrosteinteilungen zu berücksichtigen sind. Ggfs. Erforderliche Quertraversen aus W.-Nr. 1.4571 zur Erzielung wirtschaftlicher Gitterrostquerschnitte sind in die Einheitspreise der Gitterroste einzu- rechnen. Zur Herstellung und Einbau von erdverlegten Leitungen unter Berücksichtigung der Einbaubedingungen (u.a: Über- deckung) sowie luftverlegten Leitungen (Stützenabstände), inkl. der Auflager- / Stützennachweise mit Fest- / Los- lager, Kompensatoren, Gelenkstücke etc. ist eine prüffähige statische Berechnung für die kritischen Einbaufälle vor Inangriffnahme des Projektes einzureichen. Der rechnerische Nachweis und die konstruktive Gestaltung der Bau- teile, sowie die schweißtechnischen Gestaltungsgrundsätze sind nach dem [DWA-Merkblatt A 127-1 (12/2022) und DWA- A 127-10 (09/2020)] festzulegen.

  2. Werkstoffe

Rohre Für geschweißte und nahtlose Rohre sind folgende Standardwerkstoffe für den Einsatz vorzusehen: DIN EN 10224 – L235 früher DIN 1628 und DIN 1629 – St 37.0 DIN EN 10224 – L275 früher DIN 1628 und DIN 1629 – St 44.0 DIN EN 10224 – L355 früher DIN 1628 und DIN 1629– St 52.0

Andere Halbzeuge / Gitterroste nach DIN EN 10216-2(04/2020)/ DIN EN10028 (10/2017) / DIN EN 10025 (Teil 1 (02/2005), 2,3 u.5 (10/2019), 4 (02/2023); Teil 6: 06/2023) DIN EN 10216-2 – P 235 früher DIN 17175 – St 35.8 (P235G1TH) (DIN 17176) DIN EN 10216-2 – P265 früher DIN 17175 – St 45.8 (P255G1TH) (DIN 17176) DIN EN 10028-2 – P235GH früher DIN 17155 – HI – P265GH – HII DIN EN 10025 – S235JR bzw. S355J2G3 früher DIN 17100 – St37-2 bzw. - St52-3

Nichtrostende Stähle Wenn nicht anders in den Leistungstexten vorgesehen, ist der nichtrostende Stahl 1.4571 nach DIN EN 10088-2 (12/2014) in der Festigkeitsklasse S 235 nach dem jeweils gültigen Zulassungsbescheid des DIBt (Deutsches Insti- tut für Bautechnik) einzusetzen. Gitterroste in den Arbeitsbereichen von Abwasserbehandlungsanlagen müssen rutschhemmend (Bewertungs- gruppe R 12) und gebeizt ausgeführt sein.

Konstruktionsteile aus Aluminium Wenn nicht anders in den Leistungstexten vorgesehen, sind die Aluminium und Aluminiumlegierungen (strangge- presste Stangen, Rohre und Profile) nach DIN EN 755-1 bis 9 (Teil 1, 2, 7, 8, 9: 10/2016; Teil 3, 4, 5, 6: 06/2008) zu berücksichtigen.

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PE-HD Rohrleitungen und Rohrleitungsteile Alle Rohrleitungen und Rohrleitungsteile müssen, falls in den Leistungstexten nicht anders gefordert aus PE-HD, PE 80 (Polyethylen hoher Dichte / PE hart) hergestellt sein.

  1. Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 Wenn in den Leistungstexten für die jeweiligen Teile Werkstoffangaben gemacht wurden, muss auf Wunsch des Niersverbandes eine Werksbescheinigung nach DIN EN 10204 (01/2005) des Herstellers (Ursprungszeugnis mit 3.1B Nachweis) vorgelegt werden. Der vorgenannte Werkstoff und der Behandlungszustand sind zu garantieren.

Ferritische- und nichtrostenden Stähle. Für geschweißte und nahtlose Rohre aus ferritischen- und nichtrostenden Stählen (1.4571 – X6CrNiMoTi17- 12-2 – DIN EN 10216-5 (06/2021) oder DIN EN 10088-3:2014-12) und andere Bauteile, die in das druckführende Wasserversorgungssystem eingebaut werden, muss mindestens ein Abnahmeprüfzeugnis – 3.1 nach DIN EN 10204 vom Hersteller vorliegen. Die Gitterroste müssen mit einem Werkszeugnis nach DIN EN 10204-2.1 nachgewiesen werden.

Lieferteile aus PE-HD Für alle Lieferteile aus PE-HD müssen Materialbescheinigungen (bzw. Werkstofflisten) der verwendeten Form- massen nach DIN EN 10204 und Herkunftsnachweise vorliegen.

6.2.1. Lieferbedingungen für Rohre und Formstücke aus extrudiertem Rohr (Druckrohrleitung) Die PE-HD Rohre müssen der DIN 8074 bzw. DIN 8075 entsprechen und der Hersteller muss über das RAL-Güte- zeichen verfügen. Nahtlose bzw. segmentierte Formstücke sind nur aus Rohren mit RAL-Gütezeichen zu fertigen. Ferner muss der Hersteller der Rohre und Formstücke nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert sein.

6.2.2. Lieferbedingungen für Rohre und Formstücke aus extrudiertem Rohr (Abwasserkanal) Die PE-HD Rohre müssen der DIN 8074 bzw. DIN 8075 entsprechen und der Hersteller muss über das RAL-Güte- zeichen verfügen. Ferner muss der Hersteller der Rohre und Formstücke nach DIN ISO 9001 zertifiziert sein.

6.2.3. Lieferbedingungen für Rohre und Formstücke aus Wickelrohr (Wickelrohr) Die PE-HD Wickelrohre und Formstücke müssen der DIN 16961 entsprechen und der Hersteller muss über eine Eigen- und Fremdüberwachung verfügen. Die Fremdüberwachung muss als Prüfstelle vom Institut für Bautechnik (DIBT), Berlin genehmigt sein, z.B. TÜV Rheinland, Abt. Kunststoff Köln oder die Staatliche Materialprüfungsanstalt Darmstadt. Die Festlegung der erforderlichen Wanddicken bzw. Festlegung der Profilgebung und deren Maße er- folgt nach den gegebenen Einbaubedingungen und den statischen Erfordernissen.

Aluminium und Aluminiumlegierungen Für Grundwerkstoffe aus Aluminium und Aluminiumlegierungen die im Bereich der DIN EN 1999-1-1 (03/2014, ehemalige DIN 4113) verarbeitet werden, muss, wenn nicht anders in dieser ZTV bzw. in den Leistungstexten auf- geführt, mindestens ein Abnahmeprüfzeugnis-3.1 nach DIN EN 10204 vorliegen. Grundwerkstoffe für untergeord- nete Bauteile sind mit Werkszeugnissen nach DIN EN 10204-2.2 nachzuweisen. Die Gitterroste müssen mit einer Werksbescheinigung nach DIN EN 10204-2.1 nachgewiesen werden.

Grundwerkstoffe von Unterstützungen und Halterungen Für Grundwerkstoffe von Bauteilen aus DIN EN 10025-S235 (Unterstützungen, Halterungen), die im Bereich des entsprechenden Eignungsnachweises nach DIN EN1090-2 (EXC1) verarbeitet werden, muss mindesten ein Werks- zeugnis 2.1 nach DIN EN 10204 vom Hersteller vorliegen.

  1. Abmessungen von Rohren aus ferritischen Werkstoff Geschweißte und nahtlose Stahlrohre sind standardmäßig, soweit in den Leistungstexten nicht anders gefordert, nach den Normen DIN EN 10220 (03/2003) (früher DIN 2448 und 2458) DIN EN 10216 DIN EN 10217 wie folgt einzusetzen:

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7.1.1. Rohre aus C-Stählen DN Abmessung (mm) DN Abmessung (mm) 40 48,3 x 2,6 nahtlos 300 323,9 x 7,1 nahtlos 50 60,3 x 2,9 nahtlos 350 355,6 x 8,0 nahtlos 65 76,1 x 2,9 nahtlos 400 406,4 x 8,8 nahtlos 80 88,9 x 3,2 nahtlos 500 508,0 x 11,0 nahtlos 100 114,3 x 3,6 nahtlos 600 610,0 x 6,3 längsnahtgeschweißt 125 139,7 x 4,0 nahtlos 700 711,0 x 7,1 längsnahtgeschweißt 150 168,3 x 4,5 nahtlos 800 813,0 x 8,0 längsnahtgeschweißt 200 219,1 x 5,9 nahtlos 900 914,0 x 10,0 längsnahtgeschweißt 250 273,0 x 6,3 nahtlos 1.000 1016,0 x 10,0 längsnahtgeschweißt

7.1.2. Rohre aus 1.4571 (X6 CrNiMoTi 17 12 2) DN Abmessung (mm) DN Abmessung (mm) 25 33,7 x 2,5 längsnahtgeschweißt 450 457,0 x 4,0 längsnahtgeschweißt 32 42,4 x 2,5 längsnahtgeschweißt 500 508,0 x 4,0 längsnahtgeschweißt 40 48,3 x 2,5 längsnahtgeschweißt 550 558,8 x 4,0 längsnahtgeschweißt 50 60,3 x 2,9 längsnahtgeschweißt 600 610,0 x 4,0 längsnahtgeschweißt 65 76,1 x 3,0 längsnahtgeschweißt 650 660,4 x 4,0 längsnahtgeschweißt 80 88,9 x 3,0 längsnahtgeschweißt 700 711,0 x 4,0 längsnahtgeschweißt 100 114,3 x 3,0 längsnahtgeschweißt 750 762,0 x 4,0 längsnahtgeschweißt 125 139,7 x 3,0 längsnahtgeschweißt 800 813,0 x 4,0 längsnahtgeschweißt 150 168,3 x 3,0 längsnahtgeschweißt 900 914,0 x 4,0 längsnahtgeschweißt 200 219,1 x 4,0 längsnahtgeschweißt 1.000 1016,0 x 4,0 längsnahtgeschweißt 250 273,0 x 4,0 längsnahtgeschweißt 300 323,9 x 4,0 längsnahtgeschweißt 350 355,6 x 4,0 längsnahtgeschweißt 400 406,4 x 4,0 längsnahtgeschweißt

  1. Ausführungen von Fertigungs- und Schweißarbeiten

Schweißarbeiten im Bereich des Wasserversorgungssystems Ausführende Unternehmen zur Durchführung von Schweißarbeiten im Bereich des Wasserversorgungssystems müssen auf Grundlagen der Technischen Regeln „Arbeitsblatt GW 350“ ihre Qualifikation nachweisen und auf Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes GW 301 (10/2011)qualifiziert sein. Ebenso ist die DIN EN 805 zu berücksich- tigen. Qualitätsanforderungsstufe Anwendungsbereich (gemäß Arbeitsblatt GW 350) B Wasser Druckbereich: MDP>= 10 bar Gas Druckbereich: 100 mbar < DP < 5 bar Grundwerkstoff: Rt0,5 <= 360 N/mm² C Gas Druckbereich: 5 bar < DP < 16 bar Grundwerkstoff: Rt0,5 <= 360 N/mm² Anforderungsstufe B Qualitätssicherungssystem auf Grundlagen der DIN EN ISO 3834-3 (08/2021), Schweißaufsichtsperson Qualifikation EXC2 DIN EN 1090-2 Tab 14 und 15 Schweißfachmann C Qualitätssicherungssystem auf Grundlagen der DIN EN ISO 3834-3 Schweißaufsichtsperson Qualifikation EXC3 DIN EN 1090-2 Tab 14 und 15 Schweißfachmann

Überwachungsbedürftige Anlagen bzw. Versorgungssysteme Zur Fertigung von Versorgungssystemen, die als „Überwachungsbedürftige Anlagen“ gelten, ist das Zertifikat vom DVGW- (für Gas) G2 St. und/oder (für Wasser) W2 St. vorzulegen. Die Anforderungen aus der DIN EN ISO 3834 (Teil 1 (01/2022), 2, 3, 4: 08/2021; Teil 5: 01/2022) sind ebenso zu beachten. Überwachungsbedürftige Versorgungssysteme unterliegen ebenso den Anforderungen der Druckgeräte Richtlinie (DGRL 2014/68/EU) bzw. dem Regelwerk AD-2000 HP0. Anerkannte Prüf- und Zertifizierungsstellen nach Artikel 12 bzw. 13 der DGRL prüfen bzw. überwachen diese An- lagen. Nachweise gem. DIN EN ISO 9606-1 (12/2017, ehemalige DIN EN 287-1) der Schweißer und Schweißfachaufsicht für die zu verarbeitenden Materialien sind vorzulegen. Das Zertifikat der WPK (werkseigene Produktionskontrolle) einschließlich Schweißzertifikate sind vorzulegen.

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  1. Ausführung von Schweißarbeiten in der Rohrleitungstechnik

Vorbereitung der Schweißarbeiten Oberflächen, an denen geschweißt werden soll, müssen trocken und frei von Rost, Korrosionsschutz und Verun- reinigungen sein.

Lagerung und Handhabung von Schweißzusätzen Schweißzusätze sind so zu lagern, dass ihre vom Hersteller gewährleisteten Eigenschaften erhalten bleiben. In der Fertigungsstätte müssen Übereinstimmungszertifikat und das Kennblatt der eingesetzten Schweißzusätze vorlie- gen. Schweißzusätze, die Beschädigungen oder sichtbare Qualitätsminderungen aufweisen, dürfen nicht verwen- det werden.

Witterungsschutz Schweißer und Werkstück müssen angemessen gegen direkte Witterungseinflüsse wie Kälte, Wind, Regen, Schnee geschützt werden. Bei niedrigen Werkstofftemperaturen, im Allgemeinen unter 0 °C, sind geeignete Maß- nahmen zu treffen.

Vorwärmen Bei zu geringem Wärmeeinbringen und zu schneller Wärmeableitung sowie bei niedrigen Werkstücktemperaturen ist in Abhängigkeit vom Werkstoff im Bereich der Schweißzonen ausreichend vorzuwärmen. Die jeweiligen Werk- stoffkriterien sind zu beachten.

Schweißnahtvorbereitung Für die Gestaltung und Ausführung der Schweißfugenformen sind nach Angaben der DIN EN ISO 9692-1 (12/2013), Kennzahl [einseitig/(zweiseitig)] 1.2.x (2.1) I-Naht und 1.3 (2.2) V-Naht anzuwenden. Die Nahtfugenformen sind von der Schweißaufsicht zu kontrollieren. In den Fällen, wo Rohre oder Rohrleitungsteile mit gleichen Außendurchmessern und verschiedenen Wanddicken zu verschweißen sind, müssen die Enden nach DIN 2559-3 (09/2007) oder –4 (07/1994) ausgeführt werden. In keinem Fall darf die Wanddicke so bearbeitet wer- den, dass eine unzulässige Schwächung des Rohrleitungsteiles entsteht. Der zulässige Kantenversatz bei gleicher und ungleicher Wanddicke ist der DIN EN ISO 5817 (07/2023) Tabelle 1 Nr. 3.1 Bewertungsgruppe C zu entneh- men. Die Fugenform für Kehlnähte ist nach DIN EN ISO 9692-1 Kennzahl 3.1.x (4.1.x) erforderlich auszuführen. Vor dem Trennen von Rohrleitungsteilen (z.B. Rohren und Rohrleitungsbogen) ist die Kennzeichnung auf das ver- bleibende Reststück durch dafür autorisierte Personen zu übertragen, um sicherzustellen, dass der Werkstoff des verbleibenden Reststückes einwandfrei identifizierbar ist. Für Bauteile aus nichtrostendem Stahl darf die Kenn- zeichnung nur mit Schreibern oder Markierungsmitteln durchgeführt werden. Die Markierungsfarbe darf keinen Schwefel oder Kohlenstoff enthalten. Fettstifte dürfen nicht benutzt werden. Die Kennzeichnung mittels Metallstem- pel ist ebenso nicht erlaubt.

Bauteile aus ferritischen Stahl Im Allgemeinen sind die Rohre mechanisch zu trennen. Für das thermische Trennen ist die DIN EN ISO 9013 (05/2017) – Toleranzklasse A (Güteeinteilung und Maßtoleranzen für autogene Brennschnittflächen) zu beachten. Öffnungen für Stutzeneinschweißungen und abgehende Rohrleitungen sind, soweit möglich, mechanisch zu ferti- gen. Verbleibende Grate an den Rohrinnenkanten sind zu entfernen. Eine Kennzeichnung mittels Metallstempel ist hierbei erlaubt.

Bauteile aus nichtrostendem Stahl Die Vorgaben der allg. bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 sind einzuhalten. Das Trennen wird mit Maschinensägen bzw. Maschinenfräsern, ohne Kühl- und Schmiermittel, durchgeführt. Die Sägeblätter bzw. Fräser dürfen nur zur Bearbeitung von nichtrostendem Stahl verwendet werden. Das Trennen mit einem Schleifkörper ist nicht erlaubt! Das Entgraten und Anarbeiten von Fugenvorbereitungen an den Rohr- teilen darf nur mit einem für nichtrostenden Stahl geeigneten Werkzeug durchgeführt werden. Alle Werkzeuge sind entsprechend zu kennzeichnen und dürfen keine ferritischen Anteile enthalten. Gemeinsames Werkzeug für nicht- rostenden und ferritischen Stahl ist nicht erlaubt.

Reinigung der Rohrenden Vor dem Schweißen müssen die Enden von ferritischen Rohren und Rohrleitungsteilen von Farbe, Öl, Rost, Zunder und sonstigen Fremdkörpern, die die Güte der Schweißarbeiten beeinträchtigen, gereinigt werden. Das Reinigen der Enden von Rohren und Rohrleitungsteilen aus nichtrostendem Stahl erfolgt mittels chloridfreie Lösungsmitteln (z.B. Azeton). Das Abwischen darf nur mit einem flusenfreien Stoff- oder Papiertuch erfolgen.

Ausrichten Die zu verschweißenden Rohr- oder Bauteilenden müssen nach dem Innendurchmesser zentriert und unter Be- rücksichtigung der Rohrtoleranzen ausgerichtet werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Verschieben oder Verdre- hen während des Schweißvorganges ausgeschlossen ist. Die zu verschweißenden Enden sind möglichst ohne

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Zwang so auszurichten und zu fixieren, dass sie während des Heftvorganges nicht unter Zug- und / oder Abscher- spannung stehen. In den Rohrleitungen einzusetzende Rohrleitungsteile sind einwandfrei einzupassen. In der Vorfertigung ist so zu fertigen, dass Montagenähte auf ein Minimum beschränkt werden.

Schweißvorgang

9.10.1. Heften Vor dem Heftschweißen ist sicherzustellen, dass die Vorrichtungen zur Ausrichtung der Rohrenden während und nach dem Heftschweißvorgang die Rohrleitungsteile unverändert in ihrer Position belassen. Die Heftschweißnähte sind unter gleichen Bedingungen zu schweißen wie die Fertigungsnähte. Bei Heftarbeiten an Bauteilen aus nichtrostendem Stahl muss mit ausreichend Schutzgas einschließlich Unternaht- schutz geschweißt werden, damit eine Innenoxidation vermieden wird. Heftschweißnähte dürfen nur von geprüften Schweißern nach DIN EN ISO 9606 Teil 1-5 (ehemalige DIN EN 287) ausgeführt werden. Die Heftungen müssen so ausgeführt werden, dass diese beim Schweißvorgang die Qualität der Schweißnaht nicht negativ beeinflussen. Es ist darauf zu achten, dass in ausreichendem Maße geheftet wird, damit Teile, die nach dem Heften noch bewegt bzw. transportiert werden, nicht reißen.

9.10.2. Nichtrostender Stahl Für das Schweißen von Rohren und Rohrleitungsteilen aus nichtrostendem Stahl ist das Verfahren WIG – Wolfram- Inertgas-Schweißen (Ordnungsnummer 141 nach DIN EN ISO 4063:07/2023) in den Außendurchmesserbereich von 33,7 mm bis 406,4 mm mit Ausnutzung der zulässigen Berechnungsspannung in der Schweißtechnik (v = 0,85) einzusetzen. Um eine Oxidation beim Schweißen zu vermeiden, muss ausreichend Schutzgas und Gas zum Unternahtschutz (DIN EN ISO 14175:2008-06) eingesetzt werden. Es soll sichergestellt werden, dass jeglicher Sauerstoff (Zugluft) von dem Schweißgut ferngehalten wird. Die fertigen Schweißnähte dürfen wenigstmöglich Hitze-Verfärbungen aufweisen. Die Innenseite der Wurzelschweißnaht muss nach den Kriterien der DIN EN ISO 5817, Bewertungsgruppe B, aus- geführt sein. Wenn nachfolgende Punkte sich an/auf den Schweißnähten zeigen, so gelten diese als nicht erfüllt:  Oxidation (stark braun bis schwarz); Ungenügende Formierung  Hitzerisse innen oder außen  Porosität  Blasen  Übermäßige Rauigkeiten  Alle anderen nach DIN EN ISO 5817, Bewertungsgruppe C, nicht erfüllten Kriterien Es dürfen 2 %ige Thorium/Wolfram Elektroden verwendet werden. Sie müssen zu einer Bleistiftspitzenform mittels eines Feinschleifers ausreichend oft längs gespitzt werden. Beim Schweißen ist auf die richtige Wärmeeinbringung zu achten (Heißrissgefahr). Bei mehreren Schweißlagen muss die Zwischenreinigung mit austenitischen Drahtbürsten erfolgen.

9.10.3. Ferritischer Stahl Für das Schweißen von ferritischen Rohren und Rohrleitungsteilen sind vorwiegend folgende Prozesse anzuwen- den: Wurzel und Decklagenschweißen: 141 (WIG) Wolfram-Inertgas-Schweißen in den Abmessungen  60,3 bis  114,3 Wurzelschweißen: 141 (WIG) Wolfram-Inertgas-Schweißen in den Abmessungen  139,7 bis 406,4 und größer Zwischen- und Decklagenschweißen 111 (E) Lichtbogenhandschweißen in den Abmessungen  139,7 bis 406,4 und größer Mit Ausnutzung der zulässigen Berechnungsspannung in der Schweißnaht (v = 0,85). Zwangslagenschweißung ist nur auf die unumgänglichen Fälle zu beschränken. Zündstellen außerhalb des Schweißnahtbereiches sind nicht zulässig. Unbeabsichtigte Zündstellen sind durch Schleifen zu entfernen und diese Stellen mittels Eindringverfahren (PT) auf Rissfreiheit zu überprüfen (Abkühlzeiten berücksichtigen). Sind beim Lichtbogenschweißen zu stark überhöhte oder sonst fehlerhafte Zwischenlagen entstanden, so sind diese vor dem Weiterschweißen durch Nachschleifen oder Ausschleifen zu beseitigen. Schlackenteile und Schweißspritzer in der Naht müssen vor dem Schweißen der nächsten Lage entfernt werden.

9.10.4. PE HD-Rohre und Formstücke Die Verschweißung der PD-HD Rohre und Formstücke bei Druckrohrleitungen bis D-Außen 710 mm  muss im Heizelementstumpfschweißverfahren erfolgen. An Stellen, an denen die Heizelementstumpfschweißung nicht durchgeführt werden kann, sind die Rohre mit der Heizwendelschweißung zu verbinden.

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Die Vorbereitung der Rohrenden im Schweißbereich muss durch einen Rotationsschaber erfolgen. Das Heizelementstumpfschweißverfahren ist nach den aktuellen Merkblättern DVS 2207, Richtlinie DVS 2208 und Richtlinie DVS 2212 durchzuführen.

9.10.5. Verschweißung der extrudierten Rohre und Formstücke (Druckrohrleitungen bis DA 630) Die Arbeiten dürfen nur von geschultem und erfahrenem Personal mit Kunststoffschweißprüfung nach DVS 2212 bzw. GW 330 (11/2000) ausgeführt werden. Die Kunststoffschweißmaschinen müssen der DVS 2208 Teil 1 (09/2019, Beiblatt 1: 02/2012) entsprechen, über einen CNC weggesteuerten Schweißablauf verfügen und mit einer fortlaufenden automatischen Schweißprotokollaufzeichnung (konstanter Soll-Ist-Wertvergleich) gemäß DVS 2207 ausgerüstet sein. Jede Schweißnaht ist dauerhaft zu kennzeichnen, so dass sie dem zugehörigen Schweißproto- kollausdruck zugeordnet werden kann. Die Schweißprotokolle sind dem Niersverband nach Beendigung der Schweißarbeiten als Dokumentation zu überreichen.

9.10.6. Verschweißung der extrudierten Rohre und Formstücke (Druckrohrleitungen ab DA 710) Die ausführenden Schweißer müssen nach DVS 2212-1 (12/2015) Untergruppe I-6 ausgebildet und geprüft sein (Zusatzausbildung für PE-HD-Großrohre). Die Kunststoffschweißmaschinen müssen der DVS 2208 Teil 1 entsprechen und mit einem Protokollierungsgerät (SPA) ausgerüstet sein, dass über eine Bewegungsdruckspeicherung eine Soll-Ist-Wertüberwachung und eine Be- dienerführung verfügt. Das Protokoll muss alle Soll- und Istwerte ausdrucken, sowie eine Schweißparameterbeur- teilung vornehmen mit Fehlerausgabe. Jede Schweißnaht ist dauerhaft zu kennzeichnen, so dass sie dem zuge- hörigen Schweißprotokollausdruck zugeordnet werden kann. Die Schweißprotokolle sind dem Niersverband nach Beendigung der Schweißarbeiten als Dokumentation zu überreichen.

9.10.7. Verschweißung der extrudierten Rohre und Formstücke (Abwasserkanäle) Beim Heizelementstumpfschweißverfahren ist nach den aktuellen DVS-Merkblättern 2207, 2208 und 2212 zu ver- fahren. Die Arbeiten dürfen nur von geschultem und erfahrenem Personal mit Kunststoffschweißprüfung nach DVS 2212 bzw. GW 330 ausgeführt werden

9.10.8. Verschweißung der extrudierten Rohre und Formstücke (Heizwendelschweißen) Beim Heizwendelscheißverfahren ist nach den aktuellen DVS-Merkblättern 2207 und 2208 zu verfahren. Die Ar- beiten dürfen nur von geschultem und erfahrenem Personal mit Kunststoffschweißprüfung nach DVS 2212 bzw. GW 330 ausgeführt werden. Die Heizwendelschweißgeräte müssen der DVS 2208 Beiblatt 1 entsprechen, über eine Strom- und Widerstandskontrolle sowie eine Schweißprotokollaufzeichnung verfügen. Jede Schweißnaht ist dauerhaft zu kennzeichnen, so dass sie dem zugehörigen Schweißprotokollausdruck zugeordnet werden kann. Die Schweißprotokolle sind dem Niersverband nach Beendigung der Schweißarbeiten als Dokumentation zu überrei- chen.

9.10.9. Verschweißung der gewickelten Rohre und Formstücke (Wickelrohr, Extrusionsschweißen) Die Verschweißung der gewickelten Rohre und Formstücke erfolgt durch das Extrusionsschweißen nach DVS 2209 – nur die Verfahrensvariante II + III, Überkopfnähte nur Verfahrensvariante III – sowie DVS 2207 Teil 4 (12/2019). Die Schweißverbindungen müssen die Mindestanforderungen der Richtlinie DVS 2203 Teil 5 (04/2023) erfüllen. Die Schweißnähte dürfen nur von Schweißern hergestellt werden, die Inhaber einer gültigen Schweißerprüfung sind. Der Nachweis wird ausdrücklich gefordert. Gegebenenfalls sind entsprechende Schweißer des Rohrherstel- lers heranzuziehen. Die Führung eines Schweißprotokolls nach Merkblatt 2207 Teil 4 wird verlangt.

9.10.10. Verlegearbeiten von PE-HD Rohrleitungen und Formstücken Bei Verlegearbeiten von PE-HD Rohrleitungen und Formstücken sind die Anforderungen der DIN EN 1610 (12/2015); ZTVA-StB 12 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ausgrabungen in Ver- kehrsflächen) und ZTVE-StB 09 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau) einzuhalten.

  1. Kennzeichnung der geschweißten Nähte Jeder Schweißer hat die von ihm gefertigten Schweißnähte mit seinem Schweißerzeichen dauerhaft und deutlich lesbar zu kennzeichnen. Dies kann je nach Werkstoff, Durchmesser und Wanddicke durch Gravieren, einen Schlag- stempel oder mittels dauerhafter Farbe erfolgen. Diese Schweißerzeichen sind mit der Naht-Nummer in die vorhandenen Isometrie-Zeichnungen einzutragen.

  2. Reinigung Sämtliche Materialien müssen vor dem Be- und Verarbeiten sowie vor dem Einbau auf mögliche Verunreinigungen überprüft werden. In den Rohrleitungen und eingebauten Armaturen dürfen sich nach Abschluß der Schweiß- und

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Montagearbeiten keine Rückstände mehr befinden, die zu einer Beeinträchtigung der Funktion der Rohrleitungs- systeme führen können. Dabei ist besonders auf das Entfernen von Schlackenresten, Schweißspritzern sowie Schweißdrahtresten und ähn- lich verarbeitungsbedingten Rückständen in den Rohrleitungen zu achten. Das Entfernen der Rückstände kann z.B. durch Bürsten (bei austenitischen Werkstoffen mit austenitischen Drahtbürsten), Ausblasen oder Ausspülen erfolgen.

  1. Schweißnahtgüte und Schweißnahtprüfung Die Anforderungen an die Ausführung von Schweißnähten erfolgt nach den Kriterien der DIN EN ISO 5817, Bewer- tungsgruppe C (Ausnahme: lfd. Nr.1.7 – Einbrandkerbe, lfd. Nr. 1.8 – Wurzelkerbe, ungenügende Durchschwei- ßung lfd. Nr. 2.13, Bewertungsgruppe B). Die Schweißnahtbewertung erfolgt durch die Schweißaufsichtsperson (Schweißfachingenieur –SFI / Schweißtech- niker – ST / Schweißfachmann – SFM – in Verantwortung des Herstellers. Die Schweißaufsichtsperson entscheidet in Zweifelsfällen in Verbindung mit dem Niersverband, ob die Fehler belassen werden können oder nicht. Der Prüf- umfang kann ggf. bis zu 100 % erhöht werden. Bei austenitischen Schweißverbindungen erfolgt die Beurteilung nach Beendigung der Beizarbeiten. Sind je nach Sachlage ggf. Zwischenprüfungen erforderlich, werden diese von der Schweißaufsicht entschieden.

  2. Zurückgewiesene Schweißnähte Der Prüfumfang liegt im Ermessen des Verantwortlichen des Niersverbandes. Wird eine Schweißnaht von der Schweißaufsicht verworfen, d.h. wird eine Reparatur notwendig, dann liegt es im Ermessen der Schweißaufsicht in Verbindung mit dem Verantwortlichen des Niersverbandes zu entscheiden, ob die Naht örtlich ausgebessert werden kann oder ob die Schweißnaht neu zu fertigen ist. Bei einer örtlichen Aus- besserung ist maximal eine zweimalige Reparatur zulässig. Bei einer stichprobenhaften Überprüfung erhöht sich der Prüfumfang um je zwei Schweißverbindungen des Schwei- ßers, der die zu reparierende Naht geschweißt hat. Wiederholen sich dabei typische Schweißnahtfehler, die nach den Kriterien der DIN EN ISO 5817, Bewertungsgruppe C (B), nicht zulässig sind, muss der betroffene Schweißer eine Handfertigkeitsprüfung ablegen. Die Handfertigkeitsprüfung erfolgt in Anlehnung an die DIN EN ISO 9606-1.

  3. Zerstörungsfreie Prüfungen

Allgemein Alle Schweißnähte werden 100 % visuell geprüft. In Zweifelsfällen entscheidet der Niersverband, ob eine stichpro- benhafte zerstörungsfreie Prüfung (Durchstrahlung) erfolgen muss. Erfolgt eine stichprobenhafte Prüfung, sind mindestens 10 % aller Rundnähte zu prüfen. Jede zu prüfende Rund- naht wird zu 100 % durchstrahlt. Die Kosten der stichprobenhaften Erstprüfung trägt der Niersverband. Erforderli- che Wiederholungsprüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Jeder Schweißer muss bei der Prüfung erfasst werden. Bei einer Fehlerfindung von mehr als 2 %, bezogen auf alle Rundnähte, erhöht sich der Prüfumfang auf 20 %. Werden beim erweiterten Prüfumfang ebenfalls mehr als 2 % der Rundnähte als nicht erfüllt bewertet, so erhöht sich der Prüfumfang auf 100 %. Die Prüfkosten des erhöhten Prüfumfanges gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

Durchstrahlungsprüfung Die Durchführung der Durchstrahlungsprüfung erfolgt nach den Kriterien der DIN EN ISO 17636 (Teil 1: 10/2022, Teil 2:05/2023). Die Prüfklasse A ist in allen Fällen einzuhalten. Die Bildgüte ist mit einem Bildgüteprüfkörper gemäß DIN EN ISO 17636 zu belegen. Die Bildgüteklasse A nach DIN EN ISO 17636 mit der Röntgenröhre, mit dem Isotop Ir 192 oder Selen 75 ist anzu- streben. Bei Ir 192 ist die Größe des Präparates auf 1x1,5 mm zu beschränken. Der Schwärzungsgrad der Durchstrahlungsfilmbilder soll zwischen 2,0 bis 3,0 eingestellt werden. Ist es nicht möglich, mit einer Filmlänge die gesamte Schweißnaht abzubilden, hat der folgende Film mindestens 25 mm zu überlappen. Die Durchstrahlungsfilmbilder sind mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:  Schweißer-Nr.  Auftrags-Nr.  Naht-Nr. Grundsätzlich sind die Naht-Nummern von den überprüften Schweißnähten in die vorhandenen Isometrie-Zeich- nungen einzutragen. Die Herstellung der Durchstrahlungsfilmbildaufnahmen dürfen nur von qualifiziertem Prüfper- sonal (entsprechend DIN EN ISO 9712:09/2022 Stufe I) durchgeführt werden.

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Oberflächenrissprüfung In Zweifelsfällen kann die Durchführung von Oberflächenprüfungen als End- oder Zwischenprüfung nach dem Ein- dringverfahren (PT) nach DIN EN ISO 3452-1 (02/2022, ehemalige DIN EN 571-1) in Absprachen mit dem Projekt- verantwortlichen des Niersverbandes veranlasst werden. Bewertungskriterien: Risse und offene Poren sind nicht zulässig. Rückstände der Eindringmittel sind nach Beendigung der Prüfung restlos zu entfernen.

  1. Vollständigkeitsprüfung Nach der Montage der Rohrleitungen und Rohrleitungssysteme werden diese auf Vollständigkeit durch den Ver- antwortlichen des Herstellers in Verbindung mit dem Projektverantwortlichen des Niersverbandes überprüft. Grund- lage für den Nachweis sind die letztgültigen Unterlagen (Isometrie-Zeichnungen / Stücklisten usw.) Das Ergebnis dieser Überprüfung erfolgt schriftlich in Form eines Übereinstimmungsnachweises (Abnahmeprotokoll). Der Über- einstimmungsnachweis wird vom Verantwortlichen des Herstellers und dem Projektverantwortlichen des Niersver- bandes unterzeichnet.

  2. Druck- und Dichtheitsprüfung Für das Rohrleitungssystem aus ferritischen- oder nichtrostenden Stahl ist eine Druck- bzw. Dichtheitsprüfung er- forderlich. Die Druckprüfung muss, wenn nicht alternativ vom Niersverband bestimmt, nach den Kriterien der DIN EN 805 (03/2000) Punkt 11.3 erfolgen. Prüfmedium: Wasser (Trinkwasserqualität) Druckluft Haltezeit: mind. 30 Minuten Die Druck- und ggf. Dichtheitsprüfung ist in einem Druckprüfprotokoll zu dokumentieren. Dieses Druckprüfprotokoll ist Grundlage der Enddokumentation. Bei Druckprüfungen von PE-Rohrleitungen in der Gas- und Wasserverteilung sind die Rahmenbedingungen der DIN EN 805 und die Technische Richtlinie W 400-2 vom DVGW (08/2022) zu beachten.

  3. Desinfektion Wenn nicht anders vom Niersverband bestimmt, hat die Desinfektion nach den Kriterien der DIN EN 805 Punkt 12 zu erfolgen.

  4. Stahlbauarbeiten

Ferritische Werkstoffe Für Stahlbauarbeiten sind die Anforderungen der DIN EN 1090-2 zu erfüllen:  Schlosserarbeiten (Ausführungsklasse EXC1), für die kein Nachweis erforderlich ist, sind in dieser ZTV gesondert spezifiziert. Die Grundlagen der DIN EN ISO 3834-4 (08/2021) sind zu beachten,  Zertifikat der WPK für Ausführungsklasse EXC2 einschließlich Schweißzertifikat,  Zertifikat der WPK für Ausführungsklasse EXC3 einschließlich Schweißzertifikat.

Nichtrostende Stähle Für das Schweißen von Konstruktionsteilen aus nichtrostenden Stählen, ist die Zertifizierung (WPK) auf nichtros- tende Stähle in der Festigkeitsklasse S235 nach dem jeweiligen Zulassungsbescheid des DIBt. erforderlich.

Aluminiumwerkstoffe Der Anbieter, der Schweißarbeiten an tragenden Bauteilen aus Aluminiumwerkstoffen in der Werkstatt und / oder auf der Baustelle ausführen will, muss den Eignungsnachweis für die entsprechenden Ausführungsklassen nach DIN EN 1090-2 erbringen. Die zerstörungsfreie Prüfung an geschweißten Bauteilen aus Aluminium muss nach der Norm DIN EN ISO 10042 (01/2019), Bewertungsgruppe B erfolgen.

Konstruktionsteile Alle Konstruktionsteile sind in der Werkstatt des Anbieters herzustellen, so dass Baustellenschweißungen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden müssen. Werkseigenes Personal, das in der Werkstatt und / oder auf der Baustelle zerstörungsfreie Prüfungen durchführt, muss auf Grundlage der Norm DIN EN ISO 9712 (09/2022) „Zerstörungsfreie Prüfung“ in dem entsprechenden Prüfverfahren ausgebildet und zertifiziert sein. Die ergänzenden Normen der Prüfverfahren u.a. DIN EN ISO 10893 (10/2020) sind anzuwenden. Die entsprechenden Qualifikationsnachweise sind bei Abgabe eines Angebotes dem Auftraggeber vorzulegen.

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Arbeitsbühnen, Geländer, Gitterroste, Treppen, Treppenleitern und Treppenstufen In Ergänzung zu den Richtzeichnungen des Niersverbandes sind zur Herstellung und zum Aufstellen von Arbeits- bühnen, Geländern, Gitterrosten, Treppen, Treppenleitern und Treppenstufen sind folgende Merkblätter, RAL-Vor- schriften und Normen zu beachten: DIN EN 12255-10 Kläranlagen – Sicherheitstechnische Baugrundsätze DGUV Inf. 208-007 Roste – Auswahl und Betrieb, DGUV Inf. 208-008 Roste – Montage DGUV Regel 108-003 Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen mit Rutschgefahr, RAL-GZ 638 (09/2008) Gütesicherung für Gitterroste, RAL-GZ 639 (09/2008) Gütesicherung für Blechprofilroste, DIN 24531-1 Trittstufen aus Gitterrosten, DIN 24537-1 Gitterroste, DIN EN ISO 14122-1 Sicherheit von Maschinen, ortsfeste Zugänge zu Maschinen, Wahl eines ortsfesten Zugangs zwischen zwei Ebenen, DIN EN ISO 14122-2 Sicherheit von Maschinen, ortsfeste Zugänge zu Maschinen, Arbeitsbühnen und Laufstegen, DIN EN ISO 14122-3 Sicherheit von Maschinen, ortsfeste Zugänge zu Maschinen, Treppen, Treppenleitern und Geländern, DIN EN ISO 1461 Feuerverzinken von Einzelteilen (Stückverzinken),

Die Befestigungsmaterialien müssen den Normen: DIN EN ISO 4014 (10/2022) Sechskantschraube mit Schaft, DIN EN ISO 4017 (10/2022) Sechskantschraube Gewinde bis Kopf, DIN 557 (01/1994) Vierkantmuttern, DIN EN ISO 4032 (04/2013) Sechskantmutter Typ 1, DIN EN ISO 7042 (04/2013) Muttern (selbstsichernd), DIN EN ISO 7090 (11/2000) Scheibe mit Fase, DGUV Inf. 208-007, DGUV Inf. 208-008 entsprechen. Alle Teile sind, wenn nicht gesondert vom Niersverband gefordert, aus dem Werkstoff: DIN EN 10025 – S 235 JR herzustellen. Alternativwerkstoffe, die entsprechend spezieller Anforderungen vom Niersverband gesondert im Auftrag spezifi- ziert sind:  DIN EN 10025 - S355 J2G3,  Nichtrostender Stahl: 1.4571,  Aluminium EN AW-5754, EN-GJL-250 (GG25) oder EN AW-6060.

  1. Korrosionsschutz

Allgemein An Bauteilen, die erdverlegt werden, sind Korrosionsschutzmaßnahmen durchzuführen. Umhüllungen sind aus Po- lyethylen nach DIN 30670 oder aus Bitumen nach DIN EN 10300 vorzusehen. Bei Verarbeitung von Schrumpfma- terialien auf Schweißverbindungen sind die Schweißnahtbereiche vor dem Aufbringen zu reinigen. Flanschverbindungen in erdverlegten Rohrleitungssystemen sind grundsätzlich mit Fettbinden gegen das Erdreich zu schützen. Auf der Baustelle herzustellende Umhüllungen müssen mit den werkseitig aufgebrachten Rohrumhüllungen ver- träglich sein. Der für den jeweiligen Einsatzfall erforderliche Korrosionsschutz ist in den EP einzurechnen, auch wenn nicht besonders darauf hingewiesen wird. Zusätzliche Kosten können nicht nachträglich geltend gemacht werden. Bauteile mit bituminösen Korrosionsschutzumhüllungen sind während des Transports und der Verlegung gegen Beschädigung zu schützen. Bei der Wahl des Farbtons kann der NV über das gesamte Spektrum der RAL- Farbtöne verfügen.

Standard-Korrosionsschutzsysteme Beispiele Die Deckschicht ist bei Epoxi-Lacken UV-beständig auszuführen. Beschichtungen gemäß DIN EN ISO 12944-5 (Rohr, Profilstähle für Halterungen, Stahlbau): KS 0 keine Beschichtung erforderlich: alle Edelstähle, Kunststoffe und Aluminium KS 1 Feuerverzinken aller Stahlteile nach DIN EN ISO 1461 Stärke mind. 100 m. Der verarbeitete Stahl muß zum Feuerverzinken geeignet sein, die Konstruktion ist feuerverzinkungsgerecht zu konstruieren und zu fertigen. Alle Verbindungsmittel, wie z. B. Schrauben, Muttern usw. feuerverzinkt nach DIN EN ISO 10684 (09/2011, ehemalige DIN 267-10)

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KS 2 werksüblicher Anstrich, RAL-Deckschicht nach Wahl des NV: Motoren, Getriebe, Pumpen KS 3 Fertiganstrich für Überwasserteile nach ISO12944-5/C4.09: a) Sandstrahlentrostung nach DIN EN ISO 12944, Teil 4, Vorbereitungsgrad der Oberfläche SA 2 ½ b) Grundanstrich 80 m - PUR mit Zn(R) c) Zwischenanstrich 80 m - PUR d) Deckanstrich 80 m – PUR, RAL nach Wahl des NV KS 4 Fertiganstrich für feuerverzinkte Teile in Innenräumen nach ISO12944-5/G2.01: a) Reinigen, Entfetten, evtl. leichtes Anätzen der Oberfläche b) Grundbeschichtung 80 m mit PUR c) Deckanstrich 80 m mit PUR, RAL nach Wahl des NV KS 5 Fertiganstrich für feuerverzinkte Teile an Außenanlagen nach ISO12944-5/G4.04: a) Reinigen, Entfetten, evtl. leichtes Anätzen der Oberfläche b) Grundbeschichtung mit je 80 m Epoxi- oder PUR c) 2 facher Deckanstrich mit je 80 m Epoxi- oder PUR, RAL nach Wahl des NV KS 6 Fertiganstrich für Unterwasserbauten: a) Sandstrahlentrostung nach DIN EN ISO 12944, Teil 4, Vorbereitungsgrad der Oberfläche SA 2 ½ b) 4 - 6 facher Deckanstrich mit einer Gesamtschichtdicke von mind. 320 m auf Basis von Teer- / Teer- pech-Epoxidharz KS 7 Überschweißbarer Grundanstrich: a) Sandstrahlentrostung nach DIN EN ISO 12944, Teil 4, Vorbereitungsgrad der Oberfläche SA 2 ½ b) 1 facher Grundanstrich 30 m (z.B. Macropoxy® EG Phosphate N bzw. Zinc Clad® R Plus) c) 1 facher Zwischenanstrich 60 m (z.B. Macropoxy® EG-1 Plus) im Farbtonwechsel d) 1 facher Deckanstrich 60 m (z.B. Acrolon® EG-5), RAL nach Wahl des NV KS 8 Schutzisolierung für erdverlegte Stahlrohre: DVGW zugelassene, kaltverarbeitete Schutzbinde der Belastungsklasse A (DIN 30672:2000-12) Verarbeitbarkeit ohne Haftprimer, mit eingearbeitetem Trägergewebe z.B. aus Glasfaser oder Acryl, äu- ßerer Schutzfolie, in Breiten von 50 – 100 mm mit 50%iger Überlappung spiralförmig über die gesamte Rohrlänge und alle Formteilen gewickelt. Flanschverbindungen erhalten zusätzlich Fettbinden (z.B. Fabr. DENSO, KEBU, Vogelsang o. glw.) KS 9 Schutzisolierung für erdverlegte Edelstahlrohre: DVGW zugelassene, kaltverarbeitete Schutzumhüllung nach DIN 30672 bis 50°C als selbstklebendes, dreischichtiges Kunststoffband (Butankautschuk/PE / Butankautschuk) in Breiten von 50 – 100 mm mit 50 %iger Überlappung spiralförmig über die gesamte Rohrlänge und alle Formteilen gewickelt. Flansch- verbindungen erhalten zusätzlich Fettbinden (z.B. Fabr. DENSO, KEBU, Vogelsang o. glw.): KS 10 Rilsan Beschichtung im Pulver-Wirbelschichtverfahren, Mindestschichtdicke 500 m, Vorbehandlung mit Sandstrahlentrostung nach DIN EN ISO 12944, Teil 4, Vorbereitungsgrad der Oberflä- che SA 2 ½; scharfe Kanten sind mit einem Radius von mind. 3 mm abzurunden und die Flanschenboh- rungen um mind. 1 mm aufzubohren. Farbton der Rilsan-Beschichtung nach Wahl des NV

Erforderlicher Korrosionsschutz von Rohrleitungen

InnenseiteAußenseite
Ferritischer StahlImmer KS 6Überschüttete Leitung (erdverlegt) KS 8
Frei verlegt in nassen / feuchten Bauwerken KS 3
Frei verlegt in trockenen Bauwerken KS 3
Nichtrostender StahlKS 0Überschüttete Leitung (erdverlegt) KS 9
Frei verlegt in nassen / feuchten Bauwerken KS 0
Frei verlegt in trockenen Bauwerken KS 0

Übergangs- / Kontaktstellen zwischen Werkstoffen unterschiedlicher elektrochemi- scher Spannungsreihen Es sind zur Verhinderung elektrochemischer Korrosion grundsätzlich geeignete galvanische Trennungen vorzu- nehmen (z.B. Isolierstücke in Rohrverteilersystemen). Diese sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurech- nen. Die galvanischen Trennungen werden vom Niersverband überprüft. Das Beheben von Abweichungen geht zu Lasten des Auftragnehmers.

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  1. Prüfungen Sofern in dieser ZTV bzw. in den Leistungstexten nicht anders vorgesehen, erfolgen die Prüfungen und das Be- werten von Schweißnähten im Wasserversorgungssystem auf Grundlagen des Arbeitsblattes „GW 350“ bzw. die Ergänzungen aus der DIN EN 12732 in Verantwortung des Herstellers. Die Bewertung von Schweißverbindungen aus PE-HD Werkstoffen ist nach Richtlinie DVS 2202 Teil 1 (07/2006) entsprechend der Bewertungsgruppe II durchzuführen. Überwachungspflichtige Versorgungssysteme sind durch anerkannte Prüf- und/oder Zertifizierungsstellen im Rahmen der DGRL zu überprüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Die Vergabe von Prüfungen an akkreditierte Dienstleistungserbringer (Prüflabore) nach DIN EN 1705 (01/1997) liegt in Verantwortung des Anbieters (Lieferanten). Der entsprechende Prüfumfang muss nach der in dieser Spezi- fikation aufgeführten Norm bzw. dem Arbeitsblatt durchgeführt werden. Entsorgungssysteme (Abwasser- und / oder Schlammleitungen) müssen vor dem Einsatz einer Innendruckprü- fung (Betriebsdruck des Mediums x 1,3 ) in bar durch den Hersteller unterzogen und bescheinigt werden. Die Innendruckprüfung von geschweißten Rohrleitungen bzw. Rohrleitungsteilen aus PE-HD Werkstoffen ist nach DIN EN 1610 durchzuführen. Prüfungen von Konstruktionsteilen aus Stahl, nichtrostendem Stahl oder Aluminium erfolgen in Verantwortung des Herstellers und sind entsprechend zu dokumentieren. Der Auftraggeber behält sich vor, stichprobenhafte Überprüfungen an den Versorgungs- und Entsorgungssystemen sowie Konstruktionsteilen vorzunehmen. Die Behebung festgestellter Abweichungen geht zu Lasten des Auftrag- nehmers.

  2. Dokumentation Dem Niersverband sind die qualitätsrelevanten Dokumentationen bei der Fertigung beim Hersteller/ Montage / Bau- prüfung vor der Inbetriebnahme am Aufstellungsort vorzulegen. Wenn nicht anders in dieser ZTV bzw. in den Leistungstexten aufgeführt, sind die Originaldokumente, einschließlich der ggf. vorliegenden Durchstrahlungsfilmbilder, dem Niersverband nach Abschluss des Projektes zur Verfügung zu stellen. Die Dokumente sind 10 Jahre beim Hersteller bzw. Auftragnehmer rückverfolgbar aufzubewahren. Die qualitätsrelevante Dokumentation muss folgendes beinhalten:  Genehmigte Konstruktionsunterlagen (mit Genehmigungsvermerk)  Ggf. durch eine anerkannte Stelle überprüfte Konstruktionsunterlagen (mit Genehmigungsvermerk)  Zertifikate der werkseigenen Produktionskontrolle –WPK- einschließlich Liste der gültigen Schweißzertifi- kate nach DIN EN ISO 9606-1, DIN EN ISO 9606-2 und DIN EN ISO 14732 (Bediener) von den am Projekt beteiligten Schweißern. Ggf. sind die persönlichen Schweißerkennzeichnungen neben der Schweißnaht einzuschlagen bzw. farblich mit einem Gummistempel zu markieren.  Liste von geschultem und erfahrenen Personal mit einer gültigen „Prüfungsbescheinigung nach DVS 2212 I-6 “ bzw. GW 330. Zum Schweißen von Rohren >  225 mm ist eine zusätzliche Ausbildung und Prüfung in Anlehnung an Richtlinie DVS 2203 erforderlich. Die Prüfstücke und der Geltungsbereich der Prüfung müssen auf der Rückseite der Prüfbescheinigung eingetragen sein.  Schweißprotokolle über das Schweißen von extrudierten Rohren und Formstücken aus PE-HD  Ggf. Dokumentation der durchgeführten Verfahrensprüfung(en) nach DIN EN ISO 15614-1 (05/2020, ehe- malige DIN EN 288-3)  Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 über die eingesetzten Grundwerkstoffe (Der Umfang der Inhaltsangabe in der Prüfbescheinigung richtet sich nach den einschlägigen Normen und Regelwerken.)  Übereinstimmungszertifikate über die eingesetzten Schweißzusatzwerkstoffe  Arbeitsprüfungen (zerstörungsfreie und mechanisch-technologische Prüfung)  Ggf. Verwechslungsprüfung  Zerstörungsfreie Prüfung (Berichte)  Wärmebehandlung (Glühprotokolle / Glühkurven)  Maßprüfungen (Maßprotokolle)  Bauprüfungen (Protokolle)  Druckprüfung / Dichtheitsprüfung (Protokolle) Für unterirdisch verlegte Rohrleitungen bzw. Rohrleitungsteile muss ein Rohrbuch mit folgendem Inhalt vorgelegt werden:  Rohrlänge  Naht-Nr.: bzw. auch Schweißer- Nr: (Aus dieser Naht muss hervorgehen, um welche Verbindung es sich handelt, z.B. Verbindung am Strang oder Verbindung der einzelnen Rohrstränge bei Straßenunterquerungen oder Düker. Diese geschweißten Verbin- dungen sind gesondert, z.B. durch Buchstaben „E“ (für Erdreich) zu kennzeichnen.  Werkstoff nach den einschlägigen Normen

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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Seite ZTV Metall 22 / 22 für Rohrlege-, Schlosser-, Metallarbeiten

 Schmelze / Probe- oder Rohr-Nr.  Nr. des Abnahmeprüfzeugnisses nach DIN EN 10204  TS (Tangentenschnittpunkte) Punkt  Bogenlänge (gestreckte Länge, auch vertikal)  Grabentiefe  T-Stücke (z.B. Abzweigungen)  Montagerohrlängen Für gefertigte Stahl- / Aluminiumbauteile / Bauteile aus nichtrostendem Stahl, die im Rahmen der DIN EN 1090 (Teil 1; Teil 2; Teil 3; Teil 4; Teil 5) bzw. DIN EN 1999-1-1 hergestellt wurden, muss der Hersteller eine „Überein- stimmungserklärung“ als Sammelliste vorlegen. Die Übereinstimmungserklärung beinhaltet die vor aufgeführte Do- kumente. Diese Dokumente müssen rückverfolgbar beim Hersteller vorliegen.

  1. Verzeichnis der Richtzeichnungen (für Rohrlege- Schlosser- Metallarbeiten)
NummerBezeichnungaktueller Stand
007 / NV09Rohrkonsolen27.03.2006
010a / NV09Abdeckung / Alu oder Edelstahl27.03.2006
010b / NV09Abdeckung / Alu für Kabelschächte27.03.2006
015 / NV09Systemtreppen / mit und ohne Podest10.07.2023
026 / NV09Blechprofilroste 1,50 m – 2,50 m Spannweite10.07.2023
049 / NV09Gitterroste / allgemeine Hinweise10.07.2023
050 / NV09Auflagerträger für Gitterroste Neubau04.05.2020
051 / NV09Auflagerträger für Gitterroste Sanierung04.05.2020
052 / NV09Abdeckungen Edelstahl15.12.2014
058 / ZV09Attikaübersteig Flachdachflächen10.11.2020
059 / NV09Flachdach Photovoltaikaufstellung06.07.2022
061 / NV09Geländer / Richtzeichnung02.02.2024
062 / NV09Geländer / horizontale Befestigung mittig02.02.2024
063 / NV09Geländer / horizontalen Befestigung außermittig02.02.2024
064 / NV09Geländer / vertikale Befestigung an Betonflächen02.02.2024
065 / NV09Geländer / vertikale Befestigung an Stahlprofilen02.02.2024

Ende der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Rohrverlege- / Schlosser- / Metallarbeiten

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