Vertragserfüllungsbürgschaft
Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
| Name und Sitz |
und der Auftraggeber
| Niersverband Am Niersverband 10 41747 Viersen vertreten durch Vorstand: Bauass. Dipl.-Ing. Sabine Brinkmann |
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages | Datum |
| Bezeichnung der Leistung |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
| Name und Anschrift |
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach Deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
| Betrag, Währungseinheit |
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist Viersen.
Ort, Datum Unterschriften ................................................................. ................................................................. Stand 22.06.2021 .................................................................
(aus VHB-Bund Ausgabe 2017, modifiziert)
Mängelansprüchebürgschaft
Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
| Name und Sitz |
und der Auftraggeber
| Niersverband Am Niersverband 10 41747 Viersen vertreten durch Vorstand: Bauass. Dipl.-Ing. Sabine Brinkmann |
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages | Datum |
| Bezeichnung der Leistung |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
| Name und Anschrift |
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach Deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
| Betrag, Währungseinheit |
an den Auftraggeber zu zahlen.
Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist Viersen.
Ort, Datum Unterschriften ................................................................. ................................................................. Stand 22.06.2021 .................................................................
(aus VHB-Bund Ausgabe 2017, modifiziert)
Abschlagszahlungs- / Vorauszahlungsbürgschaft
Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
| Name und Sitz |
und der Auftraggeber
| Niersverband Am Niersverband 10 41747 Viersen vertreten durch Vorstand: Bauass. Dipl.-Ing. Sabine Brinkmann |
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages | Datum |
| Bezeichnung der Leistung |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für
[ ] eine Abschlagszahlung für die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Stoffe bis deren Einbau
[ ] eine Abschlagszahlung für Bauteile, die für die Leistung eigens angefertigt und bereitgestellt worden sind, bis zu deren Einbau
[ ] eine Vorauszahlung bis zur Tilgung der Vorauszahlung durch Anrechnung auf fällige Zahlungen
zu stellen. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
| Name und Anschrift |
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach Deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
| Betrag, Währungseinheit |
an den Auftraggeber zu zahlen. Die Zahlung erfolgt auf erstes Anfordern. Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist Viersen.
Ort, Datum Unterschriften ................................................................. ................................................................. Stand 22.06.2021 .................................................................
(aus VHB-Bund Ausgabe 2017, modifiziert)