12_100.479_Informationen zum Datenschutz.pdf

Herstellung, Lieferung und Montage einer Schneckenpumpe für die Kläranlage Kervenheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.10.2026, 17:27 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Niersverband Informationen zum Datenschutz Seite 1 / 3 bei Vergabeverfahren und der Auftragsabwicklung

Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen von Vergabeverfahren und der Abwicklung von Aufträgen

Der Niersverband als ausschreibende und auftragsvergebende Stelle verarbeitet Daten von Bewerbern, Bietern und Auftragnehmern im Zusammenhang mit der hier beschriebenen Lieferung/Leistung. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte der Niersverband Sie nachstehend gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.

  1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen Niesverband, vertreten durch die Vorständin Bauass. Dipl.-Ing. Sabine Brinkmann Am Niersverband 10 41747 Viersen Tel.: 0049 2162 / 3704-0 E-Mail: vorstand@niersverband.de

  2. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten datenschutz süd GmbH Wörthstraße 15 97082 Würzburg Tel.: 0049 931 / 30 49 76-0 E-Mail: office@datenschutz-sued.de

  3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten a) Zweck der Verarbeitung aa) Durchführung eines Vergabeverfahrens, ab) Erfüllung eines Vertrages. b) Rechtsgrundlage ba) Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 55 Landeshaushaltsordnung NRW, § 5 Abs. 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), bb) Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO.

  4. Empfänger von personenbezogenen Daten Der Niersverband gibt personenbezogene Daten nur in gesetzlich zugelassenen Fällen an andere Personen oder Stellen weiter: Der Niersverband fordert als öffentlicher Auftraggeber Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz an. Nach § 6 Abs. 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW (KorruptionsbG NRW) meldet der Niersverband der zentralen Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW solche Auftragnehmer, die wegen einer Verfehlung nach § 5 Abs. 1 KorruptionsbG NRW von der Teilnahme am Wettbewerb um Aufträge wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen wurden (Auftragssperre). Unter den Voraussetzungen des § 8 KorruptionsG NRW richtet der Niersverband Anfragen an die zentrale Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW, ob Eintragungen hinsichtlich der Bieterin/des Bieters oder der Bewerberin/des Bewerbers, die/der den Zuschlag erhalten soll, vorliegen. Nach § 134 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen informiert der Niersverband die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe

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der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 39 Abs. 1 der Vergabeverordnung übermittelt der Niersverband spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntmachung, die den Namen des erfolgreichen Bieters enthält, mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union.

  1. Kriterien für die Festlegung der Speicherung personenbezogener Daten Die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten richtet sich nach den haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gem. § 79 der Landeshaushaltsordnung.

  2. Rechte der betroffenen Person a) Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO i.V.m. § 12 DSG NRW) Die betroffene Person hat das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten bei der Vergabestelle verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft und Einsicht über diese personenbezogenen Daten und auf die in § 18 DSG NRW im einzelnen aufgeführten Informationen. b) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Die betroffene Person hat das Recht, unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen. c) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Die betroffene Person hat das Recht, zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z.B. wenn sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer einer etwaigen Prüfung. e) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erhoben (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), steht der betroffenen Person das Recht zu, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Die Vergabestelle verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Zudem besteht das Recht auf Widerspruch gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen

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  1. Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde Die zuständige Datenschutzbehörde im Land Nordrhein-Westfalen, an die etwaige Beschwerden zu richten sind, wenn der Niersverband seinen Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt, ist: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: 0049 211 / 38 424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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