Eigenerklärungen
Stand: 22.12.2025
Maßnahmennummer: ELVIS-ID: E23223922
Vergabenummer: 100.479
Maßnahme: Erneuerung der Schneckenpumpe / Kläranlage Kervenheim
Leistung: Herstellung, Lieferung und betriebsbereite Montage einer Schneckenpumpe, inklusive Trog, Antrieb und Lagerung
Name des Bieters:
Hinweis: Das vorliegende Word-Dokument „Eigenerklärungen“ kann vom Bieter an den dafür vorgesehenen Stellen elektronisch ausgefüllt werden. Sie können es auch ausdrucken und ausfüllen / einscannen. Es ist nach Möglichkeit mit dem Angebotsschreiben in elektronischer Form zur Submission einzureichen. Als vorläufiger Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden ebenso Einheitliche Europäische Eigenerklärungen akzeptiert. Für den beabsichtigten Zuschlag sind in diesem Falle ggf. auf Verlangen des Auftraggebers weitere Dokumente zum rechtlichen und finanziellen Nachweis der Eignung vorzulegen. Für Bauaufträge kann die Eignung stattdessen über die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen werden, die nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen werden kann.
Inhaltsverzeichnis
A Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 2
B Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz, Referenzen) 7
C Eigenerklärung zur Präqualifikation 11
D Eigenerklärung zur Bieter- / Arbeitsgemeinschaft 11
E Eigenerklärung zur Eignungsleihe 11
F Eigenerklärung zur verantwortlichen Person 12
G Arbeitskräfte, Nachunternehmereinsatz, AEntG, MiLoG, SGB 12
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Ich / Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist[1], rechtskräftig verurteilt oder gegen mein / unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist[2] wegen einer Straftat nach:
| 1. | § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), |
| 2. | § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, |
| 3. | § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), |
| 4. | § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, |
| 5. | § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, |
| 6. | § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), |
| 7. | § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), |
| 8. | den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), |
| 9. | Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder |
| 10. | Den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). |
Mir / uns ist bewusst, dass die Unrichtigkeit der vorstehenden Erklärungen zum Ausschluss meines / unseres Unternehmens führt, es sei denn, der Auftraggeber sieht davon aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses ab. Die Möglichkeit der Selbstreinigung bleibt unberührt.
- Ich / wir erkläre(n), dass mein / unser Unternehmen
| - | seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. |
| - | keine rechtskräftigen Gerichts- oder bestandskräftigen Verwaltungsentscheidungen vorliegen, in denen das Gegenteil festgestellt wurde. |
Mir / uns ist bewusst, dass der Auftraggeber mein / unser Unternehmen ansonsten zwingend von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen hat, es sei denn mein / unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Ansonsten kann der Auftraggeber nur dann von einem Ausschluss absehen, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. Die Möglichkeit der Selbstreinigung bleibt unberührt.
- Ich / wir erkläre(n), dass mein / unser Unternehmen
| - | nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, |
| - | nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, |
| - | im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens[3] infrage gestellt wird, |
| - | mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, |
| - | keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, |
| - | in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, |
| - | nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, |
| - | nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, sowie |
| - | nicht in vorsätzlicher oder fahrlässiger Weise irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten und ebenso wenig versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. |
Mir / uns ist bewusst, dass der Auftraggeber anderenfalls berechtigt ist, mein / unser Unternehmen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vom Verfahren auszuschließen. Die Möglichkeit der Selbstreinigung bleibt unberührt.
- Von mir / Von uns wird versichert, dass
| - | kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, |
| - | keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass mein / unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. |
Mir / uns ist bewusst, dass der Auftraggeber anderenfalls berechtigt ist, mein / unser Unternehmen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vom Verfahren auszuschließen.
Mir / Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines / unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Wettbewerbsregister führen können, eingeholt wurden. Mir / uns ist ebenso bekannt, dass der Auftraggeber vor der Erteilung des Zuschlags bei öffentlichen Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet ist, bei der zuständigen Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Auftraggeber entscheidet über den Ausschluss von Verfahren nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung.
Ich versichere / Wir versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen / unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten[4] oder zu einem Eintrag in das
Wettbewerbsregister[5] führen könnten. Ferner versichere ich / versichern wir, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister für mein / unser Unternehmen vorliegen, die nicht im Wettbewerbsregister vorzeitig oder endgültig gelöscht worden sind und daher weiterhin zu einem Ausschluss im Vergabeverfahren führen können.
Mir / Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen neben meinem / unserem pflichtigen oder fakultativen Ausschluss vom Vergabeverfahren ggf. zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde sowie zu Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers führen können und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle / das Wettbewerbsregister nach sich ziehen kann.
Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, die vorstehenden Erklärungen auch von Unterauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
Hinweis:
Sofern Sie sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür erbringen, dass Sie ausreichende Maßnahmen getroffen haben, damit trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder Sie die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung bzw. dem Angebot beizufügen.
Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz, Referenzen)
- Bankerklärungen, Jahresabschlüsse
Ich / wir erkläre(n), dass ich meine / wir unsere finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine aktuelle Bonitätsauskunft meiner / unserer Bank nachweisen kann / können und erkläre mich / erklären uns zur Vorlage beim Auftraggeber nach dessen Aufforderung bereit.
Es wird versichert, dass – soweit deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben sind – mein / unser Unternehmen seine Bonität durch Jahresabschlüsse nachweisen kann. Diese Nachweise werden (soweit erforderlich und angefordert) dem Auftraggeber zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit übermittelt werden.
- Berufshaftpflichtversicherungen / Betriebsversicherungen
Ich / wir erkläre(n), dass ich / wir über eine Berufshaftpflichtversicherung als Freiberufler oder über eine Betriebshaftpflichtversicherung als Gewerbetreibender verfüge(n) und lege(n) dem Auftraggeber auf sein Verlangen einen Nachweis des Versicherungsschutzes vor Zuschlagserteilung vor.
Sollte eine Versicherung noch nicht abgeschlossen sein, wird versichert und gegenüber dem Auftraggeber auf sein Verlangen nachgewiesen, dass eine solche im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird, und zwar mit Deckungsschutz ab Leistungsbeginn. Die Versicherung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragswert stehen und der Abdeckung auftragsspezifischer Risiken dienen.
- Umsatz des Unternehmens
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen:
| Jahr: | Umsatz: | € | |||
| Jahr: | Umsatz: | € | |||
| Jahr: | Umsatz: | € |
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Ich / Wir erkläre(n), dass ich / wir in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe / haben.
Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir nach Aufforderung des Auftraggebers drei Referenznachweise mit i.d.R. folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer, …..)
Hinweis: Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur solche Referenzen vorgelegt werden, die den einschlägigen Datenschutzbestimmungen genügen (der Bieter gibt Angaben Dritter weiter). Die übermittelten Daten werden beim Niersverband gespeichert.
- Angaben zu Arbeitskräften
Ich / Wir erkläre(n), dass mir / uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich / werden wir nach Aufforderung des Auftraggebers die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
- Angaben zu technischen Fachkräften und technischen Stellen
Ich / Wir erkläre(n), dass mir / uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Fachkräfte oder technische Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, zur Verfügung stehen, insbesondere solche, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Auf Verlangen des Auftraggebers lege(n) ich / wir eine Namensliste der für das Projekt vorgesehen technischen Fachkräfte / technische Stellen mitsamt einer Referenzliste sowie ggf. Nachweisen über den beruflichen Status oder die berufliche Qualifikation (einschließlich Berufserfahrung) vor, soweit diese einen Bezug zum Auftrag haben.
- Ausstattung des Unternehmens
Ich / wir erkläre(n), dass ich / wir für die Ausführung des Auftrages über die notwendige technische Ausstattung, Geräte, Betriebsmittel, Hardware bzw. Software verfüge(n). Soweit für die Ausführung des Auftrages öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich sind, wird dem Auftraggeber gegenüber auf sein Verlangen nachgewiesen, dass solche für die Auftragsdurchführung vorliegen werden.
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes:
[ ] Ich bin / Wir sind im Handelsregister eingetragen: HR-Nummer: Sitz des Amtsgerichtes
[ ] Ich bin / Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein / unser Angebot / Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir nach Aufforderung des Auftraggebers zur Bestätigung meiner / unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerkerkarte bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Ich / Wir erkläre(n), dass ich / wir meine / unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit ich / wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfalle(n), ordnungsgemäß erfüllt habe / haben.
Falls mein / unser Angebot / Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse[6], eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen[7], eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
Ich bin / Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft
Name der BG: Nummer:
Falls mein / unser Angebot / Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich / uns zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
- Angabe der Einstufung als KMU (Klein- und Mittelständisches Unternehmen):
Ich bin / Wir sind ein KMU (im Sinne der Empfehlung der EU-Kommission 2003/326/EG)
[ ] Ja
[ ] Nein
(Hinweis zu KMU: weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz kleiner 50 Mio. € bzw. Bilanzsumme kleiner 43 Mio. €; Literatur: z.B. Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der Europ. Kommission Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrages von (einem) Partner(n) der Bietergemeinschaft erbracht wird, der / die als KMU einzustufen ist / sind.)
Wenn „Ja“, dann Info, ob Kleinst-, Kleines oder Mittleres Unternehmen:
[ ] Kleinstunternehmen
[ ] Kleines Unternehmen
[ ] Mittleres Unternehmen
Quelle: Fa Sevdesk (https://cdn.prod.website-files.com/65c9eb8b18a74904c71e4d8e/65de22ce3e6017bd5faee0ee_KMU.png (Zugriff am 28.06.24)
(Weitergehende Hinweise zu KMU: https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/small-and-medium-sized-enterprises.html#:~:text=Ein%20mittleres%20Unternehmen%20hat%20bis,Mitarbeiter%20und%20einen%20Umsatz%20bzw.)
Eigenerklärung zur Präqualifikation
[ ] Ich bin / Wir sind für die zu vergebende Leistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer:
Name des Verzeichnisses Name des Unternehmens PQ_Nummer:
[ ] Ich bin / Wir sind für die zu vergebende Leistung nicht präqualifiziert.
Der AN benennt unverzüglich nach Auftragserteilung einen verantwortlichen Fachbauleiter nach der Landesbauordnung sowie einen zugehörigen Vertreter und einen bevollmächtigten Vertreter, der zur Abgabe und Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen betreffend das Bauvorhaben ermächtigt ist.
Eigenerklärung zur Bieter- / Arbeitsgemeinschaft
[ ] Ich werde / Wir werden die zu vergebende Leistung im Rahmen einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft abwickeln. Eine Erklärung aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter, weitere Mitglieder) ist beigefügt (z.B. Musterformular 234 Vergabehandbuch Bund unter https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau).
[ ] Ich werde / Wir werden die zu vergebende Leistung nicht im Rahmen einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft abwickeln.
Eigenerklärung zur Eignungsleihe
- Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
[ ] Ich beabsichtige / Wir beabsichtigen zum Nachweis meiner / unserer Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von folgenden Unternehmen in Anspruch zu nehmen.
Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt.
Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der Kapazitäten des vorgesehenen Eignungsverleihers beibringen.
Der Verfügbarkeitsnachweis ist bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb in der Regel nur auf gesondertes Verlangen von dem für den Zuschlag vorgesehen Bieter.
| OZ / Leistungsbereich | Beschreibung der Teilleistungen |
| Name des Unternehmens | Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung |
Eigenerklärung zur verantwortlichen Person
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Sicherung einer einwandfreien Ausführung und zur Wahrnehmung seiner Aufgaben eine für die Leistung verantwortliche Person namentlich zu benennen (z. B. bei VOB: gem. § 56 BauO NRW). Im Auftragsfall wird dies voraussichtlich sein:
| Herr / Frau | Tel.: |
Arbeitskräfte, Nachunternehmereinsatz, AEntG, MiLoG, SGB
In den eForms sind ab 10/2023 zusätzliche Angaben für die AG-seitige Meldung über vergebene Aufträge erforderlich. (Ist der Bieter eine Bietergemeinschaft, bitte Angaben für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft machen!)
Wer wirtschaftlicher Eigentümer ist, regelt die EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2018/843. Deren Umsetzung in deutsches Recht erfolgte durch das Geldwäschegesetz (GWG), welches in § 3 den Begriff des wirtschaftlich Berechtigten definiert. Der wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des GWG ist mit dem wirtschaftlichen Eigentümer im Sinne der eForms gleichzusetzen.
Die wirtschaftlich Berechtigten sind nach den Vorgaben des GWG im Transparenzregister zu erfassen. Für Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten gelten aufgrund der Geldwäscherichtlinie analoge Vorgaben und auch hier gibt es nationale Register.
[ ] der Bieter ist ein börsennotiertes Unternehmen
[ ] der Bieter ist KEIN börsennotiertes Unternehmen
Wenn der Bieter kein börsennotiertes Unternehmen ist, ist der bzw. die wirtschaftlich Berechtigte(n) im Sinne des § 3 GWG zu benennen. Erforderlich sind Name und Nationalität des oder der wirtschaftlich Berechtigten.
Wirtschaftlicher Berechtigter ist / sind:
........................................................................... ............................................................................ ............................................................................
Abschlusserklärung
Mir / Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen / Nachweise zu den Eigenerklärungen auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein / unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Dies gilt auch für die Beibringung von entsprechenden Unterlagen für vorgesehene Nachunternehmen.
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Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung ↑
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Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich ↑
-
Zur Zurechnung des Verhaltens verurteilter Personen zum Unternehmen siehe Fußnote Seite 2 ↑
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Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten – insbesondere:
- Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u. a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung – auch im geschäftlichen Verkehr – oder Vorteilsgewährung,
- das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden.
- Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u. a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten.
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In das Wettbewerbsregister sind einzutragen:
rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen und Strafbefehle, die wegen einer der folgenden Straftaten ergangen sind:
in § 123 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgeführte Straftaten,
Betrug nach § 263 des Strafgesetzbuchs und Subventionsbetrug nach § 264 des Strafgesetzbuchs, soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet,
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a des Strafgesetzbuchs,
Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung oder
wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen nach § 298 des Strafgesetzbuchs;
rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen und Strafbefehle sowie rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die wegen einer der folgenden Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ergangen sind, sofern auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt oder eine Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro festgesetzt worden ist:
nach § 8 Absatz 1 Nummer 2, den §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. März 2017 (BGBl. I S. 399) geändert worden ist,
nach § 404 Absatz 1 und 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 8 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228) geändert worden ist,
nach den §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258) geändert worden ist,
nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 sowie Absatz 2 des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 39 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, oder
nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 sowie Absatz 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 40 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist;
rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, auch in Verbindung mit § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, wegen Straftaten nach Nummer 1 oder Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach Nummer 2 ergangen sind; oder
rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) ergangen sind, wenn ein Bußgeld von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro festgesetzt worden ist.
Ferner werden Bußgeldentscheidungen eingetragen, die die wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 81 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergangen sind, wenn eine Geldbuße von wenigstens fünfzigtausend Euro festgesetzt worden ist. Nicht eingetragen werden Bußgeldentscheidungen, die nach § 81a Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergangen sind. ↑
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Soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist ↑
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Soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. ↑