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| SEITE 1 / 4 DATUM 30.09.2026 | VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen LOS 1 Standartspielscheine VERGABENUMMER VL-260104 |
Erklärung der Bietergemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
geschäftsführendes Mitglied 1
Mitglied 2
Mitglied 3
Mitglied 4
erklären verbindlich, uns im Falle der Auftragserteilung zu der nachfolgenden Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen.
Bezeichnung der Arbeitsgemeinschaft:
Bevollmächtigter Vertreter:
Sitz der Arbeitsgemeinschaft:
Anschrift der Arbeitsgemeinschaft:
Mail-Adresse der Arbeitsgemeinschaft:
Wir erklären, dass • das oben bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Arbeitsgemeinschaftsmitglieder gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabever- fahren ein, • das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, • alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
Das Konto der Arbeitsgemeinschaft wird unter der im Dokument „Angebot – LOS 1“ in Ziffer 7. ange- gebenen Bezeichnung geführt.
Die LOTTO Hamburg GmbH erbringt alle ihr aus dem mit der Bietergemeinschaft abgeschlossenen Vertrag obliegenden Zahlungen unabhängig von bestehenden Vertretungsregelungen mit befreiender Wirkung der Arbeitsgemeinschaft gegenüber auf das vorgenannte Konto. Eine Abweichung von dieser Regelung bedarf des schriftlichen Einverständnisses aller Beteiligten. Die nachfolgenden Personen des jeweiligen Mitglieds der Arbeitsgemeinschaft sind zeichnungsbe- rechtigt:
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Vor- und Nachname der jeweils zeichnungsberechtigten Person
Mitglied 1:
Mitglied 2:
Mitglied 3:
Mitglied 4:
Darüber hinaus gilt Folgendes:
- Der Widerruf bzw. die Entziehung der Vertretungsbefugnis ist ebenso wie die Kündigung der Ar- beitsgemeinschaft nur aus wichtigem Grund zulässig. Wichtige Gründe sind insbesondere die vor- sätzliche oder grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Verpflichtungen aus dem Arbeitsgemein- schaft-Vertrag, die Unmöglichkeit der Erfüllung einer solchen Verpflichtung sowie schwerwie- gende Treuepflichtverstöße (vgl. §§ 712, 723 BGB).
Die LOTTO Hamburg GmbH ist über den Widerruf bzw. die Entziehung einer Vertretungsbefugnis sowie über eine Kündigung/Auflösung der Arbeitsgemeinschaft umgehend zu informieren.
- Rechtsverbindliche Erklärungen werden mit Wirkung für und gegen die Arbeitsgemeinschaft dem geschäftsführenden Mitglied gegenüber abgegeben.
Im Falle des Widerrufs bzw. der Entziehung der Vertretungsbefugnis sowie bei Unklarheiten über das Fortbestehen der Vertretungsbefugnis werden diese Erklärungen an die aufgeführte Postan- schrift und/oder E-Mail-Adresse der Arbeitsgemeinschaft übersandt; sie gelten damit als der Ar- beitsgemeinschaft zugegangen.
Der Widerruf bzw. die Entziehung der Vertretungsbefugnis gilt gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH nur dann als nachgewiesen, wenn dieser der bei einer mehrgliedrigen Arbeitsgemeinschaft nach §§ 715 i. V. m. 712 BGB erforderliche Beschluss in Schriftform vorgelegt wird, bei einer zweigliedrigen Arbeitsgemeinschaft durch Nachweis des Zugangs des schriftlichen Widerrufs bzw. der schriftlichen Entziehungserklärung bei dem betroffenen Mitglied der Arbeitsgemeinschaft.
- Die Verpflichtung zur Erfüllung des vorliegenden Vertrages wird durch die Auflösung der Arbeits- gemeinschaft nicht berührt. Die ursprünglich an der Arbeitsgemeinschaft beteiligten Mitglieder haf- ten in diesem Falle, wie auch im Falle ihres Ausscheidens, für die Erfüllung dieser Verpflichtungen gesamtschuldnerisch. Rechtsbedeutsame Tatsachen und Ereignisse entfalten Gesamtwirkung für und gegen alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (vgl. §§ 422 bis 425 BGB).
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- Wird die Arbeitsgemeinschaft aufgelöst oder teilt ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der LOTTO Hamburg GmbH mit, dass es die Arbeitsgemeinschaft gekündigt habe bzw. die Arbeitsgemein- schaft gekündigt sei, so berechtigt dies die LOTTO Hamburg GmbH ihrerseits zur Kündigung des vorliegenden Vertrages.
In den vorgenannten Fällen gilt der Kündigungsgrund als von der Arbeitsgemeinschaft zu vertreten.
Die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft muss gegründet werden, weil (bei größerem Platzbedarf bitte auf gesondertem Blatt ausführen)
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Die Leistungsanteile werden wie folgt aufgeteilt: (bei größerem Platzbedarf bitte auf gesondertem Blatt ausführen)
Mitglied Leistungsanteil
Mitglied Leistungsanteil
Mitglied Leistungsanteil
Mitglied Leistungsanteil
Die für die Angebotsabgabe notwendigen Dokumente, Nachweise und Erklärungen gemäß der „Liste der einzureichenden Unterlagen – LOS 1“ werden wir für unseren jeweiligen Leistungsanteil ausgefüllt und unterschrieben einreichen.
gez. Ort, Datum Mitglied Name(n)
gez. Ort, Datum Mitglied Name(n)
gez. Ort, Datum Mitglied Name(n)
gez. Ort, Datum Mitglied Name(n)