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Vertraulichkeitserklärung der Nachunternehmer LOS 2
VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen
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VERGABENUMMER DATUM VL-260104 30.09.2026
Als entsprechend legitimierter Vertreter des Unternehmens
Firma (Nachunternehmer):
Anschrift:
erkläre ich, , für den Nachunternehmer die Einhaltung der nachfolgenden Regelungen dieser Vertraulichkeitserklärung.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns hiermit gegenüber dem Auftragnehmer der LOTTO Hamburg GmbH bzw. im Rahmen des Vergabeverfahrens gegenüber dem Bewerber bzw. Bieter (Name und Anschrift:)
(nachfolgend „AUFTRAGNEHMER“) alle mir/uns zur Kenntnis gebrachten, gekommenen und/oder überlassenen mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Unterlagen, Informationen und Ergebnisse, insbesondere personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsstrategien, Business- und Finanzpläne, Unternehmenskonzepte, Präsentationen, Know- how oder Kunden- und Mitarbeiterdaten der LOTTO Hamburg GmbH (nachfolgend: „vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch, wenn die Kenntnisnahme auf Zufall beruht.
Weiterhin verpflichte(n) ich/wir mich/uns, die erlangten vertraulichen Informationen nur zum Zweck der Beteiligung an diesem Vergabeverfahren der LOTTO Hamburg GmbH und/oder zu dem vorgesehenen Vertragszweck zu verwenden und nur soweit zu vervielfältigen, wie dies mit dem Vergabeverfahren/Vertragszweck vereinbar ist. Die angefertigten Vervielfältigungen werde(n) ich/wir ebenfalls vertraulich behandeln. Nur zur Ansicht überlassene vertrauliche Informationen werde(n) ich/wir nur mit schriftlicher oder elektronischer Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS vervielfältigen. Eine Auslagerung von vertraulichen Informationen werde(n) ich/wir ebenfalls nur nach vorheriger Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS vornehmen. Wird/Werden mir/uns für die Verarbeitung der vertraulichen Informationen vom AUFTRAGNEHMER EDV-Anlagen zur Verfügung gestellt, verpflichte(n) ich/wir mich/uns, nur diese zu verwenden.
Die vertraulichen Informationen werde(n) ich/wir nur an berechtigte Personen weitergeben, die auf Grund ihrer Tätigkeiten diese zur Beteiligung an diesem Vergabeverfahren der LOTTO Hamburg GmbH und/oder Erreichung des Zwecks dieser Vereinbarung sowie des Vertrages erhalten müssen. Ich/Wir werde(n) dafür Sorge tragen, dass die berechtigten Personen über den Inhalt und Umfang dieser Vereinbarung informiert sind und die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten. Für den Fall, dass die vertraulichen Informationen personenbezogene Daten enthalten, werden die berechtigten Personen schriftlich auf das Datengeheimnis gemäß Art. 24 und 32 Abs. 4 DSGVO verpflichtet. Ist eine Weitergabe der vertraulichen Informationen an Nachunternehmer oder Dritte notwendig, werde(n) ich/wir diese nur vornehmen, wenn die schriftliche oder elektronische Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS vorliegt und die Nachunternehmer oder Dritten eine dieser Vertraulichkeitserklärung gleichlautende Erklärung abgegeben haben. Diese Erklärung(en) werde(n)
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ich/wir auf Anfrage des AUFTRAGNEHMERS unverzüglich weiterleiten.
Die Verpflichtungen aus dieser Vertraulichkeitserklärung gelten auch für mit uns verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG. Wir sind verpflichtet, die sich aus dieser Vertraulichkeitserklärung ergebenen Verpflichtungen auch allen verbundenen Unternehmen aufzuerlegen, die Zugang zu den vertraulichen Informationen erhalten. Wir sichern zu, dass diese verbundenen Unternehmen und deren Arbeitnehmer die Bestimmungen dieser Erklärung einhalten werden.
Um die Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu gewährleisten, verpflichte(n) ich/wir mich/uns, alle Dokumente und Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten, von anderen Dokumenten, Materialien und Aufzeichnungen getrennt und vor Diebstahl und unbefugten Zugriff geschützt aufzubewahren. Ich/Wir erkläre(n) im Falle von personenbezogenen Daten, dass ich/wir die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung einhalte(n) und alle technischen und organisatorischen Maßnahmen nach diesen Vorgaben treffe(n), um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung sicherzustellen. Sollte(n) ich/wir Kenntnis von einem tatsächlichen oder drohenden unbefugten Gebrauch oder einer tatsächlichen oder drohenden unbefugten Offenlegung von vertraulichen Informationen oder anderen Mängeln beim Datenschutz erlangen, werde(n) ich/wir den AUFTRAGNEHMER unverzüglich unterrichten und alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen solchen Gebrauch oder eine solche Offenlegung oder den Mangel zu verhindern, zu beenden oder zu beseitigen.
Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes an den vertraulichen Informationen bin/sind ich/wir nur berechtigt, wenn die dem Zurückbehaltungsrecht zugrundeliegende Gegenforderung unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werde(n) ich/wir alle mir/uns zur Erledigung des Vertrages überlassenen vertraulichen Informationen, Programme und eigene Datenträger der LOTTO Hamburg GmbH dem AUFTRAGNEHMER unaufgefordert aushändigen oder nach Rücksprache mit dem AUFTRAGNEHMER auf die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend sichersten Weise löschen oder zerstören, soweit diese nicht mehr für den ursprünglichen Zweck benötigt werden oder eine gesetzliche Aufbewahrungpflicht oder eine anderslautende Vereinbarung der Löschung/Zerstörung entgegenstehen.
Unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden grundsätzlich sämtliche bei mir/uns befindlichen elektronischen Daten der LOTTO Hamburg GmbH durch mich/uns nach dem Ablauf dieser Fristen gelöscht bzw. fachgerecht vernichtet. Sollten sich zum Zeitpunkt des Ablaufs der Aufbewahrungsfristen vertrauliche Informationen der LOTTO Hamburg GmbH in Backups befinden, werden diese mit dem nächsten nach meinem/unserem Datensicherheitskonzept vorgesehenen Zeitpunkt des Überschreibens der Daten gelöscht. Die Daten in einem Backup werden verschlossen und verschlüsselt aufbewahrt, ein Zugriff aus dem laufenden Betrieb auf diese Daten erfolgt nicht.
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Die Rückgabeverpflichtung besteht auch in dem Fall, dass über das Vermögen meines/unseres Unternehmens das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt wird. Als Nachweis (Statusmeldung) für die Verarbeitung, Rückgabe oder Löschung von Daten kann der AUFTRAGNEHMER jederzeit eine schriftliche Erklärung verlangen.
Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit und sobald die vertraulichen Informationen nach dem Zeitpunkt der Offenbarung a) im oben genannten Sinne allgemein bekannt werden und zwar ohne ein diese Vereinbarung verletzendes Zutun durch mich/uns, b) mir/uns von Dritten individuell bekannt gemacht werden, ohne dass diese Dritten eine Verpflichtung zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen verletzen, c) von der empfangenden Partei selbstständig und unabhängig von den vertraulichen Informationen erkannt oder entwickelt werden oder d) von der LOTTO Hamburg GmbH schriftlich der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden oder e) zwingenden gesetzlichen Vorschriften entsprechend offenbart werden müssen.
Eine Weitergabe von vertraulichen Informationen an Personen, die von Berufs oder Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, ist mir/uns grundsätzlich gestattet. Über die Weitergabe sowie den Grund werde(n) ich/wir den AUFTRAGNEHMER unverzüglich unterrichten.
Sollte(n) ich/wir aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift, eines Urteils oder einer verbindlichen behördlichen Entscheidung oder Verfügung gezwungen werden, den Gegenstand und Inhalt dieser Vereinbarung, die Verhandlungen zwischen mir/uns und dem AUFTRAGNEHMER oder die vertraulichen Informationen ganz oder teilweise preiszugeben („PREISGABE VON GESETZES WEGEN“) verpflichte(n) ich/wir mich/uns, den AUFTRAGNEHMER unverzüglich schriftlich zu verständigen und alle angemessenen und zulässigen Vorkehrungen zu treffen, um den Umfang der Preisgabe so gering wie möglich zu halten und den Schutz der vertraulichen Informationen zu bewahren. Weiterhin werde(n) ich/wir den AUFTRAGNEHMER dabei unterstützen, ihre vertraulichen Informationen außergerichtlich oder gerichtlich zu schützen.
Diese Vertraulichkeitserklärung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.
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