Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

03_Leistungsbeschreibung_Los_2.pdf

Herstellung, Lagerung und Lieferung von Standard- und Sonderspielscheinen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 13:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 1 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

Leistungsbeschreibung

VL-260104 - Herstellung, Lagerung und

Lieferung von Spielscheinen

LOS 2

Sonderspielscheine

[Seite 2]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 2 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ............................................................................................................. 4

2 Vertragsgegenstand ........................................................................................... 4

3 Leistungsumfang ................................................................................................ 4

4 Abnahmemengen, Mindestbestellwert, Höchstmengen .................................. 5

5 Spezifikationen der Sonderspielscheine .......................................................... 6

5.1 Doppel-Sonderspielscheine ................................................................................. 7 5.2 Dreifach-Spielscheine mit 2 D Barcode und Werbeschein (Zick-Zack) ................. 8 5.3 Doppel-Spielscheine mit 1 D Barcode und Werbeschein ..................................... 8 5.4 Einzel-Sonderspielscheine personalisiert durch 2-D-Barcode .............................. 9 5.5 Einzel-Sonderschein 1-D-Barcode Quick-Tipp ..................................................... 9 5.6 Einzel-Sonderschein 1-D-Barcode Quick-Tipp mit Talon ...................................... 9 5.7 XXL-Sonderspielschein mit 1 D oder 2 D Barcode ............................................. 10 5.8 Verpackung für Beilagen .................................................................................... 10

6 Erstellung und Verarbeitung ............................................................................ 10

6.1 Barcode und Eindruck ........................................................................................ 10 6.2 Losnummer ........................................................................................................ 11 6.3 Drucknorm ......................................................................................................... 11 6.4 Perforation bei Doppelspielscheinen .................................................................. 11 6.5 Bündelung .......................................................................................................... 11 6.6 Verpackung ........................................................................................................ 12

[Seite 3]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 3 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

7 Gestaltung und Entwicklung von Spielscheinen ........................................... 12

8 Qualitätssicherung während der Produktion ................................................. 13

9 Lagerhaltung ..................................................................................................... 15

10 Abschluss von Einzelaufträgen/ Abruf der Spielscheine/ Lieferung ............ 15

11 Mängelansprüche.............................................................................................. 16

12 Ansprechpartner ............................................................................................... 17

13 Aktualisierung der Software der Testterminals .............................................. 17

14 Vergütung .......................................................................................................... 18

15 Preisanpassung während der Vertragslaufzeit .............................................. 18

16 Zahlungsbedingungen ...................................................................................... 19

17 Vertragslaufzeit und Kündigung bzw. Rücktritt ............................................. 19

18 Grundsätze zum verantwortlichen Spielen (Responsible Gaming) .............. 21

19 Einsatz von Nachunternehmern gemäß Hamburger Vergabegesetz (HmbVgG) ............................................................................................................................ 21

20 Vertragsstrafe aufgrund Verstoßes gegen das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG) .......................................................................................................... 22

21 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) ............................................... 23

22 Schlussbestimmungen ..................................................................................... 23

23 Anlagen .............................................................................................................. 24

[Seite 4]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 4 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

1 Einleitung

Die LOTTO Hamburg GmbH (nachfolgend „LOTTO Hamburg“) ist ein 100%-iges Beteiligungsunter- nehmen der Freien und Hansestadt Hamburg und staatlicher Veranstalter von Lotterien und Wetten. Zur Abwicklung der Spieltransaktionen der Spielteilnehmer verfügt LOTTO Hamburg aktuell über rund 390 LOTTO-Annahmestellen, die über das Stadtgebiet von Hamburg verteilt sind, wobei die Anzahl der LOTTO-Annahmestellen im Rahmen der Betreiber-Fluktuation variieren kann.

Für die Spielteilnahme in diesen LOTTO-Annahmestellen bedarf es Spielscheine, die herzustellen, zu lagern und zu liefern sind. Dafür benötigt LOTTO Hamburg einen Lieferanten und Dienstleister (nachfolgend „Auftragnehmer“).

2 Vertragsgegenstand

Alle Hamburger LOTTO-Annahmestellen müssen mit Sonderspielscheinen ausgestattet werden, um eine Teilnahme der zum Glücksspiel entschlossenen Spielteilnehmer an den Lotterien und Wetten zu ermöglichen. Ebenso müssen Verlage Sonderspielscheine erhalten, um diese ihren Zeitungen beifügen zu können. Dafür sind vom Auftragnehmer Sonderspielscheine herzustellen, zu lagern und an LOTTO Hamburg bzw. an die von LOTTO Hamburg benannten Adressen zu liefern.

3 Leistungsumfang

Die bei LOTTO Hamburg eingesetzten Sonderspielscheine, Beilagen und Mengen sind der nachfol- genden Tabelle zu entnehmen.

Geschätzter Bedarf für 4 Vertragsjahre
(diese Werte sind rein kalkulatorisch und können vom tatsächlichen Bedarf abweichen)
Lfd.-Nr.Doppel-Sonderscheine, Sonder-Einzelscheine, Vor- undMenge in Stück
Eindrucke für Beilagen sowie Verteilung
1Doppel-Sonderspielscheine gemäß Ziffer 5.1 der Leistungsbe- schreibung2.080.000
2Dreifach-Spielscheine mit 2 D Barcode und Werbeschein gemäß Ziffer 5.2 der Leistungsbeschreibung220.000
3Doppel-Spielscheine mit 1 D Barcode und Werbeschein gemäß Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung220.000

[Seite 5]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 5 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

Geschätzter Bedarf für 4 Vertragsjahre
(diese Werte sind rein kalkulatorisch und können vom tatsächlichen Bedarf abweichen)
Lfd.-Nr.Doppel-Sonderscheine, Sonder-Einzelscheine, Vor- undMenge in Stück
Eindrucke für Beilagen sowie Verteilung
4Einzel-Sonderspielscheine personalisiert durch 2-D-Barcode gemäß Ziffer 5.4 der Leistungsbeschreibung1.720.000
5Einzel-Sonderschein 1-D-Barcode Quick-Tipp gemäß Ziffer 5.5 der Leistungsbeschreibung1.240.000
6Einzel-Sonderschein 1-D-Barcode Quick-Tipp mit Talon gemäß Ziffer 5.6 der Leistungsbeschreibung220.000
7XXL-Sonderspielschein mit 1 D oder 2 D Barcode gemäß Ziffer 5.7 der Leistungsbeschreibung2.144.000
8Neue Spielscheine z. Zt. in der Entwicklung XXL-Kombi- Spielschein400.000
Information zu Auflagen der Beilagen + Verteilung
9Beilage in der Bild Hamburg (Menge in Nr. 1 bis 8 enthalten)504.000
10Beilage in der Hamburger Morgenpost (Menge in Nr. 1 bis 8 enthalten)240.000
11Beilage in dem Hamburger Abendblatt (Menge in Nr. 1 bis 8 enthalten)888.000
12Beilage in Wochenblatt (Menge in Nr. 1 bis 8 enthalten)800.000
13Verteilung in LOTTO-Annahmestellen gefalzt (Menge in Nr. 1 bis 8 enthalten)1.440.000

4 Abnahmemengen, Mindestbestellwert, Höchstmengen

(1) Bei den Mengenangaben handelt es sich um eine Schätzung anhand des Bedarfs in der Ver- gangenheit. Grundsätzlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass die in Ziffer 3 dieser

[Seite 6]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 6 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

Leistungsbeschreibung angegebenen Jahresmenge durchgängig gedruckt werden kann. Eine Abnahmeverpflichtung besteht für LOTTO Hamburg nicht. LOTTO Hamburg behält sich vor, die angegebenen Mengen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Ein Mindestbestellwert ist nicht vereinbart. (2) Die maximal aus dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Höchstmengen für die nach der Rah- menvereinbarung vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen während der gesamten Ver- tragslaufzeit ergeben sich in Anlehnung an das Preisangebot des Auftragnehmers aus dem Do- kument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ wie folgt: Der im Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ in der lfd. Nr. 21 angegebene Gesamtpreis in €/netto bezieht sich auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung. Die LOTTO Hamburg GmbH geht davon aus, dass auf Grund künftiger Anforderungen und unvorhergesehener Umstände ein zusätzlicher Bedarf entstehen könnte. Bis zu einem hypothetischen Maximalauftragswert von 200% des Netto-Gesamtpreises des Doku- mentes „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ können Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Die Regelungen der vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers im Dokument „Preis- blatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“. (3) Während der Vertragslaufzeit kann es erforderlich werden, dass andere Auflagengrößen (weiß unterlegt im Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ an- statt der geschätzten Auflagengröße (gelb unterlegt im Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“) aufgrund des Bedarfes von LOTTO Hamburg abgerufen werden müssen. Daher sind die entsprechenden Preise ebenfalls im Preisblatt aufzuführen. Da derzeit nicht abgesehen werden kann, ob überhaupt und in welchem Vertragsjahr diese Aufla- gengrößen abgerufen werden, wird die jeweilige geschätzte Menge mit 1 im Dokument „Preis- blatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ angegeben.

5 Spezifikationen der Sonderspielscheine

(1) Mit den Ausschreibungsunterlagen erhält der Auftragnehmer Dateien (siehe ANLAGE 2), in de- nen die jeweiligen Spielscheine im derzeit verwendeten Design abgebildet sind. (2) Nach Auftragserteilung erhält der Auftragnehmer von LOTTO Hamburg oder seinem technischen Dienstleister Druckvorlagen für die Vorderseiten, die der Auftragnehmer zur Produktion der Spielscheine zu verwenden hat. Für die Rückseiten erhält der Auftragnehmer Text- und Gestal- tungsvorlagen von LOTTO Hamburg, die der Auftragnehmer zu setzen hat. Die Designs und Texte können durch LOTTO Hamburg jederzeit verändert werden. (3) Die Anforderungen des Terminalherstellers (siehe ANLAGE 3) müssen vom Auftragnehmer un- bedingt eingehalten werden und sind Vertragsbestandteil. Bei Änderungen der Anforderungen

[Seite 7]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 7 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

des Terminalherstellers oder bei der Einführung neuer Terminals oder eines neuen Zentralsys- tems wird LOTTO Hamburg den Auftragnehmer rechtzeitig und umgehend über die Änderungen informieren und ihm neue Druckvorlagen für die Vorderseiten zur Verfügung stellen. Kleinere, nicht technische Details wie das Einfügen, Ändern oder Herausnehmen von Texten oder Grafi- ken auf der Vorderseite von Spielscheinen sind nach Aufforderung durch LOTTO Hamburg vom Auftragnehmer durchzuführen. Jegliche Anpassungen auf der Rückseite von Spielscheinrück- seiten sind nach Aufforderung durch LOTTO Hamburg immer vom Auftragnehmer umzusetzen. (4) Die Spielscheine müssen, um den Qualitätsansprüchen von LOTTO Hamburg zu entsprechen, im Offsetverfahren gedruckt werden. Eine kräftige und satte Farbqualität ist stets zu gewährleis- ten. (5) Die Spielscheine müssen mit der Papierfaserrichtung quer (mit der Breitenseite zur Laufrichtung) produziert werden. (6) Manche Spielscheine sind ganz oder teilweise vorauszufüllen. Hierfür setzt der Auftragnehmer eine Software ein, die per Zufallsgenerator, der bei gleicher Gewichtung der Zahlen das gesamte für die entsprechende Lotterie oder Wette relevante Zahlenfeld berücksichtigt, die Vorkreuzun- gen und die Losnummer setzt sowie aus den Vorhersagen einen Barcode generiert, der zusätz- lich auf den Spielschein zu drucken ist. Alternativ sind die von LOTTO Hamburg im Excel-Format gelieferten Datensätze für die Barcodeerstellung inkl. Vorkreuzung, Losnummer und individueller Texte zu verarbeiten. Die für die benötigte Software entstehenden Kosten sind in die anzuge- benden Preise einzukalkulieren. Die Beschreibung zur Erstellung des Inhalts des Barcodes wird dem Auftragnehmer von LOTTO Hamburg nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt. (7) Zudem bekommt der Auftragnehmer von LOTTO Hamburg eine Datei mit konkreten Vorgaben, die auf die Spielscheine zu übertragen sind und für die zusätzlich ein entsprechender 2-D-Bar- code vom Auftragnehmer zu erstellen und auf die Spielscheine aufzudrucken ist (siehe Ziffer 6.1 der Leistungsbeschreibung). (8) Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, 2-D-Barcodes zu erstellen und zu drucken einschließ- lich „Datamatrix Rectangular Extendet“ in der Version „8 x 18“. (9) Mit Beendigung der Rahmenvereinbarung hat der Auftragnehmer sämtliche Druckvorlagen für die Spielscheine an LOTTO Hamburg oder an einen von ihr benannten Dritten (z. B. neuer Auf- tragnehmer) herauszugeben.

5.1 Doppel-Sonderspielscheine

Die Doppel-Sonderspielscheine für Sonderauslosungen wie z. B. für diverse Sonderauslosungen (z.B. Nikolaus-Sonderauslosung und die GlücksSpirale-Sonderauslosung) je zwei unterschiedliche Produkte oder Spielarten (Normal/System) (unterschiedliche Motive pro Auflage) erfolgen nebenei- nander und haben folgende Spezifikationen:

[Seite 8]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 8 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

Barcode: als 2 D Barcode (z.B. PDF 417, QR Code oder DATA Matrix) oder als 1-D-Barcode (C 128); Vordrucke inkl. Eindruck von 2-D-Barcode oder als 1-D-Barcode (C 128)

Format: 36 cm x 10,58 cm

Umfang: 2 Seiten

Druck: 4/1-farbig

Papier: holzfrei hoch weiß Offset 90 g/qm

Verarbeitung: Barcode, Abgabezeit eindrucken und Vorkreuzung eindrucken, schneiden, falzen, zu 100 Stück bündeln (nur für die Verteilung an die LOTTO-Annahmestellen; Bezug nur auf die Bündelung) und in Kartons zu 2.000 Stück verpacken.

5.2 Dreifach-Spielscheine mit 2 D Barcode und Werbeschein (Zick-Zack)

Die Dreifach-Spielscheine (Zick-Zack Zusatzlotterien) mit 2 D Barcode und Werbeschein haben fol- gende Spezifikationen:

Format: 180 mm x 317,5 mm

Umfang: 2 Seiten

Druck: Spielschein 5/1-farbig, Werbeschein 5/5 farbig (z.B. Zusatzlotterien)

Papier: holzfrei hoch weiß Offset 90 g/qm

Verarbeitung: schneiden, falzen, Barcode eindrucken, zu 100 Stück bündeln (nur für die Verteilung an die Annahmestellen; Bezug nur auf die Bündelung) und in Kartons zu 2.000 Stück verpacken.

5.3 Doppel-Spielscheine mit 1 D Barcode und Werbeschein

Für die Doppel-Spielscheine mit 1 D Barcode und Werbeschein gelten folgende Spezifikationen:

Format: 36 cm x 10,58 cm

Umfang: 2 Seiten

Druck: 5/1-farbig; Vorderseite 5-farbig und Rückseite 1-farbig (z. B. Santiano)

Papier: holzfrei hoch weiß Offset 90 g/qm

Verarbeitung: schneiden, falzen, Barcode eindrucken, zu 100 Stück bündeln (nur für die Verteilung an die LOTTO-Annahmestellen; Bezug nur auf die Bündelung) und in Kartons zu 2.000 Stück verpacken.

[Seite 9]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 9 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

5.4 Einzel-Sonderspielscheine personalisiert durch 2-D-Barcode

Die Einzel-Sonderspielscheine (z.B. EJP Mega Jackpot, LOTTO 6aus49 Ihr Fix & Fertig-Glücks- Tipp!) sind über einen 2-D-Barcode personalisiert und haben folgende Spezifikationen:

Format: 18 cm x 10,58 cm

Umfang: 2 Seiten

Druck: 5/1-farbig; 2-D-Barcode personalisiert

Papier: holzfrei hoch weiß Offset 90 g/qm

Verarbeitung: schneiden, falzen, Barcode eindrucken, Felder vorkreuzen, zu 100 Stück bündeln (nur für die Verteilung an die LOTTO-Annahmestellen; Bezug nur auf die Bünde- lung) und in Kartons zu 2.000 Stück verpacken.

5.5 Einzel-Sonderschein 1-D-Barcode Quick-Tipp

Der Einzel-Sonderschein Quick-Tipp (z. B. Kombiwochen-Spielschein, Hamburgs Silvester-Traum) mit einem 1 D Barcode hat folgende Spezifikationen:

Format: 18 cm x 10,58 cm

Umfang: 2 Seiten

Druck: 5/1-farbig; 1-D-Barcode Quick-Tipp

Papier: holzfrei hoch weiß Offset 90 g/qm

Verarbeitung: schneiden, falzen, Barcode eindrucken, zu 100 Stück bündeln (nur für die Verteilung an die LOTTO-Annahmestellen; Bezug nur auf die Bündelung) und in Kartons zu 2.000 Stück verpacken.

5.6 Einzel-Sonderschein 1-D-Barcode Quick-Tipp mit Talon

Der Einzel-Sonderschein Quick-Tipp (z. B. KENO Zusatzauslosung) mit einem 1 D Barcode hat folgende Spezifikationen:

Format: 255 mm x 4 1/6 Zoll

Umfang: 2 Seiten

Druck: 5/1-farbig; 1-D-Barcode Quick-Tipp

Papier: holzfrei hoch weiß Offset 90 g/qm

[Seite 10]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 10 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

Verarbeitung: schneiden, falzen, Barcode eindrucken, zu 100 Stück bündeln (nur für die Verteilung an die LOTTO-Annahmestellen; Bezug nur auf die Bündelung) und in Kartons zu 2.000 Stück verpacken.

5.7 XXL-Sonderspielschein mit 1 D oder 2 D Barcode

Die XXL-Sonderspielscheine mit 1 D oder 2 D Barcode haben folgende Spezifikationen:

Format: 18 cm x 21,17 cm

Umfang: 2 Seiten

Druck: bis 5/1-farbig

Papier: holzfrei hoch weiß Offset 90 g/qm

Verarbeitung: schneiden, falzen, Barcode eindrucken, zu 100 Stück bündeln (nur für die Verteilung an die LOTTO-Annahmestellen; Bezug nur auf die Bündelung) und in Kartons zu 2.000 Stück verpacken.

5.8 Verpackung für Beilagen

Spielscheine, die als Beilagen vorgesehen sind, müssen einwandfrei verpackt und maschinell ver- arbeitungsfähig sein.

Die Versandpapiere, die vom Auftragnehmer zu erstellen sind, enthalten Folgendes:

  • Angaben über die Stückzahl der Transport-Einheit (Palette),
  • Zeitschriftentitel und Heft-Nr. An jeder Palette muss deutlich sichtbar ein Muster des innenliegenden Spielscheins angebracht sein.

6 Erstellung und Verarbeitung

Bei der Erstellung und Verarbeitung der Spielscheine gilt Folgendes:

6.1 Barcode und Eindruck

(1) Die Daten des 2-D-Barcode und des 1-D-Barcode werden von LOTTO Hamburg an den Auftrag- nehmer geliefert. Der Auftragnehmer erstellt daraufhin den Barcode. Der 2-D-Barcode beinhaltet

[Seite 11]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 11 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

unterschiedliche Spielvorhersagen, die in die dafür vorgesehenen Spielfelder vom Auftragneh- mer eingedruckt werden. (2) Der Eindruck (der Vorkreuze und der Losnummer, die im Barcode 2 D enthalten sind) erfolgt mit mind. 300 dpi Laser. Die Eindrucke der Kreuze haben eine Toleranz von +/- 1,0 mm.

6.2 Losnummer

Einige Spielscheine erhalten eine Losnummer, die z. B. der Teilnahme an einer Zusatzlotterie dient. Die Losnummer besteht, je nachdem, um welche Zusatzlotterie es sich handelt, aus einer unter- schiedlichen Anzahl von Nummern. Die Daten für die 7 Stellen von 0 000 000 bis 9 999 999 werden von LOTTO Hamburg vorgegeben (siehe Ziffer 6.1 der Leistungsbeschreibung). Die Druckfarbe für diese Nummern ist schwarz. Die Losnummer muss in OCR-B4-Schrift gedruckt werden. Es muss sichergestellt sein, dass die gedruckte Losnummer in dem gedruckten Barcode auf dem gleichen Spielschein enthalten ist.

6.3 Drucknorm

Es ist eine entsprechende Drucknorm nach Vorgaben von LOTTO Hamburg, z. B. Druckdatum im Jahr, Monat und Spielscheincode, sowie die Auflage auf der Rückseite der Spielscheine vom Auf- tragnehmer aufzudrucken. So kann jederzeit festgestellt werden, aus welcher Fertigung der Spiel- schein stammt. Die Drucknorm wird von LOTTO Hamburg an den Auftragnehmer nach der Zu- schlagserteilung vorgegeben.

6.4 Perforation bei Doppelspielscheinen

Bei den Doppelspielscheinen ist durch den Auftragnehmer eine Micro-Perforation vorzusehen, so dass die einzelnen Spielscheine durch eine Micro-Perforation trennbar sind. Die Perforation und die Falzung müssen an der langen Seite erfolgen.

6.5 Bündelung

(1) Die Bündelung der Spielscheine wird durch den Auftragnehmer mittels geeigneter Banderole, 2

  • 3 cm breit, durchgeführt. Hierfür werden keine Gummibänder verwendet. (2) In Ausnahmefällen kann eine andere als die in den Ziffern 5.1 bis 5.8 dieser Leistungsbeschrei- bung festgelegte Bündelung der Spielscheine von LOTTO Hamburg vorgesehen werden. Da die im Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ vereinbarten

[Seite 12]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 12 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

Preise für die Spielscheine, die in den Ziffern 5.1 bis 5.8 dieser Leistungsbeschreibung vorgese- hene Bündelung enthalten, werden der Auftragnehmer und LOTTO Hamburg bei einer abwei- chenden Bündelung eine Preisanpassung für die entsprechende Auflagengröße vereinbaren. Diese Preisanpassung hat sich an dem Preisgefüge des Auftragnehmers zu orientieren, welches sich aus dem Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ ergibt.

6.6 Verpackung

(1) Die Spielscheine müssen je nach Spielart (gemäß Ziffer 5.1 bis 5.6 dieser Leistungsbeschrei- bung) vom Auftragnehmer in Kartons verpackt werden. (2) Alle Kartons müssen von außen deutlich beschriftet sein mit:

  • Spielscheinbezeichnung (Produkt, Einzel- oder Mehrfachscheine)

  • Anzahl der Spielscheine im Karton

  • Auftraggeber

  • Druckdatum

  • Gesamtauflage

  • Bild des Spielscheins (z.B. ein Foto von dem Spielschein)

7 Gestaltung und Entwicklung von Spielscheinen

(1) Bei der Gestaltung und Entwicklung der Spielscheine hat der Auftragnehmer die Anforderungen des Terminalherstellers (siehe ANLAGE 3) zu berücksichtigen. Die Druckvorlage für die Vorder- seite erhält der Auftragnehmer von der Werbeagentur von LOTTO Hamburg. Die Rückseiten der Spielscheine hat der Auftragnehmer nach den Vorgaben von LOTTO Hamburg zu setzen. Die Spielscheine sind vom Auftragnehmer zu setzen, so dass offene Dateien vom Auftragnehmer angelegt werden und auf Anforderung von LOTTO Hamburg jederzeit angepasst werden kön- nen. Die Schnittgenauigkeit beträgt +/- 0,4 mm. LOTTO Hamburg stellt dem Auftragnehmer sämtliche Logos sowie Gestaltungsvorgaben, die der Auftragnehmer setzen muss, zur Verfü- gung. Spätestens 7 Arbeitstage (Montag bis Freitag mit Ausnahme von bundeseinheitlichen Fei- ertagen bzw. Feiertagen in dem Bundesland Hamburg, nachfolgend „Arbeitstage“ genannt) nachdem LOTTO Hamburg dem Auftragnehmer die genannten Vorgaben zur Verfügung gestellt hat, übergibt der Auftragnehmer LOTTO Hamburg einen Korrekturabzug in Form einer PDF- Datei. Ist der jeweilige Spielschein zu personalisieren, hat der Korrekturabzug mindestens 5

[Seite 13]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 13 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

Spielscheine mit unterschiedlichen Daten zu enthalten. Für das Erstellen des Korrekturabzugs werden LOTTO Hamburg keine Kosten in Rechnung gestellt. LOTTO Hamburg prüft den vom Auftragnehmer gelieferten Korrekturabzug. Nach der Prüfung des Korrekturabzugs erteilt LOTTO Hamburg die Druckfreigabe schriftlich, per Fax oder E-Mail oder teilt dem Auftragnehmer etwaige Beanstandungen mit. Im Falle von Beanstandungen ist vom Auftragnehmer kostenfrei innerhalb von 2 Arbeitstagen ein korrigierter Korrekturabzug zu erstellen und LOTTO Hamburg erneut zur Prüfung vorzulegen. Nach Prüfung des korrigierten Korrekturabzugs erteilt LOTTO Hamburg die Druckfreigabe schriftlich, per Fax oder E-Mail oder teilt dem Auftragnehmer weitere Beanstandungen mit. Im Falle von weiteren Beanstandungen verläuft das Verfahren wie zuvor beschrieben. (2) Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Motiv- oder Textänderungen, z. B. Rückseitentexte, die sich kurzfristig ergeben, nach Vorgabe von LOTTO Hamburg innerhalb von 3 Arbeitstagen vorzunehmen. Die Kosten werden nach tatsächlich entstandenem Aufwand (Stundensatz) ab- gerechnet (siehe Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“). Anschließend erstellt der Auftragnehmer einen Korrekturabzug und legt diesen LOTTO Hamburg zu Prüfung vor. Nach der Prüfung des Korrekturabzuges erteilt LOTTO Hamburg die Druckfreigabe schriftlich, per Fax oder E-Mail oder sie teilt dem Auftragnehmer etwaige Bean- standungen mit. Im Falle von Beanstandungen ist vom Auftragnehmer kostenfrei ein korrigierter Korrekturabzug innerhalb von 2 Arbeitstagen zu erstellen und LOTTO Hamburg erneut zur Prü- fung vorzulegen. Nach der Prüfung des korrigierten Korrekturabzuges erteilt LOTTO Hamburg die Druckfreigabe schriftlich, per Fax oder E-Mail oder teilt dem Auftragnehmer weitere Bean- standungen mit. Im Falle von weiteren Beanstandungen verläuft das Verfahren wie zuvor be- schrieben. (3) Bei einer Änderung der Vorder- und/oder Rückseite bewahrt der Auftragnehmer die alten Druck- vorlagen und eventuelle Restbestände bis zum Vertragsende oder bis zum von LOTTO Hamburg mindestens in Textform gemäß § 126 b BGB benannten Zeitpunkt auf. Sollten die alten Druck- vorlagen erneut verwendet werden, führt dies nicht zu Mehrkosten für LOTTO Hamburg.

8 Qualitätssicherung während der Produktion

(1) LOTTO Hamburg stellt dem Auftragnehmer ein Terminal zur Verfügung, welches auch in den LOTTO-Annahmestellen zum Einsatz kommt, mit dem der Auftragnehmer während der Produk- tion die Qualität der Spielscheine überprüfen kann. Zum Beendigungszeitpunkt des Vertrages hat der Auftragnehmer LOTTO Hamburg das Terminal herauszugeben. Die mit der Herausgabe des Terminals anfallenden Kosten trägt LOTTO Hamburg. (2) Um eine optimale Qualitätskontrolle bei der Produktion von Spielscheinen zu erreichen, muss folgendes Prüfungsverfahren vom Auftragnehmer eingehalten werden:

[Seite 14]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 14 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

(a) Die Prüfung der Sonderspielscheine aus der laufenden Produktion wird von LOTTO Ham- burg und vom Auftragnehmer durchgeführt. Der Auftragnehmer entnimmt stichprobenartig am Anfang und am Ende einer Produktion Spielscheine aus der laufenden Produktion (mind. 1 Stichprobe pro 100.000 produzierte Spielscheine, mindestens aber 50 Spielscheine aus der Gesamtproduktion). Die Spielscheine werden beim Auftragnehmer in dem von LOTTO Hamburg zur Verfügung gestellten Terminal eingelesen und kontrolliert. Dabei ist vom Auf- tragnehmer zu prüfen, ob das vorgesehene Ergebnis produziert wird. Im Fall von 1-D-Bar- code-Spielscheinen ist vom Auftragnehmer zu prüfen, ob der vorgesehene Quick-Tipp er- zeugt wird. Im Fall von 2-D-Barcode-Spielscheinen ist vom Auftragnehmer zu prüfen, ob die durch den jeweiligen Barcode erzeugten und auf der Spielquittung aufgebrachten Spieldaten mit den auf dem jeweiligen Spielschein aufgedruckten Spieldaten (Voraussagen, Losnum- mer, Teilnahme an Zusatzlotterien, Laufzeit, Teilnahme an Ziehungstag u. s. w.) überein- stimmen. Des Weiteren erfolgt durch den Auftragnehmer eine ständige Stand- und Farbkontrolle. Die zur Stichprobe entnommenen Spielscheine (mindestens 50 Stück) werden beim Auftrag- nehmer gesammelt und zusammen mit der jeweiligen Quittung abgelegt. Auf Verlangen von LOTTO Hamburg gewährt der Auftragnehmer LOTTO Hamburg den Zugang zu dem Termi- nal, um beispielsweise Updates oder Reparaturen an dem Terminal vornehmen zu können. (b) Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach der Produktion und vor Einlagerung bzw. Auslie- ferung der Spielscheine, die zur Stichprobe entnommenen Spielscheine (mind. 50 Stück) inkl. Quittungsabschnitte (gemäß dem vorherigen Absatz) LOTTO Hamburg zwecks dortiger Prüfung zur Verfügung stellen. Bei Bedarf werden die Spielscheine und Quittungsabschnitte LOTTO Hamburg auch schon vor Beendigung der Produktion zur Verfügung gestellt. (c) Nach erfolgter Prüfung der zur Stichprobe entnommenen Spielscheine durch LOTTO Ham- burg, erteilt diese dem Auftragnehmer die Freigabe schriftlich, per Fax oder E-Mail. Die Spiel- scheine dürfen nur ausgeliefert werden, wenn vorher eine Freigabe durch LOTTO Hamburg erfolgt ist. Wird von LOTTO Hamburg keine Freigabe erteilt, ist der Auftragnehmer verpflich- tet, die von LOTTO Hamburg benannten Mängel zu beheben und auf eigene Rechnung in- nerhalb von 7 Kalendertagen neue Spielscheine an LOTTO Hamburg zur erneuten Prüfung und Freigabe von LOTTO Hamburg zu liefern. (d) Sofern es in Ausnahmefällen – wie z. B. bei kurzfristig angesetzten Sonderaktionen – erfor- derlich ist, die Lieferfristen nicht nur unerheblich zu verkürzen, werden sich die Parteien be- mühen, einvernehmlich eine kürzere Lieferfrist festzulegen. (e) Gemäß den Ausführungen in dieser Leistungsbeschreibung ist die Produktion von Spiel- scheinen von Freigabeverfahren abhängig, die zum Teil mehrere Wochen dauern können, so dass die Produktion entsprechend nicht unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen kann.

[Seite 15]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 15 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

9 Lagerhaltung

(1) Die von LOTTO Hamburg beim Auftragnehmer bestellten Spielscheine werden nach Fertigstel- lung durch den Auftragnehmer direkt an eine oder mehrere von LOTTO Hamburg angegebene/n Adresse/n geliefert, in seltenen Fällen werden die Spielscheine für eine kurze Zeit beim Auftrag- nehmer eingelagert. Die Lagerkosten sind bei den Produktionskosten mit einzukalkulieren. Eine sach- und fachgerechte Einlagerung der Spielscheine ist vom Auftragnehmer zu gewährleisten. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Eigentum der LOTTO Hamburg GmbH stehenden, aber noch nicht zu liefernden Spielscheine zu lagern. Mit Bezahlung der produzierten Spiel- scheine durch LOTTO Hamburg geht das Eigentum an den Spielscheinen auf LOTTO Hamburg über. Die eingelagerten Spielscheine sind zu versichern. Die Versicherung muss mindestens folgende Risiken abdecken: Feuer, Leitungswasser, Elementarschäden wie Wasser und Sturm, Abhandenkommen durch Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch Dritte (Diebstahl, Raub, Unterschlagung etc.) sowie Vandalismus. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer LOTTO Ham- burg einen Nachweis über die Versicherung vorzulegen. (3) Die von LOTTO Hamburg abgerufenen Spielscheine sind darüber hinaus versichert (Transport- versicherung) an LOTTO Hamburg, Überseering 4, 22297 Hamburg oder eine andere von LOTTO Hamburg vorgegebene Lieferadresse vom Auftragnehmer zu liefern. Die Transportkos- ten für Lieferungen des Auftragnehmers an Adressen in Hamburg oder bis zu 200 km außerhalb von Hamburg werden LOTTO Hamburg nicht in Rechnung gestellt. Etwaige Transportkosten sind vom Auftragnehmer in den Produktionspreisen zu berücksichtigen. Sollte ein Transport über die vorgesehenen 200 km außerhalb von Hamburg hinausgehen, werden die Parteien eine Re- gelung vereinbaren, die die ab 200 km hinausgehenden Kosten für den Transport abdecken und LOTTO Hamburg in Rechnung gestellt werden können. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer LOTTO Hamburg einen Nachweis über die Versicherung vorzulegen. (4) Der Auftragnehmer führt für jede Spielscheinart eine Bestandsliste über den Lagerbestand. Ei- nen Auszug aus der Bestandsliste hat der Auftragnehmer mindestens vierteljährlich in elektroni- scher Form LOTTO Hamburg zur Verfügung zu stellen.

10 Abschluss von Einzelaufträgen/ Abruf der Spielscheine/ Lieferung

(1) Der Abruf der vom Auftragnehmer regelmäßig zu erbringenden Leistung/en erfolgt durch Einzel- aufträge. In diesen Einzelaufträgen werden die auszuführenden Leistungen auf Basis der Leis- tungsbeschreibung beschrieben. Ebenso wird der Leistungszeitraum angegeben, in der die Leis- tungen vom Auftragnehmer auszuführen sind, sofern sich dies nicht bereits aus der Leistungs- beschreibung ergibt. Die Einzelbeauftragung erfolgt durch LOTTO Hamburg in Textform (derzeit in der Regel per E-Mail) an den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer bestätigt LOTTO Hamburg

[Seite 16]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 16 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

den Abschluss des Einzelauftrages unverzüglich nach Zugang des Einzelauftrages per E-Mail. (2) Eine Abrufpflicht aus der Rahmenvereinbarung besteht seitens LOTTO Hamburg grundsätzlich nicht. (3) Die Anlieferung der Spielscheine an die von LOTTO Hamburg jeweils aufgegebenen Adressen erfolgt zum von LOTTO Hamburg im Einzelabruf aufgegebenen Fix-Datum. Der Einzelabruf er- folgt in der Regel ca. 3 bis 4 Wochen vor dem Liefertermin. (4) Die Anlieferungen durch den Auftragnehmer erfolgen in den Zeiten von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und am Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Die Anlieferung der Spielscheine – abhängig von den vorgegebenen Adressen – kann auch aufgeteilt an verschie- denen Tagen und Adressen (siehe Ziffer 9 Abs. 3 dieser Leistungsbeschreibung) erfolgen. Die Beilagen sind derzeit nach Lüneburg (Verlag MOPO, v. Stern'sche Druckerei Zeppelinstr. 24, 21337 Lüneburg), nach Braunschweig (Verlag Hamburger Abendblatt, FUNKE Niedersachsen Druckzentrum GmbH, Christian-Pommer-Straße 45, 38112 Braunschweig) und nach Berlin (Ver- lag BILD, AS Druckhaus Spandau GmbH & Co. KG, Brunsbütteler Damm 156-172, 13581 Berlin) vom Auftragnehmer zu liefern. Die Verlagsadressen können sich ggf. ändern. LOTTO Hamburg wird den Auftragnehmer darüber rechtzeitig informieren. (5) Werden die Spielscheine auf Paletten angeliefert, hat die Lieferung per LKW mit Hebebühne zu erfolgen. (6) Minderlieferungen der bestellten Mengen werden von LOTTO Hamburg nicht akzeptiert und als Mangel geltend gemacht. Mehrlieferungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers und werden durch LOTTO Hamburg nicht gesondert vergütet. (7) Jeder Lieferung ist ein Lieferschein vom Auftragnehmer beizufügen, der folgende Mindestanga- ben erhält:

  • Spielscheinbezeichnung, Liefermenge, Datum.

11 Mängelansprüche

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Spielscheine der vereinbarten Qualität (s. Ziffer 5 bis 8 dieser Leistungsbeschreibung) entsprechen und einwandfrei gedruckt, konfektio- niert, verpackt, geliefert und gelagert werden. (2) Die Spielscheine, die in den LOTTO-Annahmestellen von LOTTO Hamburg nicht verarbeitet werden können, müssen unverzüglich nach Meldung von LOTTO Hamburg durch den Auftrag- nehmer auf seine Kosten zurückgenommen werden, sofern der Auftragnehmer die Nichtverar- beitung der Spielscheine zu verantworten hat. Anschließend ist eine Ursachenanalyse vom Auf- tragnehmer durchzuführen und die Fehler zu beseitigen oder nachzubessern. Eine Neuproduk- tion und der Austausch des Spielscheinbestandes in den LOTTO-Annahmestellen von LOTTO Hamburg sind vom Auftragnehmer kostenlos und innerhalb einer Woche durchzuführen. (3) Sofern LOTTO Hamburg im Rahmen der unter den Ziffern 7, 8 und 10 Abs. 3, Abs. 4 dieser

[Seite 17]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 17 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

Leistungsbeschreibung beschriebenen Prozesse nach einem zweimaligen Nachbesserungsver- such durch den Auftragnehmer die Freigabe noch immer nicht erteilen kann, ist LOTTO Hamburg berechtigt, die gesetzlich eingeräumten Mängelansprüche geltend zu machen. Sofern eine unter diesen Ziffern genannte Frist durch den Auftragnehmer nicht eingehalten wird, kommt der Auf- tragnehmer ohne Mahnung in Verzug. LOTTO Hamburg ist in diesem Fall berechtigt, einen Ver- zugsschaden geltend zu machen. (4) Konnte der Auftragnehmer dreimal trotz zweifacher Nachbesserungsmöglichkeit den Mangel nicht beseitigen oder ist er dreimal wegen Fristverstreichung in Verzug geraten, so ist LOTTO Hamburg berechtigt, die mit dem Auftragnehmer geschlossene Rahmenvereinbarung sofort ohne Einhalten einer Frist zu kündigen. (5) LOTTO Hamburg ist berechtigt, in den genannten Fällen auf den Ausspruch der Kündigung zu verzichten und stattdessen nur den ihr entstandenen Schaden beim Auftragnehmer geltend zu machen. Macht LOTTO Hamburg von dieser Möglichkeit Gebrauch, impliziert dies nicht, dass sie auch bei weiteren Pflichtverstößen durch den Auftragnehmer auf den Ausspruch der fristlo- sen Kündigung verzichten wird. (6) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12 Ansprechpartner

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass für eine persönliche (vor Ort bei LOTTO Hamburg) bzw. tele- fonische Beratung und für sämtliche Auskünfte feste Ansprechpartner im kaufmännischen sowie technischen Bereich zu Verfügung stehen. Eine fachkundige Vertretung der Ansprechpartner ist zu gewährleisten. Die Ansprechpartner und die Vertretung müssen LOTTO Hamburg unverzüglich nach Zuschlagserteilung namentlich benannt werden und auch kurzfristig innerhalb von zwei Ar- beitstagen ab einer Bedarfsmeldung durch LOTTO Hamburg vor Ort (Überseering 4, 22297 Ham- burg) zur Verfügung stehen und die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen.

13 Aktualisierung der Software der Testterminals

Die Software der Terminals, die LOTTO Hamburg dem Auftragnehmer zu Testzwecken zur Verfü- gung stellt, muss regelmäßig vom Auftragnehmer aktualisiert werden. Zu diesem Zweck wird LOTTO Hamburg dem Auftragnehmer einen USB-Stick mit der neuen Softwareversion übersenden und dem Auftragnehmer bei der Installation telefonisch Hilfestellung leisten. Für das Aufspielen der Software ist der Auftragnehmer verantwortlich. Der Auftragnehmer hat daher sicherzustellen, dass vor der Nutzung des Terminals die Software auf dem aktuellen Stand ist.

[Seite 18]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 18 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

14 Vergütung

(1) Die im Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ vereinbar- ten Preise sind Festpreise einschließlich aller Nebenkosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatz- steuer. Durch die angebotenen Preise sind sämtliche Leistungen des Auftragnehmers ein- schließlich Layout (Ausnahme Ziffer 8 Abs. 2d) dieser Leistungsbeschreibung), Repro, Lage- rung, Fracht, Verpackung, Bündelung (siehe Ziffer 5 und 6 dieser Leistungsbeschreibung) sowie alle im Rahmen der Auslieferung anfallenden Kosten abgegolten. (2) Sollte in einem Einzelauftrag eine Auflagengröße bestellt worden sein, die nicht im Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ abgebildet ist, weil die be- stellte Auflagengröße zwischen zwei Auflagengrößen liegt, dann gilt für diesen Einzelauftrag der Preis der nächstgelegenen niedrigen Auflagengröße aus dem „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ als vereinbart (z. B. Bestellung von 70.000 Stück Spielschei- nen der Preisgruppe III., die nach dem „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschrei- bung LOS 2)“ zwischen der aufgeführten Auflagengröße von 45.000 und 100.000 Stück liegt, so gilt für diese Bestellung der angegebene Preis für 55.000 Stück).

15 Preisanpassung während der Vertragslaufzeit

Angesichts der aktuellen Preisdynamik und den Lieferproblemen bei der Beschaffung des Papier- rohstoffes können mit Blick auf die vorgesehene Vertragslaufzeit Papierpreisschwankungen nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher folgende Preisanpassungsklausel vereinbart:

(1) Sämtliche im Angebot des Auftragnehmers enthaltenen Preise für die Produktion der Spiel- scheine sind auf der Basis der Einkaufspreise für das nach dieser Leistungsbeschreibung zu verwendende Papier zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes kalkuliert. Der Einkaufspreis für das nach dieser Leistungsbeschreibung zu verwendende Papier sowie die kalkulatorische Auswirkung auf die vereinbarten Preise wird in der ANLAGE 4 zu dieser Vereinbarung vom Auftragnehmer offengelegt. (2) Den Parteien ist bekannt, dass sich die Preise für den nach der Leistungsbeschreibung zu ver- wendenden Papierrohstoff aufgrund der aktuellen Entwicklungen erheblich verändern können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres den Einkaufspreis für den Rohstoff zu prüfen und LOTTO Hamburg die entsprechenden Änderungen unverzüglich mit- zuteilen. Erhöht oder vermindert sich dieser zu dem in der ANLAGE 4 aufgeführten Einkaufs- preis, sind die Preise der betroffenen Preispositionen um den sich ändernden Faktor unverzüg- lich anzupassen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seiner Mitteilung zur Änderung des Ein- kaufspreises die entsprechenden Nachweise beizufügen, aus der sich die Änderung des Ein-

[Seite 19]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 19 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

kaufspreises ergibt. Dieser Nachweis kann durch Vorlage einer neutralen/übergeordneten In- stanz (z. B. Statistisches Bundesamt) mit offiziellen Fakten oder durch Vorlage für LOTTO Ham- burg nachvollziehbarer Belege von Einkaufspreisen des zur Verwendung vorgegebenen Papier- rohstoffes erfolgen. Ohne diese Nachweise kann eine Preisanpassung nicht erfolgen. (3) Mit dieser Preisanpassungsvereinbarung werden ausschließlich Papierpreisschwankungen ge- regelt und abgegolten. Von dieser vereinbarten Anpassung sind Kosten nicht erfasst, die z. B. aus anderen Verzögerungen in der Leistungserbringung entstehen können, die der Auftragneh- mer zu verantworten hat.

16 Zahlungsbedingungen

(1) Mit der Vergütung sind alle Leistungen des Auftragnehmers abgegolten. Nebenkosten (z. B. Kommunikationskosten, Personalnebenkosten, Steuerungskosten), für die in dem Preisblatt keine Position vorgesehen ist, werden nicht gesondert erstattet. (2) Die Abrechnung durch den Auftragnehmer erfolgt jeweils nach Ausführung der jeweiligen Leis- tung des Einzelauftrages. Zusätzlich ausgeführte Leistungen, die auf Mängel zurückzuführen sind, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, werden dabei nicht vom Auftragnehmer abgerech- net, da er die dafür entstehenden Kosten selbst zu tragen hat. (3) Die Bestellnummern sind auf der Rechnung zu vermerken. Auf der Rechnung müssen zudem die Vergabenummer, die Vertragsnummer (wird mit Zuschlagserteilung mitgeteilt) und das Leis- tungsdatum vermerkt sein. (4) Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung an LOTTO Hamburg einzureichen. Elektronische Rechnungen sind als PDF-Datei per E-Mail an buchhaltung@lotto-hh.de zu senden. Diese E- Mailadresse wird vom Auftragnehmer nur zu diesem Zweck genutzt. (5) Die Rechnungen müssen den vom deutschen Umsatzsteuerrecht geforderten Anforderungen entsprechen. Alle die Vergütung betreffenden Beträge bzw. Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum umsatzsteuerlichen Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwa- ige mit der Zahlung bei LOTTO Hamburg anfallende Kosten (z. B. Überweisungskosten) trägt LOTTO Hamburg. Zahlungen erfolgen jedoch nur auf ein Konto eines bei einem in der Europäi- schen Union zugelassenen und ansässigen Kreditinstituts. (6) Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer prüffähigen und korrekten Rechnung ohne Abzüge.

17 Vertragslaufzeit und Kündigung bzw. Rücktritt

(1) Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Wird die Rahmenvereinbarung nicht mit einer

[Seite 20]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 20 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer der beiden Parteien gekündigt, verlängert sich die jeweilige Laufzeit der Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung en- det somit spätestens am 31.10.2030 ohne dass sie einer Kündigungserklärung bedarf. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, • bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens be- antragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass der Auftragnehmer seine Zah- lungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat (§ 8 Nr. 1 VOL/B), • wenn Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB seitens des Auftragnehmers vorliegen und diese während der Leistungsausführung des Auftragnehmers LOTTO Hamburg zur Kenntnis gelangen, • wenn der Auftragnehmer den Mangel trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche nicht be- seitigen kann oder wenn der Auftragnehmer wegen mehrfacher Fristverstreichung in Verzug geraten ist (siehe Ziffer 11 Abs. 4 der Leistungsbeschreibung), • wenn der Auftragnehmer in Streitfällen unberechtigt die ihm übertragenen Leistungen nicht zu den vereinbarten Terminen ausführt, • wenn LOTTO Hamburg ihren Zahlungspflichten nicht nachkommt und sich mehr als einen Monat im Verzug befindet, • wenn der Auftragnehmer gegen die Grundsätze zum verantwortlichen Spielen gemäß § 18

Abs. 3 dieser Leistungsbeschreibung verstoßen hat, sofern eine Fortsetzung des Vertrags-

verhältnisses nicht mehr zumutbar wäre;

• wenn LOTTO Hamburg die Veranstaltungserlaubnis (derzeit bis zum 31.12.2027) nicht neu erteilt wird.

(4) LOTTO Hamburg kann zudem von der Rahmenvereinbarung zurücktreten oder die Rahmenver- einbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Auftragnehmer selbst, oder vermittelt durch von ihm eingesetzte Nachunternehmer oder Unterauftragnehmer schuldhaft gegen ihm oblie- gende Anforderungen oder Verpflichtungen nach §§ 3, 3a, 5 oder 10 HmbVgG verstößt. Dies betrifft auch etwaige bereits abgeschlossene Einzelaufträge. (5) Über die Einreichung eines Insolvenzeröffnungsantrages sowie über die Eröffnung des Insol- venzverfahrens hat der Auftragnehmer LOTTO Hamburg unverzüglich zu unterrichten. (6) Die Kündigung ist gegenüber der anderen Partei mindestens in Textform gemäß § 126b BGB zu erklären. (7) Die ausgeführten Leistungen sind abzurechnen. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt

[Seite 21]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 21 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

LOTTO Hamburg bzw. dem Auftragnehmer das Recht vorbehalten, etwaige bestehende Scha- denersatzansprüche geltend zu machen. (8) Mit Beendigung des Vertrages ist der Auftragnehmer verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Terminal an LOTTO Hamburg herauszugeben. Einreden oder Einwendungen können vom Auf- tragnehmer in diesem Zusammenhang nicht gegenüber LOTTO Hamburg geltend gemacht wer- den. Die Kosten, die mit der Herausgabe entstehen, werden von LOTTO Hamburg getragen (siehe auch Ziffer 8 Abs. 1 dieser Leistungsbeschreibung) (9) Im Übrigen gelten die Vorschriften der VOL/B sowie die gesetzlichen Regelungen.

18 Grundsätze zum verantwortlichen Spielen (Responsible Gaming)

(1) LOTTO Hamburg hat als Veranstalter staatlichen Glückspiels die rechtlichen Rahmenbedingun- gen, insbesondere die Anforderungen des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspiel- wesens in Deutschland (im Folgenden: GlüStV 2021) inkl. Erläuterungen sowie das Ausfüh- rungsgesetz zum Hamburgischen Glückspieländerungsstaatsvertrags (im Folgenden: Hmb- GlüÄndStVAG) in der jeweilig geltenden Fassung zu beachten. Dies gilt auch für die Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen. LOTTO Hamburg hat daher Grundsätze und Konzepte zum verantwortlichen Spielen entwickelt, insbesondere das Kommunikationskonzept Grunds- ätze, das Kommunikationskonzept Umsetzung und das Sozialkonzept. (2) LOTTO Hamburg wird dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung die Grundsätze und Kon- zepte, welche die Tätigkeit für LOTTO Hamburg beeinflussen können, überlassen und auf Nach- frage erläutern. Gleiches gilt für die Tätigkeit des Auftragnehmers relevanten Teile der LOTTO Hamburg erteilten Erlaubnisse. Des Weiteren überlässt LOTTO Hamburg dem Auftragnehmer die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen zum verantwortlichen Spielen, insbesondere den GlüStV 2021 nebst Erläuterungen und das HmbGlüÄndStVAG. (3) Der Auftragnehmer wird die Grundsätze und Konzepte von LOTTO Hamburg und die in § 18 Abs. 1 dieser Rahmenvereinbarung genannten gesetzlichen Bestimmungen zum verantwor- tungsvollen Spielen beachten und umsetzen, soweit er hierbei keine widerstreitenden Gesetze verletzt. (4) Verstöße des Auftragnehmers gegen Absatz 3 können zur Kündigung der Rahmenvereinbarung führen (siehe § 17 Abs. 3 dieser Leistungsbeschreibung).

19 Einsatz von Nachunternehmern gemäß Hamburger Vergabegesetz

(HmbVgG)

Für die Einbeziehung von Nachunternehmern in die Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Rah- menvereinbarung gilt folgendes:

(1) Ausschließlicher Vertragspartner von LOTTO Hamburg ist der Auftragnehmer.

[Seite 22]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 22 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

(2) LOTTO Hamburg wird sich nicht - auch nicht durch schlüssiges Handeln - an irgendeiner Ge- staltung der Vertragserfüllung beteiligen, die einen Nachunternehmer des Auftragnehmers in den Status eines Vertragspartners von LOTTO Hamburg erheben würde. (3) Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistungen oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger Zustimmung von LOTTO Hamburg, die mindestens in Textform vorliegen muss, an Nachunternehmer vergeben. Schweigen ist dabei keine Willenserklärung und gilt somit nicht als Zustimmung. Dies gilt auch für die Beauftragung eines Nachunternehmers nach Zuschlagser- teilung. Voraussetzung der Zustimmung ist neben der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zu- verlässigkeit des Nachunternehmers, dass dieser die von LOTTO Hamburg geforderten Erklä- rungen erbringt. Eine Beauftragung eines Nachunternehmers erfolgt im Namen und auf Rech- nung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer steht für die Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Rahmenvereinbarung durch den Nachunternehmer ein, soweit dieser nicht auf schriftli- che Weisung von LOTTO Hamburg eingeschaltet wurde. (4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an die vom Auftragnehmer eingeschalteten Nachunterneh- mer, die sich aus dieser Rahmenvereinbarung ergebenden Pflichten bindend weiterzugeben. LOTTO Hamburg ist berechtigt, diesbezüglich Nachweise zu fordern. (5) Für den Fall der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist der Auftragnehmer ver- pflichtet, a. bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmen zu beteiligen, soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung des Auftrages vereinbar ist, b. Nachunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auf- trag handelt, c. die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), zum Vertragsbestandteil zu machen, d. den Nachunternehmern die für den Auftragnehmer geltenden Pflichten der §§ 3, 3a und 10 HmbVgG aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunterneh- mer zu kontrollieren und e. den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstige- ren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und LOTTO Hamburg vereinbart sind.

20 Vertragsstrafe aufgrund Verstoßes gegen das Hamburgische Verga-

begesetz (HmbVgG)

(1) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die aus §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG resultierenden Verpflichtungen ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Die Ver- tragsstrafe beträgt je Verstoß 1 v. H. der Abrechnungssumme, bei mehreren Verstößen zusam- men bis zu einer Höhe von 5 v. H. der Abrechnungssumme. Diese berechnet sich jeweils zum Zeitpunkt des Verstoßes aus der Summe der bis zum Zeitpunkt des Verstoßes vom Auftragneh- mer ausgeführten Leistungen in €/netto. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe

[Seite 23]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 23 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

nach S. 1 auch dann verpflichtet, wenn der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachun- ternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer zu vertreten ist. (2) Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt, jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche Schadenersatzansprüche angerechnet. (3) Ergänzend vereinbarte Vertragsstrafen bleiben unberührt.

21 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

(1) Für den Fall, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Hamburgischen Transparenzgeset- zes (HmbTG) vorliegen und die vertragliche Vereinbarung oder Einzelaufträge damit dem An- wendungsbereich dieses Gesetzes unterfallen, muss LOTTO Hamburg diese Vereinbarung und/oder Einzelaufträge nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister der Freien und Hansestadt Hamburg veröffentlichen oder auf Antrag hierzu Auskunft geben. (2) LOTTO Hamburg wird den Auftragnehmer bei Eintreten einer dieser Fallkonstellationen umge- hend informieren und Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen. Der Auftragnehmer teilt LOTTO Hamburg mit, welche Regelungen dieser Vereinbarung seinem Betriebs- und Ge- schäftsgeheimnis im Sinne des § 7 HmbTG unterfallen und legt sein Geheimhaltungsinteresse dar. LOTTO Hamburg verpflichtet sich, bei Veröffentlichung oder Auskunftsersuchen die ge- heimhaltungsbedürftigen Teile unkenntlich zu machen oder abzutrennen.

22 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG). (2) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertrags- wortlaut verbindlich. Der Schriftverkehr mit LOTTO Hamburg muss in deutscher Sprache erfol- gen. Ebenso erfolgen Erklärungen in deutscher Sprache. (3) Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarung bedürfen mindestens der Text- form. (4) Sollte eine Bestimmung der vertraglichen Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, soll dies die Gültigkeit der vertrag- lichen Vereinbarung im Übrigen nicht berühren. Anstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als verein- bart, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Be- stimmung am nächsten kommt. (5) Bei allen sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenen Streitig- keiten ist der ausschließliche Gerichtsstand Hamburg, sofern der Auftragnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen

[Seite 24]

Leistungsbeschreibung

LOS 2

VORHABEN Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen SEITE 24 / 24 LOS 2 Sonderspielscheine

DATUM VERGABENUMMER 30.09.2026 VL-260104

ist.

23 Anlagen

ANLAGE 1 - Preisblatt des Auftragnehmers

ANLAGE 2 - Dateien der jeweiligen Spielscheine mit dem derzeit verwendeten Design

ANLAGE 3 - Anforderungen des Terminalherstellers

ANLAGE 4 - Einkaufspreis für das nach dieser Leistungsbeschreibung zu verwendende Papier so- wie die kalkulatorische Auswirkung auf die vereinbarten Preise

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung