[Seite 1]
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN In Ergänzung zu EVM (B) BVB [214] Punkt 10:
10.2 Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
10.3 Beschäftigte des Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Baustelle, wenn sie vorher bei der JVA Neumünster angemeldet wurden. Dafür ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer eine Liste erstellt, in der alle Mitarbeiter, die Zutritt zur Baustelle erhalten sollen, mit Vornamen, Nachname, Geburtstag, Wohnsitz und Nummer des Personalausweises aufgeführt sind. Für diese Mitarbeiter sind der JVA polizeiliche Führungszeugnisse zur Prüfung vorzulegen, die nicht älter als 3 Monate sein dürfen. Ohne Prüfung des Führungszeugnisses erhält der Mitarbeiter keinen Einlass. Es ist im Vorfeld darauf zu achten, dass genügend Mitarbeiter gemeldet sind. Für die Kraftfahrzeuge des Auftragnehmers sind die Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Mitarbeiterliste und Führungszeugnisse sind mindestens 7 Werktage vor beabsichtigtem Baustellenzutritt an die GMSH zu übergeben und im Bedarfsfall zu aktualisieren. Auf dieser Grundlage erhalten die Mitarbeiter beim Zutritt der Baustelle eine Besucherkarte, die beim Verlassen des JVA-Geländes wieder abgegeben werden muss. Alle Mitarbeiter haben grundsätzlich ihren gültigen Personalausweis beim Betreten der JVA vorzuzeigen und abzugeben. Sie erhalten ihn beim Verlassen der JVA zurück. Unangemeldete Personen erhalten keinen Zutritt zur Baustelle. Es gibt keine Ausnahmen.
10.4 Aufgrund der besonderen Sicherheitsanforderungen in einer JVA verpflichtet sich der Auftragnehmer, die nachfolgend aufgeführten Verhaltensmaßregeln auf der Baustelle einzuhalten:
- Jedweder Kontakt oder Kontaktaufnahme mit den Gefangenen ist grundsätzlich verboten. Es darf keine Übergabe bzw. Abnahme von Gegenständen an bzw. von Gefangenen erfolgen.
- Das Einbringen von Gegenständen wie z.B. Waffen, Alkohol, Drogen, Kameras, Handys mit und ohne Kamera sind strengstens verboten.
- Das Mitbringen und Benutzen von Mobiltelefonen ist in der JVA und auf der Baustelle grundsätzlich nicht erlaubt. Die Mobiltelefone müssen an der Wache abgegeben werden.
- Fotografieren im Baufeld ist grundsätzlich verboten.
- Informationen an Dritte dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, diese Klauseln zum Bestandteil seiner Nachunternehmerverträge zu machen und auf deren Einhaltung zu achten. Verstößt der Auftragnehmer gegen diese Verpflichtungen, stehen dem Auftraggeber die vertraglichen und gesetzlichen Rechte zu (z.B. Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz), soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind.
10.5 Verschwiegenheitsklausel Die während der Tätigkeit in der Justizvollzugseinrichtung erlangten vertraulichen Informationen und Kenntnisse insbesondere über Namen und persönliche Verhältnisse der Gefangenen, über Vollzugsabläufe und die Organisation der Einrichtung, über bauliche Gegebenheiten und Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitstechnik unterliegt der Verschwiegenheit.
[Seite 2]
10.6 Vorgegebene Ruhezeiten: Aufgrund von justizvollzuglichen Abläufen verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Arbeiten nicht außerhalb folgender Zeiten auszuführen: Täglich von 07:00-18:30 Uhr Ausnahmen bedürfen der rechtzeitigen (mind. 3 Werktage) vorherigen Anmeldung durch den Auftragnehmer und Genehmigung durch den Auftraggeber und die JVA. Ist die Ausführung von Arbeiten außerhalb der vorgegebenen Zeiten im Einzelfall aufgrund objektiv unvorhersehbarer, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände erforderlich, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. An den Wochenenden, sowie an Feiertagen kann in der Regel kein Einlass erfolgen.
10.7 Baustrom- und Bauwasserverteiler kann vor Ort zur Verfügung gestellt werden
10.8 Baustellenbesprechungen: Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt teilzunehmen.
10.9 Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet arbeitstäglich Bautagesberichte zu führen und diese der Bauleitung wöchentlich vorzulegen.
10.10 Erschwernisse: Die Baustelle befindet sich auf dem Gelände des geschlossenen Vollzugs der Justizvollzugsanstalt Neumünster, Boostedter Straße Nr. 30. Die Zuwegung findet nur über eine Schleuse mit Personenkontrolle statt und ist damit erschwert.
[Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen]