[Seite 1]
Wasserwirtschaftsamt Traunstein
L
EISTUNGSBESCHREIBUNG
Deichsanierung Tiroler Achen D-TS-22-26
Bauabschnitt I
D-TS-25 und D-TS-26
Gemeinde Übersee, Landkreis Traunstein
Standort Telefon E-Mail Rosenheimer Straße 7 +49 861 706550 poststelle@wwa-ts.bayern.de 83278 Traunstein
[Seite 2]
Wasserwirtschaftsamt Traunstein
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Auftragsbeschreibung ....................................................................... 4
2 Beschreibung örtlichen Verhältnisse ................................................................... 4
2.1 Lage der Baustelle ...................................................................................... 4
2.2 Vorhandene ö:entliche Verkehrswege und Zufahrtsmöglichkeiten ................. 4
2.3 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ........................... 4
2.4 Lager- und Arbeitsplätze ............................................................................. 5
2.5 Boden- und Untergrundverhältnisse ............................................................. 5
2.6 Zu schützende Bereiche und Objekte ........................................................... 6
2.7 Anlagen im Baugelände .............................................................................. 6
2.8 Ö:entlicher Verkehr.................................................................................... 7
3 Ausführungsplanung – zu erbringende Leistungen ................................................ 7
3.1 Objektplanung - Ingenieurbauwerke ............................................................ 7
3.2 Tragwerksplanung ...................................................................................... 7
4 Bauleistung ....................................................................................................... 8
4.1 Verkehrsführung und Verkehrssicherung ...................................................... 8
4.2 Bauablauf .................................................................................................. 8
4.3 Baubehelfe .............................................................................................. 10
4.4 Sto:e und Bauteile ................................................................................... 11
4.5 Bauzeitfenster .......................................................................................... 11
4.6 Beweissicherung ...................................................................................... 11
4.7 Sicherungsmaßnahmen ............................................................................ 12
4.8 Hochwasserschutz und -risiko ................................................................... 12
4.9 Belastungsannahmen ............................................................................... 12
4.10 Aufmaßverfahren ...................................................................................... 12
5 Ausführungsunterlagen .................................................................................... 13
5.1 Vom AN zu bescha:ende Ausführungsunterlagen ....................................... 13
5.2 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen .............................. 13
5.3 Geltende technische Vertragsbedingungen ................................................ 14
5.4 Änderungen und Ergänzungen der ZTV ....................................................... 14
5.5 Ausführungsfristen ................................................................................... 14
5.6 Sondervorschläge und Nebenangebote ..................................................... 14
2
[Seite 3]
Wasserwirtschaftsamt Traunstein
6 Urheberrecht ................................................................................................... 15
7 Angebotsabwicklung ........................................................................................ 15
8 Wertung der Angebote ...................................................................................... 15
Anlagenverzeichnis
| Anlage 1 | Pläne nach Planverzeichnis | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Übersichtslageplan | 01.01 | |||||||
| Längsschnitte | 01.02 | |||||||
| Regelquerschnitte | 01.03 | |||||||
| Spartenplan | 01.04 | |||||||
| Übersicht Überschwemmungsgebiet Tiroler Ache | 01.05 | |||||||
| Überschwemmungsgebiet Festsetzung Tiroler Ache K6 | 01.06 | |||||||
| Überschwemmungsgebiet Festsetzung Tiroler Ache K3 | 01.07 | |||||||
| Anlage 2 | Sanierungsvorschlag | |||||||
| Statikbericht | 02.01 | |||||||
| Geotechnische Kurzstellungnahme Abschnitte 25-26 | 02.02 | |||||||
| LfU Standsicherheitsnachweis Stephl | 02.03 | |||||||
| Anlage 3 | Naturschutz | |||||||
| Artenschutz Fachbeitrag | 03.01 |
3
[Seite 4]
Wasserwirtschaftsamt Traunstein
1 Allgemeine Auftragsbeschreibung
Im Zuge des Hochwasserschutzes der Tiroler Achen, Übersee und Grabenstätt, Landkreis Traunstein, wird der Deich auf einer Länge von ca. 800 Metern durch eine Spundwandinnendichtung ertüchtigt. Die Deichabschnitte D-TS-25 und D-TS-26 sind auf ein hundertjährliches Ereignis mit einer Abflussmenge von 870 m³/s ausgelegt.
Diese Ausschreibung umfasst im Wesentlichen folgende Arbeiten:
- Ausführungsplanung
- Vorbereitende Maßnahmen
- Abtrag und ggf. Anschütten der bestehenden Deichkrone
- Einbau einer Innendichtung
- Wiederherstellung Deichgeometrie und Deichkronenweg
2 Beschreibung örtlichen Verhältnisse
2.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle liegt südlich des Chiemsees im Gemeindegebiet Übersee und berührt das Gemeindegebiet Grabenstätt. Das Vorhaben umfasst eine Strecke von 850 Metern, die sich auf zwei Deichabschnitte aufteilt. Alle Deichabschnitte befinden sich in Fließrichtung rechts. Der Deichabschnitt D-TS-25 reicht vom nördlichsten Punkt der Baumaßnahme, dem Fußgängersteg am Osterbuchberg (ca. Flusskilometer 4,7), bis zur Brücke von Almau nach Osterbuchberg. Dort schließt der Deichabschnitt D-TS-26 an und reicht bis zum südlichsten Punkt der Baumaßnahme bei Flusskilometer 5,6.
2.2 Vorhandene ö(cid:31)entliche Verkehrswege und Zufahrtsmöglichkeiten
Die beiden Deichabschnitte sind über die Brücke von Almau nach Osterbuchberg zu erreichen. Die Brücke kann maximal mit 30t befahren werden. Am wasserseitigen Deichfuß des Abschnittes D-TS-25 verläuft ein Unterhaltungsweg, der jeweils am Anfang und Ende des Abschnittes über Rampen befahren werden kann. Auf der Binnenseite verläuft parallel zum Deich eine befestigte Zufahrtstraße zum anliegenden Bauunternehmen. Der Deichabschnitt D-TS-26 weist einen Fußgängerweg auf der Krone auf.
2.3 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Die Bescha:ung von Wasser und Strom, soweit vom AN benötigt, sowie die ordnungsmäßige Ableitung baubedingter Abwässer sind Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet.
4
[Seite 5]
Wasserwirtschaftsamt Traunstein
2.4 Lager- und Arbeitsplätze
Lager- und Arbeitsplätze können vom AG neben dem Baubereich in eng begrenzten Flächen und Zeiträumen auf der Deichböschung zur Verfügung gestellt werden. Eine Lagerung von Spunddielen auf der Deichböschung ist aufgrund naturschutzfachlicher Vorgaben nur für kurze Zeitdauer (max. 1 Tag) zulässig. Bei Nutzung der Deichböschung als Zwischenlagerfläche für Spunddielen ist dies entsprechend bei geplanten Arbeitsfortschritt zu berücksichtigen bzw. ist diese Fläche lediglich als Kurzzeit- Zwischenlagern anzusehen. Des Weiteren können, nach vorheriger Absprache mit dem WWA und der Umweltbaubegleitung, im begrenzten Umfang Lagerflächen wasserseitig des Deiches ebenfalls temporär verwendet werden. Eine binnenseitige Lagerung ist aus naturschutzfachlichen Gründen nicht vorgesehen. Ebenso darf auf den Deichböschungen mit Ausnahme der Zwischenlagerung des abgezogenen Oberbodens keinerlei Aushubmaterial (Scha:ung Arbeitsplanum auf Deichkrone) und auch kein Baugerät, Maschinen oder Maschinenteile gelagert werden. Die Deichböschungen dürfen bei der Lagerung von Material nicht beschädigt werden.
Für die Baustelleneinrichtung stellt der AG das Grundstück 2204/5, Gemarkung Grabenstätt, zur Verfügung. Als Lagerfläche können Teile des angrenzenden Flurstücks 2204/4, Gemarkung Grabenstätt, mitverwendet werden. Darüberhinausgehende Flächen für Baustelleneinrichtung oder Lagerplatz sind vom AN eigenverantwortlich zu bescha:en und müssen vorab immer mit der Umweltbaubegleitung abgestimmt und von dieser freigegeben werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind sämtliche Lager- und Arbeitsplätze wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzten. Hierzu sind in Abstimmung mit der naturschutzfachlichen Baubegleitung bei Bedarf auch Maßnahmen wie Tiefenlockerung und Ansaat der Flächen mit entsprechendem Saatgut durchzuführen.
Die hierfür anfallenden Kosten sind in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung durch den AG erfolgt nicht.
2.5 Boden- und Untergrundverhältnisse
Im Bereich des Vorhabens befinden sich postglaziale Schwemmböden, die von spät- bis postglazialen Beckensedimenten unterlagert werden. Dementsprechend besteht der Untergrund unter den Au:üllböden der Dammschüttung aus feinkörnigen Schwemm- und Verlandungsböden sowie deren Abfolge aus Schwemmkiesen und -sanden. Die Abfolge wird von feinkörnigen Beckensedimenten unterlagert. Im Bereich der Fußgängerbrücke bei Flusskilometer 4,75 wird die glaziale Abfolge bereits in relativ geringer Tiefe von Halbfestgesteinen der Tertiären Molasse unterlagert bzw. streicht diese Abfolge in Form des Hennenbichl über Tage aus.
Der bestehende Deich ist überwiegend aus Kies-Sand-Gemischen mit wechselndem Steinanteil aufgebaut. Im Bereich bei Flusskilometer 5,1 bis 5,18 ist der Deich aus 5
[Seite 6]
Wasserwirtschaftsamt Traunstein
gemischtkörnigen bindigen Böden aufgebaut. Weitergehende Angaben sind der geotechnischen Kurzstellungnahme und dem geologischen Längsschnitt zu entnehmen.
2.6 Zu schützende Bereiche und Objekte
Die Deichböschungen sind ein wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Eingri:e in die Deichböschungen dürfen deshalb nur erfolgen, soweit sie für Baumaßnahme unbedingt erforderlich sind.
Angrenzend an den Deich befinden sich naturschutzfachlich bedeutsame Lebensräume. Aus diesem Grund sind alle Wiesenbestände des Deiches und des Hinterlandes sowie alle im Baubereich und angrenzend vorhandenen Baum- und Gehölzbestände vor allen nicht zwingend für die Baumaßnahme notwendigen Beeinträchtigungen und Beschädigungen zu bewahren. Erforderliche Schutzmaßnahmen werden zu Baubeginn mit der Umweltbaubegleitung festgelegt.
Im Zuge der Bauvorbereitung sowie evtl. im späteren Bauverlauf erforderliche Rückschnittmaßnahmen an Bäumen und Gehölzen (beispielsweise aufgrund von Abgrabungen für Aufstandsfläche auf der Deichkrone), dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung erfolgen.
2.7 Anlagen im Baugelände
Im Baugebiet und dessen unmittelbaren Umgebung befinden sich zwei Kreuzungsbauwerke: der Fußgängersteg (Fkm. 4,77) im Übergangsbereich von Deichabschnitt 24 zu 25 und die Brücke Osterbuchberg (Fkm. 5,25) zwischen Deichabschnitt 25 und 26.
An der Fußgängerbrücke befindet sich eine Telekomleitung, sowie ein Trinkwasserkanal, dessen Erneuerung derzeit in Abstimmung mit der Deichsanierung geplant wird. An der Brücke nach Osterbuchberg kreuzt eine Stromleitung und verläuft parallel zum Deichabschnitt D-TS-25 unter der Gemeindestraße. Am nördlichen Ende des Abschnittes, auf Höhe der Fußgängerbrücke, zweigt die Stromleitung nach Osten ab und liegt somit nicht im Eingri:sbereich des Vorhabens.
Bei Flusskilometer 4,81 quert eine 110-kv-Freileitung den Planungsbereich. Innerhalb der Leitungsschutzzone von beidseitig 20 Metern zur Leitungsachse ist ein Mindestabstand von drei Metern zu den Leitungsseilen einzuhalten. Bei einer angenommenen Geländehöhe von 531,81 m ü. NN entspricht dies einer Arbeitshöhe von 9,00 m. Gasleitungen des Energienetzes Bayern sind im Eingri:sbereich nicht zu erwarten. Glasfaserleitungen sind derzeit noch nicht umgesetzt, aber in Planung.
Der AN hat sich in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten über die genaue Lage kundig zu machen und hat sich umgehend nach Auftragsvergabe mit den Betreibern in Verbindung zu setzen, um die Vorgehensweise für eine notwendige Abschaltung bei Erreichen des
6
[Seite 7]
Wasserwirtschaftsamt Traunstein
Querungsbereiches mit dem Spundgerät rechtzeitig (mindestens drei Wochen vorher) abzustimmen.
2.8 Ö(cid:31)entlicher Verkehr
Die Deichkronen- und Unterhaltungswege dienen als ö:entliche Geh- und Radwege. Sie sind im Zuge der Baumaßnahme für den ö:entlichen Verkehr gesperrt und entsprechend umzuleiten. Die parallel zum Deichabschnitt D-TS-25 verlaufende Straße muss weiterhin für örtlich ansässige Bauunternehmen zugänglich bleiben.
3 Ausführungsplanung – zu erbringende Leistungen
Vor Baubeginn sind die Ausführungsunterlagen für die Objekt- und Tragwerksplanung des Deiches zu erstellen. Diese sind mit dem AG abzustimmen. Nach erfolgreicher Abnahme durch den AG veranlasst dieser die Prüfung durch einen Prüfstatiker. Für sämtliche Pläne und Höhenangaben sind UTM 32 (EPSG 25832) und DHHN2016 zu verwenden.
3.1 Objektplanung - Ingenieurbauwerke
Die Objektplanung erfordert das Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse aus der Entwurfsplanung (Statikbericht mit Sanierungsvorschlag) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung. Die Ergebnisse sind zeichnerisch darzustellen. Das Ergebnis ist zu erläutern und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in erforderlichen Maßstäben sind anzufertigen. Die Arbeitsergebnisse sind als Grundlage für andere an der Planung fachlich Beteiligten bereitzustellen. Zudem sind deren fachlichen Beiträge zur ausführungsreifen Lösung zu integrieren. Die Ausführungsplanung ist während der Objektausführung zu vervollständigen.
3.2 Tragwerksplanung
Für die Tragwerksplanung sind die Ergebnisse aus der Entwurfsplanung (Statikbericht mit Sanierungsvorschlag) heranzuziehen und die Objektplanung ist zu integrieren. Die Ausführungspläne des Objektplaners sind um die erforderlichen tragwerkplanerischen Angaben zu ergänzen. Es hat eine zeichnerische Darstellung der Konstruktion mit Einbau- und Verlegehinweisen mit Leitdetails zu erfolgen. Werkstattzeichnungen sind nicht auskömmlich. Es sind Stahl- bzw. Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktion mit Stahlmengenermittlung aufzustellen. Abstimmungen mit Prüfämtern und Prüfingenieure sind fortzuführen.
7
[Seite 8]
Wasserwirtschaftsamt Traunstein
4 Bauleistung
4.1 Verkehrsführung und Verkehrssicherung
Während der Arbeiten erfolgt eine Sperrung der Deichkronen- und Verteidigungswege. Eine entsprechende Umleitung erfolgt nach Vorgaben des AG.
Der AN holt vor Beginn der Bauarbeiten bei den zuständigen Genehmigungsbehörden eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung ein.
Die Umsetzung der Verkehrsführung und Baustellenbeschilderung geht zu Lasten des AN, dem während der Bauzeit auch die volle Verkehrssicherungspflicht der Wege obliegt. Auf die Bestimmungen der StVO für Baustellenbeschilderung und anzuwendende Musterpläne, vor allem auf § 45 Abs. 6 StVO, wird besonders hingewiesen. Die Vorgaben aus den Regelplänen der RSA (Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Es sind nur neuwertige, voll reflektierende Schilder zu verwenden. Lampen sind diebstahlsicher anzubringen.
Eine ggf. erforderliche Veränderung der Baustellenbeschilderungen während der Bauzeit (evtl. Abdecken der Schilder an Sonn- und Feiertagen, Versetzen der Schilder etc.) wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Grundsätzlich gilt, dass in jedem Fall durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden muss, dass eine Verschmutzung der ö:entlichen Straßen ausgeschlossen wird. Dies gilt sowohl für die Zufahrten aus dem Baufeldbereich als auch für die anderen, durch den AN im Zuge der Baumaßnahme genutzten Flächen wie. z.B. außerhalb des Baufeldes gelegene Aushubzwischenlagerflächen. Dennoch durch die Baumaßnahme verursachte Verschmutzungen auf ö:entlichen Straßen sind unverzüglich zu beseitigen, beispielsweise durch den Einsatz einer Kehrmaschine.
4.2 Bauablauf
- Zustandserfassung
- Kampfmittelerkundung (im Verdachtsflächenbereich mittels Suchschlitze)
- Ausbau der bestehenden Einbauten (Zäune, Flusskilometersteine, Bänke, Hinweistafeln etc.)
- Ggf. Rodungsarbeiten in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung
- Sukzessiver Abtrag des Oberbodens mit temporärer Lagerung des Materials auf der Deichböschung bzw. wasserseitig des Deiches o Sonderfall bei Deichabschnitt D-TS-25: Entsorgung des sich in der Böschung befindlichen Drahtgitters
- Sukzessiver Abtrag der bestehenden Deichkrone und seitlicher Lagerung des Materials, Abtragshöhe ca. 50 cm
8
[Seite 9]
Wasserwirtschaftsamt Traunstein
- Prüfen, ob abgetragenes Material wiederverwendet werden kann und ggf. entsorgen und geeignetes Material zukaufen (insb. bei stark durchwurzelten Deichabschnitten)
- Bei Bedarf temporäres Anschütten des Deiches auf der Wasserseite, um ein ausreichendes Arbeitsplanum für das Rammgerät zu scha:en
- Sukzessiver Einbau der Innendichtung
- Sukzessive profilgerechte Wiederherstellung des Deiches auf dessen ursprüngliche Geometrie aus dem zwischengelagerten Material und dem bei Bedarf zugekauften Material
- Profilgerechte Wiederherstellung Deichkronenweg
- Profilgerechte Wiederandeckung des Oberbodens
- Ansaat mit Saatgut aus der Region nach naturschutzfachlichen Forderungen
- Wiedereinbau von Einbauten im Zuge der Deichkronenwiederherstellung
- Wiederherstellung Ursprungszustand Baustellenzufahrt und Wirtschaftswege
Für die Absteckung der Spundwandachse und die Höhenfestlegung der Spundwände und Deichkronenhöhe wird zu Baubeginn ein Höhenfestpunkt (DHHN 2016) übergeben.
Vor Baubeginn hat der AN den Zustand zu erfassen und das Baufeld auf Kampfmittel zu erkunden. Zudem hat eine aktuelle Abfrage der Sparten zu erfolgen, insbesondere im Bereich des Deiches D-TS-25. Dort ist die Einbringung einer Wasserleitung via Spühlbohrung vorgesehen. Die Lage ist derzeit nicht bekannt und entsprechend nicht im Spartenplan berücksichtigt.
Das abgetragene Material ist auf seine Wiederverwendbarkeit zu prüfen und ggf. zu entsorgen und neues Material zuzukaufen. Der Abschnitt D-TS-25 weist zudem ein eingewachsenes Gitter auf, das es zu entsorgen gilt. Vorab ist der Oberboden abzuziehen und zwischenzulagern, ggf. ebenfalls zu entsorgen und geeignetes Material zuzukaufen, und anschließend wieder aufzutragen. Die Zwischenlagerung des Oberbodens kann temporär seitlich des Deiches erfolgen. Das Material der Deichkrone kann auf die vorgesehene Lagerfläche zwischengelagert werden. Durch eine sukzessive Arbeitsweise soll der Ablagerungsbereich des Materials und die Eingri:sdauer so gering wie möglich gehalten werden.
Bei allen Deichabschnitte kann der Mindestfreibord von 0,5 Metern eingehalten werden, weshalb die ständige Bemessungssituation durch planmäßige Belastung (BS-P1) bzw. der Lastfall für die Dimensionierung der Spundwand herangezogen wurde. Die Spundwand wird, unter Einhaltung des Mindestfreibordes und der bestehenden Deichgeometrie, auf gleicher Höhe bzw. niedriger als orografisch links eingebracht. Im Überlastfall wird dadurch ein Überströmen auf der orografisch rechten Seite provoziert und der sich links der Tiroler Achen befindliche Siedlungsraum, der ein wesentlich höheres Schadenspotential als die landwirtschaftlichen Flächen rechts der Tiroler Achen aufweist, weiterhin geschützt.
9
[Seite 10]
Wasserwirtschaftsamt Traunstein
Die Deichabschnitte werden nicht statisch tragend ausgestaltet, da es sich um eine Sanierung des bestehenden Hochwasserschutzes mit einem Bemessungsjährlichkeit von HQ handelt. Die Freibordabmessungen und Spundwandlängen sind im 100 Längsschnitt in den Anlagen einzusehen. Einen Überblick über die Maße der Innendichtung je nach Deichabschnitt ist in Tabelle 1 aufgeführt.
Tabelle 1: Übersicht Innendichtungen nach Deichabschnitt.
| Massenermi(cid:9)lung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Massenermi(cid:9)lung | ||||||||||
| Deich- abschni(cid:12) | Sta(cid:15)on von [Fkm] | Sta(cid:15)on bis [Fkm] | Länge [m] | Länge Innen- dichtung [m] | Fläche m² | Profil Art | Gewicht [kg/m²] | Menge [to] | ||
| Menge | ||||||||||
| [to] | ||||||||||
| 25 | 4,8 | 5,167 | 367 | 4,0 | 1468 | Larssen 600K | 99 | 145,3 | ||
| 145,3 | ||||||||||
| 25 | 5,19 | 5,2 | 10 | 4,0 | 40 | Larssen 600K | 99 | 4,0 | ||
| 4,0 | ||||||||||
| 26 | 5,2 | 5,4 | 200 | 3,5 | 700 | Larssen 600K | 99 | 69,3 | ||
| 69,3 | ||||||||||
| 26 | 5,4 | 5,6 | 200 | 4,0 | 800 | Larssen 600K | 99 | 79,2 | ||
| 79,2 | ||||||||||
| Gesamt 777 3008 297,8 |
4.3 Baubehelfe
Durch den temporären Abtrag der Deichkrone entsteht ein ca. vier bis fünf Meter breites Arbeitsplanum für die Befahrung mit dem Rammgerät. Sollte dieses nicht ausreichend breit sein, kann das Arbeitsplanum durch die wasserseitige Anschüttung von Material verbreitert werden. Die Verbreiterung darf maximal der für die Arbeiten notwenigen Mindestfahrbreite entsprechend und ist unverzüglich nach Abschluss der Spundwandarbeiten wieder rückzubauen. Sollten darüber hinaus für den vom Bieter vorgesehenen Geräteeinsatz zusätzliche Aufwendungen für das Arbeitsplanum erforderlich sein, sind diese in die Leistungspositionen der Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Im Bereich der Freileitung bei etwa Flusskilometer 4,81 ist eine maximale Arbeitshöhe von neun Metern einzuhalten. Alle weiteren Sparten befinden sich Unterstrom an den Kreuzungsbauwerken. Bei der Anbindung der Spundwand an das Brückenwiderlager sind die Sparten zu berücksichtigen, indem ausreichend Abstand eingehalten wird. Eine Verlegung der Sparten wird nicht notwendig sein. Eine Wasserleitung befindet in Planung unmittelbar im Bereich D-TS-25 und soll mittels Spülbohrung errichtet werden. Der aktuelle Umsetzungsstand ist mit den Wasserwerken Übersee abzuklären.
Nach abgeschlossener Einbringung des Dichtsystems ist die ursprüngliche Geometrie des Dammes zu rekonstruieren. Die Spundwand wird mit einer erodierbaren Schicht abgedeckt und der Kronenweg zur künftigen Unterhaltung (wieder)hergestellt. Auf den Böschungen ist ein Magerrasen mit Saatgut aus der Region zu etablieren, um einen ökologisch wertvollen Standort beizubehalten bzw. zu scha:en
10
[Seite 11]
Wasserwirtschaftsamt Traunstein
Die Brücke von Almau nach Osterbuchberg ist auf eine Last von 30 Tonnen begrenzt. Sofern der AN schwereres Gerät wählt, ist die alternative Anfahrt über den Osterbuchberg zu wählen. Sollte dies mit dem Gerät nicht möglich sein, sind Maßnahmen zur Nutzlasterhöhung in Form von Unterstützung der Brücke o.ä. in die LV-Position der Baustelleneinrichtung einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
4.4 Sto(cid:31)e und Bauteile
Für die Spundwand ist ein Larssen 600K Profil vorgesehen. Die Längen variieren je nach Deichabschnitt zwischen 3,5 und 4,5 Meter. Das Profil weist eine Dicke von 10 mm, einen Widerstandsmoment von 540 cm³/m und eine Stahlgüte von S355GP (nach DIN EN 10248-1). Nebenangebote zu alternativen Verfahren, wie beispielsweise dem Erdbeton- Mischverfahren, sind zulässig, sofern sie denn technisch gleichwertig ausgestaltet sind.
4.5 Bauzeitfenster
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt aus naturschutzfachlichen Gründen in der Herbst- bzw. Winterperiode von Oktober 2026 bis Ende Februar 2027. Sämtliche witterungsbedingte Aufwendungen für eine sachgerechte Bauausführung sind in die jeweiligen Einzelpreise einzurechnen. Sollte winterbedingt eine Unterbrechung der Erdarbeiten erforderlich werden, wird die Baustellenräumen und -wiedereinrichtung nach der Unterbrechung gem. Position 1.8 vergütet.
4.6 Beweissicherung
Zu Beginn erfolgt eine gemeinsame Begehung mit dem AG, Straßenbaulastträgern und Eigentümern zur Zustandsfeststellung und -dokumentation der Zufahrtsstraßen und Zufahrtswege und der baulichen Anlagen in unmittelbarer Umgebung. Die Gebäude am Hennenbichel (Osterbuchberg) sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Tabelle 2: Übersicht der in der Zustandserfassung zu berücksichtigen Gebäude.
Flurnummer Gemarkung 2183/4 Grabenstätt 2183/1 Grabenstätt 2183/5 Grabenstätt 2183/2 Grabenstätt 2183/3 Grabenstätt 2183 Grabenstätt 2179 Grabenstätt 2176 Grabenstätt 2176/2 Grabenstätt 2173 Grabenstätt 2180 Grabenstätt 2204/2 Grabenstätt 2204/3 Grabenstätt 2438/5 Übersee
11
[Seite 12]
Wasserwirtschaftsamt Traunstein
4.7 Sicherungsmaßnahmen
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und die Anweisungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sind einzuhalten.
4.8 Hochwasserschutz und -risiko
Die Bauarbeiten erfolgen am Hochwasserschutzdeich der Tiroler Ache. Die Anlaufzeit des Hochwassers kann hierbei nur wenige Stunden betragen. Dies ist baubetrieblich zu berücksichtigen: sämtliche Suchschlitze sind unverzüglich wieder zu verfüllen. Aufgrund des vorhandenen Hochwasserrisikos sind die Deichabtragarbeiten abschnittsweise je nach Rammfortschritt im Zuge der Rammarbeiten durchzuführen.
Das Hochwasserrisiko für die Baustelleneinrichtung (Geräte, Maschinen, Bausto:e etc.) liegt uneingeschränkt beim AN. In der arbeitsfreien Zeit dürfen keine Maschinen und Material unterhalb der wasserseitigen Deichkrone gelagert werden. Das übrige Hochwasserrisiko im Baubereich ist für hochwasserbedingte Stillstandzeiten von bis zu vierzehn Tagen auf entsprechender Position einzurechnen. Darüber hinaus gehende Stillstandzeiten werden zu den Einheitspreisen der entsprechenden Leistungspositionen vergütet, wobei als Hochwassertage nur solche Tage geltend gemacht werden können, bei denen infolge der Wasserstände keine Arbeiten erfolgen können.
Ab dem Zeitpunkt des ersten Abtrags bis Endtiefe ist laufend ein Bagger vorzuhalten, der im Hochwasserfall Sofortmaßnahmen ergreifen kann. Die Erreichbarkeit der Verantwortlichen sowie der Maschinenführer muss auch außerhalb der Arbeitszeiten sichergestellt sein.
Erreicht der Pegel Staudach-Egerndach an der Tiroler Achen einen Abfluss von 375 m³/s sind alle Arbeiten unverzüglich einzustellen. Die Pegel in Staudach-Egerndach und in Kössen, Österreich, sind für die Aufstellung von Alarm- und Warnpläne heranzuziehen.
4.9 Belastungsannahmen
Für den Endzustand der Deichkrone gilt eine Belastungsannahme von SLW 30.
4.10 Aufmaßverfahren
Das Aufmaß erfolgt entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und den in den Vertragsbedingungen aufgeführten Richtlinien. Die Aufmaße sind an Ort und Stelle gemeinsam vom AG und AN zu nehmen. Rechnungen, welche nicht durch gemeinsame Aufmaße belegt sind, gelten als nicht prü:ähig und werden grundsätzlich nicht anerkannt. Die Urschrift der Aufmaße erhält der AG, die Durchschrift der AN. Die Durchschrift ist der Schlussrechnung beizugeben.
12
[Seite 13]
Wasserwirtschaftsamt Traunstein
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Wiegescheine zu den zahlungsbegründenden Unterlagen gehören. Sie müssen folgende Angaben enthalten:
- das Lieferwerk,
- den Namen der Baustelle,
- die Bezeichnung des Wägegutes,
- die Nummer des Wiegescheines,
- das Datum und die Uhrzeit der Wägung (maschinengerecht),
- die Kennzeichnung des Fahrzeuges (betriebseigene Bezeichnung / polizeiliches Kennzeichen) und
- die Unterschrift des Wägers.
Auf die Feststellung des Taragewichtes bei jeder Wägung kann nur verzichtet werden, wenn diese mit einer zugelassenen Bandlaufwaage erfolgt. Die Nummer des Wiegescheines muss von der Druckerei fortlaufend mitgedruckt sowie Datum, Uhrzeit, Tara- und Bruttogewicht bei der Wägung automatisch ausgedruckt worden sein.
Der Auftraggeber ist berechtigt, mangelhafte oder fehlerhafte Wiegescheine als zahlungsbegründende Unterlagen nicht anzuerkennen und die Bezahlung der zugehörigen Leistungsposition abzulehnen.
5 Ausführungsunterlagen
5.1 Vom AN zu bescha(cid:31)ende Ausführungsunterlagen
Der AN hat die Ausführungsplanung zu erstellen und entsprechend im LV zu bepreisen. Grundlage für die Ausführungsplanung sind die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen. Nach Abnahme der Ausführungsplanung durch den AG übergibt dieser die Unterlagen zur Prüfung an einen Prüfstatiker. Nach erfolgter Prüfung ist die Bauleistung innerhalb des Baufensters umzusetzen. Die Anforderungen der Ausführungsplanung sind in Kapitel 3 dargestellt.
5.2 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Übersichtslageplan
- Längsschnitte
- Querschnitte
- Spartenplan
- Statikbericht inkl. Sanierungsvorschlag
- Geotechnische Kurstellungnahme
- Weitere Standsicherheitsnachweise
- Naturschutzfachliche Unterlagen (Pläne und Bericht)
- Ggf. hydraulische Berechnungen 13
[Seite 14]
Wasserwirtschaftsamt Traunstein
- Höhenfestpunkt
5.3 Geltende technische Vertragsbedingungen
- ZTV-W (LB 205) Erdarbeiten
- ZTV-W (LB214) Spundwände, Pfähle, Verankerungen
- Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften und Anweisungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sind einzuhalten
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Ingenieurbauten ZTV-Ing
Darüber hinaus gelten sämtliche ZTV-W zugrunde gelegenen und im jeweiligen Anhang aufgeführten Regelwerke und Normen. Soweit die obenstehenden Empfehlungen bzw. Richtlinien zueinander widersprüchliche Regeln oder Vorgaben enthalten, sind diese vor Baubeginn mit dem AG abzuklären.
5.4 Änderungen und Ergänzungen der ZTV
Ausführungsregelung für Bauarbeiten jeder Art - Ergänzend zu DIN 18299 Nr. 3.1 wird vereinbart:
Vor Ausführung der Bauarbeiten hat sich der AN ohne gesonderte Vergütung bei den zu- ständigen Stellen über die Lage
- der Kabel der Telekommunikations- und Elektroversorgungsunternehmen,
- der Wasserleitungen, Schmutz- und Regenwasserkanäle,
- der Gas- und Fernwärmeleitungen,
- der Drainagen u. Ä.
so rechtzeitig zu unterrichten und vor Ort zu vergewissern, dass der Baufortschritt nicht behindert wird. Für Beschädigungen und deren Folgen an bekannt vorauszusetzenden Hindernissen haftet der AN.
5.5 Ausführungsfristen
Mit der Ausführungsplanung ist unmittelbar nach Vertragsschluss zu beginnen. Die Bauarbeiten, mit Ausnahme der Begrünungsarbeiten, sind aus naturschutzfachlichen Gründen bis zum 28.02.2027 fertigzustellen.
5.6 Sondervorschläge und Nebenangebote
Sondervorschläge und Nebenangebote sind zugelassen und als solche zu kennzeichnen. Sie müssen den technischen Anforderungen des Hauptangebotes entsprechen und sind entsprechend nachzuweisen.
14
[Seite 15]
Wasserwirtschaftsamt Traunstein
6 Urheberrecht
Der Auftraggeber erwirbt mit vollem Umfang das Verwertungs- und Urheberrecht an gelieferten Daten und Unterlagen. Sämtliche Berichte, Pläne und Arbeitsdaten sind digital (Übergabe z.B. über WWA-eigenen Cloud möglich) in übersichtlicher Form zusammenzustellen.
7 Angebotsabwicklung
Fristen zur Angebotsabgabe sind der Vergabeplattform zu entnehmen. Später eintre:ende Angebote werden bei der Vergabe nicht mehr berücksichtigt.
8 Wertung der Angebote
Die Bewertung erfolgt auf Basis des eingereichten Angebots. Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Bewerbungsunterlagen. Unter den vorgegebenen Punkten sind die wesentlichen Aspekte auf den Punkt zu bringen. Detaillierte Angaben dazu sind in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Preis und dem wirtschaftlichsten Angebot. Stundenlohnarbeiten fließen mit in die Wertung ein.
Es wird eine Ortseinsicht vor Angebotsabgabe empfohlen. Preiserhöhungen aus Mangel an Ortskenntnissen können nicht geltend gemacht werden. Bei Rückfragen zur Vergabe ist die entsprechende Funktion in der Vergabeplattform zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle Traunstein
15