Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Leistungsbeschreibung
„Flugzieldarstellung Helikopter“
mit zivilen Helikoptern für Nachweise im Rahmen der Projekte der Projektabteilung See im BAAINBw
Anlage 1 zum Vertrag Q/S2AI/SA130/GA739 Stand: 01.06.2026
Inhaltsverzeichnis
2 Leistungs- und Liefergegenstand 4
3 Anforderungen bezogen auf den Leistungs- und Liefergegenstand 5
3.1 Leistungsanforderungen zu den Dienstleistungen 5
3.2 Leistungsanforderungen an das Luftfahrzeug 8
3.3 Leistungsanforderungen an das Personal 9
4 Anforderungen Anteil Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Ergonomie (AUE) 10
Einleitung
Für die Projekte der Projektabteilung See und die Projekte der Projektabteilung Kampf im BAAINBw (Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr), die im direkten Zusammenhang mit den Einheiten der Marine stehen, sind für Funktionsnachweise und Erprobungen der Waffensysteme an Bord von Neu- und Umbauten von Marineeinheiten unter anderem zivile Flugzieldarstellungen (FZD) mit Helikoptern notwendig. Die Termine der Einsatzzeiten bedürfen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse der Erprobungsumstände (z. B. Funktions- und Betriebsfähigkeit der zu testenden Bordanlagen der Schiffe, Wetterbedingungen) hohe Flexibilität des Auftragnehmers (AN).
Leistungs- und Liefergegenstand
Dienstleistungen
Es sind bis max. 1.450 Flugstunden mit Helikopter inkl. der notwendigen Organisations-/Koordinationsleistung für die Einsätze als Flugzieldarstellung im Zeitraum 01/2027-12/2031 zu erbringen.
Weitere Details können dem Kapitel 3 entnommen werden.
Luftfahrzeug
Benötigt werden je nach Einsatzanforderung (Funktionsnachweis/Erprobung) mindestens ein - in Ausnahmefällen max. zwei zeitlich parallel fliegende baugleiche/bauartgleiche (insbesondere hinsichtlich des RCS-Werts (wirksame Radarrückstrahlfläche)) - Hubschrauber als Flugziel.
Der/Die Hubschrauber muss/müssen während der gesamten Dauer einer Funktionsnachweis-Phase für ein Projekt ebenfalls baugleich/bauartgleich sein, damit die Vergleichbarkeit (Reproduzierbarkeit) zwischen den Testergebnissen gegeben ist.
Weitere Details können dem Kapitel 3 entnommen werden.
Personal
Personal für die Koordinationsleistung, Einrüstung von Zusatzgeräten und für die Durchführung der Flüge der Einsätze muss ebenfalls gestellt werden.
Weitere Details können dem Kapitel 3 entnommen werden.
Anforderungen bezogen auf den Leistungs- und Liefergegenstand
Leistungsanforderungen zu den Dienstleistungen
| Anforderungs-ID | Anforderungstext |
|---|---|
| Afo.3.01.001 | Flugleistung: Bis zu ca. 1.450 Flugstunden (Gesamt-Fh). Die 1.450 Flugstunden setzen sich zusammen aus den Flugstunden im Nachweisgebiet (Time Over Target (TOT)) ca. 2/3 der Gesamt-Fh (d.h. 967 Flugstunden) und den durchschnittlich unterstellten An- und Abflugzeiten (Transitzeiten) ca. 1/3 der Gesamt-Fh (d.h. 483 Flugstunden) vom Ort der Ein-/Ausrüstung der AG-eigenen DGPS-Anlage im Umkreis Eckernförde /Kiel/Rendsburg (unter der Annahme der durchschnittlichen Flugzeit pro Einsatztag von 2 Stunden TOT). Dieser Ort der Ein-/Ausrüstung stellt auch Beginn und Ende der vergüteten Einsatzflugzeiten dar. Ausnahme: Bei Notwendigkeit des zweiten Helikopters für die Nachweise werden die Flugstunden des Transits zum Ort der Ein-/Ausrüstung ebenfalls vergütet. |
| Afo.3.01.002 | Die Termine der Einsatzzeiten bedürfen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse der Erprobungsumstände (z. B. Funktions- und Betriebsfähigkeit der zu testenden Bordanlagen der Schiffe, Wetterbedingungen) hoher Flexibilität des Auftragnehmers (AN) bezüglich Kurzfristigkeit der Einplanung (siehe auch Afo.3.03.004) sowie möglichen Stornierungen bzw. Verschiebungen der Einsätze (siehe auch Afo.3.01.015). |
| Afo.3.01.003 | Es muss ein Helikopter zur Flugzieldarstellung gestellt werden. Der Hubschrauber als Flugziel muss während der gesamten Dauer einer Funktionsnachweis-Phase für ein Projekt identisch (baugleich/bauartgleich) sein, damit die Reproduzierbarkeit zwischen den Testergebnissen gegeben ist. Eine Funktionsnachweis-Phase kann abhängig vom Projekt bis zu vier Jahre betragen. |
| Afo.3.01.004 | In Ausnahmefällen muss ein zweiter baugleicher/bauartgleicher (Kriterium: Insbesondere RCS-Wert) Helikopter für zeitlich parallel fliegende Flugaufgaben gestellt werden. Die hierzu erforderlichen Flugstunden für den Transit des zweiten Helikopters zum Ort der Ein-/Ausrüstung werden in diesem Ausnahmefall vergütet (vergleiche auch Afo.3.01.001). |
| Afo.3.01.005 | Durchführung von Flügen über Nord- und Ostsee in küstenfernen Gebieten der Bundeswehr (Bw)-Sperr-/Übungsgebieten (siehe auch Afo.3.01.006) mit Zieldarstellungszeit im Nahbereich Schiff von mindestens durchgehend zwei Stunden (TOT). |
| Afo.3.01.006 | Der Helikopter muss in küstenfernen Einsatz-/Erprobungsgebieten über See fliegen: z.B. * westlicher Ostseebereich (ED-R11A/B, ED-D28), * östlicher Ostseebereich (ED-D47A-C) und * Nordsee (ED-D44/46). |
| Afo.3.01.007 | Einsatzzeiten: * 33% im westl. Ostseebereich, * 33% im östl. Ostseebereich und Pommersche Bucht, * 33% in der Nordsee. |
| Afo.3.01.008 | Die Einsätze müssen bei Bedarf auch an Wochenenden und zu Sonderzeiten (außerhalb der regulären Flugplatzöffnungszeiten) durchgeführt werden können. |
| Afo.3.01.009 | Flughafengebühren (auch bei Flügen am Wochenende und/oder bei Sonder-Öffnungszeiten vor/nach den regulären Öffnungszeiten) sind gesondert zu berücksichtigen und in der Rechnung aufzuführen. |
| Afo.3.01.010 | Zwischenlandungen für notwendige Betankungen sind auch auf anderen Flugplätzen in der Nähe der jeweiligen Zielgebiete durchzuführen. Optional ist der Einsatz eines entsprechenden Betankungsfahrzeuges inkl. Personal nach wirtschaftlichen Betrachtungen möglich. Ist im Vergleich der Einsatz eines Betankungsfahrzeuges inkl. Personal kostengünstiger, ist die Betankung mittels Betankungsfahrzeug durchzuführen. |
| Afo.3.01.011 | Betankungszeiten sind gesondert zu berücksichtigen und dürfen dem AG nicht in Rechnung gestellt werden. |
| Afo.3.01.012 | Ausrüstzeiten für DGPS-Ein- und -Ausbau durch Personal der WTD 71 im Raum Eckernförde sind gesondert zu berücksichtigen und dürfen dem AG nicht in Rechnung gestellt werden. |
| Afo.3.01.013 | Nur tatsächlich durchgeführte Flüge können dem AG vom AN in Rechnung gestellt werden. |
| Afo.3.01.014 | Die Anforderung von Leistungen erfolgt über den Koordinator für die Flugzieldarstellung (Koordinator FZD) als Entscheidungsbevollmächtigten. Die Luftfahrzeuge werden in der Regel im Rahmen von Wocheneinsatzplänen angefordert. Einzelheiten der konkreten Einsätze und Korrekturen werden bis unmittelbar vor dem jeweiligen Einsatz fernmündlich abgestimmt. Die Entscheidungsbevollmächtigten (Koordinatoren FZD) sind in "Anlage 1.01 Anforderungsberechtigte der Flugzieldarstellung" aufgeführt. |
| Afo.3.01.015 | Geflogen wird erst nach zeitnaher Beauftragung der Anforderungsberechtigten. Für Stornierung von gebuchten Erprobungstagen, welche kurzfristig, d.h. 5, 3 bzw. 1 Werktag vorher oder am Einsatztag selbst abgesagt werden, sind Pauschalen in Abstufung der Kurzfristigkeit an den AN gegen Rechnung zu begleichen. Andere Stornierungen, d.h. ≥ 6 Werktage, sind für den AG kostenfrei. Die Höhe der Pauschalbeträge für Stornierungen sind in dem Angebot/Kalkulation aufzuführen. |
Leistungsanforderungen an das Luftfahrzeug
Die Helikopter haben folgende Anforderungen zu erfüllen
| Anforderungs-ID | Anforderungstext |
| Afo.3.02.001 | Die Helikopter müssen mit VHF-Sprechfunk und IFF-Transponder ausgerüstet sein. |
| Afo.3.02.002 | Der Helikopter muss zur Durchführung von Flügen über Nord- und Ostsee in küstenfernen Gebieten mit Zieldarstellungszeit im Nahbereich Schiff von mindestens durchgehend zwei Stunden (TOT) geeignet sein (Vergleiche auch Afo.3.01.006). |
| Afo.3.02.003 | Flugbereitschaft für durchgehend mindestens 2 Stunden TOT ist sicherzustellen. |
| Afo.3.02.004 | Die maximalen Maße des Helikopters sind ähnlich denen des Bw-Helikopters Typ SEA LYNX (L=14 m / B=3 m / H=4 m). Die Maximalgröße ist beschränkt aufgrund der Detektions- leistung der zu testenden Radaranlagen. |
| Afo.3.02.005 | Die notwendige Einrüstung der Helikopter mit den WTD-eigenen DGPS-Datenaufzeichnungsanlagen ist für alle Flüge sicherzustellen. |
| Afo.3.02.006 | Für die Einrüstung der DGPS-Datenaufzeichnungsanlage der WTD 71 sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: * Stromversorgung 28V, 2.5A * Einbaumöglichkeit einer GPS-Antenne incl. Verkabelung * Einbaumöglichkeit einer Datalink-Sendeantenne 1.4 GHz inkl. Verkabelung * Flugtaugliche Befestigungsmöglichkeit der GPS-Plate |
Leistungsanforderungen an das Personal
Personal im Einsatzbüro sowie in der Technik und Pilot(en).
| Anforderungs-ID | Anforderungstext |
|---|---|
| Afo.3.03.001 | Personal (Pilot(en) und Bedien-/Administrationspersonal) zum Betrieb des/der Helikopter müssen bereitgestellt werden. |
| Afo.3.03.002 | Das Personal im Einsatzbüro ist werktags über Telefon und Mailverkehr in den Bürozeiten zu erreichen. |
| Afo.3.03.003 | Das Personal im Einsatzbüro stimmt alle Einsatztage im Vorfeld mit dem Koordinator FZD (Entscheidungsbevollmächtigen) ab und stellt die Einsätze sicher. |
| Afo.3.03.004 | Die einzelnen Flugtage/Einsatztage und Korrekturen werden zwischen dem Koordinator FZD und dem Personal im Einsatzbüro des Auftragnehmers kurzfristig (3-5 Werktage) bis unmittelbar vor dem jeweiligen Einsatz abgestimmt. |
| Afo.3.03.005 | Das Personal im Einsatzbüro koordiniert in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachtechnik der WTD 71 die zeitnahe Ein-/Ausrüstung der DGPS-Datenaufzeichnungsanlage (in den Kernarbeitszeiten der WTD 71 von Mo. bis Fr. 09:00-14:00 Uhr) für die Einsatztage. * Mit Unterstützung des Technik-Personals erfolgt am Vortag des jeweiligen Einsatzes die DGPS-Einrüstung der Helikopter durch Personal der WTD 71 im Raum Eckernförde/Kiel/Rendsburg. * Am Einsatzfolgetag erfolgt am gleichen Ort der Ausbau der DGPS-Datenaufzeichnungsanlage durch Personal der WTD 71. |
| Afo.3.03.006 | Der Pilot kommuniziert mit dem Nutzer (z.B. Fregatte auf See) am (Vor-)Tag des Einsatzes die tagesaktuellen Informationen. |
| Afo.3.03.007 | Nach erfolgtem Einsatz übermittelt das Personal im Einsatzbüro dem für den Einsatz zuständigen Koordinator FZD/Anforderungsberechtigten die tatsächlich durchgeführten Flugzeiten (Start, Landung, TOT). |
Anforderungen Anteil Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Ergonomie (AUE)
Es bestehen keine zusätzlichen Anforderungen zu den geltenden Gesetzen.
Nachweisführung
| Bezugs-Afo.-ID | Nachweisart |
| Afo.3.01.001 Afo.3.01.002 Afo.3.01.004 bis Afo.3.01.006 Afo.3.01.008 bis Afo.3.01.015 Afo.3.02.002 Afo.3.02.003 Afo.3.03.007 | Rechnungslegung (mindestens einmal pro Quartal) für durchgeführte Flugeinsätze. Bei der Erstellung der Rechnung ist darauf zu achten, dass die Zuordnung der Leistungen zu einzelnen Projekten, der nutzenden Marineeinheit und dem jeweiligen Anforderungsberechtigten (s. Anlage 1.01 zur Leistungsbeschreibung) hervorgeht. Nach jedem Einsatztag sind dem jeweiligen Anforderungsberechtigten per Mail die entsprechenden Flugdaten durch den AN zu übersenden (vergleiche Afo.3.03.007). |
Abkürzungsverzeichnis
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| A | Ampere |
| Afo | Anforderung |
| AG | Auftraggeber |
| AN | Auftragnehmer |
| AUE | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Ergonomie |
| BAAINBw | Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr |
| Bw | Bundeswehr |
| DGPS | Differential GPS |
| ED-D/ED-R | E = ICAO-Region Nordeuropa, D = Deutschland, D = Danger, R = Restricted |
| Fh | Flugstunden |
| FZDen | Flugzieldarstellung(en) |
| GF | Geschäftsfeld |
| GHz | Gigahertz |
| GPS | Global Positioning System |
| ICAO | International Civil Aviation Organisation (Internationalen Zivilluftfahrtorganisation) |
| ID | Identifikationsnummer |
| IFF | Identification Friend or Foe (Freund-Feind-Erkennung) |
| LAfo | Leistungsanforderung |
| Lfz | Luftfahrzeug |
| RCS | Radar Cross Section |
| TOT | Time Over Target (Effektive Zeit der Flugzieldarstellung „über“ dem Erprobungsträger „Schiff“) |
| V | Volt |
| VHF | Very High Frequency (Ultrakurzwelle) |
| WTD | Wehrtechnische Dienststelle |
Anlagen
- Anlage 1.01 Anforderungsberechtigte der Flugzieldarstellung