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231_Tariftreue.pdf

Heizungsanlagen mit Fernwärmeanschluss und Fußbodenheizung für 25 Wohnungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 09:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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231.H (Vereinbarung Tariftreue)

Vergabenummer
Baumaßnahme Anlage zur Vergabe
Leistung

Ergänzung des Angebotsschreibens Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen

Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben in Nr. 7 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an andere Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 bzw. § 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt.

1 Ergänzung des Angebotsschreibens Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde: 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 - Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch - (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt.

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231.H (Vereinbarung Tariftreue) 1.2 Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Bundesauftrag ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.

1.3 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal 250.000 €, zu zahlen.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügtem Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal 250.000 €, zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind.

2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Bei der Weitervergabe von Leistungen an andere Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 bzw. § 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU 232 zum Vertragsgegenstand zu machen.

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