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QNG_Handbuch_Anlage-3_AnforderungenBund_v1-4_GR-1.pdf

Heizungs- und Sanitärarbeiten für einen Schulneubau mit Mensa und Klassenräumen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 09:34 (Europe/Berlin)

Herkunft: fbhh-evergabe.web.hamburg.de

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ANLAGE 3 zum Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude, Stand: 19.07.2024

GEBÄUDEANFORDERUNGEN

Besondere Anforderungen im öffentlichen Interesse an den Beitrag

von Gebäuden zur Nachhaltigen Entwicklung

Die Qualitätssiegel QNG-PLUS und QNG-PREMIUM des Bundes sind staatliche Gütesiegel für Gebäude. Voraussetzung für eine Vergabe von QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die technische, funktionale, ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage einer unabhängigen Prüfung. In Abhängigkeit vom konkreten Anwendungsfall aus Gebäude- und Nutzungsart sowie Maßnahmenart (z. B. Neubaumaßnahme) können spezifische Varianten der Qualitätssiegel (Siegelvarianten) vergeben werden. Die aktuellen Siegelvarianten sind in der Anlage 1 zum Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude aufgeführt.

Eine Voraussetzung für die Erteilung der Qualitätssiegel ist die Erfüllung der besonderen Anforderungen an den Beitrag von Gebäuden zur nachhaltigen Entwicklung im öffentlichen Interesse (im Folgenden „Gebäudeanforderungen“). Die vom Siegelgeber formulierten Gebäudeanforderungen sind mit Bewertungskriterien und Bewertungsmaßstäben in dieser Anlage 3 zum Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude sowie den zugehörigen referenzierten Dokumenten des Anhangs beschrieben. Diese lauten wie folgt:

3.1.1 LCA- Bilanzregeln Wohngebäude 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien 3.1.4 Barrierefreiheit im QNG 3.1.5 Naturgefahren am Standort 3.2.1.1 LCA-Bilanzregeln Nichtwohngebäude 3.2.1.2 LCA-Anforderungswert Nichtwohngebäude

Wichtiger Hinweis zur jeweils geltenden Fassung:

Bitte beachten Sie: Dieses Siegeldokument wird regelmäßig überarbeitet und ist für Antragstellende jeweils nur in seiner zum Zeitpunkt der Beauftragung der Zertifizierungsstelle bzw. Beantragung der Zertifizierung oder der Bestätigung zum Antrag einer staatlichen Förderung aktuellen Fassung gültig. Regelungen und Anforderungen vorangehender oder nachfolgender Versionen haben für den jeweiligen Antragstellenden keinerlei Gültigkeit und können somit auch nicht zur Begründung oder Ablehnung von Ansprüchen geltend gemacht werden.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie die Nummer einer Fassung sind jeweils in folgender Tabelle vermerkt:

Versionsnummer Datum des Inkrafttretens

1.0 08.06.2021

1.1 20.04.2022

1.2 01.01.2023

1.3 01.03.2023

1.4 19.07.2024

An dieser Stelle finden Sie jeweils nur die aktuelle Version der Anlage 3. Zur Vermeidung von Missverständnissen werden vorangegangene Versionen entfernt. Die Speicherung der für eine Zertifizierung jeweils maßgeblichen Fassung der Anlage 3 wird Antragstellenden, Systemanbietern und Zertifizierungsstellen daher empfohlen.

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ANLAGE 3 zum Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude, Stand: 19.07.2024

Inhaltsverzeichnis

Übersicht der Gebäudeanforderungen für den Neubau und die Komplettmodernisierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden...............................................................................................................................................................................................3

Anforderung 1: Treibhausgasemissionen und Primärenergiebedarf...............................................................................................4 Anforderung 2: Nachhaltige Materialgewinnung .....................................................................................................................................7 Anforderung 3: Schadstoffvermeidung in Baumaterialien ............................................................................................................... 10

Anforderung 4: Barrierefreiheit ...................................................................................................................................................................... 11 Anforderung 5: Naturgefahren am Standort ............................................................................................................................................ 14

Anforderung 6: Gründach.................................................................................................................................................................................. 16 Änderung zur Vorversion .................................................................................................................................................................................. 18

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ANLAGE 3 zum Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude, Stand: 19.07.2024

Übersicht der Gebäudeanforderungen für den Neubau und die

Komplettmodernisierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Anforderunggilt für QNG-Siegelvariante Wohngebäude Nichtwohngebäude K N 2 1 * W N 2 1 * W G 2 3 B * N 2 2 * B * K 2 2 * U * * * N 2 2 U * * * K 2 2 N 3 W 2
Anforderung 1 – Treibhausgasemissionen und Primärenergiebedarf
ANF1- WG1Treibhausgas und Primärenergie – WGXX
ANF1- WG2Treibhausgas und Primärenergie – WGX
ANF1- NW1Treibhausgas und Primärenergie – NWXXX
Anforderung 2 – Nachhaltige Materialgewinnung
ANF2- WG1Nachhaltige Materialgewinnung –XXX
ANF2- NW1Nachhaltige Materialgewinnung –XXX
Anforderung 3 – Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
ANF3-1Schadstoffvermeidung in BaumaterialienXXXXXX
Anforderung 4 – Barrierefreiheit
ANF4- WG1BarrierefreiheitXXXX
ANF4- NW1BarrierefreiheitXXX
Anforderung 5 – Naturgefahren am Standort
ANF5-1Naturgefahren am StandortXXX
Anforderung 6 – Gründach
ANF6-1GründachXXX
*Die Siegelvarianten KN21 und WN21 wurden vom Siegelgeber zum 01.01.2023 zurückgezogen und durch die Siegelvariante WG23 ersetzt. **Die Siegelvarianten BN22 und BK22 (im Folgenden „BN/K22“) wurden vom Siegelgeber zum 01.01.2023 zurückgezogen und durch die Siegelvariante NW23 ersetzt. ***Die Siegelvarianten UN22 und UK22 (im Folgenden UN/K22“) wurden vom Siegelgeber zum 01.01.2023 zurückgezogen und durch die Siegelvariante NW23 ersetzt.

Tabelle 1: Übersicht der Gebäudeanforderungen

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Anforderung 1:

Treibhausgasemissionen und Primärenergiebedarf

ANF1-WG1 Treibhausgas und Primärenergie (gültig bis 31.12.2022)

QNG-PLUS

Anforderungen für: KN21 WN21 Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn die gemäß der Methodik der Anlage „LCA-Bilanzregeln Wohngebäude“ ermittelten

1  Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus maximal 28 kg CO Äqu./m² a betragen 2 und

2  der ermittelte Primärenergiebedarf nicht erneuerbar im Gebäudelebenszyklus maximal 96 kWh/m² a beträgt.

QNG-PREMIUM

Anforderungen für: KN21 WN21 Dem Gebäude darf nur QNG-PREMIUM zuerkannt werden, wenn die gemäß der Methodik der Anlage „LCA-Bilanzregeln Wohngebäude“ ermittelten

1  Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus maximal 20 kg CO Äqu./m² a betragen 2 und

2  der ermittelte Primärenergiebedarf nicht erneuerbar im Gebäudelebenszyklus maximal 64 kWh/m² a beträgt.

ergänzende Bewertungsgrundlagen zu 1  Bezugsfläche ist die Netto-Raumfläche (NRF (R)) nach DIN 277:2021-08 in m². bis 2

erforderliche Nachweise

zu 1  Die Dokumentation und Nachweisführung muss entsprechend der Vorgaben des bis 2 Anhangdokuments „LCA-Bilanzregeln Wohngebäude“ erfolgen.

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ANF1-WG2 Treibhausgas und Primärenergie (gültig ab 01.01.2023)

QNG-PLUS

Anforderungen für: WG23 Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn die gemäß der Methodik der Anlage „LCA-Bilanzregeln Wohngebäude“ ermittelten

1  Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus maximal 24 kg CO Äqu./m² a betragen 2 und

2  der ermittelte Primärenergiebedarf nicht erneuerbar im Gebäudelebenszyklus maximal 96 kWh/m² a beträgt.

QNG-PREMIUM

Anforderungen für: WG23 Dem Gebäude darf nur QNG-PREMIUM zuerkannt werden, wenn die gemäß der Methodik der Anlage „LCA-Bilanzregeln Wohngebäude“ ermittelten

1  Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus maximal 20 kg CO Äqu./m² a betragen 2 und

2  der ermittelte Primärenergiebedarf nicht erneuerbar im Gebäudelebenszyklus maximal 64 kWh/m² a beträgt.

ergänzende Bewertungsgrundlagen zu 1  Bezugsfläche ist die Netto-Raumfläche (NRF (R)) nach DIN 277:2021-08 in m². bis 2

erforderliche Nachweise

zu 1  Die Dokumentation und Nachweisführung muss entsprechend der Vorgaben des bis 2 Anhangdokuments „LCA-Bilanzregeln Wohngebäude“ erfolgen.

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ANF1-NW1 Treibhausgas und Primärenergie

QNG-PLUS

Anforderungen für: BN/K22 UN/K22 NW23 Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn die gemäß der Methodik der Anlage „LCA-Bilanzregeln Nichtwohngebäude“ ermittelten

1  Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus den Anforderungen gemäß der Anlage „LCA-Anforderungswert Nichtwohngebäude“ entsprechen und

2  der ermittelte Primärenergiebedarf nicht erneuerbar im Gebäudelebenszyklus den Anforderungen gemäß der Anlage „LCA-Anforderungswert Nichtwohngebäude“ entspricht.

QNG-PREMIUM

Anforderungen für: BN/K22 UN/K22 NW23 Dem Gebäude darf nur QNG-PREMIUM zuerkannt werden, wenn die gemäß der Methodik der Anlage „LCA-Bilanzregeln Nichtwohngebäude“ ermittelten

1  Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus den Anforderungen gemäß der Anlage „LCA-Anforderungswert Nichtwohngebäude“ entsprechen und

2  der ermittelte Primärenergiebedarf nicht erneuerbar im Gebäudelebenszyklus den Anforderungen gemäß der Anlage „LCA-Anforderungswert Nichtwohngebäude“ entspricht.

ergänzende Bewertungsgrundlagen zu 1  Bezugsfläche ist die Netto-Raumfläche (NRF (R)) nach DIN 277:2021-08 in m². bis 2

erforderliche Nachweise

zu 1  Die Dokumentation und Nachweisführung muss entsprechend der Vorgaben des bis 2 Anhangdokuments „LCA-Bilanzregeln Nichtwohngebäude“ sowie des Anhangdokuments „LCA-Anforderungswert Nichtwohngebäude“ erfolgen.

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Anforderung 2:

Nachhaltige Materialgewinnung

ANF2-WG1 Nachhaltige Materialgewinnung

QNG-PLUS

Anforderungen für: KN21 WN21 WG23 Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn

1  mindestens 50 % der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.

QNG-PREMIUM

Anforderungen für: KN21 WN21 WG23 Dem Gebäude darf nur QNG-PREMIUM zuerkannt werden, wenn

1  mindestens 80 % der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.

ergänzende Bewertungsgrundlagen
zu 1  Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe stammen aus nachhaltiger Forstwirtschaft, wenn durch Vorlage eines Zertifikates die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird. Folgende Zertifikate werden für eine Nachweisführung anerkannt: o PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) und o FSC (Forest Stewardship Council).  Sofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen (bspw. 70 % bei „FSC-Mix“).

erforderliche Nachweise

zu 1  Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen und das vorhandene Zertifikat  PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes)  FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)  ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden  Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten Materialien in Auszügen  Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe

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ANF2-NW1 Nachhaltige Materialgewinnung

QNG-PLUS

Anforderungen für: BN/K22 UN/K22 NW23 Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn

1  mindestens 70 % der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen

und

2  mindestens 30 % der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) einen erheblichen Recyclinganteil haben.

QNG-PREMIUM

Anforderungen für: BN/K22 UN/K22 NW23 Dem Gebäude darf nur QNG-PREMIUM zuerkannt werden, wenn

1  mindestens 85 % der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.

und

2  mindestens 50 % der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) einen erheblichen Recyclinganteil haben.

ergänzende Bewertungsgrundlagen zu 1  Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe stammen aus nachhaltiger Forstwirtschaft, wenn durch Vorlage eines Zertifikates die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird. Folgende Zertifikate werden für eine Nachweisführung anerkannt: o PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) und o FSC (Forest Stewardship Council).  Sofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen (bspw. 70 % bei „FSC-Mix“).

zu 2 Als Baustoffe mit erheblichem Recyclinganteil gelten:  Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 in den maximal zulässigen Anteilen nach der jeweils gültigen Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb).  ungebundene Erdbaustoffe aus zertifizierten güteüberwachten Recyclingmaterialien z. B. für den Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder im Bereich des Wegebaus auf dem Grundstück.  Pflanzsubstrate aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen wie Ziegelsplitt für die Gebäude- und Landschaftsbegrünung.

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 Betrachtungsgrenze ist die Baugrube. Allgemeine Wege/Gestaltung der Außenanlagen werden nicht betrachtet.  Dürfen Betonbauteile aufgrund der geltenden anerkannten Regeln der Technik nicht mit einem erheblichen Recyclinganteil ausgeführt werden, so können deren Massen aus der Massenbilanz abgezogen werden.

erforderliche Nachweise

zu 1  Auflistung aller neu eingebauten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen oder an der Gesamtmasse der neueingebauten Holzprodukte und der vorhandenen Zertifikate. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen.  PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes)  FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)  ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden  Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten Materialien in Auszügen  Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe

zu 2  Massebilanz aller neu eingebauten Betone, Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate nach Gewerken inklusive Angaben über den prozentualen Anteil an der neueingebauten Gesamtmasse des Baustoffs  Erklärung der Baufirmen über den normgerechten Einsatz von Recyclingbeton  Prüfzeugnisse für die mineralischen Recyclingmaterialien, die durch anerkannte Prüfstellen (Fremdüberwachung) erstellt wurden. Diese dürfen bei Auslieferung des Recyclingmaterials nicht älter als sechs Monate sein.  Lieferscheine  Herstellererklärungen  Die Masse für Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen ist separat zu ermitteln, der Recyclinganteil ist auf diese Masse zu beziehen.  Die Masse für Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate ist als Summe zu ermitteln, der Recyclinganteil ist auf diese Gesamtmasse zu beziehen.  Betrachtet werden die jeweiligen Gesamtmassen der zwei Fraktionen Erdbaustoffe/Pflanzsubstrate und Beton.  Eine Verrechnung/Kompensation zwischen Beton und Erdbaustoffe/Pflanzsubstrate ist nicht zulässig.

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Anforderung 3:

Schadstoffvermeidung in Baumaterialien

ANF3-1 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien

Anforderungsniveau PLUS

Anforderungen für: KN21 WN21 WG23 BN/K22 UN/K22 NW23 Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn

1  der Bauherr alle bauausführenden Firmen vertraglich zur Einhaltung der QNG- Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung verpflichtet hat und die Firmen nach Fertigstellung ihrer Leistungen deren Erfüllung erklären.

Anforderungsniveau PREMIUM

Anforderungen für: KN21 WN21 WG23 BN/K22 UN/K22 NW23 Dem Gebäude darf nur QNG-PREMIUM zuerkannt werden, wenn

2  die Erfüllung der QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung für alle neu eingebauten Materialien und Produkte nachgewiesen wurde.

ergänzende Bewertungsgrundlagen zu 1  Die QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung sind beschrieben im und Anhangdokument „Schadstoffvermeidung in Baumaterialien“ zu dieser Anlage. zu 2  Beachtung Anhangdokument „Sonderberechnungsvorschrift F-Gase zu LCA Bilanzierungsregeln QNG“

erforderliche Nachweise

zu 1  Liste der beteiligten Firmen mit Angabe der Leistungsbereiche  Vertragsauszüge und/oder Qualitätssicherungsvereinbarungen  Firmenerklärungen und/oder Auszüge aus Abnahmeprotokollen

zu 2  Tabellarische Aufführung aller neu eingebauten Materialien und Produkte, für die Anforderungen bestehen mit allen für die Bewertung erforderlichen Angaben  Unterlagen neu eingebauter Materialien und Produkte zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen (technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Nachhaltigkeitsdatenblätter und/oder Herstellererklärungen)

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Anforderung 4:

Barrierefreiheit

ANF4-WG1 Barrierefreiheit

Anforderungsniveau PLUS

Anforderungen für: KN21 WN21 WG23 NW23 Neuerrichteten Gebäuden (Neubau) mit mehr als 5 Wohneinheiten darf QNG-PLUS nur zuerkannt werden, wenn für mindestens 80 % der Wohneinheiten und mindestens 80 % der Gemeinschaftsflächen des Gebäudes die Erfüllung von 7 der nachfolgenden 8 Anforderungen des Standards „ready besuchsgeeignet“ nachgewiesen wird:

Anforderungen aus ready-Leitkriterium A1 „Absatzfreie Zugänge“ 1 A1.1 Der Aufzugseinbau zur Erschließung aller nutzbaren Geschosse muss nachweislich vorbereitet sein, insbesondere bezüglich Raum- und Flächenbedarf, Statik und Gründung. 2 A1.2 Die Erschließung bis zu den Wohnungseingangstüren muss stufen- und schwellenlos sein. Anforderungen aus ready-Leitkriterium A2 „Ausreichende Größen“ 3 A2.2 Wege, Flure – nutzbare Breite 4 A2.4 Haus-, Wohnungseingangs-, Fahrschachttüren 5 A2.5 Türen – nutzbare Durchgangsbreite 6 A2.6 Wendeflächen außerhalb der Wohnung 7 A2.7 Bewegungsflächen innerhalb der Wohnung Anforderungen aus ready-Leitkriterium A4 „Attraktivität und Sicherheit“ 8 A4.4 Treppensteigung (max. Stufenhöhe/min. Stufenauftritt)

Anforderungsniveau PREMIUM

Anforderungen für: KN21 WN21 WG23 NW23 Neuerrichteten Gebäuden (Neubau) mit mehr als 5 Wohneinheiten darf QNG-PREMIUM nur zuerkannt werden, wenn für alle Wohneinheiten und alle Gemeinschaftsflächen des Gebäudes die Erfüllung von 7 der nachfolgenden 8 Anforderungen des Standards „ready plus“ nachgewiesen wird:

Anforderungen aus ready-Leitkriterium A1 „Absatzfreie Zugänge“ 1 A1.1 Ein Aufzug zur Erschließung aller nutzbaren Geschosse muss vorhanden sein. 2 A1.2 Die Erschließung bis zu den Wohnungseingangstüren muss stufen- und schwellenlos sein. Anforderungen aus ready-Leitkriterium A2 „Ausreichende Größen“ 3 A2.2 Wege, Flure – nutzbare Breite 4 A2.4 Haus-, Wohnungseingangs-, Fahrschachttüren 5 A2.5 Türen – nutzbare Durchgangsbreite 6 A2.6 Wendeflächen außerhalb der Wohnung 7 A2.7 Bewegungsflächen innerhalb der Wohnung Anforderungen aus ready-Leitkriterium A4 „Attraktivität und Sicherheit“ 8 A4.4 Treppensteigung (max. Stufenhöhe/min. Stufenauftritt)

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ergänzende Bewertungsgrundlagen zu 1  Erläuterungen in Anhang 3.1.4 zur Anlage 3 „Barrierefreiheit im QNG“ bis 8

erforderliche Nachweise

zu 1  Ausführungspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Detailzeichnungen) bis 8  Fotodokumentation

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ANF4-NW1 Barrierefreiheit

Anforderungsniveau PLUS

Anforderungen für: BN/K22 UN/K22 NW23 Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn

1  bei Arbeitsstätten ab 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mindestens 10 % der als Arbeitsstätten ausgewiesenen Bereiche inkl. der zugehörigen Verkehrs- und Nebenflächen entsprechend der geltenden Normung und der allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei zugänglich sind. Im gleichen Geschoss stehen in der Nähe dieser Arbeitsplätze barrierefreie Sanitärräume zur Verfügung.

Anforderungsniveau PREMIUM

Anforderungen für: BN/K22 UN/K22 NW23 Dem Gebäude darf nur QNG-PREMIUM zuerkannt werden, wenn

1  bei Arbeitsstätten mindestens 25 % der als Arbeitsstätten ausgewiesenen Bereiche inkl. der zugehörigen Verkehrs- und Nebenflächen entsprechend der geltenden Normung und der allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei zugänglich sind. Im gleichen Geschoss stehen in der Nähe dieser Arbeitsplätze barrierefreie Sanitärräume zur Verfügung.

ergänzende Bewertungsgrundlagen zu 1  Bauordnungen der Länder sowie die Technischen Baubestimmungen, insbesondere DIN 18040-1  Technische Regeln für Arbeitsstätten  Leitfaden Barrierefreies Bauen  Die Anforderungen der DIN 18040-1 müssen eingehalten und nachgewiesen werden, unabhängig davon, ob diese im jeweiligen Bundesland eingeführt ist oder nicht.

erforderliche Nachweise

zu 1  Grundrisse der realisierten Ausführungsplanung mit Darstellung der Planung von „barrierefreien Wegeketten“ in Form einer barrierefreien Wegeführung als Nachweis für die durchgehende barrierefreie Erschließung  Fotodokumentation  Stellungnahme des ausführenden Architekten oder eines Sachverständigen für barrierefreies Bauen, dass die o. g. Anforderungen eingehalten sind.

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Anforderung 5:

Naturgefahren am Standort

ANF5-1 Naturgefahren am Standort

Anforderungsniveau PLUS

Anforderungen für: BN/K22 UN/K22 NW23 Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn

1 eine Analyse und Bewertung der Gefährdung des Gebäudes am Standort durch ausgewählte Naturgefahren durchgeführt wurde. Erfasst und bewertet werden die aktuelle und die künftige Gefährdung durch lokale Folgen des Klimawandels in Bezug auf

1.1 Wintersturm, Hagel, Hitze, Starkregen, Blitzschlag, Schneelast,

1.2 Hochwasser und

1.3 Radon

sowie

2 auf alle bekannten und künftig zu erwartenden überdurchschnittlichen Gefährdungen durch Naturgefahren am Standort mit baulichen oder technischen Merkmalen des Gebäudes oder der gebäudenahen Außenanlagen reagiert und dies dokumentiert wurde oder es wurden organisatorische Maßnahmen der Risikobewältigung im Rahmen des Gebäudebetriebs vorgesehen.

Anforderungsniveau PREMIUM

Anforderungen für: BN/K22 UN/K22 NW23 Dem Gebäude darf nur QNG-PREMIUM zuerkannt werden, wenn die Anforderungen des Anforderungsniveaus PLUS erfüllt werden.

ergänzende Bewertungsgrundlagen zu 1.1  Für die Analyse und Bewertung einer Gefährdung durch Wintersturm, Hagel, Hitze, Starkregen, Blitzschlag und Schneelast am Standort des Gebäudes ist das frei zugängliche Informationssystem „GIS-ImmoRisk Naturgefahren“1 (im Folgenden „ImmoRisk“) zu verwenden.

zu 1.2  Die Grundlage für die Analyse und Bewertung bilden verfügbare Informationen in Hochwassergefahrenkarten oder sonstige geeigneten Quellen. Deren Auswahl steht dem Anwender frei. Daten öffentlicher Einrichtungen sind zu bevorzugen.

zu 1.3  Die Grundlage bildet die Zuordnung des Grundstücks zu einem Radon-Vorsorgegebiet auf Basis einer Einstufung durch das jeweilige Bundesland. Das Bundesamt für Strahlenschutz bietet hierzu eine Übersicht2.

1 https://www.gisimmorisknaturgefahren.de/ 2 https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/karten/vorsorgegebiete.html

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zu 2  Zu berücksichtigen sind alle überdurchschnittlichen Gefährdungen, die im Rahmen der Analyse und Bewertung nach Nr. 1 bekannt geworden sind.  Hinweise auf mögliche Reaktionen werden im Anhangdokument „Naturgefahren am Standort“ gegeben.  Als überdurchschnittliche Gefährdung gilt o hinsichtlich Wintersturm, Hagel, Hitze, Starkregen, Blitzschlag und Schneelast die Einstufungen „erhöht“ und „hoch“ durch „ImmoRisk“ (siehe Anhangdokument „Naturgefahren am Standort“), o hinsichtlich Hochwasser die für den Standort des Gebäudes ausgewiesene Möglichkeit eines Hochwasserereignisses mit mindestens mittlerer Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrintervall mindestens 100 Jahre analog zu §74 WHG). o hinsichtlich Radon ein Standort des Gebäudes in einem Radon-Vorsorgegebiet, bei dem gemäß Strahlenschutzgesetz Anforderungen zur Reduzierung der Radonbelastung in Gebäuden bzw. an Arbeitsplätzen existieren.

erforderliche Nachweise

zu 2  Alle Ergebnisse der Analyse, Bewertung und Darstellung von Reaktionen auf Gefährdungen des Gebäudes am Standort durch die Naturgefahren Wintersturm, Hagel, Hitze, Starkregen, Blitzschlag, Schneelast, Hochwasser und Radon sind im FORMBLATT des Anhangdokuments „Naturgefahren am Standort“ zu dokumentieren.  Bei einer überdurchschnittlichen Gefährdung durch Hochwasser muss mit einem Vorsorgekonzept dargestellt werden, wie sensible Bereiche und/oder Funktionen des Gebäudes (z. B. IT-Anlagen, Lagerung von Dokumenten und Kulturgütern, Sicherung von Tanks), bei Hochwasserereignissen geschützt sind. Aus dem Vorsorgekonzept müssen Art und Umfang des aktuellen bzw. durch eine Anpassung künftig erreichbaren Schutzes vor Hochwasserereignissen hervorgehen.

Version 1.4 Seite 15

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Anforderung 6:

Gründach

ANF6-1 Gründach – Version 1

Anforderungsniveau PLUS

Anforderungen für: BN/K22 UN/K22 NW23 Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn

1 mit einer Analyse der Möglichkeiten einer Dachbegrünung (Analyse der Gründacheignung) das Gründachflächenpotenzial festgestellt wurde und

2 mindestens 50 % des festgestellten Gründachflächenpotenzial neuerrichteter Dachflächen als Gründach genutzt werden.

Anforderungsniveau PREMIUM

Anforderungen für: BN/K22 UN/K22 NW23 Dem Gebäude darf nur QNG-PREMIUM zuerkannt werden, wenn

1 mit einer Analyse der Möglichkeiten einer Dachbegrünung (Analyse der Gründacheignung) das Gründachflächenpotenzial festgestellt wurde und

2 mindestens 70 % des festgestellten Gründachflächenpotenzial neuerrichteter Dachflächen als Gründach genutzt werden.

ergänzende Bewertungsgrundlagen zu 1  Die Analyse der Gründacheignung muss die Parameter Dachneigung und Verschattung aller neuerrichteter Dachflächen betrachten. Die Eignung einer Dachfläche für Dachbegrünung ist entsprechend der Neigung zu bestimmen: o sehr gut geeignet: 0°-5° Dachneigung o gut geeignet: > 5°-10° Dachneigung o noch geeignet: > 10°-15° Dachneigung o bedingt geeignet: > 15°-35° Dachneigung o ungeeignet: > 35° Dachneigung  Das Gründachflächenpotenzial ist die Summe der sehr gut und gut geeigneten Dachflächen.

zu 2  Eine Dachbegrünung gilt als Gründach im Sinne der Anforderungsniveaus, wenn o standortgerechtes Saatgut gemäß Richtlinien für die Planung, Bau und Instandhaltungen von Dachbegrünungen 2018 (FLL Dachbegrünungsrichtlinie) verwendet wurde und o die Substrathöhe der Dachbegrünung mindestens 10 cm oder im Falle der Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage mindestens 6 cm beträgt. o Die Kompensation fehlender Fläche durch eine Substraterhöhung ist nicht zulässig. o Die Kompensation fehlender Fläche durch eine Dachbegrünung anderer Gebäude (bspw. freistehende Garage, Müllplatz etc.) ist nicht zulässig. o Betrachtungsgrundlage ist die Dachfläche bis Außenseite Attika. o Technikaufbauten (auch PV-Anlagen) und Dachterrassen werden nicht abgezogen.

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erforderliche Nachweise

zu 1  Analyse der Gründacheignung mit Bewertung der Eignung aller Dachfläche für Dachbegrünung und Flächenberechnung des Gründachflächenpotenzials

zu 2  Ausführungsplanung (Grundrisse, Dachaufsichten, Außenanlagenplanung, Schnitte, Ansichten, Detailzeichnungen von Dachaufbauten)  Berechnungen der Flächen ausgeführter Gründächern  Fotodokumentation der realisierten Flächen von Gründächern

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01.03.2023Redaktionelle Änderungen „NRF (R)“
19.07.2024alle 9 12 16Aktualisierung des QNG-Logos Ergänzung der erforderlichen Nachweise zur Anforderung Nachhaltige Materialgewinnung Aktualisierung der ergänzenden Bewertungsgrundlagen zur Anforderung Barrierefreiheit Erweiterung der ergänzenden Bewertungsgrundlagen zur Anforderung Gründach

Version 1.4 Seite 18

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