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LV-Anlage_QNG.pdf

Heizungs- und Sanitärarbeiten für einen Schulneubau mit Mensa und Klassenräumen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 09:34 (Europe/Berlin)

Herkunft: fbhh-evergabe.web.hamburg.de

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LV-Anlage – Erweiterte bauökologische Materialanforderungen nach QNG

Ergänzung zur Anlage bauökologische Materialanforderungen DGNB

  1. Allgemeine Erläuterungen:

Der Bauherr strebt neben der DGNB-Zertifizierung eine Förderung nach KfW „Klimafreundlicher Neubau mit QNG“ (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) an. Es gelten die in den nachfolgenden Dokumenten aufgeführten Voraussetzungen mindestens der Variante „QNG-Plus“, in der zur Anmeldung des Projektes gültigen Fassung (es gilt das BzA-Anmeldedatum bei der KfW des Energie Effizienz Experten), die zwingend einzuhalten sind. Sollte der AN diese nicht einhalten, wird keine Förderung gewährt:

• QNG-Handbuch Anlage 3 Besondere Anforderungen • QNG Anforderungskatalog Anhangdokument 313

Der Auftragnehmer (im Weiteren „AN“ abgekürzt) verpflichtet sich die dort genannten Anforderungen, die er beeinflussen kann (maßgeblich das Material), zwingend umzusetzen. Das Ziel ist insbesondere die Einhaltung festgelegter Materialqualitäten, s. Anhangdokument 313, die dokumentiert und dem Bauherrn nachgewiesen werden müssen. Der AN wählt eigenverantwortlich und selbstständig seine Baumaterialien im Abgleich zu den geforderten Materialqualitäten aus (s. QNG-Dokumente in der Anlage) und baut diese ein.

Sofern der Ausführende eine fachliche Unterstützung benötigt, um die Materialien nach nachstehenden Qualitätsanforderungen zu wählen und zu dokumentieren, muss dieses mit dem Bauherrn besprochen werden. Der Bauherr kann dem Ausführendem ggf. eine „Serviceleistung“ anbieten, die auf Basis ausgewählter oder aller zu verbauenden und nach nachstehenden Anforderungen relevanten Materialien ein Mitprüfung beinhaltet. Mit dieser Serviceleistung werden von einem durch den Bauherrn beauftragter Fachmann bei Bedarf die vom AN zur Ausführung vorgesehenen Materialien, Hilfsstoffe und Produkte auf Basis von eingereichten Produktdatenblättern, Sicherheitsdatenblättern und technischen Datenblättern und anderen alternativen oder zusätzlichen Produktbeschreibungen (z.B. Labormessergebnisse, Produktdeklarationen, Herstellererklärungen, Zertifikaten) auf Übereinstimmung vorbewertet. Verantwortlich für die Einhaltung der Materialqualität bleibt aber auch weiterhin der Ausführende.

Sollte der AN keine Produktkontrolle in Anspruch nehmen und die Konformität vom AN selbst festgestellt werden, so muss nichtsdestotrotz eine Liste mit den ausgewählten Bauprodukten einschließlich Bewertung mit den vorgenannten Datenblättern dem Bauherrn / Bauherrnvertreter vor Einbau übergeben werden. Am Ende der Baumaßnahme muss vom AN die Einhaltung des QNG- Anforderungskatalogs Anhangdokument 313 zudem schriftlich bestätigt werden. Die Einhaltung der Anforderungen ist obligatorisch.

Weiter ist zu beachten das die Mindestquote von zertifiziertem Holz nach QNG nachzuweisen ist. Sollte die Quote nach QNG geringer sein als die geforderte Quote nach den Vorgaben für DGNB Kriterium ENV1.3, gilt die höhere Quote als Zielsetzung. Zu beachten ist der Form der Dokumentation.

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