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VERGABEUNTERLAGEN
Maßnahme: Zubau Mensa und Klassengebäude am Standort Iserbarg 2
Leistung: Iserbarg 2 - Heizung und Sanitär
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 393-26 AS
Offenes Verfahren (EU) (VOB)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg, Deutschland
25.09.2026
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Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1
Projektinformation.................................................................................................................................................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 2
6-000_Landesrecht_11 2024........................................................................................................................... 2
6-040_SBH_GMH EU & 20% Anlage Angebot_07 2024................................................................................. 6
6-031_Eigenerklärung VO 2014-833_04 2023................................................................................................. 9
6-050_Teilnahmebedingungen (TNB)_04 2023............................................................................................... 11
6-060_Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)_04 2023............................................................................... 14
6-070_Besondere Vertragsbedingungen (BVB)_02 2024.1 SBH.................................................................... 16
6-100_Antrag Nachunternehmereinsatz_04 2023........................................................................................... 20
6-101_Erklärung des Nachunternehmers_04 2023......................................................................................... 22
6-110_Bietergemeinschaft_04 2023................................................................................................................ 25
6-130_Preisermittlungsblatt 1_04 2023............................................................................................................ 26
6-131_Preisermittlungsblatt 2_04 2023............................................................................................................ 30
6-030 SBH GMH_Eignung EU_11 2024.......................................................................................................... 31
7-010 Bürgschaft 01/18.................................................................................................................................... 39
Der Auftragnehmer................................................................................................................................... 39
Datenschutzerklärung SBH eVergabe............................................................................................................. 40
Merkblatt Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten.............................................................................. 45
6-020_SBH EU Anlage zur Information zur Ausschreibung 04 2023.4............................................................ 50
Merkblatt Umsatzsteuer SBH + GMH Stand 11.04.2024.pdf........................................................................... 55
Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 56
Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 115
Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 116
Anlagen.................................................................................................................................................................... 117
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INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
| Auftragsnummer | SBH VOB OV 393-26 AS |
|---|---|
| Maßnahme | Zubau Mensa und Klassengebäude am Standort Iserbarg 2 |
| Auftragsbezeichnung | Iserbarg 2 - Heizung und Sanitär |
| Auftragsbeschreibung | Hinweis: Für dieses Verfahren werden ausschließlich elektronische Angebote akzeptiert. SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. --------------- Errichtung eines Gebäudes zur Beschaffung einer Mensa mit Vitalküche und vier Klassenräume --------------- Hier: Heizung und Sanitär --------------- Heizung und Sanitär |
AUFTRAGSDAUER
| Beginn | |
|---|---|
| Ende | |
| Anmerkungen | Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. März 2027; Fertigstellung ca. Juli 2027 |
VERFAHREN
| Auftraggeber | SBH | Schulbau Hamburg |
|---|---|
| Liefer-/Ausführungsort | 22559 Hamburg |
| Leistungsart | Bauleistung |
| Vergabeart | Offenes Verfahren (EU) (VOB/A) |
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
| Losweise Vergabe | Nein |
|---|---|
| Anzahl der Lose für die ein Angebot abgegeben werden kann | |
| Zuschlagskriterium | Niedrigster Preis |
ANGEBOTE
| Nebenangebote | Nebenangebote sind nicht zugelassen |
|---|---|
| Nachlass | Ja |
| Verwendung elektronischer Mittel | Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen |
| URL für elektronische Angebote | https://bieterportal.hamburg.de |
| Zulässige Signaturen | Textform nach §126b BGB |
TERMINE
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
| Frist Bieterfragen | 21.10.2026 23:59 |
|---|---|
| Angebotsfrist | 27.10.2026 10:00:00 |
| Bindefrist | 23.12.2026 |
HINWEISE
Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.
Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht. Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die fehlende Angebotssumme enthält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll.
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VV-Bau Anlage 6-000 Landesrecht
Hinweise auf das Landesrecht
der Freien und Hansestadt Hamburg
für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau
Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B muss ein Auftragnehmer bei seiner Leistungsausführung die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen beachten. Für die Ausführung von Bauleistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH; nachfolgend auch Auftraggeberin) gelten landesrechtliche Bestimmungen, die ihre Auftragnehmer nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B beachten müssen. Die insoweit wichtigsten Landesgesetze sind: • Das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG) macht konkrete Vorgaben zu
- Tariftreue und Mindestlohn (§ 3 Abs. 1 und 2 HmbVgG),
- Leiharbeitskräften (§ 3 Abs. 3 HmbVgG),
- sozialverträglicher Beschaffung (§ 3a HmbVgG),
- umweltverträglicher Beschaffung (§ 3b HmbVgG),
- Mittelstandsförderung (§ 4 HmbVgG),
- Nachunternehmern (§ 5 HmbVgG),
- Angebotswertung (§§ 6 und 7 HmbVgG),
- Kontrollrechten der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG),
- Sanktionen bei Pflichtverstößen des Auftragnehmers (§ 11 HmbVgG). • Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verpflichtet die Auftraggeberin, bestimmte Verträge im Informationsregister zu veröffentlichen und beantragte Auskünfte zu erteilen.
Die Vorgaben dieser Landesgesetze sind bei der Vergabe vom Bieter und bei der Ausführung der Bauleistungen vom Auftragnehmer wie folgt zu beachten:
1 Umweltschutz (§ 3b HmbVgG) Die Anforderungen an eine umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG sind für den Baubereich in Ziffer 6.9.3 des Bauhandbuchs VV-Bau geregelt. Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat ein Auftragnehmer die durch seine Arbeiten her- vorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitergehende Vorgaben bleiben unberührt.
2 Nachunternehmer (§ 5 HmbVgG) Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur ausnahmsweise zulässig, weil ein Auftragnehmer die Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, grundsätzlich selbst auszuführen hat (§ 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B). Nachunternehmer sind alle Unternehmen, denen der Auftragnehmer (Teil-)Leistungen überträgt, unabhängig von ihrem Unterordnungsgrad. Dazu zählen auch mit dem Auftragnehmer verbundene, wirtschaftlich und/oder rechtlich selbstständige Unternehmen (z.B. Tochter-/Schwestergesellschaften und konzernverbundene Unternehmen). §5 HmbVgG statuiert besondere Anforderungen an die Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer. Bei jedem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern treffen den Bieter bzw. Auftragnehmer die nachstehenden Pflichten. Eine Pflichtverletzung kann insbesondere zu Vertragsstrafe und Kündigung führen. Die Haftung des Auf- tragnehmers gegenüber der Auftraggeberin bleibt vom Nachunternehmereinsatz unberührt.
2.1 Vorherige Zustimmung der Auftraggeberin Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 HmbVgG darf ein Bieter/Auftragnehmer eine (Teil-)Leistung nur dann auf einen Dritten übertragen, wenn die Auftraggeberin im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat. Mithin bedarf jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel von Nachunternehmern der vorherigen schriftlichen Zustim- mung der Auftraggeberin. Die Einwilligung muss der Bieter/Auftragnehmer vorab mit Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragen, dem der Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Eine Vergabestelle prüft vor Erteilung ihrer Zustimmung bei jedem Nachunternehmer stets das Vorliegen der Eig- nung und der Ausführungsbedingungen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 2 HmbVgG). Liegen Ausschlussgründe vor, kann sie seine Auswechslung verlangen.
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Die jeweils erforderlichen Erklärungen und Nachweise sind in den Vordrucken Antrag Nachunternehmer- einsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten, die Bieter/Auftrag- nehmer und jeder Nachunternehmer ausfüllen und unterzeichnen müssen. Ist der Nachunternehmer eine Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied die Erklärungen abgeben und Nachweise vorlegen.
2.2 Informations- und Nachweispflichten des Auftragnehmers Bei jedem Nachunternehmereinsatz muss der Bieter bzw. Auftragnehmer folgende Informations- und Nachweis- pflichten beachten: Bei Angebotsabgabe muss er im Vordruck Angebot (Anlage 6-040) die konkreten (Teil-)Leistungen nach Art und Umfang benennen, die er an Nachunternehmer weitergeben will (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 HmbVgG). Das gilt auch, wenn vom Nachunternehmer nur unwesentliche Teile der Leistung ausgeführt werden sollen. Im Fall der Eignungsleihe über einen Nachunternehmer (zulässig bei europaweiten Vergaben nach § 6d EU VOB/A und im Unterschwellenbereich, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfä- higkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt) muss ein Bieter schon bei Abgabe des Angebots bzw. Teilnahmeantrags den/die Nachunternehmer (Eig- nungsleiher) namentlich benennen und alle weiteren eignungsrelevanten Angaben zum Nachunternehmer im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) machen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind zusammen mit Teilnahmeantrag bzw. Angebot (Anlage 6-040) einzureichen. In den anderen Fällen (bei Vergaben ohne Eignungsleihe) muss der Bieter auf Anforderung der Vergabestelle weitere Angaben zu seine(n) Nachunternehmer(n) auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6- 100)machen (z.B. jeden Nachunternehmer namentlich benennen, die Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter angeben, die Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel nachweisen, usw.). Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin alle erforderlichen Nachweise verlangen (vgl. § 4 Abs. 8 Nr. 3 VOB/B). So können insbesondere zur Eignungsprüfung sämtliche Nachweise vom Nachunternehmer verlangt wer- den, die auch vom Bieter gefordert wurden. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)legen fest, wann welche Erklärungen und Nachweise vom Bieter und seinem/n Nachunternehmer(n) abzuge- ben bzw. vorzulegen sind. Sie sind vollständig vom Bieter und jedem Nachunternehmer ausgefüllt mit allen gefor- derten Nachweisen binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforderung der Vergabestelle abzugeben (Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Im Zuschlagsschreiben sind die zugelassenen Nachunternehmer mit ihren Leistungsanteilen konkret aufgeführt. Diese Vorgaben sind Vertragsbestandteil, ein Auftragnehmer darf davon nicht eigenmächtig abweichen. Nach der Auftragserteilung stimmt die Auftraggeberin einem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern nur ganz ausnahmsweise zu, wenn der Auftragnehmer mit seinem Antrag auf Zustimmung die besonderen Umstände nachweist, die den Einsatz/Wechsel des Nachunternehmers erfordern, und sämtliche Nachweise für seinen Nach- unternehmer vorlegt (vgl. § 5 Abs. 2 HmbVgG).
2.3 Eignung des Nachunternehmers Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung: Ein Bieter/Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig bzw. nicht ausgeschlossen sind (vgl. § 2 VOB/A (EU); § 5 Abs. 2 HmbVgG). Dazu gehört u.a., dass der Nachunternehmer keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A bzw. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A). Der Bieter/Auftragnehmer kann für Nachunternehmer, die in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. PQ-Verzeichnis) eingetragen sind, eine PQ-Nummer im Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) angeben. Jeder Nachunternehmer muss eine Selbstauskunft abgeben, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG oder § 21 AEntG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt wurde (Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Der Bieter bzw. Auftragnehmer muss als Nachweis, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Ver- fügung stehen, eine Verpflichtungserklärung seines Nachunternehmers vorlegen. Diese Erklärung, mit der sich der benannte Nachunternehmer verpflichtet, die (Teil-)Leistung im Falle der Auftragserteilung an den Bieter zu erbrin- gen, ist im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten.
2.4 Ausführungsbedingungen Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zu den Ausführungsbedingungen: Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, seinem/n Nachunternehmer(n) die Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG aufzuerlegen (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG):
- Ein Nachunternehmer muss ihm übertragene Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen (§ 4 Abs. 8 VOB/B). Eine unumgängliche Weitervergabe übertragener Leistungen an einen Nach-Nachunternehmer muss der Bieter bei der Auftraggeberin auf gesondertem Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beantragen.
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- Jeder Nachunternehmer muss durch Vorlage der Unterlagen des § 7 Abs. 2 HmbVgG (Freistellungsbescheini- gung nach § 48b EStG, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozial- kasse, ggf. Bescheinigung in Steuersachen) nachweisen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur voll- ständigen Entrichtung von Steuern und Beiträgen nachkommt (§ 5 Abs. 2 HmbVgG).
- Jeder Nachunternehmer muss die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn erklären (§ 3 HmbVgG).
- Erforderlichenfalls muss jeder Nachunternehmer eine gesonderte Erklärung über die Einhaltung der ILO-Kernar- beitsnormen abgeben (§ 3a HmbVgG).
- Der Bieter/Auftragnehmer muss seinem Nachunternehmer die Pflicht auferlegen, vollständige und prüffähige Ent- geltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge, auf Verlangen der Auftraggeberin auf eigene Kosten und binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle, bereitzuhalten und zu erläutern (§ 10 Satz 2 HmbVgG). Zudem muss der Bieter bzw. Auftragnehmer die weiteren Pflichten des § 5 Abs. 4 HmbVgG beachten:
- Er muss bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen, soweit dies mit der ver- tragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist.
- Er muss seine Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
- Er muss die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Ver- tragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer zum Vertragsinhalt machen.
- Er darf seinen Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen ihm und der Auf- traggeberin vereinbart sind; auf Verlangen der Auftraggeberin hat er dies nachzuweisen.
2.5 Kontrollen durch den Auftragnehmer Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, die Einhaltung der Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§ 3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG durch seine(n) Nachunternehmer zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG). Insbesondere muss er prüfen, ob die Angebote seiner Nachunternehmer unter Einhaltung von Tariftreue und Min- destlohn kalkuliert sind. Und er muss sich von seinen Nachunternehmern die erforderlichen Rechte vertraglich einräumen lassen, um die Einhaltung der Vorschriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit (Sozialgesetzbuch Drittes Buch; Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz; Arbeitnehmerentsendegesetz) durch die Nachunternehmer prüfen und überwachen zu können. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten nur zum Teil die dazu erforderlichen Erklärungen und Nachweise. Zur Bestätigung aller Erklärungen und Angaben wird gegebenenfalls ein Gewerbezentralregisterauszug gemäß §150a Gewerbeordnung angefordert (Abrufe aus dem GZR sind noch bis zum 31.05.2025 möglich). Dazu und für eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des BKartA gem. § 6 Abs. 1 WRegG) muss der Bieter die erforderlichen Daten seines Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) angeben. Damit die Vergabestelle die Angemessenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann, muss der Bieter die Vorlage des Preisermittlungsblatts 1 (Anlage 6-130) und bei entsprechen- der Anforderung durch die Auftraggeberin in Ziffer 5.2 der Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) das Preis- ermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) seines Nachunternehmers sicherstellen; der Vordruck Erklärung des Nachunter- nehmers (Anlage 6-101) enthält die diesbezügliche Verpflichtung des Bieters.
3 Leiharbeitskräfte Die Vorgaben des § 3 Abs. 3 HmbVgG sind wie folgt umzusetzen: Nach § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Be- trieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich unzulässig. Der Auftragnehmer muss dies beachten und die Nachunternehmer darauf hinweisen und kontrollieren.
4 Kontrollen der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG) Die Auftraggeberin ist nach § 10 Satz 1 HmbVgG berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und vom Auftragnehmer abgegebenen Erklärungen (insbesondere zu Tariftreue, Min- destlohn und Nachunternehmereinsatz) zu überprüfen. Sie kann nach § 10 Satz 2 Nr. 1 HmbVgG insbesondere die Vorlage von vollständigen und prüffähigen Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer verlangen (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030) und beide Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und Anlage 6-101)). Die Auftraggeberin führt diese Kontrollen durch ihre Mitarbeiter insbesondere der „SOKO Bau“ durch.
5 Vertragsstrafe für Gesetzesverstöße 5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach § 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG dafür zu sorgen, dass bei der Leistungsaus- führung keine illegale Beschäftigung von Arbeitskräften, Schwarzarbeit oder Verstöße gegen das AEntG stattfindet und die Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 Satz 2 HmbVgG eingehalten werden. Die Einstandspflicht des Auftragnehmers bezieht sich auch auf das Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen bzw. Dritter, die er mit der Leistungsausführung beauftragt hat (Nachunternehmer) oder die ihrerseits von einem Nachunterneh- mer – gleich welchen Unterordnungsgrads – beauftragt wurden (Nach-Nachunternehmer).
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VV-Bau Anlage 6-000 Landesrecht
5.2 Begehen der Auftragnehmer oder eine sonstige in Nr. 5.1 genannte Person bzw. dessen/deren Erfüllungsgehilfe bei der Leistungsausführung einen Verstoß gegen
- die Erklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
- die Regelungen zur sozialverträglichen Beschaffung nach § 3a HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
- eine der Pflichten beim Einsatz von Nachunternehmern nach § 5 HmbVgG (vgl. Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100)) oder
- die Pflicht zur Bereithaltung von Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten und von Verträgen nach § 10 HmbVgG (vgl. Nr. 2.4 und Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) kann die Auftraggeberin vom Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu ein Prozent der Abrechnungssumme je Verstoß, höchstens jedoch fünf Prozent der Abrechnungssumme, verlangen (vgl. § 11 Abs. 1 HmbVgG). Die Abrechnungssumme ist die nach der Schlussabrechnung geschuldete Vergütung inklusive Zusatzleistungen und Preisgleitung, aber ohne Skonti, Sicherheits- und Gewährleistungseinbehalte, Schadensersatzansprüche oder Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe ist auch zu entrichten, wenn ein Nachunternehmer oder ein Nach-Nachunternehmer jeden Un- terordnungsgrades den Verstoß begangen hat und dies dem Auftragnehmer bekannt war oder hätte bekannt sein müssen oder über § 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) zugerechnet werden kann. 5.3 Der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe verjährt fünf Jahre nach Abnahme.
6 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) Der Vertrag unterliegt dem HmbTG. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Transparenzportal veröffentlicht. Unabhängig von der möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Für durch die Verletzung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses bei der Veröffentlichung im Transparenz- portal oder der Herausgabe auf Antrag nach dem HmbTG entstehende Schäden haftet die Freie und Hansestadt Hamburg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird der Vertrag im Transparenzportal veröffentlicht, ist mit der Ausführung nicht vor Zugang einer gesonderten Aufforderung durch die Auftraggeberin gemäß Ziffer 2.1 der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6- 070)zu beginnen. Vorzeitige Leistungsausführungen, Vorbereitungshandlungen sowie Materialbestellungen erfol- gen auf alleiniges Risiko des Auftragnehmers; eine Kostenerstattung durch die Auftraggeberin ist ausgeschlos- sen.
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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot
Angebot
Zubau Mensa und Klassengebäude am Standort Iserbarg 2 Baumaßnahme:
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 393-26 AS
Leistung: Iserbarg 2 - Heizung und Sanitär
1 Ich/Wir Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben (unten Nr. 3) an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Bestandteil dieses Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich aller Anlagen) die folgenden Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung: -die landesrechtlichen Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) -die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050) -die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) -die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) -die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen -die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) -die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (Eigenerklärung VO 2014-833)
3 Preisangaben
Hinweis: Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass bei Abrechnung und Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen. Das gilt auch für Nachträge, deren Preise auf Grundlage der Preisermittlung für die Vertragsleistung zu bilden sind. Änderungssätze bzw. Erstattungsbeträge bei vereinbarter Gleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
3.1 Bei fehlender Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in Euro | Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote |
|---|---|---|
| Summe Angebot | % |
3.2 Bei Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in Euro | Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote |
|---|---|---|
| Summe Los 1 | % | |
| Summe Los 2 | % | |
| Summe Los 3 | % |
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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot
| Summe Los 4 | % | |
|---|---|---|
| Summe Los 5 | % | |
| Summe Los 6 | % | |
| Summe Los 7 | % | |
| Summe Gesamtangebot |
3.3 Sonderregelung bei Auf- und Abgebotsverfahren:
Angebot zu den Preisen des Leistungsverzeichnisses mit einem Abgebot von % Aufgebot von %
Angebot für zur Leistungserfüllung erforderliche, zusätzliche Leistungen ohne Preisvorgabe:
| Lohn-/Gehaltsgruppe („Berufsgruppe“ laut Tarifvertrag) | geschätzte Anzahl Stunden pro Los | Verrechnungssatz EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch Bieter | Gesamtbetrag EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch Bieter |
|---|---|---|---|
| 1. 2. 3. 4. 5.Auszubildende a) im 1.Jahr b)im 2.Jahr c)im 3.Jahr | xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx | xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx |
Hinweis: Im Verrechnungssatz sind Lohn-/Gehaltskosten, Lohn-/Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Gemeinkosten- anteile und Gewinn enthalten. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden gesondert vergütet.
3.4 Nebenangebote (sofern durch die Vergabestelle zugelassen): Anzahl
4 Ich/Wir erkläre(n), dass
• die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) gemachten Angaben vollständig, zutreffend und Bestandteil dieses Angebots sind;
• alle Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden, sofern sie nicht in den Vordrucken Eignung (Anlage 6-030) und Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) als Leistungen anderer Unternehmen ausdrücklich bezeichnet sind.
Die folgenden (Teil-)Leistungen werden an Nachunternehmer vergeben:
Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen
Entsprechend der Vorgabe in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) werden die zwei Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) diesem Angebot beigefügt. nach der gesonderten Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt.
• zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand dieses Angebots sind;
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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot
• bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses das von der Auftraggeberin verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkannt wird;
• das im Leistungsverzeichnis der Auftraggeberin genannte Produkt angeboten wird, wenn bei einer Teilleistungsbeschreibung der Auftraggeberin mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurde;
• falls mehrere (zugelassene) Nebenangebote abgegeben wurden, dieses Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst;
• der zu benennende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über ausreichende baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung verfügen, um die nach der Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Entsprechende Referenzen werden bei der Auftragserteilung vorgelegt.
5 Die Vergabestelle möge etwaige Kontaktaufnahmen richten an:
E-Mail-Adresse:
Telefax Nr.:
Telefon-Nr.:
6 Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung in diesem Vordruck den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
(Ort, Datum) (ggf. Stempel/Unterschrift/en)
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VV-Bau Anlage 6-031 Eigenerklärung
Zubau Mensa und Klassengebäude am Standort Iserbarg 2 Maßnahme:
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 393-26 AS
Iserbarg 2 - Heizung und Sanitär Leistung:
Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten
gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). (Für den Wortlaut des Artikel 5k Absatz 1 der o.g. Verordnung (VO) siehe Seite 2)
Bieter * Bietergemeinschaft*
Nachunternehmen * Lieferant*
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Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass für mein/unser Unternehmen (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese) keine der in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Sachverhalte zutreffen.
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Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns verbindlich (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese), bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bauleistungen die in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Verbote einzuhalten bzw. deren Einhaltung sicherzustellen.
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Ich/Wir versichern (zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese), nicht gegen die in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Verbote zu verstoßen.
Hinweis: Verboten sind nicht lediglich Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d. Vorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer (Nachunternehmer), Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Mir/uns ist bekannt, dass die in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen zum jeweils festgelegten Zeitpunkt (Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)) vollständig vorgelegt werden müssen.
Mir/uns ist bekannt, dass bei nicht rechtzeitiger Vorlage der jeweiligen Nachweise, Angaben und Unterlagen eine einmalige Nachforderung unter angemessener Fristsetzung durch die Vergabestelle nach § 16a VOB/A (EU) erfolgt und das fruchtlose Verstreichen der Frist zum Ausschluss meines/unseres Angebots/Teilnahmeantrags führt.
(Ort, Datum) (ggf. Stempel/Unterschrift/en) – siehe die Hinweise unten –
HINWEISE: • Nur wenn diese Erklärung zusammen mit dem Angebot elektronisch über das Vergabesystem abgegeben wird, ist die Unterschrift hier entbehrlich. Es genügt dann die bloße Angabe des Namens der erklärenden Person in Textform. • In allen anderen Fällen (z. B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters erforderlich.
*zutreffendes bitte ankreuzen Erklärung EU-Sanktionen - Stand: 04/2023 Seite 1 von 2 9
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VV-Bau Anlage 6-031 Eigenerklärung
Artikel 5k der VO lautet wie folgt:*
Abs. (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/ EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a)russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Abs. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e)den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
Abs. (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
Abs. (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
*Hervorhebungen durch Vergabestelle
Erklärung EU-Sanktionen - Stand: 04/2023 Seite 2 von 2 10
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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)
Teilnahmebedingungen (TNB)
für die Vergabe von Bauleistungen
Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist selbst für die Angebotsabgabe auf Grundlage der aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich. Bei Nutzung eines elektro- nischen Vergabemanagementsystems muss der Bieter die Aktualität seiner verwendeten Software sicherstellen. 3.3 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Vergebestelle bestimmten Form einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Vergabestelle darf vom Bieter eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten verlangen. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. 3.4 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die Kurzfassung ist zu- sammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeich- nisses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis, den Gesamtbetrag, den jeweiligen Kurztext, die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag zum geltenden Steuersatz ist am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheits- preise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die geforderten Preise, § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (EU). Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen, § 16a Abs. 2 S. 2 VOB/A (EU). Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Prozentsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Preisnachlässe sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Werden Preisnachlässe mit mehr als zwei Nachkommastellen angeboten, werden für die Wertung nur die ersten beiden Nachkommastellen berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung zum Vertragsinhalt.
4 Unterlagen zum Angebot Alle Unterlagen, die vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
5 Nebenangebote 5.1 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Nebenange- bots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung er- forderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbe-
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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)
dingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausfüh- rung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5.5 Sind Nebenangebote zugelassen und für die Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle eine andere als in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mindestens nachzuweisen, dass -die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber rechtsverbindlich bestätigt hat, dass er die Abfälle annehmen wird, -die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, -die Kosten der Abfallverwertung in den Einheitspreisen eingerechnet sind, und -die erforderliche Transportgenehmigung (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) vorliegt. Für die Abfallbeseitigung sind die Gebühren zu benennen, die von der Auftraggeberin unmittelbar zu tragen sind. 5.6 Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV zu erstellen bzw. den für das Hauptangebot erstellten anzupassen und mit dem Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator vor dem Einrichten der Baustelle abzustimmen.
6 Bietergemeinschaften 6.1 Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller ihrer Mitglieder auf dem Vordruck Bieterge- meinschaft (Anlage 6-110) abzugeben. 6.2 Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Teilnahme oder zur Angebotsab- gabe aus den aufgeforderten oder aus aufgeforderten und nicht aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen bzw. ausgeschlossen.
7 Einsatz von Nachunternehmern und Leiharbeitskräften Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle benennen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind vorzulegen. Es gelten die landesrechtlichen Bestimmungen (vgl. Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).
8 Eignung 8.1 Der Bieter (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) enthaltene Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 6a VOB/A (EU), § 7 HmbVgG) in rechtskräftig unterzeichneter Form einreichen. Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).
8.2 Die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise / Angaben / Unterlagen, die die Eigenerklärung ergänzen oder bestätigen, sind zu dem in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) bestimmten Zeit- punkt vorzulegen. Sind sie nicht in deutscher Sprache verfasst, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
8.3 Präqualifizierte Unternehmen (Bieter und Nachunternehmer) führen ihren Eignungsnachweis durch Angabe der Nummer ihrer Eintragung in die Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (Präqualifi- kationsverzeichnis) im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) bzw. Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100). Im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthaltene, geforderte Informationen sind zusätzlich als Einzelnachweise vorzulegen.
8.4 Beruft sich ein Bieter in zulässiger Weise auf die Eignung eines anderen Unternehmens, sind die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) entsprechenden Erklärungen (und ggf. die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) abzugeben.
8.5 Ein Bieter hat auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle alle Nachweise / Angaben / Unterlagen, die von ihm gefordert werden, auch für seine/n Nachunternehmer vorzulegen.
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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)
9 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Teilnahmebedingungen mit folgender Maßgabe:
9.1 Das Angebot darf nur enthalten
- die Angabe des Auf- oder Abgebots auf die Preise in Prozent,
- die Angabe der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
- sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen. Auf Verlangen hat der Bieter die Urkalkulation zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
9.2 Nebenangebote und Leiharbeitskräfte sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen; Nummer 5 ist auf diese Vergabeverfahren nicht anzuwenden.
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VV-Bau Anlage 6-060 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau
Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
TEIL A: Regelungen für die Bauaufträge der Freien und Hansestadt Hamburg
1 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.
2 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, in- ternationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
3 Ausführung der Leistung (§ 4) Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung insbesondere die landesrechtlichen Regelungen der Auf- traggeberin zu beachten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2), die im Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) aufgeführt sind. Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer unverzüglich jede Änderung der im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (z.B. Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft) der Auftraggeberin mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin einen Bauunfall, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist, unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin rechtzeitig zu informieren, wenn die weitere Bauausführung eine Prüfung und Feststellung der Mängelfreiheit einer (Teil-)Leistung erschwert (§ 4 Abs. 10). In diesem Fall sind auf der Baustelle gemeinsam Feststellungen über den Zustand der (Teil-)Leistung, ihre Vertragsmäßigkeit sowie Art und Umfang der Leistung vorzunehmen, die der Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen hat (§ 14 Abs. 2 Satz 3).
4 Kündigung (§ 8) Die Auftraggeberin ist nach § 8 VOB/B und § 314 Bürgerliches Gesetzbuch zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt.
5 Abnahme (§ 12) Die Auftraggeberin verlangt eine förmliche Abnahme (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1). Der Auftragnehmer erklärt bei der Abnahme, dass er die geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen bei der Ausführung der übertragenen Leistung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 beachtet hat und insbesondere gegen ihn oder seine/n Erfüllungsgehilfen (z.B. Nachunternehmer oder Nach-Nachunternehmer) kein Ordnungswidrig- keitsverfahren, Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren anhängig war oder ist (Vordruck Abnahme (Anlage 7-040)).
6 Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10 und § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten täglich Stundenlohnzettel einzureichen. Diese müssen die An- gaben nach § 15 Abs. 3 enthalten. Die Originale der Stundenlohnzettel werden an den Auftragnehmer zurückge- geben, die Auftraggeberin behält bescheinigte Durchschriften. Stundenlohnrechnungen sind entsprechend den Stundenlohnzetteln aufzugliedern.
7 Zahlungen (§ 16) Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
8 Sicherheitsleistung (§ 17)
8.1 Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist bei öffentlicher Ausschreibung und offenem Verfahren ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme zu leisten. Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme zu leisten. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Eine Sicherheit für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 und für vereinbarte Vorauszahlungen ist in Höhe der jeweiligen Zahlung zu verlangen. 8.2 Eine Sicherheit soll möglichst durch selbstschuldnerische Bürgschaft geleistet werden, das Wahlrecht des Auf- tragnehmers aus § 17 Abs. 3 bleibt aber unberührt.
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VV-Bau Anlage 6-060 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Vordrucke Bürgschaft (Anlage 7-010) und Verwahrung Bürgschaft (Anlage 7-020) aus Teil 7 VV-Bau zu verwenden. Die Bürgschaft für die Vertragserfüllung ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in einer Urkunde zu stellen. Leistet der Auftragnehmer eine Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss (Zugang des Zuschlagsschreibens), wird die Auftraggeberin einen Zahlungseinbehalt nach § 17 Abs. 7 vornehmen.
8.3 Eine für die Vertragserfüllung gestellte Sicherheit wird gemäß (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 nach der Abnahme und Zug-um- Zug gegen Stellung einer Sicherheit (z.B. Vorlage der Bürgschaftsurkunde) für die Erfüllung von Mängelansprüchen zurückgegeben (Ziffer 6.12.5 VV-Bau). Bestehen zu diesem Zeitpunkt noch Vertragserfüllungsansprüche (z.B. noch fehlende Teilleistungen), ist für diese eine gesonderte Sicherheit (z.B. Erfüllungsbürgschaft in gesonderter Urkunde) zu stellen. Sind zudem noch fest- gestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich diese Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen der Mängelbeseitigung. Eine für die Erfüllung von Mängelansprüchen gestellte Sicherheit wird gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 nach Ablauf von zwei Jahren zurückgegeben. Sind rechtzeitig geltend gemachte Ansprüche (z.B. Mängelansprüche, gesicherte Erstattung von Überzahlungen) zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt, wird die Auftraggeberin einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurück-halten (§17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2). Eine Bürgschaftsurkunde für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B wird nach dem mangel- freien Einbau der Stoffe oder Bauteile zurückgegeben. Eine Bürgschaftsurkunde für vereinbarte Vorauszahlungen wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlungen auf fällige Zahlungen vollständig angerechnet worden sind.
9 Steuerabzug bei Bauleistungen (Freistellungsbescheinigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Auftraggeberin jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Ände- rung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
10 Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gelten diese ZVB mit folgenden Maßgaben: 10.1 Die Rahmenvereinbarung legt die Art und den Umfang der Leistung fest. Sie wird für die in Nr. 11.1 Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) bestimmte Dauer geschlossen.
10.2 Der konkrete Einzelauftrag wird von einer abrufberechtigten Stelle (Nr. 11.2 BVB (Anlage 6-070)) schriftlich auf dem Vordruck Einzelauftrag (R) (Anlage 6-160) erteilt. Darin sind z.B. die Art, der Ort und die Ausführungszeit der auszuführenden Leistung festgelegt. Ein Auftragnehmer darf nur Anordnungen seiner beauftragenden Stelle befolgen. Hinweis: Ein Einzelauftrag im Unterschwellenbereich muss die Wertgrenzen der Ziffer 6.4.5 VV-Bau beachten. Ein Einzelauftrag im Oberschwellenbereich muss die Vorgaben des § 4a Abs. 4, 5 VOB/A beachten. Hinweis: Bei Rahmenvereinbarungen sind Nebenangebote unzulässig.
10.3 Für von der Auftraggeberin angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssät- ze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne Wegezeiten bezahlt; die verein- barten Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Von der Auftraggeberin zu vertretende und anerkannte Warte- und Arbeitsunterbrechungszeiten werden wie Stundenlohnarbeiten vergütet.
10.4 Verlangt die Auftraggeberin eine Leistungsausführung außerhalb der werktäglichen Regelarbeitszeit, wird für jede geleistete Stunde eine zusätzliche Vergütung (Tarifzuschlag) nach der einschlägigen Tarifvereinbarung für Mehr-, Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit zzgl. der tatsächlich aufgewendeten Zuschläge gezahlt.
10.5 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrages sehr geringen Umfangs, wird nach Maßgabe der Nr. 11.3 BVB (Anlage 6-070) eine zusätzliche Aufwandspauschale gezahlt.
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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Zubau Mensa und Klassengebäude am Standort Iserbarg 2 Baumaßnahme:
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 393-26 AS
Leistung: Iserbarg 2 - Heizung und Sanitär
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1 Objekt-, Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1) Für die Objekt-, Bauüberwachung ist ausschließlich die von der Auftraggeberin benannte Person zuständig. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
SBH | Schulbau Hamburg Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg Diese/r hat als Architekt/Ingenieur mit der Wahrnehmung beauftragt. Die für die Objekt-/Bauüberwachung zuständige Person wird mit der Auftragserteilung bekannt gegeben.
2 Ausführungsfristen (§ 5) 2.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen am (Datum). spätestens am 1 5.03.2027 (Datum). unverzüglich nach Erteilung des Auftrages. nach gesonderter schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin, die spätestens Werktage nach der Auftragserteilung erfolgt. Hinweis: Gesonderte Aufforderung ist stets bei Veröffentlichung im HmbTG vorzunehmen, siehe Ziffer 7.5 VV-Bau. . spätestens Werktage nach Aufforderung. Späteste Aufforderung erfolgt am: (Datum).
2.2 Die Leistung ist fertig zu stellen spätestens am (Datum). innerhalb von Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung. gemäß vorläufigem Terminplan . spätestens Werktage nach
2.3 Einzelfristen Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung
-
= spätestens Werktage nach
-
= spätestens (Datum)
Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort
-
= spätestens Werktage nach
-
= spätestens (Datum)
Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
-
= Kalendertage
-
= von bis (Datum)
Verbindliche Vertragsfristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind die vorstehenden Fristen für den Ausführungsbeginn (2.1) und die Fertigstellung (2.2) sowie die folgenden Einzelfristen:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 1 von 4
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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
2.4 Die Auftraggeberin behält sich vor, vorstehend nicht datierte Zeitpunkte (Beginn und Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen) im Zuschlagsschreiben datumsmäßig festzulegen.
3 Vertragsstrafe bei Fristüberschreitung (§ 11 Abs. 1) Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat der Auftragnehmer gemäß § 11 VOB/B für jeden Werktag- bzw. Kalendertag folgende Vertragsstrafe zu zahlen: 0,00 3.1 Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung ............................ EUR (netto)/Werktag 3.2 Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.3 Bei Überschreitung der Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.4 Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen -……………............. EUR (netto)/Kalendertag
3.5 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf insgesamt fünf Prozent der Auftragssumme (netto) begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Ver-tragsstrafe angerechnet.
Hinweis: Zur Höhe der Vertragsstrafe wegen Fristüberschreitung siehe Ziffer 6.12.2 VV-Bau.
4 Beschleunigungsvergütung
Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird gem. § 9a (EU) VOB/A vereinbart.
4.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen
-……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag
4.2 Die Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt fünf Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt.
5 Mängelansprüche Als Verjährungsfristen für Mängelansprüche gelten die Fristen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B. gelten für folgende Leistungen die folgenden Fristen: für ........................................................................................................... = Jahre für ........................................................................................................... = Jahre Hinweis: Die Frist darf max. fünf Jahre betragen, siehe Ziffern 6.12.4 und 7.13 VV-Bau.
6 Abrechnung mit IT-Anlagen Führt der Auftragnehmer die Abrechnung mit IT-Anlagen durch, gelten folgende Bedingungen:
6.1 Für die Anwendung der „Sammlung REB“ ist deren Stand……………………………………………………… maßgebend.
6.2 Die Auftraggeberin beabsichtigt, -alle Berechnungen mit IT-Anlagen zu prüfen, die der Auftragnehmer mit IT-Anlagen aufgestellt hat und
- folgende REB-VB nicht anzuwenden: ……………………….....................………………………...............................
6.3 Der Auftragnehmer darf bei der Aufstellung der Abrechnung
- folgende IT-Programme nicht verwenden: …………….....................………………………..................... -folgende Rechenstelle nicht einsetzen: ……………….....................……………………….....................
6.4 Die Datenträger für die Prüfberechnung sind vom Auftragnehmer als Doppel der von ihm für die Leistungsberechnung verwendeten Datenträger zu liefern; IT-spezifische Einzelheiten der Datenträger:
werden von der Auftraggeberin selbst erstellt.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 2 von 4
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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
7 Rechnungen (§ 14) 7.1 Alle Rechnungen sind bei SBH | Schulbau Hamburg, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg via X-Rechnung 1 -fach und zugleich bei -fach einzureichen.
Weitere Rechnungsempfänger kann die Auftraggeberin bei der Zuschlagserteilung vorgeben.
7.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach 2 -fach einzureichen.
Alle Rechnungen (einschließlich etwaiger Anlagen, z.B. Stundennachweise) sind stets unter Angabe des Betreffs „PSP-Element; Sachkonto; Mittelbindungsnummer: “ einzureichen. Die Rechnungen sind zu senden an: Behörde:
Dienststelle:
Leitzeichen:
22222 Hamburg.
Die Kasse.Hamburg verarbeitet aktuell sowohl PDF-Rechnungen per E-Mail als auch Rechnungen nach den Standards ZUGFeRD und XRechnung.
Seit dem 1.1.2022 sind alle Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen in dem Standard- format XRechnung elektronisch zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt nicht für Direktaufträge. Informationen zum elektronischen Rechnungsversand stehen unter https://www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung zur Verfügung.
Die Behörden, Ämter und Landesbetriebe der Freien und Hansestadt Hamburg verwenden unterschiedliche Leitweg- IDs, die bei der Rechnungsstellung über XRechnung anzugeben sind. Die einschlägige Leitweg-ID (bei mehreren Zahlungsschuldnern, z.B. bei Rahmenverträgen unterschiedliche Leitwege-IDs im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufs) wird auf dem jeweiligen Zuschlagsschreiben mitgeteilt.
8 Zahlung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1) Die Frist für die Prüfung der Schlussrechnung und die Fälligkeit der Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B beträgt 30 Kalendertage. wird aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung auf 60 Kalendertage verlängert. Hinweis: Zum Begründungerfordernis bei Fristverlängerung siehe Ziffer 7.16 VV-Bau. 9 Sicherheitsleistung (§ 17) 9.1 Der Auftragnehmer hat Sicherheit nach Nr. 8 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) zu leisten, soweit in Nr. 9.2 keine abweichende Vereinbarung getroffen ist. Hinweis: Soll eine von den ZVB (Anlage 6-060) abweichende Sicherheitsleistung vereinbart werden, ist Nr. 9.2 anzukreuzen.
9.2 Bei Aufträgen der Freien und Hansestadt Hamburg gilt abweichend von Nr. 8.1 ZVB (Anlage 6-060): Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Netto-Auftrags- summe.
Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Netto- Auftragssumme bzw. der festgestellten Abrechnungssumme (inkl. USt) bei Bauaufträgen ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (Regelfall). ausnahmsweise unabhängig von der Höhe der Auftragssumme. Sind festgestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich die Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 3 von 4
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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 Lohnänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Lohngleitklausel (Anlage 6-120) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Lohngleitklausel (Anlage 6-120) ist beizufügen.
10.2 Führung von Bautageberichten Arbeitstäglich, mit allen Angaben, die für Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sind.
Bearbeiterhinweis: Weitere Bedingungen sind zu nummerieren. Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: „Keine“ und der Rest ist so zu sperren, dass keine Eintragungen vorgenommen werden können. 10.3 Stoffpreisänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) ist beizufügen. 10.4 Der AN hat auf Verlangen des AG an Baubesprechungen teilzunehmen. Diese finden regelmäßig wöchentl. statt.
11 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gilt Nr. 10 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060). Darüber hinaus gelten allein folgende Maßgaben: 11.1 Die vorliegende Rahmenvereinbarung ist eine Rahmenvereinbarung für die Zeit vom …. bis ……. 11.2 Zur Erteilung von Einzelaufträgen ist/sind folgende Stelle(n) berechtigt: ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… 11.3 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrags sehr geringen Umfangs bis zu einem Nettowert von Euro wird eine zusätzliche Aufwandpauschale von Euro (netto) gezahlt, sofern die Ausführung nicht mit anderen Arbeiten zusammen durchgeführt werden kann.
11.4 Alle Rechnungen sind bei -fach und zugleich bei -fach einzureichen.
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach -fach einzureichen.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 4 von 4
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VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz
Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz
Baumaßnahme: Zubau Mensa und Klassengebäude am Standort Iserbarg 2
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 393-26 AS Leistung: Iserbarg 2 - Heizung und Sanitär
- Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir die angebotene Leistung im Falle der Auftragserteilung gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen habe(n) und ein Einsatz von Nachunternehmern nur ausnahms- weise nach § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) zulässig ist. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000), den ich/wir jedem Nachunternehmer bekannt gemacht habe(n). Mir/uns ist bekannt, dass meine/unsere Haftung gegenüber der Auftraggeberin vom Einsatz des Nachunternehmers unberührt bleibt. Mir/Uns ist bekannt, dass jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel eines Nachunternehmers stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin bedarf. Für jeden Nachunternehmer muss der Bieter/Auftragnehmer einen gesonderten Antrag stellen. Die Zustimmung setzt einen Antrag voraus, der
- vom Bieter auf diesem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) zu stellen und
- dem ein vom Nachunternehmer ausgefüllter Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Beide Vordrucke werden Vertragsbestandteil (vgl. Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)) und sind nach Maß- gabe der Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) -im Fall einer Eignungsleihe: zusammen mit Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit dem Angebot abzugeben. -ohne Eignungsleihe: zusammen mit dem Angebot oder binnen sechs Tagen nach gesonderter Aufforde- rung der Vergabestelle abzugeben (siehe dazu Ziff. 5.1 oder 5.2 Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6- 020)).
- Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir folgenden Nachunternehmer mit den von ihm auszuführenden Teilleistungen und beantrage(n) hiermit die Zustimmung zu seinem Einsatz:
(Name und Anschrift des Nachunternehmers)
Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen
Mein/Unser Betrieb ist auf die vorbezeichnete(n) Teilleistung(en) eingerichtet.
Begründung für die Weitergabe:
Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 1 von 2
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VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz
-
Als Nachunternehmer werde(n) ich/wir nur Unternehmen beauftragen, die ihrerseits den Pflichten eines Nachunterneh- mers in Bezug auf Eignung, Ausführungsbedingungen und Kontrollen genügen (Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).
-
Mein/unser Nachunternehmer ist im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer: Hinweis: Bei Oberschwellenvergaben ist die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten zulässig. Als Nachweis, dass mir/uns die erforderlichen Mittel meines/unseres Nachunternehmers zur Verfügung stehen, wird dessen Verpflichtungserklärung vorgelegt (Nr. 1 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).
-
Mein Nachunternehmer hat erklärt, dass er die oben bezeichnete Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführen wird. er bestimmte Leistungsteile unumgänglich weitervergibt (Nr. 2 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Für diesen Nach-Nachunternehmer werde(n) ich/wir einen gesonderten Antrag vorlegen. Dem Nachunternehmer wurde die Pflicht auferlegt, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die einge- setzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Verlangen am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern (vgl. § 10 Satz 2 HmbVgG; siehe Ziff. 4 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)). Soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist, werde(n) ich/wir bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer beauftragen. Der Nachunternehmer wird bei Angebotsanforderung in Kenntnis gesetzt, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt und die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertrags- ordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ werden zum Vertragsbestandteil gemacht. Dem Nachunternehmer werden keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt, als zwischen mir/uns und der Auftragge- berin vereinbart sind; ich/wir werde(n) dies auf Verlangen nachweisen.
-
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Einhaltung der Pflichten durch den Nachunternehmer zu kontrollieren. Ich/Wir werde(n) insbesondere prüfen, ob das Angebot meines/unseres Nachunternehmers unter Einhaltung der Ta- riftreue und des Mindestlohns kalkuliert wurde. Mir/Uns wurde(n) vom Nachunternehmer alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um dessen Einhaltung der Vorschrif- ten über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen und überwachen zu können. Ich/Wir stelle(n) sicher, dass die zur ggf. notwendigen Einholung einer Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WRegG erforderlichen Daten meines/unseres Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (An- lage 6-101) angegeben sind (Nr. 9 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Ich/Wir stelle(n) sicher, dass mein/unser Nachunternehmer das Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegt (Nr. 10 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).
-
Diesem Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz füge(n) ich/wir den vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) bei.
..................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers – siehe die Hinweise unten
HINWEISE: • Wenn dieser Antrag zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVergabe-System abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Eine eigenhändige Unterschrift ist hier entbehrlich. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel sowie die rechtsver- bindliche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich.
Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 2 von 2
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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers
Erklärung des Nachunternehmers
HINWEIS: Dieser Vordruck ist stets in Papierform vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom Bieter bzw. Auftragnehmer an die Vergabestelle zu übermitteln!
Zubau Mensa und Klassengebäude am Standort Iserbarg 2 Baumaßnahme:
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 393-26 AS
Leistung: Iserbarg 2 - Heizung und Sanitär
Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss eine eigene Erklärung abgeben. Eine fehlende Erklärung führt zum Angebotsausschluss. Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss vom Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) Kenntnis genommen haben. Der Bewerber/Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir ver- pflichte(n) mich/uns gegenüber der Auftraggeberin, im Falle der Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. Hinweis: Im Fall der Eignungsleihe vom Nachunternehmer anzukreuzen. Ist ein Nachunternehmer zugleich Eignungsleiher im Sinne des § 6d VOB/A (EU) bzw. Eignungsleiher im Unterschwellenbereich (siehe dazu Ziffer 2.2 Vordruck Landesrecht (6-000)), muss er stets auch den ausgefüllten Vordruck Eignung (Anlage 6-030) vorlegen.
-
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, folgende (Teil-)Leistungen im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter/Auf- tragnehmer zu erbringen:
-
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die genannten (Teil-)Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführe(n). die folgenden Leistungsteile
weitervergeben werden an
Mir/Uns ist bekannt, dass nur die unumgängliche Weitervergabe der mir/uns übertragenen Leistungen an andere Unternehmer (Nach-Nachunternehmer) zulässig ist und diese gemäß § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) vorab vom Bewerber/Bieter/Auftragnehmer bei der Auftraggeberin mit einem gesonderten Antrag auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragt worden sein muss. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000).
-
Ich/Wir wurde(n) in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Abs. 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 EUR belegt. Es liegen keine schweren Verfehlungen vor, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A; § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A (EU)).
-
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungs- zeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitneh- merüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte. Bei Übertragung von (Teil-)Leistungen auf Nachunternehmer werde(n) ich/wir diese entsprechend verpflichten.
Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsen- degesetz und zwar an (Angabe des Tarifvertrags):
Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 1 von 3 22
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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers
Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.
Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen un- terliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:
Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.
Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag.
Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.
Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen.
-
Ich bin/Wir sind den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von -Steuern, -Beiträgen zu den Sozialversicherungen, -Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes (nur bei Unternehmen, die solche zu entrichten haben) sowie -Beiträgen zu der Berufsgenossenschaft nachgekommen und erfülle(n) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung. Die aktuellen Nachweise gemäß § 7 Abs. 2 HmbVgG (siehe auch Nr. 2.4, 2. Spiegelstrich Vordruck Landes- recht (Anlage 6-000)) sind beigefügt.
-
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge bereitzuhalten. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihm die Entgeltabrechnungen am Ort der Kontrolle vorlegen und erläu- tern und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.
-
Bei der Verwendung von Natursteinen bei der Leistungsausführung: Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnormen der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (siehe „https://www.ilo.org/berlin/lang--de/index.htm“).
-
Ich/Wir stimme(n) zu, dass der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer und/oder die Auftraggeberin meine/unsere Einhaltung der vorgenannten Pflichten kontrollieren. Ich/Wir habe(n) dem Bewerber/Bieter insbesondere alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um die Einhaltung der Vor- schriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit zu prüfen und zu überwachen.
-
Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt und unter Umständen verpflichtet, meine/unsere Angaben zu verifizieren
- durch die Abfrage des Wettbewerbsregisters und
- durch die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) (noch bis zum 31.05.2025).
Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.
Firma (Name, Sitz und Rechtsform):
Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Staatsangehörigkeit)
Registergericht oder Genehmigungsbehörde:
Handelsregisternummer (wenn vorhanden): (sonst:) Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:
Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 2 von 3 23
[Seite 26]
VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers
- Ich/Wir werde(n) dem Bewerber/Bieter/Auftragnehmer über die von mir/uns erbrachten (Teil-)Leistungen die Kalku- lationsangaben auf dem Vordruck Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegen, damit die Vergabestelle die Ange- messenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann.
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung meinen Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg zur Folge haben kann.
.......................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers
Hinweise: Auf diesem Vordruck ist stets eine händische Unterschrift des Nachunternehmers erforderlich (unabhängig von der Art der Übermittlung des Vordrucks an die Vergabestelle). Werden Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt, sind die Originale auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 3 von 3 24
[Seite 27]
VV-Bau Anlage 6-110 Bietergemeinschaft
Erklärung der Bietergemeinschaft
HINWEIS: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!
Baumaßnahme: Zubau Mensa und Klassengebäude am Standort Iserbarg 2
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 393-26 AS Leistung: Iserbarg 2 - Heizung und Sanitär
I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern:
-
......................................................................................................................................................................................
-
......................................................................................................................................................................................
-
......................................................................................................................................................................................
-
...................................................................................................................................................................................... (Firma und Anschrift) Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet. nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet. II. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: ......................................................................................................................................................................................... (Name und Anschrift) III. Die Bietergemeinschaft wurde aus folgenden Gründen gebildet: .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... IV. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:
-
Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.
-
Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) sind zutreffend. Insbesondere treffen die Erklärungen unter Nr. 1.5 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) auf jedes einzelne Mitgliedsunternehmen zu.
-
Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.
-
Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft stehen die Mitglieder in potentiellem Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten.
-
Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft ist ein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig. Erst ihr Zusammenschluss versetzt die Mitglieder der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.
-
Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die vorstehende Erklärung ist durch geeignete, nachprüfbare Angaben und ggf. weitere Unterlagen anhand objektiver Kriterien glaubhaft zu machen. Dabei sind insbesondere die subjektiven unternehmerischen Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Hinweis: Bei nationalen (unterschwelligen) Vergaben gilt zusätzlich der § 6 Abs. 2 VOB/A.
-
................................................................................................................................................................................................................ Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
[von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben] 25 Bietergemeinschaft - 04/2023
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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1
PREISERMITTLUNGSBLATT 1:
ANGABEN ZUR KALKULATION
[Anlage zum Angebot]
| Bieter | Vergabenummer SBH VOB OV 393-26 A | Datum S |
|---|---|---|
| Baumaßnahme Zubau Mensa und Klassengebäude am Standort Iserbarg 2 | ||
| Angebot für Iserbarg 2 - Heizung und Sanitär |
Das Preisermittlungsblatt 1 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Je nach Kalkulationsmethode macht der Bieter die Angaben zu seiner Kalkulation in Teil A oder Teil B. Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt anzufügen.
Das Preisermittlungsblatt 1 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.
Hinweis: Die Vergabestelle kann die Angaben zur Kalkulation im Preisermittlungsblatt 1 auch von jedem Nachunternehmer für die an ihn weitervergebene(n) (Teil-)Leistung(en) verlangen (vgl. Nr. 10 Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).
Teil A: KALKULATION MIT VORBESTIMMTEN ZUSCHLÄGEN
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne u. lohnbezogene Kosten, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | 0 | |
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im EFB-Preis 2 berücksichtigen) | 0 |
Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 1 von 4
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[Seite 29]
VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmerleist. | ||
| 2.1 | Baustellengemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko) | |||||
| 2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden) | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
| 3 | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € | Gesamt- zuschläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden 0 x | |||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen *) | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.
Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 2 von 4
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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1
Teil B: KALKULATION über die Endsumme
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | 0 |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (unten Nr. 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h 0 | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) | 0 |
x
x
x
x
x
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | |
|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | ||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: 0 | ||
| 0,00 | |||
| 2.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | ||
| 2.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | ||
| 2.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | ||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen *) | ||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | 0,00 |
| Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | |
|---|---|
| % | € |
| noch zu verteilen | 1) 0,00 |
*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.
Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 3 von 4
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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) | ||||
| Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio. €: Angabe des Betrages | |||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio. €: Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | |||||
| 0 x | 0,00 | ||||
| Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung, Vermessung usw. | |||||
| Vorhalten und Reparatur der Geräte und Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge, und Kleingeräte, Materialkosten für Baustelleneinrichtung | |||||
| An- und Abtransport der Geräte und Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||
| Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | |||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | ||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | ||||
| 3.3.1 | Gewinn | ||||
| 3.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko) | ||||
| 3.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden) | ||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | 2) 0,00 | ||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 u. 3) | 0,00 |
1), 2) Hinweis: Der Betrag aus Feld 2) ist oben in das Feld 1) einzutragen.
Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 4 von 4
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VV-Bau Anlage 6-131 Preisermittlungsblatt 2
PREISERMITTLUNGSBLATT 2:
AUFGLIEDERUNG WICHTIGER EINHEITSPREISE
[Anlage zum Angebot]
| Bieter | Vergabenummer SBH VOB OV 393-26 AS | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme Zubau Mensa und Klassengebäude am Standort Iserbarg 2 | ||
| Angebot für Iserbarg 2 - Heizung und Sanitär |
Das Preisermittlungsblatt 2 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Diese Aufgliederung dient der Vergabestelle dazu, im Rahmen der Angebotswertung die für die Angebotssumme maßgeblichen Kalkulationsbestandteile beurteilen zu können. Wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen werden von der Vergabestelle vorgegeben (Spalten 1 – 3). Der Bieter gibt seine Preise für die Teilleistungen an (Spalten 4 – 9). Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt beizufügen.
Das Preisermittlungsblatt 2 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.
| OZ des LV1) | Kurzbezeichnung der Teilleistung1) | Mengen- einheit1) | Zeit- ansatz Std.2) | Teilkosten einschl. Zuschläge in EUR (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Löhne | Stoffe | Geräte3) | Nachunter- nehmer | Angebotener Einheitspreis (Sp. 5+6+7+8) | ||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
| 1.2.010 | Rohr Stahl niro 15mm | m | 0,00 | |||||
| 1.2.070 | Bogen Stahl niro 15Grad TW Pressverbindu | Stück | 0,00 | |||||
| 1.4.010 | Wärmedämmung Rohr DN12 | m | 0,00 | |||||
| 1.4.050 | Bogen Wärmedämmung | Stück | 0,00 | |||||
| 1.6.060 | Vorwandmontageeinheit WTDES 30-2mm 10 | Stück | 0,00 | |||||
| 2.2.030 | Rohrleitung DN 28 | m | 0,00 | |||||
| 2.2.040 | Rohrleitung DN 35 | m | 0,00 | |||||
| 2.3.020 | Wärmedämmung Rohr DN25 | m | 0,00 | |||||
| 2.4.020 | VERLEGEROHR 16x2,0 mm | m | 0,00 | |||||
| 2.4.060 | RANDDÄMMSTREIFEN KLEBEFOLIE 150x10mm | m | 0,00 | |||||
| 0,00 | ||||||||
| 0,00 | ||||||||
| 0,00 |
- Wird von der Auftraggeberin vorgegeben.
- Nur für Teilleistungen, die der Auftragnehmer selbst erbringt.
- Für Gerätekosten einschließlich der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahl zugerechnet worden sind.
Preisermittlungsblatt 2 - 04/2023
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VV-Bau Anlage 6-030 Eignung
ERKLÄRUNG ZUR EIGNUNG UND AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Eigenerklärung über die Eignung und Auftragsausführung gemäß § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU sowie gemäß § 7 HmbVgG
Dieser Vordruck ist Teil der Vergabeunterlagen zum Vergabeverfahren: Baumaßnahme: Z u bau Mensa und Klassengebäude am Standort Iserbarg 2
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 393-26 AS Leistung: Iserbarg 2 - Heizung und Sanitär
TEIL A: VON DER VERGABESTELLE AUSZUFÜLLEN
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein nationales (unterschwelliges) Vergabeverfahren bis zum aktuellen EU-Schwellenwert. europaweites (oberschwelliges) Vergabeverfahren ab dem aktuellen EU-Schwellenwert.
I.Zum Vorlagezeitpunkt: Diese Eigenerklärung ist der vorläufige Nachweis über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und der geforderten Ausführungsbedingungen sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Sie ist der Vergabestelle in rechtskräftig unterzeichneter Form einzureichen • mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) bzw. • mit dem Angebot (Vordruck Angebot (Anlage 6-040), bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).
Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen
- bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb: bereits mit dem Teilnahmeantrag.
- bei Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: nach Wahl der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (siehe Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen, bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
II.Zu den Eignungsnachweisen: Teilnehmer/Bieter müssen sämtliche in Teil B geforderten Angaben und Nachweise fristgerecht vorlegen.
Über die in Teil B geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen hinaus verlangt die Vergabestelle zur Bestäti- gung der Eigenerklärung noch folgende zusätzliche Angaben und Nachweise:
• zur Eignung im Allgemeinen (Nr. 1): Hinweis: Bei Unterschwellenvergaben kann die Auftraggeberin nach § 6a Abs. 3 VOB/A zusätzliche Angaben, insbes. zur Prüfung der Fachkunde, verlangen. Bei Oberschwellenvergaben kann die Auftraggeberin weitere Nachweise nur zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangen, sofern dafür stichhaltige Gründe vorliegen (§ 6a VOB/A EU). Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt (gültig und nicht älter als 12 Monate)
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VV-Bau Anlage 6-030 Eignung
• zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.3): Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage der Jahresabschlüsse (bei gesetzlicher Veröffentlichungspflicht) • zur beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.4): Die Auftraggeberin berücksichtigt auch vergleichbare Leistungen, die bis Jahre zurückliegen. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bieter zur Auftragsausführung verfügt. Weitere Angabe(n) gemäß § 6a Nr. 3 lit. b – f VOB/A EU:
• zu den Ausführungsbedingungen (Nr. 2): Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß „Merkblatt über Rahmenbe- dingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.
Wird diese Eigenerklärung im Namen einer Bietergemeinschaft abgegeben, erfolgen die Angaben in Teil B -unter Nrn. 1.1 – 1.4, Nr. 2 und Nr. 3: für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit und -unter Nr. 1.5: im Namen jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft. Zusammen mit der Eigenerklärung ist der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck Bietergemeinschaft (An- lage 6-110) mit entsprechenden Vollmachten einzureichen. Bei unterschwelligen Vergaben ist § 6 Abs. 2 VOB/A zu beachten. Die Auftraggeberin darf vom Bieter/Teilnehmer auch alle Nachweise für dessen Nachunternehmer verlangen. Diese sind nach Maßgabe der Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) auf gesonderte Anforderung vorzulegen.
III.Zur Eignungsleihe: Für die Zulässigkeit einer etwaigen Eignungsleihe gilt:
Die Eignungsleihe bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Sie ist zulässig, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt. Ein Bewerber/Bieter muss die Eignungsanforderungen bei nationalen Vergabeverfahren grundsätzlich in eigener Person erfüllen und darf sich dazu nur in Teilen anderer Unternehmen bedienen. (Folge des Selbstausführungsgebots nach § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B; vgl. auch § 6 Abs. 2 VOB/A) Hinweis: Die Beschränkung der Eignungsleihe gilt nicht innerhalb einer Bietergemeinschaft für die Mitglieder untereinander.
Die Eignungsleihe ist im vorliegenden Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich zulässig. Die Voraussetzungen der Eignungsleihe nach § 6d EU VOB/A liegen vor, unter denen sich ein Bewer- ber/Bieter bei europaweiten Vergabeverfahren auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten anderer Unter- nehmen (z.B. Nachunternehmer, Mitglied der Bietergemeinschaft, Kooperationspartner oder sonstiges Un- ternehmen; im folgenden „Eignungsleiher“ genannt) berufen darf. Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.
Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausgeschlos- sen, die vom Bieter selbst zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 1 VOB/A):
Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben keine Angaben in Nr. 3 zu machen.
Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben insoweit aus- geschlossen, als sie nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 2 VOB/A):
Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.
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TEIL B: VOM BIETER AUSZUFÜLLEN UND ZU UNTERSCHREIBEN
Die nachfolgenden Erklärungen gibt der/geben die Unterzeichner ab im eigenen Namen des Bieters
im Namen der Bietergemeinschaft
1. Eignungsanforderungen (§ 6a VOB/A bzw. §§ 6a, e VOB/A EU)
1.1 Präqualifikation Ich bin/Wir sind in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen unter Nummer: Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der in Nrn. 1.2 – 1.5 geforderten Erklärungen und Unterlagen nach § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU auch die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunter- nehmen e.V.“ (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Bei Oberschwellenvergaben genügt die Eintragung in ein gleich- wertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten (§ 6b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU). Sind in den Nrn. 1.2 – 1.5 geforderte Informationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, muss das Unterneh- men diese ohne weitere Aufforderung durch die Vergabestelle als Einzelnachweis vorlegen. Hinweis: Bei einer Oberschwellenvergabe wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b Abs. 1 VOB/A EU), die auf dem Standardformular (Anlage 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 vom 05.01.2016, ABl. 2016 L 3, 16) zu erfolgen hat. Hinweis: Inhalte der „VOL-PQ“ des „Kooperationsverbundes Präqualifizierung Nord“ (https://www.abst-mv.de/pq-nord- servicestelle) werden nur anerkannt, wenn die Vergabe-stelle diese einzeln und konkret bestimmt als zusätzliche Eignungsnachweise für die Nrn. 1.2 – 1.5 zugelassen hat (oben Teil A).
1.2 Berufsregister Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen (siehe unten Nr. 1.5). Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
1.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ich bin/Wir sind ausreichend leistungsfähig, um die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Insbesondere: • Umsatz Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen):
Zur Bestätigung meiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden geeignete Unterlagen vorgelegt. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.
1.4 Berufliche und technische Leistungsfähigkeit • Vergleichbare Leistungen/Referenzen In den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren habe ich/haben wir vergleichbare Leistungen ausgeführt. Hinweis: Für einen möglicherweise abweichenden Zeitraum siehe oben Teil A.
Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Drei Referenznachweise aus dem betreffenden Zeitraum, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und über eine schriftliche Bescheinigung der Auftraggeberin über die auftragsge- mäße Leistungserbringung (Ausführung und Ergebnis) verfügen.
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• Arbeitskräfte Die für die Leistungsausführung erforderlichen Arbeitskräfte und Ausrüstung stehen mir/uns zur Verfügung.
Zur Bestätigung werden folgende Angaben gemacht: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.
1.5 Zuverlässigkeit bzw. Ausschlussgründe • Rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße Es liegen kein rechtskräftiges Urteil und keine festgesetzte Geldbuße gegen das Unternehmen oder eine für die Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) vor wegen: Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§§ 129 ff. StGB), Täterschaft oder Teilnahme an Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Finanzierung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB), Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB), unzulässige Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB), Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334, 335a StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), Menschenhandel (§§ 232 ff. StGB), Verstoß gegen die Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 22 LkSG) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten. • Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung wurde ordnungsgemäß erfüllt. Zur Bestätigung werden folgende Nachweise vorgelegt: -eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, -eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, die nicht älter als 12 Monate sein darf, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden, -eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Dieser Nachweis ist nur von beitragspflichtigen Betrieben zu erbringen, -ggf. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (als zusätzlich geforderter Nachweis, oben Teil A). • Schwere Verfehlung: Es liegt keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, z.B.
- wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
- wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO),
- wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
- Rechtsverstoß innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR geführt hat,
- rechtskräftiges Urteil oder festgesetzte Geldbuße innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das Unternehmen oder eine für dessen Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324 f. StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), oder §§10,11 SchwarzArbG (Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung und zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen), § 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB (Vorenthaltung von Beiträgen des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, Einbehaltung von Teilen des Arbeitsentgelts), §§ 15, 15a AÜG (Verleih von ausländischen Arbeitnehmern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung durch Verleiher ohne Verleiherlaubnis, Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung zu "ausbeuterischen" Bedingungen oder in größerer Zahl oder beharrlich wiederholt), oder
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§404 Abs. 1 SGB III (Einsatz von Nachunternehmern, die Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigen), § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung), § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a AÜG (Verleih bzw. Arbeitnehmerentleihe von Verleihern ohne Verleiherlaubnis), §16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG (Unzulässigkeit gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe), § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG (Entleihe von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung), § 8 SchwarzArbG (Beauftragung mit Schwarzarbeit), § 5 AEntG (Nichtgewährung zwingender Arbeitsbedingungen). • Schwarzarbeit Die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz (SchwarzArbG) oder § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) liegen nicht vor. • Insolvenz/Liquidation Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde beantragt. Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde eröffnet. Es wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens gestellt. Ein Antrag auf Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Mein/Unser Unternehmen befindet sich in Liquidation (Auflösung zur Abwicklung). Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Er wird auf Verlangen vorgelegt.
• Registerabfragen Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, meine/unsere Angaben zu verifizieren durch
- Abfrage des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG
- die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO, noch bis zum 31.05.2025) Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.
Firma: (Name, Sitz und Rechtsform):
Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsname, Staatsangehörigkeit)
Registergericht oder Genehmigungsbehörde:
Handelsregisternummer (wenn vorhanden, s. oben Nr. 1.2): sonst: Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde: Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
2. Ausführungsbedingungen nach HmbVgG
2.1 Tariftreue und Mindestlohn Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungszeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemein- verbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichten(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
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Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerent- sendegesetz und zwar an
Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.
Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen unterliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:
Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.
Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag. Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.
Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden sollen, werde(n) ich/wir auch die Nachun- ternehmer entsprechend verpflichten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten auf Verlangen auf eigene Kosten binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihr die Entgeltabrechnungen vorlegen und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Bei- trägen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.
2.2 Sozialverträgliche Beschaffung
ILO-Kernarbeitsnormen Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnor- men der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (Internationale Arbeitsorga- nisation – Vertretung in Deutschland (ILO-Berlin)). Bei der Leistungsausführung werden insbesondere keine Natursteine verwendet, die unter Verstoß gegen die ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet worden sind. Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft keine Natursteine. Ich versichere/Wir versichern, dass die Natursteine ohne Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt und/oder verarbeitet werden bzw. wurden. Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass mein/unser Unternehmen oder meine/unsere Lieferanten Ziel führende Maß- nahmen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen im Zusammenhang mit der Verwendung von Natursteinen ergriffen haben. Entsprechende Selbstverpflichtungs- oder Verhaltenskodizes meines/unseres Unternehmens bzw. meiner/unserer Lieferanten, die die Ergreifung der zielführenden Maßnahmen dokumentieren, habe ich beigefügt. Bei Leistungserbringung mit Natursteinen durch Nachunternehmer: Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass die von mir/uns benannten Nachunternehmer bzw. deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nach- weise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben haben/ abgeben können. Auf Verlangen werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärung von den von mir/uns eingesetzten Nachunter- nehmern bzw. deren Lieferanten vorlegen. Sofern die Nachunternehmen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht namentlich benannt werden kön- nen, erkläre(n) ich/wir, dass wir nur Nachunternehmer einsetzen werde(n), die selbst oder deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nachweise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben ha- ben/abgeben können. Mit der Benennung der Nachunternehmer werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärungen und etwaige Selbst- bzw. Verhaltenskodizes für die von mir/uns eingesetzten Nachunternehmen bzw. deren Lieferanten vorlegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns zur Einhaltung dieser Anforderungen während der Leistungsausführung. Ich/wir werde(n) dafür sorgen und einstehen, dass bei der Ausführung der Leistungen die Regeln zur sozial verantwortlichen Beschaffung eingehalten werden. Die Auftraggeberin ist jederzeit zur Überprüfung meiner/unserer Angaben berechtigt. Insbesondere verpflichte(n) ich mich/wir uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
- anzugeben, wo die zu verwendenden Natursteine hergestellt, gewonnen bzw. verarbeitet wurden, und
- durch Vorlage einer unabhängigen Zertifizierung nachzuweisen, dass die Natursteine nicht unter Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet wird bzw. worden sind.
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2.3 Nachhaltige Beschaffung
Holzzertifizierung Mir/Uns ist bekannt, dass der Rohstoff Holz als Bestandteil der Bauleistung (ausgenommen als Bau- hilfsstoff) nach FSC („Forest Stewardship Council“), PEFC („Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes „) oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland gel- tenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen muss (zur Information über die Standards siehe „www.fsc-deutschland.de“ und „www.pefc.de“). Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft kein Holz als Rohstoff. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind. Als Nachweis werde ich das Produktkettenzertifikat (CoC-Zertifikat) meines Unternehmens vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach zertifiziert sind. Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Her- kunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung vom Thünen-Institut in Hamburg (TI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Als Nachweis werde ich das Zertifikat ein- schließlich des Prüfergebnisses vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen und hierüber einen Einzelnachweis vorlegen. Der Einzelnachweis ist eine von 1.einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer (Sachgebiete Tischler und Zimmerer) oder der Industrie- und Handelskammer (Sachgebiete Holz und Holzbau) oder 2. einem akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieter, der hinsichtlich Zertifizierung der nachhaltigen Waldbe- wirtschaftung und Produktkette akkreditiert ist, ausgestellte Dokumentation, die belegt, dass das eingesetzte Holz bzw. die Holzprodukte aus FSC-/ PEFC-zertifizierten oder gleichwertigen nachhaltigen Beständen stam- men und die nachfolgenden Kriterien erfüllt: •Mengenmäßiger Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (laufende Meter, Fläche, Volumen, etc.) •Zeitlicher Bezug der Bestellung und Lieferung zum Auftrag • Inhaltlicher Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (z.B. Art des Holzes bzw. des/der Pro- dukte(s) Ich werde alle für die Leistung benötigten Holzprodukte/Holzbauteile von einem FSC- oder PEFC zertifizierten Unternehmen direkt für diesen Auftrag erwerben. Als Nachweis werde ich der Bauüberwachung den Lieferschein mit mindestens folgenden Angaben: Baumaß- nahme, FSC- und/oder PEFC-Aussage zu den Holzprodukten/Holzbauteilen, Zertifizierungs-nummer des Ver- käufers, Lieferdatum, Art und Menge der Holzprodukte/Holzbauteile vorlegen. Ich werde bei •Bauleistungen vor dem Einbau des Holzes bzw. der Holzprodukte •Liefer- und Einbauleistungen bei der Anlieferung des Holzes bzw. der Holzprodukte den jeweiligen Nachweis im Original vorlegen.
2.4 Registerabfrage Die Auftragserteilung setzt voraus, dass eine Abfrage für den Bieter beim Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezent- ralregister (noch bis zum 31.05.2025) keine Ergebnisse erbracht hat, die die Zuverlässigkeit des Bieters berühren. Die Angaben für die ggf. erforderliche Registerabfrage wurden bereits unter Nr. 1.5 gemacht.
Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Nachweise zu den Ausführungsbedingungen (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.
3. Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A)
Hinweis: Bei einer – von der Vergabestelle ganz oder teilweise zugelassenen (oben Teil A) – Eignungsleihe muss der Bewerber/Bieter die nachfolgenden Erklärungen und Angaben machen.
Mir/Uns ist bekannt, dass sich bei einer Eignungsleihe die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen erstreckt, das für die Beurteilung meiner/unserer Eignung von Bedeutung ist („Eignungsleiher“) und dass deshalb jeder Eignungsleiher sowie Art und Umfang seiner Leistungserbringung auf diesem Vordruck namentlich zu benen- nen sind. Folgende Teile des Auftrags, die für meine/unsere Eignung maßgeblich sind, sollen als Unterauftrag an folgende Eignungsleiher vergeben werden:
Eignungsleiher eignungsrelevanter Auftragsteil Name/Firma, Anschrift, Geschäftsführung nach Art und Umfang anzugeben
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Mir/uns ist bekannt, dass die fehlende oder unvollständige Benennung eines Eignungsleihers zwin- gend zum Angebotsausschluss führt. Ist ein Eignungsleiher zugleich Nachunternehmer, werde(n) ich/wir zusammen mit dieser Erklärung auch die Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und 6-101) vorlegen. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, über die Mittel des/der benannten Eignungsleiher(s) zu verfügen. Einen geeigneten Nachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass sämtliche eignungsrelevanten Nachweise auch für den/die Eignungsleiher vorzulegen sind (§ 6d EU Abs. 3 VOB/A). Daher lege(n) ich/wir zusammen mit diesem Vordruck vor: • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach Nummer 1.5 vollständig (unabhängig vom betreffenden Auftragsteil) auch für den/die benannten Eignungsleiher, und • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach den übrigen Nummern 1 und 2 für den/die benannten Eignungsleiher in Bezug auf den jeweiligen Auftragsteil. Ich/Wir erkläre(n), gemeinsam mit dem/den Eignungsleiher(n) für die Auftragsausführung zu haften (§ 6 EU Abs. 2 VOB/A). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten des jeweiligen Eignungsleihers gedeckt, die ich/wir der Vergabestelle auf Verlangen unverzüglich vorlegen werde(n).
4. Angaben zur Statistik (Anforderung eForms)
• Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Bei meinem/unserem Unternehmen handelt es sich um ein Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz
Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehlung 2003/361 zu KMUs. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist. • Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Mein/unser Unternehmen ist nicht börsennotiert. Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:
Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert. (Angabe zur Nationalität des Eigentümers entfällt)
Unterschriftsleistung:
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eigenerklärungen in Nr. 1 – 4 wird hiermit bestätigt.
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Mir/uns ist bekannt, dass die in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen zum jeweils festgelegten Zeitpunkt (Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)) vollständig vorgelegt werden müssen.
Mir/uns ist bekannt, dass bei nicht rechtzeitiger Vorlage der jeweiligen Nachweise, Angaben und Unterlagen eine einmalige Nachforderung unter angemessener Fristsetzung durch die Vergabestelle nach § 16a (EU) VOB/A erfolgt und das fruchtlose Verstreichen der Frist zum Ausschluss meines/unseres Angebots/Teilnahmeantrags führt.
(Ort, Datum) (Unterschrift/en) – siehe die Hinweise unten –
HINWEISE: • Wenn diese Erklärung zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVer- gabesystem abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Text- form anzugeben. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbind- liche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich. Eignung – 11/2024 8 von 8 38
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VV-Bau Anlage 7-010 Bürgschaft
Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer Name und Sitz
und die Auftraggeberin
letztere vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Bauleistung |
Danach hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Abschlagszahlung für die in § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B bestimmten Stoffe und Bauteile eine vereinbarte Vorauszahlung gemäß § 16 Abs. 2 VOB/B zu leisten. Er leistet sie in Form dieser Bürgschaft; sein Wahlrecht aus § 17 Abs. 3 VOB/B ist gewahrt.
Der Bürge Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, Beträge bis zu einer Gesamthöhe von
EUR (in Worten: Euro)
an die Auftraggeberin zu zahlen. Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürg- schaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen der Auftrag- geberin und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung der Auftraggeberin zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschrift des Bürgen
Bürgschaft – 01/2018
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Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg Einkauf & Vergabe (U 4) An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14
der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
für Vergabeverfahren
Vorwort
Die Vergabestellen (VSt) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vergeben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) bzw. gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungs- aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) im Wettbe- werb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bie- tern, Bewerbern und Vertragspartnern.
Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.
Das Verarbeiten personenbezogener Daten durch die VSt bedeutet, dass sie diese Daten zum Bei- spiel erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.
Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
Inhaltsverzeichnis
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? ........................................................... 2 2 Wer ist Datenschutzbeauftragter? ................................................................................... 2 3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet? ......................................................................... 2 4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? ................................................ 3 5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden? ................................................................................... 3 6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? .................................................................... 4 7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? .......................... 4
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1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist die jeweilige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kontaktdaten:
Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de FAX.: +49 40 427 310 143
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließ- lich über die Bieterkommunikation der E-Vergabe gestellt werden dürfen und auch nur über diese beantwortet werden, sofern das Ausschreibungsverfahren rein elektronisch durchge- führt wird.
2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?
Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Amt für Organisation und zentrale Dienste Allgemeine Abteilung, Allgemeines Justitiariat Datenschutzbeauftragte Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Telefon: (040) 428 23 - 18 16 Fax: (040) 427 31 - 0754 E-Mail: fbbehoerdlichedatenschutzbeauftragte@fb.hamburg.de
3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezo-
genen Daten verarbeitet?
Für die Beteiligung als Bieter oder Bewerber am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge durch die VSt werden personenbezogene Daten benötigt. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Verga- beverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses ist. Unvoll- ständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Bietern/Bewerbern/Vertragspartnern und der Vergabestelle, die Durchführung der Angebotswertung, insbesondere die Überprüfung der Bietereignung, sowie die spätere Vertragsabwicklung verwendet.
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Verga- beverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchführung erhoben und verarbei- tet.
Die Erhebung erfolgt im Bieterportal bei der Registrierung sowie im Rahmen der Einreichung von Teilnahmeanträgen und/oder der Angebotsabgabe. Darüber hinaus werden im Einzelfall auch per- sonenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbe- zentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.
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Die Erhebung personenbezogener Daten bei der Registrierung im Bieterportal ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessenbekundung abzugeben. Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals (www.bieterportal.hamburg.de). Zudem sind bei Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Interessenbekundung ggf. weitere personenbezo- gene Daten anzugeben.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, dem GWB, der VgV und der UVgO u. a.
4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
Identifikations- und Kontaktangaben,
zum Beispiel Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unter- nehmens, Nummer des Eintrags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer.
Angaben zur Überprüfung der Bietereignung
zum Beispiel werden im Rahmen der Eignungsprüfung u.a. auch Daten zur Überprüfung von Referenzen und / oder teilweise die Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der einge- setzten Mitarbeiter/innen u.ä. erhoben.
Erhebung von Daten bei Dritten Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese ge- setzlich zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.
5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben wer-
den?
Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen inkl. das jeweilige Verfahren begleitendende Auftragnehmer der jewei- ligen Vergabestelle (z.B. Planungsbüros) übermittelt werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Ver- tragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben:
Dienststellen der FHH
Bei Rahmenvereinbarungen werden die laut Vertrag jeweils abrufberechtigten Dienststellen (i.d.R. die Kernverwaltung sowie die Hochschulen und teilweise öffentliche Unternehmen) mittels Rundschreiben über das Ergebnis der Ausschreibung informiert und zum Abruf aus dem Vertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen An- sprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) an die Dienststellen übermittelt.
Sonstige Gremien In verschiedenen Dienststellen der FHH sind bestimmte Vergabeverfahren z.B. dem Vergabeausschuss oder sonstigen Gremien vor der Zuschlagserteilung vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Deputierten oder Gremienmitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter sowie die Ergebnisse der Wertung ihrer Angebote mitgeteilt.
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Vergabekammern/Gerichte
Die Vergabestelle (sowie die im Einzelfall ggf. mandatierte Rechtsanwaltliche Vertretung der Vergabestelle) ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger rechtlicher Streitigkei- ten verpflichtet, die vollständige Vergabeakte gegenüber der Vergabekammer oder dem zustän- digen Gericht vorzulegen. Zudem können auch Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsverfah- rens Akteneinsicht verlangen. Es erfolgt jedoch in diesen Fällen eine Schwärzung der personen- bezogenen Daten sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der übrigen Bieter.
6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen bestimmten Löschfristen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, wonach Daten nur solange aufbewahrt werden dür- fen, wie dies für die Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen unserer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprü- chen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforder- lich ist. Maßgeblich hierfür sind unter anderem die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR (Zahlungen, Buchführung, Rechnungslegung)) sowie die Aktenordnung der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Ham- burg.
7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO.
Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie von dem Verantwortlichen Aus- kunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu er- leichtern.
Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichti- gung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personen- bezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Da- ten verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Vergabestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen noch benötigt werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden perso- nenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen
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kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbe- hörde Beschwerde einlegen. Dies ist die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Die entsprechenden Kontaktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten:
Haus-/Postanschrift:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
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Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt und Energie
Hinweise der Freien und Hansestadt Hamburg zur
Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten
1. Prüfung des Abfallrechts in bauaufsichtlichen Verfahren
Die Beseitung baulicher Anlagen (Abbruch) wird i.d.R. im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO von der Bauaufsichtsbehörde geprüft. Dem Antrag sind Bauvorlagen nach § 6 Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) beizufügen. Informationen hierzu finden Sie im Internet unter: www.hamburg.de/baugenehmigung. Der Vordruck für den Abbruchantrag (= Bauantrag) ist dort ebenfalls zu finden.
2. Abfallrechtliche Grundlagen
Nach § 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist der Zweck des Gesetzes die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Bei allen Bau- und Abbruch- maßnahmen ist daher die Abfallhierarchie des § 6 KrWG zu beachten.
Abfälle sind so bereitzustellen, zu überlassen, einzusammeln, zu befördern, zu lagern und zu behandeln, dass die jeweils beste Möglichkeit der Abfallverwertung genutzt werden kann. Nicht verwertbare Abfälle sind gemeinwohlverträglich zu beseitigen.
Abfallerzeuger und -Besitzer sind nach § 8 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) dazu verpflichtet, die unter Punkt 3 aufgeführten Abfallfraktionen getrennt zu sammeln , zu befördern und dies zu dokumentieren. Die Regelungen der Abschnitte 2 (Gewerbliche Siedlungsabfälle) und 3 (Bau- und Abbruchabfälle) der GewAbfV gelten nebeneinander. Das bedeutet, dass Gewerbebetriebe, bei denen sowohl gewerbliche Siedlungsabfälle als auch Bau- und Abbruchabfälle anfallen, sowohl die Vorschriften des Abschnitts 2 als auch des Abschnitts 3 der Gewerbeabfallverordnung zu beachten haben.
Innerhalb der einzelnen Abfallfraktionen ist es teilweise sinnvoll zusätzliche Trennungen vorzunehmen. Anfallende Gemische sind nach § 9 GefAbV einer Vorbehandlung bzw. Aufbereitung zuzuführen. Weitere Informationen hierzu gibt auch die „Vollzugshilfe zur Gewerbeabfallverordnung“ LAGA-Mitteilung 34 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
Abfälle, die bei Bau- und Abbrucharbeiten anfallen, sind in der Regel von der kommunalen Entsorgung durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ausgeschlossen; damit sind die Ab- fallerzeuger/-besitzer (Bauherr bzw. Baunternehmen) für die Entsorgung selbst verantwortlich.
Insbesondere zur Entsorgung der Abfälle, die aus dem Bereich des Auftraggebers zu ent- sorgen sind, sollten im Rahmen der Auftragsvergabe eindeutige Regelungen getroffen
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werden. Dabei sollten die Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung der VOB Teil C / DIN 18299 (insbesondere Punkt 0.2.14) beachtet werden.
3. Grundsätzliches zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen
Abfallschlüssel (AS) gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) in Klammern Die im Folgenden aufgelisteten Abfallfraktionen, die bei Bau- und Abbrucharbeiten zwangsweise anfallen, sind nach § 8 GewAbfV - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - getrennt zu erfassen und zu befördern.
Altglas [17 02 02]: Die Getrenntsammlungspflicht bedeutet nicht, dass z.B. Fensterglas vor Bereitstellung zur Entsorgung aus den Rahmen herauszutrennen ist.
Kunststoffe [17 02 03]: Innerhalb der Kunststoffabfallfraktion ist es sinnvoll Fenster mit PVC-Rahmen gesondert zu sammeln, da diese sich besonders gut für das Recycling eignen.
Metalle, einschließlich Legierungen [17 04 01 - 17 04 07 und 17 04 11] wie z.B. Stahl- und andere Eisenbauteile (Fe), aber auch Nichteisenmetalle (NE) und Buntmetalle.
Holz [17 02 01]: Spezielle Regelungen für die Entsorgung von Altholz enthält die Altholzverordnung (AltholzV). Hiernach ist Altholz an der Anfallstelle nach Herkunft und Sortiment oder nach Altholzkategorien getrennt zu halten, soweit dies für die Verwertung bzw. Beseitigung erforderlich ist. Zur Verwertung ist Altholz einer Altholzbehandlungsanlage zu zu führen. Die Entsorgung von Altholz der Kategorien A I bis A III in einem Bauabfallgemisch (gemischte Bau- und Abbruchabfälle [17 09 04]) ist zulässig, wenn das Gemisch einer Sortierung zugeführt wird und die aussortierte Altholzfraktion gemäß den Vorgaben der AltholzV entsorgt wird.
Dämmmaterial [17 06 04] kann aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Am häufigsten sind mineralische Dämmstoffe (wie Glas- oder Steinwolle) und mineralölbasierte Dämmstoffe (z.B. Dämmplatten aus Polystyrol (PS) oder Polyurethan (PU)). Bis Juni 2000 wurden künstliche Mineralfasern eingesetzt, die inzwischen als krebserzeugend eingestuft sind; die aus diesen Materialien entstehenden Abfälle sind gefährliche Abfälle (vgl. [17 06 01*] und [17 06 03*]) und daher getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Neuere Materialien sind i.d.R. mit einem RAL-Gütezeichen versehen und weisen kein schädigendes Potenzial auf.
Bitumengemische [17 03 02] werden im Straßen- und Wegebau, als Estrich oder Dachpappe und für Abdichtungen eingesetzt. Da es sich um eine Reinfraktion handelt, können Bitumengemische der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.
Baustoffe auf Gipsbasis [17 08 02] sind vor allem Gipsmörtel, Gipsputz, gipshaltige Estriche (Trockenestrich oder Fließestrich) und raumauskleidende Produkte (Platten und Wandbauelemente aus Gips, z.B. Stuck). Raumauskleidende Produkte auf Gipsbasis, wie Gipskartonplatten. Gipskartonplatten können nur dann der Kreislaufwirtschaft zugeführt werden, wenn sie bereits beim Ausbau getrennt erfasst und bis zu ihrer Verwertung getrennt gehalten werden. Schon ein sehr geringer Gipsanteil führt beim Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen zu Sulfatgehalten, die sich negativ auf den daraus
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entstehenden Recycling-Baustoff und seine Einsatzmöglichkeiten auswirken. Daher darf Gips nicht mit mineralischen Gemischen entsort werden.
Die mineralischen Bau- und Abbruchabfallfraktionen Beton [17 01 01], Ziegel [17 01 02] sowie Fliesen und Keramik [17 01 03] sind ebenfalls getrennt zu sammeln und zu befördern. Ist eine getrennte Sammlung in Einzelfällen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, ist für das Gemisch der Abfallschlüssel 17 01 07 zu verwenden.
Darüber hinaus sind alle Bau- und Abbruchabfälle die nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als gefährliche Abfälle gelten, ebenfalls getrennt zu erfassen und zu entsorgen. Das Verbot der Vermischung einschließlich der Verdünnung gefährlicher Abfälle mit anderen Kategorien von gefährlichen Abfällen oder mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien nach § 9 Absatz 2 KrWG (bei Abfällen zur Beseitigung i.V.m. § 15 Absatz 3 Satz 2 KrWG) gilt nach § 3 Absatz 1 Satz 3 und § 8 Absatz 1 Satz 3 GewAbfV auch für gewerbliche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle. Sind gefährliche Abfälle mit nicht gefährlichen Abfällen vermischt, ist das ganze Abfallgemisch als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
4. Hinweise zu POP-haltigen Abfällen, z.B. HBCD-haltigen Dämm-
materialien
Generell sind POP-haltige Abfälle, die in § 2 POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) benannt sind, aus dem Wertstoffkreislauf auszuschleusen. Dazu ist es notwendig, sie getrennt zu sammeln. Außerhalb zugelassener Anlagen ist die Vermischung mit anderen Abfällen verboten. Für HBCD-haltige Dämmmaterialien, die als POP-haltige Abfälle anfallen, steht aktuell kein etabliertes Recyclingverfahren zur Verfügung. Daher ist deren finale Entsorgung in Abfallverbrennungsanlagen geboten. Weitere Hinweise gibt das Merkblatt der BUE zu diesem Thema.
5. Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle
Abfallschlüssel (AS) gemäß AVV in Klammern Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten [17 05 03*], Beton, Ziegel u.ä., die gefährliche Stoffe enthalten [17 01 06*] (z.B. mit Chemikalien verunreinigter Bodenaushub) Als Anhaltspunkt für die Einstufung als mineralische Bauabfälle, „die gefährliche Stoffe enthalten“, gilt u.a. die AVV sowie die Festlegung der Norddeutschen Bauabfallvereinbarung vom 18.02.2000 (siehe Anhang 1 des AWP gefährliche Abfälle 2011).
Kohlenteerhaltige Bitumengemische [17 03 01*] (z.B. teerhaltiger Straßenaufbruch), Kohlenteer und kohlenteerhaltige Produkte [17 03 03*] (z.B. pech-/teerhaltige Dachpappe) Hinweise zur Einstufung enthält Anlage 2 des AWP Bau- und Abbruchabfälle 2006.
Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [17 02 04*]
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Bei der Zuordnung von Altholz sind Sortiment und Herkunft des Altholzes gemäß Anhang III der AltholzV als Regelvermutung zu beachten. Danach sind beispielsweise imprägnierte Altholz-Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau und viele Altholz-Sortimente aus Abbruch und Rückbau, wie z.B. Fenster, Fensterstöcke, Konstruktionshölzer, Dachsparren, Altholz der Kategorie A IV und damit dem Abfallschlüssel 17 02 04* zuzuordnen.
Dämmmaterial, das Asbest enthält [17 06 01*] (schwachgebundene Asbestabfälle), as- besthaltige Baustoffe [17 06 05*] (z.B. Asbestzementplatten, asbesthaltige Rohre) Asbesthaltige Abfälle sind in Deponien zu beseitigen. Die LAGA-Mitteilung 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ ist ebenfalls zu beachten.
Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält [17 06 03*] (z.B. künstliche Mineralfasern, Ausnahme: nachweislich nicht „krebserzeugend“ nach Gefahrstoffrecht)
Weitere Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle sind:
Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten [17 09 02*] (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)
Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten [17 09 01*], Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle [20 01 21*]
Holzschutzmittel [03 02 01* - 03 02 05*]
Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 01 11*]
Klebstoff- und Dichtungsmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 04 09*]
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 02 02*]
Abfälle von Hydraulikölen [13 01 01* – 13 01 13*]
Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen [13 02 04* - 13 02 08*]
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 01 10*] (z.B. mit Resten o.g. Abfälle)
6. Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung
Die Regelungen der Nachweisverordnung (NachwV) und der Anzeige- und Erlaubnisver- ordnung (AbfAEV) sind zu beachten. Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind Nachweise zu führen. Dies erfolgt grundsätzlich elektronisch mittels Entsorgungsnachweis und Begleitschein. Soweit der gefährliche Abfall über einen Einsammler mit einem gültigen Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden soll, können Übernahmescheine bei der Abgabe an den Einsammler – bis zu einer Menge von maximal 20 t je Abfallart – verwendet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.hamburg.de/abfall.
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Für den gewerbsmäßigen Transport von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG oder ein gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat und eine Anzeige gemäß § 53 KrWG für das Befördern der jeweiligen Abfallart erforderlich.
7. Weitere Informationen
Entsorgungsberatung der Behörde für Umwelt und Energie - Tel. 040 / 428 40-4326
Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan (AWP) für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein vom 30.05.2006 Bewertung des gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein 2006 vom 30.11.2011 Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle vom 26.07.2011 www.hamburg.de/abfall www.hamburg.de/gewerbeabfall www.hamburg.de/bau-und-abbruchabfaelle www.hamburg.de/baugenehmigung
Stand: August 2019
KrWG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz
- KrWG) vom 24.02.2012 AltholzV Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV) vom 15.08.2002 AVV Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis- Verordnung - AVV vom 10.12.2001 GewAbfV Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 18.04.2017 NachwV Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV vom 20.10.2006 POP-Abfall- ÜberwV Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall- Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV) vom 17.07.2017 BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 BauVorlVO Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vom 14. Dezember 2010
LAGA M20: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln LAGA M23: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle LAGA M34: Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung
in der jeweils gültigen Fassung.
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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
Anlage zur Information zur Ausschreibung
Zubau Mensa und Klassengebäude am Standort Iserbarg 2 Baumaßnahme:
Vergabe-Nr. : SBH VOB OV 393-26 AS Leistung: Iserbarg 2 - Heizung und Sanitär
1 Auftraggeberin Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung/-verzeichnis bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin zu vergeben. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung werden zunächst die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ausgewählt. Die spätere Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt durch gesonderten Einzelabruf gegenüber den Vertragspartnern, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch der Vertragspartner besteht. Hinweis: Bei Baumaßnahmen des Bundes werden die Verträge im Namen und für Rechnung der BRD, vertreten durch die FHH, geschlossen.
2 Auskünfte und Unterlagen Bei öffentlichen Ausschreibungen und Verfahren mit Teilnahmewettbewerb werden alle Auskünfte und Unterlagen grundsätzlich auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oef- fentliche-auftraege/) elektronisch veröffentlicht. Ausnahmsweise wurden folgende Unterlagen dort nicht veröffentlicht:
Sie sind erhältlich bei
3 Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).
4 Nachunternehmer Eine Weitervergabe von Leistungsteilen an Nachunternehmer ist zugelassen. nicht zugelassen. teilweise zugelassen. Leistungsteil(e):
Ist der Nachunternehmereinsatz zugelassen, sind die ausgefüllten Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (An- lage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) abzugeben: •bei Eignungsleihe durch den Nachunternehmer (§ 6d EU VOB/A, bzw. im Unterschwellenbereich, sofern ein Min- destmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst ausführt): mit dem Angebot (Anlage 6-040) zusammen mit dem Vordruck Eignung (Anlage 6-030). •ohne Eignungsleihe: mit dem Angebot (Anlage 6-040) oder binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforde- rung der Vergabestelle (siehe dazu nachstehend Ziff. 5.1 oder 5.2).
Für den Nachunternehmereinsatz gelten der Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) und die Vordrucke Antrag Nach- unternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101).
5 Nachweise, Angaben, Unterlagen
5.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind als Bestandteil des Angebotes (Anlage 6-040) mit einzureichen: Hinweis: Diese Vorgaben gelten nicht bei Verfahren mit einem vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb, weil diese Nachweise/Angaben/Unterlagen dort bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen waren. Vordruck Angebot (Anlage 6-040) Hinweis: • Wird das Angebot in Papierform abgegeben, sind Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters erforderlich. • Wird das Angebot in Textform (§ 126b BGB) elektronisch über das eVergabe-System abgegeben, ist der Name der erklären- den Person in Textform anzugeben. • Ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, muss wie vorgegeben signiert werden.
Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn: • ein schriftliches Angebot nicht unterschrieben ist;
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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
• bei einem elektronisch übermittelten Angebot der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht an der vorgege- benen Stelle in Textform angegeben ist; • ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert ist.
Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit den Eigenerklärungen über die Eignung, das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen und die Ausführungsbedingungen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei einer Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b EU Abs. 1 VOB/A). Sie ersetzt die Angaben in Nummer 1 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030); bei Verwendung der EEE sind daher zusätzlich die Angaben in den Nummern 2 und 3 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) zu machen.
Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage aller Nachweise / Angaben / Unterlagen des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) bereits mit der Angebotsabgabe oder erst auf gesondertes Verlangen (siehe Nr. 5.2 unten) fordern.
Vordruck Bietergemeinschaft (Anlage 6-110) (falls eine Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt)
Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern eine Eignungsleihe über Nachunternehmer erfolgt: siehe oben Nr. 4)
Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des Bieters
Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters
Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121)
Vordruck Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket –RUS-Sanktionen (Anlage 6-031)
5.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eigener- klärungen über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A) auch die Nachweise / Angaben / Unterlagen für den Eignungsleiher.
Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Unterlagen gemäß § 6a (EU) VOB/A ihre PQ-Nummer im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) angeben (bei Oberschwellenvergaben auch die Eintragungsnummer eines gleichwertigen Verzeichnisses anderer EU-Mitgliedstaaten; § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).
Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage der Nachweise / Angaben / Unterlagen bereits mit Angebotsabgabe (Nr. 5.1 oben) oder erst auf gesondertes Verlangen (z.B. von Bietern der engeren Wahl) fordern. Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern Nachunternehmereinsatz zugelassen: siehe oben Nr. 4) Hinweis: Bei einer Eignungsleihe über Nachunternehmer gilt aber Nr. 5.1 oben.
Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des/der Nachunternehmer(s) Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters Urkalkulation – des Bieters Urkalkulation – des/der Nachunternehmer(s) Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.
5.3 Nachforderung von fehlenden/unvollständigen Unterlagen:
Gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A werden keine Unterlagen oder Preisangaben nachgefordert.
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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
6 Aufteilung in Lose
nein ja, Angebote sind möglichh für ein Los für mehrere Lose für alle Lose (alle Lose sind anzubieten) Näheres (z.B. Aufteilung und Anzahl der Lose, ggf. Einschränkungen) siehe Leistungsbeschreibung. Hinweis: Zum Gebot der Losaufteilung siehe Ziffer 6.6 VV-Bau. 7 Nebenangebote sind
nicht zugelassen. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung bzw. bei der Leistungserbringung aufgrund Einzelabrufs aus einer Rahmenvereinbarung sind Nebenangebote nicht zugelassen. zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. Hinweis: Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Nebenangeboten siehe Ziffer 6.11.1 VV-Bau. nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. unter Geltung der zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2 nur zugelassen für:
Sonstige formale Einreichungsvoraussetzungen:
Die Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Wegen des größeren Umfangs wird auf die Mindestanforderungen in der Baubeschreibung verwiesen. Hinsichtlich der Einzelheiten von Nebenangeboten gelten im Übrigen die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).
8 Abgabe von Angeboten Es werden nur / auch Angebote in Papierform akzeptiert. Sofern die Angebotsabgabe elektronisch erfolgt, werden nur Angebote mit folgender Signaturart akzeptiert: Textform nach §126b BGB Will ein Bieter kein Angebot abgeben, möge er die Vergabestelle bitte baldmöglichst darüber unterrichten (entfällt bei öffentlicher Ausschreibung/Teilnahmeverfahren/offenem Verfahren). Bei elektronischer Angebotsübermittlung sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen und das Angebot muss die geforderte Form wahren. Bei Angeboten in Textform gem. § 126b BGB ist auf dem Vordruck Angebot (Anlage 6-040) der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist der beigefügte Vordruck Angebot (Anlage 6-040) ausgefüllt und rechtsverbind- lich unterschrieben zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu senden zu senden an
abzugeben am Ort des Öffnungstermins (Anschrift, Zimmer-Nr.)
Der Umschlag ist außen mit anliegendem Kennzettel zu versehen. Name/Firma und Anschrift des Bieters sowie Vergabeverfahren sind darauf genau anzugeben (Baumaßnahme, Vergabenummer und Leistung wie oben). Stellt die Vergabestelle Daten der Ausschreibung im digitalem GAEB-Format (D83 oder X83) zur Verfügung, soll der Bieter das Leistungsverzeichnis im gleichen digitalem GAEB-Format (D84 oder X84) einreichen. Sollte die hierfür erforderliche Software- Ausstattung nicht zur Verfügung stehen, kann das Programm mit dem Namen „Offerte L“ kostenfrei von der Internetseite „https://www.hamburg.de/“ heruntergeladen wweerden. Sind Angebote in Papierform zugelassen, gelten elektronische Dateien als Arbeitsmittel: Etwaige Abweichungen von der Papier- fassung sind in letzterer zu kennzeichnen, die im Zweifelsfall verbindlich ist. Sind nur elektronische Angebote über das eVergabe- System „eVergabe“ zugelassen, sind die elektronischen Angebotsdaten verbindlich. Zur Registrierung in „eVergabe“ siehe die Hin- weise auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/). Der Bieter ist für die Aktualität seiner verwendeten Software allein verantwortlich, siehe Nr. 3.2 Teilnahmebedingungen (TNB) (An- lage 6-050).
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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
9 Angebotswertung Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das nach den Kriterien und Gewichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix nach folgenden Regelungen: Hinweis: Für die Angebotswertung reiner Hauptangebote sind die Zuschlagskriterien in 9.1 oder 9.2 maßgebend. Sind Nebenangebote in Nr. 7 zugelassen, gelten für die Angebotswertung von Haupt- und Nebenangebot gleichermaßen die Zuschlagskriterien in 9.2. 9.1 Preis (alleiniges Zuschlagskriterium) Hinweis: Der Preis (in EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus-/Malus-Regelungen, Gleitklauseln.
9.2 Mehrere Zuschlagskriterien für die Wertung von Hauptangeboten und ggf. zugelassenen Nebenangeboten gemäß nachfolgender Gewichtung:
Preis Gewichtung in %
Weitere Kriterien Gewichtung in %
Gewichtung in %
Gewichtung in %
Summe muss 100 % ergeben: 0 Beim Kriterium sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
•Beim Kriterium werden folgende Unterkriterien mit der jeweiligen
Gewichtung berücksichtigt: Gewichtung in %
Gewichtung in %
Summe muss 100 % ergeben: 0
Ist nichts anderes angegeben, gelten die Unterkriterien für das Gesamtangebot. Bei zusammengefasster Fachlosvergabe gelten die Unterkriterien für folgende Leistungsteile: Leistungsteil: Gewichtung in % Leistungsteil: Gewichtung in %
Summe muss 100 % ergeben: 0 10 Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen.
nicht zugelassen.
Hinweis: § 14 Abs. 1 Satz 1 VOB/A (EU) ist zu beachten. Mit dem Öffnungstermin beginnt die Bindefrist, bis zu deren Ablauf der Bieter an sein Angebot gebunden ist.
11 Nachprüfungsstellen 11.1 Nationale (unterschwellige) Vergaben: Beschwerdestelle (Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A):
11.2 Nationale (unterschwellige) Vergaben bei Zuordnung zum 20 %-Kontingent (§ 3 Nr. 9 VgV): Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A):
11.3 Europaweite (oberschwellige) Vergaben: Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A): Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, Neuenfelder Str. 19, 21109 Hamburg - Fax: 040/427310499
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12 Sonstiges
13 Instandhaltung Hinweis: Nr. 13 entfällt bei Nichtbedarf (vgl. Ziffer 6.10.5 VV-Bau). 13.1 Gegenstand dieses Angebots sind neben den Herstellungsleistungen auch die Leistungen nach DIN 31051 zur Inspektion
Wartung
Instandsetzung
13.2 Beigefügt ist der Vordruck Instandhaltungsvertrag (Anlage 6-170). Dabei handelt es sich um ein Vertragsformular für den zu schließenden Instandhaltungsvertrag, in dem die Vergabe- stelle den Leistungsumfang (§2), die Leistungszeit (§ 3), die Laufzeit (§ 8) und die Schlussbestimmungen (§ 9) vor- gegeben hat. Die so bestimmten Leistungen sind ohne Änderungen anzubieten. Der Bieter trägt nur die Vergütung (§4) und ggf. die zur Lohngleitung geforderten Angaben (§ 5) in das Vertragsformular ein.
13.3 Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (auch der Angebotsteil Herstellung) ausgeschlossen.
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Stand 11.04.2024
Merkblatt
Umsatzsteuer
- Bei Rechnungstellung an den Landesbetrieb SBH Schulbau Hamburg ist die Umsatzsteuer separat auszuweisen.
- Bei Rechnungstellung an die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist darauf zu achten, dass die Gesellschaft nachhaltig Bauleistungen bzw. Reinigungsleistungen i.S.d. §13b Abs. 2 Nr.4 bzw. Nr.8 UStG erbringt. Für diese empfangenen Leistungen wird deshalb die Steuer vom Leistungsempfänger geschuldet. Rechnungen sind in diesen Fällen ohne Umsatzsteuer („Netto“) auszustellen.
- Die Steuer entsteht umsatzsteuerlich (Lieferung /sonstige Leistung) im Zeitpunkt der Ausführung. Eine Lieferung wird im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht (i.d.R. bei Übergabe an den Erwerber) ausgeführt. Eine sonstige Leistung wird im Zeitpunkt der Vollendung ausgeführt (bei Werkleistungen regelmäßig mit der Abnahme).
- Nach dem Umsatzsteuergesetz ist die Umsatzsteuer (gilt nur für SBH)
- in Abschlagsrechnungen grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
- in Teilschluss- und Schlussrechnungen mit dem zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung (Leistungserbringung bzw. Lieferung) geltenden Steuersatz anzusetzen.
- Maßgebend für die steuerlich wirksame Bewirkung der Werkleistung ist der Zeitpunkt der Abnahme. Für die Anwendung des Steuersatzes kommt es also weder auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung oder der Rechnungsstellung, noch auf den Zeitpunkt der Zahlung an.
- Eine steuerlich wirksame Abnahme ist auch gegeben, wenn echte Teilleistungen abgenommen werden (§ 13 Nr. 2 Abs. 4 VOL/B, § 12 Abs. 2 VOB/B).
- Im Steuerrecht liegen Teilleistungen nur vor, wenn es sich um einen wirtschaftlich abgrenzbaren Teil einer einheitlichen Werklieferung oder Werkleistung handelt, für die das Teilentgelt vertraglich gesondert geschuldet, abgerechnet und die Teilleistung auch gesondert abgenommen wird.
55
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 25.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: SBH VOB OV 393-26 AS - Iserbarg 2 - Heizung und Sanitär
SKONTO
| Skonto zugelassen | Nein |
|---|---|
| Zahlungsziel (falls zugelassen) | Tag(e) |
| Skonto | __________ % |
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME
Auf der Liegenschaft der Schule Iserbarg, Iserbarg 2 in Hamburg soll eine Erweiterung stattfinden. Die Baumaßnahme umfasst einen 2-geschossigen Neubau. Der Neubau entsteht auf dem Schulhof mit einem Abstand von ca. 15 m zu einem Bestandsgebäude. Die umliegenden Bestandsgebäude sind während der Baumaßnahme in Nutzung.
Das neu zu errichtende Gebäude gliedert sich in 2 Gebäudeteile:
- EG mit Mensa, Küche und Sanitärräumen
- OG mit Klassen und Sanitärräumen.
Die Baustelle wird bestückt über die bestehende Feuerwehrzufahrt über Straße Iserbarg.
Das Bauvorhaben wird in Holz-Massivbauweise ausgeführt. Sämtliche Leistungen sind unter besonderer Berücksichtigung dieser Bauweise auszuführen. Die spezifischen Anforderungen des Holzbaus sind bei allen Arbeiten zwingend zu beachten. Hierzu gehören insbesondere: Berücksichtigung der brandschutztechnischen Eigenschaften von Holzbauteilen Verwendung geeigneter, zugelassener Materialien und Befestigungsmittel für den Einsatz im Holzbau Vermeidung von Beschädigungen tragender oder aussteifender Holzbauteile Einhaltung der erforderlichen Abstände, Bohr- und Befestigungsregeln gemäß statischen und konstruktiven Vorgaben luftdichte und diffusionsgerechte Ausführung (z. B. keine Beschädigung von Dampfbremse/Dampfsperre) Beachtung von Schallschutzanforderungen im Holzbau fachgerechte Ausführung von Durchdringungen und deren Abdichtung (Brand-, Schall- und Luftdichtheit) Abstimmung mit anderen Gewerken, insbesondere Holzbau und Trockenbau Alle Arbeiten sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Normen und Richtlinien für den Holzbau auszuführen. Beschädigungen an der Konstruktion oder den bauphysikalisch wirksamen Schichten sind zu vermeiden bzw. unverzüglich fachgerecht zu beheben.
OBJEKTBESICHTIGUNG Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes über die Gegebenheiten der Baustelle und der Anfahrtswege zu informieren, insbesondere hinsichtlich der Baustellenzu- und -überfahrt an den Baukörper. Nachforderungen aus Unkenntnis der Baustelle und ihren besonderen Gegebenheiten werden von der Bauleitung nicht anerkannt.
VERTRAGSGRUNDLAGEN
- Vertragsgrundlage wird die VOB in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Abweichend hiervon wird ein Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren vereinbart.
- Die Leistung wird förmlich abgenommen, fiktive Abnahme gemäß VOB/B §12 Abs. 5 ist ausgeschlossen.
- Baustrom und Bauwasser werden vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- Die Leistungen sind auszuführen nach den aktuellen Bauregellisten, Technischen Baubestimmungen und den darin enthaltenen Richtlinien, den anerkannten Regeln der Bautechnik, den Herstellervorschriften sowie Verarbeitungsrichtlinien und den in beigefügten besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen genannten Vorschriften zur Bauausführung.
- Die zur Anwendung gelangenden Baustoffe müssen bauaufsichtlich zugelassen sein.
- Mit Angebotsabgabe ist eine Freistellungsbescheinigung von der Bauabzugssteuer einzureichen.
UNKLARHEITEN IN DEN AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN Der Bieter hat auf Fehler und Unklarheiten, die ihm bei der Kalkulation des Angebotes in den Angebotsunterlagen auffallen, spätestens mit Abgabe des Angebotes schriftlich hinzuweisen.
ANLAGEN Die dem LV beigefügten Anlagen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
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TERMINE Die Leistungen sind nach dem bauseitigen Terminplan zu erbringen. Da der Schulbetrieb durch die Maßnahmen nicht gestört werden soll, werden die Häuser nacheinander saniert. Zwischen der Fertigstellung der Arbeiten an einem Haus und der Aufnahme der Maßnahmen am nächsten Haus liegen unter Umständen längere Zeiten, an denen keine Arbeiten stattfinden. Die gesamte Maßnahme verteilt sich auf einen Zeitraum von etwa 2 Jahren. Die vorgenannten Randbedingungen sind in die Einheitspreise des Angebote einzukalkulieren. Während der 2-jährigen Dauer der Maßnahme erfolgt keine Anpassung an die Lohn- und Materialpreisentwicklung.
BAUSTELLENEINRICHTUNG Soweit nicht in gesonderten Positionen erfasst, ist das Liefern, Vorhalten und Entfernen der für die eigenen Leistungen notwendigen Baustelleneinrichtung einschließlich aller Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Aufzüge, Hilfskonstruktionen, Arbeitsgerüste (außer Fassadengerüste) und Sicherheitseinrichtungen in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Arbeitsstättenrichtlinien für Baustellen sind zu beachten.
Der AN hat ausschließlich die ausgewiesenen Verkehrswege zu benutzen. Die Materialanlieferungen sind zeitlich außerhalb des Hauptschulbetriebs durchzuführen, in Ausnahmefällen sind spezielle Zeiten mit der Schulleitung/örtlichen Bauleitung zu vereinbaren. Parkmöglichkeiten sind auf dem Gelände, insbesondere auf dem Pausenhof, nicht vorhanden. Lager- und Aufstellflächen stehen lediglich innerhalb des abgegrenzten Baustellenbereiches zur Verfügung. Aufstellflächen für Personal-Aufenthaltscontainer sind mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Die Aufstellflächen befinden sich, wenn im LV nicht anders erwähnt, auf dem Schulgelände. Genehmigungen und Kosten für Anmietungen auf öffentlichem Grund sind vom AN zu übernehmen. Alle am Bau Beteiligten sind beim Befahren der Baustellenzufahrt und Queren des Gehweges zu besonderer Rücksicht auf Schüler, Lehrer usw. verpflichtet, da die Bauausführung während des laufenden Schulbetriebes stattfindet. Der Hauptschulbetrieb ist zwischen 7:45 und 14:00 Uhr. Auf dem Schulgelände und im Baustellenbereich besteht absolutes Rauchverbot!
BESCHÄDIGUNGEN Verursacht der AN Beschädigungen an vorhandenen Bauteilen oder Anlagen, so hat er unverzüglich die Bauleitung davon zu unterrichten und die Beseitigung des Schadens auf seine Kosten zu veranlassen.
VERARBEITUNG FEUERGEFÄHRLICHER MATERIALIEN Die Verarbeitung von feuergefährlichen Materialien (z.B. Kleber) ist rechtzeitig vor Beginn der Bauleitung schriftlich anzuzeigen mit Angabe über
- den geplanten Beginn der Arbeiten
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten
- den Ort der Arbeiten (Angabe der Räume). Ebenfalls schriftlich anzuzeigen ist die tatsächliche Beendigung der Arbeiten.
STUNDENLOHNARBEITEN ZUM NACHWEIS dürfen nur mit Genehmigung oder auf Anweisung des Auftraggebers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Die Arbeitsnachweise sind unaufgefordert arbeitstäglich, mindestens wöchentlich, der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Verspätet vorgelegte bzw. nicht unterschriebene Arbeitsnachweise werden zur Abrechnung nicht anerkannt. Bei Rechnungslegung ist der Ausführungszeitraum für Stundenlohnarbeiten aufzuführen.
Koordinationsgespräche KOORDINATIONSGESPRÄCHE
Besprechungen zwischen der Bauleitung, ggf. dem AG und allen am Bau beteiligten Firmen finden i.d.R. wöchentlich im Baubüro statt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet an den Terminen durch einen autorisierten Vertreter teilzunehmen.
Über die Ergebnisse dieser Baubesprechungen werden von der BL verbindliche Protokolle erstellt.
Bautagesberichte BAUTAGEBERICHTE
Für jeden Einsatztag auf der Baustelle fertigt der AN einen Tagesbericht an, der mindestens folgende Punkte enthält: Datum, Personaleinsatz, Qualifikation, Arbeitsbeginn, -ende, ausgeführte Leistung, Wetter, besondere Vorkommnisse. Subunternehmer sind einzubeziehen. Diese Bautagesberichte sind der Bauleitung wöchentlich zu übergeben.
Baustellenberäumung
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BAUSTELLENBERÄUMUNG
Restmaterial, Verschnitt, Bruch Verpackungsmaterial und Lasten sind täglich zu entsorgen.
Kommt der AN seiner Verpflichtung zur Beseitigung nicht nach, auch nicht nach einer schriftliche Abmahnung der Bauleitung, so ist der AG ohne weitere Aufforderung berechtigt, die Beräumung zu Lasten des AN durchführen zu lassen. Als angemessene Frist werden 7 Arbeitstage vereinbart.
Kann der vorhandene Bauschutt/ Müll keiner Firma zugeordnet werden bzw. ist keine Firma bereit, den Schutt zu beseitigen, so ist die BL berechtigt, die Reinigung durch eine Fremdfirma durchführen zu lassen, zu Lasten aller zum gegebenen Zeitpunkt tätigen Firmen. Die Kosten werden bei der Abschlagszahlung bzw. der Schlussrechnung abgezogen.
Arbeitsschutz ARBEITSSCHUTZ
Die Forderungen der Arbeits- und Unfallvorschriften entspr. den Forderungen der Bauberufsgenossenschaft, VOB, der Baustellenverordnung und des Amtes für Arbeitssicherheit und den allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen Regeln sind einzuhalten.
Werk- und Montageplanung WERK- UND MONTAGEPLANUNG Soweit die in diesem LV beschriebenen Leistungen Werk- und Montageplanungen erfordern, sind diese durch den AN zu erbringen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Für alle zur Verwendng geplanten Objekte und technischen Systeme sind rechtzeitig vor Einbau die technischen Unterlagen bei der Bauleitung einzureichen.
Stundenlohnarbeiten zum Nachweis Stundenlohnarbeiten zum Nachweis
Stundenlohnarbeiten zum Nachweis dürfen nur mit Genehmigung oder auf Anweisung des Auftraggebers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgleichen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Die Arbeitsnachweise sind unaufgefordert arbeitstäglich, mindestens wöchentlich, der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Verspätet vorgelegte bzw. nicht unterschriebene Arbeitsnachweise werden zur Abrechnung nicht anerkannt. Bei Rechnungslegung ist der Ausführungszeitraum für Stundenlohnarbeiten aufzuführen.
Revisionsunterlagen Revisionsunterlagen
Nach Vorgabe und Vorlage des Bauherrn zu erstellen.
Gemäß VDI 6026 Blatt 1 sind die Revisionsunterlagen, welche aus Bestandsplänen, Bedienungs- und Wartungsunterlagen bestehen, in Papierform und auf Datenträger (alle Unterlagen als PDF, Zeichnungen zusätzlich im DWG-Format) zu übergeben und sollen das Objektmanagement und den Hausmeister in die Lage versetzen, die Anlagen sicher zu nutzen und zu betreiben. Für alle technischen Anlagen sind die Benutzerkennung und die Passwörter für die Berechtigungsstufen dem SBH zu übergeben. Es müssen eindeutige Angaben zu Wartung, Instandhaltung, Sicherheitshinweisen, Betrieb, Stör- und Fehlerbehandlung etc. enthalten sein.
Die Revisionsunterlagen sind zweifach in Papierform und mit gleichen Inhalten in elektronischer Form auf Speichermedium dem Fachplaner zu übergeben. Die Auslastung der DIN A4-Ordner sollte zwischen 50 und 80% liegen.
Ist mehr als ein Ordner erforderlich, ist mit dem zweiten Ordner bei einem der fünf Kapitel neu zu beginnen, siehe beispielhaften Ordnerrücken. Im Registerblatt sind die Untergruppierungen (TrBl) der einzelnen Kapitel mit vorh. bzw. n.v. anzugeben und die Ordnerbezeichnung mit Ordnernummer einzutragen. Sind mehrere Anlagen einem Register zuzuordnen, ist eine Trennung vorzunehmen. Alle Dokumente müssen eindeutig der jeweiligen Anlage zugeordnet werden können.
Die Revisionsunterlagen sind mit der Projektübergabe, jedoch spätestens mit der Schlussrechnung übergeben!
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| 1 | Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 1.1 | Abwasseranlagen | EUR ......................... |
1 Ausführungsbeschreibung schallgedämmtes Abwassersystem mit geprüften Schallwerten (LIn) von 17 dB(A) bis 27 dB(A), abhängig der Bauaufgabe, entsprechend der DIN 4109 im diagonal darunterliegendem Raum.
Für Entwässerungsanlagen von Gebäuden nach DIN EN 12056
in Verbindung mit DIN 1986 - 100 Rohre und Formstücke sind innerhalb von Gebäuden in Anlehnung an DIN EN 1519 - 1 geprüft und zugelassen. (Zulassung Nr. Z-42.1-265)
Glattwandige Silent-db20 Rohre DN 56 bis DN 150 mit glatten Enden und Formstücke mit Schwingungsdämpfern in der Aufprallzone und glatter Innefläche aus mineralstoffverstärktem PE-S2.
Verbindung durch Spannverbinder, Elektro- Muffenschweißung und Spiegelschweißung möglich.
Auf die Rohrdimension abgestimmte Rohrschellen mit Schalldämmeinlage für die Gleitbefestigung von Rohren oder zur Fixpunktbefestigung von Rohren in Verbindung mit Stütz- und Dehnmuffe oder Langmuffe.
Werkstoff: PE-S2, mineralstoffverstärktes Polyethylen, halogenfrei Längenausdehnung: 0,17 mm/m*K Temperaturbeständigkeit: bis 95°C, kurzzeitige Spitzentemperaturen aus herkömmlichen Haushaltsapparaten sind zulässig. Baustoffklasse: DIN 4102-B2, normal entflammbar UV Beständigkeit: Durch Zumischung von ca. 2 % Ruß wird der Werkstoff weitgehend gegen Alterung und Versprodung durch Sonnenbestrahlung geschützt.
Verlegung nach Herstellerrichtlinien unter Einhaltung der DIN EN 12056 und DIN 1986-100.
Das Abwassersystem ist gemäß DIN 4109 gegen Körperschallübertragung vom Baukörper zu trennen.
Verschnitt, sowie Befestigungs- und Kleinmaterial sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
liefern und in Teillängen montieren
1.1.10 Abwasserltg PE heißwasserbest. Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit schallgedämmt DN/OD100 Gebäude [EUR] [EUR] 19% 43,00 m ................ pro 1,00 m ................ Abwasserleitung aus PE-Rohr DIN EN 1451-1, heißwasserbeständig (bis 95 Grad C) und schallgedämmt, DN/OD 100, Verbindung mit Steckmuffe, einschl. Dichtringen, Verlegung in Gebäuden, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
1.1.20 Abwasserltg PE heißwasserbest. Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit schallgedämmt DN/OD50 Gebäude [EUR] [EUR] 19% 34,00 m ................ pro 1,00 m ................
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Abwasserleitung aus PE-Rohr DIN EN 1451-1, heißwasserbeständig (bis 95 Grad C) und schallgedämmt, DN/OD 50, Verbindung mit Steckmuffe, einschl. Dichtringen, Verlegung in Gebäuden, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
1.1.30 Abzweig 45Grad Abwasserltg PE Einzelpreis Gesamtpreis heißwasserbest. schallgedämmt USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] DN/OD110 19% 16,00 St ................ pro 1,00 St ................
Abzweig, 45 Grad, für Abwasserleitung, aus PE-Rohr DIN EN 1451-1, heißwasserbeständig (bis 95 Grad C) und schallgedämmt, DN/OD 110.
1.1.40 Abzweig 45Grad Abwasserltg PE Einzelpreis Gesamtpreis heißwasserbest. schallgedämmt USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] DN/OD50 19% 10,00 St ................ pro 1,00 St ................
Abzweig, 45 Grad, für Abwasserleitung, aus PE-Rohr DIN EN 1451-1, heißwasserbeständig (bis 95 Grad C) und schallgedämmt, DN/OD 50.
1.1.50 Bogen 45Grad Abwasserltg PE Einzelpreis Gesamtpreis heißwasserbest. schallgedämmt USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] DN/OD50 19% 56,00 St ................ pro 1,00 St ................
Bogen, 45 Grad, für Abwasserleitung, aus PE-Rohr DIN EN 1451-1, heißwasserbeständig (bis 95 Grad C) und schallgedämmt, DN/OD 50.
1.1.60 Bogen 45Grad Abwasserltg PE Einzelpreis Gesamtpreis heißwasserbest. schallgedämmt USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] DN/OD75 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................
Bogen, 45 Grad, für Abwasserleitung, aus PE-Rohr DIN EN 1451-1, heißwasserbeständig (bis 95 Grad C) und schallgedämmt, DN/OD 75.
1.1.70 Bogen 45Grad Abwasserltg PE Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit heißwasserbest. DN/OD100 [EUR] [EUR] 19% 58,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen, 45 Grad, für Abwasserleitung, aus PE-Rohr DIN EN 1451-1, heißwasserbeständig (bis 95 Grad C), DN/OD 100.
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1.1.80 Passrohr Dachdurchführung Einzelpreis Gesamtpreis Abwasserltg PE heißwasserbest. USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] DN/OD100 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................
Passrohr für Dachdurchführung, für Abwasserleitung, aus PE-Rohr DIN EN 1451-1, heißwasserbeständig (bis 95 Grad C), DN/OD 100.
1.1.90 Passstück Abwasserltg PE Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit heißwasserbest. DN/OD100 [EUR] [EUR] 19% 20,00 St ................ pro 1,00 St ................ Passstück bis 50 cm, für Abwasserleitung, aus PE-Rohr DIN EN 1451-1, heißwasserbeständig (bis 95 Grad C), DN/OD 100.
1.1.100 Passstück Abwasserltg PE Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit heißwasserbest. DN/OD75 [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Passstück bis 50 cm, für Abwasserleitung, aus PE-Rohr DIN EN 1451-1, heißwasserbeständig (bis 95 Grad C), DN/OD 75.
1.1.110 Passstück Abwasserltg PE Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit heißwasserbest. DN/OD50 [EUR] [EUR] 19% 20,00 St ................ pro 1,00 St ................ Passstück bis 50 cm, für Abwasserleitung, aus PE-Rohr DIN EN 1451-1, heißwasserbeständig (bis 95 Grad C), DN/OD 50.
1.1.120 Reduzierstück Abwasserltg PE Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit heißwasserbest. DN/OD100 DN50 [EUR] [EUR] 19% 18,00 St ................ pro 1,00 St ................ Reduzierstück, für Abwasserleitung, aus PE-Rohr DIN EN 1451-1, heißwasserbeständig (bis 95 Grad C), DN/OD 100, 2. DN/OD 50.
1.1.130 Sifonanschlussbogen Dichtung Einzelpreis Gesamtpreis Abwasserltg PE heißwasserbest. USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] DN/OD50 DN50 19% 19,00 St ................ pro 1,00 St ................
Sifon-Anschlussbogen einschl. Dichtung, für Abwasserleitung, aus
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PE-Rohr DIN EN 1451-1, heißwasserbeständig (bis 95 Grad C), DN/OD 50, 2. DN/OD 50.
1.1.140 Bodenwanne H: 15 mm, 600 x 600 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit mm [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Die Bodenwanne aus Edelstahl mit einer Materialstärke von 2,0 mm (im Tauchbad gebeizt) ist mit geschliffenen Sichtstegen, Längs- und Quergefälle, Standfüßen zur Höhennivellierung sowie mit Auslaufstutzten aus Edelstahl ausgestattet. Das Rinnenprofil ist passend für Abdichtung im Verbund und hat einen umlaufenden Kleberand (15 mm tief und 50 mm nach außen abgekantet) mit verschweißten Gehrungen. Der Klebeflansch ist geeignet zur Anbindung von Abdichtungen im Verbund, gemäß DIN 18534, für alle Wassereinwirkungsklassen.
Ausführung Abdichtung am Aufsatzstück: Klebeflansch (geeignet für Feuchtigkeitssperren) Wassereinwirkungsklasse nach DIN 18534-1 (bis einschließlich): W3-I
Allgemeine Merkmale Nennweite (DN): 125 Außendurchmesser (DA): 125 mm Klebeflansch Höhe: 15 mm
Abmessungen Länge: 600 mm Breite: 600 mm Höhe: 60 mm
Abdeckungsmerkmale Abdeckungsart: Gitterrost Abdeckung Farbe: silber Verriegelung: eingelegt Belastungsklasse: L 15 (EN 1253-1) Rutschhemmklasse: R12 nach DIN 51130; C nach DIN 51097 Aufsatzstück Material: Edelstahl 1.4301 (V2A)
inkl. Zubehör
Hersteller / Typ: [#TB1-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen
1.1.150 Kastenrinne H: 15 mm, 156 x 1014 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit mm [EUR] [EUR] 19% 3,00 St ................ pro 1,00 St ................ Die Kastenrinne aus Edelstahl mit einer Materialstärke von 2,0 mm (im Tauchbad gebeizt) ist mit geschliffenen Sichtstegen, Längs- und Quergefälle, Standfüßen zur Höhennivellierung sowie mit Auslaufstutzten aus Edelstahl ausgestattet. Das Rinnenprofil ist passend für Abdichtung im Verbund und hat einen umlaufenden Kleberand (15 mm tief und 50 mm nach außen abgekantet) mit verschweißten Gehrungen. Der Klebeflansch ist geeignet zur Anbindung von Abdichtungen im Verbund, gemäß DIN 18534, für alle Wassereinwirkungsklassen.
Ausführung Abdichtung am Aufsatzstück: Klebeflansch (geeignet für Feuchtigkeitssperren) Wassereinwirkungsklasse nach DIN 18534-1 (bis einschließlich): W3-I
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Allgemeine Merkmale Nennweite (DN): 125 Außendurchmesser (DA): 125 mm Klebeflansch Höhe: 15 mm
Abmessungen Gewicht netto: 7 kg Gewicht brutto: 7 kg Länge: 1014 mm Breite: 156 mm Höhe: 60 mm
Abdeckungsmerkmale Abdeckungsart: Gitterrost Abdeckung Farbe: silber Verriegelung: eingelegt Belastungsklasse: L 15 (EN 1253-1) Rutschhemmklasse: R12 nach DIN 51130; C nach DIN 51097 Aufsatzstück Material: Edelstahl 1.4301 (V2A)
inkl. Zubehör
Hersteller / Typ: [#TB1-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen
1.1.160 Kastenrinne H: 15 mm, 200 x 2550 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit mm [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Die Kastenrinne aus Edelstahl mit einer Materialstärke von 2,0 mm (im Tauchbad gebeizt) ist mit geschliffenen Sichtstegen, Längs- und Quergefälle, Standfüßen zur Höhennivellierung sowie mit Auslaufstutzten aus Edelstahl ausgestattet. Das Rinnenprofil ist passend für Abdichtung im Verbund und hat einen umlaufenden Kleberand (15 mm tief und 50 mm nach außen abgekantet) mit verschweißten Gehrungen. Der Klebeflansch ist geeignet zur Anbindung von Abdichtungen im Verbund, gemäß DIN 18534, für alle Wassereinwirkungsklassen.
Ausführung Abdichtung am Aufsatzstück: Klebeflansch (geeignet für Feuchtigkeitssperren) Wassereinwirkungsklasse nach DIN 18534-1 (bis einschließlich): W3-I
Allgemeine Merkmale Nennweite (DN): 125 Außendurchmesser (DA): 125 mm Klebeflansch Höhe: 15 mm
Abmessungen Länge: 2550 mm Breite: 200 mm Höhe: 60 mm
Abdeckungsmerkmale Abdeckungsart: Gitterrost Abdeckung Farbe: silber Verriegelung: eingelegt Belastungsklasse: L 15 (EN 1253-1) Rutschhemmklasse: R12 nach DIN 51130; C nach DIN 51097 Aufsatzstück Material: Edelstahl 1.4301 (V2A)
inkl. Zubehör
Hersteller / Typ: [#TB1-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen
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1.1.170 Bodenablauf PE Abgang seitl. Einzelpreis Gesamtpreis Klebeflansch DN50 seitl.Zulauf [EUR] [EUR] DN40 höhenverstellb. Aufsatzstück Rostrahmen Kunststoff H USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 St ................ 100-150mm Rostrahmen Stahl niro Abdeckpl. Stahl niro lose eingelegt 19% 2,00 St K3
Bodenablauf DIN EN 1253-2 ohne Geruchverschluss, aus Kunststoff, Gehäuse aus PE, Abgang seitlich, mit Klebeflansch, Anschluss DN 50, mit seitlichem Zulauf DN 40, mit Aufsatzstück, höhenverstellbar und Rostrahmen, Aufsatzstück aus Kunststoff, Höhe über 100 bis 150 mm, Rostrahmen aus nichtrostendem Stahl, mit Abdeckplatte aus nichtrostendem Stahl, lose eingelegt, Klasse K 3.
1.2 Trinkwasseranlagen EUR .........................
2 Ausführungsbeschreibung Leitung für Trinkwasser, Verlegen der Leitung für Trinkwasser nach DIN 1988 und DIN 1988-2 einschließlich Ablängen, Ausrichten, Biegen und Befestigen. Herstellen der Rohrverbindungen nach DVGW-Arbeitsblatt.
Die Installationen erfolgen zum Großteil in Sichtmontage.
Bei Schraub- und Flanschverbindungen sind die in DVGW-GW 2 festgelegten lösbaren Verbindungselemente zu verwenden und ihre jeweilige Anwendung zu beachten.
Preßverbindungen mit DVGW-Zulassung sind zulässig.
mit RAL-Guetezeichen und DVGW-Zeichen Brandverhalten B2 nach DIN 4102.
Werkseitiger äusserer Korrosionsschutz fuer Gasleitungen nach TRGI, TRF und Leitungen fuer Trinkwasser nach DIN 1988 Schutz vor Tauwasserbildung gem. DIN 1988 einschl. aller Form- und Verbindungsstücke, Rohrhalterungen, schalldämmenden Wand- und Deckendurchführungen, Rosetten an Decken- Wand- und Fußbodendurchführungen, Ausbesserung der Fertigisolierung ist zu kleben, Wickelband ist nicht zu verwenden.
Abstand der Rohrbefestigung auf Wand und Decke ca. 1,5 m, an senkrechten Steigeleitungen im Griffbereich sind auf der gesamten Länge, unabhängig vom Abstand, mindestens 3 Halterungen zu setzen.
Liefern und in Teilmengen verlegen
1.2.10 Rohr Stahl niro geschweißt TW AD Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 15mm WD 1mm Pressen [EUR] [EUR] 19% 136,00 m ................ pro 1,00 m ................ Rohrleitung aus nichtrostenden Stahlrohren DVGW GW 541, geschweißt, Werkstoff-Nr 1.4521, für Trinkwasser DIN 1988-200, Außendurchmesser 15 mm, Wanddicke 1 mm, Verbindung durch Pressen, einschl. Dichtungsmittel und Herstellen der Verbindungen, Verlegung in Gebäuden, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
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1.2.20 Rohr Stahl niro geschweißt TW AD Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 18mm WD 1mm Pressen [EUR] [EUR] 19% 12,00 m ................ pro 1,00 m ................ Rohrleitung aus nichtrostenden Stahlrohren DVGW GW 541, geschweißt, Werkstoff-Nr 1.4521, für Trinkwasser DIN 1988-200, Außendurchmesser 18 mm, Wanddicke 1 mm, Verbindung durch Pressen, einschl. Dichtungsmittel und Herstellen der Verbindungen, Verlegung in Gebäuden, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
1.2.30 Rohr Stahl niro geschweißt TW AD Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 22mm WD 1,2mm Pressen [EUR] [EUR] 19% 26,00 m ................ pro 1,00 m ................ Rohrleitung aus nichtrostenden Stahlrohren DVGW GW 541, geschweißt, Werkstoff-Nr 1.4521, für Trinkwasser DIN 1988-200, Außendurchmesser 22 mm, Wanddicke 1,2 mm, Verbindung durch Pressen, einschl. Dichtungsmittel und Herstellen der Verbindungen, Form- und Verbindungsstücke werden gesondert vergütet, Verlegung in Gebäuden, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
1.2.40 Rohr Stahl niro geschweißt TW AD Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 28mm WD 1,2mm Pressen [EUR] [EUR] 19% 8,00 m ................ pro 1,00 m ................ Rohrleitung aus nichtrostenden Stahlrohren DVGW GW 541, geschweißt, Werkstoff-Nr 1.4521, für Trinkwasser DIN 1988-200, Außendurchmesser 28 mm, Wanddicke 1,2 mm, Verbindung durch Pressen, einschl. Dichtungsmittel und Herstellen der Verbindungen, Form- und Verbindungsstücke werden gesondert vergütet, Verlegung in Gebäuden, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
Hinweis Rohrformstücke als Zulage, passend für vor genanntes Rohrmaterial liefern und montieren:
1.2.50 Doppelanschlusswinkel Stahl niro Einzelpreis Gesamtpreis Rp 1/2/15mm TW Pressverbindung USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] AD 15mm 19% 22,00 St ................ pro 1,00 St ................
Doppelanschlusswinkel einschl. Abpressstopfen, verdrehsicher, in 45-Grad-Stufen arretierbar, aus nichtrostendem Stahl, Anschlussmaße Rp 1/2/15 mm, für Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl, für Trinkwasser DIN 1988-200, als Pressverbindung mit DVGW-Zertifizierung, Außendurchmesser 15 mm.
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1.2.60 Anschlusswinkel Stahl niro Rp Einzelpreis Gesamtpreis 1/2/15mm TW Pressverbindung AD USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] 15mm 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................
Anschlusswinkel einschl. Abpressstopfen, verdrehsicher, in 45-Grad-Stufen arretierbar, aus nichtrostendem Stahl, Anschlussmaße Rp 1/2/15 mm, für Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl, für Trinkwasser DIN 1988-200, als Pressverbindung mit DVGW-Zertifizierung, Außendurchmesser 15 mm.
1.2.70 Bogen Stahl niro 15Grad TW Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Pressverbindung AD 15mm [EUR] [EUR] 19% 98,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen, aus nichtrostendem Stahl, 15 Grad, für Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl, für Trinkwasser DIN 1988-200, als Pressverbindung mit DVGW-Zertifizierung, Außendurchmesser 15 mm.
1.2.80 Bogen Stahl niro 15Grad TW Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Pressverbindung AD 18mm [EUR] [EUR] 19% 6,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen, aus nichtrostendem Stahl, 15 Grad, für Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl, für Trinkwasser DIN 1988-200, als Pressverbindung mit DVGW-Zertifizierung, Außendurchmesser 18 mm.
1.2.90 Bogen Stahl niro 15Grad TW Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Pressverbindung AD 22mm [EUR] [EUR] 19% 13,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen, aus nichtrostendem Stahl, 15 Grad, für Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl, für Trinkwasser DIN 1988-200, als Pressverbindung mit DVGW-Zertifizierung, Außendurchmesser 22 mm.
1.2.100 Bogen Stahl niro 15Grad TW Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Pressverbindung AD 28mm [EUR] [EUR] 19% 8,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen, aus nichtrostendem Stahl, 15 Grad, für Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl, für Trinkwasser DIN 1988-200, als Pressverbindung mit DVGW-Zertifizierung, Außendurchmesser 28 mm.
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1.2.110 Reduzierstück Stahl niro TW Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Pressverbindung AD 28mm x 22mm [EUR] [EUR] 19% 12,00 St ................ pro 1,00 St ................ Reduzierstück, aus nichtrostendem Stahl, für Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl, für Trinkwasser DIN 1988-200, als Pressverbindung mit DVGW-Zertifizierung, Außendurchmesser 28 mm, 2. Durchmesser 22 mm.
1.2.120 Reduzierstück Stahl niro TW Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Pressverbindung AD 28mm x 15mm [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Reduzierstück, aus nichtrostendem Stahl, für Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl, für Trinkwasser DIN 1988-200, als Pressverbindung mit DVGW-Zertifizierung, Außendurchmesser 28 mm, 2. Durchmesser 15 mm.
1.2.130 Reduzierstück Stahl niro TW Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Pressverbindung AD 22mm x 18mm [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Reduzierstück, aus nichtrostendem Stahl, für Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl, für Trinkwasser DIN 1988-200, als Pressverbindung mit DVGW-Zertifizierung, Außendurchmesser 22 mm, 2. Durchmesser 18 mm.
1.2.140 Reduzierstück Stahl niro TW Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Pressverbindung AD 22mm x 15mm [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Reduzierstück, aus nichtrostendem Stahl, für Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl, für Trinkwasser DIN 1988-200, als Pressverbindung mit DVGW-Zertifizierung, Außendurchmesser 22 mm, 2. Durchmesser 15 mm.
1.2.150 T-Stück Stahl niro TW Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Pressverbindung AD 15mm [EUR] [EUR] 19% 10,00 St ................ pro 1,00 St ................ T-Stück, aus nichtrostendem Stahl, für Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl, für Trinkwasser DIN 1988-200, als Pressverbindung mit DVGW-Zertifizierung, Außendurchmesser 15 mm.
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1.2.160 T-Stück Stahl niro TW Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Pressverbindung AD 18mm [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ T-Stück, aus nichtrostendem Stahl, für Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl, für Trinkwasser DIN 1988-200, als Pressverbindung mit DVGW-Zertifizierung, Außendurchmesser 18 mm.
1.2.170 T-Stück Stahl niro TW Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Pressverbindung AD 22mm [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ T-Stück, aus nichtrostendem Stahl, für Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl, für Trinkwasser DIN 1988-200, als Pressverbindung mit DVGW-Zertifizierung, Außendurchmesser 22 mm.
1.2.180 Mehrstrahl-Flügelrad-Hauswasserzähler Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit M-Bus Q3 4m3/h DN20 [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Mehrstrahl-Flügelrad-Hauswasserzähler, konformitätsbewertet gemäß MessEV, Baulänge DIN EN ISO 4064-4, als elektronisches Zählwerk, für waagerechten Einbau, Zifferblatt oben, Messwerterfassung über M-Bus DIN EN 13757, Dauerdurchfluss Q3 4 m3/h, mit Gewindeanschluss, DN 20, einschl. Anschlussverschraubung aus Messing.
inkl. allem Befestigungs- und Anschlussmaterial montieren und betriebsfertig anschließen.
3 Ventile und Armaturen Es dürfen grundsätzlich nur Ventile und Armaturen mit DIN - DVGW - Prüfzeichen verwendet werden. Die Positionen sind inkl kompl. einschl. Saugern, Verschraubungen, Übergangs- und Dichtungs- und Kleinmaterial sowie Verbinden mit den Leitungen zu kalkulieren.
UP-Ventile sind mit Steckschlüsselbetätigung und verstellbarer Metallglocke zu liefern.
Alle Ventile inkl. Dämmschale und in Sichtmontage installieren,
und zwar:
1.2.190 Absperrventil RG bis DN 15 mit Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Entleerung [EUR] [EUR] 19% 3,00 St ................ pro 1,00 St ................ Freistrom-Absperrventil, aus Rotguss, Edelstahl-Sitzring, totraumfrei, mit unter Druck austauschbarer EPDM-Lippendichtung, nach DIN EN 1213, mit DVGW- und Schallschutzzulassung, PN 16, mit Entleerstopfen,
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beidseitig mit Außengewinde, zum universellen Anschluss von Verschraubungen für Kupfer-, Stahl-, Edelstahl- und Mehrschichtverbundrohr. Einschl. RG. Eingangs- und RG. Ausgangsverschraubung passend zum verwendeten Rohrsystem.
Komplett, inkl. Wärmedämmschale liefern und inkl. Befestigungsmaterial montieren
Fabr. der Planung: Kemper Weser bis DN 15 oder gleichwertig.
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen
1.2.200 Absperrventil RG DN 25 mit Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Entleerung [EUR] [EUR] 19% 3,00 St ................ pro 1,00 St ................ Freistrom-Absperrventil, aus Rotguss, Edelstahl-Sitzring, totraumfrei, mit unter Druck austauschbarer EPDM-Lippendichtung, nach DIN EN 1213, mit DVGW- und Schallschutzzulassung, PN 16, mit Entleerstopfen, beidseitig mit Außengewinde, zum universellen Anschluss von Verschraubungen für Kupfer-, Stahl-, Edelstahl- und Mehrschichtverbundrohr. Einschl. RG. Eingangs- und RG. Ausgangsverschraubung passend zum verwendeten Rohrsystem.
Komplett, inkl. Wärmedämmschale liefern und inkl. Befestigungsmaterial montieren
Fabr. der Planung: Kemper Weser DN 25 oder gleichwertig.
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen
1.2.210 Freistrom-Kombi-Rückflussverhinderer Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit DN 32 [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Freistrom-Kombi-Rückflussverhinderer, absperrbar, aus Rotguss, totraumfrei, Öffnungsdruck = 10 hPa, mit Prüfeinrichtung, mit unter Druck austauschbarer EPDM-Lippendichtung, nach DIN EN 13959, DVGW- und Schallschutzzulassung, PN 16, mit Entleerventil, beidseitig mit Außengewinde, zum universellen Anschluss von Verschraubungen für Kupfer-, Stahl-, Edelstahl- und Mehrschichtverbundrohr.
Einschl. RG. Eingangs- und RG. Ausgangsverschraubung passend zum verwendeten Rohrsystem.
Komplett, inkl. Wärmedämmschale liefern und inkl. Befestigungsmaterial montieren
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Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen
1.2.220 Rückspül-Schutzfilter 1 1/4" USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rückspül-Schutzfilter 1 1/4" mit Abreinigungseinheit bestehend aus: Rückspülschutzfilter PN 16 nach DIN 19628 und DIN EN 13443-1 Verschraubungen Gewindeanschluss nach DIN EN 10226-1 Filterglocke aus Trogamid T Filtergewebe aus Edelstahl Handrad zur Rückspülung des Siebeinsatzes bei gleichzeitiger Reinigung des Schauglases mit integriertem freiem Auslauf und patentiertem Keramikspülventil mit Schlauchanschluss drehbare UV-Schutz-Abdeckung mit Rückspül-Datumsanzeige Schnellmontagesatz mit 2 Schrauben- Anschlusstechnik Einbauart: waagerecht und senkrecht Einbaulänge mit Verschraubung: 230 mm Einbaulänge ohne Verschraubung: 110 mm Wassertemperatur: max. 30 Grad Maschenweite: 0,1 mm Druckverlust: 0,2 bar Rückspülvolumenstrom: 0,3 l/s Nenndurchfluss: 3,4 cbm/h für Trinkwasser bei 0,2 bar Druckverlust DVGW geprüft
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen Liefern und inkl erforderlicher Rohranpassung und Verschraubungen betriebsbereit montieren
1.3 Installation Wasser Hygieneeinbauten EUR .........................
Hinweis Es dürfen grundsätzlich nur Ventile und Armaturen mit DIN - DVGW - Prüfzeichen verwendet werden. Die Positionen sind inkl kompl. einschl. Saugern, Verschraubungen, Übergangs- und Dichtungs- und Kleinmaterial sowie Verbinden mit den Leitungen zu kalkulieren. UP-Ventile sind mit Steckschlüsselbetätigung und verstellbarer Metallglocke zu liefern.
4 Dynamische-Strömungsteiler-Gruppe Dynamische-Strömungsteiler-Gruppe,
Dynamischem Strömungsteiler nach dem Venturi-Prinzip, einschl. Kartusche für die dynamische Venturidüse, mit Nasszellenzuleitung und Nasszellenrückleitung, Das Set umfasst alle für die Funktion und Montage erforderlichen Komponenten, insbesondere Venturi-Strömungsteiler, Anschluss- und
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Verbindungselemente sowie erforderliches Befestigungs- und Dichtungsmaterial. Ausführung passend zum vorhandenen bzw. ausgeschriebenen Rohrleitungs-/Anlagensystem. Sämtliche medienberührten Werkstoffe müssen für das vorgesehene Medium sowie die auftretenden Betriebsdrücke und -temperaturen geeignet sein. AP-Vollstromabsperrventilen, äußerst druckverlustarm, nach DIN EN 13828, entsprechend den trinkwasserhygienischen Anforderungen gem. DVGW W 570, beständig gegen aggressives Wasser, frei von Messing im mediumberührten Bereich, mit wartungsfreier Spindelabdichtung, nach oben herausnehmbares Innenoberteil, bestehend aus EPDM Dichtungskörper mit drehbar gelagertem Schließkörper, totraumfrei, mit ergonomisch gestaltetem Bediengriff 90° drehbar, mit DIN-/DVGW- und Schallschutzzulassung, Nenndruck PN 16
Inkl. Dämmschalen für Vollstromabsperrventile und Strömungsteiler, aus geschlossenzellig geschäumtem Polyethylen mit zusätzlicher, fester Außenhaut, Baustoffklasse B 1 nach DIN 4102, Wärmeleitfähigkeit nach ISO 2581 0,035 W/mK, inkl. Verschlussclipse, mit handelsüblichen Klebern diffusionsdicht verschließbar,
Inkl. Systemverschraubungen, Dämmschalen und Zubehör liefern und montieren
1.3.10 Dynamische-Venturi-Strömungsteiler-Gruppe USt. Einzelpreis Gesamtpreis Menge Einheit AP, DN25/25/25 AG [%] [EUR] [EUR] 4,00 St 19% ................ pro 1,00 St ................ Dynamische-Strömungsteiler-Gruppe, zur Montage unter der Decke (Sichtmontage), Strömungsteiler ein- und ausgangsseitig mit Außengewinde DN 25, Nasszellenzuleitung und -rückleitung mit Überwurfmutter DN 25, AP-Vollstromabsperrventile VAV mit Außengewinde DN 25
Hersteller / Typ: [#TB1-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen
1.3.20 Dynamische-Venturi-Strömungsteiler-Gruppe USt. Einzelpreis Gesamtpreis Menge Einheit AP, DN20/20/20 AG [%] [EUR] [EUR] 2,00 St 19% ................ pro 1,00 St ................ Dynamische-Strömungsteiler-Gruppe, zur Montage unter der Decke (Sichtmontage), Strömungsteiler ein- und ausgangsseitig mit Außengewinde DN 20, Nasszellenzuleitung und -rückleitung mit Überwurfmutter DN 20, AP-Vollstromabsperrventile VAV mit Außengewinde DN 20
Hersteller / Typ: [#TB1-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen
1.3.30 Hygienespülungen Kaltw.+Warmw. USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Hygienespülung, zur Sicherstellung des bestimmungsgemäßen
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Betriebes durch automatisch ausgelöste Zwangsspülungen in PWC- und PWH-Anlagen, zum Einbau im Nassbau oder in Vorwandsystemen, max. Volumenstrom 0,12 l/s, Integration in Planungssoftware möglich, Einsatzbereich 0 - 70°C bei 0,05 - 1,0 MPa, RS485-Schnittstelle zur Anbindung an die GLT mit optionalem Kabelset möglich,
Einstell- und Abfragemöglichkeit über frei verfügbare App (auch zur Inbetriebnahme erforderlich!),
mit Zeitschaltuhr, mit integriertem Netzteil, zur Auslösung der Spülungen zu einstellbaren Uhrzeiten, mit automatischer Sommer-Winterzeit-Umstellung, sichtbare Funktionsanzeige für Modi: Ein/Aus, Spülintervall, Spüldauer und Fehleranzeige, Betriebsmodi über Clean-Handy oder direkt an Steuereinheit umstellbar, mit Unterputzgehäuse (PE) und angeformtem Geruchsverschluss (d=50mm), vormontierten Kugelhähnen 1/2", integrierten Magnetventilen und Filtersieben, Rohbauset, /Netzteil 230 V - 12 V, Bauschutz, Befestigungsset, mit Abdeckplatte / Bedienplatte, Nennspannung 230 V AC, Betriebsspannung 12 V DC, SVGW-Zulassung mit Schallschutz, Kl.1 nach ISO 3822, Außengewindeanschluss DN 15 (R1/2")
Inkl. Programmierung, Inbetriebnahme und elektrischem Anschluss, betriebsbereit liefern und montieren
1.3.40 Probenahme-Komplettventil 1/4 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 6,00 St ................ pro 1,00 St ................ Probenahme-Komplettventil 1/4 für Trinkwasseranlagen PN 16 für Zirkulationsleitungen gem. DVGW- Arbeitsblatt W 551 und W 553. DIN-DVGW zertifiziert. Schrägsitzausführung mit gesicherter, jederzeit kontrollierbarer und stufenloser Feinstvoreinstellung, Zeigerthermometer zur Temperaturkontrolle, Ablesbarkeit der Voreinstellung in Abhängigkeit von der Handradstellung, Ventilgehäuse und Kopfstück aus Rotguss, Kegel und Spindel aus entzinkungsbeständigem Messing, Kegel mit Dichtung aus PTFE, wartungsfreie Spindelabdichtung durch doppelten O-Ring, alle Funktionselemente auf der Handradseite. Mit beflammbarem Probenahmeventil (Rotguss/Edelstahl) für Untersuchungen nach DVGW W551 und TrinwV. Beiderseits Außengewinde, nach DIN ISO 228, flachdichtend. Oberfläche: roh max. Betriebsdruck: PN 16 Temperaturbereich: bis 95 C
Inkl. Entnahmearmatur und Auslaufstück sowie erforderlichen Verschraubungen / Verbindungen liefern und montieren.
1.3.50 Spülen der Trinkwasseranlage nach Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit DIN 1988, Teil 2 [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Spülen und Reinigen der Trinkwasseranlage nach DIN 1988, Teil 2 Montage und Demontage der Baustopfen bzw. der Spülarmaturen, Anbringen der Abflußschläuche und deren Sicherung am Abflußrohr.
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Spülen der Anlage mit einer Mindestspülzeit von 2 Minuten je Zapfstelle, entsprechend DIN 1988 und den Vorschriften des Spülgeräteherstellers unter Beachtung einer Mindestspülzeit von 15 Sekunden je Meter Rohrleitung.
Erstellen eines Protokolls.
1.3.60 Druckprobe Wasser USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Druckprobe des gesamten Wasserrohrnetzes entsprechend der DIN 1988, Teil 2, der Termin ist der Bauleitung frühzeitig mitzuteilen, über die anwesenden Personen und die Dauer ist ein Protokoll anzufertigen.
Sollte der Termin der Bauleitung nicht vorzeitig mitgeteilt werden, wird das (die) Druckprotokoll(e) nicht anerkannt.
1.3.70 Beprobung Trinkwasser, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Laboranalyse, Prüfbericht [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Beprobung und Laboranalyse Trinkwasser einschließlich Prüfbericht
Fachgerechte Entnahme von Trinkwasserproben an den vom Auftraggeber vorgegebenen Probenahmestellen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Die Leistung umfasst insbesondere die ordnungsgemäße Probenahme durch qualifiziertes Personal, Bereitstellung geeigneter Probengefäße, Kennzeichnung und Dokumentation der Proben sowie den fachgerechten und fristgerechten Transport zu einem akkreditierten Prüflabor. Durchführung der erforderlichen mikrobiologischen und/oder chemisch-physikalischen Laboruntersuchungen entsprechend dem vorgegebenen Untersuchungsumfang und den jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen, insbesondere der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), einschließlich der einschlägigen Probenahme- und Untersuchungsverfahren.
Einschließlich: An- und Abfahrt sowie Probenahme vor Ort, erforderlicher Vorbereitungs- und Nebenarbeiten, Probengefäße und Verbrauchsmaterialien, Probenkennzeichnung und Probenahmeprotokoll, gekühltem bzw. fachgerechtem Probentransport, Laboranalyse durch eine für die jeweiligen Untersuchungen akkreditierte Untersuchungsstelle, Bewertung der Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der maßgebenden Grenz- und Parameterwerte, Erstellung und Übermittlung eines vollständigen Prüfberichts mit Angabe der Probenahmestelle, Datum und Uhrzeit der Probenahme, angewandten Untersuchungsverfahren, Messergebnisse und Beurteilung. Bei Überschreitungen bzw. auffälligen Untersuchungsergebnissen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
1.4 Dämmung Rohrnetz Trinkwasseranlagen EUR .........................
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1.4.10 Wärmedämmung Rohr DN12 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 136,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Rohrleitung, DN 12, Rohrverbindung als Pressverbindung, im Gebäude, Dämmung aus Polyolefin-Schaum (PE-F) DIN EN 14313, als Schlauch/Hülse, Dämmschichtdicke 25 mm, Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
1.4.20 Wärmedämmung Rohr DN15 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 12,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Rohrleitung, DN 15, Rohrverbindung als Pressverbindung, im Gebäude, Dämmung aus Polyolefin-Schaum (PE-F) DIN EN 14313, als Schlauch/Hülse, Dämmschichtdicke 25 mm, Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
1.4.30 Wärmedämmung Rohr DN20 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 26,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Rohrleitung, DN 20, Rohrverbindung als Pressverbindung, im Gebäude, Dämmung aus Polyolefin-Schaum (PE-F) DIN EN 14313, als Schlauch/Hülse, Dämmschichtdicke 25 mm, Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
1.4.40 Wärmedämmung Rohr DN25 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 8,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Rohrleitung, DN 25, Rohrverbindung als Pressverbindung, im Gebäude, Dämmung aus Polyolefin-Schaum (PE-F) DIN EN 14313, als Schlauch/Hülse, Dämmschichtdicke 30 mm, Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
1.4.50 Bogen Wärmedämmung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 98,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen aus Polyolefin-Schaum (PE-F) DIN EN 14313, Wärmedämmung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen
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Anlagen, an Rohrleitung, DN 12, im Gebäude, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 C -s1, d0 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 20 mm, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
1.4.60 Bogen Wärmedämmung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 6,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen aus Polyolefin-Schaum (PE-F) DIN EN 14313, Wärmedämmung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Rohrleitung, DN 15, im Gebäude, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 C -s1, d0 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 20 mm, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
1.4.70 Bogen Wärmedämmung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen aus Polyolefin-Schaum (PE-F) DIN EN 14313, Wärmedämmung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Rohrleitung, DN 20, im Gebäude, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 C -s1, d0 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 20 mm, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
1.4.80 Bogen Wärmedämmung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen aus Polyolefin-Schaum (PE-F) DIN EN 14313, Wärmedämmung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Rohrleitung, DN 25, im Gebäude, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 C -s1, d0 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 20 mm, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
1.4.90 Brandschutzabschottung Rohr Einzelpreis Gesamtpreis Stahl niro R90 AD 35mm Gebäude [EUR] [EUR] USt. [%] Menge Einheit Decke D 300mm Durchm. 100-150mm ................ 19% 4,00 St pro 1,00 St ................
Brandschutzabschottung von Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl, mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis/allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Feuerwiderstandsklasse R 90 DIN 4102-11, Rohrleitung mit vorh. Wärmedämmung, Rohraußendurchmesser 35 mm, Dämmung aus Mineralwolle, Baustoffklasse DIN 4102-1 A (nichtbrennbar), Verlegung im Gebäude, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Decke aus Stahlbeton, Dicke 300 mm, runder Durchbruch
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ohne Hüllrohr, Durchmesser über 100 bis 150 mm, freier Ringspalt im Durchbruch bis 15 mm, Spalt füllen mit Mörtel DIN 18580, Mörtelklasse 10.
1.5 Schlitz- und Bohrarbeiten EUR ......................... 1.5.10 Kernbohrung vorbereiten, rüsten USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 25,00 St ................ pro 1,00 St ................ Einrichtung von Bohrfeldern bzw. bei Kombinationsbohrungen/ Doppelbohrung pro Sanitärobjekt
Geräte aufstellen und einrichten, ggf. eine Pilotbohrung erstellen, Bohrfeld einmessen und mit den Gewerken abstimmen Das Bohrwasser sowie Bohrschutt ist sicher aufzufangen, abzuführen und fachgerecht zu entsorgen. Eine Entsorgung in die Kanalisation oder auf dem Grundstück ist untersagt!
Die Bohrung wird jeweils in den folgenden Positionen nach Durchmesser und Bohrtiefe abgerechnet.
1.5.20 Wand-/ Deckendurchbruch bis 250 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit mm Durchmesser [EUR] [EUR] 19% 216,00 cm ................ pro 1,00 cm ................ Wand- oder Deckenbohrung in Beton bis Durchmesser 250mm für alle Gewerke herstellen inkl. Abstimmungs- und Aufmaß- bzw. Anrissarbeiten.
Bohrwasser auffangen, Bohrkerne bzw. Schutt umgehend aus dem Gebäude schaffen und entfernen.
Abgerechnet wird in cm Bohrtiefe, wobei größten Wandstärken bis ca. 25cm zu kalkulieren sind. Anfahrt und Rüstkosten sind einzurechnen.
1.5.30 Wand-/ Deckendurchbruch bis 150 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit mm Durchmesser [EUR] [EUR] 19% 60,00 cm ................ pro 1,00 cm ................ Wand- oder Deckenbohrung in Beton bis Durchmesser 150mm für alle Gewerke herstellen inkl. Abstimmungs- und Aufmaß- bzw. Anrissarbeiten.
Bohrwasser auffangen, Bohrkerne bzw. Schutt umgehend aus dem Gebäude schaffen und entfernen.
Abgerechnet wird in cm Bohrtiefe, wobei größten Wandstärken bis ca. 25cm zu kalkulieren sind. Anfahrt und Rüstkosten sind einzurechnen.
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1.5.40 Deckendurchbruch bis 100 mm Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Durchmesser [EUR] [EUR] 19% 180,00 cm ................ pro 1,00 cm ................ Wand- oder Deckenbohrung in Beton bis Durchmesser 100mm für alle Gewerke herstellen inkl. Abstimmungs- und Aufmaß- bzw. Anrissarbeiten.
Bohrwasser auffangen, Bohrkerne bzw. Schutt umgehend aus dem Gebäude schaffen und entfernen.
Abgerechnet wird in cm Bohrtiefe, wobei größten Wandstärken bis ca. 25cm zu kalkulieren sind. Anfahrt und Rüstkosten sind einzurechnen.
1.6 Sanitärobjekte EUR .........................
5 Ausführungsbeschreibung WC-Becken, Waschtische, Urinale, Ausgussbecken und sonstige Sanitärobjekte sind fachgerecht und entsprechend den Herstellerangaben zu montieren. Die Befestigung hat dauerhaft, standsicher und unter Berücksichtigung des Schallschutzes zu erfolgen. Erforderliche Befestigungssätze, Schallschutzsets und Montagezubehör sind einzubeziehen. Anschlussfugen zwischen Sanitärobjekten und angrenzenden Bauteilen sind, soweit erforderlich, fachgerecht mit geeignetem elastischem Dichtstoff auszuführen.
1.6.10 Bodenablauf DN 100 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bodenablauf DN 100 mit Schutzstopfen, mit Geruchsverschluss, inkl. Pressflansch für Bodenabdichtung, inkl. Aufsatzstück, mit Dichtflies, stufenlos höhen-, seiten- und richtungsverstellbar aus PP, mit Rost aus Cr-Ni, 150x150mm, verschraubt, Belastbarkeitsklasse K=300 kg, mit waagerechtem oder senkrechtem Ablaufstutzen liefern und einbauen
Fabrikat: viega oder gleichwertig.
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen
1.6.20 Bodenablauf wie vor , mit seitlichem Einzelpreis Gesamtpreis Zulauf USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 3,00 St ................ pro 1,00 St ................
Bodenablauf wie vor beschrieben, jedoch mit seitlichen Zulauf für ein Waschtisch oder Ausguss, liefern und einbauen
Fabrikat: viega oder gleichwertig.
Hersteller / Typ:
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[#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen
1.6.30 Vorwandmontageeinheit WC USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 12,00 St ................ pro 1,00 St ................ Vorwandmontageeinheit für ein wandhängendes WC selbsttragend mit Standfüßen einschl.
- schwitzwasserisoliertem 6 - 3 l UP-Spülkasten, unzerbrechbar, aus PE, Armaturengr.I,
- Abdeckplatte aus Edelstahl, mit Zweimengen-Druckknopfbetätigung und verdeckter Befestigung,
- integriertem Absperrventil,
- gedämmten Spülrohr,
- wasser- und abwasserseitigen Anschlüssen,
- Montagetraverse für Wandschein / Anschlusselementen
- Gestell bündig mit Ständerwerk und zueinander ausrichten, so dass eine Beplankung durch das Folgegewerk problemlos möglich ist.
Hersteller / Typ: [#TB1-Hersteller / Typ:#]'..................................................'
vom Bieter einzutragen komplett liefern und inkl. Befestigungsmaterial montieren
1.6.40 Porz. Tiefspülklosett, weiß, USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 12,00 St ................ pro 1,00 St ................ Porz. Tiefspül-Zungenklosett, weiß, wandhängend, für 3/ 6 l Spülung, mit Befestigungssatz, Schallschutz-Set und Anschlußgarnitur für Zu- und Ablauf, Geruchsverschluss
Hersteller / Typ: [#TB1-Hersteller / Typ:#]'..................................................'
vom Bieter einzutragen komplett liefern und inkl. Befestigungsmaterial montieren
1.6.50 Klosettsitz aus durchgefärbten USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Klosettsitz aus durchgefärbten Duroplast,ergonomisch/ konkav geformt, Auflageseite schmutzkantenfrei, weiß, ohne Deckel, mit Diebstahl- und vandalen-sicheren Spezialscharnier B 53 aus rostfreiem V2A Stahl, mit durchgehender Welle
Hersteller / Typ: [#TB1-Hersteller / Typ:#]'..................................................'
vom Bieter einzutragen komplett liefern und inkl. Befestigungsmaterial montieren
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1.6.60 Vorwandmontageeinheit WT USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 12,00 St ................ pro 1,00 St ................ Vorwandmontageeinheit für ein Handwaschbecken / Waschtisch zur Befestigung an Profilrohren oder für den Einbau in Metall- oder Holzständerwände und als Vorwand- oder Eckmodul. Komplett vormontierte Einheit, bestehend aus:
- selbsttragendem Montagerahmen mit pulverbeschichteter Oberfläche
- verstellbaren Fußstützen für einen Fußbodenaufbau 0-200 mm
- wasserfest verleimte Befestigungsplatte aus Baufurnierholz gemäß DIN 68705
- höhen- und seitenverstellbares Abstandsmaß 30-400 mm
- schallentkoppelte Armaturentraverse zur Befestigung von Wandscheiben,
- Anschlussbogen DN 40/50 mit Gummimanschette,
- Bauschutzstopfen.
Inkl.
- wasser- und abwasserseitigen Anschlüssen,
- Gestell bündig mit Ständerwerk und zueinander ausrichten, so dass eine Beplankung durch das Folgegewerk problemlos möglich ist.
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen komplett liefern und inkl. Befestigungsmaterial montieren
1.6.70 Porzellan-Waschtisch, weiß, Gr. 60 x Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 49 cm, [EUR] [EUR] 19% 12,00 St ................ pro 1,00 St ................ Porzellan-Waschtisch, weiß, Gr. 60 x 49 cm, einschließlich Wandbefestigung und verchr. Siebablaufventil 1 1/4"
Montage im WC-Bereiche sowie Vorräume der Duschen
z.B: Geberit Renova oder gleichwertig.
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen komplett liefern und inkl. Befestigungsmaterial montieren
1.6.80 Porzellan-Handwaschbecken, weiß, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Gr. 50 x 38 cm, [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Porzellan-Handwaschbecken, weiß, Gr. 50 x 38 cm, einschließlich Wandbefestigung und verchr. Siebablaufventil 1 1/4"
Montage im WC-Bereiche sowie Vorräume der Duschen
z.B: Geberit Renova
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oder gleichwertig.
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen komplett liefern und inkl. Befestigungsmaterial montieren
1.6.90 Vorwandmontageeinheit Beh.-WC USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Vorwandmontageeinheit für ein wandhängendes Beh.-WC selbsttragend mit Standfüßen einschl.
- Zusatzgestelle für Griff-/ Haltesystem rechts und links für Trockenbau barierefrei.
- Vorbereitet für Funk- oder Infrarot-WC-Steuerung,
- schwitzwasserisoliertem 6 - 3 l UP-Spülkasten, unzerbrechbar, aus PE, Armaturengr.I,
- Abdeckplatte aus Edelstahl, mit Zweimengen-Druckknopfbetätigung sowie Start-Stop-Funktion und verdeckter Befestigung,
- Eckventil, Wandscheibe
- gedämmten Spülrohr,
- wasser- und abwasserseitigen Anschlüssen,
Hersteller / Typ: [#TB1-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen
komplett liefern und inkl. Befestigungsmaterial montieren
1.6.100 Porz. Tiefspül-Zungenklosett - Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Beh.-WC - [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Porz. Tiefspül-Zungenklosett mit vergrößerter Sitzfkäche für Behinderte geeignet, Ausladung mindestens 700mm und erhöhter Sitzposition, weiß, wandhängend, für 3/ 6 l Spülung, mit Befestigungssatz, Schallschutz-Set und Anschlußgarnitur für Zu- und Ablauf, Geruchsverschluss
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen komplett liefern und inkl. Befestigungsmaterial montieren
1.6.110 Klosettsitz aus durchgefärbten USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Klosettsitz aus durchgefärbten Duroplast,ergonomisch/ konkav geformt, Auflageseite schmutzkantenfrei, weiß, ohne Deckel, mit Diebstahl- und vandalen-sicheren Spezialscharnier B
Leistungsverzeichnis - 25/59 80
[Seite 83]
53 aus rostfreiem V2A Stahl, mit Schlüssel
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen komplett liefern und inkl. Befestigungsmaterial montieren
1.6.120 Klappgriff Ausladung min. 800mm, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Edelstahl [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Klappgriff Ausladung min. 800mm, aus Edelstahlrundrohr in Bügelform, im Griffbereich rutschfest, mit 6-Loch-Befestigungsplatte. Inkl. WC-Papierrollenhalter Belastbarkeit nach DIN mit bis zu 100kg an der Griffaußenkante mit plötzlich auftretender Belastung.
1.6.130 Klappgriff Ausladung min. 800mm, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Funkauslösung [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Klappgriff Ausladung min. 800mm, wie vor beschrieben, jedoch zusätzlich mit im klappgriff integrierte Funkauslösung passend für die WC-Spülautomatik.
1.6.140 WC-Steuerung für codierte Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Funksignale, Fertigbauset [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ WC-Steuerung für codierte Funksignale, Fertigbauset für Netzbetrieb 230V für zusätzliche mech. Auslösungsmöglichkeit, bestehend aus
- Funkempfangsbaustein,
- Niederspannungsmotor,
- Netzgerät,
- Montage- und Halterungsmaterial
- sonstiges erforderliches Zubehör
1.6.150 Funksender mit Spül- und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Funktionstaste [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Funksender mit Spül- und Funktionstaste für WC-Steuerung codiertes Funksignal liefern, diebstahlsicher z.B. an den Stützgriffen montieren und in Betrieb nehmen
Leistungsverzeichnis - 26/59 81
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1.6.160 Vorwandmontageeinheit WT - Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit barrierefrei [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Vorwandmontageeinheit für ein barrierefreien Handwaschbecken / Waschtisch selbsttragend mit Standfüßen einschl.
- Eckventil, Doppel-Wandscheibe
- wasser- und abwasserseitigen Anschlüssen,
- Zusatzgestelle für Griff-/ Haltesystem rechts und links für Trockenbau barierefrei.
Hersteller / Typ: [#TB1-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen komplett liefern und inkl. Befestigungsmaterial montieren
1.6.170 Porzellan-Handwaschbecken, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit unterfahrbar, weiß, Gr. 60 x 48 cm, [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Porzellan-Handwaschbecken, unterfahrbar, weiß, Gr. 60 x 48 cm, einschließlich Wandbefestigung und verchr. Siebablaufventil 1 1/4"
Montage im barrierefreien Bereich
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen komplett liefern und inkl. Befestigungsmaterial montieren
1.6.180 UP-Rohr-Geruchsverschluß USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ UP-Rohr-Geruchsverschluß, unterfahrbar, mit Ablaufrohr und Wandabdeckung in verchr. Ausführung.
liefern und montieren
Hinweis Es dürfen grundsätzlich nur Ventile und Armaturen mit DIN - DVGW - Prüfzeichen mit Kupferrohrverschraubungen verwendet werden. Die Positionen sind inkl kompl. einschl. Saugern, Verschraubungen, Übergangs- und Dichtungs- und Kleinmaterial sowie Verbinden mit den Leitungen zu kalkulieren. UP-Ventile sind mit Steckschlüsselbetätigung und verstellbarer Metallglocke zu liefern.
Leistungsverzeichnis - 27/59 82
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1.6.190 Wand-Auslaufventil mit RU und RV Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit DN 15 [EUR] [EUR] 19% 12,00 St ................ pro 1,00 St ................ Wand-Auslaufventil mit Luftsprudler und Rosette in verchromter Ausführung jedoch mit RU und RV sowie Schlauchverschraubung und Steckschlüsselaufsatz sowie Steckschlüssel DN 15
komplett liefern und inkl. Befestigungsmaterial montieren
1.6.200 Auslaufventil Standventil 1/2", Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit behindertengerecht [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Auslaufventil Standventil 1/2", behindertengerecht mit verlängertem, rutschsicherem Bedienhebel, für Warm- und Kaltwasser, Einhebel-Mischarmatur mit Keramik- Dichtscheibe, Öffnungswinkel von 180°, feststehendem Auslauf (ca. 20cm), .verchromt. MIt diebstahlsicheren vom Leitungsdruck unabhängigen Durchflussmengenkonstanthaltern mit integrertem Kaskaden- Perlator. Die Durchflussmengen sollen mind. 3,5 l/min und max. 6 l/min betragen.
Fabr. Mora Care ESS oder gleichwertig.
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen
komplett liefern und inkl. Wandscheibe und Befestigungsmaterial montieren
1.6.210 verchr. Eckventil USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 13,00 St ................ pro 1,00 St ................ verchr. Eckventil mit Längenausgleich und Schubrosette mit verchr. Kupferrohr in 1/2"
liefern und einbauen
1.6.220 Eckventilschrägfilter USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 13,00 St ................ pro 1,00 St ................ Schmutzfänger als Zubehör zum Eckventil, bzw. als Mehrpreis bei im Eckventil integriertem Schmutzfänger, zum Schutz gegen Verunreinigungen in Selbstschlussarmaturen.
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen
Leistungsverzeichnis - 28/59 83
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liefern und inkl. Wandscheibe einbauen
1.6.230 Geruchverschluss Prüfzeichen Einzelpreis Gesamtpreis Waschbecken 1 1/4xDN32 Messing USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Röhrengeruchverschluss 19% 13,00 St ................ pro 1,00 St ................
Geruchverschluss DIN 19541 mit Prüfzeichen, für Waschbecken, 1 1/4 x DN 32, aus Messing, verchromt, als Röhrengeruchverschluss, mit Anschlussbogen.
1.6.240 Handwaschbecken, Edelstahl, mit Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Kniebedienung [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Lieferung und betriebsfertige Bereitstellung eines Handwaschbeckens aus Edelstahl zur hygienischen Händereinigung in gewerblichen Küchen gemäß HACCP-Anforderungen. Ausführung: Wandhängendes Handwaschbecken aus Edelstahl (CNS 18/10) Hygienische, fugenarme Konstruktion Mit Rückwand (Spritzschutz) Abgerundete Kanten zur einfachen Reinigung Technische Anforderungen: Abmessungen: ca. 400 × 340 × 200 mm Materialstärke: ca. 0,8 – 1,0 mm Anschluss: Warm- und Kaltwasser Ablauf: DN 40 mit Siebkorb Ausstattung: Kniebedienung (mechanisch) zur berührungslosen Wasserbetätigung Vormontierte Mischarmatur (Warm/Kalt) Ablaufgarnitur inkl. Standrohr / Sieb Wandhalterung / Konsolen Optional: Seifen- und Desinfektionsmittelspender Funktion: Hygienisches Händewaschen ohne Handkontakt Erfüllung der Anforderungen gemäß HACCP / Lebensmittelhygiene-Verordnung Einsatz in Küchen, Vorbereitungsräumen und Produktionsbereichen
Lieferumfang: Handwaschbecken komplett aus Edelstahl Kniebedienung inkl. Ventiltechnik Armatur und Ablaufgarnitur Befestigungsmaterial
1.6.250 Universalmodul für Ausgussbecken USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Universalmodul für Ausgussbecken zur Befestigung an Profilrohren oder für den Einbau in Metall- oder Holzständerwände und als Vorwand- oder Eckmodul. Komplett vormontierte Einheit, bestehend aus:
- selbsttragendem Montagerahmen mit pulverbeschichteter Oberfläche
- zwei verstellbaren Fußstützen für einen Fußbodenaufbau 0-200 mm
- wasserfest verleimte Befestigungsplatte aus Baufurnierholz gemäß DIN 68705
Leistungsverzeichnis - 29/59 84
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- höhen- und seitenverstellbares Abstandsmaß 30-400 mm
- schallentkoppelte Armaturentraverse zur Befestigung von Wandscheiben,
- Anschlussbogen DN 40/50 mit Gummimanschette,
- Bauschutzstopfen.
Inkl.
- wasser- und abwasserseitigen Anschlüssen,
- Gestell bündig mit Ständerwerk und zueinander ausrichten, so dass eine Beplankung durch das Folgegewerk problemlos möglich ist.
komplett liefern und montieren
1.6.260 Ausgussbecken USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Ausgussbecken wandhängend, mit hoch gezogener Rückwand, ohne Überlauf, mit Randschoner, mit Klapprost Abmessung 450 x 400 x 350 mm liefern und einbauen
1.6.270 Raumspar- Geruchverschluss G 1 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 1/4 verchromt [EUR] [EUR] 19% 12,00 St ................ pro 1,00 St ................ Raumspar- Geruchverschluss G 1 1/4 DN 32 Oberfläche: chrom mit Wandrosette für Waschtische mit Anschluss und Abgangsbogen mit Schraubmuffe Ablaufleistung nach DIN EN 274 ~ 36,0 l/min
liefern und montieren
1.6.280 Rohr-Geruchsverschluß verchromt USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohr-Geruchsverschluß mit verstellbarem Doppeltauchrohr, Ablaufrohr und Wandrosette 1 1/4" in verchr. Ausführung Ablaufleistung nach DIN EN 274 ~ 36,0 l/min
liefern und montieren
1.6.290 Elektro-Durchflusswassererwärmer Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 11kW elektr. geregelt [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Elektro-Durchflusswassererwärmer, offen, hängende Anordnung, mit VDE-EMC-Zeichen, für Überbeckenmontage, mit systemgebundener Armatur, Bemessungsbetriebsspannung 400 V AC, Leistung 11 kW, elektronisch geregelt, für festen Anschluss.
Leistungsverzeichnis - 30/59 85
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1.6.300 Durchlauferhitzer 21kW USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Durchlauferhitzer 21kW Durchlauferhitzer, vollelektronisch geregelt für konstant gradgenauen Warmwasserkomfort, zwischen 20°C und 60°C komfortabel einstellbar über die Fernbedienung, dynamisches Durchflussregelventil, strömungsoptimiertes Blankwiderstand-Heizsystem IES®, doppeltes Sicherheitssystem, geeignet zur Nacherwärmung von vorerwärmtem Wasser (z.B. Solaranlage). Mit Bluetooth-Funkfernbedienung FX3 zur bequemen Temperatureinstellung der Durchlauferhitzer (synchron) über eine Entfernung von bis zu 10 Metern (bei freier Sicht). Integriertes System für die Einstellung der maximalen Leistungsaufnahme bei der Installation auf 18 kW, 21 kW, 24 kW oder 27 kW. IP 25.
Leistung/Spannung 21 kW / 400 Volt , bauseits voreingestellt Absicherung 3x30 A Anschluss Festanschluss Nennquerschnitt 4,0 mm² Warmwasserleistung 10,7 l/min ca.40°C Einschaltwassermenge 4 l/min Einsatz Einzeldusch
Liefern, mit den Leitungen verbinden und inkl. erforderlicher Zubehörmaterialien und Verschraubungen Betriebsbereit montieren
1.6.310 Duschpannel mit Einzelpreis Gesamtpreis Selbstschluss-Thermostatbatterie USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] DN 15 inkl. 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................
Duschpaneel aus Edelstahl für Aufputzmontage mit Verbrühschutz, Selbstschlussventil und Thermostatbatterie DN 15.
Anschlussstutzen für separat notwendigen Duschkopf DN 15
Gehäuse aus Edelstahl mit erhabener Funktionsfläche und Abdeckkappen aus Kunststoff. Anschlussschläuche mit absperrbaren Wassermengenregulierungen, interner Verrohrung und Wärmedämmung. Thermostat mit Metallgriff mit integriertem Überdrehschutz und Verbrühschutz, zum Anschluss an Warm- und Kaltwasser, Fließzeit einstellbar, sichtbare Armaturenteile poliert verchromt. Ausführung mit automatischer Brauserohrentleerung. Mit Möglichkeit der thermischen Desinfektion, manuell oder über optionale Bypass-Magnetventilkartusche.
Revisionsfähiges Gehäuse aus Edelstahl gebürstet, mit integrierter Duschgelablage, Wasserablauf aus dem Gehäuse.
Gehäuseabmessung ca 235 x 1160 x 90 mm (B x H x T)
Anschluss wahlweise von hinten oder von oben
Fabrikat der Planung: Franke F5E-Duschpaneel oder gleichwertig
Hersteller / Typ: [#TB1-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen
Leistungsverzeichnis - 31/59 86
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liefern und montieren
1.6.320 Wasserspender, leitungsgebunden, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit gekühlt [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Lieferung und betriebsfertige Bereitstellung eines leitungsgebundenen Wasserspenders zur Versorgung von Schülern und Personal mit Trinkwasser im Schulbetrieb. Ausführung
Standgerät oder Auftischgerät Gehäuse robust, vandalismussicher, für öffentlichen Bereich geeignet Hygienische Ausführung gemäß Trinkwasserverordnung Technische Anorderungen Anschluss: Trinkwasseranschluss (Kaltwasser) Optional: Abwasseranschluss (bei Tropfschale mit Ablauf) Kühlleistung: ca. 20 – 50 Liter/Stunde Ausgabe: stilles Wasser gekühlt optional: sprudelnd (CO2) Temperaturbereich: ca. 4 – 12 °C Ausstattung Hygieneschutz / Flaschensensor (berührungslos oder Drucktaste) Tropfschale (abnehmbar oder mit Festanschluss) Filtersystem integriert (z. B. Aktivkohle) Optional: CO-Einheit UV-Desinfektion Flaschenfüllfunktion Funktion Bereitstellung von Trinkwasser für Schüler und Personal Förderung gesunder Ernährung (Trinkwasserkonzept Schule) Dauerbetrieb geeignet Lieferumfang Wasserspender komplett Filtersystem Anschlussset
Fabrikat der Planung: Brita oder gleichwertig.
Hersteller / Typ: [#TB1-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen
1.6.330 Klosettpapierhalter Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 13,00 St ................ pro 1,00 St ................ Klosettpapierhalter 2-fach diebstahlgesichert mit Wandhalterung und Bügelhalter aus massivem Messingprofil in schwerer Ausführung, Oberfläche hochglanzverchromt,
Fabrikat: Keuco Modell: Collection Trapez oder gleichwertig.
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen
Leistungsverzeichnis - 32/59 87
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bemustern und liefern
1.6.340 WC Ersatzrollenhalter für eine Rolle Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 13,00 St ................ pro 1,00 St ................ WC Ersatzrollenhalter für eine Rolle, passend zur Serie des WC-Rollenhalters, zur Wandmontage inklusive Befestigungsmaterial für Aufputzmontage
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen komplett bemustern und liefern
1.6.350 WC Reinigungsbürste Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 13,00 St ................ pro 1,00 St ................ WC Reinigungsbürste, passend zur Serie des WC-Papierspenders, wandhängend inkl. Halter und Tropfschale / Tropfbehälter komplett aus Edelstahl und mit schwarzem Bürstenkopf
inklusive Befestigungsmaterial für Aufputzmontage
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen komplett bemustern und liefern
1.6.360 Faltpapier-Handtuchspender Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 12,00 St ................ pro 1,00 St ................ Faltpapier-Handtuchspender 300 ES,
mit Sicherheitsschloss gleichschließend HXBXT: 305X270X119
Fabrikat: CWS Typ: 710 oder gleichwertig.
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen komplett bemustern und liefern
Leistungsverzeichnis - 33/59 88
[Seite 91]
1.6.370 Papierkorb Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 6,00 St ................ pro 1,00 St ................ Großraumpapierkorb,
aus Edelstahl-Geflecht, wandhängend Größe: 60 l HXBXT 620X410X250
Fabrikat: CWS Typ: 750 oder gleichwertig.
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen komplett bemustern und liefern
1.6.380 Seifenspender Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 12,00 St ................ pro 1,00 St ................ Seifencremespender
aus Edelstahl, abschließbar, gleichschließend für 950ml Flaschen, HXBXT 310X80X113
Fabrikat: CWS oder gleichwertig.
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen komplett bemustern und liefern
1.6.390 Desinfektionsmittelspender Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 12,00 St ................ pro 1,00 St ................ Desinfektionsmittelspender
aus Edelstahl, abschließbar, gleichschließend für 950ml Flaschen, HXBXT 310X80X113
Fabrikat: CWS oder gleichwertig. Hersteller / Typ:
[#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen komplett bemustern und liefern
Leistungsverzeichnis - 34/59 89
[Seite 92]
1.6.400 Kleiderhaken Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 7,00 St ................ pro 1,00 St ................ Kleiderhaken,
für WC,aus Edelstahl gebürstet, HXBXT 25X15X45 mm
Fabrikat: AIR-WOLF Serie: Delta oder gleichwertig.
Hersteller / Typ: [#TB2-Hersteller / Typ:#]'..................................................' vom Bieter einzutragen komplett bemustern und liefern
1.6.410 Accesoires montieren USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 40,00 St ................ pro 1,00 St ................ Vorgenannte, bzw. bauseits gelieferte Accessoires inkl. Befestigungsmaterial in Abstimmung mit dem Nutzer / Bauleitung positionieren und montieren
1.7 Sonstiges und Insgemeinkosten EUR ......................... 1.7.10 Bezeichnungsschild Einzelpreis Gesamtpreis Schicht-Pressstoff [EUR] [EUR] USt. [%] Menge Einheit Kunststoffabdeck. H 60-70mm B 110-120mm ................ 19% 12,00 St pro 1,00 St ................
Bezeichnungsschild, Farbe und Beschriftung nach Angaben des AG, aus Schicht-Pressstoff mit Kunststoffabdeckung, Beschriftung 2-zeilig, gedruckt, rechteckig, Höhe über 60 bis 70 mm, Breite über 110 bis 120 mm.
1.7.20 Einmessen Kennzeichnen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Durchbrüche [EUR] [EUR] 19% 30,00 St ................ pro 1,00 St ................ Einmessen und Kennzeichnen von Durchbrüchen.
| 2 | Wärmeversorgungsanlagen | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 2.1 | Wärmeerzeugung | EUR ......................... |
2.1.10 Fernwärme-Übergabestation USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ bestehend aus:
Leistungsverzeichnis - 35/59 90
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Wärmeübergabestation in vollverschweißter Ausführung, auf einem Stand- oder Wandrahmen schwingungsfrei montiert und mit einem speziellen Korrosionsschutzanstrich versehen. Die Planung und Fertigung muss nach den DIN-Vorschriften und dem AGFW-Regelwerk erfolgen.
Die Module sind mit der Regelungstechnik komplett vorverdrahtet.
Maße ca.:
Aufstellmaß (gesamt) Breite 1410 mm Aufstellmaß (gesamt) Höhe 1790 mm Aufstellmaß (gesamt) Tiefe 650 mm
Technische Beschreibung:
Übergabestation (ÜS) Übergabestation Leistung Winter ÜS 26 kW Leistung Sommer ÜS 0 kW Nenndruck ÜS 25 PN Maximaldruck PS ÜS 20,0 bar Vorlauftemperatur Winter ÜS 133,0 °C Rücklauftemperatur Winter ÜS 32,0 °C Vorlauftemperatur Sommer ÜS 80,0 °C Rücklauftemperatur Sommer ÜS 20,0 °C Maximaltemperatur TS ÜS 136,0 °C maximaler Volumenstrom ÜS 0,228 m3/h Anschlussnennweite ÜS 20 DN max. Fließgeschwindigkeit ÜS 0,17 m/s Wärmedämmung ÜS EPP 50% + Vließ Kategorie 2014/68/EU ÜS Artikel 4 Absatz 3 minimaler Differenzdruck (?P) 0,4 bar maximaler Differenzdruck (?P) 4,5 bar wärmenetzseitiger Druckverlust 0,14 bar Einstellwert DDR (?P) 0,2 bar
Hauszentrale Heizung (HZ) Hauszentrale Heizung Leistung Winter HZ 26 kW Leistung Sommer HZ 0 kW Nenndruck HZ 6 PN Maximaldruck PS HZ 3,0 bar Vorlauftemperatur Heizung HZ 40,0 °C Rücklauftemperatur Heizung HZ 30,0 °C Vorlauftemperatur Sommer HZ 0,0 °C Rücklauftemperatur Sommer HZ 0,0 °C Maximaltemperatur TS HZ 95,0 °C maximaler Volumenstrom HZ 2,254 m3/h Anschlussnennweite HZ 50 DN max. Fließgeschwindigkeit HZ 0,27 m/s Wärmedämmung HZ EPP 50% Kategorie 2014/68/EU HZ Artikel 4 Absatz 3
Heizkreis (HK) 01 Hausanlage Heizkreis 1 Anlagentyp HK01 Flächenheizung externer Druckverlust HK01 400,0 mbar Leistung Winter HK01 13 kW Nenndruck HK01 (PN) 6 PN Maximaldruck HK01 (PS) 3,0 bar Vorlauftemperatur Winter HK01 35,0 °C Rücklauftemperatur Winter HK01 30,0 °C Maximaltemperatur TS HK01 60,0 °C maximaler Volumenstrom HK01 2,252 m3/h Anschlussnennweite HK01 (DN) 25 DN max. Fließgeschwindigkeit HK01 0,98 m/s Wärmedämmung HK01 EPP 50% Kategorie 2014/68/EU HK01 Artikel 4 Absatz 3 Drehzahlregelung HK01 keine
Leistungsverzeichnis - 36/59 91
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Integrierte Drehzahlregelung der Umwälzpumpe nach Kennlinie.
Heizkreis (HK) 02 Hausanlage Heizkreis 2 Anlagentyp HK01 Flächenheizung externer Druckverlust HK01 400,0 mbar Leistung Winter HK01 13 kW Nenndruck HK01 (PN) 6 PN Maximaldruck HK01 (PS) 3,0 bar Vorlauftemperatur Winter HK01 35,0 °C Rücklauftemperatur Winter HK01 30,0 °C Maximaltemperatur TS HK01 60,0 °C maximaler Volumenstrom HK01 2,252 m3/h Anschlussnennweite HK01 (DN) 25 DN max. Fließgeschwindigkeit HK01 0,98 m/s Wärmedämmung HK01 EPP 50% Kategorie 2014/68/EU HK01 Artikel 4 Absatz 3 Drehzahlregelung HK01 keine
Integrierte Drehzahlregelung der Umwälzpumpe nach Kennlinie
Ausstattung
Übergabestation 01 1 ST F&E-Kugelhahn WESA 622
Vorlauf bestehend aus: 1 ST Maschinenthermometer SIKA 174A 1 ST Kugelhahn DANFOSS JIP 140.12 Rohrstrecke Primär RL US01 1 ST F&E-Kugelhahn WESA 622 1 ST _AS Tauchhülse Temperatursensor Rücklauf bestehend aus: 1 ST Manometer Absperrventil o. Prüfanschluss 1 ST Manometer AFRISO 0-25bar 1 ST Durchgangsventil DANFOSS VM2 1 ST Antrieb (el.) DANFOSS AME 13 1 ST Antrieb Zubehör DANFOSS 1 ST Maschinenthermometer SIKA 174A 1 ST Kugelhahn DANFOSS JIP 140.12
Wärmeübertrager Heizung 01 1 ST Plattenwärmeübertrager DANFOSS 1 ST AS Wärmedämmung Plattenwärmeübertrager
Konstruktion Rahmen für die Station
Hauszentrale 01
1 ST F&E-Kugelhahn WESA 1532 1 ST AS Tauchhülse Temperatursensor Vorlauf bestehend aus: 1 ST STW JUMO heatTHERM-AT/0020 1 ST Membran Sicherheitsventil H AFRISO Rücklauf bestehend aus: 1 ST AS Druckhaltung 1 ST Manometer Absperrventil o. Prüfanschluss 1 ST Manometer AFRISO 0-6bar
Heizkreis 01+02 Vorlauf bestehend aus:
1 ST Kugelhahn OVENTROP Optibal 1 ST F&E-Kugelhahn WESA 1532 1 ST Dreiwegeventil YXG48 1 ST Antrieb (el.) SIEMENS SAS61.53 1 ST Pumpe WILO Para MAXO 25/180-10/FO2 1 ST Anschlusskabel Netz Superseal 1 ST Anschlusskabel SSM Superseal 1 ST Wärmedämmung WILO 1 ST AS Muffe M10x1 WZ-Temperatursensor 1 ST AS Tauchhülse Temperatursensor
Leistungsverzeichnis - 37/59 92
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1 ST STW JUMO heatTHERM-AT/0020 1 ST Sensortasche für Tauchhülse 58...96mm 1 ST Tauchhülse JUMO heatTHERM (1 Sensor) 1 ST Manometer Absperrventil o. Griff 1 ST Manometer AFRISO 0-6bar 1 ST Maschinenthermometer SIKA 175A 1 ST Entlüftungsventil 1 ST Kugelhahn OVENTROP Optibal Rücklauf bestehend aus: 1 ST Kugelhahn OVENTROP Optibal 1 ST F&E-Kugelhahn WESA 1532 1 ST Passst. Wärmezähler 1 ST Rückschlagventil BENDER RVA05 1 ST Schmutzfänger PN16 B50-25-7,8 Rp1 MS 1 ST Manometer Absperrventil o. Griff 1 ST Manometer AFRISO 0-6bar 1 ST Maschinenthermometer SIKA 175A 1 ST Entlüftungsventil 1 ST Kugelhahn OVENTROP Optibal
Schaltschrank
Schaltschrank Beschreibung Nennspannung 230 V Nennfrequenz 50 Hz Nennstrom 4,00 A Bemessungskurzschlussstrom 6 KA
Schaltschrank Ausstattung Basis
- optische Summenstörmeldung aller störmeldefähigen Feldgeräte
- allpolig abschaltende Trenneinrichtung
Schaltschrank Material Stahlblech
Schaltschrank Größe 600X600X200mm SS Türanschlag Rechts SS Kabeleinführung Unten Netzwerkswitch Nein Router Nein Schaltschrank M-BUS Nein Modbus RTU Ja Modbus-RTU Schnittstelle zur bauseitigen Einbindung in ein Datennetz inklusive maximaler Datenpunktliste.
Digitalisierungsgrad, minimum:
digitale Auslesung Wämezähler Fernwärmeseitig ggf. digitale Auslesung Wämezähler Trinkwassererwärmung digitale Auslesung von Informationen aus dem DDC-Regler Schreib- und Lesezugriff auf den DDC-Regler
Schaltschrank Bauteile Allgemein 1 ST Schaltschrankgeh. SCHNEIDER NSYS3D6620P 1 ST DDC-Regler YADO|MATIX 06 1 ST DDC-Regler Zubehör SIEMENS POL871.62/STD 1 ST DDC-Regler Zubehör SIEMENS POL064.86/STD 1 ST DDC-Regler Zubehör 1 ST Temperatursensor AUTF PT1000 1 ST Signalgeber SIEMENS 3SU1106-6AA20-1AA0 1 ST Schalter KRAUS&NAIMER KG10A T202/04 FT2 1 ST Leitungsschutzschalter SIEMENS 5SY4106-6 1 ST Transformator SBA E-UL ETK NEWLINE Schaltschrank Bauteile US Schaltschrank Bauteile US01 1 ST Temperatursensor KBTF PT1000 Schaltschrank Bauteile HZ01 1 ST Relais SHC242SA24R01 1 ST Temperatursensor KBTF PT1000 Schaltschrank Bauteile HK01 1 ST Leitungsschutzschalter SIEMENS 5SY4106-6 1 ST Relais SHC242SA230R01 1 ST Relais SHC242SA230R01
Leistungsverzeichnis - 38/59 93
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1 ST Relais SHC242SA24R01 1 ST Temperatursensor KBTF PT1000 Schaltschrank Bauteile HK02 1 ST Leitungsschutzschalter SIEMENS 5SY4106-6 1 ST Relais SHC242SA230R01 1 ST Relais SHC242SA230R01 1 ST Relais SHC242SA24R01 1 ST Temperatursensor KBTF PT1000
incl. Stationsverdrahtung Bauteile
eine 230 V Stromversorgung und einen Potentialausgleichspunkt für die Station wird bauseits bereitgestellt.
in den Aufstellraum liefern und betriebsbereit montieren
| ACHTUNG DIE BESTELLUNG DARF NUR NACH FREIGABE DURCH DEN FACHPLANER ERFOLGEN |
Alle in dieser Position genannten Fabrikate, Hersteller und Typenbezeichnungen (z. B. der DDC-Regler, Antriebe, Ventile, Pumpe, Sensoren und Schaltschrankbauteile) sind Planungsfabrikate und dienen ausschließlich der Beschreibung des geforderten Qualitäts-, Leistungs- und Funktionsstandards. Sie verstehen sich jeweils „oder gleichwertig“. Gleichwertige Erzeugnisse anderer Hersteller sind zulässig, wenn sie die in dieser Leistungsbeschreibung genannten technischen Anforderungen und Kennwerte erfüllen und mit dem Anlagenkonzept, der Regelungstechnik und den Vorgaben des Wärmeversorgers kompatibel sind. Der Bieter hat das angebotene Fabrikat und den Typ anzugeben. Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen des Auftraggebers durch Datenblätter und Nachweise vor Beauftragung zu belegen. Der Einbau gleichwertiger Fabrikate bedarf der Freigabe durch den Fachplaner.
2.1.20 Inbetriebnahme der Einzelpreis Gesamtpreis Fernwärmeübergabestation einschl. [EUR] [EUR] USt. [%] Menge Einheit Dokumentation der Einstellparameter ................ 19% 1,00 St pro 1,00 St ................
Die Inbetriebnahme beinhaltet:
- Prüfung der hydraulischen und elektrischen Anschlüsse
- Funktionsprüfung der Absperr-/Mess-/Sicherheit-/ und Regelarmaturen
- Dichtheitsprüfung
- Regulierarmaturen nach Vorgaben einstellen
- Parametrierung des DDC-Reglers nach Vorgabe (nicht bei bauseits gelieferter DDC-Regelung)
- Funktionsprobe inkl. Einweisung des Bedienpersonals
- Erstellung des IBN-Protokolls
Auf gesonderte Anforderung der Fachplanung sind zum Nachweis ggf. folgende Positionen zu bepreisen:
- Elektrische Einspeisung und Auflegen von externen Feldgeräten
- Einrichtung externer Störmeldungen
- Modeminstallationen
- Einrichtung von Systemen zur Fernwartung/Visualisierung
- Einrichtung/ Parametrierung von Systemleittechnik
- Aufschaltung von bauseitiger Systemleittechnik
- Parametrierung von Software zur Analyse von Feldgerätenanschlüssen
Fernwärmeübergabestation füllen, entlüften und in Betrieb nehmen
Dokumentation aller Einstellwerte und Parameter Programmierung der Regler.
Leistungsverzeichnis - 39/59 94
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2.1.30 Nachregulierung und Anpassung Einzelpreis Gesamtpreis der Betriebsparameter nach der USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Estrich-Trockenheizphase 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................
einmalig innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Estrichtrocknungsphase
pauschal
2.1.40 Befüllkomb. BA Rotguss PN10 DN20 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit liefern und montieren [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Befüllkombination, mit Rohrtrenner, Gruppe/Typ BA DIN EN 1717, mit Absperrung, Druckminderer DIN EN 1567, Druckmessgerät, integriertem Schmutzfänger, zur Absicherung von Anlagen bis Flüssigkeitskategorie 4 DIN EN 1717, aus Rotguss, Nenndruck 1 MPa (10 bar), DN 20, max. Betriebstemperatur 65 Grad C, Ausgangsdruck 1 bis 4 bar, mit Gewindeanschluss, einschl. Verschraubung.
2.1.50 Magnetit-Schlammabscheider 1" Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Messing drehbar mit Zyklonkammer [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Magnetit-Schlammabscheider 1" Messing drehbar mit Zyklonkammer Magnetit-Schlammabscheider mit Zyklontechnologie,zusätzlicher INOX-Feinfilter, Filterfeinheit 300 µm. Gehäuse aus Messing CW617N, vernickelt. Hochleistungsmagnet aus Neodym N35H in geschlossener Magnetkammer, geeignete Medien: Wasser / Wasser mit Glycolanteil bis 50 Prozent. Eingebaute Entlüftung im Gehäusedeckel (5 mm Inbus), drehbarer KFE-Hahn Temperaturbereich: 0-90 °C, max. Betriebsdruck: 10 bar, Montage senkrecht, waagerecht und rechtwinklig durch T - Anschlussarmatur,
Aussengewinde flachdichtend nach ISO 228 DN 1"
Höhe: 141 mm Breite: 73 mm Tiefe: 137,5 mm Gewicht: 1,5 kg
liefern und betriebsbereit montieren
2.2 Rohrnetz Wärmeverteilung EUR .........................
6 Stahlrohre
Leistungsverzeichnis - 40/59 95
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Bedingungen für die Verwendung geschweißter Rohre
Der Auftragnehmer hat gemäß DIN 1626 Bl. 1 den Befähigungsnachweis des Herstellers als vom TÜV anerkannter Betrieb für die Herstellung geschweißter Rohre vorzulegen.
Rohrleitung Rohrleitung aus mittelschwerem Gewinderohr DIN EN 10255, nahtlos, schwarz, für Wasser, in Teillängen, je nach Bauabschnitt verlegt.
Formteile Formteile müssen aus Rohren gleichwertigen Materials bestehen. Bei Gewindeanschlüssen sind Gewindeschweißnippel zu verwenden, die nicht gesondert vergütet werden.
Rohrbefestigung Die Rohrbefestigungen im Gebäude sind z.B. mit Rohrschellen, komplett Schall entkoppelt herzustellen. Rohrbefestigung mit Profilgummieinlage, Schallschutz geprüft gemäß DIN 4109, Baustoffklasse B 2 gemäß DIN 4102. Brandschutzgeprüft gemäß LAR. Einschließlich Gewindestange oder Gewinderohr bis 500mm Länge sowie Befestigungs- und Verbindungsmaterialien für Einzelbefestigung oder Schienenbefestigung wie Schellenanbinder, Schrauben, Unterlegescheiben, Dübel, Bohrlöcher für Dübel usw. Befestigungsart und Abstand für Schulbetrieb, im Griff oder Trittbereich vandalensicher Temperaturbeständigkeit: - 40 °C bis +110 °C Material: Stahl USt 37-2 verz. Profilgummi: EPDM Geräuschminderung mind.: 18 dB(A) z.B. Müpro / Vario Doppelschelle / Einzelschelle mit Sicherheits-Clip oder gleichwertiger Art Die Befestigung ist mit erhöhter Stabilität (also kleiner Schellenabstand) bei der Kalkulation der nachfolgenden Positionen zu berücksichtigen und sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten.
Die Arbeiten werden zu einem Großteil mit einer Deckenhöhe von ca. 3,5m aber auch als Steigestränge und Geschossverteilungen im Bereich der abgehängten Decke ausgeführt.
Rohrleitung in Teillängen und je nach Bauabschnitt.
Die Rohre sind mit einem Schellensystem zu befestigen.
Rohrleitungsführung in waagerechter und senkrechter Lage nur in Verbindung mit einer Tragkonstruktion (Profilschiene verzinkt).
2.2.10 Rohr Gewinderohr bis DN 20 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ Rohrleitung bis DN 20 inkl. Rohrschellenanteil
2.2.20 Rohrleitung DN 22 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 32,00 m ................ pro 1,00 m ................ Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlgewinderohr DIN EN 10255, geschweißt, schwarz, für Heizungswasser, DN 22 Wanddicke 2,3 mm,
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Verbindung durch Schweißen, einschl. Schweiß- bzw. Löt- und Dichtungsmittel, sowie Herstellen der Verbindungen, Form- und Verbindungsstücke werden gesondert vergütet.
inkl. Rohrschellenanteil
2.2.30 Rohrleitung DN 28 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 175,00 m ................ pro 1,00 m ................ Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlgewinderohr DIN EN 10255, geschweißt, schwarz, für Heizungswasser, DN 28 Wanddicke 2,3 mm, Verbindung durch Schweißen, einschl. Schweiß- bzw. Löt- und Dichtungsmittel, sowie Herstellen der Verbindungen, Form- und Verbindungsstücke werden gesondert vergütet.
inkl. Rohrschellenanteil
2.2.40 Rohrleitung DN 35 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 123,00 m ................ pro 1,00 m ................ Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlgewinderohr DIN EN 10255, geschweißt, schwarz, für Heizungswasser, DN 35 Wanddicke 2,3 mm, Verbindung durch Schweißen, einschl. Schweiß- bzw. Löt- und Dichtungsmittel, sowie Herstellen der Verbindungen, Form- und Verbindungsstücke werden gesondert vergütet.
inkl. Rohrschellenanteil
2.2.50 Rohrleitung DN 42 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 72,00 m ................ pro 1,00 m ................ Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlgewinderohr DIN EN 10255, geschweißt, schwarz, für Heizungswasser, DN 42 Wanddicke 2,3 mm, Verbindung durch Schweißen, einschl. Schweiß- bzw. Löt- und Dichtungsmittel, sowie Herstellen der Verbindungen, Form- und Verbindungsstücke werden gesondert vergütet.
inkl. Rohrschellenanteil
2.2.60 Bogen, aus Kohlenstoffstahl bis DN Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 20 [EUR] [EUR] 19% 12,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen, aus Kohlenstoffstahl bis DN 20 für Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlrohr DIN EN 10255
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2.2.70 Bogen, aus Kohlenstoffstahl DN 22 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 16,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen, aus Kohlenstoffstahl bis DN 22 für Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlrohr DIN EN 10255
2.2.80 Bogen, aus Kohlenstoffstahl DN 28 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 36,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen, aus Kohlenstoffstahl bis DN 28 für Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlrohr DIN EN 10255
2.2.90 Bogen, aus Kohlenstoffstahl DN 35 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 14,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen, aus Kohlenstoffstahl bis DN 35 für Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlrohr DIN EN 10255
2.2.100 Bogen, aus Kohlenstoffstahl DN 42 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 8,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen, aus Kohlenstoffstahl bis DN 42 für Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlrohr DIN EN 10255
2.2.110 Bogen, aus Kohlenstoffstahl DN 35 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 14,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen, aus Kohlenstoffstahl bis DN 35 für Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlrohr DIN EN 10255
2.2.120 T-Stück, aus Kohlenstoffstahl DN 22 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ T-Stück, aus Kohlenstoffstahl DN 22 alle Abgangsdimensionen bis Hauptnennweite, ggf, sind reduzierungen einzukalkulieren, für Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlrohr DIN EN 10255
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2.2.130 T-Stück, aus Kohlenstoffstahl DN 28 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 16,00 St ................ pro 1,00 St ................ T-Stück, aus Kohlenstoffstahl DN 28 alle Abgangsdimensionen bis Hauptnennweite, ggf, sind reduzierungen einzukalkulieren, für Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlrohr DIN EN 10255
2.2.140 T-Stück, aus Kohlenstoffstahl DN 35 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ T-Stück, aus Kohlenstoffstahl DN 35 alle Abgangsdimensionen bis Hauptnennweite, ggf, sind reduzierungen einzukalkulieren, für Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlrohr DIN EN 10255
2.2.150 T-Stück, aus Kohlenstoffstahl DN 42 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ T-Stück, aus Kohlenstoffstahl DN 42 alle Abgangsdimensionen bis Hauptnennweite, ggf, sind reduzierungen einzukalkulieren, für Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlrohr DIN EN 10255
2.2.160 Reduzierstück Kohlenstoffstahl AD Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 42mm - 35mm [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Reduzierstück, aus Kohlenstoffstahl, Verbindung durch Schweißen, für Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlrohr DIN EN 10255, für Heizungswasser, Außendurchmesser 42 mm, 2. Durchmesser 35 mm.
2.2.170 Reduzierstück Kohlenstoffstahl AD Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 42mm - 22mm [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Reduzierstück, aus Kohlenstoffstahl, Verbindung durch Schweißen, für Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlrohr DIN EN 10255, für Heizungswasser, Außendurchmesser 42 mm, 2. Durchmesser 22 mm.
2.2.180 Reduzierstück Kohlenstoffstahl AD Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 35mm - 28mm [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Reduzierstück, aus Kohlenstoffstahl, Verbindung durch Schweißen, für Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlrohr DIN EN 10255, für Heizungswasser, Außendurchmesser 35 mm, 2. Durchmesser 28 mm.
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2.2.190 Reduzierstück Kohlenstoffstahl AD Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 35mm - 22mm [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Reduzierstück, aus Kohlenstoffstahl, Verbindung durch Schweißen, für Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlrohr DIN EN 10255, für Heizungswasser, Außendurchmesser 35 mm, 2. Durchmesser 22 mm.
2.2.200 Reduzierstück Kohlenstoffstahl AD Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 28mm - 22mm [EUR] [EUR] 19% 8,00 St ................ pro 1,00 St ................ Reduzierstück, aus Kohlenstoffstahl, Verbindung durch Schweißen, für Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlrohr DIN EN 10255, für Heizungswasser, Außendurchmesser 28 mm, 2. Durchmesser 22 mm.
2.2.210 Reduzierstück Kohlenstoffstahl AD Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 35mm - 15mm [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Reduzierstück, aus Kohlenstoffstahl, Verbindung durch Schweißen, für Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlrohr DIN EN 10255, für Heizungswasser, Außendurchmesser 35 mm, 2. Durchmesser 15 mm.
2.2.220 Reduzierstück Kohlenstoffstahl AD Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 28mm - 15mm [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Reduzierstück, aus Kohlenstoffstahl, Verbindung durch Schweißen, für Rohrleitung aus mittelschwerem Stahlrohr DIN EN 10255, für Heizungswasser, Außendurchmesser 28 mm, 2. Durchmesser 15 mm.
2.3 Dämmung Rohrnetz Wärmeverteilung EUR ......................... 2.3.10 Wärmedämmung Rohr DN20 Einzelpreis Gesamtpreis Gebäude PE-F Schlauch/Hülse D USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] 25mm 0,036W/(mK) 19% 32,00 m ................ pro 1,00 m ................
Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Rohrleitung, DN 20, Rohrverbindung als Pressverbindung, im Gebäude, Dämmung aus Polyolefin-Schaum (PE-F) DIN EN 14313, als Schlauch/Hülse, Dämmschichtdicke 25 mm, Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
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2.3.20 Wärmedämmung Rohr DN25 Einzelpreis Gesamtpreis Gebäude PE-F Schlauch/Hülse D USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] 30mm 0,036W/(mK) 19% 175,00 m ................ pro 1,00 m ................
Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Rohrleitung, DN 25, Rohrverbindung als Pressverbindung, im Gebäude, Dämmung aus Polyolefin-Schaum (PE-F) DIN EN 14313, als Schlauch/Hülse, Dämmschichtdicke 30 mm, Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
2.3.30 Wärmedämmung Rohr DN32 Einzelpreis Gesamtpreis Gebäude PE-F Schlauch/Hülse D USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] 30mm 0,036W/(mK) 19% 100,00 m ................ pro 1,00 m ................
Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Rohrleitung, DN 32, Rohrverbindung als Pressverbindung, im Gebäude, Dämmung aus Polyolefin-Schaum (PE-F) DIN EN 14313, als Schlauch/Hülse, Dämmschichtdicke 30 mm, Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
2.3.40 Wärmedämmung Rohr DN40 Einzelpreis Gesamtpreis Gebäude PE-F Schlauch/Hülse D USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] 30mm 0,036W/(mK) 19% 16,00 m ................ pro 1,00 m ................
Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Rohrleitung, DN 40, Rohrverbindung als Pressverbindung, im Gebäude, Dämmung aus Polyolefin-Schaum (PE-F) DIN EN 14313, als Schlauch/Hülse, Dämmschichtdicke 30 mm, Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
2.3.50 Bogen Mineralwolle Einzelpreis Gesamtpreis Wärmedämmung Rohr DN32 [EUR] [EUR] USt. [%] Menge Einheit Gebäude 0,035W/(mK) D 30mm kaschiert Alu-Folie ................ 19% 10,00 St pro 1,00 St ................
Bogen aus Mineralwolle DIN EN 14303, Wärmedämmung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Rohrleitung, DN 32, im Gebäude, Baustoffklasse DIN 4102-1 A (nichtbrennbar), Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 30 mm, kaschiert mit Aluminiumfolie,
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Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
2.3.60 Bogen Mineralwolle Einzelpreis Gesamtpreis Wärmedämmung Rohr DN40 [EUR] [EUR] USt. [%] Menge Einheit Gebäude 0,035W/(mK) D 30mm kaschiert Alu-Folie ................ 19% 10,00 St pro 1,00 St ................
Bogen aus Mineralwolle DIN EN 14303, Wärmedämmung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Rohrleitung, DN 40, im Gebäude, Baustoffklasse DIN 4102-1 A (nichtbrennbar), Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 30 mm, kaschiert mit Aluminiumfolie, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
2.3.70 Wärmedämmung Rohr DN25 Einzelpreis Gesamtpreis Gebäude Mineralwolle Rohrschale D USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] 30mm 19% 16,00 m ................ pro 1,00 m ................
Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Rohrleitung, DN 25, im Gebäude, Dämmung aus Mineralwolle DIN EN 14303, als Rohrschale, Dämmschichtdicke 30 mm, Baustoffklasse DIN 4102-1 A2 (nichtbrennbar), Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, kaschiert mit Alufolie, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
2.3.80 Wärmedämmung Rohr DN32 Einzelpreis Gesamtpreis Gebäude Mineralwolle Rohrschale D USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] 30mm 19% 23,00 m ................ pro 1,00 m ................
Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Rohrleitung, DN 32, im Gebäude, Dämmung aus Mineralwolle DIN EN 14303, als Rohrschale, Dämmschichtdicke 30 mm, Baustoffklasse DIN 4102-1 A2 (nichtbrennbar), Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, kaschiert mit Alufolie, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
2.3.90 Brandschutzabschottung Rohr Einzelpreis Gesamtpreis Stahl niro R90 AD 35mm Gebäude [EUR] [EUR] USt. [%] Menge Einheit Decke D 300mm Durchm. 100-150mm ................ 19% 8,00 St pro 1,00 St ................
Brandschutzabschottung von Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl, mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis/allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Feuerwiderstandsklasse R 90 DIN
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4102-11, Rohrleitung mit vorh. Wärmedämmung, Rohraußendurchmesser 35 mm, Dämmung aus Mineralwolle, Baustoffklasse DIN 4102-1 A (nichtbrennbar), Verlegung im Gebäude, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Decke aus Stahlbeton, Dicke 300 mm, runder Durchbruch ohne Hüllrohr, Durchmesser über 100 bis 150 mm, freier Ringspalt im Durchbruch bis 15 mm, Spalt füllen mit Mörtel DIN 18580, Mörtelklasse 10.
2.4 Flächenheizung und Zubehör EUR .........................
7 Fußbodenheizung im Noppenplattensystem 5-30 kN/m² Fußbodenheizung im Noppenplattensystem 5-30 kN/m² Verlegerohrdimension NW 14-17 für Verkehrslasten von 5 kN/m2 bzw. 30 kN/m2 mit unterschiedlichen Rohrabständen zur individuellen Leistungsanpassung an den Heiz- und Kühlbedarf, Wärmedämmung der Fußböden entsprechend der EnEV, DIN 4108, DIN EN 1264 und Trittschalldämmung gemäß DIN 4109, Heizebene bestehend aus nur zwei Komponenten:
-
Großflächiges Rohrträgerelement mit systemimmanenter Zwangsrohrführung zur normgerechten Einhaltung von Verlegeabständen sowie tiefgezogener, kraftschlüssiger Abdeckfolie zur direkten Noppen-Überlappungsmontage und Bildung einer homogenen Abdeck- und Montageebene.
-
Rohre wahlweise in den Dimensionen 14x2 mm bis 17 x2,0 mm als PE-Xa-Rohr mit Sauerstoffdiffusionssperre aus EVOH, mit zusätzlichen äußeren Schutzschicht Kunststoff-Rohrleitungssystem für Warm-und Kaltwassersysteme, vernetztes Polyethylen, sauerstoffdicht nach DIN 4726.
-
Mit Ausgleichselementen zum Einbau im Tür- oder Wandbereich. Fußbodenoberflächentemperaturen im wärmephysiologisch zugelassenen Bereich, zur Aufnahme von Oberböden mit einem max. Wärmedurchlasswiderstand von 0,15 m2K/W. Die Befestigung des Rohres erfolgt formschlüssig ohne Beschädigung auf der Systemplatte, entsprechend den Anforderungen der DIN 18560-2 "schwimmende Estriche" wird dabei die Funktionsfähigkeit der Dämmschicht und ihrer Abdeckung beim Einbau der Heizrohre nicht beeinträchtigt. Der Eintritt von Anmachwasser oder Fließestrich in die Dämmebene kann vollflächig vermieden werden.
-
Die Systemkomponenten des Noppenplattensystem entsprechen folgenden Normen: Basisrohr: PE-Xa 14/17x2 mm, hochdruckvernetzt, DIN-CERTCO Nr. 3V372 PE-Xa: DIN 16892, sauerstoffdicht gem. DIN 4726 Noppenplatte Element und Ausgleichselement: DIN EN 13163 Wärme- und Trittschalldämmung: DIN EN 13163 bis 13165 Estrichkomponente: VD 450/450N/550N: DIN 18560 Randdämmstreifen: DIN 18560, Teil 2, und DIN 4102
Die Fachgerechte Verlegung ist durch den AN mit einer vorzulegende Werk- und Montageplanung zu planen. Grundlage der Planung ist die Fachplanung und die darin enthaltenen einzuhaltenden Randbedingungen.
Es sind nur Systemkomponenten zu verwenden.
Fabrikat der Planung: Uponor oder gleichwertig.
Hersteller / Typ: [#TB1-Hersteller / Typ:#]'..................................................'
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vom Bieter einzutragen Hinweise:
Belastung Die Gesamtkonstruktion muss für eine statische Last von mindestens 5 kN/m² ausgelegt sein.
Wärmedämmung Die Wärmedämmstoffe müssen dicht gestoßen und vollflächig verlegt werden. Mehrlagige Dämmschichten sind so zu verlegen, dass die Stöße gegeneinander versetzt sind. Die Wärmedämmung darf beim anschließenden Einbau der Fußbodenheizung nicht beschädigt werden, auch sind die Aussparungen (Hülsen etc.) nicht zuzudecken, sondern entsprechend fortzuführen.
Die verantwortliche Ausführung obliegt voll und ganz dem Auftragnehmer. . Unterberechungen, die sich bei der Montage zwangsläufig ergeben, sind hinzunehmen und bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Geplanter Bodenaufbau:
FB-Aufbau - EG
- Hochbau; Linoleum
- Hochbau + TGA; Zementestrich / Heizestrich 85mm, integriert Fb-Heizung - Verlegeplatte
- TGA; PE-Folie 0,2mm, sd-Wert >20m
- Hochbau; MW WLG 035, 30mm
- Hochbau + TGA; Wärmedämmung, Installationsschicht, WLG 035, 40mm
- Hochbau Abdichtung bituminös(5mm -10 mm Überlappung/ -> desh.Ausgleich) 5,0mm
FB-Aufbau - 1.OG
- Hochbau; Linoleum
- Hochbau + TGA; Zementestrich / Heizestrich 80mm, integriert Fb-Heizung - Verlegeplatte
- TGA; PE -Folie 0,2mm
- Hochbau; MW WLG 035, 40mm
- Hochbau + TGA; Schüttung, Installationsschicht, WLG, 40mm
- Hochbau; Brettsperrholz C24 CLT (gem. Statik)
2.4.10 Noppenplatten zur Befestigung von Einzelpreis Gesamtpreis Rohren mit den Abmessungen von USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] 14 - 17mm. 19% 950,00 m² ................ pro 1,00 m² ................
Noppenplatten zur Befestigung von Rohren mit den Abmessungen von 14 - 17mm.
- Einbau auf bauseitiger Trittschalldämmung, inkl. erforderlicher Dämmschichtabdeckung nach DIN 18560.
- Für Rohrabstand in cm: 10 / 15 / 20 / 25 / 30
- EN 13501-1 Brandklassifizierung: Klasse E - Standardbrennbarkeit, Baustoffklasse B2, nach DIN 4102
Anwendung:
- Fußbodenheizung und Kühlung
- Zur Verwendung mit Zement- und Anhydritestrichen
- inkl. Verlegematerial, Einfassbänder etc.
Liefern und inkl. Zubehör und Verlegematerial in Teilmengen verlegen und verbinden.
2.4.20 VERLEGEROHR 16x2,0 mm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 9.150,00 m ................ pro 1,00 m ................
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VERLEGEROHR 16x2,0 mm Spezifikation:
- Rohre aus vernetztem Polyethylen (PE-Xa) gem. DIN EN ISO 15875 Teil 1
- Sauerstoffdiffusionsdicht nach DIN 4726
- 5 Schichten - Außen weiße PE - Schicht zum Schutz vor mechanischen Beschädigungen
- Anwendungsklasse 4 und 5 - DIN EN 13501-1 Brandklassifizierung: Klasse E
Anwendung: - Fußbodenheizung und Niedrigtemperatursysteme
-
Max. Betriebstemperatur 90 °C
-
Max. Störfalltemperatur 100 °C
-
Max. Betriebsdruck 6 bar bei 70 °C
-
inkl. Verlegematerial, Klemmringverschraubungen, Schutzhülsen, Rohrführungsbogen etc.
Liefern und inkl. Zubehör und Verlegematerial in Teilmengen verlegen und verbinden.
2.4.30 ABDECK-/ SCHUTZFOLIE PE 0,2mm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 950,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ ABDECK-/ SCHUTZFOLIE PE 0,2mm Spezifikation:
- Fußbodenheizung Installationszubehör und Komponenten für mehrere Systeme Anwendung:
- Flächen Heiz-Kühlsystem Zertifikate
- PE Abdeckfolie zum Schutz vor weichmacherabscheidenden Stoffen der Bauwerksabdichtung
- Transparent
Liefern und inkl. Zubehör und Verlegematerial in Teilmengen verlegen und verbinden.
2.4.40 DEHNUNGSFUGENPROFIL 100 X Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 10mm [EUR] [EUR] 19% 24,00 m ................ pro 1,00 m ................ DEHNUNGSFUGENPROFIL 100 x 10mm Spezifikation:
- Fußbodenheizung Installationszubehör und Komponenten für mehrere Systeme Anwendung:
- Flächen Heiz-Kühlsysteme Zertifikate
- Selbstklebendes Profil aus Polyethylen und Hartschaum aus PET
- Zum Trennen von Estrichabschnitten (z. B. in Türöffnungen) und zum Absorbieren der Ausdehnung von Estrich
Liefern und inkl. Zubehör und Verlegematerial in Teilmengen verlegen und verbinden.
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2.4.50 MESSSTELLENMARKIERUNG Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 100mm [EUR] [EUR] 19% 24,00 St ................ pro 1,00 St ................ MESSSTELLENMARKIERUNG 100mm Spezifikation:
- Fußbodenheizung Installationszubehör und Komponenten für mehrere Systeme Anwendung:
- Flächen Heiz-Kühlsystem Zertifikate
- Markierung für die Feuchtigkeitsmessstellen im Estrich
- 1 St. pro Raum
- Selbstklebend
Liefern und inkl. Zubehör und Verlegematerial in Teilmengen verlegen und verbinden.
2.4.60 RANDDÄMMSTREIFEN Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit KLEBEFOLIE 150x10mm [EUR] [EUR] 19% 581,00 m ................ pro 1,00 m ................ RANDDÄMMSTREIFEN KLEBEFOLIE 150x10mm Spezifikation:
- Fußbodenheizung Installationszubehör und Komponenten für mehrere Systeme Anwendung:
- Flächen Heiz-Kühlsystem Zertifikate
- Aus Polyethylen nach DIN 18560 mit selbstklebender Rückseite
- Zur Trennung des Estrichs gegenüber Wänden, Türzargen usw.
- Baustoffklasse: B2
Liefern und inkl. Zubehör und Verlegematerial in Teilmengen verlegen und verbinden.
2.4.70 VERTEILER FM 4xG3/4 EURO - G1 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Verteiler aus Edelstahl, passend zum angebotenen System, mit integrierten Ventilen und beidseitiger Anschlussmöglichkeit bestehend aus: Vorlauf mit Durchflussmessern zur Anzeige und Absperrung Rücklauf mit dynamischen Mengenregulierventilen und Bauschutzkappen 2 Füll- und Entleerungsventile enthalten Mengenregulierung am Rücklaufventil 30-300 kg/h
VERTEILER FM 8xG3/4 EURO - G1 Spezifikation:
- Aus Edelstahl
- Mit integrierten Ventilen
- Verbindung rechts oder links mit Flachdichtung
- Integriertes Füll- und Entlüftungsventil im Vor- und Rücklauf
- Anschluss Heizkreise: G 3/4" Eurokonus
- Abstand der Heizkreisanschlüsse: 50 mm
- Verteilerabstand mit Standardhalterung: 225 mm
inkl. SCHRANK RAHMEN / TÜR PASSEND FÜR VOR GENANNTEN SCHRANK
- Rahmen und Tür für Verteilerschrank UP
- Material: Stahl pulverbeschichtet, weiß (RAL 9016)
- Tür absperrbar mit Halbzylinder
Anwendung:
- Für Fußbodenheizung und Kühlung
- Max. Druck: 6 bar bei 60°C
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Zertifikate
- Vorlauf mit Durchflussmesser zum Abgleichen und Absperren
- Rücklauf mit Ventilen und Bauschutzkappen
Liefern und inkl. Zubehör montieren / Durchfluss der Heizkreise einregulieren und anschließen.
2.4.80 VERTEILER FM 5xG3/4 EURO - G1 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ wie unter Pos. 2.4.070 beschrieben, jedoch:
VERTEILER FM 5xG3/4 EURO - G1
Liefern und inkl. Zubehör montieren / Durchfluss der Heizkreise einregulieren und anschließen.
2.4.90 VERTEILER FM 6xG3/4 EURO - G1 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ wie unter Pos. 2.4.070 beschrieben, jedoch:
VERTEILER FM 6xG3/4 EURO - G1
Liefern und inkl. Zubehör montieren / Durchfluss der Heizkreise einregulieren und anschließen.
2.4.100 VERTEILER FM 7xG3/4 EURO - G1 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ wie unter Pos. 2.4.070 beschrieben, jedoch:
VERTEILER FM 7xG3/4 EURO - G1
Liefern und inkl. Zubehör montieren / Durchfluss der Heizkreise einregulieren und anschließen.
2.4.110 VERTEILER FM 8xG3/4 EURO - G1 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ wie unter Pos. 2.4.070 beschrieben, jedoch:
VERTEILER FM 8xG3/4 EURO - G1
Liefern und inkl. Zubehör montieren / Durchfluss der Heizkreise einregulieren und anschließen.
Leistungsverzeichnis - 52/59 107
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2.4.120 VERTEILER FM 10xG3/4 EURO - G1 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ wie unter Pos. 2.4.070 beschrieben, jedoch:
VERTEILER FM 10xG3/4 EURO - G1
Liefern und inkl. Zubehör montieren / Durchfluss der Heizkreise einregulieren und anschließen.
2.4.130 VERTEILER FM 11xG3/4 EURO - G1 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ wie unter Pos. 2.4.070 beschrieben, jedoch:
VERTEILER FM 11xG3/4 EURO - G1
Liefern und inkl. Zubehör montieren / Durchfluss der Heizkreise einregulieren und anschließen.
2.4.140 VERTEILER FM 13xG3/4 EURO - G1 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ wie unter Pos. 2.4.070 beschrieben, jedoch:
VERTEILER FM 13xG3/4 EURO - G1
Liefern und inkl. Zubehör montieren / Durchfluss der Heizkreise einregulieren und anschließen.
2.4.150 REGULIERVENTIL G1-RP1 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 SET ................ pro 1,00 SET ................ REGULIERVENTIL G1-RP1 Spezifikation Anwendung Zertifikate
- Zum Abgleichen und Absperren von Verteilern
- Für Zonenregelung mit Stellantrieb M30x1,5mm MT
- Gehäuse aus Messing
- Handräder aus Polyamid
- Max. Prüfdruck 10 bar
Liefern und inkl. Zubehör montieren / anschließen.
2.4.160 WMZ - ANSCHLUSSSET VERTIKAL Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit G1" 130mm [EUR] [EUR] 19% 2,00 SET ................ pro 1,00 SET ................ WMZ - ANSCHLUSSSET VERTIKAL G1" 130mm
Leistungsverzeichnis - 53/59 108
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Spezifikation Anwendung Zertifikate
- Hergestellt aus Messing, vernickelt
Liefern und inkl. Zubehör montieren / anschließen.
2.4.170 RAUMFÜHLER OHNE MANUELLE Einzelpreis Gesamtpreis VERSTELLMÖGLICHKEIT 230V USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] RAL9010 19% 24,00 St ................ pro 1,00 St ................
RAUMFÜHLER OHNE MANUELLE VERSTELLMÖGLICHKEIT 230V RAL9010 Spezifikation:
- 230 V Standardverdrahtung
- Kombinierbar mit konventionellen Zeitschaltuhren Anwendung:
- Kabelgebundene Raumtemperaturregelung für Flächenheizung Zertifikate:
- CE - Aufputz
- Einfache Ein / Aus - Steuerung (Bimetall)
- Sollwertbereich: + 5 °C ... + 30 °C
- Kabel: 4 x 1.5 mm²
- Max. Kabellänge: 100 m
- Schutzklasse: IP 30
- Farbe: ~ RAL 9010
Die Einstellung der Raumtemperatur kann über Ferneinstellung, z.B. am Schaltschrank eingestellt bzw. am Fühler fest vorgegeben werden. Eine Änderung der Einstellung im Raum soll nicht möglich sein.
Liefern und inkl. Zubehör montieren / anschließen.
2.4.180 STELLANTRIEB NC FT 230V 1W Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit IP54 [EUR] [EUR] 19% 18,00 St ................ pro 1,00 St ................ STELLANTRIEB NC FT 230V 1W IP54
- Stellantrieb zur Ansteuerung der Rücklaufventile Verteiler
- Mit first open Funktion
- Höhe des Stellantriebs 61 mm + Adapterring FT 30 x1,5
- Hublänge 5 mm
- Anschlußkabel: 2 x 0,75 mm² x 1 m
Liefern und inkl. Zubehör montieren / anschließen.
2.4.190 RAUMTEMPERATURREGELUNG Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit MIT PUMPENLOGIK X-27 8X 230V [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ RAUMTEMPERATURREGELUNG MIT PUMPENLOGIK X-27 8X 230V Spezifikation:
- 230 V Standardverdrahtung
- Kombinierbar mit konventionellen Zeitschaltuhren Anwendung:
- Kabelgebundene Raumtemperaturregelung für Flächenheizung Zertifikate:
- CE
- Regelmodul für max.8 Raumfühler 230 V und max. 12 Stellantriebe 230 V
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- Drehwahlschalter für Zuordnung der Antriebe
- Pumpenrelais 2 A
- Überlastschutz
- Betriebsanzeige mit Diode
- Leistung: 10 VA
- Schutzklasse: IP 40 Bestehend aus:
- X-27 Regelmodul
- Befestigungsmaterial
Liefern und inkl. Zubehör montieren / anschließen.
2.4.200 Sämtliche Zusatzdämmung als Einzelpreis Gesamtpreis Wärmedämmpaket USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 950,00 m² ................ pro 1,00 m² ................
Wärmedämmpaket nach bauseitiger Spezifikation zur Verlegung unter der Noppenplatte, druckfest, bestehend aus:
- Sohlendämmung EPS gem WSNW in verschiedenen Stärken bis ca. 200mm,
- Ausgleichsschicht EPS gem. WSNW in Stärken bis ca. 40mm Verkehrslasten des Dämmpaketes mindestens 5 kN/m2 Wärmeleitgruppe WLG 035
Liefern und inkl. Zubehör und Verlegematerial in Teilmengen verlegen und verbinden.
2.4.210 Druckprobe Prüfdruck gemäß VOB USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Prüfdruck gemäß VOB max. Prüfdruck: 10 bar einschl. Prüfprotokoll
2.4.220 Hydraulischer Abgleich gemäß VOB Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit und Aufheiz-/Inbetriebnahme [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Die Einstellung der Anlage ist gem. VOB DIN 18380, 3.5, durch hydraulischen Abgleich der Heizkreise und der Verteiler untereinander vorzunehmen, einschließlich Dokumentation in den Abnahmeunterlagen gem. Punkt 3.7 der VOB DIN 18380 mit Übergabe der Haftungserklärung.
Das Funktionsheizen kann, bei Verwendung von VD 450 und KB 650N, 21 Tage und bei VD 550N, 7 Tage nach Einbringung des Zement-Estrichs, entsprechend DIN EN 1264-4 beginnen.
Bei Verwendung von Trockenestrichplatten kann das Funktionsheizen 1 Tag nach Verlegung der Lastverteilschicht, jedoch vor den Bodenbelagsarbeiten erfolgen.
Das Formular Funktionsheizprotokoll mit Funktionsheizanweisungen ist beim Systemhersteller anzufordern. Einschl. Einstell und Inbetriebnahmeprotokoll mit allen einzustellenden und ermittelten Werten (soll/ist).
Für die Bodenverlegung soll das FBH-System zumindest prov. reguliert Wärme liefern können.
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2.5 Sonstiges EUR ......................... 2.5.10 Probeentnahme Wasser USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Probeentnahme am Bestandswassernetz zum Anschluss der neuen Leitung sowie zum Nachweis nach erfolgter Installation mit Laborauswertung und Dokumentation.
2.5.20 Bauwasser USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ pauschal Für die gesamte Bauzeit Bauwasser vorhalten inkl. Unterhaltung des Wassernetzes, evtl. Reparatur und kleineren Leitungsänderungen. Anschluss mit Absperrung und Entleerung an der Hauptleitung im Kriechkeller erstellen, so dass das Wassernetz der Turnhalle außer Bertieb genommen werden kann. Bauwasseranschlüsse mindestens 1x 1/2" und 2x 3/4" mit Zapfhahn und Schlauchverschraubung
Liefern, montieren, unterhalten und später wieder restlos demontieren.
2.5.30 Ändern der Bauwasserversorgung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Ändern der Bauwasserversorgung entspr. dem Baufortschritt, inkl. Demontage der alten Leitung, Bauwasserarmatur versetzten usw. Rohrleitungslängen werden über Kaltwasserrohr abgerechnet.
2.5.40 Inbetriebname Trinkwassererw., Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Spüleinheit, Steuersystem [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Inbetriebnahme der vor genannten Trinkwassererwärmungssysteme, der Spüleinheiten und Steuersysteme ggf. durch einen Techniker des Herstellers.
Die erforderlichen Vorleistungen zur Inbetriebnahme sind eigenverantwortlich auch für die Fremdgewerke zu prüfen und sicher zu stellen,
- Netzanschluss der Steuerungen (ELT),
- Anschluss der Systemkomponenten (ELT+SAN),
- Kennzeichnungen der Leitungen (ELT),
- Leitungssystem betriebsbereit unter Druck (SAN)
- Strangschema mit Bezeichnung der KHS-Einbauteile (SAN),
- Raumplan
- Angaben zu Betriebsweise des KHS für Wassrwechselmaßnahmen
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(Zeit-, Temperatur-, Volumengesteuerter Prozess),
2.5.50 Einweisung des zuständigen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Mitarbeiters des Betreibers [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Einweisung des zuständigen Mitarbeiters des Betreibers in die Bedienoberfläche der Master-Slave Parametriersoftware sowie Einweisung in die Feldkomponenten (Lage, Funktion).
Die Einweisung ist zu Protokollieren.
2.5.60 Stundenlohnarbeiten Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 10,00 h ................ pro 1,00 h ................ Stundenlohnarbeiten sind grundsätzlich mit der Bauleitung abzusprechen.
Stundennachweise sind WÖCHENTLICH, der Bauleitung zum Abzeichnen vorzulegen, später eingereichte Stundennachweise werden nicht anerkannt!
Wenn Stundenlohnarbeiten anfallen, gilt folgende Verrechnungssatz, in denen Akkordausgleich, Unternehmerzuschlag, Fahrgeld, Auslösung etc. einzurechnen ist
Gesellenstunden
2.5.70 Helferstunden Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 10,00 h ................ pro 1,00 h ................ wie vor, jedoch für Helfer (2.Monteur)
2.5.80 Schaltschema USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Schaltschema für alle Anlagenteile in passendem Format erstellen und nach Abstimmung mit der Bauleitung farbig angelegt, lichtecht und wasserfest unter z.B: Acrylglas in der Technikzentrale befestigen. Das Schema ist auch in den Revisionsunterlagen anfügen.
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ANGEBOTSSUMME(N)
| Summe exkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
|---|---|
| Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe inkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
| Umsatzsteuer | ____________________ |
| Summe (brutto) | ____________________ |
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 25.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: SBH VOB OV 393-26 AS - Iserbarg 2 - Heizung und Sanitär
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
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KRITERIENKATALOG 25.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: SBH VOB OV 393-26 AS - Iserbarg 2 - Heizung und Sanitär
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Erklärung zur Eignung [Mussangabe]
Die notwendigen Angaben über das Vorliegen
- der Eignungsanforderungen und
- der geforderten Ausführungsbedingungen sowie
- über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wurden im Formular "Erklärung zur Eignung" vollständig und wahrheitsgemäß getätigt.
Gegebenenfalls notwendige Nachweise sind dem Angebot beigefügt.
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/1 115
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KRITERIENKATALOG 25.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: SBH VOB OV 393-26 AS - Iserbarg 2 - Heizung und Sanitär
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/1 116
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Typ Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage 22-0480-ALL-420_01_WA-LVS-004-742_01_TA-00-HZG_SAN_LV_GS-Iserbarg.pdf 176,25 KB pdf Dateianlage Hinweise zur rein elektronischen Angebotsabgabe und Kommunikation Stand 01.11.19.pdf 524,92 KB pdf Dateianlage 6-190_Referenzbescheinig_07 2024.docx 59,26 KB docx Dateianlage Anlagen.zip 4,24 MB zip
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