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09_Anforderungen an die Dokumentation
Baumaßnahme: Fraunhofer IGD- R Rostock, Alter Hafen Nord 323- 325, Rostock IGD-R 70-00002-2780- Neubau Institutsgebäude Gewerk: 402 Heizung / Kälte
Erstellen der Bestandsdokumentation entsprechend der Mindestanforderungen der VOB C DIN 18299ff und der nachfolgend benannten Vorgaben.
Allgemeine Anforderungen
Die Unterlagen sind dem Auftraggeber in deutscher Sprache auszuhändigen. Begriffe, Abkürzungen, Kurzzeichen usw. dürfen entsprechend den normativen Regelwerken verwendet werden. Unterlagen, die nicht in Deutsch vorliegen, sind zu übersetzen. Übersetzungen von Prüfzeugnissen und rechtlichen Nachweisen sind zu beglaubigen. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer.
Die Dokumentation muss alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Angaben und Unterlagen enthalten. Wenn für Anlagen oder Anlagenteile eine besondere Betreiberverantwortung besteht (z. B. Hygiene, Brandschutz etc.), so ist darauf gesondert hinzuweisen.
Die Dokumentation muss den tatsächlichen Anlagenzustand zum Zeitpunkt der Abnahme widerspiegeln, dies betrifft sowohl die technischen Daten als auch die Art und Lage der Installation.
Die Dokumentation ist kopierfähig zu übergeben.
Die Unterlagen sind in Papierform in: 2-facher Ausfertigung in Ordnern (keine Schnellhefter) zu übergeben.
Die Dokumentation ist gleichzeitig auf Datenträger zu übergeben. Die Unterlagen sind als PDF-Dateien abzulegen. Die Dateistruktur und die Dateibezeichnungen müssen dem Inhaltsverzeichnis und den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen und mit der Papierausfertigung übereinstimmen. Folgende Unterlagen sind zusätzlich als offene Dateien (Office-Formate, dwg- bzw. ifc-Formate) zu übergeben: -Bestandszeichnungen -Beschreibungen -Listen
Protokolle und Erklärungen sind nur mit datierter Unterschrift gültig.
Geräte- und anlagenspezifische Unterlagen sind eindeutig den installierten Komponenten zuzuordnen. Die technischen Daten der verbauten Komponenten müssen eindeutig erkennbar sein. Gleichartige Komponenten sind zusammenzufassen.
Einstell- und Leistungswerte müssen den in der Anlage eingestellten Werten entsprechen.
Die Dokumentation ist als Prüfexemplar 1-fach oder digital mit vollständiger Struktur spätestens 6 Wochen vor Abnahme vorzulegen.
Die vollständige Dokumentation ist spätestens zur Abnahme zu übergeben. Das Nichtvorliegen der Dokumentation wird als erheblicher Mangel betrachtet und berechtigt den Auftraggeber zur Verweigerung der Abnahme.
Strukturanforderungen
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Die Dokumentation ist wie folgt zu gliedern: Inhaltsverzeichnis
- Errichtererklärungen
- Fachunternehmererklärung
- Errichtererklärung Brandschutz
- CE-Konformitäts-Kennzeichnung bzw. -erklärung
- VBG 4 Bescheinigung
- Protokolle/Nachweise
- Abnahmeprotokoll
- Freimeldung der Restleistungen und Mängel
- Prüfprotokolle Prüfsachverständige (bei Erfordernis)
- Prüfprotokolle der Hygenieprüfung (bei Erfordernis)
- Einweisung des Bedienpersonals
- behördliche Prüfbescheinigungen
- Dichtheitsprüfung
- hydraulischer Abgleich
- Messprotokolle
- Inbetriebnahmeprotokolle
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Prüfbescheinigungen -Kopien der vorgeschriebenen Prüf- und Herstellerbescheinigungen -Verwendbarkeitsnachweise
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Bedienungs- und Wartungsanweisungen -Anlagen- und Funktionsbeschreibung -Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten -Wartungs- und Instandhaltungsanweisungen -Arbeitskarten nach AMEV -Auslegungsberechnungen -Bedienanweisungen -Hersteller- und Lieferantenverzeichnis -Gerätestücklisten
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Bestandszeichnungen -Installationspläne / Grundrisse -Schemata -elektrische Übersichtsschaltpläne und Anschlusspläne nach DIN EN 61082-1 -Brandschutzkataster
Das Brandschutzkataster umfasst eine Aufstellung mit mindestens folgenden Angaben
- Gewerkekennung nach DIN 276 3. Stelle
- Geschoss, Raum
- laufende Nummer
- Art des Mediums
- Art der Brandschottung
- Verwendungsnachweis/Zulassungsnummer Die Verwendungsnachweise/Zulassungen sind als Anlage dem Brandschutzkataster zuzuordnen.
Weitere Unterlagen gem. VOB C sind entsprechend einzuordnen.
Wird die Dokumentation in mehreren Ordnern übergeben, so ist jedem Ordner ein vollständiges Inhaltsverzeichnis vorzuheften. Der Ordnerinhalt des jeweiligen Ordners muss erkennbar sein.
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Hinweise zur Erstellung der Unterlagen
Zeichnungen: Das Mindestformat ist DIN A4, das Höchstformat DIN A0. Lagepläne sind im Maßstab 1:200, Grundrisspläne für die Hausinstallation im Maßstab 1:100 oder 1:50, Zentralen im Maßstab 1:20 auszuführen. Abweichungen bedürfen der Genehmigung des Auftraggebers. Alle angeschlossenen Ausrüstungsgegenstände sind in den Grundriss einzutragen. Festpunkte, Leitungsdurchmesser sowie Leitungsart müssen vermerkt sein. Die Signaturen sind auf der Zeichnung in Nähe des Schriftfeldes zu erläutern. Die Zeichnung soll außerdem alle für eine Orientierung erforderlichen Hinweise, wie Nordpfeil, angrenzende Straßen mit Namen, Geschoss- und Raumbezeichnungen usw. enthalten und in der unteren rechten Ecke mit einem Schriftfeld versehen sein. Das Schriftfeld muss Aufschluss über das Objekt, die Grundstücksbezeichnung, die Art der Anlage, den Zeichnungsinhalt, das System, die ausführende Firma und den Zeichnungshersteller geben, sowie die Unterschriften der beteiligten Firma und Sachbearbeiter mit Datum sowie die Angabe des Zeichnungsmaßstabes und der Blattgröße enthalten.
Bei der Zeichnungserstellung sind die Richtlinien des Auftraggebers, sh. Anlage zum Leistungsverzeichnis, einzuhalten.
Beschreibung der Anlage Die Beschreibung soll in kurzer übersichtlicher Form die Anlage einschl. der Regelung und Schaltung sowie Ihre Funktion darstellen. Besondere anlagenspezifische Merkmale sind hervorzuheben.
Auslegungsberechnungen: Für alle Anlagenteile und Anlagenkomponenten sind die Auslegungen zu liefern, soweit diese durch den Auftragnehmer erfolgten, dies sind u.a.: Bilanzierungsberechnung, Heizkörperauslegung, Rohrnetzberechnung einschl. Pumpenauslegung, Auslegung der Strangregulierventile, Thermostatventile, Regelventile, Wärmeerzeugung / Brauchwasserbereitung etc.
Bedienungsanweisung Die Bedienungsanweisung muss zur Einweisung des Personals vorliegen. Sie muss auch nicht fachkundigem Personal die korrekte Bedienung und Wartung der Anlage für den normalen Betrieb erlauben und ihm im Störungsfall die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Gefahren sowie die Wege zur zielbewussten Suche der Störungsursache und zur Beseitigung einfacher Störungen erläutern.
Die Wartungsvorschriften sollen in Tabellenform alle Wartungsarbeiten mit Angabe der Fristen enthalten. Die Anwendung der Arbeitskarten gemäß AMEV und VDMA wird empfohlen.
Ende der Anforderungen an die Dokumentation