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06_Dokumentations-Pflichtenheft-2016_Version_1_05_.pdf

Heizungs- und Kälteinstallation für ein Institutsgebäude mit Versuchshalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 11:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.fraunhofer.de

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Bauprojekt:

…………………………………………………………………………...……

Ansprechpartner Dokumentations-Koordinator:

…………………………………………………………………………………………………………………….

Dokumentations-Pflichtenheft

Stand: Version 1.05 2016-09-09

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Versionen:

DatumVersionBeschreibung
2009-09-211.01Entwurf
2010-07-211.02Überarbeitung
2014-01-281.03Kennworte cad Stelle Bayern
2014-05-121.042.1 Gewährleistung: Garantie für Virenfreiheit entfällt
2016-09-091.05Aktualisierung

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Inhaltsverzeichnis

  1. Vorbemerkung .............................................................................................................. 5 1.1 Allgemeines............................................................................................................. 5 1.2 Projektorganisation.................................................................................................. 5

  2. Festlegungen zum Datenaustausch ............................................................................ 7 2.1 Gewährleistung ....................................................................................................... 7 2.2 Zulässige Software .................................................................................................. 7 2.3 Zulässige Zeichen ................................................................................................... 8

  3. Kennzeichnungssystematik ........................................................................................ 9 3.1 Grundlagen ............................................................................................................. 9 3.2 Ortsbezogene Kennzeichnung ................................................................................ 9 3.3 Bauliche Elemente .................................................................................................. 9 3.3.1 Türkennzeichnung ............................................................................................ 9 3.3.2 Fenster- und Glasflächenkennzeichnung ........................................................10 3.3.3 Bodenflächenkennzeichnung ..........................................................................10 3.3.4 Fassaden- und Dachflächen ............................................................................11 3.4 Anlagenkennung ....................................................................................................12 3.5 Musterbaugruppen .................................................................................................12 3.6 Signalkennzeichnung .............................................................................................12

  4. CAD-Vorgaben .............................................................................................................13 4.1 Allgemeines............................................................................................................13 4.2 Normen und Richtlinien ..........................................................................................13 4.3 CAD-Format ...........................................................................................................14 4.4 Maßstab und Einheiten ..........................................................................................14 4.5 Nullpunkt ................................................................................................................14 4.6 Ansichten und Schnitte ...........................................................................................14 4.7 Layer ......................................................................................................................15 4.8 Text ........................................................................................................................15 4.9 Bemaßungen ..........................................................................................................16 4.10 Schraffuren / Linien ................................................................................................16 4.11 Externe Referenzen ...............................................................................................17 4.12 Polylinie ..................................................................................................................17

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4.13 Farben ....................................................................................................................17 4.14 CAD-Blöcke und Attribute.......................................................................................17 4.14.1 Raumstempel ..................................................................................................18 4.14.2 Türstempel ......................................................................................................18 4.14.3 Fensterstempel ...............................................................................................19 4.14.4 Weitere CAD-Blöcke mit Attributen ..................................................................19 4.15 Plankopf .................................................................................................................20

  1. Objektdatenverwaltung ...............................................................................................21 5.1 Allgemeine Vorgaben .............................................................................................21 5.2 Objekttabellen ........................................................................................................21 5.2.1 Einleitung ........................................................................................................21 5.2.2 Raumliste ........................................................................................................22 5.2.3 Türliste ............................................................................................................23 5.2.4 Schließanlagenliste .........................................................................................24 5.2.5 Fenster- und Glasflächenliste ..........................................................................24 5.2.6 Anlagenliste ....................................................................................................25 5.2.7 Technische-Baugruppen-Liste .........................................................................26 5.2.8 TGA-Versorgungsbereich ................................................................................27 5.3 Leistungsverzeichnisse ..........................................................................................28 5.4 Textbasierende Dokumente ...................................................................................28 5.5 Terminplanungen ...................................................................................................28 5.6 Flächennachweise..................................................................................................28 5.7 Definition der zusätzlichen Flächenangaben ..........................................................29 5.7.1 Reinigungsflächen ...........................................................................................29 5.7.2 Fassadenflächen .............................................................................................29 5.7.3 Fläche der Außenanlage .................................................................................29

  2. Übergabe Bestandsdokumentation ...........................................................................30 6.1 Struktur der Dokumentation ....................................................................................30 6.2 Papierdokumentation .............................................................................................31 6.2.1 Anzahl der Ausfertigungen ..............................................................................31 6.2.2 Ordner für Technische Dokumentation ............................................................31 6.2.3 CAD-Dokumente .............................................................................................33 6.2.4 Dokumentation auf Datenträger ......................................................................33

  3. Anhang .........................................................................................................................34

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  1. Vorbemerkung 1.1 Allgemeines Die Festlegungen in diesem Dokumentations-Pflichtenheft werden als Grundlage die Planungsprozesse der Beteiligten (Architekten und Fachplaner) unterstützen und die Übergabe einheitlicher, digitaler und alphanumerischer Bestandsdaten, als wesentlichen Teil der Dokumentation, an den Auftraggeber, die Eigentümer und die Nutzer ermöglichen. Hierauf setzt die Dokumentation der technischen Gebäudeausrüstung sowie die zukünftigen Betreiber und das Facility Management des Eigentümers und des/der Nutzer auf. Diese Richtlinie ist im Rahmen der Projektplanung und -ausführung von allen Projektbeteilig- ten einzuhalten. Wesentliche Ziele dieses Pflichtenheftes sind: • Einheitliche und systematische Strukturierung der digitalen Bestandsdokumentation und -daten. • durchgängiger Daten- und Informationsfluss von der Planungsphase über die Betriebs- phase bis zum Rückbau eines Gebäudes. • intelligenter Datenaustausch zwischen allen Beteiligten mit möglichst geringen Informa- tionsverlusten. • Möglichkeit für die Anwendung eines CAFM-Systems.

1.2 Projektorganisation Seitens des Auftraggebers ist für das Projekt ein Dokumentations-Koordinator eingesetzt, der bei Bedarf die Richtlinie fortschreibt, der die Anwendung koordiniert und die Einhaltung und korrekte Umsetzung der Richtlinie überwacht. Dieser ist für alle am Projekt beteiligten Firmen der verantwortliche und handlungsbevollmächtigte Ansprechpartner. In regelmäßigen Abständen während der Planungsphase sind vom Planer Probedaten/- dokumente zur Klärung/Abstimmung möglicher Probleme zu liefern. Die jeweilige Prüfung wird in Form eines Prüfprotokolls dokumentiert. Der Planer verpflichtet sich bei Änderungen, die den reibungslosen Datenaustausch beein- trächtigen, z. B. System- bzw. Versionswechsel etc., den AG zu unterrichten und den weiteren Datenfluss sicherzustellen. Er verpflichtet sich ferner, den AG bzgl. Aktualisierungen bereits übergebener Datensätze zu informieren und eine Nachbetreuung (z. B. bei Fragen) der gelieferten Daten zu gewähr- leisten. Die beteiligten Architekten, Fachplaner, ausführende Firmen und Subunternehmer benennen je einen Dokumentations-Verantwortlichen und einen Vertreter, die als Ansprechpartner des Dokumentations-Koordinators für den Datenaustausch verantwortlich sind. Dokumente, die auf Dokumenten des Architekten aufbauen, (z. B. Grundrisszeichnung für Installationszeichnungen der technischen Gebäudeausrüstung) müssen immer den letzten (aktuellen) Revisionsstand des Architekten haben. Der Dokumentations-Koordinator überprüft die Einhaltung dieser Dokumentations-Vorgaben.

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Die Überprüfung erfolgt auf Basis der im Datenpool bzw. im Projektkommunikationssystem abgelegten Daten und Dokumente. Sofern in Fachplaner- und Nachunternehmer-Verträgen (NU-Verträgen) keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind die Dokumente für jedes Gewerk und jede Dokumentenart einschließlich zugehörigem Plot auf Anforderung des AG in dreifacher Ausführung zu übergeben, grundsätzlich sind zusätzlich alle Daten innerhalb des Datenpools zur Verfügung zu stellen. Die zum jeweiligen Planungsstand verfügbaren Dokumente und Datenbestände (z. B. Datenbanken) sind auf Anforderung des AG ebenfalls auf Datenträger dem Dokumentations-Koordinator kostenlos zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Dieser fertigt bei der Feststellung von Mängeln oder Abweichungen jeweils ein Prüfprotokoll zur Weitergabe an die Planer. Die in den Prüfprotokollen festgestellten Mängel sind durch die Planer innerhalb 14 Tage zu beseitigen. Die korrigierten Daten und Dokumente sind nochmals zu übergeben. Die vorgabenkonforme Bestandsdokumentation muss spätestens drei Monate nach Fertig- stellungstermin übergeben werden.

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  1. Festlegungen zum Datenaustausch Eine Weiterentwicklung und Aktualisierung der Festlegungen wird je nach Erfordernis einge- arbeitet (siehe Versionsnummer und Änderungshinweis). Abweichungen der Festlegungen, bedingt durch projektspezifische Anforderungen, werden verbindlich als Anlage hinzugefügt.

2.1 Gewährleistung Der AN verpflichtet sich zur vollständigen Datenlieferung an den AG. Er haftet für die Voll- ständigkeit und Richtigkeit der Daten (grafische und nicht grafische), inklusive aller vom AG hierzu benötigten Informationen sowie die Einhaltung der in diesem Pflichtenheft fest- gelegten Daten- und Strukturformate. Der AN verpflichtet sich, vor Auslieferung der Daten, diese auf Virenfreiheit zu prüfen und entsprechend den Datensicherungsvorschriften aufzubewahren. Alle Planungsbeteiligten erklären verbindlich diese Festlegungen als einzig gültig. Dieses Dokumentations-Pflichtenheft wird zum Vertragsbestandteil mit dem jeweiligen Projektbeteiligten. Bei Nichtbeachtung oder Verstößen ist der Verantwortliche kurzfristig zur Nachbesserung verpflichtet. Ab zweimaligen Verstößen behält sich der Auftraggeber vor, auf Kosten des Verursachers eine Ersatzvornahme oder Selbstvornahme vorzunehmen.

2.2 Zulässige Software Um einen effektiven Datenaustausch zu gewährleisten, sind alle Dokumente ausnahmslos mit den nachfolgend aufgeführten Softwareprodukten zu erstellen. Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen und in Abstimmung mit dem Dokumentations-Koordinator zulässig. Ein Einsatz nicht aufgeführter und abgestimmter Software kann nur nach vorheriger Bekanntgabe und mit Nachweis der uneingeschränkten Kompatibilität sowie Test und Freigabe der Projektbeteiligten zugelassen werden. Wie unter Organisation beschrieben ist der Dokumentations-Koordinator zur Freigabe, sowie Einhaltung und Überprüfung der Festlegung verantwortlich.

a) alphanumerische Software: Textverarbeitung: kompatibel mit Microsoft Word 2010 (DOC) Nicht veränderbare Dokumente kompatibel mit Adobe Acrobat XI Pro (PDF) Tabellenkalkulation: kompatibel mit Microsoft Excel 2010 (XLS) Präsentationen: kompatibel mit Microsoft PowerPoint 2010 (PPT) Datenbank: kompatibel mit Microsoft Access 2010 (MDB) Projektplanung, Zeit- Fristenpläne: kompatibel mit Microsoft Projekt 2010 (MPP) Datenkomprimierung: kompatibel mit WinZip 20.5 Ausschreibungsprogramm GAEB – Datei gemäß Vorgabe der Vergabe- stelle Bau (VSB)

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b) graphische Software: CAD: kompatibel mit AutoCAD 2010 (DWG) Plot-/Druckdateien Adobe Acrobat XI Pro (PDF) und AutoCAD (DWF) für maßstäbliche Dateien Facility Management: in Abstimmung mit dem Institut.

Alle CAD-Daten sind Vektorgraphiken im Format DWG, AutoCAD 2010 (Autodesk). Alle CAD-Daten müssen im Programm AutoCAD 2010 ohne Informationsverluste, fehlerfrei lesbar und editierbar sein. In den AutoCAD-Zeichnungen dürfen folgende Elemente nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber und dem Nutzer enthalten sein: • 3-D-Elemente • Pixelgrafiken • Bänder • Regionen • Volumenkörper • Proxy-Elemente Grundsätzlich gilt, dass alle Dateien vollständig mit Verknüpfungen, Index, Autor und Stand und ggf. mit Erläuterungen versehen sein müssen.

2.3 Zulässige Zeichen Für die Eingabe von Texten in CAD-Dokumenten, für Dateibezeichnungen bzw. Dokumentenkennzeichen und für Layerbezeichnungen sind – soweit nicht im Einzelfall weitergehend eingeschränkt – nur die nachfolgend aufgeführten Zeichen zulässig:

#-_0123456789
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ
abcdefghijklmnopqrstuvwxyz

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  1. Kennzeichnungssystematik 3.1 Grundlagen Die Kennzeichnungssystematik dient der Strukturierung von ortsbezogenen, baulichen und technischen Objekten, deren Klassifizierung und Identifizierung. Grundlage der Systematik bilden im Wesentlichen die Normen DIN EN 61346 und DIN 6779. Darauf aufbauend erfolgt die Kennzeichnung von Signalen, Anschlüssen, Dokumenten und Betriebsmittel. Die Kennzeichnung von (elektrischen) Betriebsmitteln und Anschlüssen erfolgt konform zu den entsprechenden Normen zur Dokumentation im Bereich Elektrotechnik, z. B. DIN EN 61082.

3.2 Ortsbezogene Kennzeichnung Die Kennzeichnung von Bauwerken, Bauteilen, Etagen/Ebenen und Räumen erfolgt nach dem nachfolgend dargestellten Schlüssel:

StufeCodeBeispiel
GebäudeAZ- Geb.Z
EbeneN3 – 3. OG
Trennzeichen..
RaumNN06 – Raum 3.06

Anmerkungen:

  1. Jedes Gebäude erhält einen Buchstaben.
  2. Jede Ebene erhält eine einstellige Ziffer beginnend mit 0 im Untergeschoss.

3.3 Bauliche Elemente Die Kennzeichnung von Türen und Fenstern basiert auf dem Raumcode, vgl. Kap. 3.2.

3.3.1 Türkennzeichnung Das Türkennzeichen hat folgenden Aufbau:

RaumcodeTrennstrichTür
AN.NN_TAnn TJnn

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Die Tür wird dem Raum zugeordnet, der durch sie erschlossen wird, d. h. eine Tür vom Flur zu einem Büroraum wird dem Büroraum zugeordnet. Beispiele: Z0.01_TA05 Außentür ZU.12_TJ03 Innentür

3.3.2 Fenster- und Glasflächenkennzeichnung Das Kennzeichen für Außenfenster (FA), Innenfenster (FJ) und Glasflächen (FG) hat folgenden Aufbau:

RaumcodeTrennstrichFenster
AN.NN_FAnn FJnn

Beispiele: Z1.12_FA01 Außenfenster Z1.12_FJ02 Innenfenster/Innenglasfläche

3.3.3 Bodenflächenkennzeichnung Das Bodenflächenkennzeichen hat folgenden Aufbau:

RaumcodeTrennstrichBodenfläche
AN.NN_BFnn

Beispiel: Z1.12_BF01 Bodenfläche 1

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3.3.4 Fassaden- und Dachflächen Das Kennzeichen für Fassaden- und Dachflächen hat folgenden Aufbau:

OrtscodeTrennstrichOberfläche
A_FFnn FDnn

Beispiele: Z_FF01 Fassenfläche West Z_FD01 Dachfläche 1 Z_FD02 Glasdach

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3.4 Anlagenkennung Die Festlegung der Anlagenkennzeichnung erfolgt gemäß Anlage "Anlagenkennzeichnung" in Rücksprache mit dem Institut.

3.5 Musterbaugruppen Die Festlegung erfolgt in Rücksprache mit dem Institut.

3.6 Signalkennzeichnung Die Festlegung erfolgt in Rücksprache mit dem Institut.

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  1. CAD-Vorgaben 4.1 Allgemeines Die CAD-Vorgaben dienen der einheitlichen, gewerke- und phasenübergreifenden Koordina- tion aller Projektbeteiligten in Bezug auf den Einsatz von CAD-Systemen und die weiter- gehende Nutzung der CAD-Zeichnung in der Betriebsphase, z. B. auf der Basis von CAFM- Systemen.

4.2 Normen und Richtlinien Die einschlägigen Normen in der jeweils aktuellen Fassung sind zu beachten und anzuwenden, z. B.:

BezeichnungNummer
Blattgröße / MaßstäbeDIN 823
FaltungDIN 824
BauzeichnungenDIN 1356
Formate und Gestaltung von ZeichnungsvordruckenEN ISO 5457
Datenfelder in Schriftfeldern und DokumentenstammdatenEN ISO 7200
Gestaltung von grafischen SymbolenEN ISO 81714
Lüftungstechnische AnlagenDIN 1946, DIN 18379, ISO 10628
Gas-, Wasser- und AbwasserinstallationenDIN 1986, DIN 1988, DIN 18381, DIN EN 806-1
Heizungs- und SanitärarmaturenDIN 2429
Technische ZeichnungenISO 4076
Schriftfelder, Beschriftungen / SchriftzeichenDIN 6771, DIN 6776
Kältetechnische AnlagenDIN 8972, DIN EN 1861
Heizungs- und BrauchwassererwärmungsanlagenDIN 18380
Elektrische Kabel und LeitungsanlagenDIN 18382, DIN EN 60617, DIN EN 61082
BlitzschutzanlagenDIN 18384, DIN EN 60617, DIN EN 61082
Graphische Symbole MSRDIN 19227, ISO 3511
MSR FunktionsschemaVDI 3814
RohrleitungenDIN 2429, DIN ISO 6412
Instandhaltung GebäudetechnikDIN TB 255

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4.3 CAD-Format Grundsätzlich findet der Datenaustausch von CAD-Dokumenten über die Formate *.DWG statt. Der Versand von Plotdateien erfolgt für die jeweiligen Planstände sowohl im DWG- als auch im PDF-Format. Zur Archivierung durch den AG ist es notwendig, dass jeder ausgegebene CAD-Papierplan ebenfalls als Plotfile im Format *.PDF innerhalb des Datenpools zu liefern ist. Die Bezeich- nung der Plotfiles muss der allgemeinen Dateikonvention entsprechen. Grundsätzlich sind nur durch manuelle Eingabe (in AutoCAD) erstellte vektororientierte Pläne erlaubt. Bitmap, punktmatrix- bzw. pixelorientierte Pläne, die durch Scannen oder andere Prozesse erzeugt wurden und dann in das DWG-Format konvertiert wurden, sind nur in Abstimmung und nach schriftlicher Freigabe durch den Dokumentations-Koordinator zulässig. Dies gilt auch für nachträglich vektorisierte Bitmap, punktmatrix- bzw. pixelorientierte CAD-Dokumente. Datenlieferungen in anderen Formaten sind nur mit schriftlicher Zustimmung des CAFM- Koordinators zulässig!

4.4 Maßstab und Einheiten Zeichnungen sind innerhalb der CAD-Systeme immer im Maßstab 1:1, d. h. in wahren Längen zu erzeugen. Dabei ist immer 1 Zeichnungseinheit gleich 1 Meter zugeordnet. Die Skalierung erfolgt beim plotten. Gezeichnet wird im CAD-Modellbereich in Originalmaßen, Maßstab 1:1. Längen sind als Dezimalzahl mit drei Nachkommastellen (Genauigkeit mm), Winkel in Dezimalgrad mit drei Nachkommastellen Genauigkeit anzugeben. Winkel werden im Uhrzeigersinn gemessen.

4.5 Nullpunkt Der Nullpunkt und Einfügepunkt für einzufügende oder referenzierte Dateien ist, wie in der CAD-Vorlagedatei vorgegeben, die Koordinate des Benutzerkoordinatensystems BKS 0.000,0.000. Es ist darauf zu achten, dass beim Einfügen von gebäudegrundrissbezogenen Zeichnungen die einzelnen Zeichnungen exakt übereinander zu liegen kommen. Der Zeichnungsnullpunkt darf in Ausnahmefällen nach vorheriger Zustimmung des Dokumentationskoordinators einen festzuschreibenden Offset haben. Der Einfügepunkt muss der Zeichnungsursprung sein und ist mit Kreis und Fadenkreuz darzustellen, vgl. CAD-Referenzdatei.

4.6 Ansichten und Schnitte Der Architekt gibt für alle Ansichten und Schnitte Referenzpunkte an. Dieser Punkt muss in den Ansichten/Schnitten eindeutig beschrieben sein und gilt für alle entsprechenden Zeichnungen als Basispunkt.

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4.7 Layer Die Layerstruktur ist gewerkebezogen, klar zu strukturieren. Mit dem Nutzer ist abzu- stimmen ob im Institut bereits ein CAFM-Programm angewendet wird, welches eine Layer- struktur vorgibt. Für die Bezeichnung von Layern gilt für das gesamte Projekt die zu Beginn des Projektes zwischen AG und Planern (Federführung beim Architekturbüro) festzulegende Layerliste. Farben und Strichstärken sind den jeweiligen CAD-Elementen ausschließlich über die jeweiligen Layerdefinitionen (VONLAYER) zuzuordnen. Der globale Linientyp-Faktor besitzt den Wert 1 (vgl. DIN 6776). Texte, Beschriftungen, Schraffuren, Bemaßungen, Raster und Massenangaben müssen auf eigenen Layern liegen. Eine Markierung (Dokumentation) von Zeichnungsänderungen hat auf eigenen Layern zu erfolgen. Alle Geometrieobjekte sind inhaltlich und formell richtig auf den vorgesehenen Layer zu legen. Leere nicht benutzte Layer, d. h. Layer, die keine geometrischen oder sonstigen Zeichnungselemente beinhalten, sind aus den Zeichnungen zu entfernen. Die Zeichnungen sind grundsätzlich bereinigt zu übergeben. Die Zeichnungsdateien müssen ohne weitere Bearbeitung beim Dokumentations- Koordinator, unter Verwendung der in den Vorgaben definierten Strichstärken bzw. Farbzuordnung (gegebenenfalls dokumentierte und freigegebene Änderungen), sowie Text- und Bemaßungsstile normgerecht plot-/ausdruckbar sein. Insbesondere ist für den Dokumentations-Koordinator exakt zu definieren, wie die Layereinstellung zur Reproduktion eines beliebigen Planes zu erfolgen hat. Diese Dokumentation hat mit Hilfe einer Excelliste zu erfolgen. Alle CAD-Dokumente sind mit einheitlichen Layernamen zu versehen und zu dokumentieren. Layernamen müssen sprechend (keine 20-stelligen Nummerncodes) und eindeutig sein. Layernamen müssen eindeutig dem Planersteller zugeordnet werden können und nicht bei anderen Planerstellern nochmals vorkommen. Layernamen für Texte, Beschriftungen, Schraffuren, Bemaßungen, Raster und Massen müssen anhand des Namens als solche erkennbar sein. Am Beginn des Layernamens muss eine Kennung für den Planersteller, in der Regel das Namenskürzel des jeweiligen Büros stehen. Zeichen für Layerbezeichnungen sind nur gemäß Kap. 2.3 zulässig. Als Trennzeichen zwischen den Gruppenbezeichnungen ist der Unterstrich („_“) zu verwenden. Falls zusätzliche Layer oder eine Erweiterung um Layer, die durch AutoCAD-Applikationen generiert werden, erforderlich sein sollten, ist dies mit dem Dokumentations-Koordinator abzustimmen. Grundsätzlich müssen auch diese Layer den Kennzeichnungskriterien entsprechen.

4.8 Text Als Standardtextstil ist „Arial“ zu verwenden. Im CAD-Bereich ist der Textfont „Arial“ vorge- schrieben.

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Texte sind in CAD-Zeichnungen nur für allgemeine Erläuterungen zugelassen. Objektbezo- gene Daten, die CAFM-relevant sind und in alphanumerischen Listen weitergenutzt werden, dürfen nur als Attribute in Blöcken eingetragen werden. Bezüglich der Texteigenschaften gelten dieselben Vorgaben wie für Texte. Bei der funktionalen Textstruktur z. B. Überschriften, Aufzählungen, Inhaltsverzeichnisse, etc. in den Zeichnungen ist darauf zu achten, dass Sonderzeichen nicht verwendet werden. Nicht genannte Sonderzeichen sind grundsätzlich durch Standardzeichen zu ersetzen. Ausnahmen sind nur nach schriftlicher Freigabe durch den Dokumentations-Koordinator erlaubt. Nachfolgend sind Beispiele aufgeführt, wie Sonderzeichen in CAD-Dokumenten zu ersetzen sind: • Umlaute Ä, Ö, Ü mit ae, oe, ue umschreiben • ß mit ss umschreiben

• ∅ mit „Durchmesser“ oder „D“ darstellen • hochgestellte Zahlen sind in der Form m2, m3 zu schreiben

4.9 Bemaßungen Ein assoziativer Bemaßungsstil ist anzuwenden. Das Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt. Vorkomma-Nullstellen können unterdrückt werden. Maßbegrenzungen werden in den Maß- linien durch einen Schrägstrich dargestellt. Selbstdefinierte Bemaßungsstile müssen bei der Datenprüfung unbeanstandet bleiben, um bei der Projektbearbeitung verwendet werden zu dürfen. Das Zerlegen von Bemaßungsobjekten ist grundsätzlich nicht zugelassen. Aus- nahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des EDV- Koordinators.

Maßgenauigkeit: Millimeter (mm) Bemaßungsstile: „A-DIN-200“, „A-DIN-100“, „A-DIN-50“ Bemaßungsstilnamen: „A-DIN-200“, „A-DIN-100“, „A-DIN-50“ Texthöhe: 0,18 in A-DIN-200 0,20 in A-DIN-100 0,35 in A-DIN-50 Größe der Maßlinienbegrenzung: an Maßstab angepasst

4.10 Schraffuren / Linien Schraffuren werden nach DIN 1356 dargestellt sind assoziativ und dürfen nicht in Einzellinien zerlegt werden. Die Linienart ermöglicht die Deutung der Linien (z. B. Achsen) auch bei schwarz/weiß Darstellungen. Folgende Linienarten wurden definiert:

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Ausgezogen Sichtbare Kanten Gestrichelt Nicht sichtbare Kanten Strich Punkt Achsen Punkte Grenzen Darüber hinaus verwendete Linienarten sind mit dem Dokumentations-Koordinator abzustimmen und entsprechend mittels Excel-Liste zu definieren.

4.11 Externe Referenzen Jedes Dokument, das auf externen Referenzen (XRef) aufbaut, muss diese dokumentieren, d. h. die Dateinamen der referenzierten Dokumente sind im Plankopf anzugeben. Bevor ein Dokument mit XRef auf dem Server abgelegt wird, muss überprüft werden, ob die referenzierte Datei ebenfalls auf dem Server liegt. Ist dies nicht der Fall, muss zusammen mit dem Dokument auch die referenzierte Datei auf dem Server gespeichert werden. Die Farben des hinterlegten (referenzierten) Planes sind auf 'grau' einzustellen. Sofern kein zentraler Dokumentenserver zur Verfügung steht, sind Dateien, die xref- Elemente enthalten, grundsätzlich zusammen mit diesen zu übergeben.

4.12 Polylinie Die Polylinie wird als Umfahrung für Räume genutzt. Über diese Polylinie wird im CAFM- System durch eine Referenzierung ein Link zu einem Datenbankfeld hergestellt. Die Raumpolylinie wird vom Architekten erstellt und steht den Planern und ausführenden Firmen in den entsprechenden Planungsphasen zur Verfügung. CAD-Grundrisse ohne Raumpolylinien sind nicht zulässig und werden als unvollständig betrachtet. Flächenberechnungen ohne nachvollziehbare geschlossene Polygone werden nicht abgenommen.

4.13 Farben Farben müssen immer dem Layer (VONLAYER) zugeordnet sein. Eine Abhängigkeit zu Strichstärken ist nicht erforderlich. Farben sollen zur Übersicht in den Plänen dienen. Die Farbinformation werden in der Plotstifttabelle (*.ctb) und einer entsprechenden Doku- mentation mit dem Plan übergeben (vgl. CAD-Referenzdatei des Auftraggebers).

4.14 CAD-Blöcke und Attribute Ein Block ist die Zusammenfassung verschiedener Grundzeichnungselemente zu einer grafischen Einheit. Dem Block sind definierte Attribute zuzuweisen und je nach Planungs- phase inhaltlich fortzuschreiben. Grundsätzlich gilt, dass alle weitergenutzten und zu prüfenden alphanumerischen Angaben in Form von Blockattributen einzugeben sind.

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Eine Block-in-Block-Struktur darf nicht verwendet werden. Blöcke, insbesondere die, die Attribute führen, dürfen nicht aufgelöst werden. Der Blockursprung muss am Symbol des Blockes liegen. CAD-Blöcke sind so anzulegen, dass eine eineindeutige (jedes Element weist auf genau ein Element in der Datenbank) Verknüpfung zwischen Zeichnungselement und Datensatz in einer Datenbank gegeben ist. Basis hierfür ist die Anwendung der vorgeschriebenen Kennzeichnungssystematik in den entsprechenden Blockattributsfeldern. Zur Abstimmung einer projektübergreifend einheitlichen Anwendung von Blöcken und für die Abstimmung von Blockattributen ist vor der Erstellung von CAD-Dokumenten, dem Dokumentations-Koordinator eine Beispieldatei mit den Blöcken, die im Projekt eingesetzt werden sollen, zur Prüfung zu übergeben. Nur freigegebene Blöcke dürfen im Projekt verwendet werden. Nachträgliche Korrekturen aufgrund nicht freigegebener Blöcke gehen zu Lasten des Dokumentenerstellers.

4.14.1 Raumstempel Jeder Raum erhält einen Raumstempel als Block mit Attributen. Durch Auslesen der Blockattribute in den jeweiligen Plänen sind aktuelle Raumlisten zu generieren und Planungsbeteiligten zur Verfügung zu stellen. Der Raumtextblock muss die für die jeweilige Leistungsphase relevanten Informationen enthalten. Folgende Attribute muss der Raumstempel mindestens enthalten (siehe auch CAD- Referenzdatei des Auftraggebers): • Raumnummer • Raumfläche/m² • Raumbezeichnung • Nutzungsart nach DIN 277-2, Tab. 2 • Bodenbelagsart • Anzahl der Nutzer • Bemerkungen Alle weiteren Attribute können wahlweise im Raumbuch oder als weitere Attribute am Block gepflegt werden. Die Nomenklatur der Raumnummern ist im Kapitel der Kennzeichen- systematik festgelegt. Die Raumattribute sind im Kapitel Raumbuch festgelegt.

Der Raumstempel als Block mit Attributen muss zwingend innerhalb des geschlossenen Raumpolygons liegen.

4.14.2 Türstempel Jede Tür erhält einen Türstempel. Durch Auslesen der Pläne sind aktuelle Türlisten zu generieren und den Planungsbeteiligten zur Verfügung zu stellen. Im Minimum muss der Türtextblock folgende Attribute enthalten:

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• Türkennzeichen, vgl. 3.3.1 • Türtyp • Bemerkungen, z. B. Bandschutzangaben Die Nomenklatur der Türnummern ist im Kapitel der Kennzeichensystematik ersichtlich. Alle weiteren Türattribute sind im Kapitel Türliste festgelegt.

4.14.3 Fensterstempel Diese „Stempel“ sind als Excel-Liste zu führen. Die Fensterlisten enthalten folgende Mindestinformationen: • Fensterkennzeichen, vgl. 3.3.2, • Fenstertyp, • Bemerkungen. Vor Planungsbeginn muss eine diesbezügliche Abstimmung zwischen dem jeweiligen Architekten und dem Auftraggeber erfolgen.

4.14.4 Weitere CAD-Blöcke mit Attributen Grundsätzlich gilt, dass alle instandhaltungs-, automations- und sicherheits-relevanten Objekte durch einen Block mit identifizierenden und ggf. beschreibenden Attributeinträgen in CAD repräsentiert werden müssen. Der CAD-Block bzw. die jeweiligen CAD-Symbole müssen mindestens folgende Attribute enthalten: • Anlagenkennzeichen • Ortskennzeichen • Objektbezeichnung • Typbezeichnung/ -kennzeichen/Datenblattkennzeichen/Musterbaugruppe • Signalkennzeichen/Datenpunkt • Eigenschaft_1 • Eigenschaft_2 Die Belegung der Attribute „Eigenschaften“ ist vor deren Belegung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Alle weiteren Attribute können wahlweise in der Bauteildatenbank oder als weitere Attribute am Block gepflegt werden. Die Variablenbezeichnungen der Blockattribute sind zwingend mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Nomenklatur der Block- bzw. Bauteilbezeichnungen ist im Kapitel der Kennzeichensystematik ersichtlich.

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4.15 Plankopf

Der Zeichnungskopf wird durch die CAD- Referenzdatei des Auftraggebers projekt- übergreifend vorgegeben und ist vor Projektbeginn abzustimmen und ggf. projektbezogen anzupassen.

Der Plankopf wird von Fraunhofer als dwg- und dxf-Datei vorgegeben. Das Logo wird in einer bmp-Datei zur Verfügung gestellt.

Sollte ein anderer Plankopf Verwendung finden sind die Angaben aus dem Anhang zu beachten.

Die Plannummer baut sich wie folgt auf: Institutskürzel_Planersteller_Planinhalt_Index

Format: Der Plankopf ist gemäß DIN 824 in der rechten unteren Ecke zu platzieren. Grundsätzlich sind der Plankopf und eine mögliche Legende im Papierbereich und nicht im Modellbereich darzustellen.

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  1. Objektdatenverwaltung 5.1 Allgemeine Vorgaben Neben der grafischen Darstellung sind Bauwerks- und Anlagendaten, technische Daten, Dimensionierungen, Bestellhinweise, Entsorgungshinweise, Wartungs- und Betriebshinweise u. a. neben Listen und Beschreibungen in Papierform zusätzlich auch als EDV-Datensätze zu erstellen. Bei der Datenbanksammlung mit „verknüpftem“ CAD sind die ausführenden Planer verpflichtet, die Bauteile eindeutig über einen Klassifizierungsschlüssel, einer Datenblatt- /Typnummer und einem Bezeichnungsschlüssel als Attribute in der CAD-Zeichnung zu kennzeichnen und die gleichen Informationen als Datensatzinformationen in der Datenbank (Objekttabelle) einzubringen. Die eigentlichen Daten zu den Bauteilen sind dann in die Datenbank/Objekttabelle einzugeben. Bei der Nutzung von eigenen Excellisten oder eigenen Datenbanken der ausführenden Firmen muss eine schriftliche Freigabe der Inhalte und Strukturen durch den Auftraggeber erfolgen. Diese Strukturen müssen funktional die gleichen Inhalte und Zuordnungen ermöglichen, wie die vom AG verwendete Datenstruktur. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass sämtliche Tabellen und Listen eine einheitliche Form besitzen. Die Struktur der Tabellen und der Detaillierungsgrad der Erfassung ist mit dem Auftraggeber bzw. dem Dokumentations-Koordinator im Vorfeld der Erfassung abzustimmen. Ferner ist abzustimmen, auf welcher DV-Basis bzw. mit welchem DV- Werkzeug die Tabellen erstellt und ausgetauscht werden (siehe Kap. 2.2 Softwaresysteme).

5.2 Objekttabellen

5.2.1 Einleitung Als Basis für die Verwaltung von räumlichen, baulichen und technischen Objekten mit Hilfe von CAFM - Systemen sind die Objekte mit den jeweiligen Objekteigenschaften in Listen zu erfassen und mit der Bestandsdokumentation zu übergeben. Für folgende Objektarten sind die Objekteigenschaften je in einer Tabelle zu erfassen:  Räume  Türen  Schließanlage  Fenster  Anlagen  Technische Baugruppen  Versorgungsbereiche

Die einzelnen Excel-Erfassungs-Tabellen und die jeweils zugehörigen Stammdaten- tabellen sind seitens des Auftragnehmers vor Beginn ihrer Anwendung mit dem Auftraggeber bzw. dem Dokumentations-Koordinator abzustimmen.

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5.2.2 Raumliste Die Raumliste umfasst folgende Mindestinformationen:

KurzbezeichnungBezeichnungBeispielBemerkungen
Bauwerk_BezBezeichnung des BauwerksBüro-/Laborgebäude
BWCodeBauwerkscodeAvgl. Kap. 3.2
BT/HS-BezBezeichnung des BauteilsReservefeld, bleibt frei
BT/HausBauteilnummerReservefeld, bleibt frei
BT/HS-CodeBauteilcodeReservefeld, bleibt frei
GeschossGeschossnummer1
Geschoss_BezBezeichnung des GeschossesUntergeschoss
GeschosscodeGeschosscode0vgl. Kap. 3.2
Raum_BezBezeichnung des RaumsRechenzentrum
NummerRaumnummer0.01
RaumcodeRaumcode01vgl. Kap. 3.2
RaumhöheRaumhöhe/m
TageslichtTageslicht
Kostenstelle_GebäudeGebäudekostenstelleReservefeld, bleibt frei
Fläche_raumRaumfläche/m²vgl. Kap. 3.3
VerwendungRaumverwendung
BF_BezBezeichnung der Bodenfläche
BF_CodeBodenflächencodevgl. Kap. 3.3
Nutzungsart DIN 277Nutzung nach DIN 277
BodenflächentypTyp der Bodenflächevgl. Kap. 3.3
BelastbarkeitBelastbarkeit/kN
BodenbelagBezeichnung des Bodenbelags
Größe_BFGröße der Bodenfläche/m²
Belegung_BezBezeichnung der RaumbelegungReservefeld, bleibt frei
Kostenstelle_BezBezeichnung der KostenstelleReservefeld, bleibt frei
AnteilFlächenanteil/%

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5.2.3 Türliste Die Türliste umfasst folgende Mindestinformationen:

KurzbezeichnungBezeichnungBeispielBemerkungen
RaumcodeRaumcode
Tür_BezeichnungBezeichnung der Tür
CodeTürnummer (je Raum)
Code_TürTürcodeVgl. Kap. 3.3.1
BeschreibungTürbeschreibung
TürtypTürtypbezeichnung
BS-KlasseBrandschutzklasse
AbnahmedatumAbnahmedatum
HöheTürhöhe
BogenhöheBogenhöhe
Lichte_WeiteLichte Weite
GlasfächeEinfache Glasfläche
FaktorFaktor
Glasfl.-ges.Gesamtglasfläche
TürblattmaterialTürblattmaterial
TürzargenmaterialTürzargenmaterial
GriffmaterialGriffmaterial
TüranschlagTüranschlag
TürzylinderartTürzylinderart
TürantriebTürantrieb
FeststelleinrichtungFeststelleinrichtung

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5.2.4 Schließanlagenliste Die Schließanlagenliste umfasst folgende Mindestinformationen:

KurzbezeichnungBezeichnungBeispielBemerkungen
TürcodeTürcodeVgl. Kap. 3.3.1
Tür_BezeichnungBezeichnung der Tür
Schließzyl_NrSchließzylindernummer
Schließzyl_BezSchließzylinderbezeichnung
Schließzyl_HerstSchließzylinderhersteller
Schließzyl_LiefSchließzylinderlieferant
SchlüsselnrSchlüsselnummer
SchlüsselbezSchlüsselbezeichnung

5.2.5 Fenster- und Glasflächenliste Die Fenster- und Glasflächenliste umfasst folgende Mindestinformationen:

KurzbezeichnungBezeichnungBeispielBemerkungen
RaumcodeRaumcode
Fenster_BezeichnungBezeichnung der Fenster
Fenster_CodeFensternummer (je Raum)
FE-CodeFenstercodevgl. Kap. 3.3.2
BeschreibungFensterbeschreibung
FenstertypFenstertypbezeichnung
FenstermaterialFenstermaterial
FensterbauartFensterbauart
FensterbreiteFensterbreite [m]
FensterhöheFensterhöhe [m]
Brüstung innen [m]Brüstung innen [m]
Brüstung außen [m]Brüstung außen [m]
Anzahl [Stück]Anzahl [Stück]

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5.2.6 Anlagenliste Die Anlagenliste umfasst folgende Mindestinformationen:

BezeichnungBeispielBemerkungen
Gruppe Technische Anlagen
Technische Anlage (Bezeichnung)
Beschreibung
Kennzeichnung als Hauptanlage
Anlage gehört zur Hauptanlage
Baujahr
Aktiv-1 – ja, 0 - nein
Technische Anlagen Nr.vgl. Kap. 3.4
GLTCodein Rücksprache mit dem Doku- Koordinator
Seriennummer
Abnahmedatum
Beginn der Gewährleistung ab
Gewährleistungszeit
Gewährleistungstyp
Standort-Objekt
Raumcodevgl. Kap. 3.2
Anlagenpriorität
Hersteller
Lieferant

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5.2.7 Technische-Baugruppen-Liste Die Liste technischer Baugruppen umfasst folgende Mindestinformationen:

BezeichnungBeispielBemerkungen
Baugruppe ist Teil der techn. Anlagevgl. Kap. 3.4 und 5.2.6
Gruppe Technische Baugruppevgl. 3.5
Technische Baugruppe (Bezeichnung)
Beschreibung
Baujahr
Aktiv-1 – ja, 0 - nein
GLTCodein Rücksprache mit dem Doku-Koordinator
Techn. Baugruppen Nr.01, 02, 03, ...
Seriennummer
Standort-Objekt (Raum)
Raumcodevgl. Kap. 3.2
Gewährleistungszeit
Abnahmedatum
Hersteller
Lieferant
Typbezeichnung gem. Hersteller
Breitemm
Längemm
Höhemm
Tiefemm
Masse (Gewicht)kg
NennweiteDN, mm
NenndruckPN, bar
Leistung, elektrischkW
Leistung, Heiz-kW
Leistung, Kühl-kW
Volumenstromm³/h
Filterklasse
Förderhöhem

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BezeichnungBeispielBemerkungen
Inhalt, Volumenm²
Drehzahl1/min
NennstromA
NennspannungV

5.2.8 TGA-Versorgungsbereich Die Liste TGA-Versorgungsbereich umfasst folgende Mindestinformationen:

BezeichnungBeispielBemerkungen
Technische Anlage (Bezeichnung)
Technische Anlagen Nr.vgl. Kap. 3.4
Versorgungsbereich – Standort-Objekt (Raum)
Versorgungsbereich – Raumcodevgl. Kap. 3.2
Versorgungsart

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5.3 Leistungsverzeichnisse Alle Leistungsverzeichnisse sind gemäß den Vorgaben der Vergabestelle Bau (VSB) zu erstellen.

5.4 Textbasierende Dokumente Alle textbasierenden Dokumente, die gemäß Dokumentations-Pflichtenheft nicht in den Excellisten, GAEB- oder Datenbankformaten durch die Planer gefertigt werden, sind mit MS Word zu erstellen. Bei umfangreichen Dokumenten, wie z. B. Berichte, Handbücher, Protokolle, wird die Verwendung von Druckformatvorlagen empfohlen. Als Schriftformate sind grundsätzlich nur Windows-Standardinstallierte Fonts, vorzugsweise Arial, zu verwenden. Sofern Sonder- schriftarten verwendet werden, sind diese in Rücksprache mit dem Dokumentations- Koordinator innerhalb des Datenpools allen Planern zugänglich zu machen. Werden in den Textdokumenten umfangreiche Grafik- oder Datendateien verwendet, sind diese mit dem Dokument zu verknüpfen aber nicht in dem Dokument zu speichern. Stattdessen sind die Grafik- oder Datendateien in einem getrennten Unterverzeichnis (Verzeichnisname = Dateiname) mit dem Dokument in den Datenpool zu stellen. Die notwendigen Verknüpfungen sind durch den Ersteller des Dokumentes sicherzustellen. OLE-Verknüpfungen mit anderen Applikationen sind nicht zulässig. Sind dennoch andere Dateitypen in das Dokument zu integrieren, sind diese als Anhang zum Dokument zu definieren, in ihrer ursprünglichen Dateiart zu belassen und analog den Bilddateien in einem Unterverzeichnis zur Datei abzulegen. Die notwendigen Verknüpfungen sind durch den Ersteller des Dokumentes sicherzustellen. Bei der Benennung der Dateien sind eindeutige Bezeichnungen, mindestens aber zusätzlich der Empfängername zu verwenden.

5.5 Terminplanungen Terminplanungen sind auf Basis des festgelegten Softwareproduktes MS Project zu erstellen. Grundsätzlich sind in alle Terminplanarten die wesentlichen Verknüpfungen und Vorgangsabhängigkeiten darzustellen. Die Darstellung hat als Balken- und als Netzplan zu erfolgen. Sammelvorgänge dienen zur Strukturierung der Vorgangsgruppen. Bei projektbegleitenden Terminplänen ist der Ausgangsterminplan als Basisplan zu sichern.

5.6 Flächennachweise Der Flächennachweis soll nach einem einheitlichen System erfolgen. Die Grundlage für die Flächendefinition bildet die DIN 277, 2005-02. Folgende Flächentypen lt. DIN 277 sind auszuweisen: • Bruttogrundfläche (BGF) • Konstruktionsgrundfläche (KGF) • Nettogrundfläche (NGF)

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• Nutzfläche (NF) • Technische Funktionsfläche (TF) • Verkehrsfläche (VF) Der Flächennachweis hat in direktem Zusammenhang mit den jeweiligen Räumen, Ebenen und Gebäuden zu erfolgen (siehe Raumstempel). Die Flächennachweise sind als CAD-Plan mit Polygonen auf den entsprechenden Layern sowie als tabellarische Aufstellung je Bau-/Gebäudeteil, Ebene und Raum zu übergeben. Die zusätzlichen Flächennachweise sind als tabellarische Aufstellung je Bauteil und Ebene zu übergeben.

5.7 Definition der zusätzlichen Flächenangaben

5.7.1 Reinigungsflächen Bei diesen Flächen sind die innenliegenden horizontal und vertikal zu reinigenden Flächen einschließlich des jeweils zu reinigenden Materials und ggf. spezieller Reinigungs- uns Pflegemittel anzugeben. Die Beschaffung weiterer Informationen bzgl. Wände etc. sollte aus dem Raumbuch erfolgen und ist zu diesen in Beziehung zu setzen. Der Flächennachweis hat in direktem Zusammenhang mit den jeweiligen Räumen, Ebenen und Gebäuden zu erfolgen (siehe Raumstempel).

5.7.2 Fassadenflächen Die Angabe dieser Fläche beinhaltet die vertikal zu reinigende/pflegende Fläche an der Außenfassade, mit Angabe des jeweils zu reinigenden Materials. (z. B. 350 m² Fassade – davon 150m² Glas und 200 m² Naturstein/ 150 m² Sonnenschutz).

5.7.3 Fläche der Außenanlage Die Angabe dieser Fläche beinhaltet die horizontal zu reinigende Fläche bei den Außenanlagen, mit Angabe des jeweils verwendeten Baustoffs bzw. Materials. (z. B. 3000 m² Außenanlagen, davon 1800 m² versiegelte Fläche, Steinplatten, 1200 m² Begrünung, Wasserflächen, Beleuchtungskörper, Hinweistafeln, Werbeträge usw.)

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  1. Übergabe Bestandsdokumentation 6.1 Struktur der Dokumentation Die Dokumentation soll auch beim Aufbau über eine einheitliche Struktur verfügen. Dazu werden für die Bezeichnung von Dokumentationselementen (wie Beschreibungen, Daten- blätter, Prüfprotokolle) Teile der bekannten Kennzeichnungssystematik verwendet. Basierend auf den Nomenklaturen Gewerke – Anlagen sind die Einzelpakete der Dokumen- tation zu definieren. Die Struktur wird von Auftraggeber vorgegeben und gilt in gleicher Weise für die Papierdokumentation wie auch die digitale Dokumentation und deren Verzeich- nisstruktur. Der Umfang der Bestanddokumentation basiert im Wesentlichen auf den Vorgaben im jeweiligen Planer- oder Bauvertrag unter Berücksichtung von diesbezüglichen Vorgaben in Normen und Richtlinien wie z. B. HOAI, VOB, DIN 32835 Teile 1 bis 3, DIN EN 61355 und GEFMA 922. Innerhalb der Dokumentations-Untergruppen ist die Ablage und die Dokumente im Wesentlichen in folgende Register, nach dem entsprechend zutreffenden Gruppen, in der hier dargestellten Reihenfolge zu ordnen, vorbehaltlich einer konkreten Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Dokumentations-Koordinator.

  2. Ordnerbeschriftung

  3. Deckblatt

  4. Inhaltsverzeichnis

  5. Anlagen- und Funktionsbeschreibung

  6. Bau- u. Ausstattungsbeschreibungen

  7. Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen

  8. Herstellerverzeichnis

  9. Produkttypenliste, Daten der Geräte und Anlagen

  10. Ersatzteil- u. Verschleissteil-Listen

  11. Prüfbücher

  12. Protokolle, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Bescheinigungen

  13. Abnahmebescheinigungen, -protokolle

  14. Einweisungsprotokolle

  15. Nachweise allgemeiner Art

  16. Materialnachweise

  17. Datenblätter

  18. Sicherheitsdatenblätter

  19. Berechnungsblätter

  20. (Übersichts-)Schemata

  21. (Übersichts-)Grundrisszeichnungen

  22. Schaltunterlagen

  23. Regelschemata

  24. Deckenspiegelzeichnungen

  25. Ansichtszeichnungen

  26. Schnittzeichnungen

  27. Detailzeichnungen

  28. Sonstige Bestandsdokumente

  29. Genehmigungsunterlagen (Entwässerungsgesuch, Bauantrag)

  30. Flucht- und Rettungspläne

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Bei umfangreicher Anzahl von Dokumenten innerhalb einer Gruppe, z. B. Grundriss- zeichnungen, sind diese sinnvoll zu unterteilen. Ein Inhaltsverzeichnis für die gesamte Dokumentation pro Gewerk ist auf der Basis eines strukturierten und mit dem Dokumentations-Koordinator abgestimmten Excel-Tabellenblatt zu erstellen. Dieses Inhaltsverzeichnis wird dann jedem Ordner vorangestellt. Die Dokumente sind dabei so detailliert zu beschreiben, dass bei Bedarf eine datentechni- sche Übernahme der Dokumente möglich ist. D. h., dass alle Dokumente (Pläne, Zeichnun- gen, Datenblätter aber auch Kataloge oder Prüfbücher) mit dem entsprechenden Dokumen- tenkennzeichnen versehen sein müssen. Sind innerhalb einer Rubrik mehrere Dokumente abzulegen und in die DB aufzunehmen, sind diese durchzunummerieren. Diese Bezeichnung bildet zusammen mit dem Dokumen- tenschlüssel Obergruppe, Untergruppe, Register und Dokumentennummer die „Einsprung- adresse“ für eine Dokumentenverwaltungsstruktur, z. B. in einer Datenbank. Vor Erstellung der Dokumentation sind sowohl Struktur, Inhalte als auch Art der Umsetzung der Dokumentation zwischen Dokumentationsersteller und Auftraggeber bzw. Dokumentations-Koordinator im Detail abzustimmen. Die nachfolgenden Vorgaben sind nicht als abschließend und vollständig zu betrachten.

6.2 Papierdokumentation Der Ersteller der Entwurfs- und Ausführungspläne hat seine CAD-Pläne unter Berück- sichtigung der Festlegungen so zu gestalten und fortzuschreiben, dass sie nach der Bauausführung in CAFM-gerechte Bestandspläne überführt werden können. Die Plan und Datendokumentation ist ebenso vom Ersteller zu aktualisieren, und nach Bauausführung vollständig, gemäß den Festlegungen, auf Datenträger zu übergeben. Dies wird außerhalb dieses Pflichtenhefts vertraglich geregelt. Die Papierdokumentationen sind in einem einheitlichen strukturierten Erscheinungsbild zu übergeben (siehe Punkt 6.1).

6.2.1 Anzahl der Ausfertigungen Soweit in den Fachingenieur- und NU- Verträgen nicht anders geregelt sind die Dokumenta- tionen durch den AN in 2-facher Ausfertigung dem AG (hier die Institute) zu übergeben. Die erste Ausfertigung der Bestandsdokumentation muss die Dokumente im Original enthalten. Die vollständige Bestandsdokumentation muss in einfacher Form digital auf Basis eines mit dem AG abzustimmenden Dokumenten-Management- bzw. Dokumenten-Archivierungs- System abgegeben werden. Die Art des Speichermediums ist abhängig vom Datenvolumen mit dem AG abzustimmen.

6.2.2 Ordner für Technische Dokumentation Die Ordner sind einheitlich schwarz zu liefern. Es sind grundsätzlich ca. 75-mm-Ordner zu verwenden. Die Vorlagen für die Rückenbeschriftung der Ordner werden in MS-WORD vom AG zur Verfügung gestellt.

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Pläne müssen im Bereich der Lochung mit einer selbstklebenden Verstärkung, mindestens zwei Zentimeter breiten und jeweils drei Zentimeter über die Lochung hinaus, versehen werden. Zur besseren Erkennung und zum schnelleren Auffinden der Unterlagen sind verschiedene Farben für die Beschriftung der Ordner zu verwenden. Dabei sind die Farben wie folgt anzuwenden: Weiß: Bereich Architektur Gewerke: = A in Doku-Datenbank Architektur Wandarten Bodenaufbauten Bodenbeläge Fliesen / Plattenarbeiten Tischlerarbeiten Abgehängte Decken Putz- und Anstricharbeiten Schlosserarbeiten Schrank- und Systemtrennwände Brandschutz Dach / Fassade Gebäudenomenklatur RWA-Anlagen Teeküchen Schließanlagen Türen, Tore Weiß Bereich Freianlagen = F in Doku-Datenbank Landschafts- und Gartenbau

Blau: Bereich Technik Gewerke: = T in Doku-Datenbank Raumlufttechnik Heizung / Kälte Sprinkler Sonderlöschanlagen Wärmedämmung

Gelb: Bereich Technik Gewerke: = T in Doku-Datenbank Elektrotechnik Datentechnik Telefonanlage Fördertechnik MSR/DDC/GLT Medientechnik Sicherheitstechnik Verkehrs- und Schrankenanlagen Zutrittskontrolle/Zeiterfassung

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Grün: Bereich Technik Gewerke: = T in Doku-Datenbank Sanitär Küchentechnik Kleinkältetechnik

Rot: Bereich Allgemeine Gesamtdokumentation Genehmigungen und Abnahmen Gefahrenpläne Bauphysikalische Nachweise Gutachten Baustellenbelege Adresslisten Verträge

6.2.3 CAD-Dokumente Das Datenaustauschformat ist DWG (AutoCAD 2010) bzw. für Plotfiles das Format PDF. Die Zeichnungen sind bereinigt, alle Hilfs- und Konstruktionslayer sind zu entfernen. Alle Layer sind eingeschaltet, Layer 0 aktuell. Die getauten und gesperrten Layer sind beschrieben. Das WKS (Weltkoordinatensystem) und der Modellbereich sind eingestellt. Alle notwendigen Informationen zum Bearbeiten, Plotten und externe Referenzen des Planes werden als Plandokumentation mitgeliefert. Alle Zeichnungen sind vollständig mit der entsprechenden Dokumentation, Plotstifttabellen, Layerliste, Plotdatei zu übergeben. Pläne sind in der Regel auf maximal DIN A 0 mit einem Überlappungsbereich von 5 cm zu fertigen. Grundsätzlich sind alle CAD-Files so zu übergeben, dass dem AG die Generierung aller Papierplots ohne zusätzlichen Aufwand möglich ist. Sollte aus irgendwelchen Gründen dies nicht möglich sein, so trägt der Datenlieferant die daraus entstehenden Kosten. Das bedeutet, dass alle dazu notwendigen Informationen und Einstellungen zu dokumen- tieren sind und ebenfalls mit zu übergeben sind. Referenzierungen, z. B. von TGA-Installationszeichnungen zu den Architektur-Bestands- Grundrisszeichnungen, sind vor Erstellung der Bestandsdokumentation zur projektüber- greifenden Vereinheitlichung im Sinne der Wahrung des Single-source-Prinzips mit dem Dokumentations-Koordinator abzustimmen. Nachträglich erforderliche Korrekturen aufgrund nicht erfolgter Abstimmung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Grundsätzlich haben alle Nachunternehmer ihre CAD-Zeichnung mit Plankopf abzuliefern.

6.2.4 Dokumentation auf Datenträger Die Datenübergabe erfolgt über eines der folgenden Medien: CD-ROM, DVD Zu dem übergebenen Datenträger ist eine Beschreibung des Inhalts beizulegen. Diese kann auch in Form einer Readme-Datei erfolgen.

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Selbstentpackende Dateien werden aus Gründen des Virenschutzes nicht entgegenge- nommen.

  1. Anhang Mit dem Projektstart erarbeiten Architekt und Auftraggeber in Absprache mit den beteiligten Planern gemeinsam eine CAD-Referenzdatei, die alle nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen dokumentiert und als Grundlage für die weitere Planausführung verbindlich ist. Alle vom Standard des Pflichtenhefts abweichenden Produkte und Verfahren für bzw. bei der Planerstellung sind in dieser Datei zu benennen und in einem Erläuterungsbericht zu beschreiben. Die Datei sowie der Erläuterungsbericht werden Bestandteil des projektbezogenen Dokumentationspflichtenhefts.

Plankopfabweichungen: folgende Informationen müssen im Plankopf dargestellt werden: • Projekt/Bauvorhaben • Lageplanausschnitt • Nordpfeil • Maßstabbalken • Bauherr (Name, Adressdaten, Projektnummer, Freigabe) • Architekt (Name, Adressdaten, Projektnummer, Freigabe) • Generalunternehmer (Name, Adressdaten, Projektnummer, Freigabe) • Ausführendes Unternehmen bzw. Subunternehmen (Name, Adressdaten, Projekt- nummer, Freigabe) • Fachplaner (Name, Adressdaten, Projektnummer, Freigabe) • Dokumentenbenennung/Planinhalt • Benennung Projektphase • Benennung Status • Index • Maßstab • Name Ersteller • Urheber der Planungsbasis • Dokumentenkennzeichen • Indexliste:

  • Index

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Dokumentations-Pflichtenheft Version 1.05 2016-09-09

  • Datum
  • Name Ersteller
  • Änderungsbeschreibung • Freigabevermerk Planersteller / Planprüfer • Aktuelles Plandatum mit Änderungsindex • Dateiname einschl. Änderungsindex • Plangröße in cm • Bei Gewerkplänen: der zugrundeliegende Architektenplanstand (Dateiname Basisplan)

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