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12.) Verpflichtungserklärung § 4 Abs. 1 NTVergG Nach-, Verleihunternehmen.pdf

Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten zur Sanierung der WC-Anlage Hagenmarkt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 11:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Anlage 2 zu 10.1 weitere BVB

Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei der Ausführung von Bau- und Dienstleistungen nach § 4 Abs. 1 NTVergG

Vereinbarung Nachunternehmen/Verleihunternehmen

Vereinbarung zwischen

Firma Firma


(im Weiteren: Auftragnehmer) (im Weiteren: Nachunternehmen/ Verleihunternehmen)

  1. Tariftreue- und Mindestentgelterklärung Bau- und Dienstleistungen nach § 4 NTVergG

Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsdurchführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und Dienstleistungen

  1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2026: 13,90 Euro / ab 01.01.2027: 14,60 Euro) zu zahlen und

  2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese ergeben sich aus:

 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)

 den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

 den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie

 aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich er- klärten Tarifvertrag im Sinn von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.

  1. Sozialkassentarifverträge

Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind.

Ich verpflichte mich, wir verpflichten uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.

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  1. Erklärungen und Nachweise

der Anteil des Auftrags beträgt mehr als 3.000 € netto (falls zutreffend ankreuzen)

Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, dem Auftragnehmer zu übergeben:

 die gültigen Sozialversicherungsnachweise / Präqualifikationsnachweise (§ 8 Abs. 2 NTVergG)

sowie

 die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG.

Ich stelle/wir stellen vertraglich sicher, dass ich die Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 NTVergG über- nehme und die Verpflichtungen, die sich auf die Nachweise nach § 8 Abs. 2 NTVergG beziehen, einhalte.

  1. Kontrollen

Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, dem Auftraggeber bei einer Kontrolle im Hinblick auf die Ein- haltung der übernommenen vergaberechtlichen Verpflichtungen

 die Einhaltung der Verpflichtungen auf Verlangen jederzeit nachzuweisen,

 Einsicht zu gewähren in meine Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tat- sächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden.

Ich werde/wir werden im Falle der Beauftragung meine/unsere Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen.

  1. Sanktionen

Ich bin mir bewusst/wir sind uns bewusst, dass jeder schuldhafte Verstoß gegen meine Verpflichtun- gen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 NTVergG eine Vertragsstrafe zur Folge hat, deren Höhe 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu 10 vom Hundert des Auftragswertes beträgt.

Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom öffentlichen Auftraggeber auf meinen Antrag hin auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden.

Die schuldhafte und nicht nur unerhebliche Nichterfüllung aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 des NTVergG durch mich berechtigen zur fristlosen Kündigung des Bauvertrages.

Diese Vereinbarung ist dem Auftraggeber bei Angebotsabgabe vorzulegen. Sofern das Nachunter- nehmen/Verleihunternehmen bei Angebotsabgabe noch nicht benannt werden kann, ist diese Verein- barung spätestens bis zum Ende der Nachforderungsfrist des Auftraggebers vorzulegen.

Bei Einschaltung nach Zuschlagserteilung oder Wechsel des Nachunternehmens/Verleihunterneh- mens - nach erfolgter Zustimmung des Auftraggebers - ist die Vereinbarung vorzulegen, bevor das Nachunternehmen/Verleihunternehmen mit der Leistung beginnt.


Unterschrift Auftragnehmer Unterschrift Nachunternehmen/ Verleihunternehmen

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