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Leistungsbeschreibung Hausmeisterleistungen
für das Infrastrukturelle Gebäudemanagement (IGM)
WE 139411 Trenchard Barracks Hohe Wende 20 29223 Celle
VOEK 104-25
Inhaltsverzeichnis
- Leistung ...................................................................................................................................................................... 2
1.1. entfällt ............................................................................................................................................... 2
1.2 Nachweise vor Beginn der „Hauptleistung“ ....................................................................................... 2 1.3 Kick-Off-Besprechung ....................................................................................................................... 2 1.4 Start Up Phase .................................................................................................................................... 2
1.5 Leistungen nach Start-Up-Phase und Personalanforderungen ......................................................... 3 1.5.1 Allgemeines ................................................................................................................................. 3 1.5.2 Objektleitung ............................................................................................................................... 3
1.5.3 Hausmeistertätigkeiten ............................................................................................................... 4
- Sonstige Leistungen ................................................................................................................................................ 4
2.1 Vom AN bereit gestellte Arbeitsmittel/Arbeitskleidung.................................................................... 4
2.2 Von der AG überlassene Räumlichkeit / Einrichtungsgegenstände und Einsatzmittel ..................... 4
- Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement ................................................................................................ 5
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1. Leistung
Die Leistung umfasst die in dieser Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis (Anlage B 02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis) enthaltenen Aufgaben für die unter Anlage C-03 (Leistungsspezifische An- lage) beschriebene Liegenschaft.
1.1. entfällt
1.2 Nachweise vor Beginn der „Hauptleistung“
Die AN verpflichtet sich, zur Dokumentation ihrer Aufgaben aus Ziffer 7 der Anlage C-01b mit dem von ihr einzuset- zenden Personal inkl. Reservepersonal eine schriftliche Erklärung zur Verschwiegenheitspflicht zu vereinbaren. Zwei Wochen vor Leistungsbeginn übergibt die AN der AG die;
• Tabellarische Übersicht der jeweils aktuell Beschäftigten der AN mit den Angaben Name, Vorname, Tätigkeitszuordnung und besonderen Befugnissen (z. B. Schlüsselberechtigter etc.); • Unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen (Anlage C-07 Verschwiegenheitserklärung); • Auf gesonderte Anforderung der AG legt die AN der AG Qualifikationsnachweise zur Berufsausbildung und zu den Sprachkenntnissen gem. Punkt 1.5.2 und 1.5.3 dieser Leistungsbeschreibung zur Einsicht- nahme vor.
1.3 Kick-Off-Besprechung
Um einen bestmöglichen Start und Ablauf für den neuen Dienstleister gewährleisten zu können, ist spätestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn eine Kick-Off-Besprechung zwischen AN und AG vorgesehen, an welcher seitens der AN zumindest die Objektleitung und 1 Hausmeister teilnehmen muss. Im Rahmen des Termins werden die Rahmen- bedingungen für die Arbeitsorganisation der AN abgestimmt. Sofern keine Start-Up-Phase stattfindet ist ebenfalls eine Einweisung in die Liegenschaft obligatorisch. Die Kosten für diesen Termin werden als Nebenleistung nicht gesondert vergütet und sind gem. Ziffer 3.3 der Anlage C-01b ergänzende Vertragsbedingungen in dem jeweiligen Stundenverrechnungssatz der Anlage B-02 Preisblatt/Leistungsverzeichnis einzukalkulieren.
1.4 Start Up Phase
Die Start-Up-Phase soll einen reibungslosen Übergang der vertraglich geschuldeten Leistungen vom bisherigen Dienstleister (DL) auf die zukünftige AN sicherstellen. Die Objektleitung muss innerhalb der Start-Up Phase entsprechend den Vorgaben des Preisblattes vor Ort sein, um sich von den Gegebenheiten ein Bild zu machen und die einzelnen Arbeitsabläufe mit der AG und dem aktuel- len DL zu besprechen. Tag und Zeitpunkt werden vorab im Rahmen der Kick-Off Besprechung mit der AG abge- stimmt.
Die Einarbeitung der Hausmeister findet entsprechend den Vorgaben des Preisblattes vor dem vertraglich geregel- ten Leistungsbeginn statt. Die Arbeitstage und die tägliche Arbeitszeit werden dem Rhythmus des aktuellen DL entsprechend gemeinsam bis zum Kick-Off-Termin abgesprochen. Um die Einarbeitung in die Arbeitsabläufe zu erleichtern, muss in diesem Zeitraum das vorgesehene Stammpersonal der AN das Personal des bisherigen DL bei seinen IGM Hausmeister Tätigkeiten begleiten und bei Bedarf die entsprechenden Tätigkeiten unter Anleitung aus- führen.
Während der Start-Up Phase liegt die alleinige Verantwortung zur vertragsmäßigen Leistungserfüllung beim bishe- rigen DL. Bei Vertragsende ist die AN in gleicher Weise zur Einarbeitung eines evtl. neuen DL verpflichtet. Die Kosten für diese Phase werden nur vergütet, sofern und soweit Leistungen im Preisblatt aufgeführt sind. An- dere Leistungen dieser Phase werden als Nebenleistung nicht gesondert vergütet.
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1.5 Leistungen nach Start-Up-Phase und Personalanforderungen
1.5.1 Allgemeines
Das vom AN bei Auftragsdurchführung eingesetzte Personal muss insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen: • körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet; zuverlässig und flexibel arbeiten; • ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen besitzen; • die selbstständige Abwicklung einschlägiger Vorgänge übernehmen; • älter als 18 Jahre sein.
Das vom AN für die Auftragsdurchführung eingesetzte Personal hat eine einheitliche, für die Leistungserbringung geeignete Arbeitskleidung zu tragen. Der AN hat dafür zu sorgen, dass diese Arbeitskleidung sauber, unbeschädigt und nicht geknittert ist. Weiterhin wird das Personal auf Kosten des AN mit einem Lichtbildausweis ausgestattet, der sie als Arbeitskräfte des AN ausweist. Der Ausweis muss den Vor- und Nachnamen der Arbeitskraft und die Firma des AN enthalten und ist während der Anwesenheit auf der Liegenschaft deutlich sichtbar zu tragen. Bei Ausscheiden von Personal hat die AN den Ausweis einzuziehen. Die AG ist unverzüglich über die Ungültigkeit von Ausweisen oder deren Verlust zu informieren. Personen, die nicht von der AN beauftragt sind, ist der Zutritt nicht gestattet.
Der AN hat Reservepersonal vorzuhalten. Das Reservepersonal dient der Absicherung des Stammpersonals für unvorhersehbare Fälle (z. B. krankheitsbedingte Personalausfälle, Urlaubsvertretung, Kündigung eines Mitarbei- ters u. a.) und somit der vertragsgemäßen Durchführung der Arbeiten. Daneben dient es der Erbringung zusätzli- cher Hausmeisterdienste (Bedarfsleistungen).
1.5.2 Objektleitung
Aufgaben
Die AN setzt eine qualifizierte Objektleitung ein, die für die Einsatzplanung, Leitung und Koordinierung aller beauf- tragten Leistungen, die Gesamtaufsicht und Gesamtverantwortung sowie für die Sicherstellung der Dienstleis- tungsqualitäten und Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen verantwortlich ist. Die Objektleitung hat als zentraler Ansprechpartner für die beauftragten Leistungen, Bedarfspositionen und unvor- hergesehenen Ereignisse den ständigen Kontakt mit der AG zu halten. Die Objektleitung bildet das Bindeglied zwi- schen der AG und dem Hausmeister. Sie muss für die AG entsprechend dem Leistungsverzeichnis (Anlage B 02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis) montags bis freitags die telefonische Erreichbarkeit sicherstellen. Das regelmäßige Gespräch entsprechend den Vorgaben des LV dient der Auswertung und Abstimmung zu Sach- ständen.
Qualifikation
• Auftragsspezifische Berufserfahrung (mind. 2 Jahre) in vergleichbarer Tätigkeit; • soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkennt- nisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B 2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (selbstständige Sprachverwendung); • Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS Office); • vertiefte Kenntnisse in Arbeitssicherheit
Die Kosten für die Objektleitung werden gem. Punkt 2.2 der Anlage B-02 Preisblatt/Leistungsverzeichnis i. V. m. Ziffer 3.3 der Anlage C-01b ergänzende Vertragsbedingungen als Nebenleistungen nicht gesondert vergütet, son- dern sind entsprechend im jeweiligen Stundenverrechnungssatz der Anlage B-02 Preisblatt/Leistungsverzeichnis einzukalkulieren.
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1.5.3 Hausmeistertätigkeiten
Aufgaben
Die Arbeiten sind gem. Anlage B-02 (Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis). Die Leistungen sind so aus- zuführen, dass eine Störung des regulären Dienstbetriebs der AG vermieden wird.
Qualifikation
• Auftragsspezifische Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) in vergleichbarer Tätigkeit; • Mindestens eine technische oder handwerkliche Lehrausbildung; • Führerschein Klasse B oder gleich- /höherwertig; • soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkennt- nisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B 2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (fortgeschrittene Sprachverwendung); • Sachkundig und geschult im Umgang mit den zur Leistungserbringung erforderlichen technischen Ein- richtungen, Anlagen, Geräten und Verfahren; • Erfahrungen beim Umgang mit Werkzeugen und handwerklichen Maschinen; • Elektrotechnisch unterwiesene Person oder gleichwertig. Im Leistungszeitraum ist von der AN Sorge zu tragen, dass das Personal ihre Qualifikation zur elektrotechnisch unterwiesenen Person behalten und die erforderliche Aus-/Fortbildungen besuchen. Dies ist der AG nach Aufforderung nachzuweisen.
Die Kosten für die Grundleistungen gem. den Ziffern 1 bis 5 des Leistungsverzeichnisses/Preisblatt (Anlage B-02) sind unter dem Punkt 2.3 der Anlage B-02 einzukalkulieren.
Die Kosten für die Bedarfsleistungen gem. den Ziffern 1 bis 5 des Leistungsverzeichnisses/Preisblatt (Anlage B-02) sind unter dem Punkt 3.1 der Anlage B-02 einzukalkulieren.
2. Sonstige Leistungen
2.1 Vom AN bereit gestellte Arbeitsmittel/Arbeitskleidung
Die AN stellt alle für die Leistungsausführung erforderlichen Arbeitsmittel. Die Bereitstellung wird als Nebenkosten nicht gesondert vergütet und ist gem. Ziffer 3.3 der Anlage C-01b ergänzende Vertragsbedingungen im jeweiligen Stundenverrechnungssatz der Anlage B-02 Preisblatt/Leistungsverzeichnis einzukalkulieren.
Alle zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel müssen nachweislich in einem einwandfreien Zustand sein, den gelten- den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen und alle erforderlichen Prüfungen hinsichtlich Betriebssicherheit aufweisen. Maschinen und Fahrzeuge müssen entsprechend der Größe der Liegenschaft so dimensioniert sein, dass eine wirtschaftlich optimale und zügige Ausführung der Arbeiten gewährleistet wird. Die Sicherung und Verwahrung von der AN eingebrachten Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. liegt in der Verant- wortlichkeit der AN. Die AG ist bei Verlusten oder Beschädigungen von jeglicher Haftung freigestellt. Die bereitgestellten Arbeitsmittel hat die AN bei Vertragsende von der Liegenschaft zu entfernen. Ersatzteile und Materialien, welche im Auftrag für die AG beschafft und durch die AG bezahlt wurden, sind zu übergeben.
2.2 Von der AG überlassene Räumlichkeit / Einrichtungsgegenstände und Einsatzmittel
• Bleiben Eigentum der AG und sind von der AN sorgfältig zu behandeln. Überlassene Gegenstände dürfen nur auftragsbezogen verwendet werden und sind mit der Auftragsbeendigung unverzüglich, vollständig in einem technisch einwandfreien, ordnungsgemäßen Zustand an die AG zu übergeben. Die zur Hausmeisterdienstleistung erforderlichen Schlüssel werden ebenfalls von der AG kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Schlüsselausgabe ist zu quittieren. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Schlüsselverlust in der Regel die gesamte Schließanlage ausgewechselt werden muss. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten der AN; • Die Einsatzmittel sind bei Vertragsende in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu über- geben.
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3. Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
Die AN ist verpflichtet, durch Eigenkontrolle die vereinbarte Qualität bei der Ausführung der Hausmeisterdienst- leistungen einzuhalten. Die standardmäßige Überprüfung erfolgt stichprobenartig zum Nachweis mit Checklisten, welche die AN zur Verfügung stellt, die auch die Überprüfungen allein oder mit der AG oder deren Vertreterin vor Ort vornimmt. Die Nachweise sind sorgfältig zu dokumentieren und über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten und der AG bei Bedarf zur Kenntnis zu geben.
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