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VHB NRW Formular 531 EU 09/2026 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
Bewerber-/Bietergemeinschaft Vergabe Nr.
04.2025
Vergabeverfahren
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen (Hausmeisterdienste) im Zeitraum 01.12.2026 - 30.11.2030
Wir haben uns zu einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zusammengeschlossen, um einen gemeinsamen Teilnahmeantrag bzw. ein gemeinsames Angebot zur vorliegenden Ausschreibung einzureichen. Wir erklären, dass wir im Auftragsfall gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften werden.
Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags sind gemäß § 53 Abs. 9 VgV zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben, ist sie vor Zuschlagserteilung beizubringen.
Als bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags wird das nachfolgend als federführend bezeichnete Mitglied benannt. Es vertritt die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber.
| Name des Unternehmens | Leistungsteil | Kontaktdaten, Ansprechpartner | Daten des Unternehmens zur nachträglichen Veröffentlichung1 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Größe des Unternehmens | Nationalität des Eigentümers | Umsatzsteuer- identifikationsnummer | |||
| Federführend |
(bitte ggf. weitere Zeilen einfügen)
1 siehe umseitige Erläuterungen
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VHB NRW Formular 531 EU 09/2026 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Einreichung der Interessenbestätigung, des Teilnahmeantrages oder Angebotes im Formular 312/322 EU.
Erläuterungen zu den Daten der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die nachträgliche Veröffentlichung
- Einordnung des Unternehmens als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Großunternehmen
Zur Einordnung als KMU sind anzugeben:
Kleinstunternehmen, Kleines Unternehmen, Mittleres Unternehmen oder Großunternehmen (sofern vorherige Klassifikation nicht zutreffend).
Die Definitionen sind angelehnt an Artikel 2 des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG (Amtsblatt der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003). Informationen zur Berechnung der Beschäftigtenzahlen bzw. der finanziellen Schwellenwerte sind unmittelbar der v. g. Empfehlung zu entnehmen.
-
Kleinstunternehmen (weniger als zehn Personen und Jahresumsatz/-bilanz weniger als 2 Mio. Euro)
-
Kleines Unternehmen (weniger als 50 Personen und Jahresumsatz/-bilanz weniger als 10 Mio. Euro)
-
Mittleres Unternehmen (weniger als 250 Personen und Jahresumsatz weniger als 50 Mio. Euro bzw. Jahresbilanzsumme weniger als 43 Mio. Euro).
- Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens, sofern das Unternehmen nicht börsennotiert ist
Als Definition des Begriffes „wirtschaftlicher Eigentümer“ kann der Begriff des „wirtschaftlich Berechtigten“ nach § 3 Geldwäschegesetz herangezogen werden (Hinweis auf § 3 GwG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)).