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Hausmeisterdienste für angemietete Liegenschaften der Kreispolizeibehörde

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 10:22 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Anlage: Leistungsbeschreibung

Die Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises schreibt folgende Leistung im offenen Verfahren europaweit aus:

Haustechnische und hausmeisterliche Betreuung (einschließlich der Pflege der Außenanlagen) aller von der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises angemieteten Liegenschaften

Zentrales Polizeidienstgebäude in Bergisch Gladbach, Gesamtfläche: 5.942,00 m² Nebengebäude in Bergisch Gladbach, Gesamtfläche: 605,00 m² Polizeiwache, Verkehrs- und Kriminalkommissariat 3 in Burscheid, Gesamtfläche: 1.260,00 m² Polizeiwache und Kriminalkommissariat 3 in Overath/Rösrath, Gesamtfläche: 870,00 m² 10 ausgelagerte Bezirksdienststellen mit einer Ø-Gesamtfläche von jeweils 40,00- 60,00 m²

Der Rheinisch-Bergische Kreis ist ein Landkreis mit einer Fläche von ca. 438 km² und einer Einwohnerzahl von ca. 286.700 Personen (Stand Ende 2023). Mit 8 kreisangehörigen Kommunen, darunter mit der Kreisstadt Bergisch Gladbach die flächen- und einwohnerzahlengrößte (ca. 83 km², ca. 112.600 Personen), gehört der Rheinisch-Bergische Kreis zu den kleineren Landkreisen in Nordrhein-Westfalen. Seine unmittelbare Nähe zu Köln lässt ihn als Nahtstelle zwischen dem Rheinland und dem Bergischen Land erscheinen.

I. Umfang der zeitlichen Vorgaben:

• Arbeitstägliche 8-stündige Anwesenheit eines Haustechnikers/Hausmeisters von montags bis freitags (ausgenommen gesetzliche Feiertage in NRW) • Rufbereitschaft in der übrigen Zeit mit einer maximalen Reaktions-/Anfahrtszeit von 2 Stunden • Bereitschaft zu Arbeitsleistungen an Wochenenden und Feiertagen, die teilweise regelmäßig anfallen können • Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Vertretungsregelung im Falle einer Urlaubs- /Krankheitsabwesenheit oder einer Abwesenheit aus sonstigen Gründen

II. Leistungs-/Aufgabenbeschreibung:

Bei den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis handelt es sich um angemietete Liegenschaften. Dem jeweiligen Vermieter obliegt grundsätzlich die Wartung des gesamten Mietobjekts, ausgenommen für polizeiliche Mietereinbauten. Für polizeiliche Mietereinbauten werden grundsätzlich separate Wartungsverträge abgeschlossen. Im Rahmen der Wartungsarbeiten werden die Fremdfirmen durch den Hausmeister begleitet. Der durch die Kreispolizeibehörde eingesetzte Hausmeister ist grundsätzlich für die Überwachung und Kontrolle sowie bei Bedarf (z. B. bei Dringlichkeit) für Instandsetzungsarbeiten an den Anlagen zuständig.

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  1. Überwachung, Kontrolle und Wartung der haustechnischen Einbauten, einschließlich Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten wie:
  • Zentrale Raumlüftungsanlagen
  • Klimaanlagen (teilweise mit Dampfbefeuchtersystem)
  • Raumschießanlage
  • Zentrale Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen
  • Notstromanlagen (Netzersatzanlagen, USVen)
  • Elektrische Rolltor- und Schrankenanlagen
  • Elektrische Falttoranlage
  • Aufzugsanlagen
  • Rauch- und Brandschutzeinrichtungen nebst Meldeanlagen
  • Alarm- und Kamera-/Videoüberwachungsanlagen
  • Automatische Türsysteme
  • Blitz- und Überspannungsschutzeinrichtungen
  • Abwasser- und Regenwasserhebeanlagen
  • Feuerlöschinstallationen
  • Öl- und Fettabscheidersysteme
  1. Überwachung, Kontrolle und weitestgehende Instandhaltung/Instandsetzung der
  • Elektrischen Anlagen nebst Austausch und Ersatz der Leuchtmittel
  • Frischwasser- und Abwasseranlagen sowie der Sanitärinstallationen
  • Tür-/ Fenster- und Schlosssysteme und Schließanlagen und
  • Sonnen- und Sichtschutzanlagen

soweit diese nicht einem Handwerks-/Innungsbetrieb vorbehalten sind

  1. Überwachung, Kontrolle sowie Termin- und Ausführungsplanung der
  • Gebäude-/Glas- und Sonderreinigungen
  • Wartungsintervalle und -ausführungen
  • Fremdfirmen mit Reparatur- oder Bau-/Einbauaufträgen
  • gesetzlichen Prüfpflichten
  • Beschaffung und Lagerung von Verbrauchsmaterialien sowie der
  • Verkehrssicherungspflichten und des Winterdienstes
  1. Allgemeine Aufgaben
  • Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abfall- und Datenmüllentsorgung
  • Aufbereiten ausgesonderten Materials zur kostengünstigen und ggf. verwertbaren Entsorgung
  • Auffüllen und Bereitstellen des Verbrauchsmaterials sowie Überwachen des Verbrauchs durch die Nutzer
  • Instandsetzung von Büromöbeln und Einrichtungsgegenständen
  • Schönheitsreparaturen
  • Wegweiser-/ Fluchtweg- und Verkehrsraummarkierungen
  • Grund- und Sonderreinigungen (soweit nicht anderweitig vergeben)
  • Umzüge und Transporte innerhalb der Gebäude und zwischen den Liegenschaften
  • Beschaffungs- und Entsorgungsfahrten

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  • Reinigung des Außengeländes und der Verkehrsflächen sowie der Bodenabläufe und Senkkästen
  • Pflege der Grünanlagen
  • Pflege, Instandhaltung und Lagerung der behördlicherseits zur Verfügung gestellten Werkzeuge und Arbeitsgeräte/-maschinen
  • Sicherstellen des Arbeits- und Brandschutzes
  • Überwachen und Steuern des Energiemanagements mittels Gebäudeleittechnik (GLT)
  • Bedarfs- und termingerechte Vorbereitung der zentralen Besprechungs- und Seminarräume (z.B. Bestuhlung, Ausgabe von Kaltgetränken, Dekoration, etc.)
  1. Zu- und Mitarbeit im Umfeld des Sachgebietes ZA 12 (Haus-/Liegenschaftsver- waltung)
  • Beraten und Unterstützen der Haus- und Liegenschaftsverwaltung bei der Planung und Durchführung von Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie bei der Aufwands- und Kostenermittlung
  • Erfassen, Zusammenstellen und Aufbereiten von Daten für die Kostenkontrolle (Controlling)
  • Bereitstellen von Planungsunterlagen (Datengerüste und Zeichnungen) sowie Berechnungen (Flächen- und Raummaße, Material- und Personalaufwand, Kostenerhebungen)
  • Durchführung von Marktermittlungen und Aufbereiten von Angebots- aufforderungen
  • Erstellen von Arbeitsberichten und Tätigkeitsnachweisen mittels Microsoft Office-Anwendungen
  • Zusammenarbeit mit den Vermietern aller Mietobjekte, Zuarbeit
  1. Sonstige anfallende Tätigkeiten, u.a.:
  • Verladung, Einlagerung, Montage/Aufstellung, Demontage, Entsorgung und/oder Transport von Materialien, Mobiliar und IT-Hardware
  • Entsorgung und Reinigungsarbeiten in Bezug auf das Herbstlaub
  • Teilnahme an Probeläufen der Netzersatzanlagen
  • Beseitigung von Fahrspuren und Einebnung von Grünflächen
  • Durchführung von Umzügen
  • Durchführung von Renovierungs- und Malerarbeiten
  • Grundreinigung von Lüftungsgittern, Ventilen und Außeninstallationen
  • Flächenreinigung mitentsprechenden Geräten und Maschinen

Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages mit dem Erstplatzierten durch die Liegenschaftsverwaltung oder den Auftraggeber, unabhängig von den Gründen der Kündigung, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Auftrag an den Zweitplatzierten der ursprünglichen Vergabe zu vergeben, sofern dieser seine Teilnahmebedingungen beibehält und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt. Der Auftraggeber wird den Zweitplatzierten unverzüglich über die Kündigung des Vertrages mit dem Erstplatzierten informieren und ihm die Möglichkeit einräumen, das Angebot zu den ursprünglich vergebenen Bedingungen zu bestätigen. Der Vertrag mit dem Zweitplatzierten wird nach denselben Bedingungen geschlossen, die auch im ursprünglichen Vertrag mit dem Erstplatzierten festgelegt wurden, soweit keine wesentlichen Änderungen des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich,

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die Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Vergaberechts im Rahmen dieser Maßnahme zu beachten. Eine Beauftragung des Zweitplatzierten, im Falle der Kündigung des Vertrages mit dem Erstplatzierten, erfolgt ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen der VgV und der entsprechenden Rechtsprechung. Insbesondere wird geprüft, ob die Maßnahme nicht als vergaberechtswidrig anzusehen ist, etwa durch eine unzulässige Aufspaltung des ursprünglichen Vergabeverfahrens oder eine Benachteiligung anderer Bieter.

III. Erwartet werden:

  • Nachweis einer erfolgreich erbrachten vergleichbaren Auftragsabwicklung bei einem öffentlichen Auftraggeber
  • Meisterausbildung des eingesetzten Personals in einem der nachstehenden Handwerksberufe:

Sanitär-/Heizungsbau Elektroinstallation Schlosserhandwerk, Werkzeug- oder Anlagenbau

oder nachgewiesene Befähigung/Erfahrung über mehr als 5 Jahre

  • Nachweis der Gewerbeanmeldung oder des Eintrags in die Handwerksrolle
  • Nachweis einer ausreichenden, dem Auftrag entsprechenden Betriebshaftpflicht- versicherung.
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis der Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft
  • Deutsche und englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift.
  • Sicherer Umgang mit den Office Standard-Anwendungen Word, Excel, Outlook und dem Internet
  • Bedienungssicherheit in der Gebäudemanagementsoftware und in der Behörden- internen DV-gestützten Störungs- und Aufgabendatenbank
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Kommunikation auf allen Ebenen einer Kreispolizeibehörde und im Umgang mit anderen Ämtern und Einrichtungen, Fremdfirmen und Dienstleistern
  • Ausbildungsnachweise oder gleichzustellende Nachweise über

Arbeitsschutz Brandschutz Arbeitsplatzverordnung Fluchtwegs- und Evakuierungsplanung Umwelt-, Natur- und Bodenschutz

  • Fahrerlaubnis der Klassen B
  • Aufgabengerechte Kenntnisse

des Aufbaus einer öffentlichen Verwaltung und der behördeninternen Abläufe, Zuständigkeiten und der behördenübergreifenden Zusammenarbeit der Örtlichkeiten im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde über den Einsatz von Pestiziden und Schädlingsbekämpfungsmitteln über den Einsatz von umweltzertifizierten Reinigungs- und Pflegemitteln im Umgang mit Hygiene- und Infektionsschutzmitteln und

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Grundkenntnisse in der Bauunterhaltung

  • Bereitschaft zu Arbeiten vor und nach den üblichen Tagesarbeitszeiten, an Wochenenden und an Feiertagen sowie zur Einsatz-/Rufbereitschaft
  • Schriftliche Erklärung zur Verschwiegenheitspflicht und vertraulichem Umgang mit behördeninternen Informationen und Abläufen

Einsatz eines Fahrzeugs

  • Der Auftragnehmer hat für die Erbringung der Hausmeisterleistungen ein eigenes, betriebsbereites Fahrzeug einzusetzen und die jederzeitige Verfügbarkeit während der Leistungserbringung sicherzustellen
  • Das Fahrzeug dient der Durchführung dienstlich veranlasster Fahrten zwischen den vom Auftraggeber benannten Liegenschaften sowie der Erledigung im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erforderlicher Besorgungs- und Transportfahrten, insbesondere zur Abholung von Schlüsseln, Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien oder sonstigen für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Gegenständen. Es muss zudem für den Transport der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Werkzeuge, Materialien und Kleingeräte geeignet sein
  • Für den Transport von Büromobiliar, größeren Einrichtungsgegenständen oder sonstigen sperrigen Gütern stellt der Auftraggeber bei Bedarf ein geeignetes Dienstfahrzeug zur Verfügung. Eine Verpflichtung des Auftragnehmers, hierfür ein Transportfahrzeug vorzuhalten oder einzusetzen, besteht nicht
  • Fahrten zwischen Wohn- oder Betriebssitz des Auftragnehmers und der ersten bzw. letzten Einsatzstelle gelten nicht als Fahrten zwischen den Liegenschaften und werden nicht gesondert vergütet
  • Die im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Fahrleistung zwischen den vom Auftraggeber benannten Liegenschaften beträgt nach den bisherigen Erfahrungen voraussichtlich ca. 1.500,00 km pro Jahr. Diese Angabe dient ausschließlich der Kalkulation der Angebote und begründet weder einen Anspruch auf eine Mindestfahrleistung noch eine Höchstgrenze

IV. Vergütung:

Erbeten wird ein Angebot mit einem monatlichen Pauschalpreis inklusive aller erwarteten und zu erbringenden Leistungen für die haustechnische und hausmeisterliche Betreuung (einschließlich der Pflege der Außenanlagen) aller von der Kreispolizeibehörde des Rheinisch- Bergischen Kreises angemieteten Liegenschaften.

Der Auftragnehmer setzt für die Durchführung der Leistungen ein eigenes Fahrzeug ein. Dienstlich veranlasste Fahrten zwischen den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Liegenschaften werden mit 0,35 €/km vergütet. Maßgeblich ist die kürzeste verkehrsübliche Strecke. Fahrten zwischen Wohnort und erster bzw. letzter Einsatzstelle sind nicht erstattungsfähig.

V. Bewertung:

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste, hier günstigste Angebot, erhält den Zuschlag. Zur Ermittlung des Angebotspreises werden als Berechnungsgrundlage die im Vertragsentwurf unter Punkt 4. angegebene Monatspauschale mit 48 multipliziert.

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VI. Erklärung des Bieters:

Die Regelungen der Leistungsbeschreibung habe ich zur Kenntnis genommen. Die sich damit ergebenden Verpflichtungen werden akzeptiert.


(Ort, Datum) (Unterschrift)

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