VVB 634 - Besondere Vertragsbedingungen 12-2017.pdf

Hardware- und Netzwerklösungen von Extreme Networks

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.10.2026, 11:54 (Europe/Berlin)

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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)

Vergabenummer 2026-LRA-I-13-05 Maßnahme Rahmenvertrag über Extreme Networks Lösungen für das Landratsamt Ostalbkreis sowie die kreiseigenen Schulen

Leistung Gegenstand des Rahmenvertrages ist der Kauf und die Lieferung von Hardware (ggf. mit vo-rinstallierter Betriebssystemsoftware), soweit vereinbart die Wartung/Support der Hardware sowie die soweit verein- barten Service- und Dienstleistungen.

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

1 Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur

mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftrag- ten Architekten/Ingenieur getroffen werden.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle

Landratsamt Ostalbkreis GB IT Gartenstraße 97 Ort 73430 Aalen

und/ oder

Landratsamt Ostalbkreis GB IT Stuttgarter Str. 41 73430 Aalen

3 Ausführungsfristen

Ausführungsbeginn 01.01.2027 Ausführungsende 31.12.2030 Davon ausgenommen sind Leistungen, de- ren vertragliche Verpflichtung über den 31.12.2030 hinausgehen.

Vertragsstrafen (§ 11)

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 3.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen

für jede vollendete Woche Prozent für jeden Werktag Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 3.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

3.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Ein- zelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen) 4 Rechnungen (§ 15)

Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber

-fach und zugleich bei -fach einzureichen.

5 Sicherheitsleistung (§ 18)

5.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. 5.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
  • Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zu- stimmung bindend.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

6 Zahlungsbedingungen (§ 17)

Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

7 - frei -

8 Weitere Besondere Vertragsbedingung

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