Tabelle1
| Leistungsanforderungen | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 |
|---|---|---|
| zur Ausschreibung eines Rahmenvertrags für Extreme Networks Lösungen | ||
| vom Landratsamt Ostalbkreis | ||
| Es sind alle Kriterien vom Bieter zu erfüllen. | ||
| Werden diese Kriterien erfüllt, dann mit JA bestätigen. | ||
| Bieter: | ||
| Kennung | Beschreibung | Erfüllt? |
| 2.1 | Partner Status | |
| Der Auftragnehmer muss Diamond Partner von Extreme Networks sein. | ||
| Der Auftragnehmer verfügt mindestens den PartnerWorks Status. | ||
| Extreme MSP Partner | ||
| 2.2 | Eignung des Bieters | |
| Der Auftragnehmer ist nach ISO 27001 zertifiziert. | ||
| Der Auftragnehmer ist nach ISO 20000 zertifiziert. | ||
| Der Auftragnehmer ist nach ISO 9001 zertifiziert. | ||
| Das Servicedesk muss sich an ITIL orientieren (mind: Request-Management, Change-Management, Incident-Management, Problem-Management, Release-Management und Servicedesk). | ||
| 2.3 | Garantie | |
| Der Lieferant gibt pro Produktgruppe die Garantie des Herstellers Extreme Networks unein-geschränkt an das Landratsamt Ostalbkreis weiter. | ||
| 2.4 | Gewährleistung | |
| Für die im Rahmen dieser Ausschreibung gelieferten Geräte übernimmt der Auftragnehmer ab dem Lieferzeitpunkt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung. | ||
| 4.1 | Art und Umfang der Lieferleistung | |
| Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die angebotenen Artikel vollständig und funktionsgerecht in entsprechender Menge zu liefern. Die Kosten der Lieferung übernimmt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran. | ||
| 4.5 | Verpackungsmaterial und Entsorgung der Altgeräte | |
| Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende. Das Verpackungsmaterial ist auf Wunsch vom Auftragnehmer bei Lieferung jedoch spätes-tens nach Ablauf von fünf Arbeitstagen zurückzunehmen. Die Abholung erfolgt am jeweiligen Lieferstandort. Die Entsorgung erfolgt gemäß § 15 Verpackungsgesetz (VerpackG). Für die Entsorgung der Altgeräte gilt das Elektrogesetz (ElektroG). | ||
| 5.2 | Beginn und Umfang der Serviceleistung | |
| Der Service für die Hardware beginnt unmittelbar mit Vertragsabschluss. Die Leistungen werden unabhängig vom Kauf der Hardware beauftragt, außer in den Fällen, wenn vom Hersteller eine zwingende Serviceabsicherung für diese Komponente erforderlich ist. Im Preis sind die Serviceleistungen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungen inbegriffen. | ||
| 5.3 | Servicevertrag | |
| Es ist folgendes Servicemodell zu berücksichtigen: 8x5x4 - Servicetagezeit: 8 (Unsere Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr sollten mindestens von der Servicehotline abgedeckt sein.) - Wochenarbeitszeit: 5 (Montag bis Freitag) - Reaktionszeit: 4 Stunden | ||
| 5.4 | Anforderungen Serviceleistungen | |
| Der Auftragnehmer stellt eine telefonische Supporthotline und für die nach Vertragsabschluss genannten Mitarbeitern des Auftraggebers einen Zugang zu einem Ticketsystem (Servicedesk). Geforderte Leistungen sind technische Unterstützung im Problem- und Störungsfall sowie ggf. Remotekonfigurationsanpassungen und die Abwicklung der Herstellerservices für die betroffene Komponente. | ||
| Die Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen deutsch sprechen. | ||
| Der Auftragsnehmer informiert den Auftraggeber in einer angemessenen Frist, wenn Komponenten den Status End-of-Service (EoS) erreichen. | ||
| 6.1 | Dienstleistungszeitraum | |
| Dienstleistungen sollen in den üblichen Servicezeiten (Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr) durchgeführt werden. Eine Abweichung hiervon Bedarf einer gegenseitigen Absprache. | ||
| 6.3 | Zertifizierungen | |
| Der Techniker vom Auftragnehmer muss ein Extreme Networks zertifizierter Techniker sein. |