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Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 09:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe

  1. Form der Angebotsabgabe

Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Angebote sind in Textform (§ 126b BGB) einzureichen.

Eine eigenhändige Unterschrift, eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich, soweit in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes bestimmt ist.

  1. Formblätter

Soweit einzelne Formblätter ein Unterschriftenfeld oder den Hinweis „rechtsverbindliche Unterschrift" enthalten, gilt Folgendes: Bei der elektronischen Angebotsabgabe ersetzt die Textform die handschriftliche Unterschrift. Ein fehlender handschriftlicher Namenszug führt daher nicht zum Ausschluss des Angebots.

  1. Vollständigkeit der Unterlagen

Alle geforderten Formblätter und Erklärungen sind vollständig ausgefüllt und mit dem Angebot elektronisch einzureichen.

  1. Fristwahrung

Maßgeblich für die Wahrung der Angebotsfrist ist der fristgerechte Eingang des vollständigen Angebots auf der Vergabeplattform.

  1. Änderungen am Angebot

Änderungen oder Ergänzungen des Angebots sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform möglich.

  1. Bieterfragen

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform einzureichen.

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