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Hinweisblatt zum Umgang mit der Gewerkedokumentation
Seitens Auftraggeber/Nutzer werden inhaltliche und formale Vorgaben an die Gewerkedokumentation gestellt, welche mit dem Hinweisblatt und der Übersicht erläutert werden. Die Übergabe der Gewerkedokumentation entsprechend der folgenden Vorgaben ist Leistungsbestandteil der Auftragnehmer und muss in die LV-Position „Dokumentation“ einkalkuliert werden.
- Umgang mit der Gewerkedokumentation
- Die Gewerkedokumentation wurde in verschiedene Gliederungsebenen unterteilt
- siehe Übersicht Gewerkedokumentation.
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Alle Unterlagen zur Gewerkedokumentation sind in einem digitalen Ordner ohne Unterordner abzulegen! Die Gliederung erfolgt über die Dateibezeichnung.
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Unterlagen, bei denen eine Zuordnung entsprechend der vorgegebenen Gliederung schwierig ist, sollen dem Punkt „Sonstiges“ zugeordnet werden. In der Übersichtsliste ist an entsprechender Stelle eine neue Zeile (bei „Sonstiges“) einzufügen und die Datei dort zu benennen.
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Die übergebenen Dateien sind in der „Übersicht Gewerkedokumentation“, abzuhaken. Bei mehreren Unterlagen einer Gliederungsebene (bspw. mehrere Fachunternehmererklärungen) sind zusätzliche Zeilen einzufügen, die Gliederungsebene sollte bei den zusätzlichen Zeilen zur besseren Übersicht freigelassen werden.
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Die Gewerkedokumentation ist dem Auftraggeber 1-fach auf Datenträger (CD) zu übergeben.
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Zusätzlich sind 3 Papierausfertigung für den Auftraggeber zu erstellen. Hierbei sind ausschließlich die in der Übersicht gekennzeichneten Unterlagen auszudrucken. Entsprechend der Themen der 4. Gliederungsebene sind Trennblätter einzulegen.
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Die Prüfung auf Vollständigkeit erfolgt anhand der digitalen Akte, diese ist digital (PDF) vorab zur Prüfung zu Übergeben. Das Papierexemplar sowie die Datenträger werden erst nach erfolgter Freigabe durch die Objektüberwachung übergeben.
- Dateibezeichnung
- Alle Dateien sind einheitlich gem. „Übersicht Gewerkedokumentation“ zu bezeichnen.
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- Dateigröße
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Die Dateigröße der Einzeldokumente (pdf-Dateien) darf 15 MB nicht überschreiten, zip-Dateien können größer sein.
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Die Lesbarkeit der Dokumente nach Komprimierung ist Voraussetzung.
- Vorgaben zu einzelnen Gliederungspunkten
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Bautagesberichte können nach Monaten zusammengefasst werden und sollen chronologisch geordnet werden.
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Werkplanungen können nach Bauteilen zusammengefasst werden (Bsp.: Werkplanung Decken ü. EG) Eine Zusammenfassung entsprechend vorweg genannter Gliederung kann in zip- Dateien erfolgen, die zip-Dateien sind entsprechend der Vorgaben unter Punkt 2. zu bezeichnen, eine Umbezeichnung der darin befindlichen Planunterlagen ist nicht erforderlich.
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Produktdatenblätter/Pflegehinweise können nach Bauteilen zusammengefasst werden (Bsp.: Materialnachweise) Eine Zusammenfassung entsprechend vorweg genannter Gliederung kann in zip- Dateien erfolgen, die zip-Dateien sind entsprechend der Vorgaben unter Punkt 2. zu bezeichnen,
- Sprache
- Alle Dokumente sind in deutscher Sprache vorzulegen.