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Projekt: 4-OS_ZumWäldchen4_M+Oberschule Paunsdorf, Zum Wäldchen 4, 04329 Leipzig LV: 311 Gussasphaltestricharbeiten
- Allgemeine Vorbemerkung, Hinweise zu Terminen und Organisation der Ausführung
1.1 Vorhabensbeschreibung Die 1988 errichtete Oberschule Paunsdorf soll saniert, modernisiert und erweitert werden. Die Schule wurde als Plattenbau mit Typenplatten der WBS70 errichtet. Die Schule ist in drei Bauteile gegliedert. Die Bauteile A ( dreigeschossig) und Bauteil B (viergeschossig ) werden durch das Bauteil C (zweigeschossig) miteinander verbunden. Die Erweiterung und Modernisierung des Objektes sieht den vollständigen Abbruch des Bauteils C vor. Die Bauteile A und B werden vollständig entkernt. Das Bauteil C wird als viergeschossiger Neubau wiedererrichtet. Die Bauteile A und B werden neu gestaltet und modernisiert.
Die Haustechnischen Anlagen für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro werden vollständig erneuert.
Die Freiflächen der schulischen Nutzung werden ebenfalls vollständig erneuert. Die Sportflächen bleiben im Bestand erhalten und werden lediglich instandgesetzt.
Stellplätze für bewegungseingeschränkte Personen und Fahrräder sind auf den Schulgrundstück vorgesehen. Weitere notwendige KFZ-Stellplätze und Fahrradstellplatz für die schulische Nutzung sind im Straßenraum vorhanden.
1.2 Ausführungszeitraum / Terminpläne Siehe Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen innerhalb von 14 Werktagen nach der Bauanlaufberatung aufzustellen und im Format "mpp" und "pdf" zu übergeben, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z .B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen.
1.3 Bemusterungen Bemusterungen und Freigaben sind in einvernehmlicher, frühzeitiger Abstimmung mit dem AG, jedoch mindestens 3 Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem die Entscheidung benötigt wird, vorzunehmen. Die Bemusterungsunterlagen müssen eine eindeutige und qualitative Beurteilung ermöglichen. Bemusterungen erfolgen entweder im Original oder anhand von technischen Beschreibungen bzw. Prospekten. Spezielle Anforderungen sind in den ZTV oder in den LV Positionen beschrieben.
1.4 Bauberatungen Wöchentlich findet die turnusmäßige Bauberatung zu einem Fixtermin statt. Zur fachlichen und terminlichen Koordinierung aller am Bau Beteiligten ist grundsätzlich die Teilnahme des Fachbauleiters oder eines anderen kompetenten und entscheidungsbefugten Vertreters des AN nach Aufforderung durch die örtliche Objektüberwachung an dieser Beratung erforderlich.
1.5 Fachbauleiter / Kapazitäts-und Einsatzplanung Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Leistungserbringung die Bauleitung gemäß § 56 SächsBO für sein Gewerk. Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Beauftragung einen Fachbauleiter schriftlich zu benennen, der als Entscheidungsbefugter eingesetzt wird. Er hat die auszuführenden Arbeiten vorzubereiten und anzuweisen, alle erforderlichen Belehrungen zum Arbeitsschutz nachweislich vor Beginn der Arbeiten durchzuführen und darüber protokollarisch Nachweis zu führen. Weiterhin ist der Auftragnehmer verpflichtet vor den wöchentlich stattfindenden Bauberatungen die Kapazitäts- und Einsatzplanung seiner Arbeitskräfte, Maschinen und Materialien für die kommende Woche und ggf. auch darüber hinaus, der Bauüberwachung zur Koordinierung des Baustellenbetriebes zu übergeben. Dazu gehört auch die Angabe der damit verbundene Inanspruchnahme von BE- Flächen und anderen Elementen
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der Baustelleneinrichtungen. Daraus kann es zu Änderungsanforderungen an die Kapazitäts- und Einsatzplanung des AN kommen, die vom AN entsprechend umzusetzen sind.
1.6 Firmenangehörige Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seine auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter sich jederzeit als Firmenangehörige ausweisen können. Die SV-Nachweise der Beschäftigten sind auf der Baustelle ständig in Kopie vorzuhalten.
Weiterhin ist sicherzustellen, dass während der Ausführung der Leistung auf der Baustelle mindestens ein Mitarbeiter vor Ort mit ausreichend Kenntnissen der deutschen Sprache anwesend ist.
1.7 Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet, täglich (bei Baustellenpräsenz) ein Bautagesbericht, jeweils datiert und mit fortlaufender Nummerierung, zu führen und mindestens einmal wöchentlich dem AG bzw. der örtlichen Objektüberwachung zur Prüfung zu übergeben. Das Bautagebuch des AN hat für jeden Arbeitstag mindestens folgende Angaben zu enthalten: •Datum und Baustellenzeit •Arbeitskräfteanzahl, •geleistete Arbeit, unterteilt in Vertragsleistungen und Zusatzleistungen Maschinen- und Geräteeinsatz, Baustellenverhältnisse und Wetter (Temp., Niederschlag, Wind, ggf. Eis- und Schneeverhältnisse) •besondere Vorkommnisse (z.B. Krankheit, Verletzung, Unfall) •Anordnungen des Architekten, Statikers, BÜ, SiGeKo oder Bauherren •erfolgte Übernahmen, Zustandsfeststellungen, Abnahmen •Unterschrift inkl. Name in Druckbuchstaben Für Bemerkungen der Bauüberwachung ist ein eigener Absatz vorzusehen. Der AG kann auf gesondertes Verlangen die tägliche Übergabe der Tagesberichte verlangen.
1.8 Absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot Es wird darauf verwiesen, dass in den Gebäuden und auf dem gesamten Baustellengelände absolutes Alkohol- und Drogenverbot herrscht. Ausnahme stellt das Rauchen im Freibereich dar. In allen Gebäuden hingegen ist das Rauchen ebenfalls untersagt. Zuwiderhandlungen ziehen die sofortige Erteilung von Baustellenverboten durch die Bauleitung nach sich. Weiterhin ist es untersagt innerhalb des Gebäudes Mahlzeiten einzunehmen. Leere Getränkeverpackungen sind unverzüglich aus dem Gebäude zu bringen und zu entsorgen. Im übrigen gelten die diesbezüglichen Regelungen der Baustellenordnung.
1.9 Aufmaß / Abrechnung
Sämtliche Aufmaße sind der Bauüberwachung in elektronischer Form als GAEB- Datei im d.11/ REB- Format zu übergeben.
Zur Rechnung ist ein prüffähiges Aufmaß unter Berücksichtigung der Struktur und Positionsnummern des Auftrag LV mit eindeutiger Darstellung der Maßgehalte in aussagefähigen und fortlaufend nummerierten und dabei LV - positionsbezogenen Aufmaßblättern bzw. Messurkunden erforderlich. Allen Aufmaßblättern sind nummerierte und positionsbezogene Pläne oder Planausschnitte mit farbigen Eintragungen des entsprechenden Leistungszuwachses beizulegen. Die Aufmaßblätter sind neben der fortlaufenden Nummerierung mit Angabe der Abschlagszahlung, in welcher sie erstellt wurden, zu versehen. In der Aufmaßzusammenstellung sind die Mengen unter Verweis auf die Nr. der AZ/ der SR und unter
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eindeutigem Bezug / Angabe der Aufmaßblätter kumuliert zusammenzufassen. Dabei sind die positionsweisen Ausgangswerte aus voran gegangenen Rechnungen anzugeben und die Mengenzuwächse der aktuellen Abrechnung zur Ermittlung der neuen Gesamtmenge in neuer Zeile hinzuzufügen.
Sind für die Abrechnungen Feststellungen auf der Baustelle notwendig, sind diese gemeinsam mit der Bauüberwachung des AG vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat dies rechtzeitig zu beantragen. Die Beteiligung des AG an der Ermittlung des Leistungsumfangs gilt nicht als Anerkenntnis.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und sonstige Abrechnungsbelege erhält der AG.
Bei Aufmaß und Abrechnungen sind Längen und Flächen auf zwei Stellen nach Komma, Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen nach dem Komma zu runden.
Im Zuge der Bauarbeiten verdeckte Leistungen sind vorher aufzumessen. Mit dieser Handlung kann eine technische Leistungskontrolle verbunden werden; sie gilt jedoch nicht als rechtsgeschäftliche Abnahme.
1.10 Vermessungsgrundlagen Lagesystem: Landeskoordinatensystem ETRS 89-UTM33 Höhensystem: DHHN 92
1.11 Abkürzungen
Abm. Abmessungen AG Auftraggeber AN Auftragnehmer B Breite BE Baustelleneinrichtung BGI Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit BT Bauteil / Gebäudeteil EG Erdgeschoss EP Einheitspreis FFB Fertigfußboden H Höhe HLS Heizung / Lüftung/ Sanitär KMF Künstliche Mineralfasern KG Kellergeschoß L Länge LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LKW Lastkraftwagen OG Obergeschoss OK Oberkante OKFB Oberkante Fertigfußboden TGA Technische Gebäudeausrüstung TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe. TÜV Technischer Überwachungsverein UG Untergeschoss UKRD Unterkante Rohdecke WDVS Wärmedämm-Verbundsystem VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen WU Wasserundurchlässig ZTV Zusätzliche technische Vertragsbedingungen AHD abgehängte Decke
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VHF vorgehängte hinterlüftete Fassade StB Stahlbeton UK Unterkonstruktion
1.13 Wachschutz Der AG behält sich vor, während der gesamten Baumaßnahme die Baustelle durch einen externen Wachschutz zu überwachen. Dies geschieht durch Kontrollen bzw. durch Videoüberwachung unter Einhaltung der geltenden Datenschutzregelungen.
1.14 Sonstiges Soweit durch die Baumaßnahme Zäune, Masten, Schilder usw. entfernt werden mussten, sind diese nach Ende der eigentlichen Bauarbeiten wieder her- bzw. aufzustellen. Die Eigentümer bzw. Rechtsträger von bebautem Gelände sind rechtzeitig vor Baubeginn zu benachrichtigen und vom Umfang der Arbeiten in Kenntnis zu setzen. Bei Sperrung von Zufahrten, Eingängen, Wegen usw. sind gesicherte Zugänge zu schaffen und Umleitungen zu ermöglichen. Anliegerverkehr ist zu gewährleisten. Die durch die Baumaßnahme entstandenen Schäden am Eigentum sind im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften zu entschädigen bzw. zu beseitigen. Geschädigte Nutzflächen sind im nutzungsfähigen Zustand zu übergeben.
1.15 Anlagen zum LV Gem. Anlagenliste
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- Beschreibung der Baumaßnahme, Angaben zur Baustelle
Grundlage gem. ATV DIN 18299 VOB/C
2.1. Angaben zur Baustelle Die nachstehend genannten Angaben zur Baustelle und Ausführung sind bei der Kalkulation und Angebotserstellung zu berücksichtigen und in die anzubietenden Preise mit einzuarbeiten.
2.1.1. Lage des Bauvorhabens Das Baugrundstück befindet sich an einer Straße in einem Wohngebiet Stadtteil: Leipzig Paunsdorf 04329 Zufahrt: Zum Wäldchen 4
2.1.2 Zufahrt /Baustellenverkehr/Baugrundstück Die Zuwegung ist beengt und erfolgt über das angrenzende Wohngebiet. Die Zugangsstraßen verfügen über eine Breite von min. 5m und enthalten drei 90° Kurven mit Innenradien zwischen 10 und 13m. Transportfahrzeuge dürfen nicht auf der öffentlichen Straße be- und entladen werden. Es bleibt dem AN überlassen, die Befahrbarkeit der Zuwegung zu prüfen und Rückschlüsse auf die Größe der zu verwendenden Fahrzeuge zu ziehen. Die Zufahrten zur Baustelle sind immer frei zu halten.
Flucht- und Rettungswege dürfen durch Geräte und Bau- und Lieferfahrzeuge nicht blockiert werden. Rettungswege für Feuerwehr und Krankentransport sind permanent freizuhalten.
Das Parken von Baufahrzeugen und Privatfahrzeugen ist auf dem Baugrundstück nur bedingt möglich. Lieferfahrzeuge dürfen das Baufeld nur zum Zwecke der Material- oder Geräteanlieferung befahren und haben das Baufeld nach Beendigung der Be- oder Entladevorgänge umgehend zu verlassen. Zur Anlieferung muss der AN anwesend sein. Es erfolgt keine Koordination durch die örtliche BÜ des AG. Alle Anlieferungen sind min. 3 Tage vorher bei der BÜ anzumelden.
Lagerflächen stehen nur begrenzt zur Verfügung. Die Zuweisung erfolgt durch die BÜ. Das Gelände ist weitestgehend eben mit geringem Gefälle.
Es werden keine Aufenthaltsräume/Pausenräume zur Verfügung gestellt.
Auf dem Grundstück befindet sich ein kürzlich gebautes Nebengebäude (DaZ). Dieses wird nicht saniert und fungiert während der Bauzeit als Baubüro.
2.2 Transporteinrichtungen, -Wege und Montageöffnungen
Alle Transporteinrichtungen, Hebezeuge, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sowie sonstige Hilfsmittel, inkl. Anlegen und Beseitigen erforderlicher Arbeitsebenen und Zufahrten zu den Ebenen für die Ausführung der Arbeiten, soweit dafür im Leistungsverzeichnis keine besonderen Ansätze vorgesehen sind, sind Leistungen des AN und werden nicht gesondert vergütet. Die angegeben max. Traglasten für die Decken sind zu beachten!
Bestand, BT A + B : max. Traglast 3 KN / m² - alle Flächen Neubau, BT C : max. Traglast 3 KN / m² - KLassenräume max. Traglast 5 KN / m² - Flur , Treppenhäuser, Technikräume
Folgendes wird durch den AG dem AN zur Verfügung gestellt:
- Materialaufzug BT A, Nordseite, Tragfähigkeit min. 2.000 kg, Zugang bis 2.OG
- Fassadengerüst, umlaufend
- Innengerüst, TH-BT C, Halle
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- Innengerüst, TH - BT B
- Personenlift bis 130kg, Arbeitshöhe bis 10,00 m
2.3 Anschlüsse für Wasser, Energie, Abwasser Anschlüsse für Baustrom/Bauwasser werden zur Verfügung gestellt, Lage siehe BE - Plan. Der Bauwasser anschluss ist nur im Außenbereich vorhanden, Lage gemäß BE - Plan. Baustromverteiler befinden sich in jedem Geschoss in Bauteil A(1 x ) + Bauteil B (1x) Bestand, Lage gem. BE - PLan. Kosten für Baustrom und Bauwasser übernimmt der AG.
2.4 Sicherheits- und Gesundheitsschutz Die nachstehend aufgeführten Regelungen und Maßnahmen, die seitens des Bauherren getroffen werden, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu gewährleisten, entlassen den Auftragnehmer nicht aus seinen generellen Pflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §4). Insbesondere ist er für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen dass andere nicht durch von ihm oder seinen Beschäftigten durchgeführte Tätigkeiten gefährdet werden. Die Einhaltung der durch die Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften ist Teil der Vertragserfüllung.
Durch den Auftraggeber/ Bauherrn wurde für die Überwachung und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der einschlägigen Berufsgenossenschaften ein SiGeKo nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) bestellt. Der SiGeKO hat gegenüber den auf der Baustelle tätigen Personen im Namen und Auftrag des Bauherrn in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz Weisungsrecht. Bei der Feststellung von Gefährdungen des Gesundheitsschutzes von Personen auf der Baustelle oder bei der Gefahr von schwerwiegenden Havarien ist er berechtigt, die Leistungsausführungen sofort einstellen zu lassen. Nach Beauftragung des Bieters werden diesem die verabschiedete Baustellenordnung und die SiGeKo-Unterlagen, wie der SiGe-Plan und andere Unterlagen, übergeben.
Für alle, sich aus der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ergebenden Leistungen des Unternehmers und deren Umsetzung während der gesamten Bauzeit, erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die Kosten hierfür sind in die Angebotspreise einzurechnen!
2.5 Abfall- und Abwasserbeseitigung, Sauberkeit der Baustelle Der Unternehmer hat seine Abfälle selbst zu entsorgen. Die Entsorgung von Sondermüll hat nach geltenden gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Der AN der die Zufahrt und öffentliche Straße verschmutzt oder beschädigt, sorgt für die unverzügliche Reinhaltung und Instandsetzung. Bei Versäumnis zur Reinigung kann die Reinigung durch Dritte veranlasst werden. Die Kosten hierfür können dem AN in Rechnung gestellt werden. Die Arbeitsstelle ist täglich in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
2.6 Arbeiten anderer Unternehmen auf der Baustelle Alle beteiligten Unternehmer sind verpflichtet, das gleichzeitige Zusammenwirken mehrerer Gewerke so untereinander und kollegial zu koordinieren, dass ein reibungsloser und rascher Ablauf der Gesamtsanierung vonstatten gehen kann.
2.7 Arbeitszeiten Alle Arbeiten sind an den gesetzlich geregelten Werktagen und in den üblichen Arbeitszeiten durchzuführen.
2.8 Lärm Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm sind bei der Durchführung von Baumaßnahmen an der nächstliegenden schutzwürdigen Bebauung im Umfeld der Baustelle folgende Lärmimmissionswerte maßgeblich: Wohnbebauung Am Vorwerk 15, Hainveilchenweg 14, Gundermannstraße 37
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tags 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr: 55 dB(A) nachts 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr: 40 dB(A)
Der Immissionswert gilt im Nachtzeitraum als überschritten, wenn eine oder mehrere Geräuschspitzen den Immissionswert um mehr als 20 dB(A) überschreiten
2.9. Zur Leistungserbringung überlassene Flächen und Räume
Alle Teilbereiche des Grundstücks / der Baufelder werden bauseits umzäunt (Bauzäune). Es stehen für alle am Bau beteiligten Firmen Lagerflächen auf dem Grundstück gem. BE- Plan zur Verfügung. Die Anzahl der Lager- und BE- Flächen ist begrenzt. Die Nutzung durch die einzelnen AN bedarf der Vorabsprache mit der örtlichen Bauüberwachung des AG. Es ist Sache des AN die Arbeiten entsprechend zu organisieren, um in den betreffenden Bauteilen Lagermöglichkeiten zu schaffen. Die Nutzung der Baukörper in Teilen als Lagerfläche ist nur nach Absprache mit dem AG möglich. Die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen sind nach Fertigstellung der Leistung in ordnungsgemäßem Zustand, bzw. nach Aufforderung innerhalb von 3 Werktagen zurückzugeben. Flächen für die Baustelleneinrichtungen sind Angelegenheit des AN. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Lager- und Arbeitsplätze (z.B. Öl), Eindrücke durch schwere Lasten usw. entstehen, haftet der AN.
Zur Verfügung gestellt werden durch den AG Sanitärcontainer (WC- und Waschen, Duschen) in ausreichender Anzahl. Die AN können eigene Container auf den gem. BE Plan vorgesehenen Flächen aufstellen. Die Container sind auf eigene Kosten und eigenverantwortlich anzuschließen. Containerstellflächen des AN und Lagerplätze werden grundsätzlich durch die Bauüberwachung des AG zugewiesen; eine Lagerung im öffentlichen Raum und außerhalb des Grundstücks ist nicht erlaubt. Die Baustelle ist in der gesamten Bauzeit in einem aufgeräumten Zustand zu halten. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
Der AN muss damit rechnen, dass sich auf Grund geänderter Anforderungen an die BE (siehe Angaben zu den Bauphasen und zum öffentlichen Straßenbau) Lager- und Aufstellflächen ändern und er dadurch seine Container, gelagerte Materialien usw. umsetzen muss. Eine gesonderte Vergütung dafür erfolgt nicht, siehe Position Baustelleneinrichtung.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauüberwachung des AG. Das Lagern von Druckgasflaschen in Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist unzulässig. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein tragbarer Feuerlöscher gemäß DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei der Lagerung von brennbaren Materialien sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der Brandschutzordnungen einzuhalten. Die Lagerung von brennbaren Dämmstoffen im Gebäude ist verboten!
Auf der Baustelle gelagerte Materialien sind gegen "Abheben" durch Wind zu sichern.
2.10. Vorgaben für die Entsorgung und Beseitigung von Restmaterial und Abfall Alle Abbruchmaterialien / Stoffe, Restmaterial, Verpackungen etc. sind vom AN zeitnah zu entsorgen, dabei sind die einschlägigen allgemeinen, kommunalen (Abfallwirtschaftssatzung) und landesrechtlich gültigen Vorschriften für die Entsorgung sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetzt, KrWG und die Abfallverzeichnis-Verordnung , AVV zu beachten. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist vorzulegen.
Soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes ausgewiesen ist, sind alle diesbezüglichen Kosten in die EP's einzukalkulieren, Sortieren / Laden/Transport, Deponiegebühren usw. entsprechend gewählter Entsorgung.
Materialien mit Kontaminationsverdacht sind auf dem Baufeld zwischenzulagern. Die Deklaration der Abbruchmaterialien erfolgt durch einen unabhängigen Sachverständigen des AG (Beprobung
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vor Ort). Aufgrund des beengten Baufeldes ist die notwendige Beprobung rechtzeitig, min. 2 Wochen vorher, anzuzeigen. Für die Auswertung müssen bis 2 Wochen einkalkuliert werden. Die Entsorgung kann erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Freigabe durch den AG dieser erfolgen.
Bei Zuwiderhandlung ist der AG berechtigt, nach einmaliger Aufforderung die Entsorgung durch einen Dritten zu Lasten des AN ausführen zu lassen.
Für die Lagerung von Materialien sind vom AN Container vorzuhalten.
2.11. Werbung Werbung aller Art an Gerüsten und Bauzäunen ist untersagt! Auf dem Bauschild steht eine Fläche von 500 x 150 mm für Werbung zur Verfügung
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- Allgemeine Ausführungshinweise, ZTV Grundlage gem. ATV DIN 18299 VOB/C
3.1. Angaben zur Ausführung
3.1.1. Die einzelnen Arbeitsabschnitte sind den Vertragsfristen zu entnehmen. Arbeitsunterbrechungen ergeben sich durch evtl. notwendige Vorleistung anderer am Bau Beteiligten.
3.1.2. Mitbenutzung fremder Gerüste inkl. Hebezeuge und Einrichtungen sowie Absturzsicherungen Die bauseits gestellten Gerüste, inkl. Hebezeuge und Einrichtungen sowie Absturzsicherungen sind durch alle am Bau Beteiligten während der vorgesehenen Standzeit nutzbar und sauber zu halten. Jegliche Änderungen an den Gerüsten, Absturzsicherungen etc. dürfen ausschließlich durch den Ersteller vorgenommen werden. Der Anbau von Aufzügen bzw. Winden an Gerüsten ist mit der Bauüberwachung abzustimmen und bedarf der Genehmigung des AN Gerüstbau.
3.1.3. vom AG übernommene Leistungen Der AG stellt auf der Baustelle Höhenbezugspunkte und die Hauptachsen der Gebäude zur Verfügung. Nach Fertigstellung der Rohbauten werden durch den AG weiterhin geschossweise einheitliche Meterrisse mit roten Kunststoffmarkierungen - i.d.R. in der Nähe der Treppenhäuser, 3 Stück pro Geschoss, angebracht. Nur diese einheitlichen Meterrisse sind für Höhenmessungen im Ausbau zu nutzen. Alle weiteren Einmessarbeiten hat der AN selbst zu erbringen und in seine EP einzukalkulieren.
3.2. Stoffe, Bauteile Die zu verwendeten Stoffe / Materialien sind auf den Zeichnungen bzw. im Leistungsverzeichnis angegeben. Stoffe und Bauteile müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sein.
Die bei der Herstellung verwendeten Stoffe und Bauteile müssen die Anforderungen der geltenden Normen und gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Alle Stoffe und Materialien müssen die Anforderungen der "Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Inneräumen" des DIBt erfüllen. Bei der Erbringung der hier beschriebenen Leistungen werden u.a. die Baustoffe Holz, Beschichtungen verwendet. Diese sind umweltrelevant. Für die Erbringung der hier beschriebenen Leistungen dürfen für vorgenannte Baustoffe nur solche mit dem RAL-Umweltzeichen "Blauer Engel" oder gleichwertigen Umweltzeichen von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle verwendet werden. Alternativ können auch Baustoffe verwendet werden, welche gleichwertige Kriterien erfüllen und für die gleichwertigen Nachweise wie beispielsweise technische Unterlagen, Prüfberichte, technische Dossiers etc. existieren. Die entsprechenden vorgenannten Umweltzertifikate oder gleichwertigen Nachweise sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber oder dessen Vertretern während der Baudurchführung in Kopie vorzulegen.
Für alle verwendeten Baustoffe ist das Produktdatenblatt mit der technischen Spezifikation / Eignungsprüfungen bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Einbau vorzulegen. Der AN darf mit dem Einbau erst nach Freigabe durch den AG beginnen. Vor Beginn der Arbeiten sind Technologie und die Nachbehandlung mit dem AG abzustimmen, die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind dafür 3 Tagen im Vorlauf zur Prüfung bei dem AG einzureichen.
Beschichtungen: Bei allen Beschichtungen (Grundierungen, Imprägnierungen, sonstige Anstriche, Spachtelungen, Öle / Wachse, Korrosions-, Brandschutz, etc.) sind möglichst umweltverträgliche, insbesondere lösemittelarme Produkte und Verfahren zu verwenden. Dabei sind die Einstufungen entsprechend dem jeweiligen Produkt- bzw. Giscode der Bauberufsgenossenschaft zu Grunde zu legen (siehe: www.gisbau.de) und die Vorgaben der einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu berücksichtigen. Als Grundierungen, Lacke und Lasuren dürfen generell nur schadstoffarme Produkte entsprechend den Vergabeunterlagen des Umweltzeichens RAL UZ 12a
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(Blauer Engel) verwendet werden. Reaktionsharze dürfen nur im technisch notwendigen Umfang eingesetzt werden. Die technische Notwendigkeit ist nachzuweisen. Die Produkte sind an der Baustelle im Originalgebinde zu verwenden. Formaldehyd: Die Richtlinie "Klassifizierung und Überwachung von Holzwerkstoffplatten bezüglich der Formaldehydabgabe" (DIBT-Richtlinie 100) ist zu befolgen Holz, Holzwerkstoffe: Bei der Erbringung der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen werden u.a. Holzprodukte verwendet, welche umweltrelevant sind. Es dürfen für die Erbringung der hier beschriebenen Leistungen nur Holzprodukte verwendet werden, welche FSC und/ oder PEFC zertifiziert sind oder mit gleichwertigen Umweltzeichen von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle zertifiziert worden sind oder welche gleichwertige Kriterien erfüllen und für die gleichwertigen Nachweise wie beispielsweise technische Unterlagen, Prüfberichte, technische Dossiers etc. existieren. Um Terpene in der Innenraumluft zu vermeiden, dürfen keine stark harzhaltigen Nadelhölzer sowie Holzwerkstoffe als Material für fertige Oberflächen verwendet werden. Holzschutzmittel: Es müssen - bei gleicher Eignung - möglichst umweltverträgliche Produkte und Verfahren verwendet werden. Dabei ist die Einstufung entsprechend dem Produkt-Code der Bauberufsgenossenschaft zu Grunde zu legen. Holzschutzmittel für nichttragende Bauteile müssen das RAL-Prüfzeichen der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V., für tragende Bauteile das Prüfzeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik aufweisen. Behandlungen mit Holzschutzmitteln sind grundsätzlich im Produktionsbetrieb des AN vorzunehmen. An der Baustelle sind sie nur im Ausnahmefall nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt. Das jeweilige Produkt- und Sicherheitsdatenblatt ist auf Anforderung vorzulegen. Kleber, sonstige Verlegewerkstoffe: Grundsätzlich dürfen nur lösemittelfreie / -arme Verlegewerkstoffe (Voranstriche, Leime, Kleber, Spachtel etc.) verwendet werden. Dabei sind die Einstufungen entsprechend dem Giscode der Bauberufsgenossenschaft zu Grunde zu legen und die Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 610 zu berücksichtigen. Kann auf lösemittelhaltige Produkte an der Baustelle nicht verzichtet werden, so dürfen sie nur bei gleichzeitiger, mechanischer Lüftung verwendet werden. Künstliche Mineralfasern (KMF): Produkte mit Künstlichen Mineralfasern (KMF) müssen, entsprechend der Gefahrstoffverordnung, Anhang IV Nr. 22 (2), die Anforderungen erfüllen: Kanzerogenitätsindex (KI) größer 40 oder Halbwertszeit kleiner 40 Tage. Sie sind in Akustikdecken- und Putzsystemen, soweit technisch möglich, zu vermeiden. Beim Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen ist die TRGS 521 zu beachten. Polyvinylchlorid (PVC) / Chlorchemische Produkte: Auf den Einsatz von chlorchemischen Produkten ist zu verzichten. Recyclingprodukte zum Bauteilschutz: Bei Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen oder der Einrichtung sind Produkte aus Recyclingmaterial (Altpapier, Alttextilien, PE-Regenerat) zu verwenden. Schaumkunststoffe: Produkte aus Schaumkunststoffen müssen FCKW- und HFCKW-frei sein. Melaminharzschaumstoffe und ähnlich Formaldehyd freisetzende Produkte sind nicht zugelassen. Trennmittel: Es dürfen nur Trennmittel verwendet werden, die biologisch schnell abbaubar sind und dem Umweltzeichen RAL-UZ 64 entsprechen. Auf technisch notwendige Ausnahmen ist die Bauleitung hinzuweisen. Tropenholz: Auf den Einsatz von Tropenholz ist zu verzichten. Silikone (Verfugung), Öle und Wachse: Zur Vermeidung von 2-Butanonoxim im Innenraum ist der Einsatz von oximvernetzenden Silkon-Fugendichtstoffen (Oximosilanvernetzer) ausgeschlossen. Das Produkt- und Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Verfugung ist auf Anforderung vorzulegen.
weitere Angaben sind - soweit zutreffend - in " 4. Technische Ausführungshinweise, ZTV" oder in den LV
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Positionen beschrieben.
3.3. Nebenleistungen , Besondere Leistungen Folgende Leistungen werden, wenn nicht gesondert in Positionen ausgeschrieben, nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren: •sämtliche Leistungen zur Einhaltung der gültigen Unfallverhütungsvorschriften einschließlich aller erforderlichen Schutzmaßnahmen •Herbeiführung und aktive Mitwirkung bei der behördlichen Abnahme des Objektes •Schutz der angrenzenden Grundstücke und Gebäude vor Emissionen (z.B. Baulärm, Staub- und Schmutzentwicklung) und Beschädigungen, •die Verunreinigung von Straßen und Wegen ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern bzw. umgehend zu beseitigen soweit erforderlich; •Einholung von Sondergenehmigungen bei Nutzung bzw. Einschränkung des öffentlichen Verkehrsraumes inkl. anfallender Gebühren •Maßliche Abweichung von den angegeben Abmessungen durch zulässige Toleranzen der Vorgewerke / Rohbau, Abweichung durch statische Bemessung des AN und WMP des AN.
Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandene Verunreinigungen an bauseitigen, flächenfertigen Bauteilen, Anlagen und Installationen sind vom Verursacher rückstandsfrei ohne besondere Vergütung zu entfernen.
Die durch den AN genutzten Arbeits- und Baustellenbereiche sind nachfolgenden Gewerken grundsätzlich besenrein zur Verfügung zu stellen. Unabhängig davon ist eine Endreinigung zur rechtsgeschäftlichen Abnahme der fertigen Leistung vorzunehmen und in den Angebotspreisen für Baustelleneinrichtung bzw. von relevanten und maßgebenden Leistungspositionen zu berücksichtigen. Unterbleiben diese Leistungen des AN, ist der AG berechtigt, Ersatzvornahmen auf Kosten des AN zu veranlassen.
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Projekt: 4-OS_ZumWäldchen4_M+Oberschule Paunsdorf, Zum Wäldchen 4, 04329 Leipzig LV: 311 Gussasphaltestricharbeiten
- Technische Ausführungshinweise, allgemein, ZTV Grundlage gem. ATV DIN 18299 und ff. VOB/C
Alle vorbeschriebenen Punkte und nachfolgenden Angaben entbinden den AN nicht von der Verpflichtung, sich unbedingt vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten im Baufeld zu informieren und sich genaue Kenntnisse über den Umfang und den Schwierigkeitsgrad der durchzuführenden Arbeiten zu verschaffen.
4.1. Angaben zur Baustelle
4.1.1. Art und Umfang der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten: •Gerüstarbeiten •Rohbauarbeiten •Dacharbeiten •Fassadenarbeiten •Trockenbauarbeiten •TGA-Gewerke in den Außenanlagen: •Abbrucharbeiten, Urbarmachung Gelände, Medienerschließungen
4.1.2. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: Während der Arbeiten der nachfolgend beschriebenen Leistung sind folgende wesentliche Gewerke tätig:
•Trockenbauarbeiten •Metallbauarbeiten (Innentüren) •TGA (Medienerschließung, innen) •Medienerschließung (Außen)
4.2. Technische Ausführungshinweise Estricharbeiten, ZTV
Gegenstand dieses Leistungsbereiches sind Estricharbeiten Die Leistung umfasst Estricharbeiten und Dämmung.
4.3. Baumontage - Nebenleistungen alle Nebenleistungen sind in den EP-Preis einzukalkulieren.
4.4. Allgemein - Ausführung Arbeitsunterbrechungen, bedingt durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken, mehrmalig An- und Abfahrten sowie mehrmalige Vorhaltung der Baustelleneinrichtung sind in die EP-Preise einzukalkulieren.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo die Misch- und Fördereinrichtungen aufgestellt werden können und Material gelagert werden kann, ohne andere am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu behindern.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens die üblichen Belastungen des Baubetriebs ohne Schaden aufnehmen kann.
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen.
Die Randstreifen werden von den Auftragnehmern für die Bodenbelagarbeiten entfernt.
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Projekt: 4-OS_ZumWäldchen4_M+Oberschule Paunsdorf, Zum Wäldchen 4, 04329 Leipzig LV: 311 Gussasphaltestricharbeiten
Erkennt der Auftragnehmer Umstände, die die Schalldämmung beeinträchtigen können, hat er die Bauleitung darüber zu informieren. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindlichen Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Rohrbefestigungen dürfen keinen Schall auf die Decke übertragen. Bevor durch den Einbau des Estrichs die Dämmung verdeckt wird, muss die Leistung durch die Bauleitung abgenommen werden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfe
Alle Betonwände im BT C und im TH BT B sind Sichtbetonwände! Jegliche Markierungen (Meterrisse) auf den Wänden sind untersagt!
Bauelemente sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden. Bei der Verwendung von Fassadenaufzügen oder sonstigen Fördereinrichtungen ist die Fassade einschließlich der Öffnungen vor Verschmutzung zu schützen. Die dazu erforderlichen Leistungen sind Bestandteil der Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers. Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Beschichtungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteile, Treppen, Beläge etc. sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, es sind Absauggeräte zu verwenden.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten und umgebenden Teilen zu entfernen.
Die Koordination mit den haustechnischen und anderen Ausbaugewerken ist selbständig durchzuführen.
Meterrisse, Achsen, Einbauebene Ein Meterriss bzw. eine Höhenkote oder ein Höhenbezugspunkt je Geschoss und Bauteil wird vom Vermesser vorgegeben. Weiterhin erforderliche Meterrisse sind vom Unternehmer zu erstellen und im EP einzukalkulieren. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen festgestellt oder vermutet werden. Ergibt sich bei der Überprüfung, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können, darf erst nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung die Leistung weiter ausgeführt werden.
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Projekt: 4-OS_ZumWäldchen4_M+Oberschule Paunsdorf, Zum Wäldchen 4, 04329 Leipzig LV: 311 Gussasphaltestricharbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
01 Baustelleneinrichtung und Vorleistungen 01.01 Baustelleneinrichtung
01.01.0010 Baustelleneinrichtung aufbauen Einrichten der notwenigen Baustelleneinrichtung über die vereinbarte Leistungszeit , mit folgenden in den EP einzurechnenden Leistungen, soweit sie nicht in nachfolgenden Einzelpositionen erfasst sind: •Lager- und Arbeitsplätze •eigene Baustellenbeleuchtung •Kommunikationseinrichtungen •Wohnunterkünfte •Lagerräume, Werkstatt, Magazin, Unterstelleinrichtungen •Maschinen, Geräte, Werkzeuge •Wetterschutzmaßnahmen •Schrägaufzüge zum Materialtransport 1,000 St .......................... ..........................
01.01.0020 Baustelleneinrichtung vorhalten Vorhalten der vorbeschreibenen Baustelleneinrichtung über die vereinbarte Leistungszeit. 10,000 Wo .......................... ..........................
01.01.0030 Baustelleneinrichtung abbauen Baustelleneinrichtung der Vorposition nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen. Räumen der Baustelle und Wiederherstellen des Geländes einschl. Entfernen von Verunreinigung. 1,000 St .......................... ..........................
01.01.0040 Überbrückung und Schutz der Einbringöffnungen / Fenster Überbrückungen und Schutz der Einbringöffnungen in den Geschossen für den Materialtransport / Materialaufzug, die sich in Höhe der Fensterbrüstung befindet, durch eine vorhandene Fensteröffnung mit eingebautem Blendrahmen (Fensterflügel demontiert) ins Gebäudeinnere, bestehend aus
•Überbrückung der Fensterbrüstung mit geeigneten Gerüstbelägen und Abstützungen im Gebäude, Überbrückungslänge min 2,00 m, die Fensterbrüstung ist frei zu überspannen •Fensterrahmen sind ausreichend mit einem Rahmen aus Holzwerkstoffplatten gegen Beschädigung zu
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ schützen •inkl. Abrampung / Treppe im Gebäudeinneren von Brüstungshöhe auf die Rohdecke, Höhe min. 1,10 m Höhe nach Wahl AN gem. seinem Bedarf
liefern, aufbauen, über Beschickungszeitraum für das eigenen Gewerk vorhalten, anschließend rückbauen und abtransportieren.
Der Bauzeitenverschluss (bauseitiger Witterungsschutz aus Holzwerkstoffplatten o.ä.) des Fensters ist dabei außerhalb der Beschickungszeiträume durch den AN verschlossen zu halten.
Lichte Maße der Fensteröffnung: B/ H max. 1,00 x 1,80 m
Abrechnung: pro Fensteröffnung BT A, BT B, BT C
Einbauort : EG bis 3.OG 11,000 St .......................... ..........................
Summe 01.01 Baustelleneinrichtung ............................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
01.02 Vorleistungen
01.02.0010 reinigen Untergrund vorh. Untergrund für nachfolgenden Einbau von Schüttungen und Dämmungen mittels Saugen komplett reinigen, grobe Verunreingungen, wie Putzreste etc. entferneneinschl. Entsorgung des Abfalls 5.260,000 m² .......................... ..........................
01.02.0020 Untergrundvorbereitung, Risse, Estrich Risse sowie Scheinfugen im Beton-Untergrund durch Aufkratzen oder Einschneiden vergrößern und entstauben / absaugen. Alle 25 cm einen Querschnitt setzen und absaugen sowie Einbau von Wellenverbindern in die Querschnitte und kraftbündiger Verschluss der Risse und Querschnitte mit Kunstharz. Oberfläche mit feinem Quarzsand abstreuen.
Material : Kunstharz Max. Rissbreite : 5 mm 150,000 m .......................... ..........................
01.02.0030 Untergrundvorbereitung, Betonfräsen in Kleinstflächen 0,1 bis 5 m² Erhebungen, Erhöhungen, Überstände der Deckenfeldränder in der Rohbetonoberfläche der Bestandsdecken, nach vorherigem Aufmaß und Abstimmung mit der Bauleitung zur Aufnahme der geplanten Estrichstärken abfräsen, anfallendes Fräsgut und Staub absaugen und entsorgen einschl. Entsorgungskosten, die Ausführung erfolgt im Kreuzgang. Ausführung nur nach Abstimmung mit der Bauleitung.
zu bearbeitende Flächen : von 0,1 bis 5 m² 800,000 m² .......................... ..........................
01.02.0040 Untergrundvorbereitung, Betonfräsen in Kleinstflächen 5,1 bis 20 m² Erhebungen, Erhöhungen, Überstände der Deckenfeldränder in der Rohbetonoberfläche der Bestandsdecken, nach vorherigem Aufmaß und Abstimmung mit der Bauleitung zur Aufnahme der geplanten Estrichstärken abfräsen, anfallendes Fräsgut und Staub absaugen und entsorgen einschl.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Entsorgungskosten, die Ausführung erfolgt im Kreuzgang. Ausführung nur nach Abstimmung mit der Bauleitung.
zu bearbeitende Flächen : von 5,1 bis 20 m² 500,000 m² .......................... ..........................
01.02.0050 Vorbehandlung Ausgleich Grundierung zur Haftvermittlung und Regulierung der Saugfähigkeit oder zum Binden von Staub für Aufbringen eines Ausgleichs auf mineralischen Untergründen mit einer lösungsmittelfreien Kunstharzdispersion.
Geeignet als Haftbrücke, Porenverschluß und Voranstrich 300,000 m² .......................... ..........................
01.02.0060 Nivellierestrich, 1 - 10 mm Nivellier-Estrich als selbstverlaufender Bodenausgleich auf gereinigte Oberfläche im Verbund herstellen. Untergrund : Beton Estrichdicke : 1 - 10 mm 150,000 m² .......................... ..........................
01.02.0070 Wie Position: 01.02.0060, jedoch Nivellierestrich, 10,1 - 20 mm Nivellier-Estrich als selbstverlaufender Bodenausgleich ,
Estrichdicke : 10,1 - 20 mm 150,000 m² .......................... ..........................
01.02.0080 Muster geschliffener Estrich Herstellen einer Musterfläche für den geschliffenen Gussashaltestrich / Nutzschicht inkl. Endbeschichtung.
Größe der Fläche : min. 1,0 m² 2,000 St .......................... ..........................
Summe 01.02 Vorleistungen ............................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
01.03 Dokumentation
01.03.0010 Gewerkedokumentation Erstellung einer Dokumentation für die gesamte Leistung des LVs nach Abschluss der Arbeiten und Übergabe an den Bauherrn, gewerkespezifisch beinhaltend:
- gemäß Anlage "Hinweisblatt zum Umgang mit der Gewerkedokumentation" und "Übersicht Gewerke- dokumentation
Die Übergabe erfolgt an den AG 3x in Papierform, 2x digital (CD)
Die Dokumentationsakte ist als Prüfbarkeitsnachweis spätestens vor der Abnahme vorzulegen! 1,000 St .......................... ..........................
Summe 01.03 Dokumentation ............................
Summe 01 Baustelleneinrichtung und Vorleistungen ............................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
02 Dämmung und Ausgleich 02.01 Wärmedämmnung
02.01.0010 Wärmedämmung, PIR / 024 / 150 kPa, 15 mm Polyisocyanurat (PIR)-Hartschaumdämmplatte, beidseitig mit stabiler Aluminiumfolie kaschiert Dämmung : PIR Druckfestigkeit : 150 k Pa Anwendungsgebiet : DEO, ds WLS : 024 Baustoffklasse : B1, schwer entflammbar Plattendicke : 15 mm 65,000 m² .......................... ..........................
02.01.0020 Wie Position: 02.01.0010, jedoch Wärmedämmung, PIR / 024 / 150 kPa, 25 mm Polyisocyanurat (PIR)-Hartschaumdämmplatte,
Plattendicke : 25 mm 550,000 m² .......................... ..........................
02.01.0030 Wie Position: 02.01.0010, jedoch Wärmedämmung, PIR / 024 / 150 kPa, 40 mm Polyisocyanurat (PIR)-Hartschaumdämmplatte,
Plattendicke : 40 mm 430,000 m² .......................... ..........................
02.01.0040 Wie Position: 02.01.0010, jedoch Wärmedämmung, PIR / 024 / 150 kPa, 50 mm Polyisocyanurat (PIR)-Hartschaumdämmplatte,
Plattendicke : 50 mm 30,000 m² .......................... ..........................
02.01.0050 Wie Position: 02.01.0010, jedoch Wärmedämmung, PIR / 024 / 150 kPa, 70 mm Polyisocyanurat (PIR)-Hartschaumdämmplatte,
Plattendicke : 70 mm 50,000 m² .......................... ..........................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
02.01.0060 Wärmedämmnung an Einbauteile anarbeiten, eckig Trittschalldämmung der Vorpositionen an Einbauteile anarbeiten,
Bauteile : Einläufe, Bodentanks etc. Abmessungen : Breite bis 600 mm Tiefe bis 600 mm 15,000 St .......................... ..........................
02.01.0070 Wärmedämmnung an Einbauteile anarbeiten, linienförmig Trittschalldämmung der Vorpositionen an Einbauteile, linienförmig anarbeiten,
Bauteile : Entwässerungsrinnen, Treppengeländer, Installationen etc. Breite : bis 500 mm 250,000 m .......................... ..........................
02.01.0080 Wärmedämmung an vorspringende Bauteile anarbeiten Trittschalldämmung der Vorpositionen an vorspringende Bauteile anarbeiten,
Bauteile : Stützen, Vorsprünge Abmessungen : Breite bis 400 mm Tiefe bis 700 mm 40,000 St .......................... ..........................
Summe 02.01 Wärmedämmnung ............................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
02.02 Trittschalldämmung
02.02.0010 Trittschalldämmung, Holzfaserplatte, 20-2 mm, Gussasphaltestrich (AS) Holzfaser-Dämmplatten als Trittschalldämmung unter Gussasphaltestrich auf vorbeschriebenen Wärmedämmschichten, Schüttungen oder Rohböden lose im Verband, vollflächig auf der Unterlage nach Herstellervorschrift verlegen.
Bauteil : Trittschalldämmnung Einbauort : unter Gussasphaltestrich (AS) Dämmung : Holzfaserdämmplatte nach DIN 13171 Plattendicke : 20 mm Anzahl der Lagen : 1-lagig Brandverhalten : min. E nach DIN EN 13501 min. B2 nach DIN 4102 Anwendungsgebiet : DES-sg Zusammendrückbarkeit (CP): c ≤ 2 mm Trittschallverbesserungsmaß: Lw,R >26 dB Strömungswiderstand : ≥ 100 kPa s/m²) Nutzlast, Flächenlast : 5 KN/m² Nutzlast, Einzellast : 4 KN Dynamische Steifigkeit s`: ≤ 40MN/m³ Rohdichte : min. 160 Kg/m² 1.950,000 m² .......................... ..........................
02.02.0020 Wie Position: 02.02.0010, jedoch Trittschalldämmung, Holzfaserplatte, 30-2 mm, Gussasphaltestrich (AS) Holzfaser-Dämmplatten als Trittschalldämmung unter Gussasphaltestrich
Plattendicke : 30 mm Dynamische Steifigkeit s`: ≤ 30MN/m³ 3.320,000 m² .......................... ..........................
02.02.0030 Trittschalldämmnung an Einbauteile anarbeiten, eckig Trittschalldämmung der Vorpositionen an Einbauteile anarbeiten,
Bauteile : Einläufe, Bodentanks etc. Abmessungen : Breite bis 600 mm Tiefe bis 600 mm 75,000 St .......................... ..........................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
02.02.0040 Trittschalldämmnung an Einbauteile anarbeiten, linienförmig Trittschalldämmung der Vorpositionen an Einbauteile, linienförmig anarbeiten,
Bauteile : Entwässerungsrinnen, Treppengeländer etc. 200,000 m .......................... ..........................
02.02.0050 Trittschalldämmung an vorspringende Bauteile anarbeiten Trittschalldämmung der Vorpositionen an vorspringende Bauteile anarbeiten,
Bauteile : Stützen, Vorsprünge Abmessungen : Breite bis 400 mm Tiefe bis 700 mm 250,000 St .......................... ..........................
02.02.0060 Randstreifen, Rippenpappe doppelt, 10 mm, H 120mm Randstreifen aus Rippenpappe o.ä., temperaturbeständig und asphalttauglich, geeignet und zugelassen für Gussasphaltestrich als Estrich auf Dämmschichten mit Trittschalleigenschaften.
Gesamtdicke Randdämmstreifen: nach Wahl AN für Endfugenbreite (nach Abkühlen) von min. 10 mm ,
Streifenhöhe 150 mm, doppelt vorgeritzt,
Anordnung oberhalb der ges. beschriebenen Schüttungen oder Zusatzdämmungen, jedoch einschließlich der Trägerdämmplatte (i.d. R. Trittschalll-Dämmplatte) unter dem Gussasphalt.
Verlegung zweilagig fugenversetzt, Bauzeiten - Befestigung oberhalb der Fertigbodenoberfläche. Befestigungsgrund: i.d.R. geputztes Mauerwerk 3.800,000 m .......................... ..........................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
02.02.0070 Randstreifen, MW / Steinwolle, 10 /120 mm Randstreifen, für schwimmenden Gussasphaltestrich an allen Randfugen, aufgehenden Bauteilen zur Vermeidung von starren Verbindungen.
Dicke : min. 10 mm Material : MW / Steinwolle Brandverhalten : A1, nach DIN EN 13501 Schmelzpunkt : ≥ 1000 C° Dynamische Steifigkeit : ≤ 30 MN/m³ Höhe : mind. 50 mm über OKFF, min.120 mm
Einbauort : Bereich Flur TH, Brandschutzanforderung 200,000 m .......................... ..........................
Summe 02.02 Trittschalldämmung ............................
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02.03 Ausgleich von Unebenheiten
02.03.0010 gebundene Ausgleichschüttung, 10 bis 20 mm temperatur- und druckbeständige gebundene Ausgleichsschüttung, gem. DIN 18560-2, unter Gussaspahltestrichen, bauaufsichtlich zugelassen, einlagig, für hohe Druckbelastung geeignet, inkl. Anarbeitung an verlegte Installationen im Deckenebereich als Ausgleichsschicht,
Druckfestigkeit : ≥100 k Pa Wärmeleitfähigkeit nach DIN EN 12667: 0,060 W/(m*k) für Nutzlast, Flächenlast : 5 KN/m² Anwendungsgebiet : DEO, ds Baustoffklasse : B2, normal entflammbar nach DIN 4102 Brandverhalten : min E nach DIN EN 13501 Einbaudicke : 10 - 20 mm (im Mittel 15 mm) 260,000 m² .......................... ..........................
02.03.0020 Wie Position: 02.03.0010, jedoch gebundene Ausgleichschüttung, 20,1 bis 30 mm temperatur- und druckbeständige Ausgleichsschüttung unter Gussaspahltestrichen,
Einbaudicke : 20,1 - 30 mm (im Mittel 25 mm) 2.500,000 m² .......................... ..........................
02.03.0030 Wie Position: 02.03.0010, jedoch gebundene Ausgleichschüttung, 30,1 bis 40 mm temperatur- und druckbeständige Ausgleichsschüttung unter Gussaspahltestrichen,
Einbaudicke : 30,1 - 40 mm (im Mittel 35 mm) 1.400,000 m² .......................... ..........................
02.03.0040 Ausgleichsschüttung an Einbauteile anarbeiten, eckig Ausgleichsschüttung der Vorpositionen an Einbauteile anarbeiten,
Bauteile : Einläufe, Bodentanks etc. Abmessungen : Breite bis 600 mm Tiefe bis 600 mm
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
75,000 St .......................... ..........................
02.03.0050 Ausgleichsschüttung an Einbauteile anarbeiten, linienförmig Ausgleichsschüttung der Vorpositionen an Einbauteile, linienförmig anarbeiten,
Bauteile : Entwässerungsrinnen, Treppengeländer, Installationen etc. Breite : bis 500 mm 1.000,000 m .......................... ..........................
02.03.0060 Ausgleichsschüttung an vorspringende Bauteile anarbeiten Ausgleichsschüttung der Vorpositionen an vorspringende Bauteile anarbeiten,
Bauteile : Stützen, Vorsprünge Abmessungen : Breite bis 400 mm Tiefe bis 700 mm 250,000 St .......................... ..........................
02.03.0070 Ausgleich mit Holzfaserplatte, 10 mm, Gussasphaltestrich (AS) Holzfaserplatte als Unterlage für schwimmende Gussasphaltestriche zum Ausgleich von größeren Unebenheiten, teilweise 2-lagig´in Streifen, unterhalb der Trittschalldämmung, im Bereich der Aussgleichsschüttung verlegt.
Plattenstärke : 10 mm, WLG 050, Brandverhalten : min. E nach DIN EN 13501 min. B2 nach DIN 4102 Druckbelastbarkeit : min. 100 kPa Nutzlast, Flächenlast : 5 KN/m² Nutzlast, Einzellast : 4 KN Streifenbreite : 600 bis 1200 mm
Abrechnung pro m² pro Lage. 500,000 m² .......................... ..........................
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Übertrag EUR ................................
02.03.0080 Wie Position: 02.03.0070, jedoch Ausgleich mit Holzfaserplatte, 20 mm, Gussasphaltestrich (AS) Holzfaserplatte als Unterlage für schwimmende Gussasphaltestriche zum Ausgleich,
Plattenstärke : 20 mm 1.000,000 m² .......................... ..........................
Summe 02.03 Ausgleich von Unebenheiten ............................
Summe 02 Dämmung und Ausgleich ............................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
03 Gussasphaltestrich 03.01 Gussashaltestrich
03.01.0010 Trennschicht / Abdecklage_Rippenpappe für Gussasphalt (AS), d bis 2,5 mm Abdecklage / Trennschicht unter schwimmenden oder direkt zu verbauenden Gussasphaltestrichen, auf vorbeschriebenen Untergründen und Dämmungen aus Rippenpappe mit feuchteregulierender Imprägnierung, formstabil,
Druckfestigkeit : 20t/m² Trittschall (TVM) : min 12 db (DIN 4109) Schichtdicke : min. 2,5 mm
Geeignet und zugelassen für Gussasphalteinbau, temperaturstabil bis 260°C, verschiebesicher mit hinreichender Überlappung und Randaufkantung verlegen. 5.260,000 m² .......................... ..........................
03.01.0020 Gussasphaltestrich AS IC10 S 35mm, 5 kN/m2 Gussasphaltestrich DIN EN 18560 AS, einschichtig, als schwimmender Estrich, unbeheizt, einschichtig, zur Aufnahme für elastische und starre Bodenbeläge (in Fluren wechselnd).
Härteklasse : IC 10 DIN EN 13813 Nennstärke : min. 35mm Beanspruchungsgruppe . II Anwendungsbereich : 4 Kategorie : C3 Nutzlast / Flächenlast : 5 kN/m Nutzlast / Einzellast : 4 kN Ebenheitstoleranz : nach DIN 18202 Tabelle3, Zeile 3 Belagsart : Fliesen, Beschichtung, Linoleum
inkl. Oberfläche glätten und im warmen Zustand mit Quarzsand Absanden. 5.050,000 m² .......................... ..........................
Druckdatum: 29.09.2026 Seite: 27 von 38
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Projekt: 4-OS_ZumWäldchen4_M+Oberschule Paunsdorf, Zum Wäldchen 4, 04329 Leipzig LV: 311 Gussasphaltestricharbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
03.01.0030 Wie Position: 03.01.0020, jedoch Gussasphaltestrich - Nutzestrich AS IC10 S 40mm, 5 kN/ m2, geschliffen Gussasphaltestrich als fertige Oberfläche / Nutzestrich, Ausführung nach Hertsellervorschrift bis 2-Lagen, die notwendige Höhe für den Oberflächenschliff ist in den EP mit einzukalkulieren, inkl. Vorbereitung für den nachfolgenden Oberflächenschliff (ges. Position),
Nennstärke (Endhöhe) : min. 40 mm
Einbauort : BT C, UG R -118, Aula R -119, Speiseraum
Körnung : bis 0/5 mm, Zuschlag : Schwarz + verschiedene Grautöne Erscheinungsbild : Leitfabrikat Bitu- Terrazzo oder gleichwertig (wie nachstehendes Beispielfoto) nach Wahl des AG, Bemusterung
Druckdatum: 29.09.2026 Seite: 28 von 38
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Projekt: 4-OS_ZumWäldchen4_M+Oberschule Paunsdorf, Zum Wäldchen 4, 04329 Leipzig LV: 311 Gussasphaltestricharbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
210,000 m² .......................... ..........................
03.01.0040 Wie Position: 03.01.0020, jedoch Ausbildung von Rampen / Gefälle, Gussasphaltestrich AS IC10 S 35mm, 5 kN/m2 Gussasphaltestrich DIN EN 18560 AS, einschichtig, zur Ausbildung von Gefällen, nachträglich, in Türbereichen und in der Fläche, zur Aufnahme für elastische und starre Bodenbeläge (in Fluren wechselnd).
Die Ausführung in Kleinstflächen bis 5 m² ist in den EP-Preis mit einzukalkulieren.
Ausführung nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung des AG.
Druckdatum: 29.09.2026 Seite: 29 von 38
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Projekt: 4-OS_ZumWäldchen4_M+Oberschule Paunsdorf, Zum Wäldchen 4, 04329 Leipzig LV: 311 Gussasphaltestricharbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Härteklasse : IC 10 DIN EN 13813 Nennstärke : von 0 bis 40 mm (25 mm im MIttel) Beanspruchungsgruppe . II Anwendungsbereich : 4 Kategorie : C3 Nutzlast / Flächenlast : 5 kN/m Nutzlast / Einzellast : 4 kN Ebenheitstoleranz : nach DIN 18202 Tabelle3, Zeile 3 Belagsart : Fliesen, Beschichtung, Linoleum
inkl. Oberfläche glätten und im warmen Zustand mit Quarzsand Absanden. 10,000 t .......................... ..........................
03.01.0050 Oberfläche geschliffen, gespachtelt und beschichtet Herstellen eines Oberflächenschliffs der v.g. Estrichposition bis zum gewünschten Erscheiniungsbildes in mehren Durchgängen, inkl. Spachtelung, Reinigung und Beschichtung / Endbehandlung als oberflächenfertiger Belag.
Erscheinungsbild : Leitfabrikat Bitu- Terrazzo oder gleichwertig (wie nachstehendes Beispielfoto) nach Wahl des AG, Bemusterung, seidenmatt
inkl. Oberflächenbeschichtung für Gussasphaltestrich, mit lösemittelfreiem Polyurethan-Kunstharz, für schwere Beanspruchung, elektrisch ableitfähig, rutschhemmend,
Material : 2-komponentige Beschichtung auf Polyurethan-Kunstharz (PUR), öl-und fettbeständig, lösungsmittelfrei, rutschhemmend, elektrisch ableitfähig Schichtdicke : min. 3,0 mm Oberfläche : Schliff, seidenmatt Farbe, ; farblos, matt, nach Wahl des AG Beanspruchungsgruppe : I Rutschhemmung : > R10
Druckdatum: 29.09.2026 Seite: 30 von 38
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Projekt: 4-OS_ZumWäldchen4_M+Oberschule Paunsdorf, Zum Wäldchen 4, 04329 Leipzig LV: 311 Gussasphaltestricharbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Druckfestigkeit : min G 60 Biegezugfestigkeit : > F 20 Haftzugfestigkeit : B 2,5 Verschleißwiderstand : AR
Einbauort : BT C, UG R -118, Aula R -119, Speiseraum 210,000 m² .......................... ..........................
03.01.0060 Mehr-/Minderstärke 5 mm, Estrich (AS) Differenzpreis für 5 mm Mehr- bzw. Minderstärke des Gussasphaltestriches.
Estrich : Gussasphaltestrich Mehr-/Minderstärke : 5 mm 300,000 m² .......................... ..........................
03.01.0070 Absandung entfernen, Gussasphaltestrich Rückstände der Absandung/Abstreuung des vorbeschriebenen Gussasphaltestrichs entfernen und entsorgen. 5.260,000 m² .......................... ..........................
03.01.0080 Randabstellung, Gussasphaltestrich, 10 cm Estrichabstellung an später einzubauende Bauteilen,
Bauteile : Bodeneiläufe, Rinnen etc.
Höhe, Abstellung : bis 10 cm Einzellängen : 10 bis 500 cm 30,000 m .......................... ..........................
03.01.0090 Randabstellung, Gussasphaltestrich, 20 cm Estrichabstellung an freien Deckenrändern, Treppenpodesten etc.; einschl. Befestigung auf Rohdecke.
Höhe, Randabstellung : bis 20 cm Einzellängen : 50 bis 800 cm 50,000 m .......................... ..........................
Druckdatum: 29.09.2026 Seite: 31 von 38
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Projekt: 4-OS_ZumWäldchen4_M+Oberschule Paunsdorf, Zum Wäldchen 4, 04329 Leipzig LV: 311 Gussasphaltestricharbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
03.01.0100 Gussasphaltestrich (AS) an Einbauteile anarbeiten, eckig Gussasphaltestrich (AS) der Vorpositionen an Einbauteile anarbeiten,
Bauteile : Einläufe, Bodentanks etc. Abmessungen : Breite bis 600 mm Tiefe bis 600 mm 75,000 St .......................... ..........................
03.01.0110 Gussasphaltestrich (AS) an Einbauteile anarbeiten, linienförmig Gussasphaltestrich (AS) der Vorpositionen an Einbauteile, linienförmig anarbeiten,
Bauteile : Entwässerungsrinnen, Treppengeländer etc. 200,000 m .......................... ..........................
03.01.0120 Gussasphaltestrich (AS) an vorspringende Bauteile anarbeiten Gussasphaltestrich (AS) der Vorpositionen an vorspringende Bauteile anarbeiten,
Bauteile : Stützen, Vorsprünge Abmessungen : Breite bis 400 mm Tiefe bis 700 mm 250,000 St .......................... ..........................
03.01.0130 Gussasphaltestrich (AS) an Einbauteile anarbeiten, eckig Gussasphaltestrich der Vorpositionen Anarbeiten an Einbauteile im Estrich,
Bauteile : Einläufe, Bodentanks etc. Abmessungen : Breite bis 600 mm Tiefe bis 600 mm 75,000 St .......................... ..........................
03.01.0140 Aussparung, eckig, nachträglich schließen, Kunstharzmörtel, 0,1 bis 0,5 m² Nachträgliches Schließen von Bodenaussparungen entsprechen den v. g. Bodenaufbauten in verschiedenen Größen mit Entfernung der prov. Abstellung, Einbau der notwendigen Trenn- und Dämmlagen und Ausgleichsschüttungen, Einbau Estrich mit einem Reaktionsharzmörtel auf Epoxidharzbasis und
Druckdatum: 29.09.2026 Seite: 32 von 38
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Anarbeiten an durchdringende Bauteile.
Bauteile : Bodeneinläufe, TGA Durchdringungen etc. Estrichart : Kunstharzmörtel Aussparungsgröße : 0,1 bis 0,5 m² Estrichdicke : bis 35 mm Ausgleichschüttung : bis 35 mm Trittschalldämmung : bis 100,000 St .......................... ..........................
03.01.0150 Aussparung, linienförmig, nachträglich schließen, Kunstharzmörtel, Breite bis 150 mm Nachträgliches Schließen von Bodenaussparungen, linienförmig, entsprechen den v. g. Bodenaufbauten in verschiedenen Größen mit Entfernung der prov. Abstellung, Einbau der notwendigen Trenn- und Dämmlagen und Ausgleichsschüttungen, Einbau Estrich mit einem Reaktionsharzmörtel auf Epoxidharzbasis und Anarbeiten an durchdringende Bauteile.
Bauteile : Bodenrinnen, Treppengeländer etc. Estrichart : Kunstharzmörtel Aussparungsbreite : bis 150 mm Estrichdicke : bis 35 mm Ausgleichschüttung : bis 35 mm Trittschalldämmung : bis 200,000 m .......................... ..........................
Summe 03.01 Gussashaltestrich ............................
Druckdatum: 29.09.2026 Seite: 33 von 38
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
03.02 Fugen / Estrichprofile
03.02.0010 Bewegungsfuge, Schallentkopplung Türbereich; MW, 10 mm, H= 80 mm Bewegungsfuge zur Schallentkopplung im Türbereich, flucht-und winkelgerecht ausbilden mit Mineralwolldämmstreifen
Estrichart : Gussasphaltestrich (AS) Dicke : min. 10 mm Material : MW / Steinwolle Brandverhalten : A1, nach DIN EN 13501 Schmelzpunkt : ≥ 1000 C° Dynamische Steifigkeit : ≤ 30 MN/m³ Höhe : 80 mm Estrichöhe : bis 40 mm Türbreiten : 900 bis 2.500 mm 300,000 m .......................... ..........................
03.02.0020 Bewegungsfuge, Gebäudetrennfuge, MW, 25 mm, H= 100 mm Bewegungsfuge als Gebäudetrennfuge, flucht-und winkelgerecht ausbilden mit Mineralwolldämmstreifen, 2 Lagig, Fugen versetzt
Estrichart : Gussasphaltestrich (AS) Dicke : min. 25 mm Material : MW / Steinwolle Brandverhalten : A1, nach DIN EN 13501 Schmelzpunkt : ≥ 1000 C° Dynamische Steifigkeit : ≤ 30 MN/m³ Höhe : 100 mm Estrichöhe : bis 70 mm inkl. Gefälle Türbreiten : 900 bis 2.500 mm 20,000 m .......................... ..........................
03.02.0030 Bewegungsfuge, Fläche, MW, 10 mm, H= 100 mm Bewegungsfuge, Fläche, flucht-und winkelgerecht ausbilden mit Mineralwolldämmstreifen, geeignet für oberseitigen Verschluss mit elastischer PU-Dichtmasse
Estrichart : Gussasphaltestrich (AS) Dicke : min. 10 mm Material : MW / Steinwolle
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Übertrag EUR ................................ Brandverhalten : A1, nach DIN EN 13501 Schmelzpunkt : ≥ 1000 C° Dynamische Steifigkeit : ≤ 30 MN/m³ Höhe : bis 100 mm (gem. Fussbodenaufbau) Estrichöhe : bis 40 mm 400,000 m .......................... ..........................
03.02.0040 Anschlagwinkel, Edelstahl, 40/30/4, Gussasphaltetsrich ( AS) Anschlagwinkel für Estrich aus Edelstahl, pressblank, einschl. Befestigungsanker, inkl. notwendigen Höhenausgleich, OK Winkel = OKFFB
Estrichart : Gussasphaltestrich Abmessung ::40/30/4 mm Einzellängen : 0,5 bis 2,00 m 50,000 m .......................... ..........................
03.02.0050 Wie Position: 03.02.0040, jedoch Anschlagwinkel, Edelstahl, 40/60/4, Gussasphaltetsrich ( AS) Anschlagwinkel für Estrich aus Edelstahl,
Estrichart : Gussasphaltestrich Abmessung ::40/60/4 mm Einzellängen : 1,00 bis 2,50 m 30,000 m .......................... ..........................
03.02.0060 Mattenrahmen für Sauberlaufmatte, Edelstahl Mattenrahmen, Anschlagwinkel für Sauberlaufmatte in Estrich aus Edelstahl, pressblank, einschl. Befestigungsanker, inkl. notwendigen Höhenausgleich, OK Winkel = OKFFB
Estrichart : Gussasphaltestrich Abmessung ::40/30/4 mm Einzellängen : 0,6 bis 2,600 m 20,000 m .......................... ..........................
Druckdatum: 29.09.2026 Seite: 35 von 38
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Übertrag EUR ................................
03.02.0070 Anschlagwinkel, Außen-und Innenecken. Anschlagwinkel der Vorpositionen, Herstellen von Außen-/Innenecken durch Gehrungsschnitt. 10,000 St .......................... ..........................
Summe 03.02 Fugen / Estrichprofile ............................
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03.03 Sonstige
03.03.0010 Abdeckbleche über Installationen Abdeckbleche, abgekantet, aus verzinktem Stahlblech, über Installationen / Rohrleitungen als Hitzeschutz zur Überbrückung einbauen.
Material : Stahlblech, verzinkt Materialstärke : min. 1mm Abkantungen : 2-fach Breite : 150 bis 300 mm 80,000 m .......................... ..........................
03.03.0020 Abdeckung Holzfaserplatten, Schutz oberflächenfertiger Gussasphalt Abdeckung zum Schutz des Gussasphalt-Estrichs, oberflächenfertig, aus Holzfaserplatten, inkl. Sicherung der Platten gegen verrutschen.
Plattendicke : min. 8 mm 210,000 m² .......................... ..........................
03.03.0030 Nachweis der Rutschfestigkeit, Rutschhemmung : > R10 Die Rutschfestigkeit, Rutschhemmung > R10, Nutzestrich ist durch einen Vorortversuch nachzuweisen, inkl. Protokoll. 1,000 St .......................... ..........................
Summe 03.03 Sonstige ............................
Summe 03 Gussasphaltestrich ............................
Druckdatum: 29.09.2026 Seite: 37 von 38
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Z U S A M M E N S T E L L U N G
01 Baustelleneinrichtung und Vorleistungen
01.01 Baustelleneinrichtung .............................. EUR
01.02 Vorleistungen .............................. EUR
01.03 Dokumentation .............................. EUR
Summe 01 Baustelleneinrichtung und Vorleistungen .............................. EUR
02 Dämmung und Ausgleich
02.01 Wärmedämmnung .............................. EUR
02.02 Trittschalldämmung .............................. EUR
02.03 Ausgleich von Unebenheiten .............................. EUR
Summe 02 Dämmung und Ausgleich .............................. EUR
03 Gussasphaltestrich
03.01 Gussashaltestrich .............................. EUR
03.02 Fugen / Estrichprofile .............................. EUR
03.03 Sonstige .............................. EUR
Summe 03 Gussasphaltestrich .............................. EUR
Summe LV .............................. EUR
zuzüglich 19,00 % Mwst .............................. EUR
Gesamtsumme Brutto .............................. EUR
Druckdatum: 29.09.2026 Seite: 38 von 38