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Anhandgabe
(Konzeptverfahren):
Grundstücke für moderne
Sport- und Eventarena in
Hamburg-Rothenburgsort
Vergabenummer: B.06.NHB.01-04
Verfahrensbrief 1
Angebotsaufforderung (Zuschlagskriterien)
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Information zur Die Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG („BBEG“) als Auftraggeberin städtische Gesellschaft im (Teil-)Konzernverbund der HafenCity Hamburg GmbH („HCH“) entwickelt als Grundstückseigentümerin im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) drei neue, zentrumsnahe Quartiere. Im Umkreis von knapp zwei Kilometern zur Hamburger Innenstadt bestechen das Billebecken, der Neue Huckepackbahnhof und der Stadteingang Elbbrücken mit hervorragender Sichtbarkeit, qualitätsvoller Anbindung und kontrastreichen Wasserlagen.
Information zum Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Anhandgabe von Grundstücken Auftragsgegenstand für eine moderne Sport- und Eventarena in Hamburg-Rothenburgsort im Wege eines Konzeptverfahrens.
Die BBEG beabsichtigt im Anschluss an das Anhandgabeverfahren die Bestellung von Erbbaurechten für Grundstücke – alternativ den Verkauf von Grundstücken – im Quartier „Neuer Huckepackbahnhof“ im Hamburger Stadtteil Rothenburgsort. Die Grundstücke liegen zwischen der Billhorner Brückenstraße und der Olga-Brandt-Knack-Straße. Auf diesen Grundstücken soll sowohl eine moderne Sport- und Eventarena mit einer Kapazität von ca. 8.000 bis 10.000 Sitzplätzen als auch eine Quartiersgarage entstehen. Die Realisierung sowohl der Sport- und Eventarena als auch der zugehörigen Quartiersgarage ist obligatorischer Bestandteil des Vorhabens. Ergänzend besteht die Option, weitere Gebäude mit bis zu rund 47.000 m² Bruttogrundfläche für ergänzende Nutzungen zu errichten. Die geplante Bebauung wird mit ihrer über die Grenzen der Stadt hinausreichenden Bedeutung und Strahlkraft einen wesentlichen Beitrag zur Sport- und Veranstaltungsinfrastruktur der FHH leisten und als Impulsgeber für die Stadtentwicklung in Rothenburgsort wirken.
Die Grundstücke werden im Rahmen eines Konzeptverfahrens anhandgegeben. Dabei erhält nicht das höchste Preisgebot den Zuschlag, sondern das überzeugendste Angebot in einer Kombination aus Konzeptqualität und Preishöhe. Für die Entwicklung und Realisierung der Bebauung werden bonitätsstarke und leistungsfähige Bauherr:innen und/oder Eigennutzerinnen gesucht. Die Ausschreibung richtet sich sowohl an Einzelbieter:innen als auch an Bauherr:innenkonsortien. Die Grundstücke werden vor Bestellung eines Erbbaurechts oder eines Verkaufs dem/der in diesem Vergabeverfahren erfolgreichen Bieter:in zunächst anhandgegeben. Der Abschluss der Anhandgabevereinbarung bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats der HCH, sodass die Anhandgabe unter Vorbehalt der Erteilung dieser Zustimmung steht. Die Anhandgabe soll dem/der Anhandnehmer:in Gelegenheit geben, innerhalb der Anhandgabephase nach Maßgabe und unter Einhaltung der Regelungen der Anhandgabevereinbarung das auf den Anhandgabegrundstücken zu realisierende Bauvorhaben hochbaulich sowie freiraumplanerisch qualitätvoll zu entwickeln und genehmigen zu
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lassen, die Bebaubarkeit der Anhandgabegrundstücke zu klären, die Finanzierung des Bauvorhabens zu sichern sowie einen Erbbaurechtsvertrag oder einen Grundstückskaufvertrag mit der Grundstückseigentümerin zu verhandeln und abzuschließen. Die Anhandgabephase beginnt mit dem schriftlichen Abschluss der Anhandgabevereinbarung zwischen dem/der Anhandnehmer:in und der Grundstückseigentümerin (Zuschlag in diesem Verhandlungsverfahren). In der Anhandgabevereinbarung werden die Rechte und Pflichten der Parteien während der Anhandgabephase geregelt sowie die wesentlichen Konditionen des künftigen Erbbaurechts- oder Grundstückskaufvertrages vereinbart.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die über die Vergabeplattform „subreport“ zum Download bereitstehen bzw. nach Abgabe der Vertraulichkeitsvereinbarung (siehe hierzu unten Ziff. E „Vertraulichkeitsvereinbarung“) an die Bieter:innen ausgegeben werden.
Information zum Mit diesem Verfahrensbrief 1 werden den Bietern die wesentlichen Verfahren Informationen zum Verfahren mitgeteilt und öffentlich zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Die Ausschreibung des Konzeptverfahrens erfolgt im Wege eines, an ein europaweites Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb angelehnten Verfahrens im Einklang mit der freien Verfahrenswahl nach der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). In diesem Verhandlungsverfahren fordert die BBEG zunächst eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich mit der EU- Auftragsbekanntmachung (sowie weiteren Unterlagen) zur Abgabe von Erstangeboten auf. Nunmehr kann jedes interessierte Unternehmen bis zum Ablauf der Angebotsfrist (siehe Ziff. A „Abgabefrist für die Erstangebote“) ein (unverbindliches) Erstangebot abgeben. Mit ihrem Erstangebot übermitteln die Unternehmen die von der BBEG geforderten Informationen zur Prüfung der Eignung. Hierfür müssen die geforderten Eigenerklärungen und Nachweise eingereicht werden (vgl. Ziff. 5.1.9 der EU-Auftragsbekanntmachung sowie die Angebotsunterlagen). Grundlage für die Bewertung der Eignung sind die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Darüber hinaus übermitteln die Bieter mit ihrem Angebot die geforderten Unterlagen für das von Ihnen jeweils anhand der Vorgaben aus den Vergabeunterlagen ausgearbeitete Konzept.
Den Bietern werden zur Erstellung ihres Angebots sowie ihres Konzepts nach Übermittlung der Vertraulichkeitsvereinbarung die Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbild mit Anlagen und Entwurf der Anhandgabevereinbarung mit Anlagen) über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig werden die Bieter aufgefordert, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Erstangebot einzureichen. Die Erstangebote
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werden anschließend Gegenstand von Angebotspräsentationen sowie von Verhandlungen sein, sofern sie form- und fristgerecht eingereicht wurden und die geforderte Eignung nachgewiesen wurde. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Laufe des Verfahrens die Bieter zur Abgabe eines Zwischenangebots bzw. von weiteren Zwischenangeboten aufzufordern, die ihrerseits dann wieder Gegenstand von Verhandlungen sein können. Für diese Zwischenangebote werden die Bieter ggf. weitere und detailliertere Informationen oder Vergabeunterlagen erhalten. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Laufe des Verfahrens anhand der Zuschlagskriterien eine Zwischenauswahl derjenigen Bieter vorzunehmen, mit denen das Verfahren fortgesetzt werden soll (vgl. bereits Ziff. 5.1.6.16 der EU-Auftragsbekanntmachung). Für diese Zwischenauswahl muss es hinreichend wahrscheinlich sein, dass die Verhandlungen nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und nach den vorgegebenen Anforderungen mit Blick auf eine etwaige Zuschlagserteilung aussichtsreich erscheinen; die übrigen Bieter bzw. Angebote werden – nach Wahl der Auftraggerberin – zurückgestellt oder scheiden aus. Die BBEG behält sich in jedem Verfahrensstadium auch ausdrücklich vor, einen oder mehrere „bevorzugte(n) Bieter“ auszuwählen und mit diesem/diesen exklusiv zu verhandeln.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die im Verfahren verbliebenen Bieter aufgefordert, ein endgültiges Angebot abzugeben.
Auftraggeberin, Auftraggeberin und Vergabestelle ist die Vergabestelle und externe Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (BBEG) Verfahrensstelle vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH (HCH) Osakaallee 11 20457 Hamburg
Als externe Verfahrensstelle fungiert:
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Dr. Jan Scharf / Dr. Oliver Jauch Alter Wall 20-22 20457 Hamburg Telefon: (040) 500 360-485 Telefax: (040) 500 360-444 E-Mail: jscharf@goerg.de bzw. ojauch@goerg.de
Elektronische Die gesamte Kommunikation findet über die Vergabeplattform „subreport“ Kommunikation statt. Der Link zur Internetadresse mit den Vergabeunterlagen sowie zum Kommunikationskanal findet sich in Ziff. 5.1.11 der EU- Auftragsbekanntmachung. Über diese Internetadresse sind auch die Angebote einzureichen.
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Hinweis: Eine direkte Kontaktaufnahme mit der BBEG oder der HCH – gleich ob telefonisch, per E-Mail oder auf einem anderen Weg abseits der Vergabeplattform – ist nicht gestattet.
Weitere Auskünfte zum Verfahren erteilt Ihnen im Notfall – und zwar nur, sofern die elektronische Kommunikation nicht funktionieren sollte, die externe Verfahrensstelle unter den o.g. genannten Kontaktdaten.
Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Angebote sowie zu verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf der Vergabeplattform hinterlegten Nutzungsbedingungen.
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INHALT
A. Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote ................................. 7
B. Inhaltliche Anforderungen and die Angebote ............................ 14
C. Verhandlungen über die Erstangebote mit den Bietern ............. 14
D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eignungskriterien .. 14
E. Teilnahmebedingungen ........................................................... 15
F. Angebotsauswertung (Zuschlagskriterien) ................................ 20
G. Hinweise für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren ............ 26
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A. Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote
In dem nun folgenden Verhandlungsverfahren soll der Vertragspartner mit dem wirtschaftlichsten Angebot für die BBEG ausgewählt werden. Hierfür ist zunächst die Abgabe eines Erstangebots sowie dessen Präsentation und Verhandlung erforderlich.
Abgabefrist für die Die BBEG fordert die Bieter auf, auf der Basis der zur Verfügung gestellten Erstangebote Unterlagen bis zum Ende der Angebotsfrist ein (unverbindliches) Erstangebot mit den geforderten Angaben, Unterlagen und Erklärungen vorzulegen und anschließend mit ihr zu verhandeln. Auf Grundlage der Erstangebote kann bereits eine von der BBEG vorbehaltene Zwischenauswahl stattfinden (vgl. oben Rubrum), die anhand der Zuschlagskriterien vorgenommen wird.
Die Frist für die Abgabe der Erstangebote ergibt sich aus der EU- Auftragsbekanntmachung (Ziff. 5.1.12) und ist auf der Vergabeplattform hinterlegt. Sie endet am Montag, den 31. August 2026 um 12:00 Uhr.
Das Erstangebot muss fristgerecht auf der Vergabeplattform in Textform (§ 126b BGB) hochgeladen werden. Eine Einreichung des Erstangebots auf anderem Weg (E-Mail, postalisch, per Fax o.ä.) ist unzulässig. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die BBEG keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zurückzuziehen, zu bearbeiten und neu über die Vergabeplattform hochzuladen.
Die oben genannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass Bieter nur dann im Verfahren verbleiben, wenn das Angebot fristgerecht über die Vergabeplattform hochgeladen wurde. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der verspätete Eingang nachweislich nicht durch vom Bieter zu vertretende Umstände verursacht worden ist. In diesem Fall hat der Bieter die Umstände, auf die er seine Auffassung stützt, unaufgefordert und unverzüglich darzulegen und glaubhaft zu machen.
Mit dem Erstangebot Dem Angebot sind alle in der nachfolgenden Checkliste aufgeführten einzureichende Unterlagen beizufügen. Unterlagen
Vergabeunterlagen Für die Erstellung des Erstangebots erhalten die Bieter – neben der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten EU- Auftragsbekanntmachung und diesem Verfahrensbrief 1 – weitere Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen stehen überwiegend auf der Vergabeplattform zum Download bereit.
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Das Leistungsbild nebst Anlagen sowie die Anhandgabevereinbarung nebst Anlagen erhalten Bieter erst individuell über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt, nachdem sie die Vertraulichkeitsvereinbarung, die auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung steht, unterzeichnet über die Vergabeplattform eingereicht haben.
Die Vergabeunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten:
• Vertraulichkeitsvereinbarung • Preisgebotsblatt • Leistungsbild für das „Grundstücksangebot im Konzeptverfahren: Grundstücke für moderne Sport- und Eventarena in Hamburg Rothenburgsort“ [wird nur gegen die vorherige Abgabe der Vertraulichkeitsvereinbarung übermittelt] o Anlage „Funktionsplan“ o Anlage „BIM für Bauherren“ (Zip-Ordner mit Anforderungen, Attributliste und drei Beispielmodellen) • Leistungsbild in englischer Sprache [wird nur gegen die vorherige Abgabe der Vertraulichkeitsvereinbarung übermittelt] – die englischsprachige Fassung des Leistungsbilds hat lediglich informatorischen Charakter und wird nicht Vertragsbestandteil; maßgeblich ist insoweit einzig die deutschsprachige Fassung • Anhandgabevereinbarung „EBV und GKV“ [wird nur gegen die vorherige Abgabe der Vertraulichkeitsvereinbarung übermittelt] o Anlage „Eckdaten EBV und GKV“ • Anlagen zu den Grundstücken • 01_Grundbuch u. Dienstbarkeiten o Dienstbarkeiten ▪ 030108_Eintragungsbewilligungen_2827 u. 2902.pdf ▪ B-09-NHB-01-HSE Merkblatt Schutz Abwasser ▪ Kat HSE_Übersicht Huckepackbahnhof.pdf o Flurstück 2748 ▪ Flurstück 2748, Blatt 2728.pdf o Flurstück 2901 ▪ Blatt 2731.pdf o Flurstück 3124 ▪ Blatt 2440.pdf • 02_Baulasten o 1440575 BS.pdf o Baulast Flurstück 2539.pdf o Baulast Flurstück 3122.pdf • 03_Altlasten o 160125_Gutachten ▪ Bericht Umweltkontor Fläche 23 (2901)_geschwärzt
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▪ Bericht Umweltkontor Fläche 24 (2902)_geschwärzt ▪ Bericht Umweltkontor Fläche 21 (2748)_geschwärzt o 251024_Altlastenhinweiskataster ▪ Auskunft_2025-2776_20251024_geschwäzt_II • 04_Baugrund o Deckenhöhenplan ▪ B-07-NHB-01-ARG-DHP1 o Entwässerungsplan ▪ S-13-0736_ENT_Endzustand o Leitungstrassenplan ▪ 2014304-08-002_Ltrpl_TAW- IndexA_gleichgestellt_2020-06-22 ▪ 2014304-08-003_Ltrpl_TAW- IndexA_gleichgestellt_2020-06-22 o 1359121 - 2019-01-30 Gestattungsvertrag • 05_Kampfmittel o Gefahrenerkundung (2024) ▪ 23_08685_1_Antwort_geschwärtzt ▪ 23_08685_1_Lageplan_geschwärtzt ▪ 23_08685_1_Tiefenbeschränkung_1 • 06_Flora & Fauna o 10_Naturschutzgutachten.pdf o 10a_Naturschutzgutachten Anlage 1.pdf o 10b_Naturschutzgutachten Anlage 2.pdf o 10c_Naturschutzgutachten Anlage 3.pdf o 10d_Naturschutzgutachten Anlage 4.pdf • 07_Aktuelle Planung o Entwässerung (Regenrückhaltebecken) ▪ B-09-NHB-01- BWS_Regenwasserretentiongraben o Funktionsplanung ▪ Funktionsplan (PDF+DWG) • B-03-NHB-XX-BBEG-Funktionsplan.dwg • B-03-NHB-XX-BBEG-Funktionsplan.pdf • o Vermessung ▪ 190116_Vermessung_2026_03-19_09-40- 50.dwg.zip ▪ 190116_Vermessung_2026-03-19_09-42- 07.pdf.zip • Teilnahmebedingungen (TNB) für die Vergabe von Bauleistungen [Stand: 04/2023] • Informationen für selbstständige Unternehmer und Unternehmerinnen nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
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• Formular „Bieterfragen“ • Formular „Vertragsänderungswünsche“ • Angebotsunterlagen, bestehend aus folgenden Formblättern: o Angebotsschreiben (Anschreiben und Checkliste) o Erklärung der Bietergemeinschaft (sofern einschlägig) o Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (sofern einschlägig) o Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) [PL1] o Eigenerklärung zum Unternehmen [PL2] o Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket („RUS- Sanktionen“) [PL3] o Referenzen (Eigenerklärungen) über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Projektentwicklungen für Sport- und Eventarenen oder Projektentwicklungen für Projekte mit vergleichbarem Investitionsvolumen) [TL]
Checkliste - Mit dem Dem Erstangebot sind die folgenden Unterlagen beizufügen: Erstangebot • Vertraulichkeitsvereinbarung (unterzeichnet) – bereits vorab für den einzureichende Erhalt weiterer Informationen erforderlich Unterlagen • Preisgebotsblatt (ausgefüllt) • Entwicklungskonzept o Ausführliche Darstellung eines Nutzungs- und Betriebskonzepts je Grundstück unter Bezugnahme der Funktionsplanung inkl. Flächenangaben und ggf. illustrativen Flächenzeichnungen und den in Abschnitt C des Leistungsbilds genannten Anforderungen an die Entwicklung o Angaben zu beabsichtigen Planungs- und Realisierungszeiträumen o Eigene oder ggf. fremde Benchmarkprojekte mit entsprechender Kennzeichnung, die das Nutzungs- und Betriebskonzept illustrieren o Gemeinsame Absichtserklärung des Bieters und mindestens einer Hamburger Profisportmannschaft aus den genannten Sportarten zum Abschluss eines Nutzungsvertrags unter Angabe der vorverhandelten kommerziellen Eckpunkte o Darstellung der eigenen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aus Bauherrenperspektive bzw. Entwicklersrechnung mindestens unter Angabe der Gestehungskosten je Bauwerk gemäß DIN 276, den betrieblichen Einnahmen und Ausgaben der Erbbaurechtnehmer:innen bzw. Käufer:innen je Grundstück/Bauwerk und geplanten Einmalerlösen durch Weiterveräußerung der Erbbaurechte bzw. der Grundstücke (getroffene Annahmen sind transparent darzulegen.).
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o Darstellung der eigenen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aus Betreiberperspektive für die Grundstücke NHB.02 (Sport- und Eventarena) und NHB.03a (Quartiersgarage) unter Angabe der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben des/der Betreibers:in (Getroffene Annahmen sind transparent darzulegen.) Auch im Falle einer sofortigen Weiterveräußerung ist dies zwingend erforderlich. o Eigene oder ggf. fremde Referenzangaben, die die zuvor genannten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und die getroffenen Annahmen stützen o Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Struktur der potenziellen Erbbaurechtnehmer:innen bzw. Käufer:innen und Betreiber:innen als Organigramm und mit ergänzenden Erläuterungen (inkl. Angabe zu Gesellschaftern, Partnern und relevanten wirtschaftlichen Beziehungen) o Angabe zu etwaigen Realteilungs- und Weiterveräußerungsabsichten mit Angabe geplanter Weiterveräußerungserlöse o Angaben zur beabsichtigten Finanzierungsform mit Informationen zu Eigen- und Fremdkapitalanteil, Eigenkapitalgeber, ggf. Banknachweis über Eigenkapital und Besicherung von Eigenkapital und ggf. Absichtserklärungen von Fremdkapitalgebern inkl. Konditionen o Ggf. Angaben zu Vorvermietungen und/oder Interessenbekundungen von potenziellen Mietern o Ggf. (aber erforderlich mit der Abgabe des endgültigen Angebots) zusätzliche Angaben und Nachweise, die die Belastbarkeit der beabsichtigte Finanzierungsform darstellen. o Ggf. (aber spätestens erforderlich mit der Abgabe des endgültigen Angebots) Garantien oder Patronatserklärungen, falls die Bieter selbst nicht über ausreichend belastbare finanzielle Mittel verfügen o Ggf. zusätzliche Angaben zu etwaigen finanziellen Sicherheiten
• Informationen für selbstständige Unternehmer und Unternehmerinnen nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) • Ggf. Vertragsänderungswünsche zur Anhandgabevereinbarung sowie den Anlagen „Eckdaten zum Erbbaurechtsvertrag“ und „Eckdaten zum Kaufvertrag“ (siehe nachfolgend ‚Vertragswerk (Änderungswünsche und Verhandlung‘) • Angebotsunterlagen (ausgefüllt), bestehend aus folgenden ausgefüllten Formblättern: o Angebotsschreiben (Anschreiben und Checkliste) o Erklärung der Bietergemeinschaft (sofern einschlägig)
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o Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (sofern einschlägig) o Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) [PL1] o Eigenerklärung zum Unternehmen [PL2] o Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket („RUS- Sanktionen“) [PL3] o Referenzen (Eigenerklärungen) über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Projektentwicklungen für Sport- und Eventarenen oder Projektentwicklungen für Projekte mit vergleichbarem Investitionsvolumen) [TL]
Vertragswerk Das von der BBEG zur Verfügung gestellte und mit dem erfolgreichen Bieter (Änderungswünsche abzuschließende Vertragswerk umfasst folgende Unterlagen, die jedoch und Verhandlung) erst nach Abgabe der Vertraulichkeitsvereinbarung übermittelt werden:
• Anhandgabevereinbarung „EBV und GKV“ o Anlage „Eckdaten EBV und GKV“ • Anlagen zu den Grundstücken gemäß ausführlicher Auflistung in Ziff. A dieses Verfahrensbriefs („Vergabeunterlagen“) • Leistungsbild für das „Grundstücksangebot im Konzeptverfahren: Grundstücke für moderne Sport- und Eventarena in Hamburg Rothenburgsort“ [wird nur gegen die vorherige Abgabe der Vertraulichkeitsvereinbarung übermittelt] o Anlage „Funktionsplan“ o Anlage „BIM für Bauherren“ (Zip-Ordner mit Anforderungen, Attributliste und drei Beispielmodellen) o Anlage DGNB Sonderauszeichnung Umweltzeichen
Der Erstellung/Kalkulation des Erstangebotes ist das unveränderte Vertragswerk wie übersandt zu Grunde zu legen.
Sie erhalten jedoch Gelegenheit, bis zum Ablauf der Frist für die Erstangebote das Vertragswerk in der Weise zu kommentieren, dass Sie Änderungswünsche – in der Reihenfolge der ihnen zugemessenen Bedeutung – adressieren können. Hierfür ist das Formular „Vertragsänderungswünsche“ zu verwenden.
Änderungswünsche sind für die Anhandgabevereinbarungen sowie die Anlagen „Eckdaten zum Erbbaurechtsvertrag“ und „Eckdaten zum Kaufvertrag“ zulässig. Die Anlagen zu den Grundstücken gemäß ausführlicher Auflistung in Ziff. A dieses Verfahrensbriefs („Vergabeunterlagen“) sowie die Anhandgabeschreiben sind nicht Gegenstand von Vertragsänderungswünschen.
Ein „Mark-up“ des Vertragswerks ist nicht zulässig. Es genügt, wenn Sie Ihre Änderungswünsche inhaltlich kurz skizzieren und ggf. die
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wirtschaftlichen Auswirkungen darstellen. Eine Ausformulierung ist nicht gewünscht. Die BBEG entscheidet dann über alle vorliegenden Änderungswünsche – nach deren Verhandlung – und übersendet den Bietern den Wortlaut individuell verhandelten Vertragswerks mit der Aufforderung zur Abgabe eines Zwischenangebots oder eines endgültigen Angebots.
Änderungswünsche, die in der endgültigen Fassung des Vertrages fehlen, werden von der BBEG als nicht akzeptabel abgelehnt. Die von BBEG im Rahmen von etwaigen Verhandlungen akzeptierten bieterindividuellen Änderungen gegenüber dem Ursprungsvertragswerks werden im Rahmen des Zuschlagskriteriums 4 („Akzeptanz des Vertragswerks“) gewertet.
Die ausformulierten Entwürfe des Erbbaurechtsvertrags und des Kaufvertrags erhält ausschließlich der in diesem Verfahren für die Anhandgabe der Grundstücke ausgewählte Bieter. Diese werden ausschließlich mit dem für die Anhandgabe ausgewählten erfolgreichen Bieter verhandelt. Diese Vertragsentwürfe orientieren sich an den Maßgaben der Anlage „Eckdaten zum Erbbaurechtsvertrag“ und der Anlage „Eckdaten zum Kaufvertrag“.
Wichtig: Die gelb gekennzeichneten Felder in der Anhandgabevereinbarung werden redaktionell erst mit Erteilung des Zuschlags gemeinsam mit dem erfolgreichen Bieter ausgefüllt.
Eine Unterzeichnung des Vertragswerks durch den Bieter ist zum Zeitpunkt der jeweiligen Angebotsabgabe noch nicht erforderlich. Mit seinem (späteren) Angebot erkennt der Bieter das Vertragswerk (bzw. den aktuellen Stand des Vertragswerks) jedoch an. Die beidseitige Unterzeichnung des Vertragswerkes erfolgt nach Erteilung des Zuschlags.
Fragen zum Verfahren Fragen der Bieter zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind unter und zu den Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer des Vergabeunterlagen jeweiligen Dokuments mit dem Formular „Bieterfragen“ möglichst bis (Bieterfragen) zum in Ziff. 5.1.12 der EU-Auftragsbekanntmachung bzw. auf der Vergabeplattform hinterlegten Datum zu stellen. Auch nach diesem Termin rechtzeitig eingehende Fragen werden selbstverständlich beantwortet. Antworten der Vergabestelle auf Fragen von Bietern werden über die Vergabeplattform veröffentlicht und die registrierten Bieter erhalten eine entsprechende Information. Die nicht registrierten Unternehmen haben sich auf der Vergabeplattform selbständig darüber zu informieren, ob die BBEG Fragen zum Verfahren bzw. zu den Vergabeunterlagen beantwortet hat. Die Antworten der BBEG auf Fragen der Bieter sind bei der Erstellung der Angebote zu beachten.
Unverbindlichkeit der Das Erstangebot ist zivilrechtlich nicht verbindlich. Es ist Gegenstand von Erstangebot Verhandlungen, sofern es nach einer etwaigen Zwischenauswahl (siehe Rubrum) hierfür ausgewählt wird.
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B. Inhaltliche Anforderungen and die Angebote
Die inhaltlichen Anforderungen an die Erstangebote sind dem „Leistungsbild für das „Grundstücksangebot im Konzeptverfahren: Grundstücke für moderne Sport- und Eventarena in Hamburg Rothenburgsort““, das erst nach Übermittlung der Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt wird, sowie der Checkliste der einzureichenden Unterlagen (siehe oben Ziff. A „Checkliste“) zu entnehmen.
C. Verhandlungen über die Erstangebote mit
den Bietern
Die BBEG wird mit den Bietern über ihre Erstangebote verhandeln. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein Erstangebot abgegeben haben, werden in diesem Fall – ggf. nach erfolgter Zwischenauswahl (vgl. oben Ziff. III) anhand der Zuschlagskriterien (vgl. unten Ziff. F dieses Verfahrensbriefs) – aufgefordert, mit der BBEG über ihr Erstangebot zu verhandeln.
Die Verhandlungstermine finden dann grundsätzlich in Hamburg in Präsenz statt. Den genauen Verhandlungstermin wird die BBEG den Bietern entweder über die Vergabeplattform mitteilen oder direkt telefonisch mit den Bietern abstimmen. Die Einladung/Koordination der Verhandlungen erfolgt mithin nicht zwingend über die Vergabeplattform.
Weitere Einzelheiten zu den Verhandlungsgesprächen (insbesondere Agenda, Dauer, Ablauf etc.) werden den Bietern über die Vergabeplattform mitgeteilt.
D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und
Eignungskriterien
Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ihre Eignung anhand der nachfolgenden Eigenerklärungen zu belegen (vgl. auch Ziff. 5.1.9 der EU-Auftragsbekanntmachung).
Nichtvorliegen von • [PL1] Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß Formblatt in den Angebotsunterlagen • [PL2] Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften,
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Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters, ggf. zur zuständigen Niederlassung, Größe des Unternehmens sowie Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers gemäß Formblatt in den Angebotsunterlagen • [PL3] Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS- Sanktionen") gemäß Formblatt in den Angebotsunterlagen
Eignungskriterien im • [TL] Referenzen (Eigenerklärungen) über die Ausführung von Hinblick auf die vergleichbaren Leistungen (Projektentwicklungen für Sport- und technische und Eventarenen oder Projektentwicklungen für Projekte mit berufliche vergleichbarem Investitionsvolumen mit den Angaben aus dem Leistungsfähigkeit Referenzformblatt
Die BBEG behält sich vor, die maßgeblichen Referenzkontakte telefonisch zu kontaktieren und die Erfahrungen der Referenzgeber mit dem Bieter zu berücksichtigen.
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben zu den Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Im Fall einer Eignungsleihe, insbesondere bei Nachunternehmern, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.
Mindestanforderung Im Hinblick auf die Eignungskriterien wird folgende Mindestanforderung festgelegt (die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren):
[Zu TL] Referenzen: Es muss mindestens eine (1) Referenz für eine Projektentwicklung für Sport- und Eventarenen vorgelegt werden oder – alternativ – drei (3) Referenzen für Projektentwicklungen für Projekte mit vergleichbarer Komplexität).
E. Teilnahmebedingungen
Für das Verfahren gelten neben den Zusätzlichen Informationen in Ziff. 5.1.6 der EU-Auftragsbekanntmachung sowie den nachrangingen Teilnahmebedingungen (TNB) für die Vergabe von Bauleistungen [Stand: 04/2023] die folgenden Teilnahmebedingungen:
Form und Sprache Verfahrenssprache im Verhandlungsverfahren ist ausschließlich Deutsch. Verhandlungen erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
Die Angebote der Bieter sowie alle beigefügten Unterlagen müssen in deutscher Sprache abgefasst werden. Ein Verstoß hiergegen kann zum
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Ausschluss führen. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. Das Entwicklungskonzept sowie technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
Mitteilung von Bestehen nach Auffassung der Bieter in diesem Verfahrensbrief und/oder Unklarheiten/Anfragen den beigefügten Unterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese der BBEG unverzüglich über die Vergabeplattform mitzuteilen.
Antworten auf rechtzeitig angeforderte Auskünfte werden auf derselben Vergabeplattform allen Bietern gleichzeitig zur Verfügung gestellt. (Weitere) Auskünfte werden grundsätzlich ebenfalls nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erteilt.
Sollten sich im Verlauf des Verhandlungsverfahrens darüber hinaus ergänzende, klärende oder berichtigende Informationen als erforderlich erweisen, werden diese – sofern sie für alle Bieter bzw. Bieter relevant sein sollten – im Interesse des Wettbewerbs und der Transparenz ebenfalls grundsätzlich allen Bietern bzw. Bietern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben mit ihrem Erstangebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung auf dem mit den Angebotsunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt abgegeben. Diese Erklärung gilt auch für das Verhandlungsverfahren.
Die BBEG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bietergemeinschaft (unter anderem mit Blick auf § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) belegen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder als verantwortlicher Nachunternehmer – an diesem Ausschreibungsverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der BBEG zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde hat. Dies gilt später im weiteren Verfahren auch entsprechend für Nachunternehmer. Diese sind erst mit dem Angebot zu benennen.
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Im Falle von Bietergemeinschaften wird die Frage einer etwaigen gesamtschuldnerischen Haftung zum Gegenstand der Verhandlungen gemacht. Die mit dem Erstangebot einzureichende Erklärung der Bietergemeinschaft enthält keine gesamtschuldnerische Haftung.
Weitere Einzelheiten zur Projektstruktur von Bietergemeinschaften werden mit der Aufforderung zur Abgabe der unverbindlichen Erstangebote bekannt gegeben und sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens.
Projektgesellschaften Auch die Beteiligung und Einbindung von Projektgesellschaften als Ein- Zweck-Gesellschaften mit einem auf die Durchführung des Auftrags beschränkten Gesellschaftszweck ist möglich.
Die Voraussetzungen für eine Überleitung auf eine Projektgesellschaft werden im Vertragswerk geregelt. Sie unterliegen den Verhandlungen. Die BBEG wird in diesem Rahmen mit den Bietern insbesondere über entsprechende Sicherheiten (Bürgschaften, Patronat etc.) und eine entsprechende Ausstattung mit Eigenkapital verhandeln. Dabei müssen die Sicherheiten am Ende eine Qualität erreichen, die eine Übertragung der Beurteilung der Eignung des ursprünglichen Bieters auf die Projektgesellschaft erlauben. Das bedeutet, das im Laufe des Verfahrens die Eignungsprüfung wiedereröffnet wird und die Projektgesellschaft nebst Sicherheiten geprüft wird. Entscheidend ist dabei, ob die Beurteilung der Eignung weiter Bestand hat. Insofern kann durch die Änderung auf Seiten des Bieters kein Vertrauensschutz aus der bestandenen Eignungsprüfung abgeleitet werden.
Grundsätzlich geht die BBEG davon aus, dass eine Überleitung auf eine Projektgesellschaft auf der Grundlage vertraglicher Regelungen nach der Zuschlagserteilung erfolgt – nach deren Maßgabe auch mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Es bleibt jedoch vorbehalten, im Rahmen der Verhandlungen eine Vorverlegung dieses Zeitpunktes auf die Zeit vor einer Zuschlagserteilung zu ermöglichen, sofern die vergaberechtlich erforderliche Transparenz eines derartigen Identitätswechsels vor der Zuschlagserteilung gewahrt werden kann.
Das setzt insbesondere und zunächst eine rechtzeitige Ankündigung der Absicht der Überleitung voraus. Ferner müssen die Einzelheiten des Prozesses spätestens mit dem Angebot beschrieben werden. Die Überleitung unterliegt einem Zustimmungsvorbehalt der BBEG.
Weitere Einzelheiten hierzu werden im weiteren Verfahren bekannt gegeben und sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens
Öffnung der Angebote
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Bei der Öffnung der Angebote (auch der unverbindlichen Erstangebote) sind die Bieter oder deren Vertreter nicht zugelassen.
Nachforderungen Die BBEG weist darauf hin, dass Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Erklärungen oder Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Die BBEG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Auswertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung der BBEG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten, Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der von der BBEG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Über etwaige Nachforderungen werden die betroffenen Bieter über die Vergabeplattform informiert.
Wettbewerbsbeschrän Wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen Bietern sind kende Absprachen unzulässig. Angebote von Bietern, die sich an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.
Kennzeichnung von Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Angebots, die Betriebs- und berechtigterweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf Geschäftsgeheimnisse jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/die Rechtsbehelfsinstanz n im Falle eines Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen Bieters zur Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen.
Aufhebung des Die BBEG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. Verfahrens mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Die BBEG weist darauf hin, dass das der Abschluss der Anhandgabevereinbarung unter Gremien- und Budgetvorbehalt steht. Die Abgabe eines Angebots im Rahmen dieses Verfahrens begründet keinen Anspruch auf Abschluss einer Anhandgabevereinbarung oder nach erfolgreicher Auswahl keinen
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Anspruch auf Abschluss einer Erbbaurechtsbestellung bzw. eines Grundstückskaufvertrags. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bieter bzw. Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.
Mitteilung über nicht Alle Bieter werden nach Abschluss des Verfahrens gemäß § 134 Abs. 2 berücksichtigte GWB über die Vergabeentscheidung informiert. Angebote
Belehrung Auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen.
Kosten für die Für die Erstellung der Angebote, auch des Erstangebots, erhalten die Bieter Angebotserstellung keine Aufwandsentschädigung. Die Angebote sind für die BBEG kostenfrei. Der Bieter stimmt dieser Regelung mit Abgabe seines Angebots zu.
Vertraulichkeitsvereinb Durch die Übermittlung seines Erstangebots bzw. bereits mit Übermittlung arung der mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vertraulichkeitsvereinbarung verpflichtet sich der Bieter, alle ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren. Dies gilt auch im Hinblick auf die Angebote. Die BBEG wird Unterlagen der Bieter ebenfalls nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Die Bieter haben für den Erhalt der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform die in den Vergabeunterlagen enthaltene Vertraulichkeitsvereinbarung an die BBEG zu übermitteln. Erst anschließend erhalten die Bieter die vollständigen Vergabeunterlagen (siehe oben Ziff. A „Vergabeunterlagen“).
Im Fall von Bietergemeinschaften ist die Vertraulichkeitsvereinbarung von jedem Mitglied zu unterzeichnen.
Weiteres Verfahren Das weitere Verfahren nach Eingang der Erstangebote richtet sich und Vorbehalt der grundsätzlich nach diesem Verfahrensbrief. Die BBEG weist darauf hin, Änderung des dass es sich bei dem dargestellten Verhandlungsablauf lediglich um eine vorläufige Planung handelt und sie sich vorbehält, von dem beschriebenen Verfahrensablaufs zeitlichen und sachlichen Ablauf abzuweichen. Die genannten Termine sind dementsprechend ebenfalls vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der Änderung. Es versteht sich von selbst, dass Änderungen des Verfahrens transparent und diskriminierungsfrei erfolgen. Sollte es im Verfahrensablauf zu Änderungen kommen, so wird die BBEG alle Bieter hierüber rechtzeitig informieren.
Nachrückverfahren bei Die BBEG behält sich vor, bei Nichtzustandekommen der Nichtzustandekomme Anhandgabevereinbarung mit dem erstplatzierten Bieter innerhalb von n des Vertrags acht Wochen nach Zuschlagserteilung dem nächstplatzierten Bieter den Zuschlag zu erteilen, sofern dessen Angebot weiterhin den Anforderungen entspricht und das Anhandgabeverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
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Der Zuschlag auf den nachrückenden Bieter erfolgt zu den in dessen Angebot enthaltenen Bedingungen. Eine Neuverhandlung findet nicht statt. Die Bieter werden über die Rangfolge nach Abschluss der Wertung informiert. Weitere Einzelheiten hierzu erhalten die Bieter im weiteren Verlauf des Verfahrens.
Zeitplan des Nach aktuellem Stand ist in zeitlicher Hinsicht folgender Ablauf geplant. Verfahrens Dieser dient lediglich der Orientierung und ist unverbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten.
| Zeitplan des Verfahrens | |||
|---|---|---|---|
| Start des Verfahrens | 08.06.2026 | ||
| Beantwortung von Bieterfragen | bis spätestens zum 27.07.2026 | ||
| Frist für die Abgabe der Erstangebote | 31.08.2026 (12:00 Uhr) | ||
| Auswertung der Erstangebote | vsl. bis KW 40/2026 | ||
| Verhandlungsgespräche (mit Präsentation des Angebotes) | vls. KW 42/2026 | ||
| Aufforderung zur Abgabe der endgültigen Angebote (sofern keine Zwischenangebotsphase vorgesehen ist) | vsl. KW 44/2026 | ||
| Abgabe der endgültigen Angebote | vsl. KW 46/2026 | ||
| Auswertung, Gremienbefassung der HCH und Vorinformation (§ 134 GWB) | vsl. KW 50/2026 | ||
| Unterzeichnung der Anhandgabevereinbarung | vsl. KW 51/2026 | ||
| Zuschlags- und Bindefrist der endgültigen Angebote | 3 Monate |
F. Angebotsauswertung (Zuschlagskriterien)
Die Angebotsauswertung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:
Preisprüfung Der Zuschlag erfolgt auf das gemäß den Zuschlagskriterien bestplatzierte Gebot, welches hinsichtlich des Preises die unter Ziff. B.1 des Leistungsbildes dargelegte Werthaltigkeit der Grundstücke mindestens erreicht.
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Gebote, die hinsichtlich des Preises unterhalb der Werthaltigkeit liegen, werden grundsätzlich ausgeschlossen; sie werden nur dann in die Bewertung einbezogen, wenn keine Gebote vorliegen, die hinsichtlich des Preises die Werthaltigkeit erreichen. In diesem Fall behält sich die Grundstücksanbieterin vor, alle eingegangenen Gebote zu berücksichtigen, die hinsichtlich des Preises die Werthaltigkeit unterschreiten und nicht aufgrund anderweitiger formaler Gründe ausgeschlossen werden müssen.
Bewertung Die Angebotswertung erfolgt mittels eines Punktesystems. In jedem Kriterium bzw. Unterkriterium können die in der folgenden Zuschlagskriterien angegebenen maximalen Punktzahlen erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl über alle Zuschlagskriterien ist das wirtschaftlichste Angebot und wird für den Abschluss der Anhandgabevereinbarung ausgewählt.
Zuschlagskriterien Die BBEG wird die Angebote aufgrund der im Folgenden festgelegten Zuschlagskriterien bewerten und das Unternehmen für den Abschluss der Anhandgabevereinbarung auswählen, dass aufgrund der Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt (wirtschaftlichstes Angebot).
Die Zuschlagserteilung richtet sich nach den folgenden Einzelkriterien mit der angegebenen Gewichtung:
| No. | Kriterium | Max. Punktzahl | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Preisangebot gemäß Preisgebotsblatt | 30 | ||||||
| 2 | Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Entwicklungskonzepts | 30 | ||||||
| 3 | Funktionale Vereinbarkeit des Entwicklungskonzepts mit der Quartiersentwicklung und Berücksichtigung des Sports mit den unter Ziff. 3.1 bis 3.3 genannten Aspekten (keine selbständig gewichteten Unterkriterien) | 30 | ||||||
| 3.1 | Funktionale Vereinbarkeit von Bauherrenkonzept und Quartiersentwicklung | |||||||
| 3.2 | Besondere Qualitätsziele der Grundstückseigentümerin in Bezug auf die Entwicklung | |||||||
| 3.3 | Berücksichtigung der Interessen des Sports | |||||||
| 4 | Akzeptanz des Vertragswerks (Anhandgabevereinbarung nebst Anlagen) | 10 | ||||||
| Max. Punktzahl | 100 |
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Bewertet wird das Preisangebot gemäß Preisgebotsblatt. Die für das Zuschlagskriterium 1 zur Verfügung stehenden Punkte werden nach dem folgenden Punkteschlüssel verteilt:
Das Verhältnis (PV ) der Summe aller abgegebenen Kaufpreisgebote Angebot gemäß Preisgebotsblatt (P ) zur Werthaltigkeit aller Grundstücke Angebot gemäß Ziff. B.1 des Leistungsbilds („Werthaltigkeit der Grundstücke“), für welche ein Kaufpreisangebot abgegeben wurde (P ), ist für die Werthaltigkeit Bewertung des Zuschlagskriteriums 1 maßgebend. P ermittelt sich Werthaltigkeit abhängig vom Angebot aus der Summe der Werthaltigkeiten aller Grundstücke, für welche ein Angebot abgegeben wurde. Das Verhältnis (PV ) ermittelt sich ausfolgender Formel: Angebot
PV = P / P Angebot Angebot Werthaltigkeit
Folgendes Rechenbeispiel dient zur Verdeutlichung (hier erhält der Bieter 4 die höchste Punktzahl):
Die für das Zuschlagskriterium 1 zur Verfügung stehenden Punkte werden nach dem folgenden Punkteschlüssel verteilt:
• Das beste Verhältnis erhält 30 Punkte. • Die Punktzahl von Angeboten zwischen dem besten Verhältnis (auch PV bezeichnet) und dem schlechtesten Verhältnis wird max durch lineare Interpolation zwischen dem besten Verhältnis (entsprechend 30 Punkten) und dem schlechtesten Verhältnis ermittelt. • Eine Punktzahl von 0 Punkten wird für die einzeln angebotenen Kaufpreisgebote vergeben, sofern diese unterhalb der Werthaltigkeiten liegen. • Eine Bewertung mit 0 Punkten hat – auch beim Erstangebot – den potenziellen Ausschluss des Angebots vom weiteren Verfahren zur Folge. • Es gilt somit die folgende Formel:
Punktzahl = 30 * (PV / PV ) Angebot Angebot max
Seite 22 von 27 B a u fe ld e r N H B .0 2 N H B .0 3 a N H B .0 1 a N H B .0 3 b N H B .0 4
P A n g e b o t P W erthaltigkeit
P V A n g e b o t W e rth a ltig k e it 6 .1 4 7 .0 0 0 1 .5 1 3 .0 0 0 1 .4 4 3 .0 0 0 5 .4 3 7 .0 0 0 9 .5 4 5 .0 0 0 ,0,0,0,0,0 00000 € € € € € B ie te r 1 6 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 2 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 2 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 6 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 0 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
2 7 .50 0 .00 0 ,00 € 24.085.000,00 €
1 ,1 4 1 8
2 1 ,4 3 B ie te r 2 8 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 3 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
6 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 2 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
3 0 .00 0 .00 0 ,00 € 22.642.000,00 €
1 ,3 2 5 0
2 4 ,8 7 B ie te r 3 8 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 2 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 2 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
1 3 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
2 6 .50 0 .00 0 ,00 € 18.648.000,00 €
1 ,4 2 1 1
2 6 ,6 7 B ie te r 4 9 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 3 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 2 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 8 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 4 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
3 8 .00 0 .00 0 ,00 € 24.085.000,00 €
1 ,5 7 7 7
2 9 ,6 1 B ie te r 5 9 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 4 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 2 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 7 .5 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 .0 0 0 ,0 0 €
3 8 .50 0 .00 0 ,00 € 24.085.000,00 €
1 ,5 9 8 5
3 0 ,0 0 Bewertung des Zuschlagskriteriums 1
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Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, soweit sich hierdurch die Rangfolge der Bewertung der Angebote für dieses Zuschlagskriterium nicht ändert.
Bewertung der Für diese qualitativen Zuschlagskriterien erfolgt die Angebotsbewertung im Zuschlagskriterien 2 Wege einer vergleichenden qualitativen Betrachtung. Das bedeutet, dass und 3 das beste Angebot für das jeweilige Zuschlagskriterium nicht automatisch die vorgesehene maximale Punktzahl erhält. Dies gilt analog für das schlechteste Angebot im jeweiligen Zuschlagskriterium. Die Angebote werden vielmehr – ähnlich wie Schulnoten – relativ zueinander bewertet und entsprechend bepunktet.
Das Entwicklungskonzept muss schriftlich mit dem Angebot vorgelegt werden und soll ggf. zusätzlich im Rahmen einer Angebotspräsentation vorgestellt werden. Die für in den Zuschlagskriterien 2 und 3 zur Verfügung stehenden Punkte werden nach folgendem Punkteschlüssel verteilt (jeweils nur glatte Punktzahl möglich, bezogen auf das jeweilige Zuschlagskriterium):
• 30 Punkte: sehr guter Erfüllungsgrad (ein sehr gutes Konzept, das die Anforderungen und Ziele der BBEG in hervorragender Art und Weise umsetzt) • 24 Punkte: guter Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das die Anforderungen und Ziele der BBEG umsetzt) • 18 Punkte: befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutlichen Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele der BBEG aber insgesamt weitgehend umsetzt) • 12 Punkte: ausreichender Erfüllungsgrad (ein Konzept, das deutlichen Mängel bei der Umsetzung der Anforderungen und Ziele der BBEG aufweist, aber gerade noch eine bezogen auf die Ziele erfolgreiche Zusammenarbeit erwarten lässt) • 6 Punkte: mangelhafter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das zwar teilweise positiven Ansätze zeigt, die Anforderungen und Ziele der BBEG insgesamt aber nicht umsetzt und keine erfolgreiche Zusammenarbeit erwarten lässt) • 0 Punkte: ungenügender Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele der BBEG nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept)
Die Beschreibung des Entwicklungskonzepts soll nicht abstrakt, sondern konkret und vorhabenbezogen, verständlich und plausibel erfolgen, originell und einfallsreich sein, wobei so detailliert wie möglich auf die konkreten Verhältnisse des Leistungsbildes einzugehen ist. Die oben unter Ziff. A „Checkliste“ dieses Verfahrensbriefs 1 in den Gliederungspunkten genannten Anforderungen und die Besonderheiten der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Situation werden vollumfänglich
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behandelt und berücksichtigt. Alle Aspekte einer effizienten Realisierung werden in höchstem Maße abgebildet und decken in ihrer Gesamtheit höchst unterschiedliche Instrumente bzw. Methoden ab.
Für das Zuschlagskriterium 2 bedeutet dies: Der Bieter hat vollumfänglich nachvollziehbar die Höhe der Gestehungskosten für das Bauvorhaben sowie die späteren Betriebskosten und -einnahmen bzw. etwaige Weiterveräußerungserlöse dargelegt. Die getroffenen Annahmen sind transparent und nachvollziehbar erläutert und erscheinen plausibel. Eigene Benchmarks des Bieters zeigen, dass er vergleichbare Projekte wirtschaftlich erfolgreich betreiben kann.
Für das Zuschlagskriterium 3 bedeutet dies: Das dargelegte Konzept berücksichtigt vollumfänglich die für die Grundstücke dargelegten Qualitätsziele sowie die verkehrlichen, baulichen und gestalterischen Maßgaben der Funktionsplanung. Das Nutzungskonzept stützt die Entwicklung des Gesamtquartieres in hohem Maße. Die in Anspruch genommenen Flächen sind gemäß bzw. aufbauen auf der Funktionsplanung in ihrem Umfang plausibel hergeleitet und angemessen. Der Bieter übererfüllt die Qualitätsziele in mehreren Bereichen deutlich und bringt zusätzliche Qualitätsziele, inklusive Soziale und Stadtteilbezogene Nutzungen, in die Entwicklung ein, die in besonderem Maße innovativ sind und einen herausragend positiven Beitrag zu Stadtentwicklung und nachhaltigem Bauen einzahlen.
Angaben zu Nutzungskonditionen der Arena erscheinen marktüblich und fair dargelegt. Die Einbeziehung einer oder mehreren Hamburger Profisportmannschaften aus den genannten Sportarten gemäß der genannten Qualitätsziele wurde, bestenfalls über die Anforderungen des Leistungsbilds hinaus, vorgesehen. Im Bauherrenkonzept werden die baulichen und organisatorischen Belange des Sports konsequent im Sinne einer „Sports-First“-Konzeption berücksichtigt.
Ein Entwicklungskonzept, das diese Anforderungen jeweils erfüllt, erhält ein Angebot in dem jeweiligen Zuschlagskriterium die volle Punktzahl.
Bewertung des Dieses Zuschlagskriterium erfasst etwaige Änderungsvorschläge zur Zuschlagskriteriums 4 Anhandgabevereinbarung (nebst Anlagen „Eckdaten zu, Erbbaurechtsvertrag“ und „Eckdaten zum Kaufvertrag“; „Vertragswerk“) nach Ziff. A „Vertragswerk“ dieses Verfahrensbriefs 1, sofern die Bieter für das endgültige Angebot bieterindividuelle (und nicht identische) Vertragswerke erhalten. Sofern es keine Änderungsvorschläge gibt oder die Bieter ein einheitliches/identisches Vertragswerk vorgegeben bekommen, erhalten alle Bieter die volle Punktzahl.
Die Wertung die bieterindividuell berücksichtigten Änderungsvorschläge zum Vertragswerk erfolgt nach folgendem System in fünf Bewertungsstufen:
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• 10 bis 9 Punkte: Keine (maßgeblichen) Änderungsvorschläge, das Vertragswerk wird (beinahe) vollständig akzeptiert. • 8 bis 7 Punkte: Das Vertragswerk wird überwiegend akzeptiert; es gibt kleinere und/oder wirtschaftlich nicht ganz unbedeutende Änderungsvorschläge, deren Änderung sich wirtschaftlich und/oder rechtlich zulasten der BBEG auswirken. • 6 bis 4 Punkte: Das Vertragswerk wird nur teilweise akzeptiert; es gibt mittlere und/oder wirtschaftlich bedeutende Abweichungen, deren Änderungen sich wirtschaftlich und/oder rechtlich deutlich zulasten der BBEG auswirken. • 3 bis 1 Punkte: Das Vertragswerk wird überwiegend nicht akzeptiert; es gibt gewichtige und/oder wirtschaftlich sehr bedeutende Änderungsvorschläge, deren Änderung sich wirtschaftlich und/oder rechtlich schwerwiegend zulasten der BBEG auswirken. • 0 Punkte: Keine Einigung zu erwarten (Ausschlusskriterium).
Angebote mit einer Bewertung von 0 Punkten können – auch bereits im Rahmen einer etwaigen Zwischenauswahl – ausgeschlossen werden.
Referenzierung Für den Fall, dass das in den Zuschlagskriterien 2 bis 4 jeweils bestplatzierte Angebot insgesamt weniger als die erreichbare Höchstpunktzahl erzielt, erfolgt – um das Gewichtungsverhältnis des monetären zu den qualitativen Zuschlagskriterien zu gewährleisten – für das jeweilige Zuschlagskriterium 2 bis 4 eine entsprechende Skalierung auf die erreichbare Höchstpunktzahl (sog. Referenzierung). Dies erfolgt nach folgender Rechenmethode:
WPi = x * [Höchstpunktzahl] ÷ y
Legende:
• WPI=Wertungspunkte des jeweiligen Bieters pro Kriterium nach Heraufrechnung • x =Punktzahl des jeweiligen Bieters in der jeweiligen Kategorie vor Heraufrechnung • y =Punktzahl des besten qualitativen Bieters in der jeweiligen Kategorie vor Heraufrechnung
Die so ermittelten Ergebnisse werden zur Gesamtpunktzahl addiert.
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G. Hinweise für die Teilnahme an einem
Vergabeverfahren
Im Folgenden werden häufige Fehler aufgezeigt, die einem Bieter bei der Teilnahme an einem Vergabeverfahren unterlaufen können. Solche Fehler können schlimmstenfalls zum Ausschluss eines Angebots aus rein formalen Gründen führen. Bitte achten Sie daher bei der Erstellung Ihres Angebots darauf, diese Fehler zu vermeiden.
Die Angebotsfrist wird nicht beachtet: Ihr Angebot muss unbedingt vor Ablauf der Angebotsfrist über das Bietertool der Vergabeplattform hochgeladen worden sein, da er ansonsten ausgeschlossen werden muss.
Technische Probleme mit der Vergabeplattform: Bei technischen Problemen mit der Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an den Support des Anbieters oder die Vergabestelle. Sollten z.B. Probleme beim (fristgemäßen) Upload von Unterlagen (insbesondere Angeboten) entstehen, wählen Sie bitte nicht alternative Wege der Übermittlung, z.B. per E-Mail, sondern wenden sich bitte rechtzeitig vor Fristablauf an den Support des Anbieters oder die Vergabestelle zwecks Lösung des Problems. Bitte beachten Sie, dass der Support des Anbieters eine vorherige Registrierung und einigen zeitlichen Vorlauf in Anspruch nehmen kann.
Sie können zum Test des Uploads auf der Vergabeplattform auch eine selbst gewählte Test-Datei hochladen, die Sie später jederzeit wieder entfernen können. Auf diesem Weg können Sie die Kompatibilität Ihrer IT- Umgebung mit der Vergabeplattform rechtzeitig testen.
Technische Probleme können auch im Zusammenhang mit der Dateigröße Ihrer Unterlagen auftreten. Teilen Sie daher zu großen Dateien bitte vor dem Upload auf.
Fehlende Erklärung der Person bei elektronischen Angeboten: Bei der Abgabe elektronischer Angebote ist darauf zu achten, dass eine lesbare Erklärung abzugeben ist, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Die Vergabestelle behält sich bei Fehlen dieser Erklärung eine Nachforderung vor, allerdings kann der Bieter nicht auf eine Nachforderung vertrauen.
Unterlagen fehlen: Ihr Angebot muss vollständig sein. Dieser Verfahrensbrief leitet Sie sicher durch alle diesbezüglichen Forderungen, welche die Vergabestelle erhebt. Die Vergabestelle kann zwar unter Fristsetzung bestimmte Unterlagen nachfordern, allerdings sind die Fristen für die Nachlieferungen regelmäßig knapp bemessen. Die Bieter können nicht auf eine Nachforderung vertrauen.
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Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen: Unzulässige Änderungen oder Ergänzungen, die der Bieter an den Vergabeunterlagen durchführt, müssen zum Ausschluss des Angebots führen. Dies gilt auch für Ergänzungen auf den Vergabeunterlagen (soweit nicht ausdrücklich gestattet) mit Einschränkungen oder Erweiterungen zu einer bestimmten Position.
Erkennt der Bieter Unstimmigkeiten oder Unvollständigkeiten in den Vergabeunterlagen, so hat er dies unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist mitzuteilen. Auf diese Weise hat die Vergabestelle die Möglichkeit, aufgrund berechtigter Hinweise ggf. die Vergabeunterlagen rechtzeitig anzupassen.
Um Fehler zu vermeiden, halten Sie sich bitte an diesen Verfahrensbrief. Um Ihren und den Aufwand der Vergabestelle möglichst gering zu halten, reichen Sie bitte keine anderen bzw. weitergehenden Unterlagen ein; diese sind ggf. nur nach Aufforderung durch die Vergabestelle beizubringen.
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