Grund- und Unterhaltsreinigung eines Dienstgebäudes in Halle (Saale)
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.11.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Reinigungsdienste (90910000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 773554-2026
- Verfahrensnummer
- 9fc4dbb0-df1d-460f-bc1b-428a48ae481e
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Halle (Saale) schreibt die Grund- und Unterhaltsreinigung seines Dienstgebäudes in der An der Fliederwegkaserne 21 in Halle (Saale) aus. Der Auftrag umfasst Reinigungsleistungen für dieses Gebäude; eine Mengenangabe oder Vertragslaufzeit ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Angebote können bis zum 10. Dezember 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Grund- und Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude - An der Fliederwegkaserne 21 06130 Halle (Saale)- SLD-2026-0408
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für Reinigungsleistungen im Dienstgebäude AIB Halle - SLD-2026-0408
Grund- und Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude - An der Fliederwegkaserne 21 06130 Halle (Saale)- SLD-2026-0408
Frist: 10.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 StGB zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögungswerte). § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Insolvenz --- Die Unterlagen gemäß der Anlagen Teil C ( siehe vergabeunterlage "610 EU_ohne_Lose neu.pdf") dürfen nachgefordert werden, außer Formblatt 613 u. Preise (Excel Kalk.)
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für Reinigungsleistungen im Dienstgebäude AIB Halle - SLD-2026-0408
- 1.Preiswertung (60 % / 600 Punkte) Für die Berechnung der Preispunkte wird die lineare Interpolationsmethode genutzt. Sie stellt sicher, dass das günstigste Angebot die volle Punktzahl erhält und extrem teure Angebote leer ausgehen. Punkte(Preis) = P (max) - P (Angebot) ___________________ *600 Preis (max) - Preis (min) P (min) = das niedrigste gewerte Angebot (erhält 600 Punkte) P(max) = das höchste zugelassene Angebot oder das 2-fache des Mindestpreises (erhält 0 Punkte) P (Angebot) = das zu bewertende Angebot
- 60 %
- 2. Leistungswertung/ Qualität Kriterium 2.1: Reinigungskonzept & Methodik (150 Punkte / 15 %) •Objektspezifischer Organisationsplan: Sinnvolle Aufteilung der Reinigungsreviere und Ab-läufe im Gebäude. •Arbeitsorganisation: Beschreibung der Abläufe, Revierpläne und eingesetzten Maschinen. •Einsatz von Maschinen: Moderner, effizienter und materialschonender Maschineneinsatz. Methodik der Notenvergabe (0–5 Punkte System) Um die qualitativen Konzepte der Bieter messbar zu machen, bewertet die Vergabestelle dieeingereichten Unterlagen anhand einer standardisierten Notenskala. Die erreichte Note wird anschließend mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Note Bewertung Beschreibung 5 Sehr gut Das Konzept ist exzellent, objektspezifisch ausformuliert und bietet spürbaren Mehrwert. 4 Gut Alle Anforderungen sind vollumfänglich und plausibel erfüllt. Keine Mängel. 3 Befriedigend Die Anforderungen werden im Wesentlichen erfüllt. Kleinere Details fehlen oder sind unklar. 2 Ausreichend Das Konzept ist sehr oberflächlich, standardisiert oder enthält Lücken. 1 Mangelhaft Gravierende Mängel im Konzept. Die Umsetzung im Objekt ist stark gefährdet. 0 Ungenügend Keine Angaben im Angebot vorhanden oder völlig unbrauchbar
- 15 %
- 2.Leistungswertung/Qualität Kriterium 2.2: Personalkonzept & Qualifikation (120 Punkte / 12 %) •Objektleitung: Qualifikation, Erfahrung und Vertretungsregelung bei Ausfall. •Personaleinsatzplanung: Realistische Berechnung der kalkulierten Reinigungsstunden proQuadratmeter (Leistungswerte) sowie deren Objektspezifische Umsetzung. Erläuterung zurPersonalseinsatzplanung •Schulung: Nachweise über regelmäßige Schulungen des Reinigungspersonals (z. B. nachRAL-GZ 902 oder Tarifeinstufungen) •Vertretungskonzept: Strukturierter Plan bei Krankheit, Urlaub oder kurzfristigem Personal-ausfall. Methodik der Notenvergabe (0–5 Punkte System) Um die qualitativen Konzepte der Bieter messbar zu machen, bewertet die Vergabestelle dieeingereichten Unterlagen anhand einer standardisierten Notenskala. Die erreichte Note wird anschließend mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Note Bewertung Beschreibung 5 Sehr gut Das Konzept ist exzellent, objektspezifisch ausformuliert und bietet spürbaren Mehrwert. 4 Gut Alle Anforderungen sind vollumfänglich und plausibel erfüllt. Keine Mängel. 3 Befriedigend Die Anforderungen werden im Wesentlichen erfüllt. Kleinere Details fehlen oder sind unklar. 2 Ausreichend Das Konzept ist sehr oberflächlich, standardisiert oder enthält Lücken. 1 Mangelhaft Gravierende Mängel im Konzept. Die Umsetzung im Objekt ist stark gefährdet. 0 Ungenügend Keine Angaben im Angebot vorhanden oder völlig unbrauchbar
- 12 %
- 2.Leistungswertung/Qualität Kriterium 2.3: Qualitätssicherung & Reklamationsmanagement (80 Punkte / 8 %) •Eigenkontrollsystem: Frequenz und Dokumentation von internen Kontrollen durch die Ob-jektleitung. •Reaktionszeiten: Verbindliche Zusagen und Nachweisorganisation für Nachreinigungen beiMängeln (z.B. innerhalb von 2 Stunden). •Kommunikationswege: Benennung eines festen, deutschsprachigen Ansprechpartners fürdie Verwaltung. Methodik der Notenvergabe (0–5 Punkte System) Um die qualitativen Konzepte der Bieter messbar zu machen, bewertet die Vergabestelle dieeingereichten Unterlagen anhand einer standardisierten Notenskala. Die erreichte Note wird anschließend mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Note Bewertung Beschreibung 5 Sehr gut Das Konzept ist exzellent, objektspezifisch ausformuliert und bietet spürbaren Mehrwert. 4 Gut Alle Anforderungen sind vollumfänglich und plausibel erfüllt. Keine Mängel. 3 Befriedigend Die Anforderungen werden im Wesentlichen erfüllt. Kleinere Details fehlen oder sind unklar. 2 Ausreichend Das Konzept ist sehr oberflächlich, standardisiert oder enthält Lücken. 1 Mangelhaft Gravierende Mängel im Konzept. Die Umsetzung im Objekt ist stark gefährdet. 0 Ungenügend Keine Angaben im Angebot vorhanden oder völlig unbrauchbar.
- 8 %
- 2.Leistungswertung/Qualität ( 50 Punkte) Kriterium 2.4: Umweltschutz & Nachhaltigkeit •Zertifikate: Nachweis von Umweltzertifikaten der Reinigungsmittel (z.B. EU Ecolabel oderBlauer Engel). •Dosiersysteme: Einsatz von automatischen Dosieranlagen zur Vermeidung von Überdosie-rung und Gewässerbelastung. Methodik der Notenvergabe (0–5 Punkte System) Um die qualitativen Konzepte der Bieter messbar zu machen, bewertet die Vergabestelle dieeingereichten Unterlagen anhand einer standardisierten Notenskala. Die erreichte Note wird anschließend mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Note Bewertung Beschreibung 5 Sehr gut Das Konzept ist exzellent, objektspezifisch ausformuliert und bietet spürbaren Mehrwert. 4 Gut Alle Anforderungen sind vollumfänglich und plausibel erfüllt. Keine Mängel. 3 Befriedigend Die Anforderungen werden im Wesentlichen erfüllt. Kleinere Details fehlen oder sind unklar. 2 Ausreichend Das Konzept ist sehr oberflächlich, standardisiert oder enthält Lücken. 1 Mangelhaft Gravierende Mängel im Konzept. Die Umsetzung im Objekt ist stark gefährdet. 0 Ungenügend Keine Angaben im Angebot vorhanden oder völlig unbrauchbar
- 5 %
Vergabeunterlagen
16 Dateien laut Portal · Stand 06.11.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 212 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 213 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 204 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 129 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 104 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 100 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 477 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 59 KB | |
| Formular | 115 KB | |
| Sonstiges | 93 KB | |
| Sonstiges | 161 KB | |
| Sonstiges | 58 KB | |
| Sonstiges | 290 KB | |
| Sonstiges | 24 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 357 KB |
Anforderungen
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 StGB zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögungswerte). § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Insolvenz --- Die Unterlagen gemäß der Anlagen Teil C ( siehe vergabeunterlage "610 EU_ohne_Lose neu.pdf") dürfen nachgefordert werden, außer Formblatt 613 u. Preise (Excel Kalk.)
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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