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Sechsspuriger Ausbau der A 59 Duisburg,
HBL 02:
Ausführungsplanung Quartierersatz
Fledermäuse
Auftraggeber: ILF Consulting Engineers Austria GmbH
Feldkreuzstraße 3 A-6063 Rum bei Innsbruck
Ansprechpartnerin: Birgit Reininger
Verfasser: Dr. Martin Steverding
Faunistik und Artenschutz
Böcklerstraße 10 46414 Rhede
info@steverding-artenschutz.de Goch, den steverding-artenschutz.de
Rhede, den 27. 01. 2026
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Inhaltsverzeichnis
1 Anlass und Aufgabenstellung .......................................................................................................... 3
1.1 Erfolgte Kontrollen und Kompensationen im HBL 01 ............................................................ 3
1.2 Kontrollen und Kompensationen im HBL 02 .......................................................................... 3
2 Kompensationsbedarf ..................................................................................................................... 4
3 Anzubringende Quartiertypen ........................................................................................................ 4
4 Suchräume für die Anbringung der Ersatzquartiere ....................................................................... 6
4.1 Allgemeines ............................................................................................................................ 6
4.2 Suchräume für Baumquartiere .............................................................................................. 6
4.3 Suchräume für Gebäudequartiere (Gartenlauben) ............................................................... 6
Anhang: Kartendarstellungen ................................................................................................................. 7
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1 Anlass und Aufgabenstellung
Im Rahmen des geplanten sechsspurigen Ausbaus der A 59 in Duisburg kommt es zu einem Verlust von potenziellen Fledermausquartieren in Baumhöhlen und Gebäuden, der durch Ersatzquartiere zu kompensieren ist. Zudem ist eine Kontrolle der betroffenen Höhlen auf Besatz vor Fällung oder Abbruch erforderlich, um Verletzungen und Tötungen von Fledermäusen zu vermeiden.
1.1 Erfolgte Kontrollen und Kompensationen im HBL 01 Im Bereich des HBL 01 erfolgte im Winter 2024/25 eine Kartierung der Habitatbäume bzw. Baumhöhlen. Dabei wurden insgesamt 97 Habitatbäume kartiert, die Schwerpunkte bildeten der Stadtpark Meiderich mit vielen verschiedenen Baumarten und der Ruhrdeich mit seinem straßenbegleitenden Platanenbestand. Die 95 durch „Dr. Martin Steverding – Faunistik und Artenschutz“ erfassten Bäume wurden durch „Buteo Landschaftsökologen“ auf Eignung und Besatz geprüft. Dabei wurden zwei weitere Habitatbäume gefunden, wodurch sich die Gesamtzahl auf 97 erhöht. Als Quartierersatz für die als geeignet eingestuften Bäume erfolgte die Anbringung von Ersatzquartieren im Verhältnis 1:2, d. h. für jeden als geeignet bewerteten Habitatbaum wurden zwei Ersatzquartiere in der Umgebung außerhalb des Eingriffsbereichs angebracht.
Innerhalb des HBL 01 liegt ein Großteil des Geländes des Kleingartenvereins „Berliner Brücke“. Die dortigen Gartenlauben wurden durch Außenbetrachtung auf Eignung als Fledermausquartier oder Vogelnistplatz bewertet, damit Gebäude mit potenziell geeigneten Strukturen unter ökologischer Baubegleitung rückgebaut werden können. Das Quartierpotenzial der Gartenlauben ist insgesamt als sehr gering zu bewerten, weshalb eine eingehende Voruntersuchung des Fledermausvorkommens nicht erforderlich war. Für den Quartierverlust im genannten Bereich wurden bereits Ersatzquartiere in nicht durch das Vorhaben betroffenen Bereichen der benachbarten Kleingartenanlagen angebracht.
1.2 Kontrollen und Kompensationen im HBL 02 Innerhalb des HBL 02 erfolgte im Dezember 2025 und Januar 2026 analog zum HBL 01 die Erfassung der Habitatbäume und Eignungsbewertung der betroffenen Gartenlauben. Die zu untersuchenden Baumbestände waren:
• Baumbestand innerhalb der östlichen Schleife der Anschlussstelle Meiderich • Zwei kleine Baumgruppen innerhalb des Hafengeländes an der Ostseite der A 59 (östlich Unterführung Schlickstraße und Gelände der „Triton-Schiffswerft“) • Baumbestand innerhalb der südöstlichen Schleife des Kreuzes Duisburg • Gehölzbestände eines Böschungsabschnitts im Nordosten des Kreuzes Duisburg sowie im gesamten Südosten des Kreuzes Duisburg (Klärwerksgelände) • Gehölzbestände an der Nordseite der A 40 ab Westgrenze des HBL 01 (Kleingartenverein Berliner Brücke) westwärts bis zur Max-Peters-Straße • Gehölzbestände an der Südseite der A 40 von der südwestlichen Böschung des Kreuzes Duisburg westwärts entlang der A 40 bis zur Max-Peters-Straße
Innerhalb der genannten Bereiche wurden insgesamt 13 Habitatbäume kartiert. Vier davon stehen an der nördlichen Böschung der A 40 am Kleingartengelände des Vereins „Ruhrdeich“ und ein weiterer an der Südwestseite des Autobahnkreuzes Duisburg. Die übrigen acht Habitatbäume befinden sich innerhalb des Klärwerksgeländes an der Südostseite des Kreuzes, diese stehen teilweise außerhalb des voraussichtlichen Eingriffsbereichs.
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Tabelle 1: Habitatbäume im Bereich des HBL 02 (siehe auch Karten im Anhang)
| Nr | Baumart | BHD | Zustand | Art Höhle | Höhe | Exposition | Bemerkung | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 98 | Spitzahorn | 40 | lebend | Abbruchstelle mit Löchern | 6 | Nord |
99 ?-Laubbaum 25 tot mehrere Löcher 100 Spitz(?)ahorn 35 lebend Astloch 4 West 101 Spitzahorn 30 lebend Spechthöhle 8 West und Astloch, 4 m, Südost 102 Bergahorn 50 lebend Astloch 6 West Umfeld weitgehend gerodet 103 ?-Laubbaum 40 tot mehrere Löcher hängt in anderen Bäumen 104 Bergahorn 50 lebend Astloch 5 Südost 105 Spitzahorn 40 lebend Spechthöhle 7 Süd 106 Robinie 50 lebend Spalt 4 Südost im kleineren Stamm 107 Bergahorn 40 lebend Astloch 8 Süd Loch eng 108 Silberweide 70 lebend Astloch 10 Südost vielstämmig, weitere Löcher? 109 Spitzahorn 40 lebend Abbuchstelle 10 Südost 110 Bergahorn 40 lebend Astloch 4 Ost
Innerhalb des HBL 02 ist die südliche Zeile des Kleingartengeländes „Ruhrdeich“, sowie fünf östlich daran anschließende Grundstücke des Kleingartengeländes „Berliner Brücke“ betroffen. Die betroffenen Grundstücke sind somit von West nach Ost: Kleingartenverein Ruhrdeich Nr. 22, 23, 28, 29, 34, 35, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, Kleingartenverein Berliner Brücke Nr. 53, 52, 51, 50, 49. Das Quartierpotenzial ist ähnlich zu bewerten wie bei den Gartenlauben innerhalb des HBL 01 und ist somit gering. Wie im Fall de HBL 01 erfolgte für die Gartenlauben jeweils eine Bewertung des Quartierpotenzials mit Benennung der im Rahmen der ÖBB vorsichtig und händisch zu entfernenden Strukturen.
2 Kompensationsbedarf
Wie im Bereich des HBL 01 sind betroffene Baumquartiere im Verhältnis 1:2 auszugleichen. D. h. für jedes als geeignet eingestufte Quartier sind zwei Ersatzquartiere an Bäumen möglichst im nahen Umfeld anzubringen. Da insgesamt 13 Habitatbäume kartiert wurden, kann der Kompensationsbedarf maximal bei 26 Ersatzquartieren liegen.
Im HBL 02 sind voraussichtlich 23 Gartenlauben betroffen, im HBL 01 waren es 32. Bezüglich Bauweise und Quartiereignung für Fledermäuse sind die Hütten beider Bereiche vergleichbar, so dass der Kompensationsbedarf für die Verluste potenzieller Quartiere im HBL 02 niedriger als im HBL 01 ist. Es ist für den Verlust der Gartenlauben innerhalb des HBL 02 ein Kompensationsumfang von 12 Ersatzquartieren zu empfehlen.
3 Anzubringende Quartiertypen
Bei Fledermauskästen können grundsätzlich Spaltenquartiere bzw. Flachkästen und Volumenquartiere unterschieden werden. Der Innenraum eines Flachkastens ist ein enger nach unten offener Spalt. Sogenannte Volumenquartiere haben dagegen einen geräumigeren Innenraum. Beide Grundtypen genügen den unterschiedlichen Ansprüchen verschiedener Fledermausarten. Im vorliegenden Fall kommen sowohl Spaltenquartiere als auch zwei unterschiedliche Arten von Volumenquartieren zum Einsatz, um den Verlust unterschiedlicher Baumhöhlen zu kompensieren.
Die folgenden Kastentypen bzw. Hersteller können verwendet werden (Preise vom 27.01.2026):
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Spaltenquartiere (Flachkästen):
- Hasselfeldt GmbH: Fledermausspaltenkasten nach Dr. Nagel, Artikelnummer: FSPK https://www.nistkasten-hasselfeldt.de/Fledermausspaltenkasten-nach-Dr-Nagel Spaltenquartier, Höhe 40 cm, Breite 28 cm, Tiefe 8 cm, Gewicht 11 kg, Preis 49,94 €
Wartung: nicht erforderlich (Kot fällt unten raus)
- Naturschutzbedarf Strobel: Fledermaus-Flachkasten nach Dr. Nagel, Art.-Nr.: 120 https://naturschutzbedarf-strobel.de/shop/fledermaus-flachkasten-nach-dr-nagel/ Spaltenquartier, Höhe 46 cm, Breite 30 cm, Gewicht keine Angabe, Preis 52,50 €
Wartung: nicht erforderlich (Kot fällt unten raus)
Volumenquartiere
- Hasselfeldt GmbH: Fledermaus-Kuppelhöhle, Artikelnummer: FKH https://www.nistkasten-hasselfeldt.de/Fledermaus-Kuppelhoehle Volumenquartier, Höhe 35 cm, Breite 17 cm, Tiefe 19,5 cm, Gewicht 12,5 kg, Preis 74,95 €
Wartung: nicht erforderlich (Kot fällt unten raus)
- Hasselfeldt GmbH: Fledermaus Großraumhöhle mit Satteldach, Artikelnummer: FGRH-S https://www.nistkasten-hasselfeldt.de/fledermausgrossraumhoehle Volumenquartier, Höhe 36 cm, Breite 24 cm, Tiefe 21 cm, Gewicht 10 kg, Preis 79,94 €
Wartung: nicht erforderlich (Kot fällt unten raus)
Der Kompensationsbedarf für Fledermausquartiere im HBL 02 liegt bei maximal 26 Ersatzquartieren für den Verlust von 13 Habitatbäumen und 12 Ersatzquartieren für den Verlust der Gartenlauben (s. Abschnitt 2). Der Kompensationsbedarf für die Baumhöhlen wird voraussichtlich geringer, da sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht alle kartierten Baumhöhlen als geeignet erweisen werden. Die folgenden Kastentypen werden empfohlen:
Ersatz Baumquartiere (2 Ersatzquartiere pro Habitatbaumverlust, maximal 26 Kästen)
• 12 x Spaltenquartier (Nr. 1 oder Nr. 2) • 7 x Kuppelhöhle (Nr. 3) • 7 x Großraumhöhle (Nr. 4)
Ersatz Gartenlauben (12 Kästen)
• 8 x Spaltenquartier (Nr. 1 oder Nr. 2) • 4 x Kuppelhöhle (Nr. 3)
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4 Suchräume für die Anbringung der Ersatzquartiere
4.1 Allgemeines Alle Fledermäuse reagieren empfindlich auf Beleuchtung im Quartierumfeld. Dieses Verhalten dient der Vermeidung von Beutegreifern wie dem Waldkauz. Daher ist bei allen Ersatzquartieren darauf zu achten, dass sie möglichst im Dunkeln, von Beleuchtung abgewandt, angebracht werden.
Generell sollten die Kästen mindestens drei Meter über dem Boden hängen. Bei Baumquartieren ist dies unbedingt einzuhalten, bei Ersatzquartieren an den Gartenlauben dürfte es nicht immer umsetzbar sein. Hier sollten die Ersatzquartiere so hoch angebracht werden, wie es die vorhandenen Gebäude ermöglichen.
Fledermäuse lassen sich bei Abflug aus dem Quartier fallen und fliegen die Quartiere beim Einflug meist in einem Bogen von unten her an. Daher ist ein freier Flugraum vor bzw. unter dem Quartier wichtig.
4.2 Suchräume für Baumquartiere Generell sollte die Kompensation in direkter Nähe zum Ort des Verlusts erfolgen. Im dicht bebauten und stark von Straßen zerschnittenen Umfeld ist dies nicht immer möglich. Es wurden drei Suchräume in der Nähe der Verlustorte gewählt:
• Ruhrdeich gegenüber der Kleingartenanlage „Ruhrdeich“: In den Platanen an der Nordseite der Straße Ruhrdeich wurden bereits zahlreiche Fledermauskästen zur Kompensation der Quartierverluste innerhalb des HBL 01 angebracht. Der genannte Suchraum bildet eine Fortsetzung des bereits mit Kästen ausgestatteten Raums nach Westen. • Aakerfährstraße: An der Aakerfährstraße südöstlich des Klärwerkgeländes mit acht der 13 kartierten Habitatbäume befindet sich eine Parkanlage mit Baumbestand. Die direkte Nähe zum Verlustort ist vorteilhaft, jedoch lassen sich allein dort wahrscheinlich nicht ausreichend Bäume finden, so dass vermutlich ein weiterer Suchraum erforderlich ist (s. u.) • Falkstraße: Südlich der Bahnlinie liegt in einem Bogen nördlich der Falkstraße ein älterer Baumbestand. Der Suchraum eignet sich für die Ersatzquartiere, die nicht an der Aakerfährstraße untergebracht werden konnten.
4.3 Suchräume für Gebäudequartiere (Gartenlauben) Der Verlust potenzieller Quartiere durch Abbruch der Gartenlauben (s. 1.2) kann in direkter Nachbarschaft im nicht betroffenen Teil der Kleingartenanlage „Ruhrdeich“ kompensiert werden (s. Karte im Anhang „Habitatbäume und Suchräume West“.
Bearbeitet:
Dr. Martin Steverding (Dipl.-Biol.)
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Anhang: Kartendarstellungen
Karte 1 Habitatbäume und Suchräume West
Karte 2 Habitatbäume und Suchräume Ost
Karte 3 Habitatbäume und Suchräume Südost
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